Augen geradeaus!
Veröffentlicht: 29. November 2021 Abgelegt unter: BMI (Bundesministerium des Innern), Bundesministerium der Verteidigung, Bundeswehr / Militär-Einsätze, COVID-19-Pandemie, Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland, Innere Sicherheit, Staatliche Maßnahmen | Tags: Artikel 35 Absatz 1 GG, Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 GG, Artikel 35 Absatz 3 Satz 1 GG, Artikel 87 a Absatz 4 GG, Generalmajor Carsten Breuer Hinterlasse einen KommentarAugen geradeaus!
Die deutschen Streitkräfte sollen künftig in der Corona-Pandemie nicht nur Amtshilfe leisten, sondern die nationale Bekämpfung organisieren. Der derzeitige Kommandeur des Kommandos Territoriale Aufgaben der Bundeswehr, Generalmajor Carsten Breuer, ist offensichtlich als Leiter des geplanten neuen Krisenstabes zur Pandemiebekämpfung vorgesehen.
Nachdem am gestrigen Sonntag sowohl die Süddeutsche Zeitung als auch der Spiegel die bevorstehende Berufung Breuers gemeldet hatten, wurde das von der FDP – die in der künftigen Ampel-Regierung weder für das Gesundheits- noch für das Verteidigungsministerium zuständig ist – bestätigt. Christian Lindner kündigte im ZDF einen General als Leiter des Krisenstabes an.
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Krisenmanagement der Bundeswehr | Einsatz gegen Corona
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Im Lichte dieser Entwicklungen scheint es geboten, einen Blick auf die rechtlichen Voraussetzungen eines Einsatzes der Bundeswehr im Innern zu werfen:
Artikel 35 Absatz 1 GG – Die Amtshilfe
Dieser Artikel im Grundgesetz regelt die Pflicht von Behörden des Bundes und der Länder sich gegenseitig auf Antrag Amtshilfe bei der Erfüllung ihrer öffentlich rechtlichen Aufgaben (Amtshandlungen) zu leisten. Dies gilt auch für die Bundeswehr. Zusätzliche hoheitliche Eingriffsbefugnisse ergeben sich dabei für die Bundeswehr nicht. Es handelt sich nur um sogenannte „technische“ Unterstützung.
Solche Hilfeleistung betrifft nicht nur die oben genannten Beispiele für die Unterstützung bei Hochwasser, Schneekatastrophen oder Waldbränden, sondern auch die Leistungen der Bundeswehr in der Flüchtlingshilfe, bei Suchaktionen für vermisste Menschen und weiteren Hilfeersuchen.
Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 GG – Regionaler Katastrophennotstand
Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall“ (sogenannte Katastrophenhilfe) kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie der Bundespolizei und der Streitkräfte anfordern. Naturkatastrophen sind unmittelbar drohende Gefahrenzustände oder Schädigungen von erheblichen Ausmaß, die durch Naturereignisse ausgelöst werden. Besonders schwere Unglücksfälle sind Schadensereignisse von katastrophischem Ausmaß, wenn der Unglücksverlauf bereits begonnen hat.
Sie können von beispielsweise einem großen Chemieunfall bis hin zu einem großen terroristischen Anschlag reichen. Und hierbei kann es dazu kommen, dass der Einsatz von Soldaten und Soldatinnen im Inland nicht auf technische Hilfeleistung (Amtshilfe nach Art. 35 Absatz 1 GG) begrenzt bleibt., sondern auch die Unterstützung hoheitlicher Aufgabenerfüllung der Polizei einschließlich der Inanspruchnahme hoheitlicher Zwangs- und Eingriffsbefugnisse nach Art, 35 Absatz 2 Satz 2 GG auf Anforderung des betroffenen Landes erfolgt. Dies geschieht allerdings immer unter der Führung und Verantwortung der zuständigen Polizeibehörde und nach dem geltenden Landespolizeirecht.
Artikel 35 Absatz 3 Satz 1 GG – Überregionaler Katastrophennotstand
Der Artikel regelt den Einsatz, wenn mehr als das Gebiet eines Landes gefährdet ist, die Bundesregierung gegenüber den Ländern hinsichtlich des unterstützenden Kräfteeinsatzes weisungsbefugt wird und den Einsatz der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte beschließt.
