Dänemark entzieht Syrern den Aufenthaltsstatus
Veröffentlicht: 9. März 2021 Abgelegt unter: Abschiebung/Rückführung, Asyl- Integration- und Migrationsdebatten, Asyl- und Migrationspolitik, Asyl-Politik, BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, COVID-19-Pandemie, DÄNEMARK, DEUTSCHLAND - GERMANY, Klinik-Kapazitäten in Deutschland, medizinische Versorgung von Flüchtlingen, Robert Koch-Institut (RKI), Straftaten ohne zwingende Auswirkung auf Asylverfahren Hinterlasse einen KommentarDänemark entzieht Syrern den Aufenthaltsstatus
Dänemark hat 94 Syrern die Aufenthaltserlaubnis entzogen und will sie zurück in ihre Heimat schicken. Der Minister für Ausländer und Integration, Mattias Tesfaye, sagte dem britischen Telegraph:
„Wir haben den syrischen Flüchtlingen immer deutlich gesagt, dass ihre Aufenthaltserlaubnis zeitlich begrenzt ist.“
Die Hauptstadt Damaskus und ihre Umgebung, das Gouvernement Rif Dimaschq, seien inzwischen sichere Gebiete.
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Von Anfang an sei man offen und ehrlich mit den Syrern gewesen, hatte Tesfaye schon im Januar erklärt:
„Wir müssen den Menschen Schutz gewähren, solange sie diesen brauchen. Aber wenn sich die Bedingungen im Heimatland verbessern, sollte ein ehemaliger Flüchtling nach Hause zurückkehren und sich dort ein Leben aufbauen.“
Während in Deutschland derzeit nur straffällig gewordene Syrer, Gefährder, Messerkünstler, sexuelle Agressoren, usw. – und auch dies nur theoretisch – abgeschoben werden können, ist Dänemark damit das erste europäische Land, das die Rückreise für alle Syrer obligatorisch macht, sobald ihr »Fluchtgrund« entfallen ist.
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Das geflügelte Wort „Dänen können Sie trauen“ bestätigt sich somit einmal mehr.
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Zugegeben nicht bei einschlägigen Gesinnungsethikern, betreuten Denkern oder all jenen, deren ideologisch anmutende Scheinwelt den Zugang zu intelligiblen Welten versperrt.
All dies wird die einschlägigen, vornehmlich deutsche und europäische Organisationen nicht daran hindern, über dem Land und dessen proaktiver Regierung, lange gereifte und vielleicht sogar im Sinne von vermeintlicher Solidarität vergärte Gülle über’s Haupt zu schütten.
Wer jedoch gelernt hat, sich ins Licht der Wahrheitserkenntnis zu bewegen, wird diese mutige Maßnahme ausdrücklich begrüßen.
Angesichts des zu erwartenden Procedures mag man der dänischen Regierung anraten, sich nicht in Verteidigungs-Strategien zu verfangen, sondern zu akzeptieren, dass es im Sinne der Höhlengleichnis-Analogie nichts schwierigeres geben mag, als jenen sich im komfortablen Trugbild wohlfühlender Autopoiesis (Prozess der Selbsterschaffung und systemischer Selbsterhaltung) schwelgenden Zeitgenossen, das Angebot der selbstbestimmter Freiheit akzeptabel zu machen.
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Es wird also kaum gelingen, bei dieser Klientel die Lust auf intellektuelle Befreiung zu wecken, da deren Blick, erfüllt und berauscht durch potemkinsche Gratifikationen, die metaphorischen Kerkermauern weder erkennen kann noch will, was mutmaßlich auch und/oder insbesondere den Auswirkungen des medienpsychologisch angewandten Eskapismus geschuldet sein mag.
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Abgesehen davon, wird sich Dänemark mit dieser Maßnahme nicht dem deutschen Scherbenhaufen gescheiterter Integrationspolitik aussetzen, der sich –wie gerade erst durchsickerte– dadurch offenbart, dass zwischenzeitlich mancherorts über 90 Prozent der Corona-Intensivpatienten in einer Lungenklinik Migrationshintergrund haben sollen und der bundesweite Anteil dieser Patienten offenbar weit über 50 Prozent ausmacht.
