Spaniens Lithium-Schatz: Fluch oder Segen?

Spaniens Lithium-Schatz: Fluch oder Segen?

 

Die nur dünn besiedelte Extremadura gilt als wirtschaftlich schwächste Region Spaniens.
Jetzt hat eine Bergbaufirma dort ein riesiges Lithiumvorkommen entdeckt – bislang das wohl zweitgrößte Europas.
Mit steigender Nachfrage nach dem Leichtmetall scheint Wohlstand und Wachstum für die Region plötzlich greifbar. Doch die geplante Mine droht ein Naturparadies zu zerstören.
Gerade junge Menschen verlassen Spaniens Extremadura, um an anderen Orten einen Job und eine Zukunft zu finden.
Die Arbeitslosenquote in der Region liegt über dem Landesschnitt bei aktuell mehr als 20 Prozent. Bis auf den Tourismus gibt es bisher kaum eine Chance auf eine wirtschaftliche Entwicklung. Das jetzt entdeckte Lithiumvorkommen könnte eine Wende bringen.
Ramon Jimenez Serrano arbeitet für die Firma „Extremadura New Energies“ und rührt die Werbetrommel für das Minenprojekt. Die zeigt sich gesprächsbereit: Statt eines riesigen Kraters, wie ursprünglich geplant, soll der Abbau jetzt unterirdisch erfolgen. Umweltschäden seien weitgehend ausgeschlossen – so der Manager.
Auf der anderen Seite haben sich die Gegnerinnen und Gegner des Projektes organisiert.
Schafzüchter Gonzalo Palomo Guijarro gehört zu denjenigen, deren wirtschaftliche Existenz von der neuen Mine direkt betroffen wäre. Gonzalo fürchtet, dass die Mine das Naturparadies „Sierra de la Mosca“ und damit seinen Hof unwiederbringlich zerstört. „Diese Landschaft mit ihren Steineichen ist das wichtigste Naherholungsgebiet für die Menschen aus Cáceres“, sagt er zur Erklärung.
Das Lithium hat aus Cáceres eine gespaltene Stadt gemacht.
Fest steht: Die Umweltschützerinnen und Umweltschützer haben sich bisher durchgesetzt. Der Bürgermeister und die Mehrzahl der Abgeordneten im Stadtparlament sind gegen die geplante Mine – es ist vorerst untersagt, das Gelände weiter zu untersuchen.
Die Betreiberfirma geht juristisch gegen diese Entscheidung vor und setzt auf politischen Druck von Seiten der EU und der spanischen Zentralregierung.

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korrespondierend:

22.08.2022: NZZ: „Lithium ist so teuer wie nie – jetzt lohnt sich sogar der Abbau unter Tag“

 

09.11.2022: Tagesspiegel: „Spanische Mine könnte bald ans Netz gehen“
Auszug:
Die EU hat großes Interesse daran, die europäische Batterieindustrie mit Lithium aus Spanien zu versorgen. Eine neue Strategie trägt erste Früchte: Lokalregierung und Teile der Zivilgesellschaft zeigen sich offener für den Lithiumabbau vor den Toren der UNESCO-Weltkulturerbestadt Cáceres.

 

30.01.2023: VDI-Nachrichten: „EU will Lithiumprojekte beschleunigen – zugleich droht die Einstufung als toxisch“
Auszug:
In Spanien verweigerte ein Regionalparlament die Zustimmung zu aussichtsreichen Explorationsbohrungen in der Provinz Extremadura und in Portugal änderte die Regierung sogar das Bergbaugesetz, um die widerspenstige Bevölkerung der Gemeinde Covas do Barroso an möglichen Gewinnen aus dem Lithiumabbau zu beteiligen und die Anwohner so für das Vorhaben zu gewinnen – die Gemeinde klagte dennoch gegen das Vorhaben.


In Spain, Covid hospital admissions jump 32% in a week, as incidence hits 290 cases per 100,000

In Spain, Covid hospital admissions jump 32% in a week, as incidence hits 290 cases per 100,000

Covid-19 is once again gaining ground in Spain. All of the indicators are rising, according to the latest reports from the central Health Ministry. Infections, hospitalizations and the number of patients being treated in the country’s intensive care units (ICUs) are on the up. In the midst of a long weekend – December 6 and 8 are national holidays – and with the Christmas holiday season just around the corner, the 14-day cumulative incidence stands at 290 cases per 100,000 inhabitants, according to the data published on Tuesday.

