Dänemark entzieht Syrern den Aufenthaltsstatus
Veröffentlicht: 9. März 2021 Abgelegt unter: Abschiebung/Rückführung, Asyl- Integration- und Migrationsdebatten, Asyl- und Migrationspolitik, Asyl-Politik, BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, COVID-19-Pandemie, DÄNEMARK, DEUTSCHLAND - GERMANY, Klinik-Kapazitäten in Deutschland, medizinische Versorgung von Flüchtlingen, Robert Koch-Institut (RKI), Straftaten ohne zwingende Auswirkung auf Asylverfahren Hinterlasse einen KommentarDänemark entzieht Syrern den Aufenthaltsstatus
Dänemark hat 94 Syrern die Aufenthaltserlaubnis entzogen und will sie zurück in ihre Heimat schicken. Der Minister für Ausländer und Integration, Mattias Tesfaye, sagte dem britischen Telegraph:
„Wir haben den syrischen Flüchtlingen immer deutlich gesagt, dass ihre Aufenthaltserlaubnis zeitlich begrenzt ist.“
Die Hauptstadt Damaskus und ihre Umgebung, das Gouvernement Rif Dimaschq, seien inzwischen sichere Gebiete.
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Von Anfang an sei man offen und ehrlich mit den Syrern gewesen, hatte Tesfaye schon im Januar erklärt:
„Wir müssen den Menschen Schutz gewähren, solange sie diesen brauchen. Aber wenn sich die Bedingungen im Heimatland verbessern, sollte ein ehemaliger Flüchtling nach Hause zurückkehren und sich dort ein Leben aufbauen.“
Während in Deutschland derzeit nur straffällig gewordene Syrer, Gefährder, Messerkünstler, sexuelle Agressoren, usw. – und auch dies nur theoretisch – abgeschoben werden können, ist Dänemark damit das erste europäische Land, das die Rückreise für alle Syrer obligatorisch macht, sobald ihr »Fluchtgrund« entfallen ist.
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Das geflügelte Wort „Dänen können Sie trauen“ bestätigt sich somit einmal mehr.
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Zugegeben nicht bei einschlägigen Gesinnungsethikern, betreuten Denkern oder all jenen, deren ideologisch anmutende Scheinwelt den Zugang zu intelligiblen Welten versperrt.
All dies wird die einschlägigen, vornehmlich deutsche und europäische Organisationen nicht daran hindern, über dem Land und dessen proaktiver Regierung, lange gereifte und vielleicht sogar im Sinne von vermeintlicher Solidarität vergärte Gülle über’s Haupt zu schütten.
Wer jedoch gelernt hat, sich ins Licht der Wahrheitserkenntnis zu bewegen, wird diese mutige Maßnahme ausdrücklich begrüßen.
Angesichts des zu erwartenden Procedures mag man der dänischen Regierung anraten, sich nicht in Verteidigungs-Strategien zu verfangen, sondern zu akzeptieren, dass es im Sinne der Höhlengleichnis-Analogie nichts schwierigeres geben mag, als jenen sich im komfortablen Trugbild wohlfühlender Autopoiesis (Prozess der Selbsterschaffung und systemischer Selbsterhaltung) schwelgenden Zeitgenossen, das Angebot der selbstbestimmter Freiheit akzeptabel zu machen.
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Es wird also kaum gelingen, bei dieser Klientel die Lust auf intellektuelle Befreiung zu wecken, da deren Blick, erfüllt und berauscht durch potemkinsche Gratifikationen, die metaphorischen Kerkermauern weder erkennen kann noch will, was mutmaßlich auch und/oder insbesondere den Auswirkungen des medienpsychologisch angewandten Eskapismus geschuldet sein mag.
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Abgesehen davon, wird sich Dänemark mit dieser Maßnahme nicht dem deutschen Scherbenhaufen gescheiterter Integrationspolitik aussetzen, der sich –wie gerade erst durchsickerte– dadurch offenbart, dass zwischenzeitlich mancherorts über 90 Prozent der Corona-Intensivpatienten in einer Lungenklinik Migrationshintergrund haben sollen und der bundesweite Anteil dieser Patienten offenbar weit über 50 Prozent ausmacht.
Mit diesen vom RKI getroffenen Feststellungen erhält Frau Merkel’s apodiktische Formel „Wir schaffen das“ eine weitere Dimension, deren Wirkung im Zusammenhang mit ausgesetzten Grundrechten leidvoll erlebt werden.
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An der Stelle mag deutlich werden, das menschliches Denken, Erkennen und Handeln endlich ist, da es vielfältigen Einschränkungen unterliegt, die u.a. aus den Bedingungen von Zeit und Raum, individuellen Veranlagungen, Umgebung und Situation resultieren, meint
Ihr Oeconomicus
Scheinidentitäten: Sozialbetrug in Millionenhöhe
Veröffentlicht: 1. Januar 2017 Abgelegt unter: Asyl- und Flüchtlingspolitik, Asyl-Politik, Flüchtlingskriminalität, NIEDERSACHSEN, Sozialbetrug, Standort Braunschweig | Tags: Scheinidentitäten 3 Kommentare.
