„Zypern-Rettung ist rechtswidrig“
Veröffentlicht: 17. April 2013 Abgelegt unter: Deutscher Bundestag, Finanzkrise, Schuldentragfähigkeit, ZYPERN | Tags: Bank of Cyprus, Bundestag, ESM, Finanzstabilität, Prof. Dr. Dietrich Murswiek, Schuldentragfähigkeit, Troika, Zypern-Rettung Hinterlasse einen Kommentar.
Der Freiburger Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek veröffentlicht Stellungnahme
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Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht der Universität Freiburg, hat den Bundestag aufgefordert, die „Rettung“ Zyperns mit Steuermilliarden abzulehnen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben.
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In einer Stellungnahme zur Zypern-Rettung schreibt Murswiek, Finanzhilfe an einen von Insolvenz bedrohten Euro-Staat – sogenannte „Stabilitätshilfe“ – dürfe nach dem Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) nur geleistet werden, wenn dies „zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar“ ist.
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Hilfe sei nicht erlaubt, wenn einzelne Mitgliedstaaten in Finanznöten seien, sondern nur dann, wenn die Finanzstabilität der ganzen Eurozone auf dem Spiel steht. Der Bundestag dürfte der Zypern-Hilfe also nur dann zustimmen, wenn die „systemische“ Auswirkung einer Insolvenz Zyperns nachweisbar ist. Die finanzielle Verflechtung, aus der sich ergibt, dass es zur Erschütterung der Finanzstabilität im Euro-Währungsgebiet und in anderen Mitgliedstaaten kommen wird, falls Zypern zahlungsunfähig wird, müsste durch konkretes Zahlenmaterial belegt sein. Dies sei jedoch nicht der Fall.
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Öffentlichkeitsarbeit und Beziehungsmanagement, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
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Vor Abstimmung im Bundestag
Gegner der Zypern-Hilfe scheitern in Karlsruhe
Gegner des Zypern-Hilfspakets sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrem Antrag gescheitert, die Abstimmung im Bundestag über die Milliarden-Hilfe zu verhindern. Das Gericht in Karlsruhe teilte in einer Pressemitteilung mit, es habe einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
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Die Begründung dafür wollen die Richter später bekannt geben. Wer die Antragsteller sind, wollte das Gericht aus Gründen des Datenschutzes nicht mitteilen.
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tagesschau
Ihr Oeconomicus
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ergänzende Informationen:
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Bundestag stimmt über Finanzhilfe für Zypern ab
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Erläuterungen zu dem Begriff „Schuldentragfähigkeit“
Bundestag stimmt über Finanzhilfe für Zypern ab
Veröffentlicht: 17. April 2013 Abgelegt unter: Deutscher Bundestag, Einlagen-Sicherungs-Fonds, Laiki-Bank, ZYPERN | Tags: Bank of Cyprus, Bundestag, Einlagensicherung, Erdgasgewinnung, ESM, Goldreserven, Inflation, Kernkapitalquote, Kredit-Laufzeitverlängerung, Laiki, Strukturreformen, Troika, Zinsertragsteuer, Zypern-Hilfe Hinterlasse einen KommentarBundestag stimmt über Finanzhilfe für Zypern ab
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Der Bundestag muss am Donnerstag, 18. April 2013, in namentlicher Abstimmung über die Zustimmung zu Finanzhilfen für Zypern entscheiden. Dazu hat das Bundesfinanzministerium einen Antrag (17/13060) vorgelegt, der im Anschluss an eine um 9 Uhr beginnende 20-minütige Regierungserklärung von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) eineinhalb Stunden lang beraten wird.
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Der Antrag bezieht sich darauf, dass Zypern eine Stabilitätshilfe nach dem Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gewährt und eine Vereinbarung dazu getroffen wird, dass die Haftung Zyperns nach dem Rahmenvertrag über die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) verändert wird und sich dadurch die Haftung Deutschlands im EFSF von 29,07 auf 29,13 Prozent erhöht.
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Außerdem soll die maximale durchschnittliche Laufzeit der EFSF-Darlehen an Irland und Portugal um sieben Jahre verlängert werden.
Da strittig ist, ob überhaupt abgestimmt oder der Antrag stattdessen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wird, muss der Bundestag zunächst diese Frage entscheiden.
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Vier namentliche Abstimmungen
Stimmt der Bundestag dem Antrag des Finanzministers zu, so könnte der Vertreter der Bundesregierung im Gouverneursrat des ESM dem Antrag Zyperns auf Finanzhilfe sowie dem Abschluss einer Erklärung über Programmkonditionen und einer Vereinbarung über die Finanzhilfefazilität zwischen Zypern und dem ESM zustimmen. Die Entscheidung im Gouverneursrat soll am Mittwoch, 24. April, getroffen werden.
