Dr. Peter Navarro: „Die makellose Täuschung“
Veröffentlicht: 19. Dezember 2020 Abgelegt unter: Dominion Voting Systems, election fraud-investigation & -lawsuites, POTUS-ELECTION (03. NOV 2020), The Navarro Report | Tags: “Art of the Steal”, Doku „Death by China“, The Immaculate Deception Hinterlasse einen Kommentar„Die makellose Täuschung“:
Trump-Berater Navarro erstellt eigenen Bericht – Ergebnisse können Wahlergebnisse kippen
Peter Navarro, Berater von US-Präsident Donald Trump, kam in einem Bericht über die Integrität der Wahl 2020 zu dem Schluss, dass die Vorwürfe der Unregelmäßigkeiten schwerwiegend genug sind, um eine dringende Untersuchung zu rechtfertigen – sogar substanziell genug, um die Ergebnisse zu kippen.
Der Wirtschaftswissenschaftler und ständiger Berater der Trump-Regierung hat am 17. Dezember einen Bericht über den Wahlbetrug veröffentlicht. Dies tat er allerdings als Privatperson.
Die Ergebnisse des Berichtes mit dem Titel „The Immaculate Deception“ (auf Deutsch etwa: „Die makellose Täuschung“) unterstützen die Aussage, dass die Wahl „möglicherweise gestohlen wurde“.
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Epoch Times
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korrespondierende Beiträge
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Peter Navarro Election Irregularity Report, Congress‘ Election Objections
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follow-up, 08.01.2021
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In an exclusive interview with One America News, White House trade advisor Peter Navarro released details of his “Art of the Steal” report.
Navarro said the report contains evidence of how Democrats stole the 2020 election from President Trump.
Here’s an excerpt from that interview
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The Art of the Steal 1.5.21 FINAL
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mehr von Peter Navarro:
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05.01.2017:
China & Hollywood: What Lies Beneath & Ahead In 2017
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korrespondierend:
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Death by China (2012)
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In 2001, China joined the World Trade Organization with the strong support of a Democratic President and Republican Congress.
Before the ink was dry on this free trade agreement, China began flooding U.S. markets with illegally subsidized exports while the big multinational companies that had lobbied heavily for the agreement rapidly accelerated the off shoring of American jobs to China.
Today, as a result of the biggest shell game in American history, China has stolen millions of our jobs, corporate profits are soaring, and we now owe over $3 trillion to the world’s largest totalitarian nation.
This film is about how that happened… and why the best jobs program for America is trade reform with China.
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follow-up, 13.01.2021:
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Volume Three of the Navarro Report
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Introduction
Volume 1 of the Navarro Report, The Immaculate Deception, assessed the fairness and integrity
of the 2020 Presidential Election by identifying and assessing six key dimensions of alleged
election irregularities. These irregularities included: outright fraud, ballot mishandling, a wide
range of process fouls, multiple violations of the 14th Amendment’s Equal Protection Clause,
voting machine irregularities, and statistical anomalies.
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This assessment was conducted across six key battleground states – Arizona, Georgia, Michigan,
Nevada, Pennsylvania, and Wisconsin. It would be the outcomes in these six states that would
ultimately be election-determinate – just as the strategy of the Democrat Party assumed.
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Evidence used to conduct The Immaculate Deception assessment included more than 50 lawsuits
and judicial rulings, thousands of affidavits and declarations, testimony in a variety of state venues,
published analyses by think tanks and legal centers, videos and photos, public comments, and
extensive press coverage. Three key findings of the report include: (1) Six types of election
irregularities were present and pervasive in most or all of the battleground states; (2) Each
battleground state differed in its own way with respect to the types of irregularities that were
election-determinate; (3) There was no single “silver bullet” that allegedly won the election for
Biden; instead it was “death by a thousand irregularities” in any given battleground state; and,
most importantly with respect to the question as to whether the election may well have been stolen,
(4) the narrow alleged Biden “victory” margins in each of the six battleground states were dwarfed
by the number of potentially illegal ballots.