Artikel 87 a Absatz 4 GG – Der Innere Notstand
Der Einsatz im Inneren bei einem sogenannten Inneren Notstand ist im Artikel 87 a Absatz 4 des Grundgesetzes geregelt.
Dieser Artikel ermöglicht den Einsatz von Streitkräften durch die Bundesregierung zur Unterstützung der Polizei und der Bundespolizei zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, wenn das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage ist und die Kapazitäten der Polizeien der Länder und der Bundespolizei nicht ausreichen.
Die Streitkräfte können in diesem Fall zur Unterstützung beim Schutz von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer eingesetzt werden.
Anmerkung:
Es bleibt abzuwarten inwieweit im Zusammenhang mit friedlichen Demonstrationen gegen Anti-Covid-Maßnahmen der letzte Satz interpretierfähig ausgelegt werden könnte.
Ihr Oeconomicus
„Maulkorberlass“ für die vdL-Operetten-Truppe ?
Veröffentlicht: 31. Dezember 2016 Abgelegt unter: Bundesministerium der Verteidigung, Bundeswehr / Militär-Einsätze 3 Kommentare.
„Maulkorberlass“ für die vdL-Operetten-Truppe ?
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Immer öfter zieht die Bundeswehr in Kriege. Einzelheiten über militärische »Missionen« hält man dabei besser vor der Öffentlichkeit geheim.
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Damit wirklich niemand plaudert, hat Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) einen Plan:
Per Verhaltenskodex sollen Soldaten gegenüber Journalisten und Abgeordneten zum Schweigen verpflichtet werden. Dabei gelten für sie längst Einschränkungen des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung.
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Bereits Ende Januar will von der Leyens Ministerium das kritisierte Papier vorstellen, wie am Donnerstag Welt online berichtete.
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junge Welt – Welt
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Ein Wort der Reue
Veröffentlicht: 19. Juli 2016 Abgelegt unter: Ansprache von Papst Johannes Paul II. - Neujahrsempfang 2013, BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, Gauweiler-Wimmer - offener Brief an BK Merkel, Iraq War, KOALITION DER [BÖS] WILLIGEN, KRIEGE - Militärputsch - frozen conflicts - false flag operations, Merkel-Zitate und mehr, Resolution 1441, Sir Chilcots Report of the Iraq Inquiry, United Nations Security Council - UN-Sicherheitsrat, Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr, Willy Wimmer, Zitate 5 Kommentare.
zur Einstimmung:
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„Man kann die Wahrheit nicht ins Feuer werfen, sie ist das Feuer“
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… und noch ein spezieller Eintrag ins Poesie-Album von Frau Dr. Merkel:
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„Nichts kann rückgängig gemacht werden, was einmal gedacht wurde“
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[Friedrich Dürrenmatt]
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Mit vermutlich überwiegender Zustimmung in der deutschen Bevölkerung fordern Peter Gauweiler (CSU) und Willi Wimmer (CDU) in einem Offenen Brief 1 von Bundeskanzlerin Merkel eine Erklärung zum Untersuchungsbericht der britischen Chilcot-Kommission 2 über den Irak-Krieg.
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Der von Sir John Chilcot über Jahre erarbeitete Bericht kam zu dem Schluss, dass eine Vermeidung des Krieges gegen den Irak bei sorgfältiger und kritischer Prüfung der Fakten möglich gewesen wäre.
Der Bericht komme, so die Autoren, zu dem Ergebnis, dass die Intervention „furchtbar schief lief, mit Konsequenzen bis zum heutigen Tag“.
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Mit dem gebotenen Nachdruck erinnern Gauweiler und Wimmer an Merkels in 2002/2003 vielfach kritisierte vollmundige Unterstützung für George W. Bushs „Koalition der (Bös-)Willigen“ 3.
