Europäische Einlagensicherung

Europäische Einlagensicherung
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Das Europäische Forum der Einlagensicherer (EFDI, offiziell: European Forum of Deposit Insurers) ist eine internationale Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht mit dem Ziel der Förderung der europäischen Zusammenarbeit und des Austauschs über regulatorische Fragestellungen in den Bereichen Einlagensicherung, Anlegerentschädigung und Krisenbewältigung (Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten).
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Inhaltsverzeichnis
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Quelle: Wikipedia

Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. September 2014
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Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
54. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 25. September 2014
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PDF – [196 Seiten] – Quelle: Deutscher Bundestag
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Auszug:
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Tagesordnungspunkt 3:
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  • a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
    zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014
    zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen
    und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG 1 des Rates,
    der Richtlinien 2001/24/EG 2, 2002/47/EG 3, 2004/25/EG 4, 2005/56/EG 5, 2007/36/EG 6, 2011/35/EU 7, 2012/30/EU 8 und 2013/36/EU 9
    sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 10 und (EU) Nr. 648/2012 11 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)

    Drucksachen 18/2575, 18/2626 – 4884 C

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    1 Richtlinie 82/891/EWG:
    „Der Schutz der Interessen von Gesellschaftern und Dritten erfordert es, die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Spaltung von Aktiengesellschaften zu koordinieren, sofern die Mitgliedstaaten die Spaltung zulassen.
    Im Rahmen der Koordinierung ist es besonders wichtig, die Aktionäre der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften angemessen und so objektiv wie möglich zu unterrichten und ihre Rechte in geeigneter Weise zu schützen.“

    2 Richtlinie 2001/24/EG
    „Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten“
    3 Richtlinie 2002/47/EG
    „Finanzsicherheiten

    4 Richtlinie 2004/25/EG
    „Übernahmeangebote“

    5 Richtline 2005/56/EG
    „Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten“

    6 Richtlinie 2007/36/EG
    „Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften“
    7 Richtlinie 2011/35/EU
    „Verschmelzung von Aktiengesellschaften“
    8 Richtlinie 2012/30/EU
    „Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 54 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter für die Gründung der Aktiengesellschaft sowie für die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten.“
    9 Richtlinie 2013/36/EU
    „Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen“
    10 Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
    „Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde)“
    11 Verordnung (EU) Nr. 648/2012
    „OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister“

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  • b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge
    Drucksachen 18/2576, 18/2627 – 4884 C
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  • c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes
    Drucksachen 18/2577, 18/2629 – 4884 D
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  • d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Artikel 19 des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus
    Drucksachen 18/2580, 18/2628 – 4884 D
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Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister – BMF- 4885 A
Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) – 4887 B
Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) – 4888 D
Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – 4891 A
Ralph Brinkhaus (CDU/CSU)  – 4892 C
Dr. Axel Troost (DIE LINKE)  – 4894 B
Manfred Zöllmer (SPD)  – 4895 B
Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – 4896 D
Antje Tillmann (CDU/CSU) – 4897 D
Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) – 4899 B
Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE)- 4900 B
Norbert Barthle (CDU/CSU) – 4901 C
Alexander Radwan (CDU/CSU) – 4903 A

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Präsident Dr. Norbert Lammert
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„Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Bundesfinanzminister.“

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(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

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Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen:
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„Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Mit den vorliegenden vier Gesetzentwürfen schaffen wir wichtige Bausteine zum Aufbau der europäischen Bankenunion. Mit dieser Bankenunion ziehen wir die Lehre aus der Finanz- und Bankenkrise; denn die Finanz- und Bankenkrise hat uns mit ihrer unglaublichen Dynamik ja gezeigt, dass die Banken heute – jedenfalls alle großen, die global bzw. grenzüberschreitend tätig sind – mit einer nationalen Aufsicht nicht mehr hinreichend zu beaufsichtigen sind. Wir brauchen eine grenzüberschreitende Bankenaufsicht. Deswegen ist es richtig, dass wir mit der europäischen Bankenunion eine europäische Bankenaufsicht für die großen, systemrelevanten Banken schaffen.

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Der zweite Grund für diese Bankenunion ist, dass es notwendig ist, das Risiko auf dem Gebiet des Finanzsektors von der Reduzierung der Staatsverschuldung zu trennen. Diese Verbindung hat sich ja in den zurückliegenden Jahren der Euro-Krise als ein besonders erschwerendes Element bei der Überwindung der Krise und der Rückgewinnung des Vertrauens in unsere europäische Währung erwiesen.

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Für diese Bankenunion konnten wir bei den gegebenen europäischen Verträgen die Aufsicht nur bei der Europäischen Zentralbank schaffen. Anderenfalls hätten wir eine neue europäische Institution schaffen müssen. Dafür braucht man eine Vertragsänderung; dafür braucht man einstimmige Entscheidungen. Das war nicht möglich. Deswegen ist die Rechtsgrundlage nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 127 Absatz 6, wonach durch einstimmigen Beschluss im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht Aufgaben auf die EZB übertragen werden können.

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Ich erwähne das deswegen, weil es nicht ganz unproblematisch ist, geldpolitische Verantwortung und Bankenaufsicht in ein und derselben Institution anzusiedeln. Es ist ganz wichtig, dass beim Aufbau der Bankenaufsicht innerhalb oder bei der EZB die Trennung zwischen beiden Verantwortungsbereichen so strikt wie möglich durchgeführt wird, um jeden Interessenkonflikt zu vermeiden, ja, um auch den Anschein von möglichen Interessenkonflikten zu vermeiden. Ich füge die Bemerkung hinzu: Auch vor diesem Hintergrund bin ich über die derzeit von der EZB begonnene Debatte über den etwaigen Ankauf von Verbriefungsprodukten nicht besonders glücklich; genau dies könnte diese Diskussion bestärken.“

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(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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„Ich finde, man sollte das vorsichtig bedenken.

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In der europäischen Bankenaufsicht, mit deren Vorbereitung die EZB beschäftigt ist – am 4. November 2014 soll diese Bankenaufsicht ihre Arbeit aufnehmen –, werden etwa 120 europäische Banken und Bankengruppen – die systemrelevanten; von jedem Mitgliedsland mindestens eine – der europäischen Bankenaufsicht unterstellt. Sie umfassen etwa 85 Prozent der gesamten Bilanzsumme aller europäischen Finanzinstitute, sodass der Großteil der europäischen Banken der europäischen Bankenaufsicht untersteht. Es sind auch rund 20 Banken und Bankengruppen aus Deutschland dabei.

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Die kleineren Institute – das sind in insgesamt gegenwärtig mehrere Tausend; davon stammt ein großer Teil aus Deutschland – unterliegen weiterhin der nationalen Aufsicht. Auch das ist wichtig zu betonen. Die grenzüberschreitenden, systemrelevanten Institute werden der europäischen Bankenaufsicht unterstellt. Wie gesagt, die kleineren Institute unterstehen weiterhin der nationalen Aufsicht. Im Übrigen führt die Übertragung der nationalen Aufsichtsaufgaben auf die Europäische Zentralbank auch zu neuen Berichtspflichten der EZB gegenüber Rat, Europäischem Parlament und auch nationalen Parlamenten, soweit es die jeweiligen Banken anbetrifft. Auch das ist wichtig.

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Die Europäische Zentralbank führt derzeit die notwendigen Vorbereitungen durch mit der Prüfung der Bilanzen aller zu übernehmenden Banken und mit den entsprechenden Stresstests, die sicherstellen sollen, dass die Banken, die von der europäischen Bankenaufsicht übernommen werden, genügend Kapital haben. Wir haben die Antragsfrist für den Soffin bis zum 31. Dezember kommenden Jahres verlängert, damit wir, wenn deutsche Banken im Zusammenhang mit dem Stresstest Probleme haben sollten – derzeit zeichnet sich das nicht ab –, notfalls in der Lage wären, die entsprechenden Mittel, um handeln zu können, zur Verfügung zu haben.

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Das Entscheidende beim BRRD-Umsetzungsgesetz, also bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie, die die Abwicklung und die Sanierung von Kreditinstituten in Europa vorsieht – das ist übrigens eine Richtlinie, die in ganz Europa gilt, weil sie eine Frage des gemeinsamen Binnenmarkts, also des europäischen Rechts ist –, ist, dass in Zukunft im Sanierungs- oder Abwicklungsfall mindestens 8 Prozent von Eigentümern und Gläubigern getragen werden müssen. Das ist die in der EU-Restrukturierungsrichtlinie vorgesehene Mindestvorschrift für ein Bail-in, die umgesetzt werden muss. Wir schaffen auch für den Abwicklungsmechanismus, den sogenannten SRM, in der Euro-Zone eine entsprechende Vorschrift.

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Nach diesen 8 Prozent der Bilanzsumme, die zunächst von Eigentümern und Gläubigern, den Anlegern der Banken, getragen werden müssen, müssen in der Euro-Zone dann die Banken selber, also die Banken, die der europäischen Bankenaufsicht unterstellt werden, im Rahmen eines Bankenfonds Vorsorge treffen, damit im Falle eines weiteren Finanzierungsbedarfs die Finanzindustrie selbst dafür aufkommen kann und eben nicht mehr, wie in der Finanzkrise, der Steuerzahler. Der Sinn des Ganzen ist, dass nicht mehr die Steuerzahler das Risiko tragen, sondern die Banken selber: zunächst die Eigentümer und Anleger und darüber hinaus die Banken selber.“

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(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

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„Dieser europäische Bankenfonds, dessen Einrichtung wir ebenfalls in den Gesetzentwurf aufgenommen haben, soll innerhalb von acht Jahren auf eine Summe von etwa 1 Prozent der gesicherten Einlagen des europäischen Bankensystems – das sind 55 Milliarden Euro – aufgefüllt werden. Die Banken müssen dazu entsprechende Beiträge zahlen.