Scheinidentitäten: Sozialbetrug in Millionenhöhe
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Seit Monaten sitzen Haug Schalk und Jörn Memenga vor roten Heftern mit Akten im Büro der Braunschweiger Polizei. Es sind viele Akten. Die Chefermittler der Braunschweiger „Sonderkommission Zentrale Ermittlungen“ (Soko ZErm) haben mittlerweile mehr als 300 auf dem Schreibtisch.
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300 Fälle von mutmaßlichem Sozialbetrug, bei denen sich Asylbewerber während der Flüchtlingskrise im vergangenen Jahr Scheinidentitäten zugelegt haben.
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„Die haben sich einfach mehrfach registriert“,
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sagt Jörn Memenga, Leiter der Soko ZErm,
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„teilweise bei den gleichen Mitarbeitern.
Aber in der Zeit waren alle sehr überlastet.
Da ist das einfach nicht aufgefallen.“
[…]
Peter Jagla @NDR-Hallo Niedersachsen
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Freispruch für Scharia-Polizei
Veröffentlicht: 21. November 2016 Abgelegt unter: Flüchtlingskriminalität, Nötigung, Scharia, Zitate 5 Kommentare.
Freispruch für Scharia-Polizei
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Fünf Islamisten sind 2014 in Wuppertal als „Scharia-Polizei“ aufgetreten. Jetzt wurden sie vom dortigen Landgericht freigesprochen. Schließlich hätten, so das Gericht, sogar Polizisten darin kein strafbares Verhalten erkennen können.
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Der vorsitzende Richter erklärte:
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„Ein Gesetz, das hier gegriffen hätte, gibt es nicht.“
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Seltsam, da doch selbst ein juristischer Laie auf die Idee kommen könnte, hierzu das Strafgesetzbuch zu Rate zu ziehen … und tatsächlich fündig zu werden, siehe Artikel 240.
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Dort heißt es:
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§ 240 – Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
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eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder |
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seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht. |
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Im Lichte dieser Erkenntnisse müssen sich die Richter fragen lassen, ob sich fragwürdige Existenzen, die sich im öffentlichen Raum als Scharia-Polizei bezeichnen und von „Ungläubigen“ die Einhaltung mittelalterlicher Gesetze einfordern -selbst dann, wenn dies „nur“ frech grinsend geschähe- nicht den Tatbestand der Nötigung erfüllen ?
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Sollten hierzu dezidierte Antworten ausbleiben, wäre dies doch sicher eine Herausforderung für den Berliner Maasanzug, wenn nicht gar für dessen Dienstherrin, die diesen seltsamen Vorgang als Steilvorlage für ihre angekündigte Kandidatur nutzen könnte.
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Aber lassen wir diese Illusionen, schließlich sind wir -die Bevölkerung- nach Auffassung des amtierenden Bundespredigers das eigentliche Problem und nicht etwa die Gruppe der so genannten Eliten, zu welcher sich vielleicht auch die Richter des Landgerichts in Wuppertal zählen mögen.
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierende Beiträge
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CROSSPOST: GEOLITICO
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Asylbewerber schlägt zwei Holzkirchnerinnen zu Boden
Veröffentlicht: 16. November 2016 Abgelegt unter: Abschiebung/Rückführung, Asyl- Integration- und Migrationsdebatten, Flüchtlingskriminalität, Holzkirchen, Landkreis Miesbach (Landrat: Wolfgang Rzehak -B90/Die Grünen - seit 30.03.2014 im Amt) Hinterlasse einen Kommentar.
Asylbewerber schlägt zwei Holzkirchnerinnen zu Boden
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Ein Pakistani attackierte eine Holzkirchnerin (20) in der Marienpassage. Eine andere Holzkirchnerin (54) wollte helfen – und wurde von ihm niedergeschlagen.
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Inzwischen ist klar, warum man den Pakistani nicht schon früher festgenommen hat.
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Die Polizei Holzkirchen berichtet:
[…]
Weitere herbeieilende Passanten konnten weitere Übergriffe verhindern und den Täter in die Flucht schlagen. Dank einer vorhandenen Täterbeschreibung konnte der Mann binnen weniger Minuten von Zivilkräften der Polizeiinspektion Holzkirchen noch in Tatortnähe festgenommen werden.
Bei seiner Überprüfung wurde festgestellt, dass der Mann polizeilich gesucht wurde. Der Täter wurde wegen einer zu vollstreckenden Freiheitsstrafe noch am gleichen Tag in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
[…]
Merkur
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Anmerkung:
Ich weiß jetzt nicht, ob man den Justizbehörden dazu gratulieren muss, dass der Täter nunmehr in einem Hotel der JVA-Gruppe zu einem mutmaßlichen Tagessatz von 80,00 EUR reumütig darüber nachdenken kann, was er wohl falsch gemacht haben könnte.
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Ja, ich weiß, wir leben in einem Rechtsstaat.
Gleichwohl ist die Frage angebracht, warum man solche Kriminelle nicht sofort in einen Flieger setzt und in ihr Herkunftsland abschiebt .. selbstverständlich unter Streichung jeglicher finanzieller Ansprüche aus erlangten Aufenthaltsrechten.