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Insgesamt sind sieben Abstimmungen vorgesehen, davon vier namentliche. Namentlich abgestimmt wird über die Finanzhilfe von bis zu neun Milliarden Euro aus dem ESM, über die Vereinbarung nach dem ESM-Vertrag dazu, sowie jeweils büer die Laufzeitverlängerung der EFSF-Darlehen für Irland und Portugal. Einfach abgestimmt wird über die Änderung bei der Haftungsregelung im EFSF sowie über Entschließungsanträge der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen.
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Tragfähigkeit der Staatsschulden
Zypern hatte am 25. Juni 2012 bei der EFSF Finanzhihlfe beantragt. Daraufhin habe die sogenannte Troika – die Europgruppe der Europäischen Kommission, die Europäische Zentralbank und der Internationale Währungsfonds – die Bedeutung Zyperns für die Finanzstabilität des Euroraums und Zyperns sowie die finanzielle und wirtschaftliche Lage im Land und vor allem den Finanzbedarf für ein mögliches Anpassungsprogramm untersucht. Die Troika habe im November 2012 noch nicht bestätigen können, dass bei einem Hilfsprogramm die Tragfähigkeit der Staatsschulden Zyperns gegeben wäre, heißt es im Antrag.
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Mit der Frage, wie die Schuldentragfähigkeit bei einem Hilfsprogramm gewährleistet werden könnte, hatte sich die Eurogruppe am 15. und 16. März befasst. Um im Jahr 2020 einen Schuldenstand von fast hundert Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erreichen und den Finanzbedarf auf bis zu zehn Milliarden Euro zu begrenzen, habe sich die Eurogruppe im Einvernehmen mit Zypern politisch auf mögliche Maßnahmen verständigt. Das zyprische Parlament hatte die Eckpunkte der Eurogruppe jedoch abgelehnt, sodass diese am 24. und 25. März erneut über ein Hilfsprogramm beriet.
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Einlagen über 100.000 Euro
Die Eurogruppe sei zum Schluss gekommen, dass ein Hilfsprogramm nur in Frage kommt, wenn die griechischen Filialen der größten zyprischen Banken vom griechischen Bankensektor übernommen werden und wenn die Laiki Bank abgewickelt und die Bank of Cyprus ohne Hilfsmittel restrukturiert wird. Dadurch soll der notwendige Rekapitalisierungsbedarf für den Bankensektor gesenkt werden.
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Im Einzelnen ist vorgesehen, dass Eigentümer und nachrangige Anleihegläubiger Verluste in vollem Umfang ihrer Anteile tragen. Einlagen der Laiki-Bank über 100.000 Euro, die nicht dem Schutz der Einlagensicherung unterliegen, tragen zur Deckung des Finanzbedarfs der Abwicklung bei. Einlagen unter 100.000 Euro liegen, die von der Einlagensicherung geschützt sind, sollen in die Bank of Cyprus transferiert werden.
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Übertragung von Aktiva auf die Bank of Cyprus
Vorgesehen sei generell, das werthaltige zyprische Aktiva der Laiki Bank an die Bank of Cyprus transferiert werden. Die übertragenen Aktiva sollen einen höheren Wert haben als die übertragenene Verbindlichkeiten, sodass hierdurch auch die Laiki-Bank zur Kapitalstärkung der Bank of Cyprus beiträgt.
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Von den bisherigen Einlagen der Bank of Cyprus, die nicht der Einlagensicherung unterliegen, werden 37,5 Prozent in Bankanteile umgewandelt. Weitere 22,5 Prozent sind bei Bedarf ebenfalls zur Umwandlung in Anteile vorgesehen. Ziel sei es, eine „harte Kernkapitalquote“ der Bank of Cyprus von neun Prozent zu erreichen.
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Hilfsprogramm auf zehn Milliarden Euro begrenzt
Der Finanzbedarf eines Anpassungsprogramms für Zypern kann laut Troika auf bis zu zehn Milliarden Euro begrenzt werden, von denen bis zu neun Milliarden auf den ESM entfielen und bis zu eine Milliarde Euro auf den Internationalen Währungsfonds. Die Hilfe soll als Darlehen gewährt werden. Im Programm angelegt ist den Angaben zufolge, dass zur Abwicklung der Laiki-Bank und zur Restrukturierung der Bank of Cyprus keine Mittel bereitgestellt werden. Von den Programmmitteln sollen bis zu rund 7,5 Milliarden Euro zur Abdeckung des Bedarfs des Staatshaushalts und rund 2,5 Milliaren Euro zur Abdecklung des Bedarfs zur Rekapitalisierung und Umstrukturierung der übrigen Banken verwendet werden.
