Nachträge zum offenen Brief an Präsident Putin I

Wer die Fülle zustimmender Kommentare alleine auf diesem Blog gelesen hat, dürfte die Erkenntnis gewonnen haben, dass die Entwicklung des offenen Briefes an Präsident Putin ein Schritt in die richtige Richtung war.

Auch in Ost-Europa, vornehmlich in der Russischen Föderation, der Ukraine, in Belarus, Polen, in Georgien, Kazachstan und selbst in China wurde diese Aktion verfolgt.

Zahlreiche russische Medien und Blogs in Moskau, Minsk, St. Petersburg usw. haben den offenen Brief übernommen und damit selbst einige zehntausend Leser erreichen können.

Vor wenigen Tagen hat der TV-Sender Russia today in Berlin ein Interview mit Herrn Jochen Scholz abgedreht und in einer verkürzten englischen Version auch gesendet.

Nachfolgend der ausgestrahlte Beitrag bei RT TV:

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Hier die Antworten von Herrn Scholz in deutscher Sprache .. die Fragestellungen erfolgten in englisch und sind leider nicht auf der Tonspur enthalten:

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An dieser Stelle nochmals ganz herzlichen Dank für Ihr Interesse, Ihre Unterstützung und die zahlreichen hochemotionalen Kommentare Ihrerseits.

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Wie Ihnen sicher nicht entgangen sein dürfte, hat sich die politische Lage innerhalb der Ukraine keineswegs entspannt.
In Donezk riefen Demonstranten eine souveräne Volksrepublik aus, aus Luhansk und Charkow hört man bereits ähnliche Töne.

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Aus dem Oval Office wurde postwendend die russische Regierung beschuldigt, die Demonstranten in der Ostukraine bezahlt zu haben. Zugleich legte man noch eine Schippe drauf, und kündigte an, bei weiteren Eskalationen Sanktionen zu erlassen.

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Irgendwie klingen die Anschuldigungen aus dem Weißen Haus wie Hohn in den Ohren all derer, die sich mit finanzieller Unterstützung von Maidan-Demonstranten seitens der Konrad-Adenauer-Stiftung beschäftigt haben, oder dem Wortlaut des abgehörten Telefonats von Frau Nuland mit dem amerikanischen Botschafter Jeffry Payette lauschten.
Angesichts der angeheizten Lage in der Ostukraine haben die USA und Russland einen neuen Anlauf für eine diplomatische Lösung der Krise vereinbart. US-Außenminister John Kerry und sein russischer Amtskollege Sergej Lawrow einigten sich nach Angaben aus Washington telefonisch auf direkte Gespräche. An dem Treffen innerhalb der nächsten zehn Tage sollten auch Vertreter der Europäischen Union und der Ukraine teilnehmen, teilte das US-Außenministerium am Montag mit. Details zu dem Treffen würden in den kommenden Tagen bekanntgegeben, teilte eine Sprecherin mit.
Unterdessen entsendet Kiew Blackwater-Söldner zur Unterdrückung der Proteste im der Ost-Ukraine, wie RIA NOVOSTI soeben per Eilmitteilung mitteilt.

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Zwischenzeitlich versuchen die Bücklinge des vermeintlich allmächtigen Hegemons Ungarn zu destabilisieren, nachdem die Fidesz-Partei von Ministerpräsident Viktor Orbán, der sicher kein Chorknabe ist, als klare Siegerin der gerade durchgeführten Parlamentswahlen hervorging.
Aus Brüsseler Sicht wird das Land kritisch beäugt, da Orbán nach dem Rauswurf des IWF nun zur Modernisierung und weiterem Ausbau des Atomkraftwerks Paks einen € 10 Mrd-Kredit aus Russland zugesagt wurde.

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Die Luft für die westlichen Menschheitsbeglücker wird zunehmend dünner.
Wladimir Putin wird Mitte Mai zum Staatsbesuch nach Peking reisen. Informierte Kreise erwarten die Unterzeichnung eines bisher beispiellosen Mega-Energie-Deals mit China, was in den westlichen Hauptstädten zu weitaus mehr als einer Magen-Inventur führen dürfte.

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Leider können wir friedliebenden Menschen nicht sehr viel mehr tun, als die laufenden Entwicklungen weiterhin mit wachen Augen und Ohren zu beobachten und zu hoffen, dass den machtbesoffenen Elementen samt Entourage mit friedlichen Mitteln die Grenzen ihres unsäglichen Handelns aufgezeigt werden.

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follow-up:
Gestern gab es ein weiteres TV-Interview des russischen Senders lifenews mit Jochen Scholz. Im Kern äusserte sich Herr Scholz ähnlich, wie bei RT.
Für LeserInnen mit russischen Sprachkenntnissen hier der Link zur Sendung.

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Ihr Oeonomicus

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Einschätzungen zum Energy-Monopoly (vom 04.03.2014)
„Hidden Motives Behind the Ukraine-Russia Conflict“
The untold story behind the crisis is that this is an energy tug of war being fought between Russia and the west, with Ukraine caught in the middle.

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ZDF-Skandal: Berichte im Auftrag Kiews?

