Polens Sonderbehandlung für Ukraine-Flüchtlinge hinsichtlich Covid-bezogener Anforderungen

Polens Sonderbehandlung für Ukraine-Flüchtlinge hinsichtlich Covid-bezogener Anforderungen

 

Die U.S. Botschaft der Ukraine informiert unter der Rubrik „Optionen für den Grenzübertritt an der ukrainischen Landgrenze“, dass Polen (Stand 27.02.2022) auf alle COVID-bezogenen Anforderungen zum Vorzeigen von Impfausweisen und/oder PCR-Tests verzichtet hat.

Ukraine Land Border Crossing Options February 27, 2022:

„Note that Poland has waived any COVID-related requirements to show vaccination cards and/or PCR tests.“

Quelle/Source

 

Gesicherte Informationen hinsichtlich ähnlicher Vorgehensweisen beim Grenzübertritt nach Moldawien, Rumänien, Slowakei oder Ungarn konnten im Netz noch nicht ausfindig gemacht werden.

Laut der EU-Kommissarin für Inneres und Migration, Ylva Johansson sollen bereits 300,000 Ukrainer in der EU eingetroffen sein, wobei bislang nur „wenige“ Asyl beantragt oder Schutz in den Unterkünften der Mitgliedsstaaten gesucht hätten.

In Erwartung einer riesigen Fluchtbewegung aus der Ukraine will die EU-Kommission erstmals vorschlagen, Regeln für den Fall eines „massenhaften Zustroms“ von Vertriebenen in Kraft zu setzen. Beim nächsten Treffen der EU-Innenminister am kommenden Donnerstag sollen entsprechende Vorschläge diskutiert werden. 

Mindestens 15 Länder, die zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung umfassen, müssen dazu ihre Zustimmung erteilen. Es gebe eine breite Unterstützung dafür, die Richtlinie anzuwenden, sagte Johansson am Sonntag.

Zu den Mindeststandards, die alle EU-Länder garantieren müssen, gehören unter anderem:

  • Arbeitserlaubnis für die Vertriebenen
  • Zugang zu Sozialhilfe, medizinischer Versorgung, Bildung für Minderjährige
  • unter bestimmten Bedingungen auch die Möglichkeit zur Familienzusammenführung

Dem Vernehmen nach ist die deutsche Innenministerin Faeser offenbar über den europäischen Schulterschluss, Flüchtlinge jetzt schnell und unbürokratisch aufzunehmen, sehr zufrieden.

Seitens unserer offiziellen Covid-Pandemisten gibt es offenbar noch keine Statements, in welcher Weise die aktuellen Covid-Maßnahmen auf die Flüchtlinge angewendet werden sollen.

Zur Debatte stehen insbesondere Fragen zur Anerkennung ukrainischer Impfpässe und insbesondere dann, wenn in der EU nicht zugelassene Impfstoffe verabreicht wurden. Dazu zählt u.a. der in der Ukraine verabreichte Impfstoff „Covishield“ des Herstellers Serum Institut of India.

Ausserdem wird zu klären sein, welche Pandemie-Beschränkungen die nicht nur in deutschen Bundesländern, sondern auch innerhalb der EU unterschiedlich sind, auf die Flüchtlinge angewendet werden sollen.

Last but not least wird man sich auf eine substantielle Erhöhung der Ausgaben für Migration einstellen müssen. In diesem Zusammenhang wird es gewiss spannend sein, wie sich die Ampler eine Gegenfinanzierung vorstellen. 

Bleibt abzuwarten, ob hinsichtlich der ohnehin schon im Zusammenhang mit bisherigen Migrationskosten, umfangreicher Aufwendungen im Zusammenhang mit Covid-19 und den gerade gestern im Bundestag vorgestellten Investitionen zur Aufrüstung der Bundeswehr, zu erwartenden enormen Zusatzkosten zur Sicherung der Energieversorgung insbes. Bau und Betrieb von LNG-Terminals,, Schadensersatzforderungen der Industrie im Zusammenhang mit den Folgen der Russland-Sanktionen, erhebliche Kosten und Investitionen für den Klimaschutz, usw. das Mantra der FDP „keine Steuererhöhungen und ab 2023 Rückkehr zur Schuldenbremse“ tatsächlich umgesetzt werden kann, meint

Ihr Oeconomicus 

 

 

 


