mutwillig herbeigeführte Überlastung der Intensiv-Stationen ?

zur Einstimmung:

„Das Wichtigste ist, dass man nie aufhört zu hinterfragen.”

(Albert Einstein über den ersten Grundsatz wissenschaftlichen Denkens und Handelns)

mutwillig herbeigeführte Überlastung der Intensiv-Stationen ?

Vergleicht man die DIVI-Zahlen vom 19.11.2020
Belegte Intensivbetten: 20.214
Freie Intensivbetten: 5.170
Covid-Intensivpatienten: 3.581 (17,7% der belegten Intensivbetten)
mit den aktuellen Werten von heute, dem 19.11.2021
Belegte Intensivbetten: 19.562
Freie Intensivbetten: 2.684
Covid-Intensivpatienten: 3.491 (17,8% der belegten Intensivbetten)
wird klar, dass sich die allseits propagierte Überlastung in vielen Kliniken schon seit längerer Zeit abzeichnete.
Die ständige Reduzierung der Intensivkapazitäten (entweder durch Bettenabbau oder unzureichende Bezahlung des Personals garniert mit permanentem Impfdruck und insbesondere der Stillegung von 2,500 ITS-Betten) führte zwangsläufig zu punktueller Überdehnung des ITS-Potentials … kurzum, alles vorhersehbare und vermeidbare Ursachen !
Da im Lichte dieser Gegebenheiten selbstverständlich niemand der medizinischen, politischen, oder journalistischen Impfschergen Verantwortung übernimmt, soll als Folge all dieser Versäumnisse ein ganzes Land in Geiselhaft genommen und unter die Nadel gezwungen werden. Zugleich werden Ungeimpfte denen nichts fehlt, werden hierzulande u Keimschleuder-Terroristen erklärt, obwohl sie nicht „gefährlicher“ sind als Geimpfte (weitere Ausführungen dazu von Ralf Rosmiarek)
Wer sich wie der „subjektive Student“ ganz tief in die Materie eingräbt, wird überrascht feststellen, dass die aktuelle Anzahl von SARI-Patienten (schwere respiratorische Infektion) deutlich niedriger ist, als beispielsweise 2017/2018.

