Flüchtlinge stoßen auf Widerstand
Veröffentlicht: 21. Oktober 2016 Abgelegt unter: Asyl- Integration- und Migrationsdebatten, Asyl-Politik, BADEN-WÜRTTEMBERG, Integration, Konsequenzen und Wechselwirkungen, Ortenaukreis, Steinach, Willkommenskultur 2 KommentareFlüchtlinge stoßen auf Widerstand
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Die alte Bauernschänke mitten in Steinach steht seit rund einem Jahr nicht mehr leer. Der ehemalige Gasthof ist jetzt Flüchtlingsunterkunft. Für die Anwohner ist die neue Situation, glaubt man den Worten eines Anwohners, keine gute Veränderung.
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Im eng bebauten alten Ortskern wirkt die Bauernschänke wie ein behäbiger Platzhirsch. Ordentlich aufgereiht stehen Fahrräder davor, Menschen sind nicht zu sehen und nicht zu hören.
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Wenn man Johann Maier (Name geändert) auf seine neue Nachbarschaft anspricht, klingt das anders. Er redet viel und gerne und berichtet von seinen Erfahrungen mit den Zuwanderern nebenan. Seinen richtigen Namen will er nicht in der Zeitung lesen. Sein Haus steht direkt neben der „Alten Bauernschänke“, die die Gemeinde zur Flüchtlingsunterkunft hat umbauen lassen.
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Inzwischen seien er und etwa 15 andere Anwohner so frustriert, dass er, sagt er, am liebsten sein Haus verkaufen würde und wegziehen.
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Nur:
Der Wertverlust seiner Immobilie gerade wegen der neuerdings „schlechten Lage“ sei zu groß.
[…]
Schwarzwälder Bote – 13.10.2016
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korrespondierende Beiträge
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15.08.2015
Nachbesicherungsklauseln…
oder die Schattenseiten kommunaler Unterbringungsvarianten für Asylsuchende
„Unsere Projekte für Deutschland“ … oder was interessiert unser populistisches Gewäsch von gestern
Veröffentlicht: 17. März 2016 Abgelegt unter: Asyl-Politik, Integration, Zuwanderung und Integration - Historische CDU/CSU Positionen Hinterlasse einen Kommentar„Unsere Projekte für Deutschland“
… oder was interessiert unser populistisches Gewäsch von gestern
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Auszug aus dem Wahlprogramm einer einstigen Oppositions-Partei
(aus heutiger Sicht gar einer Hetzertruppe ?)
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„Zuwanderung steuern und begrenzen
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Deutschland ist ein weltoffenes und gastfreundliches Land. Mit einem Anteil der Ausländer an der Bevölkerung von 9 % nimmt Deutschland unter den großen westlichen Industrienationen den Spitzenplatz ein. Die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer hat seit 1972 von 3,5 Millionen auf 7,3 Millionen zugenommen, die der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ausländer ist dagegen von 2,3 Millionen auf 2,0 Millionen zurückgegangen. Die Ausländerarbeitslosigkeit hat sich in dieser Zeit massiv erhöht und liegt heute mit rund 20% doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung.
Die Zuwanderung erfolgte also überwiegend nicht in Arbeitsplätze, sondern in die sozialen Sicherungssysteme.
Drei Viertel der Menschen aus anderen Ländern, die in Deutschland leben, kommen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union.
Deutschland kann aufgrund seiner historischen, geographischen und gesellschaftlichen Situation aber kein klassisches Einwanderungsland wie etwa Australien oder Kanada werden.
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Deutschland muss Zuwanderung stärker steuern und begrenzen als bisher. Zuwanderung kann kein Ausweg aus den demografischen Veränderungen in Deutschland sein.
Wir erteilen einer Ausweitung der Zuwanderung aus Drittstaaten eine klare Absage, denn sie würde die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft überfordern. Verstärkte Zuwanderung würde den inneren Frieden gefährden und radikalen Kräften Vorschub leisten.
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Rot-Grün will keine wirksame Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung.
Rot-Grün schafft mit der ungeregelten Aufgabe des Anwerbestopps Einfallstore für erweiterte Zuwanderung und mit der angeblichen „Härtefallregelung“ und der Ausweitung der Aufenthaltsrechte über die Genfer Flüchtlingskonvention hinaus massive Anreize für Armutsflüchtlinge aus aller Welt.