Dänemark entzieht Syrern den Aufenthaltsstatus

Dänemark entzieht Syrern den Aufenthaltsstatus
Dänemark hat 94 Syrern die Aufenthaltserlaubnis entzogen und will sie zurück in ihre Heimat schicken. Der Minister für Ausländer und Integration, Mattias Tesfaye, sagte dem britischen Telegraph:
„Wir haben den syrischen Flüchtlingen immer deutlich gesagt, dass ihre Aufenthaltserlaubnis zeitlich begrenzt ist.“
Die Hauptstadt Damaskus und ihre Umgebung, das Gouvernement Rif Dimaschq, seien inzwischen sichere Gebiete.
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Von Anfang an sei man offen und ehrlich mit den Syrern gewesen, hatte Tesfaye schon im Januar erklärt:
„Wir müssen den Menschen Schutz gewähren, solange sie diesen brauchen. Aber wenn sich die Bedingungen im Heimatland verbessern, sollte ein ehemaliger Flüchtling nach Hause zurückkehren und sich dort ein Leben aufbauen.“
Während in Deutschland derzeit nur straffällig gewordene Syrer, Gefährder, Messerkünstler, sexuelle Agressoren, usw. – und auch dies nur theoretisch – abgeschoben werden können, ist Dänemark damit das erste europäische Land, das die Rückreise für alle Syrer obligatorisch macht, sobald ihr »Fluchtgrund« entfallen ist.
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Das geflügelte Wort „Dänen können Sie trauen“ bestätigt sich somit einmal mehr.
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Zugegeben nicht bei einschlägigen Gesinnungsethikern, betreuten Denkern oder all jenen, deren ideologisch anmutende Scheinwelt den Zugang zu intelligiblen Welten versperrt.
All dies wird die einschlägigen, vornehmlich deutsche und europäische Organisationen nicht daran hindern, über dem Land und dessen proaktiver Regierung, lange gereifte und vielleicht sogar im Sinne von vermeintlicher Solidarität vergärte Gülle über’s Haupt zu schütten.
Wer jedoch gelernt hat, sich ins Licht der Wahrheitserkenntnis zu bewegen, wird diese mutige Maßnahme ausdrücklich begrüßen.
Angesichts des zu erwartenden Procedures mag man der dänischen Regierung anraten, sich nicht in Verteidigungs-Strategien zu verfangen, sondern zu akzeptieren, dass es im Sinne der Höhlengleichnis-Analogie nichts schwierigeres geben mag, als jenen sich im komfortablen Trugbild wohlfühlender Autopoiesis (Prozess der Selbsterschaffung und systemischer Selbsterhaltung) schwelgenden Zeitgenossen, das Angebot der selbstbestimmter Freiheit akzeptabel zu machen.
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Es wird also kaum gelingen, bei dieser Klientel die Lust auf intellektuelle Befreiung zu wecken, da deren Blick, erfüllt und berauscht durch potemkinsche Gratifikationen, die metaphorischen Kerkermauern weder erkennen kann noch will, was mutmaßlich auch und/oder insbesondere den Auswirkungen des medienpsychologisch angewandten Eskapismus geschuldet sein mag.
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Abgesehen davon, wird sich Dänemark mit dieser Maßnahme nicht dem deutschen Scherbenhaufen gescheiterter Integrationspolitik aussetzen, der sich wie gerade erst durchsickerte dadurch offenbart, dass zwischenzeitlich mancherorts über 90 Prozent der Corona-Intensivpatienten in einer Lungenklinik Migrationshintergrund haben sollen und der bundesweite Anteil dieser Patienten offenbar weit über 50 Prozent ausmacht.
Mit diesen vom RKI getroffenen Feststellungen erhält Frau Merkel’s apodiktische Formel „Wir schaffen das“ eine weitere Dimension, deren Wirkung im Zusammenhang mit ausgesetzten Grundrechten leidvoll erlebt werden.
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An der Stelle mag deutlich werden, das menschliches Denken, Erkennen und Handeln endlich ist, da es vielfältigen Einschränkungen unterliegt, die u.a. aus den Bedingungen von Zeit und Raum, individuellen Veranlagungen, Umgebung und Situation resultieren, meint
Ihr Oeconomicus

