Nachbesicherungsklauseln … oder die Schattenseiten kommunaler Unterbringungsvarianten für Asylsuchende


Nachbesicherungsklauseln
… oder die Schattenseiten kommunaler Unterbringungsvarianten für Asylsuchende
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Sehr zur Freude von lieben Menschen, die sich entweder einem tiefen und sehr begrüßenswerten Verlangen nachkommend als Helfer betätigen, oder einfach nur unser schönes Land noch bunter gestaltet wissen möchten, dürfen wir fast täglich unsere beispielhafte Willkommenskultur erleben.
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Leider gibt es bei näherem Hinsehen auf diese Ereignisse auch Schattenseiten mit fatalen Nebenwirkungen, die allerdings im öffentlichen Diskurs oft unterhalb der  Wahrnehmungsgrenze angesiedelt sind.
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Die Rede ist von befürchteten oder gar offensichtlichen Wertminderungen kreditfinanzierter Immobilien, etwa ausgelöst durch kommunal organisierten Zuzug von Neubürgern in größerem Umfang.
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Wer die Kreditbedingungen oder AGBs von Geschäftsbanken, Sparkassen oder Volks- und Raiffeisenbanken sehr aufmerksam analysiert, wird einschlägige Bestimmungen unter dem Begriff Verstärkung von Sicherheiten -in der Fachterminologie als Nachbesicherungsklauseln bekannt- finden.

 

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Hierzu ein Auszug aus Artikel 13 -Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten- der Banken-AGBs:
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(1) Anspruch der Bank auf Bestellung von Sicherheiten
Die Bank kann für alle Ansprüche aus der bankenmäßigen Geschäftsverbindung die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind (zum Beispiel Aufwendungsersatzanspruch wegen der Inspruchnahme aus einer für den Kunden übernommenen Bürgschaft)
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(2) Veränderungen des Risikos
Hat die Bank bei der Entstehung von Ansprüchen gegen den Kunden zunächst ganz oder teilweise davon abgesehen, die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen, kann sie auch später noch eine Besicherung fordern. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegen den Kunden rechtfertigen.
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn
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– sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nachteilig verändert haben oder sich zu verändern drohen, oder
– sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlechtert haben, oder sich zu verschlechtern drohen
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Der Besicherungsanspruch der Bank besteht nicht, wenn ausdrücklich vereinbart ist, dass der Kunde keine oder ausschließlich im Einzelnen benannte Sicherheiten zu bestellen hat.
Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht ein Anspruch auf die Bestellung oder Verstärung von Sicherheiten nur, soweit die Sicherheiten im Kreditvertrag angegeben sind. Wenn der Nettokreditbetrag 50.000 Euro übersteigt, besteht der Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung auch dann, wenn der Kreditvertrag keine oder keine abschließenden Angaben über Sicherheiten enthält.
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(3) Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten
Für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten wird die Bank eine angemessene Frist einräumen.
Beabsichtigt die Bank, von ihrem Recht zur fristlosen Kündigung nach Nr. 19 Abs. 3 dieser  Geschäftsbedingungen Gebrauch zu machen,  falls der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht fristgerecht nachkommt, wird sie ihn zuvor darauf hinweisen.
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Quelle
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Ähnliche bzw. vergleichbare Regelungen sind auch Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen …,
siehe Nr. 22 – Nachsicherung und Freigabe
Quelle

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… oder der AGBs von Volks- und Raiffeisenbanken … siehe Nr. 13 Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten

Quelle

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Um eventuell schlummerndes Ungemach noch etwas anschaulicher zu gestalten, sei nachfolgendes Beispiel entwickelt:
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Nehmen wir an, eine Familie hat vor einger Zeit ein Einfamilienhaus zum immer noch relevanten Marktwert von € 500.000 erworben und mit 30% Eigenkapital (€ 150.000) und 70% Fremdkapital (€ 350.000), einer gängigen EK/FK-Relation finanziert.
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Auf der Suche nach Unterbringungsvarianten für schutzbedürftige Asylsuchende wird die zuständige Kommune im Umkreis des Eigenheims fündig, ein Umstand der unter Umständen einen wahren Teufelskreis auszulösen vermag.
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Wie bereits vielfach beobachtet, verliert der Standort aus der Sicht weiterer vorurteilsbelasteter Häuslebauer oder Investoren an Attraktivität und der bisherige Marktwert besagter Immobilie sinkt ab.
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Liegt der Wertverlust bei nur 10 Prozent, würde das Einfamilienhaus nur noch einen Wert von € 450.000 repräsentieren, bei 20-prozentiger Abwertung verblieben € 400.000, usw.
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Als Folge wird das finanzierende Institut von ihrem Kunden eine Nachbesicherung verlangen, um den 30%-igen Eigenkapitalanteil weiterhin aufrecht zu erhalten

