Zahlen, Daten, Fakten der Kreditwirtschaft

Welches sind die größten deutschen Institute in Deutschland? Wie viele Menschen arbeiten im Kreditgewerbe? Wie viele Girokonten und Online-Konten gibt es? Wie hoch sind die Spareinlagen in Deutschland?

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Auf diese und andere Fragen gibt die neue Publikation „Zahlen Daten, Fakten der Kreditwirtschaft“ anschauliche Antworten.

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Auf 20 Seiten präsentiert die Broschüre Grafiken und Tabellen zu den Themen Struktur, Zahlungsverkehr, Einlagen und Kredite.

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Damit soll dem Leser die Möglichkeit gegeben werden, kurzfristig und einfach einen Überblick über interessante Kennziffern der deutschen Kreditwirtschaft zu erhalten.

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» Weitere Statistiken über Banken in Deutschland

Als PDF-Dokument zum Download

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Quelle: Bankenverband

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Kurzbewertung:
Hübsch aufbereitetes Zahlenmaterial, welches dem aufgeklärten Leser nicht wirklich neue Erkenntnisse liefert, da ein Großteil der Daten auch in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank abgebildet sind.

Wer sich Hinweise etwa zur Relation toxischer Ausleihungen, Assets oder Derivaten im Verhältnis zum jeweiligen Kernkapital (Tier 1 Rating) einzelner Institute erwartet, wird  nicht fündig und sollte andere Datensammlungen vorziehen.

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Erläuterungen zur Kernkapitalquote
Zur Ermittlung der für die Kernkapitalquote relevanten Eigenmittel („Tier-Aggregate“), die in den Jahresabschlüssen der Kreditinstitute angegeben werden müssen (engl. „tier“, Rang) gibt es verschiedene Berechnungsmethoden.

Tier-1-Kapital (Kernkapital):
Stammkapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Eigene Aktien im Bestand, als Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien ausgewiesenes Eigenkapital, Anpassungen aus der Währungsumrechnung, Minderheitsanteile, nicht kumulative Vorzugsaktien und Sonderposten für allgemeine Bankrisiken.
Vom Tier-1-Kapital vollständig abzuziehen sind unter anderem der Goodwill und sonstige immaterielle Vermögenswerte. Die Summe hieraus wird ins Verhältnis gesetzt zu den risikotragenden Aktiva. Der sich hieraus ergebende Prozentsatz ist die Kernkapitalquote.

Nicht zum Kernkapital gehören die weiteren Tier-Aggregate:

Tier-2-Kapital (Ergänzungskapital):
Unrealisierte Gewinne aus notierten Wertpapieren, sonstige Wertberichtigungen für inhärente Risiken, kumulative Vorzugsaktien, anrechenbare nachrangige Verbindlichkeiten. Vom Tier-2-Kapital abzuziehen sind die in § 10 Absatz 6 und § 10 Absatz 6a KWG in Verbindung mit § 10a KWG erwähnten Positionen.

Tier-3-Kapital (Drittrangmittel):
Als Drittrangmittel werden kurz-bis mittelfristige nachrangige Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mindestens zwei, aber weniger als fünf Jahren angerechnet. Diese dürfen nur zur Unterlegung der Anrechnungsbeträge von Marktrisikopositionen verwendet werden. Hinzugerechnet werden darf der anteilige Gewinn, der bei Glattstellung aller Handelsbuchpositionen entstünde (unrealisierter Handelsbuchgewinn).
Als Summe aller Tier-Aggregate ergibt sich das aufsichtsrechtliche Eigenkapital.

Die Kernkapitalquote ergibt sich nun aus der Summe des Tier-1-Kapitals, geteilt durch den Anrechnungsbetrag aller (Adress-)Risikopositionen (hier sind noch Anrechnungsbeträge für das Marktrisiko und das operationelle Risiko zu berücksichtigen).


So, jetzt können Sie sicher bewerten, in welcher Kategorie die Zuflüsse europäischer Banken seit dem Lehman-Event zu finden sind.
Deren Eigenkapitalbasis wurde seither verstärkt mit rund € 225 Mrd. frischem Kapital (also Kapitalerhöhungen) und weiteren € 275 Mrd. an direkten und indirekten Staatshilfen.
In welcher Weise beeinflussen nun diese beiden Zahlen die Kernkapitalquote der Banken in toto?
Die Antworten finden sich spätestens im November 2014, wenn Draghi’s Transparenz-Offensive, also die Ergebnisse des EZB-Stresstests vorliegen.

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Bis dahin wird der Steuermichel noch eine Reihe von Überraschungen erleben, die man in den Zahlen, Daten und Fakten der Bankenverband-Broschüre vergeblich suchen wird!