Read the full EL PAÍS report


Spanien plant Register mit Impf-Verweigerern

Spanien plant Register mit Impf-Verweigerern

Spanische Behörden planen ein Register mit den Namen von Menschen, die das Angebot einer Impfung gegen das neuartige Coronavirus abgelehnt haben.

Das geplante Register von Impf-Verweigerern gegen SARS-CoV-2 werde nicht-öffentlich zugänglich sein, jedoch an andere europäische Länder weitergegeben, sagte der spanische Gesundheitsminister Salvador Illa am Montag in einem Interview mit dem Fernsehsender La Sexta.
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Quelle

Zur Person

Salvador Illa i Roca (* 5. Mai 1966 in La Roca del Vallès) ist ein spanischer Politiker, der seit dem 10. Januar 2020 das Amt des Gesundheitsministers Spaniens bekleidet. Seit 2016 ist er auch Sekretär für die Organisation der Partit dels Socialistes de Catalunya (PSC).

Illa war der ranghöchste Politiker unter den PSC-Kadern, die an der „Prou! Recuperem el seny“ (zu deutsch: „Genug! Lasst uns den gesunden Menschenverstand wiedererlangen“) Anti-Unabhängigkeitsdemonstration in Barcelona am 8. Oktober 2017 teilgenommen haben, organisiert von der Societat Civil Catalana.

Im Zusammenhang mit Illa’s in Rede stehender offensiver Planung mag sich die Frage erheben, ob das bei ihm mit der Wiedererlangung des gesunden Menschenverstandes wirklich geklappt hat.

Mehr noch, als Absolvent eines Philosophie-Studiums und Inhaber eines Master-Abschlusses in Wirtschaft und Unternehmensführung sollte dieser Herr verinnerlicht haben, dass Wissenschaft keineswegs auf statischen Erkenntnissen beruht, sondern davon lebt, dass (neues) Wissen geschaffen wird.

Sollte es an der Stelle Wissenslücken geben, sei erwähnt, dass Wissenschaft immer ein dynamischer Prozess sein muss, dessen Dynamik sich in aller Regel nicht an allgemein verbindlich erachteten Lehr- oder Mehrheitsmeinungen orientiert, sondern sich im wesentlichen aus substantiellem Widerspruch, oder besser noch Dissens, weiterentwickelt.

An der Stelle sei mir ein kleiner Hinweis gestattet, an all jene gerichtet, die Bücher nicht ausschließlich als hübsche Dekogegenstände, sondern als Quell von potentiellem Gedankengut betrachten:
Umberto Eco bemerkte in seinem Werk „Der ewige Faschismus“:
„In der modernen Kultur preist die wissenschaftliche Gemeinschaft den Dissens als ein Mittel zur Vermehrung des Wissens. Für den Ur-Faschismus ist Dissens Verrat.“
Es mag durchaus Stimmen geben, die Eco’s Erkenntnisgewinn bestreiten und damit Ausgangspunkt für ernsthaft geführte, kontroverse Diskussionen sein könnten.

An der Stelle sollte sich dieser Herr Minister einmal fragen, ob er während seiner Studienzeit jemals als „Wissenschaftsleugner“ diffamiert wurde, oder ob es an Universitäten jemals ein Register gab, in welches all jene „Dissidenten“ aufgenommen wurden, welche sich gegen die „herrschende wissenschaftliche Meinung“ stellten.

Man darf vielleicht hoffen, dass solche Register spätestens seit Kopernikus in seinem um 1543 erschienenen Hauptwerk
De revolutionibus orbium coelestium sein heliozentrisches Weltbild beschrieb und damit die Autorität der katholischen Kirche, die das ptolemäisches Weltbild, besser bekannt als das geozentrisches Weltbild, in Frage stellte.

Diesen Dissens nahm der berühmte Universalgelehrte Galileo Galilei auf und veranlassten ihn anlässlich zahlreicher kontroverser Diskussionen die Position zu vertreten, dass astronomische Angaben in der Bibel nicht wörtlich zu nehmen seien, mithin eine mit dem kopernikanischen System verträgliche Bibelauslegung möglich sei, und dass die Forschung frei von jeglicher Kirchendoktrin sein sollte.
Wie die Sache bis hin zum Inquisitionsprozess weiterging, dürfte hinreichend bekannt sein.