Dies würde in kurzer Zeit zu einer erheblich höheren Zuwanderung nach Deutschland führen, die nicht im Interesse unseres Landes ist.
Wir werden unverzüglich nach der Wahl die falschen Weichenstellungen der rot-grünen Bundesregierung korrigieren.
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Bei einer Arbeitslosigkeit von insgesamt fast 6 Millionen Menschen gibt es für Arbeitsmigration nach Deutschland nur in Ausnahmefällen eine Rechtfertigung. Angesichts staatlicher Programme zur Eingliederung Jugendlicher in den Arbeitsmarkt und einer wachsenden Arbeitslosigkeit bei Arbeitnehmern, die älter als 55 Jahre sind, ist mehr Zuwanderung nicht verantwortbar. Die Qualifizierung einheimischer Arbeitskräfte hat Vorrang vor Zuwanderung. Wir müssen in Zukunft nicht nur in Sport und Kultur, sondern auch zur Sicherung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, hoher Innovationskraft und wirtschaftlicher Dynamik für ausländische Spitzenkräfte verstärkt offen sein.
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Wir wollen Zuwanderungsanreize für nicht anerkennungsfähige Asylbewerber weiter einschränken. Nur staatliche Verfolgung darf einen Anspruch auf Asyl und Aufenthalt auslösen. Wir werden die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen in Asylverfahren beschleunigen und dazu die gerichtlichen Zuständigkeiten zur Überprüfung von Asylentscheidungen konzentrieren, um den Missbrauch des Asylrechts zu bekämpfen.
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Wir wollen Schleuserorganisationen das Handwerk legen. Dazu setzen wir auf eine europaweite Strategie. Die Außengrenzen der Europäischen Union müssen gegen illegale Zuwanderung und organisierte Einschleusung gesichert werden. Wir werden auf eine effizientere Zusammenarbeit von Grenzschutz, Polizei und Justiz der beteiligten Länder hinwirken.
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Wir werden in das Asylbewerberleistungsgesetz mit den gegenüber der Sozialhilfe niedrigeren Leistungen alle ausländischen Flüchtlinge für die Dauer ihres nur vorü bergehenden Aufenthalts einbeziehen. Die Leistungen sollen so ausgestaltet werden, dass von ihnen kein Anreiz ausgeht, nach Deutschland statt in ein anderes europäisches Land zu kommen.
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Wir wollen eine faire Lastenteilung bei der Flüchtlingspolitik in Europa durchsetzen. In der gesamten EU müssen vergleichbare Regeln für Aufnahme, Aufenthalt und Aufenthaltsbeendigung gelten, um im Interesse des inneren Friedens und des Schutzes politisch Verfolgter die immer noch zu hohe Zahl unberechtigter Asylbewerber in Europa zu verringern. Dazu ist vor allem ein weitgehend angeglichenes, schnelles, rechtsstaatlichen Ansprüchen genügendes Asylverfahren zu schaffen. Ungleichgewichte bei der Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den Mitgliedsländern der EU müssen durch eine Verteilung nach Quoten entsprechend der Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft ausgeglichen werden.
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Integration fordern und fördern
Ohne Solidarität und das Gefühl der Zusammengehörigkeit kann auch ein moderner Staat nicht bestehen. Deutschland soll seine Identität bewahren. Die von Rot-Grün betriebene Umgestaltung in eine multikulturelle Einwanderergesellschaft lehnen wir ab.
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Die Integration der Zuwanderer ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die Integration der rechtmäßigen und auf Dauer in Deutschland lebenden Menschen aus anderen Ländern ist eine Aufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte. Wir wollen Ausländer integrieren. Wir erwarten zugleich von ausländischen Mitbürgern, dass sie sich integrieren wollen. Ziel der Integration sind verbindende Überzeugungen. Integration setzt nicht nur Gesetzestreue und das Respektieren der Grundlagen des Zusammenlebens voraus, sondern auch das Akzeptieren der Traditionen und Wertvorstellungen in unserer Gesellschaft. Sie erfordert die Bereitschaft, deutsch zu sprechen und sich in die Gesellschaft in Deutschland einzubringen – beinhaltet aber auch die Möglichkeit, die eigenen kulturellen Prägungen und religiösen Überzeugungen im Rahmen der geltenden Rechts- und Verfassungsordnung zu bewahren.