Kostenexplosion fürs Gesundheitswesen durch importierte Seuchen

Kostenexplosion fürs Gesundheitswesen durch importierte Seuchen
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Der gesundheitspolitischen Sprecherin der AfD im rheinland-pfälzischen Landtag wurde auf Anfrage von der Landesregierung mitgeteilt, unter den in Rheinland-Pfalz seit Oktober 2015 aufgenommenen „Asylbewerbern“ seien 117 Personen an Tuberkulose (TBC) erkrankt.
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„Die Behandlungskosten eines einzigen Tbc-Patienten belaufen sich auf etwa 180.000 Euro“
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so Dr. Groß.
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Angesichts der Planung, die elektronische Gesundheitskarte massenweise – an alle „Asylbewerber“ – auszugeben, läßt erahnen, welche Kosten auf die Versicherten zukommen werden.
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Die Bundesregierung hatte unlängst beschlossen, auf die Reserven des Gesundheitsfonds, gespeist von den Beiträgen der Versicherten, zuzugreifen. Diese sollten zur Deckung der Gesundheitskosten für „Asylbewerber“ verwendet werden.
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„Trotz dieser Tatsache verneinte die Landesregierung in ihrer Antwort, dass Mehrkosten für die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten entstünden; diese sollten die Kommunen tragen. Dies ist offensichtlich nicht wahr, die Versicherten sollen wohl in falscher Sicherheit gewogen werden, oder die Landesregierung hat bereits die Kontrolle über die Kostenstrukturen und -träger verloren“
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so Dr. Groß.
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Quelle:
Landtag RLP
(Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Landtag vom 26.08.2016)
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Offene Tuberkulose in Spandauer Flüchtlingsunterkunft ?

Offene TB in Spandauer Flüchtlingsunterkunft ?
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Einem tweet der deutschen Polizeigewerkschaft zufolge, wurde bei Bewohnern der Flüchtlingsunterkunft in einer Spandauer Polizeihalle Tuberkulose (TBC) und Krätze festgestellt.
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Die Polizei bestätigte, dass es im Verlauf des Tages zu Einsätzen Feuerwehr gekommen ist und mehrere Personen in ein Krankenhaus eingeliefert wurden.
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Mehrere Personen wurden ab Mittag mit Hautreizungen eingeliefert, bei einer Frau besteht der Verdacht auf Tuberkulose.
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Da sich zwischenzeitlich der Verdacht auf offene TBC erhärtet hat, wurde die Flüchtlingsunterkunft Radelandstraße bis mindestens Dienstag früh, 9 Uhr unter Quarantäne gestellt.
[…]
Berliner Zeitung
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korrespondierende Informationen
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Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen(Infektionsschutzgesetz – IfSG)
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Norovirus in der Erstaufnahme Boostedt ausgebrochen

Norovirus in der Erstaufnahme Boostedt ausgebrochen
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Um die 100 Flüchtlinge in der Boostedter Erstaufnahmeeinrichtung sind am Norovirus erkrankt. Das teilte das Gesundheitsamt des Kreises Segeberg mit. Am Freitag, den 6. November erhielt das Gesundheitsamt des Kreises Segeberg Kenntnis von zwei mit Labortest gesicherten Norovirus-Erkrankungen.
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Brechdurchfälle, die durch Noroviren hervorgerufen werden, beginnen sehr plötzlich, enden aber auch ohne besondere Behandlung nach ein bis zwei Tagen. Die Erkrankung wird in aller Regel ambulant durchgemacht. Die allerwenigsten Erkrankten müssen wegen Flüssigkeitsmangel und Kreislaufproblemen stationär ins Krankenhaus. Besonders gefährdet sind Kleinkinder, Schwangere, Senioren und geschwächte Menschen.
[…]
LN-Online
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korrespondierende Beiträge
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04.09.2015
Kritische Betrachtungen zum politischen Streit um die Gesundheitskarte für Asylbewerber
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Mitarbeiterinnen des Sozialamts Dresden an TBC erkrankt

