Fracking in Europa lohnt erst bei deutlich höheren Gaspreisen
Veröffentlicht: 31. Januar 2013 Abgelegt unter: fracking / shale gaz Ein KommentarFracking in Europa lohnt erst bei deutlich höheren Gaspreisen
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Die Ausbeutung von Schiefergas durch die umstrittene Fracking-Methode hat den Gaspreis in den Vereinigten Staaten drastisch sinken lassen. In der Europäischen Union (EU) dagegen würde sich Fracking, also die Förderung von im Gestein sitzenden Gasvorkommen durch das Einpressen von Wasser und Chemikalien, bei den aktuellen Gaspreisen überhaupt nicht lohnen. Erst wenn die Gaspreise deutlich stiegen, wäre eine Förderung in der EU wirtschaftlich. Zu diesem Ergebnis kommt das ZEW Energiemarktbarometer, eine halbjährliche Befragung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) unter rund 200 Fachleuten aus der Energiewirtschaft.
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Eine Megawattstunde konventionell gefördertes Erdgas kostet an den Großhandelsbörsen derzeit etwa 27 Euro (Stand: Januar 2013). Rund 30 Prozent der vom ZEW befragten Energiemarktexperten gehen davon aus, dass dieser Preis auf 40 bis 50 Euro pro Megawattstunde steigen muss, damit sich die Ausbeutung unkonventioneller Gasvorkommen in der EU überhaupt erst rechnet. 34 Prozent der Befragten erwarten sogar, dass der Großhandelspreis für unkonventionelle Gase auf 50 bis 60 Euro beziehungsweise darüber hinaus steigen muss, damit die Ausbeutung von Schiefergas, Kohleflözgas und Tight Gas in größerem Stil in Angriff genommen wird.
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Derzeit werden in Osteuropa sowie im Nahen und Mittleren Osten konventionelle Gasfelder erschlossen, welche deutlich geringere Förderkosten aufweisen, und auch die Transportmöglichkeiten verbessern sich.
„Die Förderung von unkonventionellem Erdgas in der EU ist somit auf absehbare Zeit unwirtschaftlich“
sagt Florens Flues, Umweltökonom am ZEW.
„Zudem sind die Kosten für Umwelt und Gesundheit durch unkonventionelle Gasförderung schwer einzuschätzen“
ergänzt Flues.
„Experten, die weitere Regulierungen wie beispielsweise Umweltverträglichkeitsprüfungen erwarten, nehmen in der Tendenz höhere Förderkosten für unkonventionelle Gase an. Inwieweit diese Regulierungen helfen, Umwelt- und Gesundheitsschäden zu vermeiden, ist allerdings eine offene Frage.“
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Pressemitteilung ZEW, 31.01.2013
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Für Rückfragen zum Inhalt:
Dr. Florens Flues, Telefon 0621/1235-218, E-Mail flues@zew.de
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Verblassender Glanz der DB Kapital-Strukturen?
Veröffentlicht: 31. Januar 2013 Abgelegt unter: Deutsche Bank | Tags: Basel III, Deutsche Bank, Kernkapitalquote, Stefan Krause CFO, Taunus Corp Hinterlasse einen KommentarDeutsche Bank’s Capital Trick Will Be Hard to Repeat
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What capital hole?
Deutsche Bank has closed the gap on more capital-secure peers by selling noncore assets and refining its risk models, thereby avoiding the need to tap or dilute existing investors. Other banks have done fancy footwork like this. But Deutsche Bank has been characteristically aggressive.
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The moves raise the German bank’s core capital ratio to 8 percent under Basel III by year-end, and put Deutsche Bank on course to be within the European banking pack by the end of March, albeit at the rear. All told, the various measures taken in the second half of last year were equivalent to an 8 billion euro cash call.
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Dominic Elliott, NYT
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Korruptions-Verdacht
Veröffentlicht: 31. Januar 2013 Abgelegt unter: POLEN | Tags: EU-Kommission, Korruption - Nepotismus - Rousfetia, POLEN Hinterlasse einen KommentarEU stoppt Zahlungen an Polen
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Die EU-Kommission hat Zahlungen an Polen zum Straßenausbau in Höhe von mehr als 4 Milliarden Euro blockiert, berichtet mehrere Medien, unter anderem die Irish Times und der EU Observer.
Die Entscheidung fiel, nachdem die polnische Staatsanwaltschaft gegen zehn Chefs von großen Straßenbaufirmen und einen Beamten in Polens Straßenamt Anklage erhoben hatte. Polen protestierte gegen die Entscheidung der EU-Kommission.