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Wir werden Schluss machen mit einer Politik, die einerseits Zuwanderung gezielt ausweitet und andererseits die erforderliche Integration vernachlässigt, vorhandene Integrationsangebote streicht und Länder und Kommunen mit den Kosten der Integration und den Folgen mangelnder Integrationserfolge allein lässt.
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Deutschland hat keinen Mangel an Zuwanderung, sondern an Integration. In den Großstädten bilden sich bereits Parallelgesellschaften. Der hohe Ausländeranteil vor allem in Großstädten wie Frankfurt a. M. mit rund 28 % oder München mit rund 22 % führt bereits zu partiellen Minderheitssituationen für Deutsche. Mangelhafte Sprachkenntnisse zahlreicher vor allem junger Ausländer, deren häufige Perspektivlosigkeit am Arbeitsmarkt und das starke Bildungsgefälle zwischen deutschen und ausländischen Jugendlichen sind nur einige erkennbare Vorboten eines bedrohlichen sozialen Sprengstoffs in Deutschland.
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Wir werden das Erlernen der deutschen Sprache stärker einfordern und fördern. In allen Ländern sind vermehrte Anstrengungen für die Schulen erforderlich, damit auch die Schüler die gleichen Chancen wie alle haben, in deren Klassen überdurchschnittlich viele Kinder unterrichtet werden, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sollen möglichst schon vor der Einschulung vermittelt werden. Lern- und Leistungsdefizite ausländischer Schülerinnen und Schüler müssen angepackt und behoben werden. Daneben muss die Erwachsenenbildung bessere Angebote machen für Menschen aus anderen Kulturkreisen, die sich in unsere Gesellschaft einleben wollen.
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Wir werden entschieden den Tendenzen einer selbstgewählten Isolierung von Menschen mit gemeinsamem Herkunftsland entgegentreten. Die Entwicklung von Parallelgesellschaften darf nicht hingenommen werden.
An diesem Ziel werden wir die Wohnungspolitik ausrichten. Wir wollen ein echtes Miteinander und kein bloßes Nebeneinander und werden deshalb für Zuwanderer die Teilnahme an Integrationskursen verpflichtend machen, in denen nicht nur Sprachkenntnisse, sondern auch die Grundlagen der Rechts- und Gesellschaftsordnung vermittelt werden.
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Wir werden der Fehlentwicklung entgegenwirken, dass nicht wenige türkische Eltern, die in Deutschland leben, ihre Kinder in der Türkei auf die Schule schicken, womit deren Integrationschancen dauerhaft beschädigt werden. Wir werden die Altersgrenze für den Nachzug der Angehörigen zu Ausländern nach Deutschland so festlegen, dass die nach Deutschland kommenden jungen Menschen optimale Integrationschancen haben. Das ist in der Regel das sechste, höchstens das zehnte Lebensjahr.
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Wir halten es für erforderlich, dass für Kinder muslimischen Glaubens in Deutschland ein islamisches Unterrichtsangebot in deutscher Sprache eingerichtet wird, das nach staatlich genehmigten Lehrplänen und unter staatlicher Aufsicht von Lehrern unterrichtet wird, für die gleiche Regeln wie für alle Lehrer gelten.“
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Quelle:
2002_05_Wahlprogramm
Heim für aggressive Flüchtlinge
Veröffentlicht: 19. Januar 2016 Abgelegt unter: Abschiebung/Rückführung, Asyl- Integration- und Migrationsdebatten, Deizisau, Integration, Konsequenzen und Wechselwirkungen, Landkreis Esslingen | Tags: verhaltensauffällige Flüchtlinge 5 KommentareHeim für aggressive Flüchtlinge
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In großen Flüchtlingsunterkünften kommt es immer wieder zu Prügeleien unter Flüchtlingen.
Für auffällige und aggressive Asylsuchende gibt es jetzt als Pilotprojekt ein spezielles Heim für 28 verhaltensauffällige Flüchtlinge in Deizisau (Landkreis Esslingen).
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Peter Keck, Sprecher des Landkreises Esslingen zum Hintergrund der Aktion:
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„In großen Unterkünften gibt es Menschen, die sich nicht integrieren können, die werden auffällig“
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Am Ortsrand von Deizisau gebe es keine direkten Nachbarn, ein mögliches Konfliktpotential sei daher schon von vornherein ausgeschaltet. Für den Deizisauer Bürgermeister Thomas Matrohs ist dieses Projekt Teil der gesellschaftlichen Verantwortung für die Flüchtlingsunterbringung, bei der sich alle Kommunen einbringen müssten.
