Spaniens Lithium-Schatz: Fluch oder Segen?
Veröffentlicht: 3. Juni 2022 Abgelegt unter: AUSTRALIEN, Group of Companies, Infinity Lithium Corp Ltd, Lithium-Vorkommen und Abbau, Region Extremadura, SPANIEN Hinterlasse einen KommentarSpaniens Lithium-Schatz: Fluch oder Segen?
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korrespondierend:
22.08.2022: NZZ: „Lithium ist so teuer wie nie – jetzt lohnt sich sogar der Abbau unter Tag“
09.11.2022: Tagesspiegel: „Spanische Mine könnte bald ans Netz gehen“
Auszug:
Die EU hat großes Interesse daran, die europäische Batterieindustrie mit Lithium aus Spanien zu versorgen. Eine neue Strategie trägt erste Früchte: Lokalregierung und Teile der Zivilgesellschaft zeigen sich offener für den Lithiumabbau vor den Toren der UNESCO-Weltkulturerbestadt Cáceres.
30.01.2023: VDI-Nachrichten: „EU will Lithiumprojekte beschleunigen – zugleich droht die Einstufung als toxisch“
Auszug:
In Spanien verweigerte ein Regionalparlament die Zustimmung zu aussichtsreichen Explorationsbohrungen in der Provinz Extremadura und in Portugal änderte die Regierung sogar das Bergbaugesetz, um die widerspenstige Bevölkerung der Gemeinde Covas do Barroso an möglichen Gewinnen aus dem Lithiumabbau zu beteiligen und die Anwohner so für das Vorhaben zu gewinnen – die Gemeinde klagte dennoch gegen das Vorhaben.
In Spain, Covid hospital admissions jump 32% in a week, as incidence hits 290 cases per 100,000
Veröffentlicht: 9. Dezember 2021 Abgelegt unter: Hospital Admissions, SPANIEN | Tags: El País Hinterlasse einen KommentarIn Spain, Covid hospital admissions jump 32% in a week, as incidence hits 290 cases per 100,000
Covid-19 is once again gaining ground in Spain. All of the indicators are rising, according to the latest reports from the central Health Ministry. Infections, hospitalizations and the number of patients being treated in the country’s intensive care units (ICUs) are on the up. In the midst of a long weekend – December 6 and 8 are national holidays – and with the Christmas holiday season just around the corner, the 14-day cumulative incidence stands at 290 cases per 100,000 inhabitants, according to the data published on Tuesday.
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EuGH-Entscheidung zu missbräuchlicher Mindestzinssatzklausel bei spanischen Hypothekendarlehen
Veröffentlicht: 22. Dezember 2016 Abgelegt unter: Abschnitt 5 - Der Gerichtshof der Europäischen Union (Art. 251 - 281), banking & fraud, EuGH - Gerichtshof der Europäischen Union, Mindestzinssatzklauseln, Pressemitteilungen, seltsame Bank- und Börsenpraktiken, SPANIEN, Tribunal Supremo Ein Kommentar.
EuGH-Entscheidung
zu
missbräuchlicher Mindestzinssatzklausel bei spanischen Hypothekendarlehen
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Spanische Banken müssen sich überraschend auf neue Milliardenlasten einstellen. Anlass ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Entschädigung von Kunden, die Immobilienkredite aufgenommen hatten.
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Der EuGH entschied am Mittwoch, dass die Geldhäuser für die Nachteile geradestehen müssen, die den Schuldnern aus ungültigen Vertragsklauseln entstanden.
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Ihr Oeconomicus
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EuGH-Pressemitteilung Nr. 147/16 vom 21. Dezember 2016:
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„In Spanien haben zahlreiche Privatleute Klagen gegen Kreditinstitute erhoben, um feststellen zu lassen, dass die Mindestzinssatzklauseln, die in die mit Verbrauchern geschlossenen Hypothekendarlehensverträge aufgenommen worden waren, missbräuchlich und die Verbraucher daher nicht daran gebunden waren. Die fraglichen Klauseln sehen vor, dass der Verbraucher, selbst wenn der Zinssatz unter einen im Vertrag festgelegten Mindestzinssatz fällt, weiterhin Mindestzinsen in dieser Höhe zahlen muss, ohne in den Genuss eines darunter liegenden Zinssatzes kommen zu können.
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Mit Urteil vom 9. Mai 2013 stufte das Tribunal Supremo (Oberster Gerichtshof, Spanien) Mindestzinssatzklauseln als missbräuchlich ein, da die Verbraucher nicht in geeigneter Weise über die wirtschaftlichen und rechtlichen Lasten informiert worden seien, die ihnen diese Klauseln aufgebürdet hätten. Allerdings entschied das Tribunal Supremo, die zeitlichen Wirkungen der Nichtigerklärung dieser Klauseln zu beschränken, so dass diese nur für die Zukunft Wirkungen entfaltet, nämlich ab der Verkündung des Urteils.