Mit diesen vom RKI getroffenen Feststellungen erhält Frau Merkel’s apodiktische Formel „Wir schaffen das“ eine weitere Dimension, deren Wirkung im Zusammenhang mit ausgesetzten Grundrechten leidvoll erlebt werden.
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An der Stelle mag deutlich werden, das menschliches Denken, Erkennen und Handeln endlich ist, da es vielfältigen Einschränkungen unterliegt, die u.a. aus den Bedingungen von Zeit und Raum, individuellen Veranlagungen, Umgebung und Situation resultieren, meint
Ihr Oeconomicus
VG Ansbach: Kein Rechtsschutzbedürfnis für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen Eintritts in das Kirchenasyl
Veröffentlicht: 31. Dezember 2016 Abgelegt unter: Abschiebehemmnis: Kirchenasyl, Abschiebung/Rückführung, Asyl- und Flüchtlingspolitik, Asyl-Politik, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Dublin III-Verordnung, FREISTAAT BAYERN, Gerichtsentscheidungen zu Asylverfahren, Rechtsgrundlagen der Asylpolitik, Verwaltungsgericht Ansbach | Tags: Verordnung Nr. 604/213 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) Ein Kommentar.
VG Ansbach:
Kein Rechtsschutzbedürfnis für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen Eintritts in das Kirchenasyl
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Leitsätze:
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1
Einem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Abschiebungsanordnung des Bundesamtes fehlt das erforderliche Rechtsschutzinteresse, wenn der Asylbewerber sich im Kirchenasyl der staatlichen Gewalt entzieht. (redaktioneller Leitsatz)
2
Das Kirchenasyls ist einem „Untertauchen“ in aufenthaltsmäßiger Hinsicht gleichzusetzen, weil sich der Asylbewerber der staatlichen Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht unterordnet, sondern bewusst und gerade solange entzieht, bis die Überstellungsfrist nach der Dublin III-VO abgelaufen ist. (redaktioneller Leitsatz)
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Tenor
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I.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
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Gründe:
[…]
VG Ansbach, Beschluss v. 07.12.2016 – AN 14 S 16.50339
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Anmerkung:
Der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Wolfgang Huber gab 2003 ein „juristisches Glaubensbekenntnis“ ab:
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„Kirchenasyl ist kein Bruch geltender Gesetze, sondern ein Dienst am Rechtsstaat.“
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Um den vermeintlichen Vorwurf, er könnte wie ein Pharisäer geredet haben, nicht erst entstehen zu lassen, hätte Huber im Lichte der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wohl besser etwas sinnstiftendes getan, z.B. einen signifikanten Teil seiner Alimentierung zu Lasten aller Steuerzahler für Obdachlose zu spenden!
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierend:
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29.08.2016
Streit um Kirchenasyl – die Debatte
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25.02.2015
Kirchenasyl – Rechtsbruch oder Akt der Barmherzigkeit?
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Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft
Asyl in der Kirche:
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Erstinformation
Das »Kirchenasyl« steht in einer jahrhundertealten Schutztradition, aus der heraus es sich in den letzten drei Jahrzehnten zu einer Art Institution entwickelt hat, die dann eingreift, wenn Abschiebung in Gefahrensituationen droht.
Das erste Kirchenasyl wurde im Jahr 1983 in Berlin gewährt. 1994 wurde die BAG Asyl in der Kirche e.V. gegründet.
Dieses zugegeben kleine Schutzelement hat mehreren tausenden Menschen das Leben gerettet, hat innerhalb der verfassten Kirche Anstöße gegeben, hat Umkehr ermöglicht, hat Stellungnahmen herausgefordert.
Viele Gemeinden haben in der Flüchtlingssolidarität Stärkung erfahren.
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Diese kurze Erstinformation möchte Gemeinden ermutigen, das Thema „Kirchenasyl“ theologisch und pragmatisch zu durchdenken.
Sie soll außerdem dann, wenn schnelles solidarisches Handeln gefragt ist, eine Hilfestellung bieten. Dabei hat jedes »Kirchenasyl« seinen eigenen Verlauf und seine lokalen Besonderheiten.
Die hier gegebenen Hinweise sind nicht als starres Regelwerk zu verstehen, sondern spiegeln zahlreiche Praxiserfahrungen wieder:
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Allgemeine Informationen
Was ist „Kirchenasyl“?
Wer berät die Gemeinde?
Was wird von der Gemeinde erwartet?
