Anmerkungen zum Petitionsentwurf „Separation der Bundesländer für eine Rückkehr zur Demokratie“
Veröffentlicht: 7. April 2014 Abgelegt unter: BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, DEMOKRATIE, Sezessions-Bewegungen | Tags: Art. 123 Abs. 1 AEUV, CETA-Abkommen, ESM-Urteil, Genmais 1507, Natotruppenstatut, OMT, sanctions & implications, TTIP 3 KommentareBei ik-news wurde heute ein Petitionsentwurf mit dem Titel „Separation der Bundesländer für eine Rückkehr zur Demokratie“ veröffentlicht.
So sehr ich die Motivation des Autors zu verstehen glaube, erscheinen mir einige Begründungen nicht ausreichend dargelegt bzw. argumentativ noch etwas unscharf ausformuliert zu sein.
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„Begründung der Legitimation einer Separation der Bundesländer aus dem Bund:“
Unter Punkt 1 lesen wir:
„Durch die aktive und passive Beteiligung der Bundesrepublik an Drohnenangriffen, welche in Deutschland aus der US-Militärbasis in Ramstein durchgeführt werden, verletzt die Bundesrepublik Deutschland gegen das GG Art. 26 Abs.1: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“„
(vgl. mit meinem Aufsatz „Täuschland, die Schaltzentrale im weltweiten Drohnenkrieg“)
und weiter:
„Ein Nato-Truppenstatut kann hier nicht über dem Völkerrecht und dem Grundgesetz stehen (GG Art. 25). Dadurch, dass das US-Militär sich in Deutschland weiterhin den quais-Status einer Besatzungsmacht gibt, ist die Bundesrepublik in der der aktuellen Vertragskonstellation handlungsunfähig. Nur eine neue, demokratische Verfassung kann diesen Zustand wirksam verändern“
Bei der Bewertung der Vorgänge in Ramstein wäre es vielleicht hilfreich gewesen, sich eingehend mit
- dem Natotruppenstatut (Art.5)
- den Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut
- und den weiteren Abkommen (insbesondere den Änderungen des Statutes nach der deutschen Wiedervereinigung)
zu beschäftigen.
In all diesen Abkommen, Erweiterungen und Ergänzungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für in Deutschland stationierte Nato-Truppen -und dies gilt selbstverständlich auch für US-Basen- grundsätzlich deutsches Recht gilt!
Die Bundesrepublik Deutschland und ihre Bündnispartner haben sich jedoch darauf verständigt, dass bestimmte Hoheitsrechte von den Entsendestaaten ausgeübt werden. Hat eine deutsche Behörde etwa den Verdacht, dass auf US-Basen gegen deutsches Recht verstoßen wird, dann kann sie keine Zwangsmaßnahmen auf den Stützpunkten ergreifen, sondern lediglich die US-Behörden dazu auffordern, für die Einhaltung deutschen Rechts Sorge zu tragen, wozu diese sich vertraglich verpflichtet haben.
Zur Vertiefung dieser Materie sei das Studium der relevanten Dokumente und Bewertungen empfohlen.
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Zustimmung zu Punkt 2 „Genmais 1507“, wobei es, wie hier ausgeführt, natürlich weitaus mehr dazu zu sagen gäbe.
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In Punkt 3 der Begründungen des Petitionsentwurfes wird korrekterweise auf das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) hingewiesen.
Hier erscheint es mir zwingend geboten, auf das CETA-Abkommen zwischen EU und Kanada hinzuweisen, da im Falle eines Scheiterns der TTIP-Verhandlungen, amerikanische Interessen über diesen Umweg wahrgenommen werden könnten.
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Während Punkt 4 (Ukraine-Krise und die politische Forderung nach Wirtschafts-Sanktionen gegen Russland) ausreichend substantiiert klingt, erscheint mir Punkt 5 revisionsbedürftig.
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Im Einzelnen halte ich es für fraglich, das BVerG-Urteil dahingehend auszulegen, dass nunmehr eine verdeckte Staatsfinanzierung durch den ESM legitimiert sei, da solche nach Art. 123 Abs. 1 AEUV verbotenen Maßnahmen durch die EZB erfolgen (vgl. OMT).
