Polens Sonderbehandlung für Ukraine-Flüchtlinge hinsichtlich Covid-bezogener Anforderungen

Polens Sonderbehandlung für Ukraine-Flüchtlinge hinsichtlich Covid-bezogener Anforderungen

 

Die U.S. Botschaft der Ukraine informiert unter der Rubrik „Optionen für den Grenzübertritt an der ukrainischen Landgrenze“, dass Polen (Stand 27.02.2022) auf alle COVID-bezogenen Anforderungen zum Vorzeigen von Impfausweisen und/oder PCR-Tests verzichtet hat.

Ukraine Land Border Crossing Options February 27, 2022:

„Note that Poland has waived any COVID-related requirements to show vaccination cards and/or PCR tests.“

Quelle/Source

 

Gesicherte Informationen hinsichtlich ähnlicher Vorgehensweisen beim Grenzübertritt nach Moldawien, Rumänien, Slowakei oder Ungarn konnten im Netz noch nicht ausfindig gemacht werden.

Laut der EU-Kommissarin für Inneres und Migration, Ylva Johansson sollen bereits 300,000 Ukrainer in der EU eingetroffen sein, wobei bislang nur „wenige“ Asyl beantragt oder Schutz in den Unterkünften der Mitgliedsstaaten gesucht hätten.

In Erwartung einer riesigen Fluchtbewegung aus der Ukraine will die EU-Kommission erstmals vorschlagen, Regeln für den Fall eines „massenhaften Zustroms“ von Vertriebenen in Kraft zu setzen. Beim nächsten Treffen der EU-Innenminister am kommenden Donnerstag sollen entsprechende Vorschläge diskutiert werden. 

Mindestens 15 Länder, die zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung umfassen, müssen dazu ihre Zustimmung erteilen. Es gebe eine breite Unterstützung dafür, die Richtlinie anzuwenden, sagte Johansson am Sonntag.

Zu den Mindeststandards, die alle EU-Länder garantieren müssen, gehören unter anderem:

  • Arbeitserlaubnis für die Vertriebenen
  • Zugang zu Sozialhilfe, medizinischer Versorgung, Bildung für Minderjährige
  • unter bestimmten Bedingungen auch die Möglichkeit zur Familienzusammenführung

Dem Vernehmen nach ist die deutsche Innenministerin Faeser offenbar über den europäischen Schulterschluss, Flüchtlinge jetzt schnell und unbürokratisch aufzunehmen, sehr zufrieden.

Seitens unserer offiziellen Covid-Pandemisten gibt es offenbar noch keine Statements, in welcher Weise die aktuellen Covid-Maßnahmen auf die Flüchtlinge angewendet werden sollen.

Zur Debatte stehen insbesondere Fragen zur Anerkennung ukrainischer Impfpässe und insbesondere dann, wenn in der EU nicht zugelassene Impfstoffe verabreicht wurden. Dazu zählt u.a. der in der Ukraine verabreichte Impfstoff „Covishield“ des Herstellers Serum Institut of India.

Ausserdem wird zu klären sein, welche Pandemie-Beschränkungen die nicht nur in deutschen Bundesländern, sondern auch innerhalb der EU unterschiedlich sind, auf die Flüchtlinge angewendet werden sollen.

Last but not least wird man sich auf eine substantielle Erhöhung der Ausgaben für Migration einstellen müssen. In diesem Zusammenhang wird es gewiss spannend sein, wie sich die Ampler eine Gegenfinanzierung vorstellen. 

Bleibt abzuwarten, ob hinsichtlich der ohnehin schon im Zusammenhang mit bisherigen Migrationskosten, umfangreicher Aufwendungen im Zusammenhang mit Covid-19 und den gerade gestern im Bundestag vorgestellten Investitionen zur Aufrüstung der Bundeswehr, zu erwartenden enormen Zusatzkosten zur Sicherung der Energieversorgung insbes. Bau und Betrieb von LNG-Terminals,, Schadensersatzforderungen der Industrie im Zusammenhang mit den Folgen der Russland-Sanktionen, erhebliche Kosten und Investitionen für den Klimaschutz, usw. das Mantra der FDP „keine Steuererhöhungen und ab 2023 Rückkehr zur Schuldenbremse“ tatsächlich umgesetzt werden kann, meint

Ihr Oeconomicus 

 

 

 


Massenproteste in Südtirol

Trotz Hetze und Verboten: Massenproteste in Südtirol

Am vergangenen Samstag kamen in der Südtiroler Landeshauptstadt Bozen tausende Menschen zusammen, um gemeinsam gegen die politische Spaltung und für ein Ende der Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Und das, obwohl die Behörden die Veranstalter vorher mit allerlei Verboten und Auflagen gängelten.

So durfte weder Musik gespielt noch Volkstanz aufgeführt werden. Angeblich aus „Sicherheitsgründen“.

Die Menschen ließen sich jedoch nicht für dumm verkaufen und kamen trotzdem in Scharen vorbei.