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DWN
Notstandsgesetze, reloaded !
Veröffentlicht: 30. Januar 2013 Abgelegt unter: BUNDESREGIERUNG, DEMOKRATIE, historische Filmdokumente | Tags: Notstandsgesetze Hinterlasse einen KommentarDie wichtigsten Notstandsgesetze in Deutschland
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Notstandsgesetze sind Regelwerke für den Kriegs- oder Verteidigungsfall, für Bürgerkriege oder während besonders schwerer Naturkatastrophen.
Sie enthalten typischerweise Vorschriften über Lebensmittel- und Energie-Rationierung, die Zwangsverpflichtung der Zivilbevölkerung zum Arbeitsdienst, die Beschlagnahme („Requirierung“) von Vermögensgegenständen durch staatliche Stellen oder die bevorrechtigte Belieferung des Staates mit Gütern und Leistungen.
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Wer solche Vorschriften für Relikte des Kalten Krieges hält, der irrt gewaltig.
Die folgenden Notstandsgesetze, alle geltendes Recht, sie dienen dem Schutz des mündigen Bürger’s .. oder vielleicht auch dem Machterhalt des Leviathan (?)
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Die Wurzeln von einigen dieser Vorschriften sind in den berüchtigten Notstandsgesetzgebungen der 1960er Jahre zu finden; andere wurden dafür überhaupt erst in den letzten Jahren neu in Kraft gesetzt, beispielsweise die WiSiV erst im August 2004. Die letzten Änderungen dieser Gesetzgebung reichen bis ins Jahr 2007.
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Interessierte Leser/Innen mögen sich in den nachfolgend verlinkten Quellen -ohne Anspruch auf Vollständigkeit- selbst davon überzeugen:
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Quelle | Regelwerk |
ASG | Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung |
BinSchSiV | Verordnung zur Sicherstellung des Binnenschiffsverkehrs |
EltLastV | Verordnung über die Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung |
ESG | Gesetz über die Sicherstellung der Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft |
EVerkSiV | Verordnung zur Sicherstellung des Eisenbahnverkehrs |
FpV | Verordnung zur Sicherstellung der Postversorgung der Bundeswehr durch eine Feldpost |
GaslLastV | Verordnung über die Sicherstellung der Gasversorgung |
LuftVerkSiV | Verordnung zur Sicherstellung des Luftverkehrs |
PSV | Verordnung zur Sicherstellung des Postwesens |
PTSG | Gesetz zur Sicherstellung des Postwesens und der Telekommunikation |
PTZSV | Verordnung zur Sicherstellung der Post- und Telekommunikationsversorgung durch Schutzvorkehrungen und Maßnahmen des Zivilschutzes |
SeeVerkSiV | Verordnung zur Sicherstellung des Seeverkehrs |
StrVerkSiV | Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs |
TkSiV | Verordnung zur Sicherstellung von Telekommunikationsdienstleistungen sowie zur Einräumung von Vorrechten bei deren Inanspruchnahme |
VerkSiG | Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs |
WasSiG | Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung |
WiSiG | Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs |
WiSiV | Verordnung über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft |
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Glücklicherweise sind Naturkatastrophen in Deutschland recht selten zu beobachten.
Somit erhebt sich die Frage, wofür wir mitten in der europäischen Friedensordnung solch drastische Rechtsvorschriften brauchen.
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Befürchtet man etwa, dass Europa wie Jugoslawien endet, und stellt sich pro-aktiv darauf ein?
Dafür würde sprechen, dass in Artikel 2 Abs. 2 des EU-Reformvertrages, der 2009 wirksam wurde, das Töten von „Unruhestiftern„ mit Waffengewalt ausdrücklich erlaubt, eine Definition dieser Begrifflichkeit allerdings nicht zu finden ist:
Auszug aus der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Fassung des Protokolls Nr. 11
Abschnitt I – Rechte und Freiheiten
- Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.
- Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
- jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
- jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
- einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.
Schließlich hat der ehemalige Bundesinnenminister und Terroristenanwalt Schily schon 2005 Schutzhaft für »gefährliche Personen« gefordert, während sein Nachfolger, Dr. Wolfgang Schäuble im Jahre 2007 Sympathisanten solcher Leute wie Kombattanten behandeln, also abknallen lassen wollte [?]
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Schäuble verteidigte im ZDF seine Linie:
„Um der Freiheit willen muss man Risiken hinnehmen.