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Volume 2 of the Navarro Report, The Art of the Steal, examined the institutional genesis of the six
types of election irregularities. One key finding: The Democrat Party efforts to strategically game
the election process across the six battleground states began years before, and in many cases,
shortly after President Trump was elected in 2016. A second key finding: the Democrat’s This
gaming of the election process was implemented through a two-pronged Grand “Stuff the Ballot
Box” Strategy designed to flood the six key battleground states with enough un-scrutinized and
potentially illegal absentee and mail-in ballots to turn a decisive Trump victory into a narrow
alleged Biden “win.”
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Prong One of the Democrat strategy dramatically INCREASED the amount of absentee and mailin ballots. Prong Two dramatically DECREASED the level of scrutiny of such ballots.
This resulted in a FLOOD of potentially illegal ballots into the battleground states more than sufficient
to tip the scales from a decisive legal win by President Trump to a narrow and potentially
illegitimate alleged “victory” by Joe Biden.
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Importantly, much of what the Democrat Party and its operatives did to effectively achieve what
may well be an illegal result was pursued through a variety of legal means. Nonetheless, at times,
Democrat government officials also bent, and at times, broke the laws or rules of their state.
Volume 3 of the Navarro Report is designed to serve as a capstone to what has been a
comprehensive analysis of the question: Was the 2020 presidential election stolen from Donald J.
Trump? In this report, we provide the most up-to-date statistical “receipts” with respect to the
potential number of illegal votes in each battleground state.
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Navarro Report Volume III
Bundesgericht in Texas blockiert Bidens Abschiebestopp
Veröffentlicht: 27. Januar 2021 Abgelegt unter: 51st Attorney General of Texas Ken Paxton, David Pekoske, Acting Secretary, Department of Homeland Security, EO 13993 of January 20, 2021 "Revision of Civil Immigration Enforcement Policies and Priorities", Executive Orders, Secretary of Homeland Security, United States District Court for the Southern District of Texas Hinterlasse einen KommentarBundesgericht in Texas blockiert Abschiebestopp
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Die Regierung des neuen US-Präsidenten hat bei einer ihrer ersten Entscheidungen in der Migrationspolitik (s. Executive Order 13993 of January 20, 2021 „Revision of Civil Immigration Enforcement Policies and Priorities“) einen juristischen Rückschlag erlitten.
Auf Antrag des texanischen Attorney General Ken Paxton, erließ der Bundesrichter des United States District Court for the Southern District of Texas, The Honorable Drew B. Tipton eine einstweilige Verfügung, wonach der von Bidens Regierung angeordnete vorübergehende Abschiebestopp in den kommenden 14 Tagen landesweit nicht umgesetzt werden darf.
Tipton argumentierte, die Bundesregierung habe keine „konkrete, vernünftige Begründung“ für den Abschiebestopp angeführt.
Texas hingegen habe „ein erhebliches Risiko für nicht wiedergutzumachenden Schaden“ nachgewiesen, weil die Maßnahme einen Zustrom illegaler Migranten nach sich ziehen könne.
Vor einer weitergehenden Entscheidung setzte Richter Drew B. Tipton eine Anhörung beider Parteien für Donnerstag an.
Das entsprechende Dekret zum Abschiebestopp wurde letzte Woche von David Pekoske (at present acting secretary) des US Department of Homeland Security unterzeichnet.
Die neue Richtlinie ist zunächst für 14 Tage blockiert und gilt für die gesamten Vereinigten Staaten von Amerika.
Dem Vernehmen nach will die legt die Regierung gegen das Urteil Berufung ein.
Ken Paxton beschwerte sich anschließend über irreparable Codes, die eine begrenzte Abschiebung für seinen Staat bedeuten würden. Die neue Politik verstößt somit gegen die Vereinbarung, die kurz vor Bidens Beitritt zwischen Texas und dem Department of Homeland Security getroffen wurde, die neue Regierung fand diese Maßnahme offenbar nicht durchsetzbar.