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Bei der ESM-Entscheidung gehörte zu den wesentlichen Erwägungen des Senats
„1. Die Kontrollaufgabe des Bundesverfassungsgerichts erstreckt sich nach ständiger Rechtsprechung darauf, ob Handlungen von Organen und
Einrichtungen der Europäischen Union auf ersichtlichen Kompetenzüberschreitungen beruhen oder den nicht übertragbaren Bereich der durch Art. 79 Abs. 3 GG geschützten Verfassungsidentität des Grundgesetzes betreffen.2. Verstieße der OMT-Beschluss gegen das währungspolitische Mandat der Europäischen Zentralbank oder gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung, läge darin ein Ultra-vires-Akt.
a) Nach der Honeywell-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 126, 286) ist dazu ein hinreichend qualifizierter Verstoß erforderlich. Dieser setzt voraus, dass das kompetenzwidrige Handeln der Unionsgewalt offensichtlich ist und der angegriffene Akt im Kompetenzgefüge zu einer strukturell bedeutsamen Verschiebung zulasten der Mitgliedstaaten führt.
b) Die Verträge enthalten ein auf die Währungspolitik beschränktes Mandat der Europäischen Zentralbank (Art. 119 und 127 ff. AEUV und Art.17 ff. ESZB-Satzung). Sie ist nicht zu einer eigenständigen Wirtschaftspolitik ermächtigt, sondern darauf beschränkt, die Wirtschaftspolitik in der Union zu unterstützen (Art. 119 Abs. 2, Art. 127 Abs. 1 Satz 2 AEUV; Art. 2 Satz 2 ESZB-Satzung).
Geht man -vorbehaltlich der Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union- davon aus, dass der OMT-Beschluss als eigenständige wirtschaftspolitische Maßnahme zu qualifizieren ist, so verstößt er offensichtlich gegen diese Kompetenzverteilung. Diese Kompetenzverschiebung wäre auch strukturell bedeutsam, denn der OMT-Beschluss kann Hilfsmaßnahmen im Rahmen der „Eurorettungspolitik“ überlagern, die zum Kernbereich der wirtschaftspolitischen Kompetenz der Mitgliedstaaten rechnen (vgl. Art. 136 Abs. 3 AEUV). Zudem können die Outright Monetary Transactions zu einer erheblichen Umverteilung zwischen den Mitgliedstaaten führen und damit Züge eines Finanzausgleichs annehmen, den die europäischen Verträge nicht vorsehen.
c) Auch soweit der OMT-Beschluss gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung (Art. 123 Abs. 1 AEUV) verstoßen sollte, läge darin eine offensichtliche und strukturell bedeutsame Kompetenzüberschreitung. Der Verstoß wäre offensichtlich, weil das Primärrecht das Verbot ausdrücklich normiert und Kompetenzen der Europäischen Zentralbank insoweit zweifelsfrei ausschließt. Er wäre auch strukturell bedeutsam, denn das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung ist eine der zentralen Regeln für die Ausgestaltung der Währungsunion als Stabilitätsunion. Zudem sichert es die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages ab.“
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Abschließend noch ein Wort zu den Zitaten von Prof. Schachtschneider
So sehr ich den Sachverstand von Karl-Albrecht Schachtschneider schätze, sei darauf hingewiesen, dass es durchaus eine Reihe nicht weniger kompetenter Staatsrechtler gibt, welche seine Thesen nicht unterstützen.
Diesbezüglich hätte ich mir gewünscht, dass der Autor im Lichte ausgewogener Bewertungen dahingehend die notwendigen Recherchen durchgeführt hätte, was sicherlich den wissenschaftlichen Diskurs zwischen Schachtschneider und Kollegen beflügeln könnte.
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Auf die finale Version der Petition und insbesondere deren Unterstützung darf man jedenfalls gespannt sein.
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Ihr Oeconomicus
Jahresgutachten 2013/14: „Gegen eine rückwärtsgewandte Wirtschaftspolitik“
Veröffentlicht: 14. November 2013 Abgelegt unter: Sachverständigenrat | Tags: Agenda 2010, Arbeitsmarkt, Bankenunion, Energiewende, Euro-Raum, Finanzmarktordnung, Fiskalpolitik, Immobilienmarkt, Jahresgutachten 2013/14, Konjunktur, OMT, Schuldentilgungspakt, Weltkonjunktur, Zinspolitik der EZB Hinterlasse einen KommentarDer Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamwirtschaftlichen Entwicklung veröffentlicht jeweils Mitte November eines Jahres sein Gutachten. Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe.