Aber Risiken hinnehmen heißt nicht, dass man sich bequem in den Liegestuhl legt und sagt: Wir tun gar nichts.“
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Natürlich kann es auch sein, dass man im Zuge des Atomausstieges eine temporär auftretende Energieversorgungs-Lücke nicht ausschließen mag, oder diese gar billigend in Kauf nimmt.
Wird weiterhin Weizen verbrannt statt gegessen und Anbauflächen für schlechten Öko-Sprit anstatt zur Herstellung von Lebensmitteln zweckentfremdet, ist damit zu rechnen, dass Nahrungsmittel bald nicht „nur“ teurer werden, sondern faktisch fehlen. Um die denkbaren Folgen, etwa am Beispiel der Tortilla-Krise, nicht ausufern zu lassen, bieten einschlägige Notstands-Gesetze die gesetzliche Legitimation, hungernde Aufständische in die Schranken zu weisen!
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Nimmt man auch das billigend in Kauf, oder plant man es gar bewußt und vorsätzlich? – Werden die grünen Lebensmittelkarten schon vorbereitet?
Ist dies der Grund, warum derzeit jeder eine Personenkennziffer erhält (§§ 139a – 139b – 139c – 139d AO) ?
Dienen die „Gebäudepässe“ in Wirklichkeit der Vorbereitung der allgemeinen Energierationierung?
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Eines aber ist gewiß: der Staat mißtraut seinen Bürgern, denn sonst bräuchte er ja kein so umfangreiches Instrumentarium von Zwangsvorschriften gegen sie.
Über die Gründe kann hier nur spekuliert werden. Dem Leser bleibt es unbenommen selbst im Bundesministerium der Justiz nachfragen, das ausweislich des öffentlichen Telefonbuches unter Telefon 030 18 58 00 erreichbar ist.
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ergänzende Hinweise:
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Gesetz über die Rechtsstellung der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr (Reservistinnen- und Reservistengesetz – ResG)
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Auszug:
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„Abschnitt 2 – Reservewehrdienstverhältnis
§ 4 Reservewehrdienstverhältnis
Reservistinnen und Reservisten, die sich freiwillig verpflichtet haben, ehrenamtlich eine Funktion in der Reserveorganisation der Bundeswehr wahrzunehmen, können längstens bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, in ein Wehrdienstverhältnis nach diesem Gesetz (Reservewehrdienstverhältnis) berufen werden. Die Regelungen des Soldatengesetzes und des Wehrpflichtgesetzes zur Begründung anderer Wehrdienstverhältnisse bleiben im Übrigen unberührt, soweit sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt.“
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Prof. Schachtschneider: Todesstrafe durch Vertrag von Lissabon wieder möglich
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Schäuble erklärt den „Überwachungs-Staat“
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Ernst Benda: Zur Notwendigkeit der Notstandsgesetze
Der ehemalige Bundesinnenminister und spätere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Ernst Benda rechtfertigt die Einführung von Notstandsgesetzen. Den Protest gegen diese Gesetze kann er nur schwer gelten lassen.
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Redaktioneller Hinweis:
Sollte beim starten des Videos eine Fehlermeldung erscheinen, bitte diesen Direktlink anklicken, Danke.
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Eva Demski: Reaktion auf die Notstandsgesetze
Eva Demski, damals Studentin, beklagte in den 60er Jahren den fehlenden Dialog zwischen den Generationen.
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Gerd Koenen: Reaktionen auf Notstandsgesetze
Gerd Koenen, damals in der Studentenbewegung aktiv, berichtet, weshalb er und viele seiner Kommilitonen die Notstandsgesetze vehement bekämpften.
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Hans-Jürgen Krahl: Römerbergrede
Krahl ruft im Mai 1968 auf dem Frankfurter Römerberg zum allgemeinen Generalstreik gegen die Notstandsgesetze auf. Im Anschluss folgt ein Interview mit Günter Amendt und einer Vertreterin der Gewerkschaftsjugend.
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Sternmarsch auf Bonn
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CROSSPOST: GEOLITICO
Das Ahornblatt verliert an Farbe
Veröffentlicht: 30. Januar 2013 Abgelegt unter: CANADA/Kanada | Tags: Canada Mortgage and Housing Corp., CANADA/Kanada, Immobilienblase, Jim Flaherty, Jugend-Arbeitslosigkeit, Konjunktur-Zyklus, Loonie, Moody's, Mortgages, Zyklen Ein KommentarDas Ahornblatt verliert an Farbe
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Bildrechte: cc-by-2.0, Urheber: jurvetson on flickr.