Ihr Oeconomicus

zur Vertiefung:

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Die Risikoberichterstattung deutscher Banken: Erhebung des Branchenstandards
Autoren:
Dr. Tobias Schlüter, Universität zu Köln, Seminar für ABWL und Bankbetriebslehre
Univ.-Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels, Universität zu Köln, Seminar für ABWL und Bankbetriebslehre,
M.Sc. Tim Weber, WGZ Bank AG. M.Sc. Michael Zander, WGZ Bank AG.

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Inhalt

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1 Einleitung
2 Literatureinordnung und Hintergrund
2.1 Literaturüberblick
2.2 Grundlagen des Geschäfts- und Lageberichts
2.3 Formen der Risikopublizität bei Banken
2.4 Zielsetzungen der Risikopublizität
3 Datengrundlage
4 Anforderungskatalog und Indexzusammensetzung
4.1 Struktur des Anforderungskatalogs
4.2 Aufbau des Risikoberichterstattungsindex (RIX)
5 Ergebnisse
5.1 Risikoberichterstattungsindex – Gesamt
5.2 Analyse der Abschnitte / Risikoarten
5.2.1 Kreditrisiko
5.2.2 Liquiditätsrisiko
5.2.3 Marktpreisrisiko
5.2.4 Operationelles Risiko
5.3 Analyse der Bankgruppen
6 Robustheit
6.1 Institutsgröße
6.2 Abschlussart
6.3 Geschäfts- / Risikoschwerpunkt
7 Fazit
8 Literaturverzeichnis

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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Aufbau des Geschäftsberichts einer Bank
Abbildung 2: Struktur qualitativer Merkmale im Anforderungskatalog
Abbildung 3: Zeitliche Entwicklung des RIX – absolut sowie prozentual
Abbildung 4: Zeitliche Entwicklung des RIX nach Abschnitten getrennt
Abbildung 5: Berichtete Liquiditätsrisikoausprägungen und Relevanz
Abbildung 6: Verwendete Methoden zur Messung des Liquiditätsrisikos
Abbildung 7: Angaben zur Liquiditätsreserve
Abbildung 8: Methoden zur Ermittlung des Value-at-Risk
Abbildung 9: Hauptsächlich verwendete Konfidenzniveaus zur Ermittlung des VaR
Abbildung 10: Backtestingergebnisse für den VaR
Abbildung 11: Meldegrenzen für Operationelle Risiken
Abbildung 12: Entwicklung des RIX nach Bankgruppen
Abbildung 13: RIX nach Bankgröße kontrolliert
Abbildung 14: RIX für große Banken
Abbildung 15: RIX für Banken mit Konzern- bzw. Einzelabschluss
Abbildung 16: Entwicklung des RIX nach Bankgruppen – Nur Konzernabschlüsse
Abbildung 17: Entwicklung des RIX* nach Bankgruppen – Risikoschwerpunkt

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Bankseminar Uni Köln – PDF [72 Seiten]

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Aus dem Archiv:
Bilanzfälschung legalisiert – wie Banken tricksen: “fair value”-Bewertungen in Bank-Bilanzen