Oregon GOP condemns betrayal by the Ten House Republicans who voted to impeach President Trump
Veröffentlicht: 26. Januar 2021 Abgelegt unter: 2nd impeachment trial, Oregon (D) 33rd state of the U.S., Republican Party (GOP), US CAPITOL ATTACK | Tags: false flag operation Hinterlasse einen KommentarOregons GOP (grand old party) verurteilt den Verrat der zehn Republikaner des Hauses,
die für die Anklage gegen Präsident Trump gestimmt haben
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„Unsere Partei spricht sich dafür aus, den tiefgreifenden Verrat der zehn Republikaner des Repräsentantenhauses, welche letzte Woche die Impeachment-Anklage gegen Präsident Trump, ohne Nachforschungen anzustellen unterstützt haben, zu verurteilen.
Diese Form von Scheinprozess ist zur Norm der Demokraten geworden. Eine solche Art von Mißbrauch unseres Verfassungssystems sollte kein Republikaner unterstützen oder ihm nachgeben.“
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weiter bei twitter in englischer Sprache
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Biden taking over President Trump’s ‘Made in America’ plan
Veröffentlicht: 26. Januar 2021 Abgelegt unter: 46th President of the United States of America, Executive Orders | Tags: MAGA, Trump's "America First" policy, White House briefing Hinterlasse einen KommentarBiden taking over President Trump’s ‘Made in America’ plan
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President Joe Biden is hoping to boost US manufacturing with a new executive order.
The order seeks to increase the amount of US-made goods being bought by the federal government.
It can be seen as a continuation of, or rival to, Trump’s „America First“ policy.
Per the White House briefing, the order is meant to:
-boost domestic manufacturing by increasing the threshold for how much of a product that must be made in the US before it can be purchased by an agency, and the amount it can cost relative to products made abroad.
-crack down on waivers that let agencies avoid the requirements.
-connect agencies with a network of domestic suppliers.
-require agencies reviews how they are implementing the rules.
-appoint a senior official to the Office of Management and Budget to enforce the order.
Biden’s „Made in America“ policies, however, can be seen as a continuation of, or rival to, Trump’s „America First“ policy.
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more at Business Insider
Anmerkung:
Was lernen wir daraus?
Biden setzt die Trump’sche Handelspolitik mit einem etwas modifizerten Zungenschlag fort.
Das in Rede stehende jährliche Einkaufsvolumen der US agencies umfasst Esperten zufolge etwa $600 Mrd.
Die Folge: entsprechende Importe, insbesondere aus China oder Europa dürften sich entsprechend verringern.
Ihr Oeconomicus
Army confirms thousands of National Guard troops will remain in DC into March
Veröffentlicht: 26. Januar 2021 Abgelegt unter: BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN | Tags: Nationalgarde Hinterlasse einen KommentarArmy confirms thousands of National Guard troops will remain in DC into March
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Mehr als 5.000 Nationalgarde-Truppen werden bis Mitte März in Washington bleiben , um angesichts der Besorgnis über mögliche Unruhen in den kommenden Wochen Sicherheit zu bieten , sagte der amtierende Sekretär der Armee, John Whitley, in einer Pressekonferenz am Montag.
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Das klingt alles ein wenig seltsam, meint
Ihr Oeconomicus
Large US Military Convoy rolled into Syria on 1st Day of Biden Presidency
Veröffentlicht: 24. Januar 2021 Abgelegt unter: 46th President of the United States of America, Bashar al-Assad, Flüchtlinge, SYRIEN, syrisch-iranische Beziehungen, syrisch-russische Wirtschaftsbeziehungen Hinterlasse einen KommentarLarge US Military Convoy rolled into Syria on 1st Day of Biden Presidency
Two separate reports from Middle East news sources at the end of this week strongly suggest that both Russia and the United States are building up their forces in war-torn Syria within the opening days of the Joe Biden administration.
First, Syrian state media is alleging a major US build-up and reinforcements sent to „illegitimate bases in Hasakah countryside“.
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sources
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US ‘Plundering’ Syrian Oil to ‘Send to Israel’, Claims US Ex-Diplomat
Syria’s state-run media earlier reported that 200 troops had been flown to US bases in al-Shaddadi on 21 January for future deployment at Omar oil field and Koniko gas field in neighbouring Deir ez-Zor province. It was also reported that the US-led military coalition had dispatched 40 truckloads of weapons and logistical equipment to Hasakah.