Eine altbekannt Volksweisheit besagt: „Druck erzeugt Gegendruck“ …. diese Tatsache ließe sich beispielsweise so fortführen: „und erzeugt Überdruck, was schlimmstenfalls zur ersten Strophe einer Kata_Strophe führen kann“.
Eines zahlreicher Anzeichen dafür ist der deutliche Rückgang des Personals in der klinischen Krankenpflege als auch in der Altenpflege.
Hierzu führte das Ärzteblatt bereits am 9. März 2021 aus, dass zwischen Anfang April und Ende Juli 2020 die Anzahl der Beschäftigten um mehr als 9.000 zurückging, wobei davon 5.124 Pflegekräfte in Kliniken und 3.885 Beschäftigte in der Altenpflege das sprichwörtliche Handtuch warfen.
Seither verabschieden sich immer mehr examinierte Pflegekräfte einschließlich Hilfspersonal von ihren -eigentlich lieb gewonnenen- Tätigkeiten, wohl mit ein Grund dafür, dass man bei dem Thema Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken das Pflegepersonal für vulnerable Gruppen in Alten- und Pflegeheimen ganz bewußt nicht einbeziehen will.
Gestern, am 18.11. beschäftigte sich Tichys Ausblick mit dem Thema „Ungeimpften-Mobbing zur Ablenkung vom Pflege-Versagen“ und begrüßte u.a. Prof. Dr. Detlev Krüger, der war über 25 Jahre lang Chefvirologe der Berliner Charité (sein Nachfolger ist Christian Drosten)
Krüger sagt: „Das Personal ist ausgebrannt, die Pfleger arbeiten an der Leistungsgrenze und darüber hinaus.“
Er zeigt die Fehler der Politik auf und findet: „Ein winziger Teil des durch den Lockdown entstandenen wirtschaftlichen Schadens hätte gereicht, um das Pflegepersonal angemessen zu entlohnen.“ Durch Anreize und vor allem Anerkennung könne man das Kernproblem, den Personalmangel bekämpfen.
Wissenschaftsjournalistin und Diplom-Biologin Cornelia Stolze bemängelt die mangelnde Lobby der Pfleger. Ärztevertreter verstünden es seit Jahren, auf die Pauke zu hauen und für ihre Interessen zu werben, Pflegekräfte würden dabei vergessen. Es sei „erschreckend, welche Grausamkeit wir zulassen und wie wenig wir uns für die Situation in der Altenpflege interessieren“. Durch mehr Pflegepersonal in den Krankenhäusern könne man zudem sehr wohl Menschenleben retten. Aus amerikanischen Studien wisse man: „Wenn 10 Prozent mehr Pflegepersonal zur Verfügung steht, sinkt die Sterblichkeit um 11 Prozent.“ Die Politik wolle von ihrem eigenen Fehlverhalten ablenken.
Natürlich geht es auch um die Impfung. Stolze findet: „Wenn in einem Altersheim mit 25 Personen 20 mit Corona infiziert werden, kann man nicht mehr von Impfdurchbrüchen sprechen. Das ist Impfversagen.“ Krüger hält es für eine „Illusion zu glauben, dass die Übertragung sich durch die Impfung vollständig verhindern lässt“.
Zwischenzeitlich hat sich ein „Verbund ungeimpfter Menschengegründet, deren Zielsetzung es ist, die Rettung der verbliebenen menschlichen Grundstrukturen durch den Aufbau eines vollständig handlungsfähigen sozialen- und wirtschaftliche Parallelnetzwerkes.
Mit ihrem Engagement will der Verbund den Grundstein zur Errichtung der größten Parallelgesellschaft der Menschheitsgeschichte legen und führt dazu aus:
„Als Opfer ideologischer Hetze und Ausgrenzung, welche sich in all ihren sozialen Ausprägungen offen gegen wissenschaftlich-modernes Denken, medizinische Erkenntnisse und zivilisatorische Errungenschaften stellt, ist es natürliches Menschenrecht und Aufgabe eigene soziale Strukturen zu schaffen.
Die Spaltung der Menschen durch die Politik ist bereits vollzogen, und wird durch die blinde und radikalisierte Mehrheit der Bevölkerung gezielt weiterentwickelt, und durch den fortwährenden Rechtsbruch der Politik manifestiert.“
Weiter heißt es auf deren Webseite:
„Wir werden vor dem politischen Hass nicht zurückweichen, wie es andere verfolgte Bevölkerungsgruppen in den Jahrzehnten und Jahrhunderten vor uns getan haben.
Der VUM als größter Opferverbund der Menschheitsgeschichte
Unsere Existenz verkörpert den Gedanken der Freiheit und Fairness – Wir  errichten gemeinsam mit weiteren 25 Millionen verfolgten Menschen in Österreich, Deutschland und Schweiz neue Strukturen für ein würdiges Leben der Verfolgten und Unterdrückten.
Wir begrüßen die Unterstützung aus allen Bereichen der Wirtschaft, der Politik und des sozialen Lebens!
Gemeinsam gegen den Hass und Gewalt!“
Klingt spannend … und könnte ein Weg sein, um Aldous Huxley’s utopischer Vorahnung, welche er im Januar 1961 an der California Medical School in Worte fasste:
„In der nächsten Generation wird es eine pharmakologische Methode geben, um Menschen dazu zu bringen, ihre Knechtschaft zu lieben und Diktaturen ohne Tränen zu erzeugen. Es wird eine Art schmerzloses Konzentrationslager für ganze Gesellschaften geschaffen, sodass die Menschen zwar ihrer Freiheiten beraubt werden, es aber eher genießen, weil sie von jeglichem Wunsch, sich aufzulehnen, abgelenkt werden — durch Propaganda oder Gehirnwäsche oder durch pharmakologische Methoden verstärkte Gehirnwäsche. Und das scheint die endgültige Revolution zu sein.“
ein Ende zu setzen.
Schaumermal, was daraus wird, meint
Ihr Oeconomicus

 


„Wie soll das Volk das Unrecht wieder gut machen, das ihm angetan wird?“

„Wie soll das Volk das Unrecht wieder gut machen, das ihm angetan wird?“

(Aus hoffentlich nachvollziehbaren Erwägungen
habe ich dieses süffisante Zitat
des Philosophen und Schriftstellers Dr. Manfred Hinrich (1926 – 2015) ausgewählt.)