Was wird von der Gemeinde nicht erwartet?
Wie wird das „Kirchenasyl“ finanziert?
Wie lange dauert ein „Kirchenasyl“?
Wird ein „Kirchenasyl“ öffentlich gemacht?
Ist das „Kirchenasyl“ eine erfolgversprechende Aktion?
Gibt es rechtliche Konsequenzen für die Gemeinde?
Wie stehen die Kirchenleitungen zum „Kirchenasyl“? -
Dublin III und Kirchenasyl
Was ist Dublin III?
Warum Kirchenasyl in diesen Fällen?
Unverzügliche Meldung an die Behörden
Es braucht ein gerechtes Aufnahme- und Verteilungssystem von Flüchtlingen innerhalb der Europäischen Union
Was es für ein Kirchenasyl bedarf -
Bedingungen für ein »Kirchenasyl«
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Hinweise zur Durchführung
Beratung
Unterbringung
Materielle Ressourcen
Krankenbehandlung
Kinderbetreuung
Rechtliche Begleitung
UnterstützerInnenkreis
Öffentlichkeitsarbeit
Gemeindeleben
Dauer
Beendigung des „Kirchenasyls“
Nachbereitung -
Leitgedanken des »Kirchenasyls«
VGH München: Keine Verfolgungsgefahr im Iran bei formalem Glaubensübertritt zum Christentum
Veröffentlicht: 31. Dezember 2016 Abgelegt unter: Abschiebe-Hemmnis: Konvertierung zum Christentum, Abschiebung/Rückführung, Artikel 60 Abs. 7 Satz 1 (Abschiebungsverbot), Asyl- und Flüchtlingspolitik, Asyl-Politik, AufenthG - Aufenthaltsgesetz, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), FREISTAAT BAYERN, Gerichtsentscheidungen Hinterlasse einen Kommentar.
VGH München:
Keine Verfolgungsgefahr im Iran bei formalem Glaubensübertritt zum Christentum
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Leitsätze:
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Es gibt keine Erkenntnisse dahingehend, dass einem allein aus formalen bzw. asyltaktischen Gründen zum christlichen Glauben Übergetretenen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr in den Iran allein wegen des formalen Glaubenswechsels oder wegen seiner bisherigen religiösen Betätigung in Deutschland eine asylrechtlich relevante und/oder abschiebungsrelevante Verfolgung drohen könnte (vgl. VGH München BeckRS 2015, 56145). (redaktioneller Leitsatz)
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Wird in einem Urteil auf ein anderes Urteil als bestätigender Beleg für die eigene Würdigung hingewiesen, unterliegt die Bezugnahme nicht den besonderen Anforderungen des § 108 Abs. 2 VwGO (ebenso BVerwG BeckRS 2014, 49494). (redaktioneller Leitsatz)
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(Vorinstanz:
VG Bayreuth Beschluss vom 11.08.2016B 2 K 16.30837)
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Tenor
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I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
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Gründe:
[…]
VGH München, Beschluss v. 07.11.2016 – 14 ZB 16.30380
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korrespondierend:
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22.09.2016
Vom Islam zum Christentum – Flüchtlinge konvertieren
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06.05.2016
Massentaufe: Wenn Flüchtlinge Christus entdecken
Gleich 80 Flüchtlinge ließen sich in Hamburg in einer Massentaufe das Sakrament erteilen – sie konvertierten vom Islam zum Christentum.
Schnell regt sich der Verdacht: Sie wollen bloß Asyl erschleichen.
[…]
Ellen Ivits – STERN
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26.02.2016
Wenn Flüchtlinge zu Christen werden – wahrer Glaube oder Asyltrick?
Hunderte Flüchtlinge aus Afghanistan, dem Irak oder Syrien konvertieren vom Islam zum Christentum. Die Sorge: Die Taufe könnte bloß dazu dienen, Asyl zu erschleichen. Doch ein Glaubenswechsel ist gar nicht so einfach.
[…]
Ellen Ivits – STERN
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VG Augsburg: Widerruf eines Abschiebungsverbotes eines alleinstehenden arbeitsfähigen männlichen Rückkehrers
Veröffentlicht: 31. Dezember 2016 Abgelegt unter: Abschiebung/Rückführung, Artikel 60 Abs. 7 Satz 1 (Abschiebungsverbot), Asyl- und Flüchtlingspolitik, Asyl-Politik, AufenthG - Aufenthaltsgesetz, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), FREISTAAT BAYERN, Gerichtsentscheidungen, Rechtsgrundlagen der Asylpolitik, Verwaltungsgericht Augsburg Hinterlasse einen Kommentar.