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Einige Verbraucher, die von der Anwendung dieser Klauseln betroffen sind, verlangen die Beträge zurück, die sie ihrer Ansicht nach seit dem Abschluss ihrer Kreditverträge zu Unrecht an die Kreditinstitute gezahlt haben. Der Juzgado de lo Mercantil n° 1 de Granada (Handelsgericht Nr. 1 Granada, Spanien) und die Audiencia Provincial de Alicante (Provinzgericht Alicante, Spanien), die mit diesen Anträgen befasst sind, möchten vom Gerichtshof wissen, ob die Beschränkung der Restitutionswirkungen der Nichtigerklärung auf den Zeitpunkt der Verkündung des Urteils des Tribunal Supremo mit der Richtlinie über missbräuchliche Klauseln (vgl. Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95, S. 29) vereinbar ist, da Verbraucher nach dieser Richtlinie nicht an solche Klauseln gebunden sind.
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In seinem heutigen Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass das Unionsrecht einer nationalen Rechtsprechung entgegensteht, nach der die Restitutionswirkungen der Nichtigkeit einer missbräuchlichen Klausel auf die Beträge beschränkt sind, die rechtsgrundlos gezahlt wurden, nachdem die Entscheidung mit der Feststellung der Missbräuchlichkeit der Klausel verkündet worden war.
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Der Gerichtshof weist zunächst darauf hin, dass nach der Richtlinie missbräuchliche Klauseln unter den durch das Recht der Mitgliedstaaten festgelegten Voraussetzungen Verbraucher nicht binden dürfen und die Mitgliedstaaten angemessene und wirksame Mittel vorzusehen haben, damit der Verwendung missbräuchlicher Klauseln ein Ende gesetzt wird. Der Gerichtshof erläutert, dass das nationale Gericht eine missbräuchliche Vertragsklausel schlicht ungewendet zu lassen hat, damit sie als von Anfang an nicht existent gilt und den Verbraucher nicht bindet.
Die Feststellung der Missbräuchlichkeit muss dazu führen, dass die Lage wiederhergestellt wird, in der sich der Verbraucher ohne diese Klausel befunden hätte. Folglich muss die Feststellung der Missbräuchlichkeit der Mindestzinssatzklauseln die Rückgewähr der Vorteile ermöglichen, die der Gewerbetreibende zulasten des Verbrauchers rechtsgrundlos erhalten hat..
Nach Ansicht des Gerichtshofs konnte das Tribunal Supremo zu Recht entscheiden, dass im Interesse der Rechtssicherheit durch sein Urteil nicht die Sacherhalte berührt werden dürfen, über die durch frühere Gerichtsentscheidungen endgültig entschieden worden ist. Das Unionsrecht kann einem nationalen Gericht nämlich nicht vorschreiben, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften abzusehen.
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Angesichts des grundlegenden Erfordernisses, dass das Unionsrecht in allen Fällen einheitlich anzuwenden ist, ist es jedoch allein Sache des Gerichtshofs, darüber zu entscheiden, ob die Geltung der von ihm vorgenommenen Auslegung einer Unionsvorschrift in zeitlicher Hinsicht eingeschränkt werden soll. In diesem Zusammenhang führt der Gerichtshof aus, dass die von der nationalen Rechtsordnung aufgestellten Voraussetzungen den durch die Richtlinie garantierten Verbraucherschutz nicht beeinträchtigen dürfen.
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Die zeitliche Beschränkung der Wirkungen der Nichtigkeit der Mindestzinssatzklauseln nimmt aber spanischen Verbrauchern, die vor der Verkündung des Urteils des Tribunal Supremo einen Hypothekendarlehensvertrag geschlossen haben, das Recht auf Rückerstattung der Beträge, die sie rechtsgrundlos an das Kreditinstitut gezahlt haben.
Aus dieser zeitlichen Beschränkung ergibt sich somit ein unvollständiger und unzureichender Verbraucherschutz, der kein angemessenes und wirksames Mittel sein kann, um der Verwendung missbräuchlicher Klauseln ein Ende zu setzen, wie es die Richtlinie verlangt.„
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Hunderte Flüchtlinge stürmen Grenzzaun in Ceuta
Veröffentlicht: 9. Dezember 2016 Abgelegt unter: Ceuta - spanische Exklave in Marokko, SPANIEN Ein KommentarHunderte Flüchtlinge stürmen Grenzzaun in Ceuta
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Fast 400 Flüchtlinge aus der Subsahara haben nach Angaben der Behörden die spanische Exklave Ceuta in Marokko gestürmt.
Wie die örtliche Präfektur mitteilte, gelang es den Migranten am frühen Morgen, an zwei Punkten die sechs Meter hohe Barriere zu durchbrechen, die das Gebiet umgibt.
Dabei wurden offenbar zwei Grenzschützer und drei Flüchtlinge leicht verletzt.
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Der tödliche Zaun von Melilla und Ceuta
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Turismo de Ceuta
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