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Mir ist nicht bekannt, ob in den Lehrplänen der Erweiterten Oberschule im Honny-Reich grundsätzlicher Diskurs über Schopenhauers Hauptwerk Die Welt als Wille und Vorstellung vorgesehen war.

Falls dies so war, wären Schülerinnen und Schüler mit Schopenhauers politischen Ansichten einigermaßen vertraut.

Im Zusammenhang mit der Revolution 1848 äußerte sich Schopenhauer unter anderem zur Rolle des Staates:

„In der Natur herrsche Gewalt, auch zwischen den Menschen, was die „Masse“ in Vorteil bringe; aber da das Volk ein „ewig unmündiger Souverain“ sei, „unwissend, dumm und unrechtlich“, so müsse dessen „physische Gewalt der Intelligenz, der geistigen Überlegenheit“ unterworfen werden.
Zweck des Staates sei es, dass „möglichst wenig Unrecht im Gemeinwesen“ herrsche,
zugunsten des Gemeinwohls dürfe der Staat auch Unrechtes tun.“

Unter der Prämisse, dass die Schutzheilige der volkswirtschaftlichen Selbstverstümmelung je davon gehört hat, wäre so manche obstinate Haltung zwar nachvollziehbar, gleichwohl aber unverzeihlich und man müsste tatsächlich Winston Churchill’s Definition von Takt „die Fähigkeit, jemandem zu sagen, er solle so zur Hölle fahren, dass er sich auf die Reise freut“ bemühen, um auch nur annähernd zu beschreiben, was viele Menschen in diesem Land bewegen mag.

Im Lichte bevorstehender Landtagswahlen und insbesondere der für September vorgesehenen Bundestagswahl, wird man jedoch feststellen, ob sich einer der Kernsätze

„Für erlittenes Unrecht haben die Menschen ein besseres Gedächtnis als für empfangene Wohltaten.“

des berühmten griechischen Redners Lysias während seiner Verteidigungsrede für den Philosophen Polystratos
– (vgl. Überlegungen zu Polystratus Irrationaler Verachtung, eine Polemik, die „gegen diejenigen gerichtet ist, die den Glauben der Bevölkerung als irrational verachten“) –

in den Wahlurnen bestätigen wird.

Sie haben sicher schon längst erkannt, dass diese Vorrede im Bezug auf die gestern von Kanzlerin und MP’s (einer Gruppierung, die nicht Teil der „trinitas“ des tragenden Organisations- und Funktionsprinzip der Verfassung eines Rechtsstaates ist) beschlossenen Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März 2021 gewidmet ist.

Zu dem rechtsstaatlichen Verständnis dieser Beteiligten, die wohl in einem Anflug von Hypostase ihre Kaffeekränzchen als Teil konstituierender Staatsgewalt betrachten und dies schlimmstenfalls noch immer tun, hat sich selbst der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete und seit Juni 2020 amtierende Präsident des Bundesverfassungsgerichts geäussert:

„Die wesentliche Entscheidungen müssen vom Parlament getroffen werden. Zwar seien Krisen in ihrem frühen Stadium die Stunde der Exekutive, ab einem bestimmten Zeitpunkt habe aber der Gesetzgeber der Exekutive genauere Handlungsanweisungen zu geben. Je wichtiger die betroffenen Rechtsgüter seien, desto stärker sei der Gesetzgeber zur Entscheidung berufen.“

Ob dieser wohlwollende Fingerzeig Früchte gezeigt hat oder noch zeigen wird, kann derzeit nur vermutet werden, auch wenn die Kanzlerin während ihrer Darlegungen in der gestrigen Pressekonferenz (s. auch Mitschrift der PK)

einräumte:

„Ich habe bestimmte eigene Vorstellungen über das Öffnen von Kindertagesstätten und auch Schulen gehabt, die eher auf eine Öffnung zum 1. März hinausliefen; denn ich glaube, dass wir dieses Datum für die Erreichung einer Inzidenz von unter 50 sehr voraussehbar anpeilen können.
Ich weiß aber auch, dass wir in einem föderalen Staat leben – der Föderalismus ist unter dem Strich die bessere Ordnung als ein Zentralismus; davon bin ich zutiefst überzeugt, selbst wenn es manchmal etwas mühsam ist -, und die Schulen und Kitas sind ganz eindeutige und tief verankerte Länderzuständigkeiten.
Da ist es einfach nicht möglich, dass ich mich als Bundeskanzlerin so durchsetze, als hätte ich ein Vetorecht, wie das zum Beispiel in der Europäischen Union bei Beschlüssen, die Einstimmigkeit erfordern, möglich ist.
Deshalb haben wir gesagt:
Die Kultushoheit zählt hier, und die Länder werden das – das wird durch die Ländervertreter sicherlich auch noch dargestellt – in eigener Verantwortung entscheiden.“

Bleibt abzuwarten, wie sich die Landesparlamente, denen gnädigerweise im Nachgang die eigentliche legislative Rolle zugedacht wird, die getroffenen Entscheidungen bewerten.

Interessanter wird jedoch sein, ob nun seitens der weiterhin „geknechteten Unternehmen“ eine weitere Klagewelle losgetreten wird und wie sich die Verwaltungsgerichte dazu positionieren.

Im Zusammenhang mit dem Artikel 28a des Infektionsschutzgesetzes werden die zu erwartenden gerichlichen Entscheidungen schon alleine deshalb, weil Satz 3 des Artikels wenig Raum für richterliche Interpretationen zulässt.

Dort heißt es:

„Entscheidungen über Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nach Absatz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1, nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und den §§ 29 bis 32 sind insbesondere an dem Schutz von Leben und Gesundheit und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems auszurichten.

Die Schutzmaßnahmen sollen unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehens regional bezogen auf die Ebene der Landkreise, Bezirke oder kreisfreien Städte an den Schwellenwerten nach Maßgabe der Sätze 4 bis 12 ausgerichtet werden, soweit Infektionsgeschehen innerhalb eines Landes nicht regional übergreifend oder gleichgelagert sind. Die Länder Berlin und die Freie und Hansestadt Hamburg gelten als kreisfreie Städte im Sinne des Satzes 2.

Maßstab für die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen ist insbesondere die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen.

Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen.

Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind breit angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine schnelle Abschwächung des Infektionsgeschehens erwarten lassen.

Unterhalb eines Schwellenwertes von 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen kommen insbesondere Schutzmaßnahmen in Betracht, die die Kontrolle des Infektionsgeschehens unterstützen.

Vor dem Überschreiten eines Schwellenwertes sind die in Bezug auf den jeweiligen Schwellenwert genannten Schutzmaßnahmen insbesondere bereits dann angezeigt, wenn die Infektionsdynamik eine Überschreitung des jeweiligen Schwellenwertes in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht.

Bei einer bundesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind bundesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben.

Bei einer landesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind landesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben.

Nach Unterschreitung eines in den Sätzen 5 und 6 genannten Schwellenwertes können die in Bezug auf den jeweiligen Schwellenwert genannten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten werden, soweit und solange dies zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist.

Die in den Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten auftretenden Inzidenzen werden zur Bestimmung des nach diesem Absatz jeweils maßgeblichen Schwellenwertes durch das Robert Koch-Institut im Rahmen der laufenden Fallzahlenberichterstattung auf dem RKI-Dashboard unter der Adresse http://corona.rki.de im Internet veröffentlicht.“

In Satz 6 ist zu lesen:

„Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1, nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und nach den §§ 29 bis 31 können auch kumulativ angeordnet werden, soweit und solange es für eine wirksame Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist.

Bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) sind soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen, soweit dies mit dem Ziel einer wirksamen Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vereinbar ist.

Einzelne soziale, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Bereiche, die für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind, können von den Schutzmaßnahmen ausgenommen werden, soweit ihre Einbeziehung zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nicht zwingend erforderlich ist.“

In diesem Zusammenhang erscheinen die vor der Pressekonferenz dargelegten Erläuterungen von Wolfgang Kubicki, stv. FDP-Vorsitzender, recht spannend:

 

Wesentliche Prämissen des FDP-Politikers wurden auch in den ntv-Sendung „Frühstart“ vom 10. Februar in Printform zusammengefasst.