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Der Landkreis will in nächster Zeit dezentral noch weitere Unterkünfte dieser Art einrichten.
Dabei gehe es nicht darum, „Straftäter zu sanktionieren“, heißt es in einer Pressemitteilung. Dies sei Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden.
Die Zusammenfassung auffälliger Flüchtlinge soll insbesondere in den größeren Unterkünften dazu beitragen, ein funktionierendes soziales Gefüge beizubehalten.
[…]
SWR – teckbote
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An der Stelle mag sich die Frage erheben, ob dieser Zauber nicht dadurch zu beenden wäre, wenn man „auffälligen“ Asylbewerbern nahelegen würde, dass sie mit ihrem Verhalten das gewährte Gastrecht mißbrauchen und im Wiederholungsfalle die Abschiebung droht.
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Aber offenbar scheint manchen, sich in der finanziellen Hängematte des Staates suhlenden, Verwaltungsbeamten dieser gedankliche Schritt verbaut zu sein, vielleicht auch deshalb, weil sie für ihre Mätzchen auf hart erarbeitete Steuergelder zurückgreifen können und einer bestenfalls erstaunten Bevölkerung melodische Integrations-Lullabies vorsingen.
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Fazit:
Wir schaffen das, womit ich nicht auf eine gelungene Integration, sondern am Ende des Tages auf leere Kassen, verbunden mit höheren Steuern und Abgaben abziele.
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Ihr Oeconomicus
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SPD-Ratsherr: Integration arabischer Flüchtlinge scheitert
Veröffentlicht: 8. Januar 2016 Abgelegt unter: Asylpolitik, Essen, Folgen und Wechselwirkungen, Guido Reil, Integration, Karnap: Zeltdorf im Mathias-Stinnes-Stadion, SPD-Politiker zu Integration un mehr | Tags: Asylrecht, Flüchtlingskriminalität, Hartz IV, Integration, Integrration, Wertverluste von Grundstücken Ein KommentarSPD-Ratsherr: Integration arabischer Flüchtlinge scheitert
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Der Essener SPD-Politiker Guido Reil äussert im Interview über die Lage in Karnap seine Skepsis gegenüber arabischstämmigen Flüchtlingen und der verdrucksten Debatte darüber.
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Er spricht von massive Problemen rund um überhebliche „Flüchtlinge“, erheblichen Wertverlusten von Grundstücken im Umfeld von „Flüchtlingsunterkünften“ aus welchen erhebliche Störungen ausgehen.
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Auszug:
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„Problem mit kriminellen Libanesen „offiziell verdrängt“
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… aber der Norden kann doch neue Einwohner gut gebrauchen.
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Reil:
„Ja, wenn sie integrierbar sind in unsere Gesellschaft und unsere Wertvorstellungen teilen. Das sehe ich aber nicht.
Bei den Libanesen haben wir es erlebt, sie leben jetzt teils Jahrzehnte in Essen, und viel zu viele sind immer noch mangelhaft integriert.
Ein sehr hoher Anteil bekommt Hartz IV, die letzten, mir bekannten Zahlen sind von 2013, da waren es 90 Prozent.
Die Kriminalitätsstatistik ist anscheinend streng geheim, ich habe sie jedenfalls nicht bekommen. Aber ich war lange ehrenamtlicher Richter am Landgericht und habe dort sehr viele Prozesse mit libanesischer Beteiligung erlebt.
Was sie da über die Mentalität lernen, wie sehr die uns und dieses Land verachten und uns auslachen, unsere Sozialgesetze ausnutzen, das ist haarsträubend. Wir haben das auch in dieser Stadt offiziell lange verdrängt, verdrängen es im Grunde immer noch.“
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Was hat das mit den jetzigen Flüchtlingen zu tun?
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Reil:
„Sie kommen nun einmal aus dem selben Kulturkreis, ihre Mentalität ist nicht grundlegend anders.
Von ihrer ganzen Erziehung her sind diese Menschen anders geprägt, sind mit Gewalt und Hass in ihren Heimatländern aufgewachsen, wofür sie nichts können.