[30% aus € 450.000 entsprechen € 135.000, 30% aus € 400.000 ergibt € 120.000]

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Da in aller Regel während der Anfangsjahre einer üblichen Immobilienfinanzierung kaum Tilgungseffekte eintreten, wären unsere Eigentümer bei einem 10%-igen Wertverlust der Immobilie mit einem Nachschuss von € 35.000

[neuer Wert: € 450.000 abzgl € 135.000 (30% Eigenkapital) = € 315.000, Differenz zur aktuellen Kreditvaluta von 350.000 = € 35.000]

konfrontiert; bei 20%-igem Wertverlust mit € 70.000

[neuer Wert: € 400.000 abzgl. € 120.000 (30% Eigenkapital) = € 280.000, Differenz zur aktuellen Kreditvaluta von € 350.000 = € 70.000]

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Die durchaus nachvollziehbare Forderung der Bank zur Nachbesicherung wird bei den stolzen Eigentümern des besagten Einfamilienhauses vermutlich erhebliche Probleme auslösen, schlimmstenfalls jedoch unmöglich sein.
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Die denkbaren Folgen für unsere Eigentümer mag sich jeder selbst ausmalen.
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Da sich eine weitere Zunahme nachbarschaftlicher Bereicherung überdeutlich abzeichnet, könnten eingedenk eines sehr hohen Anteils kreditfinanzierter Immobilien erhebliche volkswirtschaftliche Verwerfungen die Folge sein … mit denkbaren Konsequenzen die sich niemand ernsthaft wünschen mag.
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Allerdings -und auch dies sei gesagt- ist aus Bankenkreisen zu hören, dass die Option „Nachbesicherung“ bislang nur selten gezogen wurde, insbesondere dann nicht oder kaum, so lange der Kapitaldienst störungsfrei bedient wird.
Die hier vorgetragenen Darstellungen habe man jedoch -mit verhaltener Besorgnis- auf dem Schirm.
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Ihr Oeconomicus
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CROSSPOST: @GEOLITICO (mit weiteren Kommentaren)
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28 Kommentare on “Nachbesicherungsklauseln … oder die Schattenseiten kommunaler Unterbringungsvarianten für Asylsuchende”

  1. Terry sagt:

    Oeconomicus, wie sagte A. Fekete u.a.: „… die einfachste Art der Plünderung ist jene, die die Leute nicht bemerken“ 😉

    …und wenn ich als Staat oder Bank, unbegrenzt auf Werte zurückgreifen kann, die andere Menschen erst einmal schaffen müssen und,keine rechtmäßige Kontrolle fürchten muss, so ist das doch, natürlich nur wenn man an den „Trögen“ sitzt, ein ganz wunderbares Leben…..

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  2. Oblomow sagt:

    Der Beitrag war wichtig und ist richtig. Er ist mir auch ein eingängiges Beispiel dafür, wie staatlicher Interventionismus (hier mit geopolitischen Bezügen, die ich einmal unerwähnt lasse) wirkt und wie Recht Bastiat mit seiner Abhandlung „Was man sieht, was man nicht sieht“ hatte.

    http://bastiat.de/bastiat/schriften/was_man_sieht_und.html

    Bastiats frühe Erkenntnis eignet sich, was Ihr Artikel zeigt, durchaus auch zur Erweiterung des Horizonts eigener Erkenntnis ausserhalb des unmittelbar Wrtschaftlichen.

    Besonders interessant fand ich, dass bei GEOLITICO m.E. klügere Kommentare abgeliefert wurden, wobei der eine oder andere Prepper zum Vorschein kam, als dies ansonsten üblich zu sein mein Eindruck ist.