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sources
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Anmerkung:
Es wird sicher spannend, wie sich der 46. US-Präsident hinsichtlich neuer Truppen-Abenteuer in Syrien positionieren darf bzw. wird.
Angeblich soll die Biden-Administration mit gewisser Sorge
-die syrische Flüchtlingskrise
-die Stabilisierung des Landes natürlich ohne den phösen Bashar al-Assad
-Einhaltung der Menschenrechte
-und ganz besonders die Einflussnahme Russlands und des Iran, aber auch eine gewisse Unberechenbarkeit von Herrn Erdogan betrachten.
Zu welchem Grad solch hehre Ziele glaubwürdig sind, oder ob vorrangig die Gier nach den immensen Ressourcen des Landes die künftige Middle-East Politik des Weißen Hauses bestimmen wird, bleibt abzuwarten.
Er oder seine Berater werden hoffentlich wissen, dass wohl kaum ein Amerikaner während der Präsidentschaft von Donald Trump kriegerische Aktionen vermisst haben dürfte, meint
Ihr Oeconomicus
Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI)
Veröffentlicht: 24. Januar 2021 Abgelegt unter: Arbeitsgemeinschaft Influenza, BMG - Bundesministerium für Gesundheit, Infektionsschutzgesetz - IfSG, Robert Koch-Institut (RKI) | Tags: Empfehlungen zur Prävention und Therapie der Influenza, Grippe-Web, Pandemiebewältigung, Sentinelpraxis Hinterlasse einen KommentarArbeitsgemeinschaft Influenza (AGI)
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Organisation und Entwicklung der Arbeitsgemeinschaft Influenza seit 1992
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Die Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) blickt auf eine lange Geschichte zurück. Sie wurde 1992 von vier pharmazeutischen Unternehmen ins Leben gerufen und vom Deutschen Grünen Kreuz (DGK) etabliert und durchgeführt. Das DGK baute das heute deutschlandweit bekannte Sentinelsystem für Influenza auf und entwickelte Parameter, die einen Überblick über die epidemiologische Situation der akuten Atemwegserkrankungen im Allgemeinen und der Influenza im Besonderen geben. Dieser Teil der Überwachung wird auch syndromische Surveillance genannt, da die beteiligten Arztpraxen eine Symptomkombination (= Syndrom) melden, die typisch für akute Atemwegserkrankungen ist. Die virologische Surveillance (Untersuchung von Atemwegsproben von Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen ) wurde von Anfang an durch das Nationale Referenzzentrum für Influenzaviren (NRZ) unterstützt, das zunächst am Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA), dann am NLGA und am RKI angesiedelt war und sich seit 2005 ausschließlich am RKI befindet.
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Im Jahr 2001 übernahm – im Kontext der Umsetzung des damals in Kraft tretenden neuen Infektionsschutzgesetzes – das Robert Koch-Institut die wissenschaftliche Federführung der AGI unter Beibehaltung der bisherigen Partner. Seit Gründung der AGI entwickelte sich das deutsche Sentinelsystem – nicht zuletzt dank der Mitarbeit der freiwillig und unentgeltlich mitwirkenden Ärztinnen und Ärzte – zu einem Erhebungssystem, das im europäischen Rahmen einen Spitzenplatz einnimmt.
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Im Rahmen der Pandemieplanung wurde erkannt, dass die Überwachung der Influenza eine so wichtige und zentrale Aufgabe in der Pandemiebewältigung darstellt, dass sie vom Bund übernommen werden sollte. So wurde die seit 2006 durchgeführte Sommersurveillance von Anfang an aus öffentlichen Mitteln finanziert. Gerade im Frühjahr und Sommer 2009, als die pandemische Influenza A(H1N1) Deutschland erreichte, bildeten die Hintergrunddaten aus der Sommersurveillance eine wichtige Voraussetzung für eine fundierte Beurteilung der epidemiologischen Lage in Deutschland. Das RKI hatte sich nach den ersten Anzeichen für eine mögliche Pandemie entschlossen, die im Sommer übliche monatliche Berichterstattung auf einen wöchentlichen Berichterstattungsrhythmus für das Jahr 2009 umzustellen. Seit der Wintersaison 2009/10 führt das RKI die Arbeitsgemeinschaft Influenza alleinverantwortlich durch. Die Arbeitsgemeinschaft Influenza ist nunmehr eine Gemeinschaft der Sentinelpraxen und des RKI, deren Arbeit ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert wird.