Ich glaube allerdings nicht, dass sie falsche Verhaltensweisen und Ansichten hier so schnell ablegen können, selbst wenn sie wollten. Die Gleichbehandlung von Frauen, die Achtung von Freiheitsrechten – damit haben viele einfach nichts am Hut.
Das sagen die auch ganz offen.“
[…]
„Es gibt die große Angst, dass Stadtteile kippen“
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Gibt es nicht auch noch immer viel Ausgrenzung von deutscher Seite?
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Reil:
„Auch das gibt es. Meine türkischen Kollegen berichten, ihren teils bestens integrierten Kindern falle es immer noch schwerer, eine Lehrstelle zu bekommen oder eine Wohnung.“
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Wie kommt in Ihrer Partei an, was sie zum Thema Flüchtlinge und Integration sagen?
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Reil:
„Viele Kollegen in der Politik denken wie ich, trauen sich aber nicht offen etwas zu sagen. Dabei wäre es dringend nötig, dass die SPD im Norden sich wieder darauf besinnt, was sie groß gemacht hat:
als Volkspartei die Interessen der arbeitenden Menschen zu vertreten. Wir hatten in letzter Zeit einige Ortsvereinsversammlungen, in Karnap und Altenessen etwa.
Die Basis ist hinter verschlossenen Türen viel kritischer in der Flüchtlingsfrage, als es nach außen deutlich wird. Es gibt die große Angst, dass Stadtteile kippen.“
[…]
Frank Stenglein – WAZ
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korrespondierende Beiträge
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Erfahrungen aus Essener Flüchtlingsunterkünften und mehr
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08.01.2015
Drei NRW-Städte stehen in der Kriminalitäts-Statistik vorn
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Bayerische Initiative: Rechtskunde-Unterricht für Asylbewerber mit Bleibeperspektive
Veröffentlicht: 29. Dezember 2015 Abgelegt unter: Integration, Integrationsprojekte für Asylbewerber mit Bleibeperspektive, Staatsministerium der Justiz - Prof. Dr. Winfried Bausback | Tags: Rechtsbildungsunterricht Ein KommentarBayerische Initiative: Rechtskunde-Unterricht für Asylbewerber mit Bleibeperspektive
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Wie aus nachfolgender Pressemitteilung des Bayerischen Justizministeriums vom 17.12.2015 hervorgeht, startet Bayern im Januar ein neues Integrationsprojekt für Asylbewerber mit Bleibeperspektive. Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger werden in den Flüchtlingsheimen Rechtskunde lehren.
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Bayerns Justizminister Bausback präsentiert Konzept für Rechtsbildung von Flüchtlingen und Asylbewerbern
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Der bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback stellt heute im Münchner Justizpalast das Konzept zur „Rechtsbildung von Flüchtlingen und Asylbewerbern durch die bayerische Justiz“ vor.
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Bausback zum Hintergrund des Projekts:
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„Es ist ganz wichtig, dass die Menschen, die zu uns kommen, die grundlegenden Werte unserer Gesellschaft sowie die Grundprinzipien unserer Verfassung und unserer Rechtsordnung kennen, sie respektieren und sich mit ihnen identifizieren. Das ist mitentscheidend, um die Identität unseres Landes zu wahren und Parallelgesellschaften zu verhindern.“
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Das Projekt stehe auf drei Säulen: Rechtsbildungsunterricht, Filme und Online-Dienste sowie schriftliches Informationsmaterial.
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Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der bayerischen Justiz werden – jeweils unterstützt von Dolmetschern – den Flüchtlingen und Asylbewerbern vor allem die grundlegenden Prinzipien und Werte der deutschen Rechtsordnung näherbringen.
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Bausback:
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„Über 800 Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger wollen eine oder mehrere Unterrichtseinheiten übernehmen. Das ist eine sehr beeindruckende Zahl und ein starkes Signal: Unsere Justizmitarbeiterinnen und -mitarbeiter wollen einen eigenen Beitrag zur erfolgreichen Integration leisten. Ich freue mich darauf, den ersten Unterricht am 11. Januar 2016 in Ansbach und weitere Pilotveranstaltungen persönlich zu begleiten.“
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Zusätzlich zu dem Rechtsbildungsunterricht produziert das bayerische Justizministerium vier sogenannte Erklärfilme. Sie vermitteln jeweils in drei Minuten leicht und verständlich wesentliche Informationen über verschiedene Aspekte unseres Rechtssystems. Bayerns Justizminister:
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„Unser erster Film „Einig sein. Recht achten. Freiheit leben. So funktioniert der deutsche Rechtsstaat“ ist ab heute auf unserer Homepage abrufbar. Wir wissen, dass die meisten Flüchtlinge und Asylbewerber über Smartphones verfügen. Wir hoffen deshalb, möglichst viele von ihnen auf diesem Weg zu erreichen.“
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Zur Abrundung des Konzepts wird das Bayerische Staatsministerium der Justiz Anfang März 2016 für Flüchtlinge und Asylbewerber zusätzlich eine mehrsprachige Broschüre „So funktioniert die deutsche Rechtsordnung – eine Hilfestellung für Flüchtlinge und Asylbewerber“ herausbringen.