Weitere Stellungnahmen nach der PK hat Peter Mühlbauer bei telepolis zusammengefasst.

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korrespondierende Meinungen

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„Der Umgang mit Grundrechten ist nicht mehr akzeptabel“
Die Politik begründet Lockdown-Maßnahmen nur noch mit allgemeiner Gefahrenabwehr, Referenzwerte sind längst beliebig geworden.
Es kann – so bitter dies scheinen mag – nicht darum gehen, jeden virusbedingten Todesfall zu verhindern; das kann Politik nicht leisten, es kommt sogar einer Hybris gleich.
So kommentiert IW-Direktor Michael Hüther die aktuelle Corona-Politik und fordert eine schnellstmögliche Öffnung – unter Berücksichtigung von bewährten Hygienekonzepten.
[…]
Institut der deutschen Wirtschaft

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Anmerkung:
Gerade erst hat Prof. Thomas Mertens, Virologe und Vorsitzender der Ständigen Impfkommission (STIKO) erklärt, dass das Durchschnittsalter der Menschen, die zeitlich nach Impfung verstorben sind, 85 Jahre beträgt.
Mertens führte weiter aus:
„Wenn Sie in einer Gruppe von Menschen impfen, die sowieso ein statistisch hohes Risiko haben, in nächster Zeit zu sterben, dann kann es natürlich auch sein, dass jemand im engeren zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung stirbt.“
Sein Fazit:
„Das muss dann aber nichts mit der Impfung zu tun haben, trotzdem werde dies im Einzelfall überprüft.“
Seinem Rückschluss mag man zustimmen, allerdings erhebt sich in diesem Zusammenhang die Frage, warum man diese Menschen mit einer Impfung beglückt und damit Hoffnungen auslöst, die nicht haltbar sind.

Hieraus ergeben sich Fragen:
1) Wäre es nicht angebracht, Menschen mit Vorerkrankungen die Impfung und damit das infinite Todesrisiko zu ersparen ?
2) Falls ich die seit Herbst letzten Jahres erschienen Fachinformationen seitens WHO, CDC, RKI, PEI usw. und zahlreiche Gespräche mit Neurologen und einigen Virologen richtig verstanden habe, töten Viren selbst nicht, allerdings kann die Reise ins Licht insbesondere bei Menschen mit Vorerkrankungen durch eine verzögerte Immunreaktion und deren Überschiessen ausgelöst werden.

Sollte diese These fachlich fundiert widerlegt werden können, wäre dies sicher sehr hilfreich !

3) Wäre es denn nicht vorausschauender, vorzugsweise bei den sogenannten vulnerablen Gruppen unmittelbar vor der Impfung einen umfassenden Gesundheits-Check durchzuführen, der weit über aktuelle ärztliche Einzeldiagnosen und deren Status hinsichtlich der Behandlung von Vorerkrankungen hinausgeht ?

Ein solches Vorgehen erscheint sinnvoll, da die möglicherweise zunehmende Progression einer (Vor)Erkrankung in der Regel mit einer Verschlechterung der Symptome, erhöhtem Krankheitsgefühl und abnehmender Leistungsbereitschaft einhergehen kann. Zwar können die Zeiträume, in welchen sich solche Veränderungen vollziehen durchaus unterschiedlich sein. Dabei ist jedoch auch an rasch-progrediente Erkrankungen mit schnellem Krankheitsverlauf zu denken, der innerhalb kurzer Zeit zu Verschlechterungen des Gesundheitszustandes führen kann.

Im Lichte solcher Überlegungen auch vor dem Hintergrund, dass sich mit zunehmenden Alter die Stoffwechselprozesse im Körper verlangsamen, was sich unter anderem auch auf die Schleimhäute auswirkt, die eigentlich die Aufgabe haben, Erreger abzuwehren. Daneben werden mit den Jahren die (Immun-) Zellen schwächer, kurzum: das gesamte Immunsystem wird mit fortschreitendem Alter weniger aktiv.

An der Stelle soll nun mit der Impfung unter Vorspiegelung einer Infektion der potentiell geschwächte Körper dazu ertüchtigt werden, Antikörper und so genannte Gedächtniszellen zu bilden.