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An der syndromischen Surveillance der AGI beteiligen sich mehr als ein Prozent der primärversorgenden Ärztinnen und Ärzte in Deutschland, womit eine Datengrundlage erreicht wird, die auch international als repräsentativ erachtet wird, um auf nationaler Ebene statistische Auswertungen durchführen zu können. Für eine bessere regionale Abbildung der Aktivität akuter Atemwegserkrankungen wären allerdings mehr regelmäßig meldende Sentinelpraxen notwendig und wünschenswert (Informationen für interessierte Praxen unter: Sentinelpraxis werden).
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Die AGI kooperiert seit mehreren Jahren mit verschiedenen Bundesländern (Stand 2014: Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen), die Daten eigener Systeme zur Verfügung stellen und damit insbesondere die virologische Surveillance des NRZ für Influenzaviren innerhalb der AGI ergänzen. Die Geschäftsstelle der AGI ist im Fachgebiet für respiratorisch übertragbare Erkrankungen (FG36) der Abteilung für Infektionsepidemiologie des RKI angesiedelt (E-Mail agi@rki.de).
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Ziele der AGI für die Influenzasurveillance
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Das Ziel der AGI in Deutschland ist die zeitnahe ganzjährige Überwachung und Berichterstattung des Verlaufs und der Stärke der Aktivität akuter Atemwegserkrankungen (darunter speziell die der Influenza) und der spezifischen Merkmale der jeweils zirkulierenden Influenzaviren. Diese Daten bilden u. a. die Grundlage für möglichst zielgerechte und evidenzbasierte Empfehlungen zur Prävention und Therapie der Influenza.
Die Influenza ist als jährlich auftretende, alle Altersgruppen betreffende, impfpräventable Erkrankung, die in schweren Saisons zu einer erhöhten Sterblichkeit führt, von großer Bedeutung für die öffentliche Gesundheit. Das Besondere an der Influenza ist zudem, dass
- genetisch und antigenetisch sehr verschiedene Influenzatypen und -subtypen die Erkrankung verursachen und jede Saison durch eine spezifische Kombination mit unterschiedlichen Anteilen von zirkulierenden Influenzaviren charakterisiert ist. Weltweit zirkulieren momentan Influenza A-Viren der Subtypen A(H3N2) und A(H1N1) sowie Influenza B-Viren der Linien Victoria und Yamagata, die die Grippeerkrankung auslösen.
- die Influenzaviren einer hohen Mutationsrate unterliegen und sich die zirkulierenden Varianten ständig verändern (Antigendrift).
- es durch das segmentierte Genom der Influenzaviren bei zeitgleicher Infektion einer Wirtszelle durch zwei verschiedene Viren zu einem Austausch ganzer Gensegmente und damit deutlich anderen Eigenschaften des Virus kommen kann (Reassortment). Wenn dieser Genaustausch die für die antigenetischen Eigenschaften verantwortlichen Oberflächenproteine Hämaggluttinin oder Neuraminidase betrifft, können neue Influenzasubtypen entstehen.
- auch in Tierpopulationen, insbesondere bei Wasservögeln, aber auch in Schweinen und weiteren, weniger relevanten Säugetieren, eigene, spezies-spezifische Influenza A-Viren zirkulieren. Bei Kontakt mit infizierten Tieren kann es zu einzelnen zoonotischen Erkrankungen bei Menschen kommen. Adaptiert sich ein solches Virus aber an den Menschen (z.B. wie unter 3. beschrieben) und ist leicht von Mensch zu Mensch übertragbar, kann es, wie 1918, 1957, 1968 und 2009 zu einer Influenzapandemie kommen.