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Die Beiträge werden durch nationale Gesetze beschlossen. Das ist deswegen wichtig, weil wir keine Rechtsgrundlage für eine europäische Bankenabgabe haben. Deswegen müssen nationale Gesetze nach einheitlichem Maßstab erlassen werden. Die Einzelheiten, wie die Beiträge genau ausgestaltet werden, liegen noch nicht fest. Aber es ist nach den Vorschlägen der Kommission jetzt schon klar, dass die kleineren Institute weniger bezahlen müssen und dass der Hauptanteil der Bankenabgabe von den großen, risikorelevanten Instituten – so entspricht es auch dem Sinn der Regelung – getragen werden muss. Das ist der entscheidende Punkt.

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Wir haben übrigens auch sichergestellt, dass die Institutssicherung der Bankengruppen, der Sparkassen, Raiffeisenbanken und der Kreditgenossenschaften als Institutssicherungen anerkannt werden, so wie wir auch in der Einlagensicherungsrichtlinie, die wir im nächsten Jahr beraten und beschließen müssen – sie ist nicht Bestandteil dieses Pakets –, gewährleisten werden, dass die Einlagensicherung nicht vergemeinschaftet wird. Es bleibt bei dem Einlagensicherungssystem. Die Einlagensicherungssysteme unserer Banken- und Sparkassengruppen bleiben anerkannt. Sie müssen allerdings noch leistungsfähiger werden, damit sie im Notfall in der Lage sind, die Anforderungen zu erfüllen. Diese Bemerkung füge ich im Hinblick auf aktuelle Sorgen hinzu.

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Die Bankenabgabe, die in diesen europäischen Fonds aufgrund nationaler Gesetze einbezahlt wird, wird schrittweise vergemeinschaftet. Bis die Bankenabgabe innerhalb von acht Jahren voll einbezahlt ist, haften die Mitgliedstaaten, die die Gesetze machen und die Gesetze vollziehen müssen, dafür, dass die Banken die Abgabe zahlen. Das ist entscheidend. Wir haben auf europäischer Ebene keine Möglichkeit, die Zahlung dieser Abgabe durchzusetzen. Deswegen müssen die nationalen Gesetzgeber und die nationalen Regierungen in der Verantwortung bleiben, dass diese Regelung nicht nur beschlossen, sondern auch angewendet wird. Das ist in Europa immer ein großes Problem.“

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(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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„Bis zur vollen Einzahlung der Beiträge haften also die Mitgliedstaaten.

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Erst wenn die Beiträge voll einbezahlt sind, gibt es auch die Möglichkeit der direkten Bankenrekapitalisierung aus dem europäischen Rettungssystem. Diese direkte Bankenrekapitalisierung aus dem europäischen Rettungssystem bleibt allerdings nachrangig. Es ist in jedem Fall so: Zunächst müssen die Eigentümer und Gläubiger die 8 Prozent der Bilanzsumme der Bank zahlen. Danach springt die Finanzindustrie selbst zur Bankensicherung ein, und dann gibt es noch die Möglichkeit – Voraussetzung dafür ist aber, dass der Mitgliedstaat einen Antrag stellt –, dass mit dem Mitgliedstaat die entsprechenden Bedingungen, die Konditionalität, vereinbart wird. Es gibt keine Mittel aus dem europäischen Rettungsschirm ohne einen Antrag des Mitgliedstaates und ohne eine mit dem Mitgliedstaat zu vereinbarende Konditionalität. Das ist das entscheidende Element, der Grund, warum der europäische Rettungsschirm so erfolgreich gewesen ist.

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Wir haben durchgesetzt, dass das auch bei der direkten Bankenrekapitalisierung gilt, die im Übrigen nur dann infrage kommt, wenn ein Mitgliedstaat zur indirekten Bankenrekapitalisierung nicht in der Lage ist. Ich sage ausdrücklich: Die direkte Bankenrekapitalisierung ist nachrangig. Diese Haftungskaskade haben wir sichergestellt.

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Das Entscheidende bei allen europäischen Regulierungen ist:Wir müssen auf all das achten, solange unsere gemeinsame Währung auf einer Währungsunion beruht, die eben nicht ihre Entsprechung in einer Finanz- und Wirtschaftsunion bzw. in einer politischen Union hat. Es ist das Grundprinzip der Konstruktion der europäischen Währung, dass die Währung vergemeinschaftet ist und wir eine gemeinsame Geldpolitik haben, weswegen sich die Mitgliedstaaten an die Verabredungen für die Finanz- und Wirtschaftspolitik halten sollten. Das ist vielfach Gegenstand aktueller Diskussionen. Würden sich alle an das, was vereinbart worden ist, halten, hätten wir weniger Probleme in Europa. Auch das muss man gelegentlich sagen.“

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(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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„Weil dies so ist, müssen wir Fehlanreize in Europa vermeiden. Deswegen muss klar sein: Es wird niemand – ich sage das auch im Hinblick auf eine aktuelle Debatte in einem anderen Zusammenhang – eine Chance haben, ohne die Vereinbarung von Anpassungsprogrammen in den Mitgliedstaaten, die sogenannte Konditionalität, auf Mittel des europäischen Rettungsschirms Zugriff zu bekommen. Die 80 Milliarden Euro, die wir in den europäischen Rettungsschirm einbezahlt haben, sind keine Verfügungsmasse für alle möglichen kreativen Ideen an neuen Finanzierungsinstrumenten, sondern sie sind eine Vorsorge dafür, dass die europäische Währung stabil bleibt und das Vertrauen der Finanzmärkte behält. Das haben wir erfolgreich eingeführt. Der Grund für die Einführung dieses Rettungssystems war eigentlich, dass man es hat, ohne es zu brauchen.“

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(Volker Kauder [CDU/CSU]: So ist es! Wie bei der Feuerwehr!)

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„Genau das ist der Sinn eines Sicherungssystems: dass es nicht immer gebraucht wird. Deswegen stehen diese 80 Milliarden Euro auch nicht für alle möglichen kreativen Gestaltungsideen in Europa zur Verfügung.“

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(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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„Meine Damen und Herren, damit komme ich zu meiner letzten Bemerkung. Wir haben, obwohl die Konstruktion der europäischen Währung kompliziert ist und viele am Anfang gezweifelt haben, ob sie überhaupt funktioniert – die Debatte über die Frage „Kann eine Geldpolitik mit unterschiedlichen Finanz- und Wirtschaftspolitiken klappen?“ haben viele Ökonomen über Jahrzehnte geführt –, die Vertrauenskrise gut überwunden, weil wir ganz konsequent an dem Grundsatz „Hilfe und Solidarität gegen Hilfe zur Selbsthilfe“ festgehalten haben. Es geht immer um Hilfe zur Selbsthilfe.

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Die Geschichte der fünf Länder, die Rettungsprogramme bekommen haben, ist eine Erfolgsgeschichte. Sie alle haben die strukturellen Reformen umgesetzt und sind auf dem richtigen Weg. Diejenigen, die heute Probleme haben, können aus dieser Erfolgsgeschichte lernen. Es führt kein Weg daran vorbei, dass jedes Mitgliedsland seine eigenen Reformen und Strukturanpassungen durchführt. Dann werden wir alle gemeinsam in Europa Erfolg haben.

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Die Bankenunion, die wir mit diesen vier Gesetzen schaffen, ist ein wichtiger Schritt, um in einer Zeit voller Ungewissheiten Europa noch ein Stück stabiler und handlungsfähiger zu machen. Deswegen bitte ich Sie um sorgfältige Beratung und am Ende um Zustimmung zu diesen Gesetzentwürfen.“

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(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

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Anmerkung
… Beitrag wird fortgeführt 

 

Ihr Oeconomicus


Die Theorie: Stabile Banken für ein stabiles Europa – Die Praxis: Wirkungslose Kontrolle, Banken zocken weiter

Die Theorie: Stabile Banken für ein stabiles Europa

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DIE THEORIE

Bundesbank-Präsident Jens Weidmann hat in einer beeindruckenden Ansprache beim 20. Deutschen Bankentag in Berlin die Wichtigkeit stabiler Banken in Europa veranschaulicht:

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Transcript
(Es gilt das gesprochene Wort)

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REDE – Berlin | 08.04.2014

Dr. Jens Weidmann, Präsident der Deutschen Bundesbank

Stabile Banken für ein stabiles Europa

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1 Begrüßung

„Sehr geehrter Herr Fitschen, sehr geehrte Damen und Herren,

ich danke Ihnen sehr herzlich dafür, heute Abend beim 20. Deutschen Bankentag zu Ihnen sprechen zu können.

Der Film, den wir eben gesehen haben, illustriert, dass Deutsche Bankentage, anfangs hießen sie noch Bankiertage, seit jeher ein Spiegelbild der wechselvollen Geschichte unseres Landes waren.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, heute über die Bedeutung stabiler und gesunder Banken für eine stabile Währungsunion zu sprechen.“

2 Aufarbeitung der Finanzkrise

„Können Sie sich noch an den Agatha-Christie-Film „Mord im Orient-Express“ erinnern?

Der amerikanische Geschäftsmann Mr. Ratchett wird im Zug von Istanbul nach Calais ermordet, der mitreisende Detektiv Hercule Poirot, der im Auftrag des ebenfalls mitreisenden Eisenbahndirektors die Ermittlungen übernimmt, zählt zwölf Messerstiche. Nachdem Poirot herausgefunden hat, dass es sich bei dem Mordopfer in Wirklichkeit um den Verbrecher Cassetti handelte, stellt er in Vernehmungen fest, dass eine ganze Reihe von Passagieren ein Motiv hatte, Cassetti umzubringen. Und so kommt er zu dem Schluss, dass es nicht nur einen Schuldigen für den Mord an Cassetti gibt, sondern zwölf.

Ich erzähle Ihnen das, weil der Chefökonom der BIZ, Claudio Borio, meint, die Suche nach dem Schuldigen für die Finanzkrise erinnere ihn an die Suche nach dem Schuldigen in „Mord im Orient-Express“. Denn ähnlich wie es für das gewaltsame Ableben von Cassetti nicht nur einen Schuldigen gibt, lässt sich auch die Finanzkrise alles andere als monokausal erklären.