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Bausback abschließend:
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„Ich bin der festen Überzeugung, dass die bayerische Justiz mit ihren Rechtsbildungsmaßnahmen einen wertvollen Beitrag zu einer erfolgreichen Integration leisten kann. Mein herzlichster Dank gilt vor allem den vielen freiwilligen Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, die sich bereit erklärt haben, unser Projekt als Lehrkräfte zu unterstützen. Ihr Engagement ist einfach großartig!“
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Hinweis:
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Der Erklärfilm „Einig sein. Recht achten. Freiheit leben. So funktioniert der deutsche Rechtsstaat“ ist unter diesem Link des Bayerischen Justizministeriums abrufbar.
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korrespondierende Beiträge
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29.12.2015
INTEGRATION VON FLÜCHTLINGEN: Auf das Grundgesetz gibt es keinen Multikulti-Rabatt
Integration ist notwendig, damit Deutschland langfristig von den Flüchtlingen profitieren kann. Wie das am besten gelingt – und was nicht passieren sollte.
[…]
Kommentar von Walter Roller – Augsburger Allgemeine
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Landesregierung bringt Partizipations- und Integrationsgesetz auf den Weg
Veröffentlicht: 21. Juli 2015 Abgelegt unter: Gesetzentwürfe, Integration, Integration - Bilkay Öney (SPD), Landesregierung, Partizipations- und Integrationsgesetz, Winfried Kretschmann (Die Grünen) | Tags: Drucksache 15/7555 Hinterlasse einen KommentarLandesregierung bringt Partizipations- und Integrationsgesetz auf den Weg
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„Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ausländischen Wurzeln erhalten mit dem Partizipations- und Integrationsgesetz bessere Bedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe in verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Zudem stärkt es die Integrationsstrukturen auf Landesebene und in den Kommunen und leistet einen wichtigen Beitrag zur interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung“
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sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Integrationsministerin Bilkay Öney.
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Der Ministerrat hat heute den Gesetzentwurf des Partizipations- und Integrationsgesetzes des Ministeriums für Integration zur Anhörung freigegeben.
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„Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag für das friedliche Zusammenleben von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen und hilft, den Zusammenhalt der Gesellschaft zu sichern“
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betonte die Integrationsministerin.
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Baden-Württemberg verstehe Integration als gesamtgesellschaftlichen Prozess, dessen Gelingen vom Zutun aller Menschen abhänge.
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„In der Vielfalt der Kulturen, Ethnien, Sprachen und Religionen sehen wir eine Bereicherung“
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sagte Kretschmann.
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„Während aber Christen und Juden bereits bisher an bestimmten Tagen der Arbeit zum Gottesdienstbesuch fernbleiben durften, gibt es kein vergleichbares Recht für die rund 550.000 Menschen im Land, die sich zum Islam oder Alevitentum bekennen. Aus Respekt vor den religiösen Überzeugungen dieser gesellschaftlichen Gruppe haben wir uns mit der Wirtschaft darauf verständigt, dass wir Beschäftigten muslimischen und alevitischen Glaubens zukünftig auch die Freistellung von der Arbeit an den jeweils drei wichtigsten religiösen Feiertagen zum Besuch des Gottesdienstes ermöglichen.“
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Ministerin Öney ergänzte:
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„Wir stärken mit dem Gesetz die Möglichkeiten der Teilhabe von Migranten. Wir erwarten, dass diese Möglichkeiten auch genutzt werden und Migranten aktiv zur ihrer Integration beitragen. In vielen Bereichen ist das eigene Engagement unerlässlich, so auch beim Spracherwerb.“
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Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs sind:
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- Das Gesetz definiert die Ziele und Aufgaben des Landes hinsichtlich der interkulturellen Öffnung. Die Bedürfnisse von Menschen mit Migrationshintergrund in besonders sensiblen Bereichen (Unterbringung, Justizvollzug, Maßregelvollzug) müssen berücksichtigt werden.
