Luftwaffenbasis Incirlik abgeriegelt ?
Veröffentlicht: 17. Juli 2016 Abgelegt unter: Auslandseinsätze, Bundesministerium der Verteidigung, Bundeswehr / Militär-Einsätze, Einsatzführungskommando, Incirlik Air Base, Kahramanmaraş - Türkei (Patriot-Raketen), Türkei 5 KommentareLuftwaffenbasis Incirlik abgeriegelt ?
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Noch immer gibt es widersprüchliche Meldungen zu dem auch von Bundeswehr genutzten Luftwaffenstützpunkt Incirlik.
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Einerseits ist zu hören, die Basis sei von türkischen Sicherheitbehörden abgeriegelt, Energie- und Wasserversorgung unterbrochen, Zugang und Verlassen des Stützpunktes untersagt.
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Andererseits war aus dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr zu hören, dass die in Rede stehende Abriegelung nicht für Bundeswehr-Soldaten gelte. Diese könnten mit Ausweiskontrolle weiterhin die Basis verlassen und wieder hineingehen, es sei aber die höchste Warnstufe ausgerufen worden.
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Gegensätzliche Stimmen waren jedoch aus Bundesverteidigungministerium zu hören. Wie man gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio bestätigte, dürfen Bundeswehrsoldaten den Stützpunkt derzeit nicht verlassen, da noch immer eine erhöhte Sicherheitsstufe gelte.
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An der Stelle wäre es mehr als angebracht, wenn sich die Operetten-Regisseure auf eine gemeinsame Position festlegen würden.
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Noch gestern war durch das US-Generalkonsulat in Istanbul eine „Emergency Message“ verbreitet worden:
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„Be advised that local authorities are denying movements on to and off of Incirlik Air Base.
The power there has also been cut.
Please avoid the air base until normal operations have been restored.“
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Die abschließende Klärung des Vorgangs ist insbesondere deshalb von großem Interesse, weil in der Air-Base bis zu 90 Atomwaffen von Typ B61 mit einer Sprengkraft von 0,3 bis 170 kt lagern sollen, was in toto einer Sprengkraft von 1000 Hiroshima-Bomben entspricht (!!)
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Ihr Oeconomicus
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follow-up, 17.07.2016
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Incirlik wiedereröffnet
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CROSSPOST @ GEOLITICO
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korrespondierende Beiträge
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29.03.2016
Das Pentagon hat alle US-Zivilangestellten und sämtliche Familienangehörigen von US-Soldaten zur Ausreise aus der Türkei aufgefordert. Was geht da vor?
[…]
Wolfgang Jung – Luftpost
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03.01.2014
Türkei hat die Atombombe – Turkey and the Atomic Bomb
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Bundeswehr-Munitionskiste auf dem Flug nach Mali verschwunden
Veröffentlicht: 11. Juni 2016 Abgelegt unter: Bundeswehr / Militär-Einsätze, MALI-Friedensmission 2 Kommentare.
Bundeswehr-Munitionskiste auf dem Flug nach Mali verschwunden
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Die Bundeswehr vermisst eine Kiste mit scharfer Munition. Die Hartplastik-Box mit 880 Schuss Pistolen-Munition sei bei einem Flug von Bundeswehrsoldaten in das Einsatzgebiet im westafrikanischen Mali verschwunden.
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Demnach sollen die Soldaten bei einem Linienflug der Air France von Berlin-Tegel über Paris nach Bamako am 28. Mai ihre Dienstwaffen samt Munition als Sperrgepäck eingecheckt haben. Bei der Ankunft in Bamako sei die Munitionskiste verschwunden gewesen.
[…]
Quelle
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Anmerkung:
Wie angenehm, dass es sich bei dem Einsatz der Laien-Truppe -zumindest nach der Sprachregelung der Staatsdichter- um eine so genannte Friedensmission handelt, einem Zustand also, den man als gewaltfreie Konfliktlösung innerhalb vereinbarter Normen wahrnehmen könnte.
Folgt man dieser These, ließe sich die vermisste Munitionskiste durchaus als Ballast einordnen.
Diese Bewertung erscheint jedoch äusserst fraglich, falls der in Rede stehende Vorgang seitens interessierter Gruppen vorsätzlich herbeigeführt wurde, oder ein „zufälliger“ Finder die Kiste als seinen „rechtmäßigen Lohn“ betrachtet.