    Leider, so deute ich Ihre bisher von mir gelesenen Beiträge -womöglich fälschlicherweise ?- gehören Sie wohl nicht zur ÖS? Ich wüsste gern weshalb. Aber das zu besprechen, ist hier sicherlich weder der geeignete Ort noch genügend Raum.

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    • Oeconomicus sagt:

      Allerbesten Dank für den wunderbaren Hinweis zu Bastiat, dessen Erkenntnisse ich sehr schätze.

      „Leider, so deute ich Ihre bisher von mir gelesenen Beiträge -womöglich fälschlicherweise ?- gehören Sie wohl nicht zur ÖS?
      Ich wüsste gern weshalb. Aber das zu besprechen, ist hier sicherlich weder der geeignete Ort noch genügend Raum.“

      Eine wenige Worte dazu:

      Wie wir wissen hat sich die Österreichische Schule teilweise berechtigt sehr stark verändert und ist nach meinem Dafürhalten in mancher Ausprägung schon fast zu einer Ideologie geworden.

      Einer der Gründe, warum ich mich eher als cherry-picker unterschiedlicher Schulen einordne und damit versuche, das meiner Meinung nach jeweils Beste weiterzudenken.
      🙂

      Aber lassen Sie uns den passenden Zeitpunkt finden, dieses Thema etwas ausführlicher zu beleuchten.

      angenehmen Abend

      Ihr Oeconomicus

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      • Oblomow sagt:

        Ganz herzlichen Dank für die weder so schnell noch überhaupt an dieser Stelle erwartete Antwort.
        Den von Ihnen angesprochenen Aspekt der Gefahr -Sie nennen es bereits Tatsache- der Entwicklung der ÖS zu einer Ideologie sehe ich wie Sie.
        Ebenso teile ich Ihre Sicht der Notwendigkeit des Weiterdenkens; oder besser des eigenen Denkens. Eigentlich sollte das sogar als ein Wesenskern der ÖS mit ihrer dynamischen statt statischen Betrachtung gesehen werden können. Fekete, auf dessen seit langem angekündigtes Buch ich warte, sei als Beispiel genannt.

        Ja, lassen wir es damit an dieser Stelle bewenden. Es ist, wie ja schon erwähnt, zu abseits des hiesigen Themas, oder OT, wie transatlantisch zu formulieren ist.

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      • Oeconomicus sagt:

        Hinsichtlich Fekete und dessen angekündigtem Buch haben wir noch etwas gemeinsam 🙂

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  3. Terry sagt:

    Nicht nur das ein Haus wird an Wert verlieren-eine Abwertung wird eine „Kettenreaktion“ auslösen.

    Studenten, Geringverdiener, Hartz4-Bezieher wird´s freuen, denn auch die Mieten werden in diesem Wohnviertel sinken -das wollen wir doch alle, oder etwa nicht ? 😉

    Mannheim, wollte schon 2012 das Gebiet nördlich und westlich des Marktplatzes, in „Klein-Istanbul“, oder auf Vorschlag von Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD), in „Little Istanbul“ umbenennen, da sich Mannheim geradezu anbiete, die „Vorreiterrolle“ zu übernehmen, denn 38 Prozent der Einwohner Mannheims stammen aus anderen Ländern und jeder zehnte Einwohner, habe türkische Wurzeln.

    …..also, warum nicht auch ein „Souk Al-Saghah“-Viertel, oder ein Bakara-Markt ?

    ….

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  4. anamprema sagt:

    Vernichtung von Volks-Eigentum im großen Stil, geplant, geduldet und durchgeführt durch die jetzige Regierung und das ist Hochverrat – sie werden dafür die Verantwortung übernehmen müssen – früher oder später.

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    • Oeconomicus sagt:

      Da ich kein Jurist bin, kann ich Ihre Einlassungen zum Thema ‚Hochverrat‘ leider nicht bewerten.