Im Gegenteil: Die Analyse der Ursachen der globalen Finanzkrise, aber auch der europäischen Schuldenkrise, zeigt, dass es viele Schuldige, oder sagen wir Verantwortliche, gibt.

Ich glaube, dass niemand hier im Saal bestreiten wird, dass es gravierende Fehlentwicklungen im Bankensektor gab, die zur Krise beigetragen haben. Aber es wurden auch auf Seiten der Notenbanken und der Regulierungsbehörden Fehler gemacht.

Die Notenbanken haben zwar erfolgreich die Inflation bekämpft, aber Anreize zu riskantem Anlegerverhalten gesetzt. Die Regulierungsbehörden haben die daraus resultierenden Gefahren unterschätzt, ebenso wie die Finanzmärkte, an denen sich die Risikoprämien lange Zeit auf außerordentlichen Tiefständen bewegten. Die Politik hat im Vertrauen auf die Effizienz der Finanzmärkte eine Politik der Marktliberalisierung und Deregulierung verfolgt und das damit verbundene Risikopotenzial nicht gesehen, oder nicht sehen wollen.

Die meisten Ökonomen sahen die Risiken im Finanzsystem ebenso wenig, nur einige haben die politischen Entscheidungsträger gewarnt. Der bereits erwähnte Claudio Borio gehörte mit seinen Kollegen von der BIZ zu den wenigen, die auf das Rückschlagpotenzial aus den rasant wachsenden Segmenten der Kreditverbriefungen und der Kreditderivate hinwiesen.

Wenn Finanzmarktökonomen die Risiken nicht sahen, wie hätten dann Kleinanleger und Sparer sich der Risiken bewusst sein sollen, die sie mit manchen ihrer Anlagen, zum Beispiel mit Lehman-Zertifikaten, eingegangen sind? Aber auch die so genannten Retailkunden können nicht ganz aus ihrer Verantwortung entlassen werden. Zum Beispiel, wenn sie auf der Jagd nach höherer Rendite Einlagen tätigten bei ihnen nahezu unbekannten Banken und mögliche Risiken ausblendeten.

Die Finanzkrise hat gezeigt, wie fragil das Finanzsystem ist. Und es hat sich gezeigt, dass das Finanzsystem quasi die Achillesferse der Europäischen Währungsunion ist.

Eine stabile Währungsunion setzt ein stabiles Finanzsystem voraus. Banken spielen im Finanzsystem des Euro-Raums die zentrale Rolle. Die enge Verknüpfung von Banken und Staaten erschwert die dauerhafte Überwindung der Krise im Euro-Raum enorm.

Banken und Staaten haben sich in manchen Ländern in eine gegenseitige Abhängigkeit manövriert, die ein regelrechter Teufelskreis ist: Geht es den Banken schlecht, steigen die Risiken für den Staatshaushalt. Wird deshalb an der Solvenz der Staaten gezweifelt, schlägt das wiederum auf die Banken durch, weil ihnen dann nicht nur ein Notanker fehlt, sondern weil sie zudem noch hohe Bestände an Staatsanleihen in ihren Bilanzen halten und dabei eine ausgeprägte Heimatlandpräferenz haben.

Während der Krise und begünstigt durch Maßnahmen der Krisenpolitik haben viele Banken, insbesondere in den Krisenländern, ihre Bestände an hochverzinslichen Anleihen des jeweiligen Staates sogar noch aufgestockt. Dabei ist die Ratio aus Sicht der einzelnen Bank durchaus nachvollziehbar: Wenn es gut geht, streicht die Bank einen ordentlichen Renditeaufschlag ein, und sollte der Staat zahlungsunfähig werden, steht der Fortbestand der meisten Banken dieses Landes ohnehin in Frage.“

Deleveraging unvermeidbar

„Um zu langfristig tragfähigen Bilanzstrukturen zurückzukehren, ist meines Erachtens ein Deleveraging unvermeidbar. Denn für die Lösung der strukturellen Probleme im europäischen Bankensektor sind vor allem die Banken selbst verantwortlich.

Die Bilanzaktiva der Banken im Euro-Raum hatten sich zwischen 1999 und Mitte 2012 gerade auch infolge der Übertreibungen vor der Finanzkrise mehr als verdoppelt; sie sind von gut 14 Billionen Euro auf fast 35 Billionen Euro angewachsen.

Im gesamten Euro-Raum bauen die Banken mittlerweile ihre Forderungen ab, abgeschlossen ist der Prozess aber noch nicht. Der Rückgang seit Mitte 2012 ist zwar beträchtlich, mit bislang gut 4 Billionen Euro macht er aber gerade mal ein Fünftel der vorherigen Expansion aus.

Das hohe Niveau notleidender Kredite ebenso wie die ausgewiesenen Verluste der Banken sind zusätzliche Indizien dafür, dass insbesondere in den Peripherieländern des Euro-Raums noch ein erheblicher Anpassungsbedarf besteht. Blickt man ferner auf die Erfahrungen, die in den 90er Jahren in Skandinavien und in Japan mit Schuldenkrisen gemacht wurden, spricht einiges dafür, den Bilanzbereinigungsprozess nicht zu verschleppen.“

4 Bankenregulierung als Antwort auf die Krise

„Die Erfahrungen zeigen, dass Bankenkrisen und Finanzkrisen wiederkehrende Phänomene sind, gänzlich vermeiden lassen sich solche Krisen also nie. Dennoch sollte das Mögliche getan werden, um derart gravierende Krisen zu verhindern, wie wir sie in den letzten Jahren erlebt haben. Wir brauchen vor allem eine kluge, intelligente Finanzmarktregulierung.

Beim Thema Konsequenzen aus der Finanzkrise gibt es bemerkenswerte Wahrnehmungsunterschiede zwischen den Interessenvertretern der Finanzwirtschaft und der breiten Bevölkerung: Während in der Bevölkerung der Eindruck vorherrscht, es habe sich so gut wie nichts getan, beklagen Branchenvertreter bereits ein Übermaß an Regulierung. Es war sogar schon die Rede vom „Regulierungstsunami“.

Ich denke, beides ist unzutreffend. Es hat zahlreiche und bedeutsame Verschärfungen der Regulierung gegeben, von einer Überregulierung kann jedoch keine Rede sein.

Die Regulierungsagenda ist auch noch nicht abgearbeitet. Entscheidend ist es, die Regulierungsschritte stets ursachenadäquat und effektiv auszugestalten und auch das Zusammenspiel der verschiedenen Regulierungen in den Blick zu nehmen.

Die strengeren Eigenkapitalvorschriften und die neuen Liquiditätsregeln nach Basel III, die bis 2019 schrittweise eingeführt werden, haben die Risikotragfähigkeit der Finanzinstitute bereits deutlich verbessert. Die umgesetzten Regulierungsmaßnahmen haben das Finanzsystem tendenziell sicherer und robuster gemacht. Ob es damit hinreichend sicher und robust ist, ist eine andere Frage.

Nach der aktuellen Basel III-Auswirkungsstudie des Baseler Ausschusses hatten die 102 untersuchten großen internationalen Banken zur Jahresmitte 2013 im Durchschnitt eine harte Kernkapitalquote von 9,5 % und die 125 anderen Banken eine Quote von 9,1 %. Die Zielquote für 2019 von 7 % wird damit bereits jetzt im Durchschnitt mehr als erfüllt.

Das heißt natürlich nicht, dass alle Banken den Zielwert von 7 % plus möglicher Zuschläge für globale systemrelevante Banken bereits erreicht haben. Der kumulierte Fehlbetrag der großen, internationalen Banken hat sich im ersten Halbjahr 2013 aber halbiert.

Die acht großen, international aktiven deutschen Banken, die von der Bundesbank untersucht wurden, hatten zum Stichtag 30. Juni eine durchschnittliche Quote von 8,3 %, die 40 kleineren Institute bereits 12,8 %. Der Kapitalbedarf der großen Banken hat sich ebenfalls beinahe halbiert, von 9 Mrd Euro auf 5 Mrd Euro.

In der Zielquote von 7 % ist ein neuer Kapitalerhaltungspuffer von 2,5 Prozentpunkten enthalten. Mit diesem Puffer wird die Fähigkeit geschaffen, Verluste effektiv abzufedern. Er löst damit ein Stück weit das Problem, das der britische Ökonom Charles Goodhart als „regulatorisches Paradoxon“ bezeichnet hat:

Stellen Sie sich vor, Sie kommen nachts an einem fremden Bahnhof an, es steht genau ein Taxi vor dem Bahnhof und das möchten Sie nehmen, um damit zum Hotel zu kommen. Der Taxifahrer sagt Ihnen: Ich kann Sie leider nicht befördern, denn die Stadtverwaltung verlangt, dass immer mindestens ein Taxi vor dem Bahnhof steht.

Mit den hergebrachten Mindestanforderungen ist quasi gewährleistet, dass genau ein Taxi bereit steht. Es kann aber für die Abpufferung von Verlusten nicht genutzt werden, weil ein Unterschreiten mit harten aufsichtlichen Sanktionen verbunden wäre.

Mit den neuen Regeln ist dafür gesorgt, dass wenigstens zwei Taxis bereitstehen. Nun wenden die Taxifahrer ein, je mehr Taxis dastünden und auf Fahrgäste warteten, desto länger wäre die Stehzeit, und Stehzeit sei schließlich teuer.

Bankenvertreter verwenden ein ganz ähnliches Argument, wenn sie sagen, Eigenkapital sei teuer, und daraus den Schluss ziehen, die Forderungen der Bank mit möglichst wenig Eigenkapital zu finanzieren. Das Argument müsste jedoch eigentlich lauten, Fremdkapital ist aufgrund der bestehenden steuerlichen Begünstigung billiger, was eine Finanzierung über Eigenkapital verhältnismäßig unattraktiv macht.

