Polens Sonderbehandlung für Ukraine-Flüchtlinge hinsichtlich Covid-bezogener Anforderungen

Polens Sonderbehandlung für Ukraine-Flüchtlinge hinsichtlich Covid-bezogener Anforderungen

 

Die U.S. Botschaft der Ukraine informiert unter der Rubrik „Optionen für den Grenzübertritt an der ukrainischen Landgrenze“, dass Polen (Stand 27.02.2022) auf alle COVID-bezogenen Anforderungen zum Vorzeigen von Impfausweisen und/oder PCR-Tests verzichtet hat.

Ukraine Land Border Crossing Options February 27, 2022:

„Note that Poland has waived any COVID-related requirements to show vaccination cards and/or PCR tests.“

Quelle/Source

 

Gesicherte Informationen hinsichtlich ähnlicher Vorgehensweisen beim Grenzübertritt nach Moldawien, Rumänien, Slowakei oder Ungarn konnten im Netz noch nicht ausfindig gemacht werden.

Laut der EU-Kommissarin für Inneres und Migration, Ylva Johansson sollen bereits 300,000 Ukrainer in der EU eingetroffen sein, wobei bislang nur „wenige“ Asyl beantragt oder Schutz in den Unterkünften der Mitgliedsstaaten gesucht hätten.

In Erwartung einer riesigen Fluchtbewegung aus der Ukraine will die EU-Kommission erstmals vorschlagen, Regeln für den Fall eines „massenhaften Zustroms“ von Vertriebenen in Kraft zu setzen. Beim nächsten Treffen der EU-Innenminister am kommenden Donnerstag sollen entsprechende Vorschläge diskutiert werden. 

Mindestens 15 Länder, die zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung umfassen, müssen dazu ihre Zustimmung erteilen. Es gebe eine breite Unterstützung dafür, die Richtlinie anzuwenden, sagte Johansson am Sonntag.

Zu den Mindeststandards, die alle EU-Länder garantieren müssen, gehören unter anderem:

  • Arbeitserlaubnis für die Vertriebenen
  • Zugang zu Sozialhilfe, medizinischer Versorgung, Bildung für Minderjährige
  • unter bestimmten Bedingungen auch die Möglichkeit zur Familienzusammenführung

Dem Vernehmen nach ist die deutsche Innenministerin Faeser offenbar über den europäischen Schulterschluss, Flüchtlinge jetzt schnell und unbürokratisch aufzunehmen, sehr zufrieden.

Seitens unserer offiziellen Covid-Pandemisten gibt es offenbar noch keine Statements, in welcher Weise die aktuellen Covid-Maßnahmen auf die Flüchtlinge angewendet werden sollen.

Zur Debatte stehen insbesondere Fragen zur Anerkennung ukrainischer Impfpässe und insbesondere dann, wenn in der EU nicht zugelassene Impfstoffe verabreicht wurden. Dazu zählt u.a. der in der Ukraine verabreichte Impfstoff „Covishield“ des Herstellers Serum Institut of India.

Ausserdem wird zu klären sein, welche Pandemie-Beschränkungen die nicht nur in deutschen Bundesländern, sondern auch innerhalb der EU unterschiedlich sind, auf die Flüchtlinge angewendet werden sollen.

Last but not least wird man sich auf eine substantielle Erhöhung der Ausgaben für Migration einstellen müssen. In diesem Zusammenhang wird es gewiss spannend sein, wie sich die Ampler eine Gegenfinanzierung vorstellen. 

Bleibt abzuwarten, ob hinsichtlich der ohnehin schon im Zusammenhang mit bisherigen Migrationskosten, umfangreicher Aufwendungen im Zusammenhang mit Covid-19 und den gerade gestern im Bundestag vorgestellten Investitionen zur Aufrüstung der Bundeswehr, zu erwartenden enormen Zusatzkosten zur Sicherung der Energieversorgung insbes. Bau und Betrieb von LNG-Terminals,, Schadensersatzforderungen der Industrie im Zusammenhang mit den Folgen der Russland-Sanktionen, erhebliche Kosten und Investitionen für den Klimaschutz, usw. das Mantra der FDP „keine Steuererhöhungen und ab 2023 Rückkehr zur Schuldenbremse“ tatsächlich umgesetzt werden kann, meint

Ihr Oeconomicus