Hinweis: Daten zu Tabellen und Schaubildern erhalten Sie über Links in den PDF-Dateien.
Executive summary – english version
Excerpt from the Third Chapter (Part five) – english version
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Vorwort | |
Inhaltsverzeichnis | |
Kurzfassung: Gegen eine rückwärtsgewandte Wirtschaftspolitik – Die wichtigsten Aussagen des Jahresgutachtens 2013 | |
Erstes Kapitel: Internationale Konjunktur: Erholung zeichnet sich ab | |
I. Überblick zur Weltkonjunktur II. Zur Lage in den Ländern außerhalb des Euro-Raums III. Zur Lage im Euro-Raum |
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Zweites Kapitel: Konjunktur in Deutschland: Aufschwung ist angelegt | |
I. Konjunktur in Deutschland: Aufschwung ist angelegt | |
Drittes Kapitel: Geldpolitik und fiskalische Konsolidierung im Euro-Raum | |
I. Das Zusammenspiel von Geld- und Fiskalpolitik II. Die Zinspolitik der EZB: Einordnung und Kommunikation III. Außergewöhnliche geldpolitische Maßnahmen IV. Fiskalische Konsolidierung im Euro-Raum: Vorhaben und Wirkung V. Die neue Welt der OMT: Keine Basis für den Schuldentilgungspakt |
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Viertes Kapitel: Institutionelle Reformen für die Europäische Währungsunion: Zwischen vertiefter Wirtschafts- und Finanzunion und Maastricht 2.0 | |
I. Vorschläge für einen langfristigen Ordnungsrahmen für den Euro-Raum II. Finanzmarktordnung III. Fiskalpolitik IV. Wirtschaftspolitik V. Fazit |
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Fünftes Kapitel: Deutschland auf dem Weg in die Europäische Bankenunion | |
I. Strukturprobleme im europäischen Bankensektor II. Marktstrukturen im deutschen Bankensektor III. Umsetzungsfragen der Bankenunion aus deutscher Sicht IV. Fazit |
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Sechstes Kapitel: Arbeitsmarkt: Institutionelle Rahmenbedingungen für mehr Flexibilität | |
I. Europäische Arbeitsmärkte: Einheit in Vielfalt II. Institutionen des Arbeitsmarkts: Bedeutung und Wirkung III. Aktive Arbeitsmarktpolitik: Instrument mit begrenzter Wirkung IV. Europa: Institutionelle Reformen in nationaler Verantwortung V. Deutschland: Institutionelle Reformen weiter stärken |
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Siebtes Kapitel: Konsolidierung der öffentlichen Haushalte: Kein Grund zur Selbstgefälligkeit | |
I. Langfristige Herausforderungen nicht unterschätzen II. Die Verschuldungssituation des Staates III. Konsolidierung auf Ebene der Gebietskörperschaften IV. Fazit |
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Achtes Kapitel: Steuerpolitik: Vor falschen Weichenstellungen | |
I. Vermögensteuer und Spitzensteuersatz der Einkommensteuer II. Reform des Ehegattensplittings III. Was steuerpolitisch zu tun und zu lassen ist |
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Neuntes Kapitel: Sozialpolitik: Die richtigen Reformen statt Leistungsausweitungen | |
I. Die Agenda 2010 und ihre Weiterentwicklung II. Zur Verteilungsdiskussion: Mehr Chancengleichheit notwendig III. Sozialversicherungen: Erfolge der Agenda 2010, dennoch weiterhin Handlungsbedarf IV. Familienpolitik aus ökonomischer Perspektive |
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Zehntes Kapitel: Energiepolitik: Warten auf die dringend notwendigen Weichenstellungen | |