Der Verlauf, die Stärke und die zirkulierenden Influenzaviren für zukünftige Saisons können nicht exakt vorhergesagt werden. Da die jährlich angepasste Kombination der Impfstoffkomponenten ein Jahr vor der zu erwartenden Grippewelle festgelegt wird, muss sie nicht in jeder Saison zu den dann aktuell zirkulierenden Viren passen. Außerdem können Resistenzen gegen die zur Verfügung stehenden antiviralen Arzneimittel auftreten, was eine kontinuierliche, zeitnahe syndromische und virologische Überwachung der Influenza unbedingt erfordert.
Für Deutschland wird die Influenzasurveillance neben dem gesetzlichen Meldesystem gemäß Infektionsschutzgesetz bundesweit hauptsächlich durch die Sentinelärztinnen und -ärzte der AGI getragen. Ergebnisse der Influenzasurveillance der jeweils zurückliegenden Saison und weitere Ergebnisse aus Influenzaprojekten des RKI sind im Bericht zur Epidemiologie der Influenza in Deutschland zusammengefasst.
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Automatisiertes Meldeverfahren für Sentinelpraxen
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Um die Überwachung akuter Atemwegserkrankungen für die Sentinelpraxen möglichst einfach zu gestalten, hat das RKI seit mehreren Jahren eine zweite Säule der syndromischen Surveillance etabliert. Bei dem Sentinel zur elektronischen Erfassung von Diagnosecodes akuter respiratorischer Erkrankungen (SEEDARE) können über bestimmte Arztinformationssysteme (momentan ALBIS, MediStar, TurboMed oder M1 Pro) akute Atemwegserkrankungen einzelfallbasiert erfasst und per E-Mail anonymisiert an das RKI gesendet werden (siehe auch Sentinelpraxis werden). Ein Vergleich der in diesem innovativen System erhobenen Daten mit den Daten der AGI zeigte eine sehr gute Übereinstimmung, so dass die Daten seit der Saison 2012/13 auch in die Überwachung akuter Atemwegserkrankungen durch die AGI integriert wurden und den Sentinelpraxen damit eine schnelle und moderne Möglichkeit der Beteiligung an der AGI angeboten wird.
In der AGI werden akute Atemwegserkrankungen erst registriert, wenn diese zu einem Arztbesuch führen. Mit dem Projekt GrippeWeb hat das RKI eine weitere Lücke in der Influenzaüberwachung geschlossen. GrippeWeb ist eine wöchentliche Onlinebefragung der Bevölkerung zu akuten Atemwegserkrankungen, bei der sich jede in Deutschland lebende Person ab 14 Jahren mit E-Mail Adresse beteiligen kann. Eltern können für ihre Kinder ebenfalls melden. Mit diesem Projekt werden akute Atemwegserkrankungen erfasst unabhängig davon, ob sie zu einem Arztbesuch führten. Ausführliche Informationen finden sich auf den Internetseiten von GrippeWeb.
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Neue Coronavirus-Surveillanceverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Veröffentlicht: 24. Januar 2021 Abgelegt unter: Arbeitsgemeinschaft Influenza, BMG - Bundesministerium für Gesundheit, Coronavirus-Surveillanceverordnung - CorSurV, Gesundheitsminister, Jens Spahn, CDU (14.03.2018-amtierend), Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit CoVid-19, Robert Koch-Institut (RKI) | Tags: EU-Genom-Initiative, Genomsequenzierung, Genom_Datenbank, Viren-Evolution 2 KommentareNeue Coronavirus-Surveillanceverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Um einen besseren Überblick über die in Deutschland zirkulierenden Varianten des Coronavirus zu bekommen, fördert die Bundesregierung die bundesweite Genomsequenzierung der Viren. Mit Hilfe der Sequenzdaten kann die Evolution der Viren und das Auftreten neuer Varianten frühzeitig entdeckt werden. Auch der Eintrag neuer Varianten aus dem Ausland kann so zeitnah festgestellt werden.
Bereits im vergangenen Jahr hat das Gesundheitsministerium begonnen, den Aufbau einer solchen molekularen Surveillance (zu deutsch: Überwachung) von SARS-CoV-2 zu fördern. Hierfür wurde ein bundesweites Netzwerk von Laboren aufgebaut, die positiv auf SARS-CoV-2 getestete Proben zur Genomsequenzierung an das Robert Koch-Institut (RKI) oder an das Konsiliarlabor für Coronaviren an der Charité einsenden.