      Allerdings ist dieser Beitrag nur eine kleine Spitze eines Eisberges, dessen Dimensionen erst noch auszuloten sind … siehe hier

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    • Oblomow sagt:

      Das es kein Hochverrat i.S.d. des deutschen Strafrechts ist, kann Ihnen die Lektüre der einschlägigen Vorschriften zeigen:

      § 81 Hochverrat gegen den Bund

      (1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
      1.den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
      2.die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
      wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
      (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

      § 82 Hochverrat gegen ein Land

      (1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
      1.das Gebiet eines Landes ganz oder zum Teil einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einzuverleiben oder einen Teil eines Landes von diesem abzutrennen oder
      2.die auf der Verfassung eines Landes beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
      wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
      (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

      § 83 Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens

      (1) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
      (2) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen ein Land vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

      Quelle:http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/

      Die Vorschriften scheinen dermaßen „klug“ und „vorausschauend“ (?) formuliert, dass es nicht einmal zu einem Ermittlungsverfahren gegen die Akteure kommen würde. Dass es keine weisungsfreien Staatsanwaltschaften und kein eigenes originäres „Aufgriffsrecht“ der Richterschaft gibt, sollte bekannt sein. Andererseits wäre ein Ermittlungsverfahren gegen einen -etwaigen- Anzeigeerstatter (z.B. wegen Falscher Verdächtigung ?) selbstverständlich nicht ausgeschlossen. Ihre -nachvollziehbare und wahrscheinlich von vielen Menschen geteilte- auf Moral und gesundem Menschenverstand basierende Sicht steht folglich durchaus im Gegensatz zu dem, was Ihre Vertreter im Bundestag mittels Gesetzgebung zur Norm gemacht haben.

      Sie sollten sich von der Vorstellung, dass die Staatsakteure dumm seien, ebenso lösen wie von der Vorstellung, dass das Strafgesetzbuch vornehmlich zum Schutz der Untertanen existiert, um nur diese beiden weit verbreiteten Irrtümer anzusprechen.

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  5. WikiWaki sagt:

    Interessanter Artikel.
    In dem Bereich bin ich berufl. tätig. Ich warte darauf was passiert, wenn all die Bauherren, die im Vertrauen darauf, dass die AGB´s sie vom Staat überwacht werden, begreifen, dass niedrige Zinsen in Verbindung mit überhitzen Immoblienpreisen bei Eigenkapital von weniger als 30 % in einer wahren Katastrophe enden können.

    Nach meiner Erfahrung macht sich selbst das sogenannte Bürgertum, dass bis zum Hals voller Schulden steckt, keine Gedanken darüber, was eine Deflation sein könnte und welche Risiken daraus erwachsen. Im Gegenteil, viele von Ihnen glauben klug zu sein, in dem sie ihr Bargeld als geringe Anzahlung für eine derzeit überteuerte Immobilie vor den Fiat Geld Verwerfungen vermeintlich retten..

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    • Oeconomicus sagt:

      Tja und sobald die Blase platzt, ist der Teufel los und die Schuld wird wie üblich bei Anderen gesucht.

      An der Stelle mag man sich an eine treffliche Formulierung des deutschen Philosophen Ludwig Marcuse erinnern:

      „Denken ist eine Anstrengung, Glauben ein Komfort.“

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  6. MURAT O. sagt:

    Hat dies auf MURAT O. rebloggt.

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  7. feld89 sagt:

    Hat dies auf volksbetrug.net rebloggt.

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  8. Wanderer sagt:

    Warum gibt es Meldungen wie diese? Was ich meine ist: Bist du dir (!)wirklich(!) über die möglichen Konsequenzen im Klaren?

    MfG

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    • Oeconomicus sagt:

      Aus meiner Sicht sind solche Hinweise dringend notwendig.

      1. Werden nach meinem Kenntnisstand potentielle Kreditnehmer in den seltensten Fällen über solche denkbaren Risiken aufgeklärt.
      2. Gibt es regionale, sehr einflußreiche Lobbygruppen die mit allen legalen Mitteln die Ansiedlung von Flüchtingsunterkünften in unmittelbarer Nachbarschaft zu gewissen Luxusoasen verhindern und dies nicht etwa wegen Nachbesicherungsklauseln. Hier geht es vornehmlich um den Werterhalt der Immobilie.
      Beispiel gefällig … hier werden Sie fündig … und: Harvestehude ist überall !
      3. Vielleicht sollten Sie sich auch einmal fragen, warum es keine Flüchtlingsunterkünfte in unmittelbarer Nähe nobler privater Hütten, die sich im Eigentum von sog. Vorzeigepolitikern oder sonstigen bekannten Persönlichkeiten befinden, gibt !!

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      • Wanderer sagt:

        Mit Verlaub, ich hinterfragte die Konsequenzen, nicht den Grund.