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Ihr Oeconomicus
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Deutsches 8-Mann-Spezial-Kommando im Kampf gegen IS
Veröffentlicht: 13. Februar 2016 Abgelegt unter: Auslandseinsätze, Bundeswehr / Militär-Einsätze, IRAQ, IS / ISIS (DAESH) | Tags: Kampfeinsatz 5 KommentareDeutsches 8-Mann-Spezial-Kommando im Kampf gegen IS
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Wie der britische Mirror bereits am 06. Februar in einem ausführlichen Bericht darstellte, unterstützt ein deutsches 8-Mann-Spezial-Kommando britische Truppen, die im Irak in einen IS-Hinterhalt gerieten.
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Es ist davon auszugehen, dass sich die Jungs, deren Kampfeinsatz offenbar nicht vom Bundestag autorisiert wurde, noch in der Region aufhalten.
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Da seitens der Bundesregierung aktuell kein diesbezügliches Statement zu finden ist, bleibt offen, ob die 8-Mann-Truppe entweder als „Urlauber“ oder gar „Fahnenflüchtige“ gegen den IS im Irak auf eigene Faust ein Zeichen setzen wollte. 😉
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Ihr Oeconomicus
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Bundesregierung beschließt Beteiligung bei der Schleuser-Bekämpfung im Rahmen der EU-Operation EUNAVFOR MED
Veröffentlicht: 16. September 2015 Abgelegt unter: BUNDESREGIERUNG, EU-Operation EUNAVFOR MED, Werner Koep-Kerstin - Humanistische Union | Tags: Artikel 24 Absatz 2 GG, Artikel 6 BPolG, Schleuserbekämpfung, Seenotrettung, UN-Seerechtsübereinkommen - 1982 Ein KommentarBundesregierung beschließt Beteiligung bei der Schleuser-Bekämpfung im Rahmen der EU-Operation EUNAVFOR MED
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KAMPF GEGEN SCHLEPPER
Marine-Einsatz wird ausgeweitet
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„Im Rahmen der EU-Operation EUNAVFOR MED wird sich die Bundeswehr am Kampf gegen Schleuser im südlichen und zentralen Mittelmeer beteiligen. Das hat das Kabinett beschlossen.
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Schiffe der deutschen Marine mit bis zu 950 Soldatinnen und Soldaten werden im Rahmen der EU-Operation EUNAVFOR MED bei der Bekämpfung von kriminellen Aktivitäten der Menschenschleuser helfen. Der Bundestag muss noch zustimmen.
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Die EU-Operation EUNAVFOR MED zum Kampf gegen Schleuserkriminalität ist in drei Phasen eingeteilt.
In der ersten Phase werden zunächst Informationen über die Netzwerke der Schleuser gewonnen. Diese Phase läuft derzeit.
In einer zweiten Phase sollen die Schlepperboote gesucht, aufgebracht und beschlagnahmt werden.
In der dritten Phase sollen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, die Boote und Einrichtungen der Schlepper zu beseitigen und zerstören..
In Abstimmung mit dem Rat der Europäischen Union und mit der Zustimmung des Bundestages könnte im Oktober ein Phasenwechsel der EUNAVFOR MED stattfinden. Patrouillen haben dann nicht nur die Aufgabe, Informationen zu sammeln; deutsche Einsatzkräfte können dann auf hoher See verdächtige Schiffe anhalten, durchsuchen und beschlagnahmen.
Die Soldatinnen und Soldaten haben dann die Befugnis, die Personendaten zur Identifizierung vermeintlicher Schmuggler aufzunehmen und an Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten..
Mit Blick auf den umfassenden europäischen Gesamtansatz verfolgt die Bundesregierung gemeinsam mit den EU-Partnern vier Ziele: Seenotrettung, Schleuserbekämpfung, Verstärkte Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern und mehr innereuropäische Solidarität und Verantwortung bei der Aufnahme von Flüchtlingen in die EU.
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Einsatzort der Bundeswehr sollen die Meeresgebiete südlich von Sizilien vor der Küsten Libyens und Tunesiens sein. Die jetzt durch das Kabinett beschlossene Phase umfasst Maßnahmen auf Hoher See, zunächst jedoch außerhalb der libyschen Hoheitsgewässer. Libyen ist derzeit das primäre Ausgangsland der Migration über See nach Europa.
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Zur Zeit ist die Bundeswehr mit zwei Schiffen an der Operation beteiligt. Bislang haben die Besatzungen der Fregatte Schleswig-Holstein und der Tender Werra mehr als 7.200 Menschen (Stand September 2015) vor dem Ertrinken gerettet.