I. Kaum Fortschritte im zweiten Jahr der Energiewende II. Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes III. Was wirtschaftspolitisch zu tun ist |
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Elftes Kapitel: Immobilienmarkt: Kein Grund für Aktionismus | |
I. Anspannungen am deutschen Immobilienmarkt? II. Die makroökonomische Perspektive III. Die mikroökonomische Perspektive |
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Zwölftes Kapitel: Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität | |
Anhänge | |
Tabellen im Gutachten (Excel Format, Zip-Archiv) | ZIP |
Schaubilder im Gutachten (WMF Format, Zip-Archiv) | ZIP |
Schaubildverzeichnis | Bilder |
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Bundespressekonferenz zum Jahresgutachten 2013/14 der Wirtschaftsweisen am 13.11.2013
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BVerfG: mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren ESM/EZB vom 11. und 12. Juni 2013
Veröffentlicht: 13. Juni 2013 Abgelegt unter: BVerfG, ESM, EZB, Hans-Werner SInn, Outright Monetary Transactions (OMT) | Tags: BVerfG, ESM, Euro-Krise, EZB, EZB-Politik, OMT, Prof. Hans-Werner Sinn, Staatsfinanzierung Ein KommentarVerantwortung der Staaten und Notenbanken in der Euro-Krise
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Temporärer Dienstsitz des BVerfG bis 2014 / Quelle: Wiki/Matthias Cantow
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Als einer der Sachverständigen im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nahm Prof. Hans-Werner Sinn zu den Klagen gegen den Ankauf der Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank Stellung. Der Präsident des ifo Instituts beschrieb die Regulierungsfehler, durch die die südeuropäischen Länder ungehindert in eine immer größere private und öffentliche inflationäre Kreditblase geraten konnten, die sie ihrer Wettbewerbsfähigkeit beraubte, und dokumentierte das Ausmaß der inzwischen zur Verfügung gestellten Hilfskredite.
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Etwa zwei Drittel dieser Kredite wurden durch die EZB gewährt, nur ein Drittel floss unter der Kontrolle der Parlamente.
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In seinem Gutachten stellt Sinn die Grundlage der angekündigten Käufe von Staatspapieren im Rahmen des OMT-Programms der EZB sowie die der SMSF des Rettungsfonds ESM in Frage. Da die beiden Instrumente offenbar genau dasselbe tun, besteht der Verdacht, dass entweder die EZB ihre Kompetenzen überschreitet, indem sie Fiskalpolitik betreibt, oder der ESM, indem er Geldpolitik durchführt. Prof. Sinn setzt sich außerdem kritisch mit der ökonomischen Begründung der EZB für die Durchführung des OMT-Programms auseinander. Die EZB spricht von einer Dysfunktionalität der Märkte, die sich in der starken Ausspreizung der Zinsen niederschlage und bezeichnet es als Aufgabe des OMT-Programms, durch Marktinterventionen die Zinsspreizung zu reduzieren. Hingegen weist Prof. Sinn auf die marktwirtschaftliche Bedeutung der Zinsspreizungen hin, die die unterschiedlichen Risiken der Investitionen abbilden.
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Am Ende des Gutachtens findet sich eine Kurzzusammenfassung in Thesenform.
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Quelle: Pressemitteilung: CesIfo