Der Veranstalter, der zweisprachige Verein „WIR NOI“, stellte seine Pläne und Projekte für eine selbstbestimmte Zukunft vor. AUF1 war vor Ort und sprach mit den Organisatoren, Teilnehmern und Rednern.

Man ist sich jedenfalls einig, dass es auch nach einem Ende der Corona-Zwangsmaßnahmen keine Rückkehr zu den vorherigen Zuständen geben wird, denn diese haben ja erst das jetzige Abgleiten in die Tyrannei ermöglicht. Vielmehr wünschen sich die Aktivisten einen völligen Neubeginn, damit so etwas nie wieder passieren kann.

Quelle (Text u Videoclip)


Gelbwesten demonstrieren in Paris gegen Regierungspolitik

Gelbwesten demonstrieren in Paris gegen Regierungspolitik

Die Proteste gegen Gesundheitspässe und Impfungen, die letzte Woche in der französischen Hauptstadt stattfanden, führten zu mehreren Verhaftungen, als ein aus Hunderten von Fahrzeugen bestehender „Freiheitskonvoi“ versuchte, den Straßenverkehr zu blockieren.

Kurz nachdem der Konvoi in die Stadt einfuhr, setzte die Polizei Tränengas auf den Champs Elysees ein.


Bericht vom Freiheits-Camp in Wellington

Bericht vom Freiheits-Camp in Wellington

 

von dem DGF-Foristen „Kiwi“:

 

„Mindestens 200.000 Menschen vor Ort, meine Schaetzung, koennten auch weit mehr sein.

Impffreie und Geimpfte stehen zusammen, man laesst sich nicht mehr auseinder dividieren.

Christen, Atheisten, Hare Krishna, usw., bunt gemischt.

Ein Gefuehl von Harmonie, Zusammengehoerigkeit, Frieden, Naechstenliebe.

Es gibt kostenloses Essen und Getraenke, auch kostenlose Frisoersalons, Massagen, Kleidung wird verschenkt. Viele private Spender und einige groessere Spenden haben es moeglich gemacht.

Die Menschen campen seit vielen Tagen in Zelten vor dem Parlament. Es ist absolut friedlich und freundlich.

Ein Gefuehl wie im Himmel, wie als sei man schon verstorben und mit Gottes Hilfe auf die andere Seite gelangt.

Ich habe etwas Vergleichbares zuvor noch nie erlebt. Leute gehen umher, bieten einem Essen an. Meinen Kindern wird geholfen. In der Schlange werden aeltere Leute vorgelassen. Es sind auch viele Rollstuhlfahrer hier. Ueberall Musik und Freude.

Wir stehen fuer Freiheit, fuer den Schutz unserer Kinder vor Zwangsimpfungen, fuer freie Entscheidungen und freie Berufsausuebung (mit oder ohne Impfung). Wir stehen fuer ausgewogene und offene Informationen, fuer objektive Berichterstattung, fuer Meinungs- und Pressefreiheit, wir sind gegen Gleichschaltung.

Wir sind gegen Zwang, sich medizinischen Experimenten zu unterwerfen, gegen die gegenwaertige Regierung, gegen Spaltung, das Saehen von Hass und Propaganda.

Ueberall hier sind Familien mit Kindern, alle Ethnien vertreten. Meine Kinder fanden den Tag grossartig.

Ich habe, wie gesagt, so etwas noch nie erlebt.

Volksfeststimmung. Freundlich, friedlich, ruecksichtsvoll.

Hier ist es sehr sicher. Ueberall Sanitaeter, Ordner, Polizisten, die uns respektvoll gruessen. Ich hab den Eindruck, die stehen auf unserer Seite.

Die Idee mit den Konvois kam aus Kanada. Die Konvois sind jetzt seit einigen Tagen angekommen und sind nun direkt vor der Nase der „Abgeordneten“. Das geht jetzt um die Welt, so Gott will.

Gottes Segen!“


Baden-Württemberg zieht für März geplante Corona-Lockerungen vor

Baden-Württemberg zieht für März geplante Corona-Lockerungen vor

 

Laut jüngstem MPK-Übereinkommen ist dieser Schritt eigentlich erst für den 4. März vorgesehen. Doch das Land Baden-Württemberg geht schon Mitte kommender Woche eine Warnstufe zurück – und öffnet damit etwas schneller als im Bund-Länder-Beschluss vorgesehen.

Die Verordnung werde in der kommenden Woche im Kabinett erneut angepasst, sagte eine Regierungssprecherin in Stuttgart der dpa. Es werde damit ab Mittwoch oder Donnerstag (23./24.Februar.) weitere Lockerungen geben, welche insbesondere private Kontakt-beschränkungen, Veranstaltungen, Messen, Gastronomie, Clubs und Diskotheken betreffen.