Es macht im Übrigen einen erheblichen Unterschied, ob man im schlimmsten Fall auf ein Taxi warten muss oder ob wir über Stabilitätsrisiken im Finanzsystem reden. Ich denke daher, dass ein Eigenkapitalaufbau über das bisher regulatorisch geforderte Maß richtig ist, um das Finanzsystem robuster zu machen.

Ein Problem, das auch deutsche Banken nicht erst seit der Finanzkrise haben, ist die Ertragsschwäche; das aktuelle Niedrigzinsumfeld stellt dabei nur eine weitere Belastung dar. Die schwache Ertragslage begrenzt grundsätzlich die Thesaurierungsmöglichkeiten der Banken und damit die Fähigkeit, Eigenkapital aufzubauen. Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage im Bankensektor ermöglichen damit indirekt auch Maßnahmen zur Verbesserung der Risikoabsorption.

Kritiker der Basler Eigenkapitalregeln, wie etwa Martin Hellwig, monieren, dass der risikoorientierte Ansatz des Baseler Regelwerks vorrangig dem Kleinrechnen von Kapitalbedarfen diene. Tatsächlich lag die Leverage Ratio, also die ungewichtete Kapitalquote, der acht großen, international aktiven deutschen Banken, die am Basel III-Monitoring teilgenommen haben, zur Jahresmitte 2013 bei gerade einmal 2,2 %, auf einen Euro Eigenkapital kamen mithin 45 Euro Schulden. Die Leverage Ratio der kleineren Institute lag bei immerhin 4,3 %.

Die geplante Einführung einer Verschuldungsobergrenze – die Zielquote nach Basel III liegt bei 3,0 % – ist zweifellos eine sinnvolle Ergänzung der risikogewichteten Eigenkapitalregeln. Der risikoorientierte Ansatz muss aber weiterhin wesentliches Element der Eigenkapitalregeln bleiben. Eine Verschuldungsobergrenze als alleinige Regel böte den Banken Fehlanreize, höhere Risiken einzugehen.

Ich stimme deshalb meinem Kollegen Mark Carney von der Bank of England zu, der in diesem Zusammenhang sagt, manchmal sei es gut, Gürtel und Hosenträger anzuhaben, damit die Hose nicht rutscht.“

5 Scheitern ermöglichen

„Meine Damen und Herren, der Publizist und Bankenprofessor Wolfram Engels hat einmal geschrieben: „Die Pleite gehört zur Marktwirtschaft“. Im Bankensektor wurde diese an sich selbstverständliche Einsicht bislang allerdings nur unzureichend umgesetzt.

Insbesondere große und stark vernetzte Banken konnten bisher darauf setzen, dass ihr Fortbestand systemrelevant ist und deswegen garantiert ist. „Too big to fail“ ist aber mit den Prinzipien einer Marktwirtschaft nicht vereinbar, ebenso wenig wie „too interconnected to fail„.

Banken müssen  im Fall der Fälle scheitern können. Denn nur die Möglichkeit des Scheiterns gewährleistet die Durchsetzung des Haftungsprinzips. Und nur das Haftungsprinzip sorgt dafür, dass die Wirtschaftsakteure verantwortungsbewusste Entscheidungen treffen.

Das soll jetzt kein Plädoyer für „small is beautiful“ sein. Internationale Großbanken haben bei unserer Wirtschaftsstruktur durchaus ihre Berechtigung. Das durchaus sinnvolle Einziehen von Dämmen zwischen riskanten, spekulativen Geschäften und dem normalen Kundengeschäft, wie es von der Liikanen-Gruppe vorgeschlagen und von der EU-Kommission aufgegriffen wurde, stellt diese Daseinsberechtigung auch nicht in Frage.

Anreize, immer größer zu werden, sollten aber abgebaut werden. Die Systemrisikopuffer und die höheren Kapitalanforderungen für  systemrelevante Institute sind Instrumente, die diesem Anreiz entgegenwirken. Ihre Einführung ist daher zu begrüßen.

An den Taxistand der großen Bahnhöfe gehören also wenigstens drei Taxis und nicht nur zwei, um das Bild noch einmal aufzugreifen.

Die Kapitalpuffer stellen jedoch nur eine erste Verteidigungslinie dar, damit Banken negative Entwicklungen besser auffangen können. Dies ist gerade für Banken wichtig, deren Abwicklung besonders schwierig wäre. Weitere Maßnahmen sind nötig, damit große und stark vernetzte Banken im Extremfall auch scheitern können.“

6 Bankenunion
6.1 Gemeinsamer Abwicklungsmechanismus

„Ein wesentlicher Baustein eines stabileren Bankensystems besteht darin, die regulatorischen Voraussetzungen für eine geordnete  Abwicklung von gescheiterten Banken zu schaffen. Hierfür müssen Verfahren etabliert werden, mit denen sich das Haftungsprinzip effektiv umsetzen lässt.

Mit der Verabschiedung harmonisierter Abwicklungsregeln für Banken (BRRD-Richtlinie) und dem Beschluss über einen gemeinsamen Abwicklungsmechanismus (SRM) wurden in der EU zuletzt wichtige Fortschritte erzielt. Die neuen Regeln sollen im Grundsatz sicherstellen, dass zukünftig in Schieflage geratene Banken abgewickelt werden können und dafür deren Eigentümer und Gläubiger in Haftung genommen werden.

Der SRM sieht ausdrücklich vor, dass ein von Banken gespeister Abwicklungsfonds erst in zweiter Linie einspringen soll. Öffentliche Mittel sollen nur in letzter Instanz eingesetzt werden. Damit ermöglicht der ausgehandelte Abwicklungsmechanismus trotz vereinzelter Ausnahmen im Detail, die Ergebnis der Kompromissfindung sind, die Durchsetzung eines fundamentalen marktwirtschaftlichen Grundsatzes.

Die Bundesbank begrüßt die Einigung als eine wichtige Ergänzung der gemeinsamen europäischen Aufsicht. Wir halten eine Primärrechtsänderung aber weiterhin für erforderlich, zumal die Entscheidungsprozesse nach wie vor komplex erscheinen. Ziel sollte die Schaffung einer europäischen Abwicklungsbehörde mit klaren Entscheidungsstrukturen sein.

Noch nicht abschließend geklärt, für Sie aber von besonderem Interesse ist die Frage, welche Banken wie viel zum gemeinsamen Abwicklungsfonds beizutragen haben. Angemessen wäre es, die Beiträge nach Institutsgröße und institutsspezifischem Risiko zu differenzieren.

Die Beiträge für die Zielausstattung des Fonds in Höhe von 55 Mrd. Euro sollen über einen Zeitraum von acht Jahren, beginnend ab 2016, von den Banken eingezahlt werden, was aus meiner Sicht ein angemessener Zeitrahmen ist, um die Mittel zu mobilisieren. Ich fände es außerdem richtig, wenn die in der SRM-Verordnung eingeräumte Möglichkeit genutzt wird, die bereits eingezahlten Beiträge der Banken in die nationalen Abwicklungsfonds dabei zu berücksichtigen.

Eine europäische Einlagensicherung wird derzeit zu Recht nicht als prioritär angesehen. Gemeinsame Einlagensicherung bedeutet nämlich zwangsläufig gemeinsame Haftung. Gemeinsame europäische Haftung verlangt aber nach einer gemeinsamen europäischen Kontrolle, die über die Schaffung einer gemeinsamen Bankenaufsicht hinausgehen würde.“

6.2 Gemeinsamer Aufsichtsmechanismus

„Am 4. November möchte die EZB bereit sein, um mit der gemeinsamen Bankenaufsicht (SSM) zu beginnen. Dazu ist ein hoher Einsatz von allen Beteiligten erforderlich. Es handelt sich um ein Projekt, das mit der Schaffung der Währungsunion vergleichbar ist, aber in siebenfacher Geschwindigkeit umgesetzt werden soll.

Derzeit führt die EZB in Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsehern eine umfassende Bilanzprüfung bei 128 Banken durch, die aus heutiger Sicht Kandidaten für eine direkte Aufsicht durch die EZB sind.

Wenn bei der Bilanzüberprüfung und beim Stresstest Rekapitalisierungsbedarf festgestellt wird, ist dieser unter nationaler Aufsicht entstanden; es handelt sich gewissermaßen um Altlasten. Deswegen liegt es in der Verantwortung der jeweiligen Mitgliedstaaten, diese Altlasten zu bereinigen, bevor die Verantwortung auf die EZB übergeht. Vorrangig sollten private Mittel aufgebracht werden, um Kapitallücken zu schließen. Falls das aber nicht möglich ist, sollte das Mitgliedsland für die Rekapitalisierung sorgen, sofern die Bank über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügt.

Dieser Bilanzcheck ist für die Aufsicht und die betroffenen Banken ein erheblicher Kraftakt. Aber er ist eine Grundvoraussetzung, um einen glaubwürdigen Start der gemeinsamen Bankenaufsicht hinzubekommen, um Vertrauen in die Banken wiederherzustellen und die Kreditvergabe im Euro-Raum wieder in Gang zu bringen. Deswegen müssen die sogenannte Asset Quality Review und der anschließende Stresstest auch streng und anspruchsvoll sein.

Für die Banken bedeutet die Überprüfung einen hohen administrativen Aufwand. Insofern sind entsprechende Klagen nachvollziehbar. Wenn man sich ein umfassendes Bild machen will, ist eine intensive Analyse aber nicht zu vermeiden. Mitunter ist ja auch vom „Herz- und Nierencheck“ der Banken die Rede.

Bevor ein Fußballclub einen neuen Spieler unter Vertrag nimmt, wird er ihn auch erst einmal gründlich untersuchen, und das wird keine Diagnose per Augenschein sein.

Natürlich gibt es Ärzte, die auch überflüssige Untersuchungen durchführen. Aber ein guter Arzt achtet auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Auch beim Bilanzcheck ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren, wobei zu bedenken ist, dass eine derart umfassende Überprüfung noch nie durchgeführt wurde.“

7 Vorzugsbehandlung von Staatsanleihen beenden

„Die Bankenunion schließt eine offene Flanke im Rahmen der Währungsunion, indem sie das Finanzsystem ein Stück weit stärkt. Sie trägt auch dazu bei, die unheilvolle Verknüpfung von Staaten und Banken etwas zu lösen.