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Die Berechnungen der Troika zeigen, dass der Schuldenstand bei Umsetzung des Programms und den zugrunde gelegten Annahmen zunächst auf rund 126 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2015 ansteigen würde. Danach könnte er bis 2020 auf rund 105 Prozent sinken. Die Troika hat diese Schuldenstandsentwicklung als tragfähig bewertet, aber auch auf die Gefahr von Abwärtsrisiken bei der Wirtschaftsentwicklung verwiesen.
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Schieflage der beiden größten Banken
Das Bundesfinanzministerium sieht eine wesentliche Ursache für den Hilfsantrag Zyperns in der Schieflage der beiden größten zyprischen Banken Laiki und Bank of Cyprus. Ohne eine Verringerung des überdurchschnittlich großen zyprischen Bankensektors würden dauerhaft hohe Risiken für die Solvenz des zyprischen Staates bestehen. Von Zypern bereits umgesetzte Restrukturierungen hätten den zyprischen inländischen Bankensektor bereits auf rund 350 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verkleinert.
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Das Hilfsprogramm sehe vor, den inländischen Bankensektor bis 2018 weiter zu verkleinern, und zwar durch die weitgehende Reduzierung des verbliebenen internationalen Geschäfts der zyprischen Banken und die Rückführung des einheimischen Geschäfts auf den zur Finanzierung der zyprischen Realwirtschaft notwendigen Umfang.
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Zyprische Strukturreformen
Um den Staatshaushalt zu konsolidieren werde Zypern die Zinsertragsteuer anheben, den Körperschaftsteuersatz von zehn auf 12,5 Prozent erhöhen, Staatsbetriebe privatisieren, Goldreserven verkaufen und mit inländischen Gläubigern über das Überrollen von Darlehen im Umfang von rund einer Milliarde Euro verhandeln. Außerdem sollen Maßnahmen gegen Geldwäsche ergriffen werden.
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Weitere Strukturreforen betreffen einen Abschlag für die Frühverrentung, die schrittweise Erhöhung des Mindestalters für abschlagsfreie Renten und Pensionen auf das reguläre Renteneintrittsalter, die automatische Erhöhung des Renten- und Pensionseintrittsalters bei höherer Lebenserwartung ab 2018, die Begrenzung der monatlichen Pensionen auf maximal fünfzig Prozent des höchsten Einkommens, keine automatischen Lohnerhöhungen in der Rezession, ansonsten automatische Lohnerhöhungen nur um 50 Prozent der Inflation (bisher: hundert Prozent), Änderungen beim Mindestlohn nur in Abstimmung mit der Troika und einen Infrastrukturplan zur künftigen Erdgasgewinnung.
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Quelle: Bundestag, 16.04.2013
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Anmerkung
Ich bin mir sicher, dass auch diese Maßnahme durchgewinkt wird!
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Ihr Oeconomicus
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ergänzende Informationen:
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nochmals zu Nachlesen: Die Details des Rettungspaketes
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„Zypern-Rettung ist rechtswidrig“
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Erläuterungen zu dem Begriff „Schuldentragfähigkeit“
Milliarden nach Norwegen:
Veröffentlicht: 27. März 2013 Abgelegt unter: Kapitalverkehrskontrollen, ZYPERN | Tags: Bank of Cyprus, EZB, Kapitalverkehrskontrolle, Laiki-Bank Hinterlasse einen KommentarWussten Griechische Reeder von der Zypern-Eskalation?
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Die Griechen hatten offenbar besonderes Insider-Wissen:
Unmittelbar vor der Eskalation der Krise haben griechische Reeder ihr Vermögen aus den zypriotischen Banken abgezogen. Milliardenbeträge sind auf den Konten der norwegischen Großbank DNB eingegangen.
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DTN
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weitere Meldungen:
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Kapital macht rüber: Die Russen sind raus aus Zypern
Reiche Russen und russische Unternehmen wurden offenbar rechtzeitig vor dem Haircut in Zypern gewarnt: Die Bank of Cyprus hat eine russische Filiale, die während der EU-Banken-Blockade weiter operierte. Transfers wurden ohne Limits durchgeführt. Nur russisch sollte man sprechen können.
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DWN, 26.03.2013 – 09:29h
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Kapitalverkehrskontrollen
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Unter Kapitalverkehrskontrollen versteht man „administrative Behinderungen des internationalen Kapitalverkehrs. Diese können in Gestalt von Steuern auf Kapitalimporte bzw. Kapitalexporte vorliegen, oder in Form von Mengenrestriktionen, Genehmigungspflichten oder Meldepflichten für internationalen Kapitalverkehr.“
Durch die Begrenzung oder kostenträchtige Behinderung des internationalen Kapitalverkehrs können spekulative Finanzströme zwischen Ländern und beispielsweise der Eurozone wirkungsvoll begrenzt werden.