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Abschiebung ? da geht es doch voran ! … ließ uns gerade die Jubelpresse wissen und bezog sich dabei auf Erklärungen des BMI. Demzufolge sind wohl bis September rund 20,000 Abschiebungen vorgenommen worden.
Bis Ende des Jahres könnten die Zahlen Schätzungen zufolge auf 26’500 steigen. So hoch wie seit 2003 nicht mehr! — wow!!
Am häufigsten würden illegale und abgelehnte Asylbewerber aus Westbalkanstaaten abgeschoben, heisst es. Albanien, der Kosovo, Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro machten fast drei Viertel aller Fälle aus.
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Leider vergaßen die einschlägigen Staatsdichter zu erwähnen, dass mehr als 500,000 Asylbewerber in Deutschland, deren Asylantrag abgelehnt wurde, noch immer in der sozialen Hängematte kuscheln, statt längst in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden.
Jüngst kritisierte der Chef der Polizeigewerkschaft in Deutschland, Rainer Wendt, die Haltung der Behörden zu Abschiebungen. Mit besonders scharfen Worten machte er deutlich, dass „Abschiebungen mutmaßlich durch eine Abschiebeverhinderungsindustrie verhindert werde„.
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Im Lichte dieser Hintergründe sollte den Wählerinnen und Wählern in Deutschland endlich bewusst werden, dass sie eine Trumpf in Händen halten, den sie im September 2017 bei der Bundestagswahl ausspielen können und sollten.
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierend:
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04.11.2016
Koalitionsverhandlungen zu Integration und Flüchtlingen:
Abschiebung soll in Berlin zur Ultima Ratio werden
SPD, Linke und Grünen wollen die Flüchtlingspolitik komplett neu aufstellen. Nicht nur die Unterbringung der Geflüchteten war Thema in den Koalitionsverhandlungen, sondern auch die Abschiebepolitik. Gerade hier strebt man einen echten Kurswechsel an.
[…]
Verabredet haben die künftigen Koalitionspartner auch, dass sie das Thema Abschiebung anders angehen wollen. Die Grünen-Vorsitzende Bettina Jarasch sprach von einem Paradigmenwechsel. „Auch diese Koalition wird am Ende in Fällen, wo es nicht anders geht, abschieben müssen. Aber wir werden die Priorität auf freiwillige Rückführungen, auf unterstützte Rückkehr, setzen.
Das heißt, Abschiebung ist dann eben nur noch Ultima Ratio“.
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Außerdem, so Jarasch, werde es – wie unter Rot-Schwarz geschehen – keine Direktabschiebungen mehr aus Schulen, Jugendeinrichtungen oder Krankenhäusern geben. Familien sollen nicht mehr getrennt werden. Auch auf Bundesebene wollen sich SPD, Linke und Grüne für eine humanitäre Flüchtlingspolitik einsetzen. Laut Jarasch werde sich Berlin im Bundesrat für einen leichteren Familiennachzug einsetzen.
[…]
Nina Amin – rbb24
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Kostenexplosion fürs Gesundheitswesen durch importierte Seuchen
Veröffentlicht: 23. Oktober 2016 Abgelegt unter: (ansteckende) Krankheiten, AfD-Fraktion, Asyl-Politik, BMG - Bundesministerium für Gesundheit, gesetzliche Krankenversicherung, Konsequenzen und Wechselwirkungen, Landtag, medizinische Versorgung von Flüchtlingen, Pressemitteilungen, RHEINLAND-PFALZ, Sylvia Groß (gesundheitspolitische Sprecherin), Tuberkulose (TBC) Ein KommentarKostenexplosion fürs Gesundheitswesen durch importierte Seuchen
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Der gesundheitspolitischen Sprecherin der AfD im rheinland-pfälzischen Landtag wurde auf Anfrage von der Landesregierung mitgeteilt, unter den in Rheinland-Pfalz seit Oktober 2015 aufgenommenen „Asylbewerbern“ seien 117 Personen an Tuberkulose (TBC) erkrankt.
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„Die Behandlungskosten eines einzigen Tbc-Patienten belaufen sich auf etwa 180.000 Euro“
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so Dr. Groß.
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Angesichts der Planung, die elektronische Gesundheitskarte massenweise – an alle „Asylbewerber“ – auszugeben, läßt erahnen, welche Kosten auf die Versicherten zukommen werden.
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Die Bundesregierung hatte unlängst beschlossen, auf die Reserven des Gesundheitsfonds, gespeist von den Beiträgen der Versicherten, zuzugreifen. Diese sollten zur Deckung der Gesundheitskosten für „Asylbewerber“ verwendet werden.
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„Trotz dieser Tatsache verneinte die Landesregierung in ihrer Antwort, dass Mehrkosten für die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten entstünden; diese sollten die Kommunen tragen. Dies ist offensichtlich nicht wahr, die Versicherten sollen wohl in falscher Sicherheit gewogen werden, oder die Landesregierung hat bereits die Kontrolle über die Kostenstrukturen und -träger verloren“