Anmerkung

Im Hinblick auf die oft außer Acht gelassene Verhältnismäßigkleit von Grundrechts-Einschränkungen, welche bislang regelmäßig und fast immer vor einer Abstimmung in den Parlamenten vorgenommen wurden und somit rechtlich keineswegs bindend waren und sind , gibt es keinerlei Anlass im Sinne von Friedrich Schillers ‚Ode to Joy‘ „feuertrunken“ also „von Begeisterung und Freude betört“ zu applaudieren. 

Rechtlich betrachtet ist die MPK nichts anderes als ein Gremium der Selbstkoordination der 16 deutschen Bundesländer, die länderspezifische Themen zwischen den MPs beraten, gemeinsame Positionen untereinander abstimmen und diese gegenüber der Bundesebene -oft auch mit Abweichungen- vertreten.

Um es noch deutlicher zu formulieren: die MPK selbst ist kein Verfassungsorgan und deren Sitzungen sind rein informeller und koordinativer Natur! 

Die vorgesehenen Lockerungen mögen vereinzelt als „großzügige“ Rückgabe von Freiheitsrechten verstanden werden. Dabei ist allerdings nicht auszuschließen, dass so mancher MP nicht erneut von Verwaltungsgerichten vorgeführt werden möchte.

Got the picture ?

Ihr Oeconomicus

 

korrespondierend:

Sachstand zur Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst 

Quelle: Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages (PDF-9 Seiten)

 

 


Prof. Karl Lauterbach: „Intensivstationen waren nie überlastet“

Prof. Karl Lauterbach: „Intensivstationen waren nie überlastet“

 

Die Diskussion um die Belastbarkeit des deutschen Gesundheitssystems und dabei speziell um einen sich anbahnenden Kollaps im Bereich der Intensivstationen begleitet die Gesellschaft seit Beginn der Coronakrise ab dem Jahr 2020. Auch in den zurückliegenden Monaten wurde das Argument einer jederzeit drohenden Überlastung der bundesweiten Intensivbettenbelegung als schwerwiegendstes Szenarium politisch instrumentalisiert, um damit bisherige und weiterhin geltende Maßnahmen seitens der Regierungspolitiker zu rechtfertigen.

Die jüngste Darlegung vom Bundesgesundheitsminister Lauterbach in seiner Regierungsantwort auf die schriftliche Anfrage des Bundestags-Vizepräsidenten und Stellvertretenden FDP-Parteivorsitzenden Wolfgang Kubicki kann daher als überraschend gelten:

„Eine deutschlandweite, regional gleichzeitige Überlastung aller verfügbaren ITS-Kapazitäten, die eine systemische Unterversorgung von intensivpflichtigen COVID-19-Fällen oder deren strategische Verlegung ins Ausland bedeutet hätte, trat nicht ein.“

 

Quelle 1Quelle 2Quelle 3

 


VG Berlin: Entscheidung zur Verkürzung des Genesenen-Status ist rechtswidrig!

VG Berlin:

Entscheidung zur Verkürzung des Genesenen-Status ist rechtswidrig!

 

Pressemitteilung 6/2020 vom 17.02.2022

 

Die bundesrechtliche Verkürzung der Geltungsdauer des Genesenenstatus durch das Robert Koch-Institut (RKI) ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Bei den beiden Antragstellern handelt es sich um natürliche Personen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind und im Oktober 2021 positiv auf das Virus getestet wurden. Sie wenden sich mit ihrem Eilantrag gegen die unlängst aufgrund der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeveordnung (SchAusnahmV) und der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) durch das Robert Koch-Institut vorgenommenen Verkürzung der Geltungsdauer des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate. Damit würden ihre unter der alten Rechtslage noch geltenden Erleichterungen und Ausnahmen von infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen in zeitlicher Hinsicht verkürzt. Sie treffe deshalb insbesondere eine zehntätige Quarantänepflicht nach der Rückkehr von ihrem Kurzaufenthalt in Dänemark, einem Hochrisikogebiet, von der sie vor der Neuregelung noch ausgenommen gewesen wären.

Die 14. Kammer hat dem Eilantrag stattgegeben. Nach der im Eilverfahren allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung sei mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Vorschriften, auf denen die gerügte Verkürzung durch das Robert Koch-Institut beruhe (§ 2 Nr. 5 SchAusnahmV und § 2 Nr. 8 CoronaEinreiseV), sich im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen würden.

Über die Geltungsdauer des Genesenenstatus habe nach den Verordnungsermächtigungen im Infektionsschutzgesetz nämlich die Bundesregierung selbst zu entscheiden. Indem diese die Entscheidung, bei welchen Personen von einer Immunisierung auszugehen ist, in beiden Verordnungen auf das Robert Koch-Institut als Bundesoberbehörde übertragen habe, überschritten diese Regelungen die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung. Schon deshalb bedürfe es hier u.a. keiner Entscheidung, ob die zeitliche Verkürzung von sechs auf drei Monate auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe bzw. hinreichend begründet worden sei. Damit betrage die Geltungsdauer des Genesenenstatus für die Antragsteller bis auf Weiteres sechs Monate.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Beschluss der 14. Kammer vom 16. Februar 2022 (VG 14 L 24/22)