Um diesen Nexus aber wirksam und dauerhaft zu durchbrechen, sind meiner Meinung nach weitergehende Schritte erforderlich. Insbesondere ist die regulatorische Vorzugsbehandlung von Staatsanleihen und anderen Forderungen an die öffentliche Hand zu beenden.

Wenn Staatsanleihen risikoadäquat mit Eigenkapital unterlegt werden müssten und Obergrenzen für entsprechende Ausleihungen festgelegt wären, so wie es bei Krediten an private Schuldner üblich ist, wäre der Anreiz für Banken, ihren Hebel zu vergrößern, indem sie in Staatsanleihen investieren, deutlich geringer. Es wäre damit auch ein zentraler Beitrag, um unser Bankensystem stabiler zu machen, weil damit ein Anreiz zu übermäßiger Fremdfinanzierung genommen wäre.

Dass mit Martin Blessing kürzlich ein führender Vertreter der deutschen Kreditwirtschaft einen ähnlichen Vorschlag gemacht hat, ist ein erfreuliches und ermutigendes Zeichen, weil erkennbar wird, dass die Unterstützung zunimmt. Auch Finanzminister Wolfgang Schäuble hat kürzlich gefordert, dass dieses Thema auf die politische Agenda müsse.

Klar ist, dass entsprechende Regeln – ähnlich wie Basel III – über einen längeren Zeitraum und stufenweise eingeführt werden müssten.“

8 Rolle der Notenbanken

„Wie ich anfangs verdeutlicht habe, lassen sich die strukturellen Probleme im europäischen Bankensektor  nur mit strukturellen Maßnahmen überwinden.

Die Geldpolitik, das möchte ich hier ganz klar betonen, kann diese strukturellen Probleme im Finanzsektor nicht lösen. Dazu haben wir weder die Mittel noch das Mandat.

Als Notenbank können wir nicht die Solvenzprobleme angeschlagener Institute lösen. Was wir können ist, vorübergehenden Liquiditätsengpässen entgegenzuwirken.

So haben wir (im November 2013) im EZB-Rat beschlossen, die Vollzuteilungspolitik mindestens bis Mitte 2015 fortzusetzen. Ausreichende Sicherheiten vorausgesetzt, erhalten Banken vorerst also weiterhin so viel Liquidität, wie sie nachfragen. Eines dürfen wir schließlich nicht vergessen: Das europäische Finanzsystem ist ein bankbasiertes Finanzsystem, und das wird sich so schnell auch nicht ändern.

Erfolgreiche Geldpolitik basiert auf Voraussetzungen, die sie nicht alle selbst schaffen kann. Ein funktionierendes Bankensystem gehört ebenso dazu wie solide Staatsfinanzen.

Meine Damen und Herren, derzeit sind die Inflationsraten im Euro-Raum sehr niedrig und deutlich unterhalb unserer Definition von Preisstabilität von nahe, aber unter 2 %. Unseren Prognosen zufolge wird die Phase niedriger Inflationsraten auch noch eine Weile andauern, bis die Teuerungsraten allmählich wieder Richtung 2 % steigen werden.

Vor dem Hintergrund des geringen Inflationsdrucks ist die expansive Ausrichtung der Geldpolitik angemessen.

Gleichzeitig möchte ich betonen, dass das von manchen heraufbeschworene Risiko einer sich selbst verstärkenden deflatorischen Abwärtsspirale aus sinkenden Löhnen und Preisen ebenfalls gering ist, trotz derzeit sehr niedriger Inflationsraten im Euro-Raum. Diese sind vor allem Folge sinkender Energiepreise und der Anpassungsprozesse in den Krisenländern. Mit der zunehmenden wirtschaftlichen Erholung der Krisenländer dürfte dort auch der Preisauftrieb wieder an Schwung gewinnen.

In der Erwartung allmählich steigender Inflationsraten hat der EZB-Rat auf seiner vergangenen Sitzung die geldpolitischen Zügel nicht weiter gelockert. Wir verfolgen die Entwicklung aber sehr genau und sind gegebenenfalls zu weiteren Maßnahmen bereit, um einer zu lange anhaltenden Periode niedriger Inflationsraten effektiv zu begegnen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass wir mit allen derzeit im Raum stehenden geldpolitischen Maßnahmen Neuland betreten würden. Daher stellen sich Fragen nach der Effektivität solcher Maßnahmen und nach den mit ihnen verbundenen Risiken und Nebenwirkungen. Außerdem müssen wir als EZB-Rat die Grenzen unseres geldpolitischen Mandats und die Vorgaben der Europäischen Verträge beachten.

Klar ist für mich auch, dass die Risiken mit der Dauer der Niedrigzinspolitik zunehmen, während die positiven, stimulierenden Wirkungen nachlassen. Darauf hat kürzlich auch der Bankenverband zu Recht hingewiesen.

An der Niedrigzinspolitik für einen längeren Zeitraum festzuhalten, als es für die Sicherung der Preisstabilität notwendig wäre, wie es zum Beispiel dasDIW kürzlich gefordert hat, um die Staatsschulden im Euro-Raum tragbarer zu machen, darf für uns keine Option sein. Damit würden wir uns in ein Regime fiskalischer Dominanz begeben und gegen unser Mandat verstoßen.

Vor allem würden wir das Vertrauen der Bürger in die Notenbanken aufs Spiel setzen; sie vertrauen darauf, dass die Geldpolitik unverrückbar am Ziel der Geldwertstabilität ausgerichtet ist. Letztlich würden wir unser wichtigstes Kapital verspielen, denn Geld ist nun mal nichts anderes als geronnenes Vertrauen.“

9 Schluss

„Meine Damen und Herren, ich habe Sie am Beginn meiner Rede an den Film „Mord im Orient-Express“ erinnert. Wie ich bereits erwähnte, fand Hercule Poirot heraus, dass es nicht einen Täter gab, sondern zwölf. Es handelte sich um einen Fall von Lynchjustiz: Der Tote war schuld am Tod eines kleinen Mädchens, und die Zwölf standen alle in irgendeiner Beziehung zu diesem Mädchen.

Poirot präsentierte aber auch noch eine zweite Theorie, nach der ein Unbekannter in den Zug eingedrungen und nach der Tat geflohen sei. Diese Theorie wurde schließlich vom Eisenbahndirektor der Polizei präsentiert, so dass die wahren Täter am Ende der Strafverfolgung entgehen.

Im Hinblick auf die Finanz- und Schuldenkrise kann und darf die Verantwortung nicht auf einen ominösen Unbekannten geschoben werden. Es geht darum, die richtigen Konsequenzen aus der Krise zu ziehen, um derartige Krisen in Zukunft nach Möglichkeit zu vermeiden.

Die Konsequenzen, die mit Blick auf den Finanzsektor gezogen werden müssen, sind umfangreich. Aber es wurde schon einiges erreicht.

Ohne stabile und gesunde Banken kann es keine stabile Währungsunion geben.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.“

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Quelle: Deutsche Bundesbank

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Die Praxis: Wirkungslose Kontrolle, Banken zocken weiter

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DIE PRAXIS

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In Folge der Finanzkrise wollten Bundesregierung und EU die Finanzindustrie an die kurze Leine legen.
Doch die mächtige Lobby der Finanzindustrie hat es geschafft, viele der neuen Regeln aufzuweichen.

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Ihr Oeconomicus
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korrespondierende Hintergrund-Informationen
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Grundzüge der Bankenregulierung in Deutschland
Stand: März 2010
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Grundzüge der Bankenregulierung in Deutschland
1. Bedarf an Bankenregulierung
1.1 Bedarf an der Regulierung von Märkten schlechthin
1.1 Natürliches Monopol
1.1.2 Marktunvollkommenheiten
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1.2 Warum Banken?
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1.2.1 Kosten der Abwicklung von Transaktionen
1.2.2 Bereitstellung von Liquidität
1.2.3 Delegierte Überwachung
1.2.4 Risikotransformation
1.3 Warum Bankenregulierung?
1.3.1 Exogene und endogene Risiken
1.3.2 Idee einer Regulierung durch den Markt
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1.3.3 Grenzen der Regulierung durch den Markt
1.3.4 Grenzen der Regulierung durch den Staat 1.4 Warum stärkere Regulierung bei Banken?
1.4.1 Grenzen der Rationalität und der Risikobereitschaft der Einleger
1.4.2 Infolge der Fristentransformation gefährdete Liquidität
1.4.3 Gefahr von Koordinationsfehlern zwischen den Einlegern
1.4.4 Domino-Effekt
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2. Konzeption der Bankenregulierung
2.1 Ziele der Bankenregulierung
2.2 Gestaltungsmöglichkeiten
2.2.1 Repräsentationshypothese
2.2.2 Konzeptionelle Alternativen
2.2.2.1 Prudential Regulation oder Pre-Commitment Approach
2.2.2.2 Regelgebundene oder diskretionäre Aufsicht
2.2.2.3 Quantitative oder qualitative Aufsicht
2.2.3 Formen der Aufsicht
2.2.3.1 Informationspflichten und andere transparenzerhöhende Ansätze
2.2.3.2 Restriktionen und Auflagen
2.2.3.3 Eingriffe in die Bank bei akuten Problemen
2.3 Konkrete Ansatzpunkte für die Bankenregulierung
2.3.1 Direkte Einlagenversicherung
2.3.1.1 Freiwillige oder zwingende Einlagensicherung
2.3.1.2 Zur Risikoabhängigkeit der Prämien
2.3.1.3 Einlegerschutz, Institutsschutz und Staatsgarantien
2.3.2 Risikobegrenzung durch Eigenkapitalvorschriften
2.3.2.1 Differenzierung verschiedener Risikoarten
2.3.2.2 Unterlegung von Risiken mit Eigenkapital
2.3.2.3 Interpretation der Eigenkapitalvorschriften als Risikoabdeckungsnorm?
2.3.2.4 Interpretation der Eigenkapitalvorschriften als Risikobegrenzungsnorm!
2.3.2.5 Grundsätzliche Kritik an Eigenkapitalnormen
2.3.3 Begrenzung der Fristentransformation 2.3.4 Aufsicht über bankbetriebliche Prozesse
2.3.5 Aufsicht über den Handel mit Kreditrisiken
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3. Geschichte der Bankenregulierung in Deutschland
3.1 Vor dem Reichs-Kreditwesengesetz
3.1.1 Gewerbefreiheit bis 1931
3.1.2 Notverordnungen nach 1931
3.2 Reichs-Kreditwesengesetz
3.3 Kreditwesengesetz
3.3.1 Erste Reformen
3.3.2 3. KWG-Novelle
3.4 Zunehmende Europäisierung
3.4.1 4. KWG-Novelle
3.4.2 5. KWG-Novelle
3.4.3 6. KWG-Novelle
3.4.4 Basel II und die »7. KWG-Novelle«
3.4.4.1 Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht
3.4.4.2 Basel II
3.4.4.3 Umsetzung in nationales Recht
3.5 Weitere Entwicklungen und Reaktionen auf die Finanzmarktkrise
3.5.1 CRD II und CRD III
3.5.2 Überarbeitung der MaRisk
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4. Einzelne Regelungsbereiche
4.1 Überblick über das KWG
4.2 MaRisk
4.2.1 Grundlagen und Struktur
4.2.2 Wichtige Prinzipien
4.3 FinDAG
4.3.1 Allfinanzaufsicht
4.3.2 Aufsicht nur im öffentlichen Interesse
4.3.3 Organisation
4.3.4 Finanzierung und Rechnungslegung
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Literatur
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Prof. Dr. Werner Neus
Universität Tübingen, Abteilung Bankwirtschaft
Mohlstraße 36, 72074 Tübingen
E-Mail: werner.neus@uni-tuebingen.de
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Das Billionen-Versprechen