- Die Landesregierung stärkt die Integrationsstrukturen:
Auf kommunaler Ebene stellt sie für kommunale Integrationsausschüsse und -räte sowie Integrationsbeauftragte gesetzliche Leitbilder dar. Auf Ebene des Landes wird ein Landesbeirat für Integration vorgesehen und die Zusammenarbeit mit dem Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen geregelt. Die Landesregierung wird verpflichtet, dem Landtag alle fünf Jahre über den Stand der Integration in Baden-Württemberg zu berichten. - Menschen mit Migrationshintergrund sollen in Gremien, auf deren Besetzung das Land Einfluss nehmen kann, angemessen vertreten sein.
- Die Schulen werden zur Unterstützung von Eltern, insbesondere auch solchen mit Migrationshintergrund, bei der Wahrnehmung ihrer Elternrechte verpflichtet. Die Hochschulen müssen künftig bei unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen für die Aufnahme eines Studiums werben und ebenso wie die Verfassten Studierendenschaften die Integration ausländischer Studierender fördern. An den Hochschulen werden Ansprechpersonen für Antidiskriminierung benannt.
- Beschäftigte muslimischen und alevitischen Glaubens können sich zur Begehung ihrer wichtigsten religiösen Feiertage für den Besuch des Gottesdienstes vom Dienst oder von der Arbeit freistellen lassen. Für diese Zeit entfällt das Arbeitsentgelt. Voraussetzungen für Dienst- oder Arbeitsfreistellung sind:
- Gottesdienstbesuch ist außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich,
- der Freistellung stehen keine dienstlichen oder betrieblichen Notwendigkeiten entgegen,
- der Freistellungswunsch wird dem Dienstherrn oder Arbeitgeber rechtzeitig im Voraus mitgeteilt,
- der Arbeitgeber entscheidet unter Berücksichtigung dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten, ob die Freistellung stundenweise oder für die Dauer eines ganzen Arbeitstags erfolgt.
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Änderungen bzw. Ergänzungen sind u.a. in folgenden Gesetzen und Verordnungen vorgesehen: Schulgesetz, Landeshochschulgesetz, Justizvollzugsgesetzbuch sowie Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.
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Quelle:
Pressemitteilung – Landesregierung Baden-Württemberg – 21-07.2015
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Anmerkung:
Eigentlich sollte der Landesregierung bewußt sein, dass zu den wichtigsten Bausteinen erfolgreicher Integration das Erlernen der deutschen Sprache sowie schulische, berufliche und gesellschaftliche Bildung gehören. Frau Öney scheint zwar ansatzweise auf dem richtigen Weg zu sein, wenn sie konzidiert, dass beim Spracherwerb eigenes Engagement unerlässlich sei.
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Gleichwohl erscheint es fraglich, ob verstanden wurde, dass Integrationspolitik die sich pauschal an der Existenz eines Migrationshintergrundes orientiert, kaum zielführend sein kann, vermutlich wirkungsvoller wäre die Orientierung an der Bedürftigkeit des Einzelnen.
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Ob solchen Überlegungen Rechnung getragen werden soll, lässt sich aus der Pressemeldung der Landesregierung nicht entnehmen, was vermuten lässt, dass die wichtigsten Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Integrationspolitik entweder nicht erkannt wurden, oder als unabdingbare Voraussetzung zum Verständnis durchgegrünter Ideologien dient und daher nicht weiter erwähnenswert ist.
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Stattdessen entsteht der Eindruck, dass der Gesetzentwurf darauf abzuzielen soll, mittels Gremien und Beauftragten für eine erweiterte Interessenvertretung und ggfls. Einspruchsmöglichenkeiten von Migranten gesetzlich zu verankern.
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Sollte diese Einschätzung zutreffend sein, würde das angestrebte Gesetz die Schaffung neuer Bürokratie sowie Erweiterungen von Abstimmungsverfahren schaffen, deren integrationspolitischer Nutzen zu bezweifeln ist.