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In ihrer Rede vom 13.09.2002 vor dem Deutschen Bundestag trat Angela Merkel vehement für den Irakkrieg ein, zitierte aus der Bergpredigt und holte sich Theologen zu Hilfe, die sagten:
„Die Kriegsparteien gegen den Irak sind Friedensstifter“
Bergpredigt – selig sind die Friedensstifter, nicht die Friedfertigen – so Angela Merkel zur Aussage von Bischof Huber. Schröder wäre also nur Friedensstifter, wenn er mit den USA zusammen deutsche Soldaten in den Irak geschickt hätte. Euphorischer Applaus der CDU/CSU-Fraktion (siehe Videoclip ab Min. 7:50):
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Am 20.02.2003 legte die „Raute des Grauens“ in Ihrem von der Washington Post veröffentlichen Essay mit bereits vorgedachten transatlantischen Strategien „noch eine Schippe“ nach und kritisierte Gerhard Schröders „Nein“ zum Irak-Krieg:
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„Schroeder Doesn’t Speak for All Germans“
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Folgerichtig verlangen Gauweiler/Wimmer in ihrem Offenen Brief von der Bundeskanzlerin
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Ein Wort der Reue
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… und präzisieren:
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„Angela Merkel sollte zugeben,
dass ihre Unterstützung für den Irakkrieg von 2003 ein Fehler war“
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Explizit weisen die beiden CDU/CSU-Politiker darauf hin, dass
„der offizielle Untersuchungsbericht aus Großbritannien zu dem Schluss komme, dass die rechtliche Basis für den Feldzug nicht gegeben war:
Die Resolution 1441 des Sicherheitsrates 4 der Vereinten Nationen habe kein militärisches Eingreifen gerechtfertigt, der britische Premier Tony Blair und sein Außenminister hätten daher die Autorität des Weltsicherheitsrats „,unterminiert‘.
Zudem hätten der Entscheidung unwahre Geheimdienstinformationen über angebliche chemische, biologische und nukleare Waffen zugrunde gelegen.
,Die Angaben hätten geprüft werden müssen‘, urteilt der Kommissionsvorsitzende Chilcot, ,dies sei jedoch nicht geschehen.‘“
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Im Liche dieser Erkenntnisse richten Gauweiler und Wimmer an die Kanzlerin ganz konkret die Frage:
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„Sie wollten damals, dass Deutschland die ,Koalition der Willigen‘ unterstützt. Im März 2003 sagten Sie in der ARD-Sendung ,Gabi Bauer‘:
,Man hatte einen Punkt erreicht, an dem Krieg unvermeidbar geworden war. Bei einem Nichthandeln wäre der Schaden noch größer gewesen.‘
Denken Sie immer noch so?
Sind die Ergebnisse der Chilcot-Kommission, die das genaue Gegenteil festgestellt hat, aus Sicht der Bundesregierung falsch?.
War es nicht – wenigstens in der Rückschau – töricht, Bush, Wolfowitz und Rumsfeld von Deutschland aus bei ihren Kriegsplänen zu unterstützen?“
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die Autoren konstatieren…:
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„Wer mit wachen Augen die Welt von heute beobachtet, sieht, wie eine solche Entwicklung zu internationaler Anarchie führen kann. Die damalige Erschütterung jedenfalls löste Destabilisierungen über Jahre aus: ,Konsequenzen bis zum heutigen Tag‘, wie Chilcot feststellt.
Zu diesen Konsequenzen gehören Flüchtlingswellen mehrerer Millionen Menschen. Sie wollen doch, Frau Bundeskanzlerin, heute ,Fluchtursachen bekämpfen‘.
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…woraus sich die Anschlussfrage an Merkel erhebt:
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„Wir würden gerne von Ihnen wissen, welche Schlüsse Sie aus dem Irakkrieg für zukünftige Militäreinsätze ziehen.“
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Das kritische Politiker-Duo erinnert an die Ansprache von Papst Johannes Paul II. beim Neujahrsempfang für das beim Heiligen Stuhl akkreditierte Diplomatische Chor am 13. Januar 2013 5 und unterstreicht,
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„dass der Papst die führenden Politiker des Westens zur ,Einhaltung des Rechts‘ ermahnt und eindringlich vor der Annahme gewarnt hatte, ,militärische Siege könnten der Ausweg sein‘.“
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In diesem Zusammenhang formulieren Gauweiler/Wimmer die nächste Frage an die Kanzerlin:
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„Glauben Sie nicht, dass irgendein Wort der Einsicht oder besser: Reue angezeigt wäre?
Kann die Vorsitzende der Christlich Demokratischen Union nicht sagen: ,Ich hätte damals auf den Papst hören sollen‘ ?“
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Nein, meine Herrn, das kann sie nicht, sie würde dabei Gefahr laufen, dass ihr ein Zacken aus der Raute fallen würde !