Bei so manchen Berichten und Ereignissen denkt man unwillkürlich an Karl Valentins Episode als „Buchbinder Wanninger„, der nach erfolgloser Odyssee durch die verschiedenen Telefon-Ansprechpartner das Resümee zog

Saubande, dreckerte!

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ZDF-Skandal: Berichte im Auftrag Kiews?
Das ZDF gibt zu, Pressematerial eines PR-Netzwerkes gegen „russische Propaganda“ zu benutzen, das die Kiewer Regierung mittels einer Image-Kampagne unterstützen soll.

Das Ukrainian Crisis Media Center
Das ZDF arbeitet in seiner Berichterstattung über die Ukraine-Krise eng mit dem Ukrainian Crisis Media Center (UCMC) zusammen: einem internationalen PR-Netzwerk gegen „russische Propaganda“.

Finanziert wird die PR-Kampagne u.a. von George Soros, der ukrainischen Übergangsregierung und einer ukrainischen Tochtergesellschaft von Weber Shandwick, dem weltweit führenden PR-Unternehmen.
[…]
derFreitag

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Ihr Oeconomicus


Schwere politische Turbulenzen beim Euro-Sorgenkind Slowenien


CC – Author: UKOM (Stanko Gruden/STA)

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Monatelang hatte die slowenische Regierungschefin Alenka Bratusek mit einem Interview-Marathon in westlichen Medien Optimismus verbreitet.
Das angeschlagene Euroland sei dank der zupackenden Notmaßnahmen ihrer Regierung über den Berg.
Doch jetzt ist alles ganz anders.
Nach politischen Querelen «ist die Einheit der Koalition schwer erschüttert», analysierte die Nachrichtenagentur STA vor wenigen Tagen in Ljubljana.
Bratusek selbst sieht ihre Position in der eigenen PS-Partei bedroht. Sie will mit einem Sonderparteitag und einer Vertrauensabstimmung im Parlament den Gordischen Knoten durchschlagen, kündigte sie an.
[…]
eu-info.de

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Anmerkung
Lügen haben nun mal ganz kurze Beine, liebe Frau Bratusek!

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Ihr Oeconomicus

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korrespondierende Archiv-Beiträge


The Africa Energy Report: Renewable Power Sources

In this edition of The Africa Energy Report Boason Omofaye considers how Africa is taking the green energy turn. The show takes an in depth look at Nigerian biofuels and Rwandan hydropower projects, and a panel of experts considers how green energy can become part of Africa’s power mix.
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Anmerkungen zum Petitionsentwurf „Separation der Bundesländer für eine Rückkehr zur Demokratie“

Bei ik-news wurde heute ein Petitionsentwurf mit dem Titel „Separation der Bundesländer für eine Rückkehr zur Demokratie“ veröffentlicht.

So sehr ich die Motivation des Autors zu verstehen glaube, erscheinen mir einige Begründungen nicht ausreichend dargelegt bzw. argumentativ noch etwas unscharf ausformuliert zu sein.

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„Begründung der Legitimation einer Separation der Bundesländer aus dem Bund:“

Unter Punkt 1 lesen wir:

„Durch die aktive und passive Beteiligung der Bundesrepublik an Drohnenangriffen, welche in Deutschland aus der US-Militärbasis in Ramstein durchgeführt werden, verletzt die Bundesrepublik Deutschland gegen das GG Art. 26 Abs.1: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“

(vgl. mit meinem Aufsatz „Täuschland, die Schaltzentrale im weltweiten Drohnenkrieg)

und weiter:

„Ein Nato-Truppenstatut kann hier nicht über dem Völkerrecht und dem Grundgesetz stehen (GG Art. 25). Dadurch, dass das US-Militär sich in Deutschland weiterhin den quais-Status einer Besatzungsmacht gibt, ist die Bundesrepublik in der der aktuellen Vertragskonstellation handlungsunfähig. Nur eine neue, demokratische Verfassung kann diesen Zustand wirksam verändern“

Bei der Bewertung der Vorgänge in Ramstein wäre es vielleicht hilfreich gewesen, sich eingehend mit

  • dem Natotruppenstatut (Art.5)
  • den Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut
  • und den weiteren Abkommen (insbesondere den Änderungen des Statutes nach der deutschen Wiedervereinigung)

zu beschäftigen.

In all diesen Abkommen, Erweiterungen und Ergänzungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für in Deutschland stationierte Nato-Truppen -und dies gilt selbstverständlich auch für US-Basen- grundsätzlich deutsches Recht gilt!

Die Bundesrepublik Deutschland und ihre Bündnispartner haben sich jedoch darauf verständigt, dass bestimmte Hoheitsrechte von den Entsendestaaten ausgeübt werden. Hat eine deutsche Behörde etwa den Verdacht, dass auf US-Basen gegen deutsches Recht verstoßen wird, dann kann sie keine Zwangsmaßnahmen auf den Stützpunkten ergreifen, sondern lediglich die US-Behörden dazu auffordern, für die Einhaltung deutschen Rechts Sorge zu tragen, wozu diese sich vertraglich verpflichtet haben.