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Als geradezu skandalös mag man empfinden, dass Öney/Kretschmann den Gesetzentwurf quasi als Meilenstein ‚gleichberechtigter Teilhabe‘ am gesellschaftlichen Leben stilisieren, welche den Zusammenhalt der Gesellschaft sichern soll, es dabei jedoch verabsäumen, den Menschen mit Migrationshintergrund verbindliche Mitwirkungspflichten aufzuerlegen.
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Ohne solche Verpflichtung der Betroffenen erscheint allerdings jede noch so gut gemeinte Integrationshilfe zum Scheitern verurteilt.
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Anhand der vorliegenden Informationen zu dem in Rede stehenden Gesetzentwurf erscheint nur eine Bewertung möglich:
Setzen, sechs!
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Ihr Oeconomicus
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follow-up, 15.10.2015
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Spitzenorganisationen der baden-württembergischen Wirtschaft kritisieren Gesetzentwurf für Partizipations- und Integrationsgesetz
Als „völlig überflüssig“ haben die Spitzenorganisationen der baden-württembergischen Wirtschaft die geplante gesetzliche Regelung zur Arbeitsfreistellung aus religiösen Gründen für Angehörige nicht-christlicher Glaubensgemeinschaften sowie zur Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in Gremien bezeichnet.
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„Hier wird ein Gesetz gemacht für angebliche Probleme, die bisher in der betrieblichen und Gremienpraxis gar keine waren“
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erklärten am Mittwoch die Arbeitgeber Baden-Württemberg, der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) und der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) zum Gesetzentwurf für ein Partizipations- und Integrationsgesetz im Land.
[…]
Verband Druck und Medien in Baden-Württemberg e.V.
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follow-up, 29.10.2015
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Partizipations- und Integrationsgesetz
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Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Chancengerechtigkeit und Teilhabe in Baden-Württemberg in den Landtag eingebracht (Drucksache 15/7555).
Mit dem Gesetz werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass sich Chancengleichheit über soziale und ethnische Grenzen hinweg durchsetzt.
Die erste Beratung der Drucksache 15/7555 findet am 29. Oktober 2015 statt.
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Weiterführende Links
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Gesetzentwurf der Landesregierung: Gesetz zur Verbesserung von Chancengerechtigkeit und Teilhabe in Baden-Württemberg (Drucksache 15/7555)
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Quelle:
Ministerium für Integration – Partizipations- und Integrationsgesetz
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Migration und Integration in Zeiten des demografischen Wandels
Veröffentlicht: 3. April 2014 Abgelegt unter: BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, demografischer Wandel - global aging challenges, Integration, Migration - Erscheinungsbilder und Auswirkungen | Tags: Globalisierung, Prof. Dr. Annette Treibel-Illian Hinterlasse einen KommentarWie ist Deutschland zu einem — wenn auch widerspenstigen — Einwanderungsland geworden?
Welche Beziehungsgeschichten kann man aus soziologischer Sicht über Einheimische und Eingewanderte erzählen?
Welche Erfolge kann Deutschland verbuchen — und wo klemmt es noch?
Ist Integration nicht vor allem ein Thema der Einheimischen, die sich noch schwer tun, sich in die neue Gesellschaft, die eine Einwanderungsgesellschaft geworden ist, zu integrieren?
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In ihrem Vortrag anlässlich des Colloquium Fundamentale „Herausforderung demografischer Wandel: Globale Entwicklungen — lokale Auswirkungen“ des ZAK | Zentrum für Angewandte Kulturwissenschaft und Studium Generale vom 16.01.2014 beschäftigte sich Prof. Dr. Annette Treibel-Illian mit ‚alten‘ und ‚neuen‘ Deutschen, über die Rolle der Sprache, wechselseitige Wahrnehmungsmuster, die Geschwindigkeit der demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen und die Frage der Machtverhältnisse.
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Abschließend stellte sie Empfehlungen für einen selbstreflexiven, selbstbewussten, streitbaren und humorvollen Umgang mit dem Thema Migration und Integration zur Diskussion.
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[Prof. Dr. Annette Treibel-Illian ist Leiterin der Abteilung Soziologie der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe und Sprecherin der Sektion „Migration und ethnische Minderheiten“ der Deutschen Gesellschaft für Soziologie]
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Viel Freude mit vielleicht neuen, spannenden Erkenntnissen, die auf Sicht zu einer Versachlichung dieses oft hochemotional dikutierten Themas beitragen könnten.
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Ihr Oeconomicus