Zudem wurde die SARS-CoV-2 Surveillance auch in die Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft Influenza integriert. Hier kann ein Netzwerk von bundesweit repräsentativ verteilten Arztpraxen Proben von Patienten mit grippeähnlichen Symptomen an das Robert Koch-Institut zur Bestimmung des Erregers einsenden. Seit Februar 2020 werden die dabei gefundenen SARS-CoV-2 positiven Proben auch sequenziert.
Um das Ziel der bundesweit flächendeckenden molekularen Surveillance weiter voranzutreiben, ist es wichtig, die Anzahl der Genomsequenzierungen von Coronaviren in Deutschland sowie das Spektrum der beteiligten Akteure weiter zu erhöhen. Zudem müssen sämtliche in Deutschland gewonnen Sequenzdaten an einer zentralen Stelle gesammelt und ausgewertet werden. Dieses Ziel wird mit der neuen Coronavirus-Surveillanceverordnung des Bundesgesundheitsministeriums verfolgt, die am 19. Januar 2021 in Kraft tritt.
Schon jetzt gibt es ein Netzwerk an Laboren, das Mutationen des Corona-Virus analysiert. Aber das reicht in der aktuellen Lage nicht, um ein genaues Lagebild zu erhalten. Wir wollen noch besser nachvollziehen können, wo sich bekannte Mutationen verbreiten und ob es neue Mutationen gibt. Dafür fördern wir die Laboranalyse finanziell, vernetzen die Akteure und führen die Ergebnisse beim RKI zusammen.
Die wesentlichen Regelungen sind:
- Laboratorien und Einrichtungen, die Sequenzierungen von SARS-CoV-2 vornehmen, sind verpflichtet, die erhobenen Genomsequenzdaten an das Robert Koch-Institut zu übermitteln.
- Einrichtungen und Laboratorien, die eine SARS-CoV-2 Diagnostik durchführen, jedoch selbst keine Genomsequenzierung vornehmen, können einen bestimmten Anteil der positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Proben in andere Laboratorien und Einrichtungen zur Durchführung der Sequenzierung einschicken. In diesem Fall werden Versandkosten erstattet.
- Der Anteil der positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Proben, die an sequenzierende Laboratorien und Einrichtungen eingesendet werden können, hängt ab von der bundesweiten Anzahl der Neuinfektionen in der jeweils vergangenen Kalenderwoche. Übersteigt diese Zahl 70.000, so können fünf Prozent der positiv getesteten Proben zur Sequenzierung eingesendet werden. Bei einer niedrigeren Zahl an Neuinfektionen erhöht sich dieser Anteil auf zehn Prozent.
- Für die Übermittlung der Genomsequenzen haben die sequenzierenden Laboratorien und Einrichtungen einen Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von 220 Euro pro Datenübermittlung.
- Für die Übermittlung von SARS-CoV-2 Sequenzen der Proben, bei denen die sequenzierenden Laboratorien und Einrichtungen selbst die Diagnostik auf SARS-CoV-2 durchgeführt haben, ist dieser Anspruch (je nach der Zahl der bundesweiten Neuinfektionen in der jeweils vergangenen Kalenderwoche) auf fünf bzw. zehn Prozent der in der Einrichtung positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Proben beschränkt.
- Im Rahmen von durch Landesgesundheitsbehörden oder dem RKI angeordneten oder durchgeführten Ausbruchsuntersuchungen kann eine Erstattung auch über den Anteil von fünf bzw. zehn Prozent der positiv getesteten Proben sowohl für die Übermittlung der Daten als auch für die Einsendung der Proben stattfinden.
Downloads
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Wortlaut der Coronavirus-Surveillanceverordnung im Bundesanzeiger
PDF-Datei (nicht barrierefrei, 322 KB)
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Coronavirus-Surveillanceverordnung mit Begründung (Referentenentwurf)
PDF-Datei (nicht barrierefrei, 210 KB)