Bundestag stimmt über Finanzhilfe für Zypern ab

Bundestag stimmt über Finanzhilfe für Zypern ab
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Der Bundestag muss am Donnerstag, 18. April 2013, in namentlicher Abstimmung über die Zustimmung zu Finanzhilfen für Zypern entscheiden. Dazu hat das Bundesfinanzministerium einen Antrag (17/13060) vorgelegt, der im Anschluss an eine um 9 Uhr beginnende 20-minütige Regierungserklärung von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) eineinhalb Stunden lang beraten wird.
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Der Antrag bezieht sich darauf, dass Zypern eine Stabilitätshilfe nach dem Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gewährt und eine Vereinbarung dazu getroffen wird, dass die Haftung Zyperns nach dem Rahmenvertrag über die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) verändert wird und sich dadurch die Haftung Deutschlands im EFSF von 29,07 auf 29,13 Prozent erhöht.
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Außerdem soll die maximale durchschnittliche Laufzeit der EFSF-Darlehen an Irland und Portugal um sieben Jahre verlängert werden.
Da strittig ist, ob überhaupt abgestimmt oder der Antrag stattdessen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wird, muss der Bundestag zunächst diese Frage entscheiden.
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Vier namentliche Abstimmungen
Stimmt der Bundestag dem Antrag des Finanzministers zu, so könnte der Vertreter der Bundesregierung im Gouverneursrat des ESM dem Antrag Zyperns auf Finanzhilfe sowie dem Abschluss einer Erklärung über Programmkonditionen und einer Vereinbarung über die Finanzhilfefazilität zwischen Zypern und dem ESM zustimmen. Die Entscheidung im Gouverneursrat soll am Mittwoch, 24. April, getroffen werden.
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Insgesamt sind sieben Abstimmungen vorgesehen, davon vier namentliche. Namentlich abgestimmt wird über die Finanzhilfe von bis zu neun Milliarden Euro aus dem ESM, über die Vereinbarung nach dem ESM-Vertrag dazu, sowie jeweils büer die Laufzeitverlängerung der EFSF-Darlehen für Irland und Portugal. Einfach abgestimmt wird über die Änderung bei der Haftungsregelung im EFSF sowie über Entschließungsanträge der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen.
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Tragfähigkeit der Staatsschulden
Zypern hatte am 25. Juni 2012 bei der EFSF Finanzhihlfe beantragt. Daraufhin habe die sogenannte Troika – die Europgruppe der Europäischen Kommission, die Europäische Zentralbank und der Internationale Währungsfonds – die Bedeutung Zyperns für die Finanzstabilität des Euroraums und Zyperns sowie die finanzielle und wirtschaftliche Lage im Land und vor allem den Finanzbedarf für ein mögliches Anpassungsprogramm untersucht. Die Troika habe im November 2012 noch nicht bestätigen können, dass bei einem Hilfsprogramm die Tragfähigkeit der Staatsschulden Zyperns gegeben wäre, heißt es im Antrag.
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Mit der Frage, wie die Schuldentragfähigkeit bei einem Hilfsprogramm gewährleistet werden könnte, hatte sich die Eurogruppe am 15. und 16. März befasst. Um im Jahr 2020 einen Schuldenstand von fast hundert Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erreichen und den Finanzbedarf auf bis zu zehn Milliarden Euro zu begrenzen, habe sich die Eurogruppe im Einvernehmen mit Zypern politisch auf mögliche Maßnahmen verständigt. Das zyprische Parlament hatte die Eckpunkte der Eurogruppe jedoch abgelehnt, sodass diese am 24. und 25. März erneut über ein Hilfsprogramm beriet.
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Einlagen über 100.000 Euro
Die Eurogruppe sei zum Schluss gekommen, dass ein Hilfsprogramm nur in Frage kommt, wenn die griechischen Filialen der größten zyprischen Banken vom griechischen Bankensektor übernommen werden und wenn die Laiki Bank abgewickelt und die Bank of Cyprus ohne Hilfsmittel restrukturiert wird. Dadurch soll der notwendige Rekapitalisierungsbedarf für den Bankensektor gesenkt werden.
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Im Einzelnen ist vorgesehen, dass Eigentümer und nachrangige Anleihegläubiger Verluste in vollem Umfang ihrer Anteile tragen. Einlagen der Laiki-Bank über 100.000 Euro, die nicht dem Schutz der Einlagensicherung unterliegen, tragen zur Deckung des Finanzbedarfs der Abwicklung bei. Einlagen unter 100.000 Euro liegen, die von der Einlagensicherung geschützt sind, sollen in die Bank of Cyprus transferiert werden.
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Übertragung von Aktiva auf die Bank of Cyprus
Vorgesehen sei generell, das werthaltige zyprische Aktiva der Laiki Bank an die Bank of Cyprus transferiert werden. Die übertragenen Aktiva sollen einen höheren Wert haben als die übertragenene Verbindlichkeiten, sodass hierdurch auch die Laiki-Bank zur Kapitalstärkung der Bank of Cyprus beiträgt.
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Von den bisherigen Einlagen der Bank of Cyprus, die nicht der Einlagensicherung unterliegen, werden 37,5 Prozent in Bankanteile umgewandelt. Weitere 22,5 Prozent sind bei Bedarf ebenfalls zur Umwandlung in Anteile vorgesehen. Ziel sei es, eine „harte Kernkapitalquote“ der Bank of Cyprus von neun Prozent zu erreichen.
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Hilfsprogramm auf zehn Milliarden Euro begrenzt
Der Finanzbedarf eines Anpassungsprogramms für Zypern kann laut Troika auf bis zu zehn Milliarden Euro begrenzt werden, von denen bis zu neun Milliarden auf den ESM entfielen und bis zu eine Milliarde Euro auf den Internationalen Währungsfonds. Die Hilfe soll als Darlehen gewährt werden. Im Programm angelegt ist den Angaben zufolge, dass zur Abwicklung der Laiki-Bank und zur Restrukturierung der Bank of Cyprus keine Mittel bereitgestellt werden. Von den Programmmitteln sollen bis zu rund 7,5 Milliarden Euro zur Abdeckung des Bedarfs des Staatshaushalts und rund 2,5 Milliaren Euro zur Abdecklung des Bedarfs zur Rekapitalisierung und Umstrukturierung der übrigen Banken verwendet werden.
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Die Berechnungen der Troika zeigen, dass der Schuldenstand bei Umsetzung des Programms und den zugrunde gelegten Annahmen zunächst auf rund 126 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2015 ansteigen würde. Danach könnte er bis 2020 auf rund 105 Prozent sinken. Die Troika hat diese Schuldenstandsentwicklung als tragfähig bewertet, aber auch auf die Gefahr von Abwärtsrisiken bei der Wirtschaftsentwicklung verwiesen.
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Schieflage der beiden größten Banken
Das Bundesfinanzministerium sieht eine wesentliche Ursache für den Hilfsantrag Zyperns in der Schieflage der beiden größten zyprischen Banken Laiki und Bank of Cyprus. Ohne eine Verringerung des überdurchschnittlich großen zyprischen Bankensektors würden dauerhaft hohe Risiken für die Solvenz des zyprischen Staates bestehen. Von Zypern bereits umgesetzte Restrukturierungen hätten den zyprischen inländischen Bankensektor bereits auf rund 350 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verkleinert.
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Das Hilfsprogramm sehe vor, den inländischen Bankensektor bis 2018 weiter zu verkleinern, und zwar durch die weitgehende Reduzierung des verbliebenen internationalen Geschäfts der zyprischen Banken und die Rückführung des einheimischen Geschäfts auf den zur Finanzierung der zyprischen Realwirtschaft notwendigen Umfang.
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Zyprische Strukturreformen
Um den Staatshaushalt zu konsolidieren werde Zypern die Zinsertragsteuer anheben, den Körperschaftsteuersatz von zehn auf 12,5 Prozent erhöhen, Staatsbetriebe privatisieren, Goldreserven verkaufen und mit inländischen Gläubigern über das Überrollen von Darlehen im Umfang von rund einer Milliarde Euro verhandeln. Außerdem sollen Maßnahmen gegen Geldwäsche ergriffen werden.
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Weitere Strukturreforen betreffen einen Abschlag für die Frühverrentung, die schrittweise Erhöhung des Mindestalters für abschlagsfreie Renten und Pensionen auf das reguläre Renteneintrittsalter, die automatische Erhöhung des Renten- und Pensionseintrittsalters bei höherer Lebenserwartung ab 2018, die Begrenzung der monatlichen Pensionen auf maximal fünfzig Prozent des höchsten Einkommens, keine automatischen Lohnerhöhungen in der Rezession, ansonsten automatische Lohnerhöhungen nur um 50 Prozent der Inflation (bisher: hundert Prozent), Änderungen beim Mindestlohn nur in Abstimmung mit der Troika und einen Infrastrukturplan zur künftigen Erdgasgewinnung.
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Quelle: Bundestag, 16.04.2013
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Anmerkung
Ich bin mir sicher, dass auch diese Maßnahme durchgewinkt wird!
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Ihr Oeconomicus