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Sinn-Juni2013-EZB-Kurs
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Auszug – Gliederung
1. Regulatorische Gründe für die Krise
2. Refinanzierungskredite und Target-Salden
2.1 Die Target-Salden
2.2 Target-Salden und offene Rettungskredite
2.3 Die Absenkung der Sicherheitsstandards für die Besicherung der Refinanzierungskredite
2.4 Mittelbare Staatsfinanzierung durch Refinanzierungskredite an die Banken
3. Staatspapierkäufe der EZB und offizielle Rettungsprogramme
3.1 Von der mittelbaren zur unmittelbaren Staatsfinanzierung: Das SMP-Programm
3.2 Die Rettungsschirme der Staatengemeinschaft: EFSF, ESM & Co.
3.3 Geldpolitik oder Fiskalpolitik: ESM, SMP und OMT
4. Die Risiken und Kosten der EZB-Politik
4.1 Die mögliche Haftung aus dem OMT-Programm
4.2 Risiken aus Refinanzierungskrediten
4.3 Target-Verluste bei einem Austritt und Konkurs, doch Fortexistenz des Euro
4.4 Target-Verluste bei einem Untergang des Euro oder einem deutschen Austritt
4.5 Verlagerung der Wachstumskräfte durch kostenlosen Versicherungsschutz
4.6 Die Pfadabhängigkeit der Politik
4.7 Schleichende Enteignung der Sparer
5. Ökonomische Bewertung der EZB-Politik
6. Politikmaßnahmen gegen Zinsspreizungen: Die Begründungen der EZB
6.1 Die ökonomische Bedeutung von Zinsspreizungen
6.2 Diskussion der Argumente der EZB
7. Zusammenfassung in Thesenform
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Kreditzyklus
Veröffentlicht: 22. Januar 2013 Abgelegt unter: Federal Reserve Systems | Tags: BoE, BoJ, EZB, Fed, Notenbanken, OMT, Referenzwerte Ein KommentarDer blinde Fleck von Fed & Co
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Im modernen „central banking“ visiert jede Zentralbank irgendein Ziel abseits der Preisstabilität an, schreibt sich wirtschaftspolitische Ziele der jeweiligen Regierungen auf die Fahnen. Das 30 Jahre gültige Mantra niedriger und kontrollierter Preissteigerungen ist ebenso gefallen wie die Unabhängigkeit der Geldpolitik.
So gibt nun die Fed als Messlatte für ihre Geldpolitik einen Referenzwert für die Arbeitslosenrate aus, die Bank of Japan wird wohl in Kürze etwas Ähnliches versuchen, die Bank of England will ihre Geldpolitik künftig an der BIP-Entwicklung ausrichten und die EZB ist für die Bankenüberwachung zuständig und greift bereits mit der Ankündigung ihres OMT-Programms massiv in die Preisbildung von Staatsschulden in der Eurozone ein.
K. Singer [Time Pattern Analysis – Der Blog]
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korrespondierende Informationen
Finanzmärkte bejubeln den Tod der Bundesbank
Veröffentlicht: 7. September 2012 Abgelegt unter: DEUTSCHE BUNDESBANK, EZB, FINANZ-MÄRKTE, Goldman Sachs, Outright Monetary Transactions (OMT) | Tags: Bail-out, Bondmärkte, BVerfG, EZB, Goldman Sachs, Mario Draghi, OMT, SPANIEN Hinterlasse einen KommentarFinanzmärkte bejubeln den Tod der Bundesbank
EZB-Präsident Draghi bricht mit ehernen Prinzipien der deutschen Geldpolitik. Die Zentralbank pumpt unbegrenzt Geld in die Bondmärkte. Die Börsen jubeln – für Deutschland beginnt der Albtraum.
Welt-Online
[…[
dazu
Draghi macht die Drecksarbeit für die Politik
[…]
Goldman Sachs: Spain Will Formally Request A Bailout Next Weekend
„Activating the OMT
With the ECB now having outlined its sovereign bond purchasing framework at least in skeletal form, the ball is now in the governments‘ court. Front and centre lies Spain.
Looking forward, we expect the following time-line in our base case:
September 12: German constitutional court gives its blessing to the ESM. Although we expect some procedural riders to be attached to the decision, this would allow German ratification to be completed and the ESM to be established in relatively short order.
September 13-14: Spain to make formal request for EFSF support at the Eurogroup meeting. With a large (and uncovered) redemption looming at the end of October (and under pressure from other Euro area governments), we expect Spain to move towards seeking support.
Second half of September: Conditionality required by EFSF will have to be accepted by the Spanish authorities, presumably requiring a parliamentary vote. In parallel, approval of other Euro area countries for the provision of EFSF support will need to be obtained: in some countries (notably Germany), this will also require parliamentary approval.
By end-September / early October: Memorandum of Understanding (MoU) codifying conditionality is signed, formalising the availability of EFSF support for Spain. At this point, the necessary conditions established by Mr. Draghi for ECB purchases of sovereign debt will have been met, well ahead of the large Spanish bond redemption.“
BUSINESS INSIDER
[…]
Anmerkung
Erinnern wir uns an das Statement von Marc Faber vom 2. Juli 2012:
„If I were the Germans, if I were running Germany, I would have abandoned the eurozone last week. It is a costly decision, but losses are there and somewhere, somehow, the losses have to be taken. The first loss is the banks. In the case of Greece, one should have kicked out Greece three years ago. It would have been much cheaper.“