Ob eine solche „Ertüchtigung“ im denkbar schlimmsten Fall nicht einem one-way-Ticket für die Reise ins Licht gleichkommt, fragt sich

Ihr Oeconomicus


Die Gefahr des Menschen, vom rechten Weg abzukommen

zur Einstimmung:
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„Liegt Skylla links, Charybdis rechts bereit,
was kann dem armen Erdenbürger glücken,
der falsche Weg ist Meilen breit,
der rechte schmäler als ein Messerrücken.“
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[Ludwig Fulda
(* 15. Juli 1862 in Frankfurt am Main; † 30. März 1939 in Berlin),
war einer der meistgespielten Bühnenautoren seiner Zeit
mit engen Beziehungen zum literarischen Leben
und zu den literarischen Institutionen vom Kaiserreich bis zur Weimarer Republik.
Mit seiner in dem Zitat wiedergegebenen Erkenntnis
thematisierte er die Gefahr des Menschen, vom rechten Weg abzukommen.]

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Freispruch für Scharia-Polizei

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Freispruch für Scharia-Polizei
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Fünf Islamisten sind 2014 in Wuppertal als „Scharia-Polizei“ aufgetreten. Jetzt wurden sie vom dortigen Landgericht freigesprochen. Schließlich hätten, so das Gericht, sogar Polizisten darin kein strafbares Verhalten erkennen können.
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Der vorsitzende Richter erklärte:
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„Ein Gesetz, das hier gegriffen hätte, gibt es nicht.“
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Seltsam, da doch selbst ein juristischer Laie auf die Idee kommen könnte, hierzu das Strafgesetzbuch zu Rate zu ziehen … und tatsächlich fündig zu werden, siehe Artikel 240.
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Dort heißt es:
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§ 240 – Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
2.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
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Im Lichte dieser Erkenntnisse müssen sich die Richter fragen lassen, ob sich fragwürdige Existenzen, die sich im öffentlichen Raum als Scharia-Polizei bezeichnen und von „Ungläubigen“ die Einhaltung mittelalterlicher Gesetze einfordern -selbst dann, wenn dies „nur“ frech grinsend geschähe-  nicht den Tatbestand der Nötigung erfüllen ?
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Sollten hierzu dezidierte Antworten ausbleiben, wäre dies doch sicher eine Herausforderung für den Berliner Maasanzug, wenn nicht gar für dessen Dienstherrin, die diesen seltsamen Vorgang als Steilvorlage für ihre angekündigte Kandidatur nutzen könnte.
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Aber lassen wir diese Illusionen, schließlich sind wir -die Bevölkerung- nach Auffassung des amtierenden Bundespredigers das eigentliche Problem und nicht etwa die Gruppe der so genannten Eliten, zu welcher sich vielleicht auch die Richter des Landgerichts in Wuppertal zählen mögen.
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierende Beiträge
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CROSSPOST: GEOLITICO

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Französische Abgeordnete halten USA Erpressung vor

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Französische Abgeordnete halten USA Erpressung vor
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Angesichts der Milliardenstrafen für europäische Unternehmen wie der Deutschen Bank wird bei französischen Parlamentariern der Vorwurf der Erpressung gegen die USA laut. Die Abgeordnete der regierenden Sozialisten, Karine Berger, hält dem US-Justizministerium vor, mit seinem Vorgehen vor allem gegen Banken die US-Gesetze mißbräuchlich anzuwenden.
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»Wir fordern Frankreich und Europa auf,
den USA deutlich zu machen,
daß dieses Verhalten nicht länger toleriert wird«

 

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sagte Berger.
Sie sprach sich für ein »juristisches Aufrüsten« in Europa und einen harten Kurs gegen US-Unternehmen aus, die gegen europäische Gesetze verstießen.
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Kritisiert wird vor allem, daß das US-Justizministerium seinen Einflußbereich äußerst weit definiere. Demnach könnten Geschäfte zwischen zwei ausländischen Unternehmen Gegenstand von Ermittlungen werden, wenn dabei der US-Dollar als Währung genutzt werde.
[…]
freiewelt
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Anmerkung:
Man mag sich kaum einen Parlamentarier im Deutschen Bundestag mit solchem Mut vorstellen.
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Dabei wäre es doch so einfach, das Reichstagsgebäude durch das Westportal zu betreten und die Inschrift über dem Giebel
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Reichstag inschrift.jpg
Reichstagsgebäude – Westportal – Inschrift über dem Giebel