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ergänzende Informationen:
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nochmals zu Nachlesen: Die Details des Rettungspaketes
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„Zypern-Rettung ist rechtswidrig“
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Erläuterungen zu dem Begriff „Schuldentragfähigkeit“

Finanzmärkte:

Britische Banken brauchen Milliarden mehr Eigenkapital

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Die britische Notenbank sieht einen Finanzbedarf von 25 Milliarden Pfund bei den Banken des Landes. Grund sind strengere Vorgaben für das Risikokapital der Institute.
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Die Zeit

Verblassender Glanz der DB Kapital-Strukturen?

Deutsche Bank’s Capital Trick Will Be Hard to Repeat
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What capital hole?
Deutsche Bank has closed the gap on more capital-secure peers by selling noncore assets and refining its risk models, thereby avoiding the need to tap or dilute existing investors. Other banks have done fancy footwork like this. But Deutsche Bank has been characteristically aggressive.
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The moves raise the German bank’s core capital ratio to 8 percent under Basel III by year-end, and put Deutsche Bank on course to be within the European banking pack by the end of March, albeit at the rear. All told, the various measures taken in the second half of last year were equivalent to an 8 billion euro cash call.
[…]
Dominic Elliott, NYT

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Basel-III-Vorschriften beschlossen

Basel-III-Vorschriften beschlossen

Wenn Banken versagen, soll der Steuerzahler nicht mehr dafür zahlen. Die Bundesregierung prescht vor und setzt die Richtlinie Basel III lange vor der EU um. Für die Banken bedeutet das: Sie müssen bessere Rücklagen bilden und haben weniger Geld zum Zocken übrig.

Süddeutsche – 22.08.2012, 11:09

Anmerkung

Beim ersten Satz dieser Meldung „soll der Steuerzahler nicht mehr dafür zahlen“ könnte mancher Leser die Frage aufwerfen, ob sich der verantwortliche Redakteur morgens mit dem Vorschlaghammer die Haare kämmt …

Ihr Oeconomicus