Nach Einschätzungen des Handelsblatt’s war gestern war ein großer Tag für Deutschlands Sparer.

Auf der Handelsblatt-Tagung „Banken im Umbruch“ kam es zum Schulterschluss von Deutsche-Bank-Co-Chef Anshu Jain, Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon und EZB-Direktoriumsmitglied Jörg Asmussen.

Erstmals lehnten alle drei die Idee der EU-Kommission ab, mehr als drei Billionen Euro deutscher Spargelder, Sichteinlagen und Termingelder in den Einlagensicherungsfonds einer europäischen Bankenunion einzuspeisen.

Das ist für alle Kontoinhaber so erfreulich, als würden Weltspartag und Weihnachten zusammenfallen.

Die HB-Titelgeschichte „Das Billionen-Versprechen“ sollten Sie freiwillig als „geldwerten Vorteil“ versteuern.

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Handelsblatt-Tagung „Banken im Umbruch“
Anshu Jain entdeckt seine Liebe für die Sparkassen

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Na ja, klappern gehört eben zum Handwerk … selber Denken ist oft weitaus zielführender!

Ihr Oeconomicus

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Archiv-Beiträge zum Themenkreis „Einlagensicherungsfonds“

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Finanzaufsicht: EZB will künftig den Daumen über Banken heben oder senken
Die Europäische Zentralbank beansprucht die Hoheit über die Abwicklung von Banken. Die Entscheidung über das Ende eines Instituts solle allein bei der Zentralbank liegen, fordert EZB-Direktor Jörg Asmussen.
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Handelsblatt

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Widerstand in Deutschland: Banken-Einlagensicherung Europaweit
Die Banken in Deutschland gehen auf die Barrikaden. Solange die Banken vom Steuerzahler gerettet werden ist die Welt in Ordnung, der geplante gemeinsame Einlagensicherungsfonds auf EU-Ebene, dem Braten kann und will man nicht trauen. Nicht ganz zu Unrecht, fürchtet man um die eigenen Einlagen. Bei den Sicherungsfonds zahlen alle Banken ein und gerät dann eine in Schieflage, soll aus dem kollektiven Fonds gerettet werden. Auch wenn deutsche Banken bereits mit toxischem Müll vollgeladen sind, bei einigen EU-Kollegen sieht es noch deutlich schlimmer aus.
[…]
Jens Blecker – iknews

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Wenn aus dem Sparkonto eine Zwangsspende wird !

Staatliche Beihilfen: Kommission erlässt Krisenvorschriften für Banken

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Bildrechte: Wiki – gemeinfrei
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Ab dem 1. August 2013 wird für Sparer – im Neusprech nachrangige Gläubiger genannt – eine neue Zeitrechnung beginnen!
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Ab diesem Termin werden die neuen Krisenvorschriften der EU-Kommission für Banken gelten. Was dies für uns alle bedeutet, entnehmen Sie am besten selbst der nachfolgenden Presse-Erklärung:
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Reference: IP/13/672 Event Date: 10/07/2013 Export pdf PDF word DOC
Other available languages : EN FR

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Europäische Kommission – Pressemitteilung – Brüssel, 10. Juli 2013
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Staatliche Beihilfen: Kommission erlässt Krisenvorschriften für Banken
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Die Europäische Kommission hat ihre befristeten Vorschriften für die Würdigung krisenbedingter staatlicher Beihilfen für Finanzinstitute überarbeitet. Die wesentlichen Änderungen zielen darauf ab, den Umstrukturierungsprozess zu verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Banken zu schaffen. So wird nach den geänderten Vorschriften verlangt, dass Banken einen soliden Plan für ihre Umstrukturierung oder geordnete Abwicklung vorlegen, bevor sie Rekapitalisierungen oder Maßnahmen zum Schutz ihrer wertgeminderten Vermögenswerte in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus werden bei Banken mit ausgewiesenen Kapitallücken zunächst die Bankeigentümer und die nachrangigen Gläubiger zur Kasse gebeten werden, bevor die Banken eine staatliche Unterstützung beantragen können.
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„Die heute verabschiedeten Änderungen der Krisenvorschriften stützen sich auf die Praxis, die sich in den letzten Jahren bei der Rettung und Umstrukturierung von Banken bewährt hat. Insbesondere müssen jetzt zuerst Anteilseigner und nachrangige Gläubiger einen Beitrag leisten, bevor weitere Steuergelder in die Rettung der betreffenden Bank fließen. Auf diese Weise wird für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen ähnlichen Banken, die in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind, gesorgt und der Fragmentierung des Finanzmarkts Einhalt geboten. Des Weiteren können Banken nur dann eine Rekapitalisierung in Anspruch nehmen, wenn sie einen soliden Umstrukturierungsplan vorlegen. Von den neuen Vorschriften versprechen wir uns raschere und effizientere Umstrukturierungen“,
so der für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissar und Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia.
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Die Mitteilung der Kommission enthält die aktualisierten krisenbedingten Vorschriften für staatliche Beihilfen, die ab dem 1. August 2013 gelten werden. Die neue Mitteilung tritt an die Stelle der Bankenmitteilung aus dem Jahr 2008 und ergänzt darüber hinaus die anderen Krisenvorschriften. Zusammengenommen bilden diese Krisenmitteilungen das Regelwerk, in dem die Voraussetzungen erläutert sind, die erfüllt sein müssen, damit die Mitgliedstaaten den betroffenen Banken Garantien, Rekapitalisierungen oder Entlastungsmaßnahmen für wertgeminderte Vermögenswerte gewähren können; außerdem ist dort ausgeführt, welche Anforderungen an den Umstrukturierungsplan gestellt werden.
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Die wichtigsten Änderungen gegenüber den bisher geltenden Krisenmitteilungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
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Ein wirksamerer Umstrukturierungsprozess: Eine Bank muss, bevor sie Rekapitalisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen kann, einen Umstrukturierungsplan (einschließlich eines Kapitalbeschaffungsplans) ausarbeiten, in dem überzeugend darzulegen ist, wie die Bank langfristig wieder rentabel wirtschaften wird. Wenn es nicht möglich ist, die Rentabilität der Bank wiederherzustellen, ist ein Konzept für deren geordnete Abwicklung vorzulegen.
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Bislang hat die Kommission Rekapitalisierungsmaßnahmen zunächst befristet als Rettungsmaßnahmen genehmigt und dann auf der Grundlage des anschließend vorzulegenden Umstrukturierungsplans endgültig darüber befunden, ob die Maßnahmen mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Dieses Modell hat sich zu Beginn der Krise bewährt, da es zur raschen Stabilisierung der Finanzmärkte beitragen und ein Übergreifen der Krise auf andere Bereiche verhindern konnte. Dieser Ansatz hat jedoch zum Teil auch dazu geführt, dass sich die Umstrukturierung der begünstigen Banken erheblich verzögerte, weil es nach der Gewährung der Rettungsmaßnahmen an wirklichen Anreizen fehlte, die nötigen Umstrukturierungsmaßnahmen durchzuführen, mit denen die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel auf ein Minimum begrenzt und das Auftreten ähnlicher Probleme vermieden werden sollte. Einige solcher Fälle bestehen seit 2009. Die spanische Regelung, auf deren Grundlage alle acht Umstrukturierungspläne in weniger als vier Monaten genehmigt wurden, verdeutlicht hingegen, dass ein solcher Prozess durchaus gestrafft werden kann.
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Die neuen Vorschriften sehen vor, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden nach geeigneten Möglichkeiten suchen können, wie etwaige Kapitallücken mit Mitteln der Bank, der privaten Investoren oder der Anteilseigner der Bank geschlossen werden können. Sollte eine staatliche Rekapitalisierung dringend erforderlich sein, um eine Gefährdung der Finanzstabilität abzuwenden, kann diese nach wie vor auch vor Abschluss des vollständigen Umstrukturierungsplans vorübergehend genehmigt werden. In diesem Falle muss die zuständige Aufsichtsbehörde jedoch bestätigen, dass ein sofortiges Eingreifen erforderlich ist.
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Strengere Anforderungen an die Lastenverteilung: Banken mit einer ausgewiesenen Kapitallücke müssen dafür sorgen, dass Anteilseigner wie auch Inhaber nachrangiger Schuldtitel einen angemessenen Beitrag zur Deckung des Kapitalbedarfs leisten, bevor sie staatliche Rekapitalisierungen oder Maßnahmen zum Schutz ihrer wertgeminderten Vermögenswerte in Anspruch nehmen können. Auf diese Weise werden gleiche Wettbewerbsbedingungen für ähnliche Banken mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten geschaffen und der Fragmentierung des Finanzmarkts vorgebeugt. Ausnahmen sind möglich, wenn die Finanzstabilität auf dem Spiel steht oder wenn eine Bank bereits einen großen Teil des Kapitalbedarfs selbst aufgebracht hat und der Restbetrag, der mit staatlichen Mitteln gedeckt werden soll, im Vergleich zu der Bilanzsumme der betreffenden Bank gering ist.
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Die Kommission hat außerdem ausgeführt, dass sie bei der Prüfung der staatlichen Beihilfen weiterhin dem übergeordneten Ziel der Finanzstabilität Rechnung trägt, dass makroökonomische Erwägungen bei der Bewertung nach wie vor eine Rolle spielen und welche Bedeutung die Änderungen für Beihilferegelungen haben. Des Weiteren hat die Kommission ihre Beschlusspraxis, u. a. in Bezug auf Abwicklungsbeihilfen, kodifiziert.
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Die Vorschriften in der neuen Bankenmitteilung verlangen, dass insolvente Banken eine strikte Vergütungspolitik für Führungskräfte verfolgen und die Gesamtvergütung eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet, solange sich die Bank in der Umstrukturierung befindet oder staatliche Unterstützung erhält. So hat das Management einen konkreten Anreiz, den Umstrukturierungsplan umzusetzen und die Unterstützung zurückzuzahlen.
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Die überarbeiteten Vorschriften werden so lange gelten, wie es die Marktbedingungen erfordern. Die Vorschriften werden, wann immer erforderlich, weiter überarbeitet. So wäre es denkbar, dass sie aufgrund der Weiterentwicklung des EU-Regulierungsrahmens für den Bankensektor angepasst werden müssen.
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Hintergrund
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Nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers erließ die Kommission 2008 und 2009 krisenbedingt einen umfassenden Rahmen für koordinierte Maßnahmen zur Stützung des Finanzsektors, um einerseits für Finanzstabilität zu sorgen und anderseits aber auch im Binnenmarkt Verzerrungen im Wettbewerb zwischen den Banken der verschiedenen Mitgliedstaat so gering wie möglich zu halten.
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In diesem Rahmen sind die gemeinsamen, auf EU-Ebene geltenden Bedingungen für den Zugang zu staatlicher Unterstützung festgelegt sowie die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine solche Unterstützung nach den EU-Beihilfevorschriften für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden kann. Dieser Rahmen umfasst die Bankenmitteilung, die Rekapitalisierungsmitteilung, die Impaired-Assets-Mitteilung und die Umstrukturierungsmitteilung. Die in diesen Krisenmitteilungen dargelegten Vorschriften wurden auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eingeführt, nach dem staatliche Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats mit dem Binnenmarkt vereinbar sind.
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Diese Vorschriften wurden regelmäßig und wann immer erforderlich aktualisiert, um der Entwicklung der Krise Rechnung zu tragen. Die zunehmend unterschiedlich verlaufende wirtschaftliche Erholung., die unterschiedlichen Anforderungen an die Lastenverteilung in der EU sowie die Notwendigkeit des Abbaus und der Konsolidierung der öffentlichen und privaten Schulden und die bestehenden Schwachstellen im Finanzsektor haben unterdessen zu Spannungen auf den Finanzmärkten und einer Fragmentierung mit zunehmenden Verzerrungen im Binnenmarkt geführt. Mit der heutigen Annahme der Krisenvorschriften sollen diese Probleme behoben werden.
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Die Vorschriften wurden bereits dreimal überarbeitet. Die gesamten Vorschriften zur Bewältigung der Bankenkrise befinden sich auf der folgenden Website:
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/temporary.html
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Archiv-Beitrag vom 19.März 2013: „Oh wie gut, dass niemand ahnt ..“