Vielleicht sollte Illa den Ball aufnehmen und im spanischen Gesundheitsministerium eine Stabsstelle „Inquisition“ einrichten.  Er wäre jedoch sehr gut beraten, wenn er sich zuvor aus profundem Munde Isaac Newtons „Wechselwirkungsprinzip“ erklären lassen würde, übrigens eine Übung, die so manche Physikerin während des Studiums wohl ausgelassen oder unterbewertet haben könnte.


EuGH-Entscheidung zu missbräuchlicher Mindestzinssatzklausel bei spanischen Hypothekendarlehen

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EuGH-Entscheidung
zu
missbräuchlicher Mindestzinssatzklausel bei spanischen Hypothekendarlehen
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Spanische Banken müssen sich überraschend auf neue Milliardenlasten einstellen. Anlass ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Entschädigung von Kunden, die Immobilienkredite aufgenommen hatten.
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Der EuGH entschied am Mittwoch, dass die Geldhäuser für die Nachteile geradestehen müssen, die den Schuldnern aus ungültigen Vertragsklauseln entstanden.
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Ihr Oeconomicus
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EuGH-Pressemitteilung Nr. 147/16 vom 21. Dezember 2016:
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„In Spanien haben zahlreiche Privatleute Klagen gegen Kreditinstitute erhoben, um feststellen zu lassen, dass die Mindestzinssatzklauseln, die in die mit Verbrauchern geschlossenen Hypothekendarlehensverträge aufgenommen worden waren, missbräuchlich und die Verbraucher daher nicht daran gebunden waren. Die fraglichen Klauseln sehen vor, dass der Verbraucher, selbst wenn der Zinssatz unter einen im Vertrag festgelegten Mindestzinssatz fällt, weiterhin Mindestzinsen in dieser Höhe zahlen muss, ohne in den Genuss eines darunter liegenden Zinssatzes kommen zu können.
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Mit Urteil vom 9. Mai 2013 stufte das Tribunal Supremo (Oberster Gerichtshof, Spanien) Mindestzinssatzklauseln als missbräuchlich ein, da die Verbraucher nicht in geeigneter Weise über die wirtschaftlichen und rechtlichen Lasten informiert worden seien, die ihnen diese Klauseln aufgebürdet hätten. Allerdings entschied das Tribunal Supremo, die zeitlichen Wirkungen der Nichtigerklärung dieser Klauseln zu beschränken, so dass diese nur für die Zukunft Wirkungen entfaltet, nämlich ab der Verkündung des Urteils.
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Einige Verbraucher, die von der Anwendung dieser Klauseln betroffen sind, verlangen die Beträge zurück, die sie ihrer Ansicht nach seit dem Abschluss ihrer Kreditverträge zu Unrecht an die Kreditinstitute gezahlt haben. Der Juzgado de lo Mercantil n° 1 de Granada (Handelsgericht Nr. 1 Granada, Spanien) und die Audiencia Provincial de Alicante (Provinzgericht Alicante, Spanien), die mit diesen Anträgen befasst sind, möchten vom Gerichtshof wissen, ob die Beschränkung der Restitutionswirkungen der Nichtigerklärung auf den Zeitpunkt der Verkündung des Urteils des Tribunal Supremo mit der Richtlinie über missbräuchliche Klauseln (vgl. Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95, S. 29) vereinbar ist, da Verbraucher nach dieser Richtlinie nicht an solche Klauseln gebunden sind.
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In seinem heutigen Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass das Unionsrecht einer nationalen Rechtsprechung entgegensteht, nach der die Restitutionswirkungen der Nichtigkeit einer missbräuchlichen Klausel auf die Beträge beschränkt sind, die rechtsgrundlos gezahlt wurden, nachdem die Entscheidung mit der Feststellung der Missbräuchlichkeit der Klausel verkündet worden war.
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Der Gerichtshof weist zunächst darauf hin, dass nach der Richtlinie missbräuchliche Klauseln unter den durch das Recht der Mitgliedstaaten festgelegten Voraussetzungen Verbraucher nicht binden dürfen und die Mitgliedstaaten angemessene und wirksame Mittel vorzusehen haben, damit der Verwendung missbräuchlicher Klauseln ein Ende gesetzt wird. Der Gerichtshof erläutert, dass das nationale Gericht eine missbräuchliche Vertragsklausel schlicht ungewendet zu lassen hat, damit sie als von Anfang an nicht existent gilt und den Verbraucher nicht bindet.
Die Feststellung der Missbräuchlichkeit muss dazu führen, dass die Lage wiederhergestellt wird, in der sich der Verbraucher ohne diese Klausel befunden hätte. Folglich muss die Feststellung der Missbräuchlichkeit der Mindestzinssatzklauseln die Rückgewähr der Vorteile ermöglichen, die der Gewerbetreibende zulasten des Verbrauchers rechtsgrundlos erhalten hat.
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Nach Ansicht des Gerichtshofs konnte das Tribunal Supremo zu Recht entscheiden, dass im Interesse der Rechtssicherheit durch sein Urteil nicht die Sacherhalte berührt werden dürfen, über die durch frühere Gerichtsentscheidungen endgültig entschieden worden ist. Das Unionsrecht kann einem nationalen Gericht nämlich nicht vorschreiben, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften abzusehen.
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Angesichts des grundlegenden Erfordernisses, dass das Unionsrecht in allen Fällen einheitlich anzuwenden ist, ist es jedoch allein Sache des Gerichtshofs, darüber zu entscheiden, ob die Geltung der von ihm vorgenommenen Auslegung einer Unionsvorschrift in zeitlicher Hinsicht eingeschränkt werden soll. In diesem Zusammenhang führt der Gerichtshof aus, dass die von der nationalen Rechtsordnung aufgestellten Voraussetzungen den durch die Richtlinie garantierten Verbraucherschutz nicht beeinträchtigen dürfen.
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Die zeitliche Beschränkung der Wirkungen der Nichtigkeit der Mindestzinssatzklauseln nimmt aber spanischen Verbrauchern, die vor der Verkündung des Urteils des Tribunal Supremo einen Hypothekendarlehensvertrag geschlossen haben, das Recht auf Rückerstattung der Beträge, die sie rechtsgrundlos an das Kreditinstitut gezahlt haben.
Aus dieser zeitlichen Beschränkung 
ergibt sich somit ein unvollständiger und unzureichender Verbraucherschutz, der kein angemessenes und wirksames Mittel sein kann, um der Verwendung missbräuchlicher Klauseln ein Ende zu setzen, wie es die Richtlinie verlangt.
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Hunderte Flüchtlinge stürmen Grenzzaun in Ceuta