        MfG

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      • Oeconomicus sagt:

        OK, verstehe.

        An welche Konsequenzen hatten Sie denn gedacht ?

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      • Wanderer sagt:

        Es gibt mehrere Szenarien – je nachdem aus wessen Sicht. Jede für sich hat ein Kurzschluss-Potential.

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      • Oeconomicus sagt:

        Ihre Hinweise sind leider wenig konkret … worauf zielen Sie ab … bereichern Sie doch den Dialog mit handfesten Beispielen.
        Vielleicht lassen sich auf diese Weise etwaige Ungereimtheiten aufklären ?

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      • Wanderer sagt:

        Schaun’s, Ihr Artikel kommt, schwanger mit möglicherweise unabsehbaren Konsequenzen daher. Er hat das Potential zu einer Kettenreaktion. Die Eingangsfrage sollte, ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, zum Hinterfragen anregen – ohne allzu sehr Aufsehen zu erregen. Aber dazu ist es wohl zu spät. Hinterfragen Sie einfach die Konsequenzen aus der Sicht von Banken, Besitzer und Staat.

        MfG

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      • Oeconomicus sagt:

        Konsequenzen, Neben- und Wechselwirkungen im Zusammenhang mit dem Kontext und aus Sicht von Staat, Banken und Immobilieneigentümern zu entwickeln, sind einem Makro-Analysten nicht fremd.

        Da jedoch Actio et Reactio idR nicht zwingend linear verlaufen muss, war und ist es weder mein Ansinnen, prophetisch wirken oder eine umfangreiche wissenschaftliche Analyse unter Berücksichtigung zahlreicher „if’s“ abzuliefern.

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      • Wanderer sagt:

        Ihr Ansinnen in allen Ehren…. aber jeder(!) kann diese verwertbare Information lesen. Und wenn Sie nicht Inhaber einer Bank sind oder einen sozial-kapitalistisch bezahlten Posten innehaben, so könnten doch auch sie, ein Eigentümer sein. Warum also alle auf den Altar legen, wenn es genug geistige Zwerge unter den Eigentümern gibt, die sich (bar jeglicher Vernunft) freiwillig Opfern?

        MfG

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      • Oeconomicus sagt:

        „jeder(!) kann diese verwertbare Information lesen“

        Völlig korrekt!
        Bevor jedoch diese ‚Information‘ veröffentlicht werden konnte, musste zunächst ein entsprechender Denkprozess entwickelt werden, womit wir wieder bei der Suche nach Wechselwirkungen angelangt sind.

        Hinsichtlich so genannter ‚vernuftbefreiter‘ Akteure bleibt hingegen nur die Erkenntnis: Jeder ist seines Glückes Schmied.

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      • Wanderer sagt:

        Es ist leider schon viel zu spät und ich bedaure, hier abbrechen zu müssen.

        „Jeder ist seines Glückes Schmied.“
        Dieses Mantra ist ein Irrglaube, eine Ideologie, ein Hinweis auf die Ursache und ihre Auswirkungen dieser Tage.

        MfG & gN8

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      • Oeconomicus sagt:

        Besten Dank für Ihre völlig korrekte Darstellung, sowie der erfrischenden Beteiligung an diesem kurzen Dialog.

        Besagtes ideologisches Mantra wäre es doch wert, auch philosophisch betrachtet zu werden, aber vielleicht holen wir das noch nach!

        nite, nite

        Ihr Oeconomicus

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      • Ro!and sagt:

        Die Konsequenzen sind doch schon längst in der Realität angekommen. Beispiel:

        „Ein Grundstück mit Produktionshalle und Wohnhaus direkt neben der Notunterkunft, das zum Verkauf ansteht, ist urplötzlich nur noch ein Drittel wert, wie mir der Eigentümer versicherte. Er hatte bereits einen Käufer, der einen akzeptablen Kaufpreis zahlen wollte. Die Bank zog aber aufgrund der neuen Nachbarschaft die Kreditzusage am 8.8.2015 kurz vor dem Notartermin zurück. Das Grundstück dürfte somit unverkäuflich sein.“

        Gefunden auf: http://bumibahagia.com/2015/08/11/wer-sind-diese-asylanten-den-neuen-huttenheimern/

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