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Völkerrechtliche Grundlage für den bewaffneten Einsatz von Streitkräften ist das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität aus dem Jahr 2000. Verfassungsrechtlich erfolgt die deutsche Beteiligung nach den Regeln der kollektiven Sicherheit gemäß Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.
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Mittwoch, 16. September 2015″
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Quelle: Bundesregierung
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korrespondierende Beiträge
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01.10.2015
Pressemitteilung der Humanistische Union, Berlin
Bundeswehr-Einsatz gegen Schlepper im Mittelmeer – als Mittel gegen die Massenflucht ungeeignet und verfassungswidrig!
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Von: Werner Koep-Kerstin
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„Der Deutsche Bundestag entscheidet am 1. Oktober 2015 über den Antrag der Bundesregierung, bewaffnete Streitkräfte der Bundeswehr als Teil der EU-Operation EUNAVFOR MED (Phase 2) gegen Schlepper im Mittelmeer einzusetzen. Die Humanistische Union (HU) kritisiert, dass dies kein sinnvolles Instrument zur Verhinderung der gegenwärtigen Flüchtlingsströme ist und überdies gegen das Grundgesetz verstößt.
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„Bei den Aktivitäten der Schleuser handelt es sich nicht um einen bewaffneten Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland oder einen anderen NATO-Staat, sondern um kriminelle Handlungen (das sog. „Einschleusen von Ausländern“). Für deren Bekämpfung ist aber nicht die Bundeswehr, sondern die Bundespolizei gemäß § 6 Bundespolizeigesetz zuständig“, erklärt der Verfassungsrechtler Prof. Martin Kutscha vom Bundesvorstand der HU. „Von Verfassung wegen“, so Kutscha weiter, „darf die Bundeswehr nur zur Verteidigung gegen einen bewaffneten Angriff sowie im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit – insbesondere also der UNO – gemäß Art. 24 Abs. 2 Grundgesetz eingesetzt werden. Ein solches System ist die EU keineswegs. Es ist schlicht unzulässig, die Streitkräfte der Bundeswehr als eine Art Weltpolizei gegen Gesetzesbrecher aller Art einzusetzen.“
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Die Verfassungswidrigkeit des geplanten Militäreinsatzes der Bundeswehr belegt auch eine Expertise deutscher Menschenrechtsorganisationen, die im Forum Menschenrechte zusammenarbeiten. [1] Demnach verstößt die Entsendung der Bundeswehr zur Bekämpfung der Schleuser gegen das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Militär und Polizei. „Mit der gewaltsamen Aufbringung von Flüchtlingsbooten werden weitere Menschenleben als „Kollateralschäden“ in Kauf genommen. Der Schleuser wird man so nicht habhaft werden, da diese meist nicht auf den Flüchtlingsbooten sind, sondern im Hintergrund agieren“, mahnt Kutscha.
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Mit dem geplanten neuen Mandat der Bundeswehr vollzieht die Bundesregierung nach Ansicht der HU einen Paradigmenwechsel: Statt der dringend gebotenen Seenotrettung setze sie nun vorwiegend auf die Abschreckung und die Abriegelung von Fluchtmöglichkeiten. Dieser Wechsel steht im Widerspruch zur Willkommenskultur, die die Bevölkerung in Deutschland praktiziert und die Bundesregierung beschwört.
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Mehr als 500.000 Menschen sind seit Jahresbeginn über das Mittelmeer nach Europa gekommen, fast 3000 Menschen starben dabei bzw. gelten als vermisst. [2]
„Es ist illusorisch zu glauben, der Flüchtlingsstrom lasse sich durch Militäreinsätze gegen Flüchtlingsboote eindämmen. Solange die Fluchtursachen wie Krieg, bitterste Armut und Perspektivlosigkeit in Syrien, Irak, Afghanistan, Eritrea oder auch in den Flüchtlingslagern Jordaniens und des Libanon anhalten, riskieren die Menschen gefährliche Fluchtwege und nehmen Schlepper in Anspruch“, meint der HU-Vorsitzende Werner Koep-Kerstin. „Die EU muss das Sterben im Mittelmeer beenden durch Eröffnung legaler, gefahrenfreier Wege für Flüchtlinge nach Europa sowie den Aufbau einer zivilen europäischen Seenotrettung. Dafür muß das EU-Parlament umgehend die benötigten finanziellen Mittel bereitstellen. Militärischer Aktionismus ist dafür kein Ersatz“, so Koep-Kerstin.