Hunderte Flüchtlinge stürmen Grenzzaun in Ceuta
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Fast 400 Flüchtlinge aus der Subsahara haben nach Angaben der Behörden die spanische Exklave Ceuta in Marokko gestürmt.
Wie die örtliche Präfektur mitteilte, gelang es den Migranten am frühen Morgen, an zwei Punkten die sechs Meter hohe Barriere zu durchbrechen, die das Gebiet umgibt.
Dabei wurden offenbar zwei Grenzschützer und drei Flüchtlinge leicht verletzt.
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korrespondierend:
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Der tödliche Zaun von Melilla und Ceuta
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Turismo de Ceuta
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Kataloniens Parlament treibt Trennung von Spanien voran

Kataloniens Parlament treibt Trennung von Spanien voran
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Das Parlament von Katalonien treibt ungeachtet eines jüngsten Vetos des Verfassungsgerichts die Trennung von Spanien voran. Bei einer Abstimmung über eine «einseitige Abspaltung» setzten sich die regierenden separatistischen Parteien am Mittwoch in Barcelona mit 72 zu 11 Stimmen durch.
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Die Zentralregierung teilte mit, man werde das Verfassungsgericht anrufen. Mit einer Klage hatte Madrid bereits im November 2014 ein Unabhängigkeitsreferendum verhindert und danach mehrfach betont, man werde eine Trennung der wirtschaftsstärksten Region unter keinen Umständen zulassen.
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NZZ
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Regierungsbildung in Spanien wird zur Hängepartie

Regierungsbildung in Spanien wird zur Hängepartie
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Die Sozialistische Arbeiterpartei (PSOE) gab dem amtierenden Ministerpräsidenten Mariano Rajoy von der konservativen Volkspartei am Mittwoch einen Korb.
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„Wir werden gegen Rajoy stimmen“
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sagte PSOE-Chef Pedro Sanchez nach einer Unterredung mit dem Regierungschef. Eine große Koalition nach deutschem Vorbild komme nicht in Frage. Rajoy betonte, er stehe zur Regierungsbildung bereit, falls der König ihn damit beauftrage.
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WirtschaftsblattReuters
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Anmerkung:
Eine verfahrene Situation, die ggfls. einen dritten Wähleraufruf erfordern.
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Ihr Oeconomicus
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