VG Augsburg:
Widerruf eines Abschiebungsverbotes eines alleinstehenden arbeitsfähigen männlichen Rückkehrers
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Titel:
Widerruf eines Abschiebungsverbotes eines alleinstehenden arbeitsfähigen männlichen Rückkehrers
Normenketten:
AsylG § 73 Abs. 3, § 73c Abs. 2, Abs. 3
AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
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Leitsätze:
1
Trotz der schlechten Versorgungslage in Afghanistan muss ein alleinstehender arbeitsfähiger männlicher Rückkehrer nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen, alsbald nach seiner Rückkehr in eine extreme Gefahrenlage zu geraten, die eine Abschiebung in den Heimatstaat verfassungsrechtlich als unzumutbar erscheinen ließe. (redaktioneller Leitsatz)
2
Für einen jungen gesunden Mann ist es in einer größeren afghanischen Stadt auch abseits der Herkunftsprovinz möglich, das Existenzminimum zu sichern. (redaktioneller Leitsatz)
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Tenor
[…]
Tatbestand
[…]
Entscheidungsgründe
[…]
VG Augsburg, Urteil v. 28.11.2016 – Au 5 K 16.31710
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Anmerkung:
Vielleicht sollten sich die einschlägige Asylindustrie einschließlich gewisser Kirchenfürsten die Leitsätze des Verwaltungsgerichts hinter die Ohren schreiben … auch dann, wenn es das so sorgsam aufgebaute und gepflegte ‚mitleidige‘ Geschäftsmodell bedroht.
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Ihr Oeconomicus
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Asylbewerber schlägt zwei Holzkirchnerinnen zu Boden
Veröffentlicht: 16. November 2016 Abgelegt unter: Abschiebung/Rückführung, Asyl- Integration- und Migrationsdebatten, Flüchtlingskriminalität, Holzkirchen, Landkreis Miesbach (Landrat: Wolfgang Rzehak -B90/Die Grünen - seit 30.03.2014 im Amt) Hinterlasse einen Kommentar.
Asylbewerber schlägt zwei Holzkirchnerinnen zu Boden
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Ein Pakistani attackierte eine Holzkirchnerin (20) in der Marienpassage. Eine andere Holzkirchnerin (54) wollte helfen – und wurde von ihm niedergeschlagen.
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Inzwischen ist klar, warum man den Pakistani nicht schon früher festgenommen hat.
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Die Polizei Holzkirchen berichtet:
[…]
Weitere herbeieilende Passanten konnten weitere Übergriffe verhindern und den Täter in die Flucht schlagen. Dank einer vorhandenen Täterbeschreibung konnte der Mann binnen weniger Minuten von Zivilkräften der Polizeiinspektion Holzkirchen noch in Tatortnähe festgenommen werden.
Bei seiner Überprüfung wurde festgestellt, dass der Mann polizeilich gesucht wurde. Der Täter wurde wegen einer zu vollstreckenden Freiheitsstrafe noch am gleichen Tag in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
[…]
Merkur
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Anmerkung:
Ich weiß jetzt nicht, ob man den Justizbehörden dazu gratulieren muss, dass der Täter nunmehr in einem Hotel der JVA-Gruppe zu einem mutmaßlichen Tagessatz von 80,00 EUR reumütig darüber nachdenken kann, was er wohl falsch gemacht haben könnte.
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Ja, ich weiß, wir leben in einem Rechtsstaat.
Gleichwohl ist die Frage angebracht, warum man solche Kriminelle nicht sofort in einen Flieger setzt und in ihr Herkunftsland abschiebt .. selbstverständlich unter Streichung jeglicher finanzieller Ansprüche aus erlangten Aufenthaltsrechten.
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Abschiebung ? da geht es doch voran ! … ließ uns gerade die Jubelpresse wissen und bezog sich dabei auf Erklärungen des BMI. Demzufolge sind wohl bis September rund 20,000 Abschiebungen vorgenommen worden.