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im bestmöglichen Sinne inspirieren zu lassen.
Da es mit den Geschichtskenntnissen so mancher aufgeblasener Volksvertreter offenbar auch nicht weit her sein dürfte, darf vermutet werden, dass sich die wenigsten dieser Schnurgel jemals mit dem sinnstiftenden Kern von Kaiser Wilhelms Thronrede zur Reichstagseröffnung beschäftigt haben:
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„Möge Gottes Segen auf dem Hause ruhen,
möge die Größe und Wohlfahrt des Reiches das Ziel sein,
das alle zur Arbeit in seinen Räumen Berufenen in selbstverleugnender Treue anstreben!“
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In diesem Sinne muss die Frage erlaubt sein, ob ein solches Manko diese Leute tatsächlich befähigt, im Namen des Deutschen Volkes wirken zu können.
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Ihr Oeconomicus
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Henryk M. Broder zur Politschelte in Dresden

Henryk M. Broder zur Politschelte in Dresden
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In seiner realitätsbezogenen und erfrischenden Diktion bewertet Broder die verbalen Gesten des bürgerlichen Polit-Empfangskomitees zum Tag der Deutschen Einheit:
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„Das Volk schuldet der Regierung keinen Dank
…. es darf sich auch daneben benehmen!“
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Die im Clip ebenfalls dokumentierten semantischen Ausleitungen der schillernden ehemaligen Dramaturgie-Assistentin müssen an dieser Stelle nicht gesondert kommentiert werden.
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Einschlägigen Kritikern der Empfangskomitee-Performance ist ein Blick ins Alte Testament, Hosea, Kapitel 8, Vers 7 (Lutherübersetzung, revidierte Fassung von 1984) anzuraten, wo nachzulesen ist:
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„Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten.
Ihre Saat soll nicht aufgehen;
was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl;
und wenn es etwas bringen würde,
sollen Fremde es verschlingen.“
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Dabei ließe sich „der Wind“ als Metapher für die pauschale Verunglimpfung des Ostens der Republik durch den faustisch anmutenden Bannerträger (Stichwort: „Dunkeldeutschland„) oder Gabriels herablassende Bezeichnung für Bürger mit berechtigten Sorgen – beides ein unverzeihlicher Affront gegen die im Artikel 1 – GG garantierte unantastbare „Würde des Menschen“ gleichsetzen.
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Insoweit scheint es sich bei von von Demonstranten skandierten Holprigkeiten wohl eher um die Vorboten eines Sturms zu handeln, dem durchaus noch Potential für einen Orkan zugerechnet werden kann, ein Szenario, welches man selbst vollillusionierten politischen Geisterfahrern nicht ernsthaft wünschen möchte.
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Um im Bild des Zitats zu bleiben, dürfte es sich wohl erübrigen, einen Bezug zu der „aufgewachsenen von Fremden zu verschlingenden Saat“ herzustellen.
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Ihr besorgter Oeconomicus
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Medien-Rummel um falsches Senegalesen-Zitat von Andreas Scheuer

Medien-Rummel um falsches Senegalesen-Zitat von Andreas Scheuer
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Der Ursprung des hochgejazzten Zitats findet sich in einem Artikel von Stefan Stark in der Mittelbayrischen Zeitung, die diesen Affront zwischenzeitlich pflichtschuldigst korrigiert hat.
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Auch der Bayrische Rundfunk, der das falsche Zitat ungeprüft verbreitete, hat am 19.09. die Richtigstellung vorgenommen.
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Der Blogger Moritz Tschermak hat in seinem BILDblog diesen Vorgang ausführlicher beleuchtet, kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die Aussage von Andreas Scheuer immer noch stramm rechts und unsäglich populistisch sei.
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All dies hindert Politleuchten wie Albrecht von Lucke nicht, das falsche Zitat genüßlich weiter zu verbreiten, wie gestern Abend im Maischberger-Talk („Das schwarz-rote Debakel„) geschehen.
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Ihr Oeconomicus
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