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relevante Archiv-Beiträge zum Thema „bail-in“

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relevante Archiv-Beiträge zum Thema „Einlagen-Sicherung

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Zwangsabgabe: Ab 1. August steigt das Risiko für Bank-Kunden erheblich
Viele Banken in Europa spekulieren auf Teufel komm raus mit dem Geld der Sparer und weigern sich, die Risiken offenzulegen. Alle hoffen unverändert auf die Rettung durch den Steuerzahler. Doch die EU hat nun still und leise ein Gesetz beschlossen, demnach ab 1. August die Bank-Kunden als erste enteignet werden müssen, wenn eine Bank in die Krise gerät.
[…]
DWN
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Europe’s Zombie Banks
What is wrong with Europe’s banks? The short answer is that the sector is too large, has too little capital, and contains too many players that lack a viable long-term business model. It is the combination of the last two factors – an overabundance of banks with no sustainable way to turn a profit – that constitutes the most serious and most difficult problem.
[…]
Daniel Gros – Center for European Policy Studies
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EZB verliert den Überblick:

Stress-Tests für Banken verschoben
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Die EZB hat die für dieses Jahr geplanten Stresstests für die Banken abgesagt und auf 2014 verschoben. Damit will die EZB die Möglichkeit erhalten, den Banken vor dem Stresstest noch einmal unauffällig unter die Arme greifen zu können. Danach soll die Banken-Union stehen – und damit der Zugriff auf die deutschen Spareinlagen eine sanftere Rettung ermöglichen.
[…]
DWN
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EU-Bankenaufsicht verschiebt Stresstests
Nur nichts überstürzen: Um Fehler zu vermeiden und mögliche Überraschungen zu umgehen, wird der geplante Stresstest für die Großbanken der Eurozone verschoben. Besonders die Bafin befürchtete sonst heillose Verwirrung.
[…]
Handelsblatt
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Unverbindlicher Zuspruch – EU-Parlament verschiebt Abstimmung zur EZB-Bankenaufsicht
Das Europäischen Parlament ist zwar für eine EZB-Bankenaufsicht, hat den ausgehandelten Kompromiss aber noch nicht abgesegnet. Abstimmen wollen die EU-Abgeordneten erst, wenn die Rechenschaftspflicht der EZB gegenüber dem Parlament vertraglich gesichert ist. Ein Überblick zu den Reaktionen.
[…]
euractiv
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Europäische Bankenaufsicht – FAQ
Noch ist nichts endgültig entschieden, aber die Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und EU-Kommission zur einheitlichen Europäischen Bankenaufsicht nähern sich ihrem Ende. Mit diesem als Element der Bankenunion geplanten Mechanismus sollen vor allem die großen europäischen Banken und Institute, die öffentliche Unterstützung erhalten, von der Europäischen Zentralbank (EZB) kontrolliert werden.
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Für die gemeinsame Aufsicht sprechen mehrere Gründe: Kompetenzgerangel zwischen Aufsichtsbehörden einzelner Ländern wird verringert, wenn eine Bank in mehreren EU-Ländern tätig ist. Zudem räumt die europäische Aufsicht mit einem grundlegenden Problem auf: Zahlreiche der Vorgaben für die Bankenaufsicht und -regulierung sind in Form von EU-Richtlinien formuliert. Diese müssen in nationalstaatliches Recht übersetzt werden, was einen gewissen Raum für inhaltliche Anpassungen lässt.
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Andererseits birgt die europäische Aufsicht durchaus Risiken. Selbst wenn es gelingt, die Aufsichtsfunktion streng von der Funktion als Zentralbank zu trennen, bedeutet dies einen Machtzuwachs für eine durchaus umstrittene Behörde, die schon jetzt ein gewaltiges wirtschaftspolitisches Gewicht hat. Zudem besteht die Gefahr, dass Banken mit unterschiedlicher Risikostruktur und abweichenden Geschäftsmodellen von der zentralen Aufsicht genauso behandelt werden wie die Big Player. Dazu deutet sich in den Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament inzwischen ein Kompromiss an, nach dem das neu geschaffene Aufsichtsgremium in der EZB formell für die Aufsicht aller Banken zuständig ist, die konkrete Arbeit aber je nach Größe und Komplexität der entsprechenden Banken aufgeteilt wird. So würde die EZB mit Sicherheit zuständig für die Deutsche Bank, kaum aber für die Sparkasse oder Volksbank. Die müssten sich nach wie vor mit der deutschen Bankenaufsicht Bafin auseinandersetzen.
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Um den Informationsaustausch zwischen EZB und nationalen Behörden zu gewährleisten, richten die Aufseher ein neues Gremium unter dem Dach der EZB ein aus EZB-Vertretern und Mitarbeitern der nationalen Aufsichtsbehörden.
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Die demokratische Kontrolle der neuen Institution ist ein weiterer Knackpunkt in den Verhandlungen: So macht sich das EU-Parlament stark für ein demokratisches Abstimmungsverfahren ohne Blockademinderheiten für das Gremium der Aufsichtsbehörden und dafür, dass die Vorsitzenden dieses Gremiums vom Plenum bestätigt werden müssen. Außerdem beharren die Parlamentarier auf dem Recht, die Arbeit des Gremiums in nichtöffentlichen Sitzungen unter die Lupe nehmen zu dürfen. Beides kommt beim Rat nicht besonders gut an.
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Richtig umgesetzt bringt eine gemeinsame Aufsicht durchaus Vorteile, sie kann aber nur einer von mehreren Schritten sein, mit denen die Lehren aus der Finanzkrise gezogen werden. Neben dem ebenfalls zur Zeit verhandelten Abwicklungsmechanismus, der ein Konkursverfahren für Banken einführt, und einer europäischen Einlagensicherung ist die Einführung eines Trennbankensystems und die Verkleinerung der größten Banken erforderlich. Ein Trennbankensystem, wie es in den USA als Lehre aus der Weltwirtschaftskrise in den 30er Jahren geschaffen und 1999 abgeschafft wurde, verbietet einer Bank mit normalen Kundeneinlagen das Handeln auf eigene Rechnung an den Finanzmärkten. Gut umgesetzt und mit ausreichendem Abstand zwischen den dann getrennten Geschäfts- und Investmentbanken verringert sich das Risiko einer Ansteckung von Investmentbanken auf Geschäftsbanken ganz erheblich. Und selbst wenn eine Investmentbank dem Ruin entgegen geht, bleibt das Zahlungssystem davon relativ unberührt.
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Bundestag stimmt über Finanzhilfe für Zypern ab