Bis Ende des Jahres könnten die Zahlen Schätzungen zufolge auf 26’500 steigen. So hoch wie seit 2003 nicht mehr! — wow!!
Am häufigsten würden illegale und abgelehnte Asylbewerber aus Westbalkanstaaten abgeschoben, heisst es. Albanien, der Kosovo, Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro machten fast drei Viertel aller Fälle aus.
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Leider vergaßen die einschlägigen Staatsdichter zu erwähnen, dass mehr als 500,000 Asylbewerber in Deutschland, deren Asylantrag abgelehnt wurde, noch immer in der sozialen Hängematte kuscheln, statt längst in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden.
Jüngst kritisierte der Chef der Polizeigewerkschaft in Deutschland, Rainer Wendt, die Haltung der Behörden zu Abschiebungen. Mit besonders scharfen Worten machte er deutlich, dass „Abschiebungen mutmaßlich durch eine Abschiebeverhinderungsindustrie verhindert werde„.
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Im Lichte dieser Hintergründe sollte den Wählerinnen und Wählern in Deutschland endlich bewusst werden, dass sie eine Trumpf in Händen halten, den sie im September 2017 bei der Bundestagswahl ausspielen können und sollten.
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierend:
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04.11.2016
Koalitionsverhandlungen zu Integration und Flüchtlingen:
Abschiebung soll in Berlin zur Ultima Ratio werden
SPD, Linke und Grünen wollen die Flüchtlingspolitik komplett neu aufstellen. Nicht nur die Unterbringung der Geflüchteten war Thema in den Koalitionsverhandlungen, sondern auch die Abschiebepolitik. Gerade hier strebt man einen echten Kurswechsel an.
[…]
Verabredet haben die künftigen Koalitionspartner auch, dass sie das Thema Abschiebung anders angehen wollen. Die Grünen-Vorsitzende Bettina Jarasch sprach von einem Paradigmenwechsel. „Auch diese Koalition wird am Ende in Fällen, wo es nicht anders geht, abschieben müssen. Aber wir werden die Priorität auf freiwillige Rückführungen, auf unterstützte Rückkehr, setzen.
Das heißt, Abschiebung ist dann eben nur noch Ultima Ratio“.
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Außerdem, so Jarasch, werde es – wie unter Rot-Schwarz geschehen – keine Direktabschiebungen mehr aus Schulen, Jugendeinrichtungen oder Krankenhäusern geben. Familien sollen nicht mehr getrennt werden. Auch auf Bundesebene wollen sich SPD, Linke und Grüne für eine humanitäre Flüchtlingspolitik einsetzen. Laut Jarasch werde sich Berlin im Bundesrat für einen leichteren Familiennachzug einsetzen.
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Nina Amin – rbb24
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Krankschreibung statt Abschiebung: Das große Geschäft mit Attesten korrupter Gutmensch-Ärzte
Veröffentlicht: 22. September 2016 Abgelegt unter: Abschiebung/Rückführung, Verdachtsdiagnose (mutmaßliche Gefälligkeitsgutachen der Ärzteschaft) Ein Kommentar.
Krankschreibung statt Abschiebung:
Das große Geschäft mit Attesten korrupter Gutmensch-Ärzte
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Abgelehnte Asylbewerber sollen möglichst zügig aus Deutschland abgeschoben werden. So weit die Theorie. Die Praxis sieht allerdings oft anders aus: Um die Abschiebung zu vermeiden, beschaffen sich einige Flüchtlinge dubiose ärztliche Atteste.
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follow-up, 22.09.2016
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Die Bundesregierung wirft der Ärzteschaft offenbar vor, mit falschen Attesten Abschiebungen von Flüchtlingen zu verhindern.
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Dies legt die Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linkspartei nahe, aus der die Frankfurter Allgemeine Zeitung zitiert. Darin heißt es, eine Vielzahl der Atteste falle auf, weil sie stets mit gleichem Wortlaut und fehlender fundierter Begründung eine Reiseunfähigkeit des Abzuschiebenden feststellten.
So falle oft der Begriff „Verdachtsdiagnose“ mit der Empfehlung, eine Abschiebung nicht zu erzwingen.
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Der Präsident der Bundesärztekammer, Montgomery, wies dies zurück. Er sagte der FAZ, es lägen keinerlei Zahlen vor, die eine Häufung solcher Gefälligkeitsgutachten belegten.
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