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Immerwährende Zyklen in der Natur und zyklische Konjunktur-Phasen haben etwas gemeinsam, beide lassen sich nicht aufhalten!
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Im Merkel’schen Vorbild-Land des Maple Leaf, der ins Bärenmaul hüpfenden Lachse und des immer gerne genommenen Loonie und einer in den großen Zentren oft in Abrede gestellten Immobilienblase knackt es im ökonomischen Gebälk!
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Neben einer zunehmenden Arbeitslosigkeit der 15-24-jährigen (von 2008 – 12/2012 von 11 auf 14,1% angewachsen), welche den Staats-Haushalt mit ca. $23.1 Mrd. belastet, droht dem Land neues Unbill:
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Nach gelegentlichem Stirnrunzeln der Moody’s-Analysten hinsichtlich enorm angewachsener Immobilienkredite kanadischer Institute und ansteigender Privatverschuldung (im 3.Quartal 2012 auf 165% des verfügbaren Einkommens angewachsen) sind erstzunehmende Sorgenfalten entstanden, die sich nunmehr in downgrades sechs kanadischer Banken wiederspiegeln. Bislang blieb Kanada’s größte Bank, die Royal Bank of Canada, von einer blamablen Neubewertung verschont.
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Finanz-Minister Jim Flaherty kommentierte diese Klatsche mit Bausteinen semantischer Beautification:
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„For five years in a row, the World Economic Forum has ranked Canada’s banking system as the soundest in the world.
Moody’s rating of Canadian banks continues to be among the highest in the world.“
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Flaherty ‚vergaß‘ leider zu erwähnen, dass etwaige Folge-Kosten eines Finanzcrash’s durch platzende Immobilienblasen bereits pro-aktiv sozialisiert sind.
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Aha! .. und wie geht das, wird man sich fragen?
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Quite simple!
Kanadische Banken dürfen nur dann Immobilienfinanzierungen vornehmen, wenn der Käufer mindestens 20% des Kaufpreises aufbringt.
Zusätzlicher Kreditbedarf muss bei der staatlichen Canada Mortgage and Housing Corp. versichert werden [gesetzliche Rahmenbedingungen].
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Die Folge:
Platzt die Blase .. und dies ist keinesfalls auszuschließen -Vancouver gilt im Bereich Wohnhäuser als zweit-teuerster Immobilienstandort der Welt ! -, hat die kanadische Regierung ein $500 Mrd.-Problem (Volumen der versicherten Mortgages) an der Backe !
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Ähnlich des herbst- und winterlichen Farbwechsels eines Ahornblattes, wären bei einem solchen Szenario aschfahle Polit-Gesichter an der Tagesordnung .. mit einer neuen Blasenbildung … für Maskenbildner/Innen!

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Ihr Oeconomicus
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korrespondierende Archiv-Meldungen
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Is Canadian real estate in trouble?
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CROSSPOST GEOLITIO
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korrespondierend:
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23.09.2016
Luzerner Kantonalbank: Länderfokus Kanada
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Auszug:
„Kanadas Wirtschaft hat im 2. Quartal 2016 einen erheblichen Einbruch erlitten. Das BIP reduzierte sich gegenüber dem Vorquartal um 0.4 %. Es handelt sich um den stärksten Rückgang seit sieben Jahren.
Im 1. Quartal resultierte noch ein BIP-Wachstum von 0.6 %.
Der Rückgang kommt allerdings nicht unerwartet.
Grossflächige Waldbrände hatten in der Provinz Alberta die Ölindustrie beeinträchtigt.
Die Probleme in Alberta schlugen sich auch in den Exporten nieder, die im Vergleich zum Vorquartal um 4.5 % nachgaben.
Für die kommenden Quartale sind die Aussichten wieder etwas besser.
Die seit mehreren Quartalen anhaltende Schwäche im Rohstoffbereich wird zunehmend durch steigende Exporte 1 in anderen Industriezweigen, durch eine gute Baukonjunktur und durch den Privatkonsum kompensiert.
Unter dem Strich bleibt Kanada dennoch eine Volkswirtschaft, die bis 2017 unter Potenzial wachsen wird, weil der Einbruch im Energiegeschäft und die hohe Privatverschuldung auf der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage lasten.
Der Leitzins dürfte bis mindestens 2017 auf dem aktuellen Niveau verharren.
Eine weitere Leitzinssenkung ist nicht auszuschliessen.
(Christoph Sax / Text vom 16.09.2016)“