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Quellen:
[1] Forum Menschenrechte: An den Grenzen des Flüchtlingsrechts. Ein völkerrechtliches und menschenrechtliches Positionspapier zur Auslagerung der Grenzkontrollen, Militäreinsätzen und Seenotrettung vom Juni 2015, abrufbar unter www.forum-menschenrechte.de
[2] Angaben lt. Süddeutscher Zeitung v. 30.9.2015″
Quelle:
Humanistische Union
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ergänzende/vertiefende Informationen
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European Union Naval Force – Mediterranean
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Die European Union Naval Force – Mediterranean (EU NAVFOR Med) ist eine multinationale militärische Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union zur Bekämpfung des Menschenschmuggels- und der Menschenhandelsnetze und der Bekämpfung von Schleusern und deren Infrastruktur im südlichen zentralen Mittelmeer zwischen der italienischen und der tunesischen und libyschen Küste.
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Die Abkürzung NAVFOR steht für Naval Forces (deutsch Seestreitkräfte).
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Inhaltsverzeichnis
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Quelle: Wikipedia
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Nicht alle wollen nach Europa
Veröffentlicht: 10. September 2015 Abgelegt unter: Gabi Schmidt, Kahramanmaraş - Türkei (Patriot-Raketen), NIZIP, Syrian Refugee Camps, UNICEF Hinterlasse einen KommentarNicht alle wollen nach Europa
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Die Türkei hat rund zwei Millionen syrische Flüchtlinge aufgenommen. Rund 10 Prozent von ihnen leben in Camps wie diesem in Nizip, rund 50 Kilometer von der Grenze zu Syrien entfernt. Seit 2012 sind hier gut 10.500 Personen untergebracht.
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Ein junger Mann sagt:
“Wir bleiben im Moment hier und warten, dass die Krise in Syrien vorbeigeht. Dann gehen wir nach Hause. Hier sind wir in Sicherheit. Es gibt keine Probleme.”
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Das Lager wird von der türkischen Regierung verwaltet. Die Flüchtlinge sind alle registriert, zwischen 3 und 19 Uhr dürfen sie das Camp verlassen, um zu arbeiten. Sie erhalten finanzielle Hilfe und eine Geldkarte für Einkäufe im Lager. Dort gibt es außerdem zwei Schulen und eine Krankenstation.
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Die bayerische Landtagsabgeordnete Gabi Schmidt (FW) berichtete nach ihrem Besuch in Nizip im Nov. 2014, dass der türkische Staat für Studenten Stipendien bereitsstelle, damit diese ihr Studium in der Türkei fortsetzen können.
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Neben dem Flüchtlingscamp in Nizip unterhalten die türkischen Behörden weitere Flüchtlingslager, u.a. in:
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Kilis Oncupinar
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Islahiye
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Kahramanmaraş (seit Januar 2013 der Standort von Patriot Raketen der Bundeswehr)
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Osmaniye
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Karkamis
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Akcakale
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Ceylanpinar-Telhamut
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierende Beiträge
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18.03.2015
New education centre for Syrian children in Nizip
A new education centre for Syrian children officially opened in Gaziantep, Nizip today. The UNICEF-supported education centre was built in partnership with AFAD, and the Ministry of National Education, and with the financial support of the Government of Luxembourg. With a capacity of 1,080 students, the centre has 12 classrooms: 10 for primary education and two for pre-school education.
[…]
Unicef
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31.01.2015
EFFECTS OF THE SYRIAN REFUGEES ON TURKEY
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Contents
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Preface
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EXECUTIVE SUMMARY
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INTRODUCTION
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I. GENERAL SITUATION OF THE SYRIAN REFUGEES IN TURKEY
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II. EFFECTS OF THE SYRIAN REFUGEES ON TURKEY
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a. Social Effects
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b. Economical Effects
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c. Political and Security Effects
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d. Effects on Public Services
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III. ANALYSES OF CITIES
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a. Gaziantep
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b. Şanlıurfa
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c. Kilis
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d. Hatay
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e. Adana
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f. Osmaniye
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g. Kahramanmaraş
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h. Mersin
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CONCLUSION AND RECOMMENDATIONS
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APPENDIX I- Institutions Interviewed
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Charts
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Chart 1. Basic Data About The Refugee Camps Hosting Syrian Refugees
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Chart 2. Syrian Refugees Living Outside the Refugee Camps