Bundestag stimmt über Finanzhilfe für Zypern ab
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Der Bundestag muss am Donnerstag, 18. April 2013, in namentlicher Abstimmung über die Zustimmung zu Finanzhilfen für Zypern entscheiden. Dazu hat das Bundesfinanzministerium einen Antrag (17/13060) vorgelegt, der im Anschluss an eine um 9 Uhr beginnende 20-minütige Regierungserklärung von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) eineinhalb Stunden lang beraten wird.
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Der Antrag bezieht sich darauf, dass Zypern eine Stabilitätshilfe nach dem Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gewährt und eine Vereinbarung dazu getroffen wird, dass die Haftung Zyperns nach dem Rahmenvertrag über die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) verändert wird und sich dadurch die Haftung Deutschlands im EFSF von 29,07 auf 29,13 Prozent erhöht.
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Außerdem soll die maximale durchschnittliche Laufzeit der EFSF-Darlehen an Irland und Portugal um sieben Jahre verlängert werden.
Da strittig ist, ob überhaupt abgestimmt oder der Antrag stattdessen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wird, muss der Bundestag zunächst diese Frage entscheiden.
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Vier namentliche Abstimmungen
Stimmt der Bundestag dem Antrag des Finanzministers zu, so könnte der Vertreter der Bundesregierung im Gouverneursrat des ESM dem Antrag Zyperns auf Finanzhilfe sowie dem Abschluss einer Erklärung über Programmkonditionen und einer Vereinbarung über die Finanzhilfefazilität zwischen Zypern und dem ESM zustimmen. Die Entscheidung im Gouverneursrat soll am Mittwoch, 24. April, getroffen werden.
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Insgesamt sind sieben Abstimmungen vorgesehen, davon vier namentliche. Namentlich abgestimmt wird über die Finanzhilfe von bis zu neun Milliarden Euro aus dem ESM, über die Vereinbarung nach dem ESM-Vertrag dazu, sowie jeweils büer die Laufzeitverlängerung der EFSF-Darlehen für Irland und Portugal. Einfach abgestimmt wird über die Änderung bei der Haftungsregelung im EFSF sowie über Entschließungsanträge der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen.
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Tragfähigkeit der Staatsschulden
Zypern hatte am 25. Juni 2012 bei der EFSF Finanzhihlfe beantragt. Daraufhin habe die sogenannte Troika – die Europgruppe der Europäischen Kommission, die Europäische Zentralbank und der Internationale Währungsfonds – die Bedeutung Zyperns für die Finanzstabilität des Euroraums und Zyperns sowie die finanzielle und wirtschaftliche Lage im Land und vor allem den Finanzbedarf für ein mögliches Anpassungsprogramm untersucht. Die Troika habe im November 2012 noch nicht bestätigen können, dass bei einem Hilfsprogramm die Tragfähigkeit der Staatsschulden Zyperns gegeben wäre, heißt es im Antrag.
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Mit der Frage, wie die Schuldentragfähigkeit bei einem Hilfsprogramm gewährleistet werden könnte, hatte sich die Eurogruppe am 15. und 16. März befasst. Um im Jahr 2020 einen Schuldenstand von fast hundert Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erreichen und den Finanzbedarf auf bis zu zehn Milliarden Euro zu begrenzen, habe sich die Eurogruppe im Einvernehmen mit Zypern politisch auf mögliche Maßnahmen verständigt. Das zyprische Parlament hatte die Eckpunkte der Eurogruppe jedoch abgelehnt, sodass diese am 24. und 25. März erneut über ein Hilfsprogramm beriet.
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Einlagen über 100.000 Euro
Die Eurogruppe sei zum Schluss gekommen, dass ein Hilfsprogramm nur in Frage kommt, wenn die griechischen Filialen der größten zyprischen Banken vom griechischen Bankensektor übernommen werden und wenn die Laiki Bank abgewickelt und die Bank of Cyprus ohne Hilfsmittel restrukturiert wird. Dadurch soll der notwendige Rekapitalisierungsbedarf für den Bankensektor gesenkt werden.
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Im Einzelnen ist vorgesehen, dass Eigentümer und nachrangige Anleihegläubiger Verluste in vollem Umfang ihrer Anteile tragen. Einlagen der Laiki-Bank über 100.000 Euro, die nicht dem Schutz der Einlagensicherung unterliegen, tragen zur Deckung des Finanzbedarfs der Abwicklung bei. Einlagen unter 100.000 Euro liegen, die von der Einlagensicherung geschützt sind, sollen in die Bank of Cyprus transferiert werden.
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Übertragung von Aktiva auf die Bank of Cyprus
Vorgesehen sei generell, das werthaltige zyprische Aktiva der Laiki Bank an die Bank of Cyprus transferiert werden. Die übertragenen Aktiva sollen einen höheren Wert haben als die übertragenene Verbindlichkeiten, sodass hierdurch auch die Laiki-Bank zur Kapitalstärkung der Bank of Cyprus beiträgt.
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Von den bisherigen Einlagen der Bank of Cyprus, die nicht der Einlagensicherung unterliegen, werden 37,5 Prozent in Bankanteile umgewandelt. Weitere 22,5 Prozent sind bei Bedarf ebenfalls zur Umwandlung in Anteile vorgesehen. Ziel sei es, eine „harte Kernkapitalquote“ der Bank of Cyprus von neun Prozent zu erreichen.
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Hilfsprogramm auf zehn Milliarden Euro begrenzt
Der Finanzbedarf eines Anpassungsprogramms für Zypern kann laut Troika auf bis zu zehn Milliarden Euro begrenzt werden, von denen bis zu neun Milliarden auf den ESM entfielen und bis zu eine Milliarde Euro auf den Internationalen Währungsfonds. Die Hilfe soll als Darlehen gewährt werden. Im Programm angelegt ist den Angaben zufolge, dass zur Abwicklung der Laiki-Bank und zur Restrukturierung der Bank of Cyprus keine Mittel bereitgestellt werden. Von den Programmmitteln sollen bis zu rund 7,5 Milliarden Euro zur Abdeckung des Bedarfs des Staatshaushalts und rund 2,5 Milliaren Euro zur Abdecklung des Bedarfs zur Rekapitalisierung und Umstrukturierung der übrigen Banken verwendet werden.
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Die Berechnungen der Troika zeigen, dass der Schuldenstand bei Umsetzung des Programms und den zugrunde gelegten Annahmen zunächst auf rund 126 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2015 ansteigen würde. Danach könnte er bis 2020 auf rund 105 Prozent sinken. Die Troika hat diese Schuldenstandsentwicklung als tragfähig bewertet, aber auch auf die Gefahr von Abwärtsrisiken bei der Wirtschaftsentwicklung verwiesen.
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Schieflage der beiden größten Banken
Das Bundesfinanzministerium sieht eine wesentliche Ursache für den Hilfsantrag Zyperns in der Schieflage der beiden größten zyprischen Banken Laiki und Bank of Cyprus. Ohne eine Verringerung des überdurchschnittlich großen zyprischen Bankensektors würden dauerhaft hohe Risiken für die Solvenz des zyprischen Staates bestehen. Von Zypern bereits umgesetzte Restrukturierungen hätten den zyprischen inländischen Bankensektor bereits auf rund 350 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verkleinert.
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Das Hilfsprogramm sehe vor, den inländischen Bankensektor bis 2018 weiter zu verkleinern, und zwar durch die weitgehende Reduzierung des verbliebenen internationalen Geschäfts der zyprischen Banken und die Rückführung des einheimischen Geschäfts auf den zur Finanzierung der zyprischen Realwirtschaft notwendigen Umfang.
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Zyprische Strukturreformen
Um den Staatshaushalt zu konsolidieren werde Zypern die Zinsertragsteuer anheben, den Körperschaftsteuersatz von zehn auf 12,5 Prozent erhöhen, Staatsbetriebe privatisieren, Goldreserven verkaufen und mit inländischen Gläubigern über das Überrollen von Darlehen im Umfang von rund einer Milliarde Euro verhandeln. Außerdem sollen Maßnahmen gegen Geldwäsche ergriffen werden.
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Weitere Strukturreforen betreffen einen Abschlag für die Frühverrentung, die schrittweise Erhöhung des Mindestalters für abschlagsfreie Renten und Pensionen auf das reguläre Renteneintrittsalter, die automatische Erhöhung des Renten- und Pensionseintrittsalters bei höherer Lebenserwartung ab 2018, die Begrenzung der monatlichen Pensionen auf maximal fünfzig Prozent des höchsten Einkommens, keine automatischen Lohnerhöhungen in der Rezession, ansonsten automatische Lohnerhöhungen nur um 50 Prozent der Inflation (bisher: hundert Prozent), Änderungen beim Mindestlohn nur in Abstimmung mit der Troika und einen Infrastrukturplan zur künftigen Erdgasgewinnung.
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Quelle: Bundestag, 16.04.2013
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Anmerkung
Ich bin mir sicher, dass auch diese Maßnahme durchgewinkt wird!
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Ihr Oeconomicus

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ergänzende Informationen:
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nochmals zu Nachlesen: Die Details des Rettungspaketes
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„Zypern-Rettung ist rechtswidrig“
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Erläuterungen zu dem Begriff „Schuldentragfähigkeit“