Zur Vertiefung dieser Materie sei das Studium der relevanten Dokumente und Bewertungen empfohlen.

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Zustimmung zu Punkt 2 „Genmais 1507“, wobei es, wie hier ausgeführt, natürlich weitaus mehr dazu zu sagen gäbe.

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In Punkt 3 der Begründungen des Petitionsentwurfes wird korrekterweise auf das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) hingewiesen.
Hier erscheint es mir zwingend geboten, auf das CETA-Abkommen zwischen EU und Kanada hinzuweisen, da im Falle eines Scheiterns der TTIP-Verhandlungen, amerikanische Interessen über diesen Umweg wahrgenommen werden könnten.

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Während Punkt 4 (Ukraine-Krise und die politische Forderung nach Wirtschafts-Sanktionen gegen Russland) ausreichend substantiiert klingt, erscheint mir Punkt 5 revisionsbedürftig.

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Im Einzelnen halte ich es für fraglich, das BVerG-Urteil dahingehend auszulegen, dass nunmehr eine verdeckte Staatsfinanzierung durch den ESM legitimiert sei, da solche nach Art. 123 Abs. 1 AEUV verbotenen Maßnahmen durch die EZB erfolgen (vgl. OMT).

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Bei der ESM-Entscheidung gehörte zu den wesentlichen Erwägungen des Senats

„1. Die Kontrollaufgabe des Bundesverfassungsgerichts erstreckt sich nach ständiger Rechtsprechung darauf, ob Handlungen von Organen und
Einrichtungen der Europäischen Union auf ersichtlichen Kompetenzüberschreitungen beruhen oder den nicht übertragbaren Bereich der durch Art. 79 Abs. 3 GG geschützten Verfassungsidentität des Grundgesetzes betreffen.

2. Verstieße der OMT-Beschluss gegen das währungspolitische Mandat der Europäischen Zentralbank oder gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung, läge darin ein Ultra-vires-Akt.

a) Nach der Honeywell-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 126, 286) ist dazu ein hinreichend qualifizierter Verstoß erforderlich. Dieser setzt voraus, dass das kompetenzwidrige Handeln der Unionsgewalt offensichtlich ist und der angegriffene Akt im Kompetenzgefüge zu einer strukturell bedeutsamen Verschiebung zulasten der Mitgliedstaaten führt.

b) Die Verträge enthalten ein auf die Währungspolitik beschränktes Mandat der Europäischen Zentralbank (Art. 119 und 127 ff. AEUV und Art.17 ff. ESZB-Satzung). Sie ist nicht zu einer eigenständigen Wirtschaftspolitik ermächtigt, sondern darauf beschränkt, die Wirtschaftspolitik in der Union zu unterstützen (Art. 119 Abs. 2, Art. 127 Abs. 1 Satz 2 AEUV; Art. 2 Satz 2 ESZB-Satzung).

Geht man -vorbehaltlich der Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union- davon aus, dass der OMT-Beschluss als eigenständige wirtschaftspolitische Maßnahme zu qualifizieren ist, so verstößt er offensichtlich gegen diese Kompetenzverteilung. Diese Kompetenzverschiebung wäre auch strukturell bedeutsam, denn der OMT-Beschluss kann Hilfsmaßnahmen im Rahmen der „Eurorettungspolitik“ überlagern, die zum Kernbereich der wirtschaftspolitischen Kompetenz der Mitgliedstaaten rechnen (vgl. Art. 136 Abs. 3 AEUV). Zudem können die Outright Monetary Transactions zu einer erheblichen Umverteilung zwischen den Mitgliedstaaten führen und damit Züge eines Finanzausgleichs annehmen, den die europäischen Verträge nicht vorsehen.

c) Auch soweit der OMT-Beschluss gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung (Art. 123 Abs. 1 AEUV) verstoßen sollte, läge darin eine offensichtliche und strukturell bedeutsame Kompetenzüberschreitung. Der Verstoß wäre offensichtlich, weil das Primärrecht das Verbot ausdrücklich normiert und Kompetenzen der Europäischen Zentralbank insoweit zweifelsfrei ausschließt. Er wäre auch strukturell bedeutsam, denn das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung ist eine der zentralen Regeln für die Ausgestaltung der Währungsunion als Stabilitätsunion. Zudem sichert es die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages ab.“

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Abschließend noch ein Wort zu den Zitaten von Prof. Schachtschneider
So sehr ich den Sachverstand von Karl-Albrecht Schachtschneider schätze, sei darauf hingewiesen, dass es durchaus eine Reihe nicht weniger kompetenter Staatsrechtler gibt, welche seine Thesen nicht unterstützen.
Diesbezüglich hätte ich mir gewünscht, dass der Autor im Lichte ausgewogener Bewertungen dahingehend die notwendigen Recherchen durchgeführt hätte, was sicherlich den wissenschaftlichen Diskurs zwischen Schachtschneider und Kollegen beflügeln könnte.

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Auf die finale Version der Petition und insbesondere deren Unterstützung darf man jedenfalls gespannt sein.

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Ihr Oeconomicus