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Last but not least kritisieren die beiden Politiker die neue Militär-Strategie Deutschlands, wie sie im aktuellen „Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ 6 festgeschrieben wurde:
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„Darin wird ein globales deutsches militärisches Engagement postuliert.
Abgesehen davon, dass von den Verfassern des Grundgesetzes das Gegenteil für unsere Streitkräfte vorgesehen war, halten wir das für keine angemessene Antwort auf den fürchterlichen Fehlschlag im Irak.“
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Angesichts all dieser berechtigten Darlegungen von Peter Gauweiler und Willy Wimmer darf man gespannt sein, ob die Kanzlerin tatsächlich selbst den Mut aufzubringen vermag, die von Teilen der deutschen Bevölkerung wahrgenommenen geistigen Tiefebenen politischer Nebelgebirge zu verlassen und unter Verzicht auf staatsdichtende Denkanstrengungen klare Positionen zu beziehen.
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Ihr Oeconomicus
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1 Offener Brief von Peter Gauweiler und Willy Wimmer an die Bundeskanzlerin
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2 kommentierter Report der Chilcot-Kommission
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3 Koalition der (Bös-) Willigen
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4 Resolution 1441 des UN-Sicherheitsrates
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5 Ansprache von Papst Johannes Paul II.
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6 Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr
Luftwaffenbasis Incirlik abgeriegelt ?
Veröffentlicht: 17. Juli 2016 Abgelegt unter: Auslandseinsätze, Bundesministerium der Verteidigung, Bundeswehr / Militär-Einsätze, Einsatzführungskommando, Incirlik Air Base, Kahramanmaraş - Türkei (Patriot-Raketen), Türkei 5 KommentareLuftwaffenbasis Incirlik abgeriegelt ?
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Noch immer gibt es widersprüchliche Meldungen zu dem auch von Bundeswehr genutzten Luftwaffenstützpunkt Incirlik.
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Einerseits ist zu hören, die Basis sei von türkischen Sicherheitbehörden abgeriegelt, Energie- und Wasserversorgung unterbrochen, Zugang und Verlassen des Stützpunktes untersagt.
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Andererseits war aus dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr zu hören, dass die in Rede stehende Abriegelung nicht für Bundeswehr-Soldaten gelte. Diese könnten mit Ausweiskontrolle weiterhin die Basis verlassen und wieder hineingehen, es sei aber die höchste Warnstufe ausgerufen worden.
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Gegensätzliche Stimmen waren jedoch aus Bundesverteidigungministerium zu hören. Wie man gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio bestätigte, dürfen Bundeswehrsoldaten den Stützpunkt derzeit nicht verlassen, da noch immer eine erhöhte Sicherheitsstufe gelte.
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An der Stelle wäre es mehr als angebracht, wenn sich die Operetten-Regisseure auf eine gemeinsame Position festlegen würden.
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Noch gestern war durch das US-Generalkonsulat in Istanbul eine „Emergency Message“ verbreitet worden:
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„Be advised that local authorities are denying movements on to and off of Incirlik Air Base.
The power there has also been cut.
Please avoid the air base until normal operations have been restored.“
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Die abschließende Klärung des Vorgangs ist insbesondere deshalb von großem Interesse, weil in der Air-Base bis zu 90 Atomwaffen von Typ B61 mit einer Sprengkraft von 0,3 bis 170 kt lagern sollen, was in toto einer Sprengkraft von 1000 Hiroshima-Bomben entspricht (!!)
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Ihr Oeconomicus
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follow-up, 17.07.2016
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Incirlik wiedereröffnet
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CROSSPOST @ GEOLITICO
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korrespondierende Beiträge
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29.03.2016
Das Pentagon hat alle US-Zivilangestellten und sämtliche Familienangehörigen von US-Soldaten zur Ausreise aus der Türkei aufgefordert. Was geht da vor?
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Wolfgang Jung – Luftpost
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03.01.2014
Türkei hat die Atombombe – Turkey and the Atomic Bomb
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Bundeswehr-Munitionskiste auf dem Flug nach Mali verschwunden
Veröffentlicht: 11. Juni 2016 Abgelegt unter: Bundeswehr / Militär-Einsätze, MALI-Friedensmission 2 Kommentare.