Mitarbeiterinnen des Sozialamts Dresden an TBC erkrankt
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Zwei Mitarbeiterinnen des Dresdner Sozialamtes sind an Tuberkulose erkrankt. Das bestätigte eine Stadtsprecherin auf Anfrage unseres Senders. Die Fälle sind bei einer turbulenten Personalsitzung vergangene Woche im Congress Center bekannt geworden. Bereits Ende 2013 war demnach ein Asylbewerber mit offener TBC in den Räumen des Sozialamtes in der Junghansstraße.
Später erkrankten die Mitarbeiterinnen.
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Vor wenigen Wochen sei wieder ein Asylbewerber mit offener TBC im Sozialamt gewesen. Dieser sei ohne die obligatorische Erstuntersuchung von der Landesdirektion der Stadt zugewiesen worden, kritisierte die Stadtverwaltung. Man habe die obligatorischen Untersuchungen mit allem Nachdruck bei der Landedirektion eingefordert, teilte die Stadt mit. Offene TBC ist eine hochansteckende Lungenkrankheit. Auch im Jugendamt war ein erkrankter junger Flüchtling, bestätigte die Stadt unserem Sender.
[…]
Radio Dresden
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Anmerkung:
Erstklassige Mitarbeiterfürsorge !
Es ist leider zu befürchten, dass dies kein Einzelfall bleiben wird.
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierende Beiträge
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06.11.2015
Rückkehr der Tuberkulose: Wenn Flüchtlinge zu Patienten werden
In den Augen vieler Flüchtlinge scheint Deutschland trotz der wachsenden Überforderung noch immer eine Art Paradies zu sein. Ein Zufluchtsort, der sie mit offenen Armen empfängt, ihnen Arbeit gibt und ein neues Zuhause. Was sie nicht wissen:
Auch bei uns gibt es Flüchtlinge, die hinter Stacheldraht leben müssen. Nicht weil sie ein Verbrechen begangen haben, sondern weil sie unter einer ansteckenden Krankheit leiden. Zum Beispiel unter Tuberkulose.
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Klinik für Lungen- und Bronchialheilkunde am Bezirkskrankenhaus Parsberg
Die Klinik für Lungen- und Bronchialheilkunde am Bezirkskrankenhaus Parsberg behandelt krankheitsuneinsichtige Patienten mit ansteckender Tuberkulose (TBC). Sie ist die einzige ihrer Art im gesamten Bundesgebiet. Die Patienten werden ausschließlich aufgrund eines richterlichen Beschlusses untergebracht.
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Rechtliche Grundlage für die Unterbringung ist § 30 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG), der die geschlossene Unterbringung von Patienten mit ansteckenden Krankheiten regelt. Der Unterbringungsbeschluss muss dabei als Freiheitsentziehung im Sinne §§ 415 ff. des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ergehen. Hierzu bedarf es ferner zwingend eines Antrags zur Unterbringung durch eine Behörde, welche im Unterbringungsbeschluss zu benennen ist. Eine Unterbringung nach dem Betreuungsrecht reicht hingegen nicht als rechtliche Grundlage aus.
[…]
medbo
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Welche Ursachen gibt es für die Erkrankung Tuberkulose?
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Tuberkulose
RKI-Ratgeber für Ärzte
Herausgeber:
Robert-Koch-Institut
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Jüterbogs Bürgermeister warnt vor Kontakt mit Flüchtlingen

zur Einstimmung:
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„In diesem Klima der politisch-moralischen Lynchstimmung frei reden?
Zur Zeit ist es der Tugendterror der political correctnes, der freie Rede zum halsbrecherischen Risiko macht.“
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Martin Walser (deutscher Schriftsteller)
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Jüterbogs Bürgermeister warnt vor Kontakt mit Flüchtlingen
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Jüterbogs Bürgermeister Arne Raue (parteilos) warnt die Bürger seiner Stadt vor Kontakt mit Asylbewerbern. Er sei von einer Ärztin darauf hingewiesen worden, dass schon bei geringfügigem Kontakt mit Neuankömmlingen Gefahr von Infektionskrankheiten bestehe. Das Brandenburger Gesundheitsministerium reagiert entsetzt auf Raues Warnung.
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Landrätin Kornelia Wehlan weist darauf hin, dass der Impfstatus aller Flüchtlinge geprüft und bei Bedarf vervollständigt werde.
Das Robert Koch-Institut (RKI) sieht derzeit keine erhöhte Infektionsgefährdung durch Asylsuchende.
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Alexander Fröhlich – Tagesspiegel
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korrespondierende Beiträge
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06.11.2015
Clemens Rostock, Landesvorsitzender der Brandenburger Bündnisgrünen
‚zur Stimmungsmache‘ des Jüterboger Bürgermeisters gegen Flüchtlinge
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Asyl im Landkreis Teltow-Fläming – Fragen und Antworten
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