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Die Geschichte der Kapitalverkehrskontrollen im IWF-Übereinkommen
Maria Joswig – Institut für Wirtschaftsrecht – Forschungsstelle für transnationales Wirtschaftsrecht – Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
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Inhaltsverzeichnis
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A. Einleitung
I. Allgemeines
II. Definition
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B. Geschichte der Kapitalverkehrskontrollen
I. Vor der ersten Weltkrieg
II. Im ersten Weltkrieg
III. In der Zwischenkriegszeit
IV. Im zweiten Weltkrieg
V. Zusammenfassung
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C. Bretton Woods
I. Die Briten: John Maynard Keynes
1. Biographie
2. Keynes Plan für die International Clearing Union
3. Keynes Mittelweg und seine Sicht auf Kapitalverkehrskontrollen
II. Die Amerikaner: Harry Dexter White
1. Biographie
2. Whites Plan für die Nachkriegszeit
3. Whites Sicht auf Kapitalverkehrskontrollen und die Position Amerikas in der Welt
a) Die Rolle des Goldes
b) Notwendigkeit mulitlateraler Übereinkommen
c) Intelligente Kapitalverkehrskontrollen
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D. Das fertige IWF-Übereinkommen
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Schrifttum
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PDF – [42 Seiten]
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Anmerkung, insbesondere für Keynesianer:
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Keynes kommentierte den White-Plan mit den Worten:
„Das ist kein Währungssystem mehr, sondern eine Kneipe, in der der bezechte Wirt seine Gäste verführt mitzuhalten. Wer unangemessen nüchtern bleiben will, fliegt raus. Der beschwipste Wirt setzt ihn eigenhändig vor die Tür.“
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Ihr Oeconomicus
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CONTROLLING THE INTERNATIONAL FLOW OF MONEY
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Prof. Wilhelm Hankel:
Der Euro führt zu Demokratieverlust, Kapitalverkerhskontrollen, Verarmung und Untergang. Mit der „Rettung“ wird der Euro seinen Stand als international anerkannte Währung zum Schluss verlieren.
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Ihr Oeconomicus
EU und Zypern einigen sich auf Rettungsplan
Veröffentlicht: 25. März 2013 Abgelegt unter: bail-in, Bank of Cyprus, Euro-Zone (EU-Mitgliedsländer OHNE eigene Währungssouveränität), Laiki-Bank, ZYPERN | Tags: Bank of Cyprus, Dr. Wolfgang Schäuble, ELA, EZB, Jeroen Dijsselbloem, Nikos Anastasiades, Popular Bank (Laiki), Troika Ein KommentarStaatsbankrott offenbar abgewendet
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EUR/USD SPOT
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Bei den Verhandlungen über ein internationales Rettungspaket für das vom Staatsbankrott bedrohte Zypern hat es eine Einigung gegeben. Die Eurogruppe und Zypern haben sich nach Worten von Eurogruppen-Chef Jeroen Dijsselbloem auf ein neues Rettungspaket für das vor der Staatspleite bedrohte Land verständigt.
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Das Programm umfasse eine Stabilisierung des zyprischen Finanzsektors mit einer weitgehenden Restrukturierung der beiden größten Banken des Landes, sagte Dijssselbloem in Brüssel nach fast neun Stunden Verhandlungen. „Eine Abgabe auf Einlagen kann und wird vermieden werden“, ergänzte er. Einlagen unter 100.000 Euro seien ganz außen vor
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tagesschau — SpOn — Handelsblatt
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Eurogroup Statement on Cyprus
The Eurogroup has reached an agreement with the Cypriot authorities on the key elements necessary for a future macroeconomic adjustment programme.
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Annex
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Following the presentation by the Cyprus authorities of their policy plans, which were broadly welcomed by the Eurogroup, the following was agreed:
- Laiki will be resolved immediately – with full contribution of equity shareholders, bond holders and uninsured depositors – based on a decision by the Central Bank of Cyprus, using the newly adopted Bank Resolution Framework.
- Laiki will be split into a good bank and a bad bank. The bad bank will be run down over time.
- The good bank will be folded into Bank of Cyprus (BoC), using the Bank Resolution Framework, after having heard the Boards of Directors of BoC and Laiki. It will take 9 bn Euros of ELA with it. Only uninsured deposits in BoC will remain frozen until recapitalisation has been effected, and may subsequently be subject to appropriate conditions.
- The Governing Council of the ECB will provide liquidity to the BoC in line with applicable rules.
- BoC will be recapitalised through a deposit/equity conversion of uninsured deposits with full contribution of equity shareholders and bond holders.
- The conversion will be such that a capital ratio of 9 % is secured by the end of the programme.
- All insured depositors in all banks will be fully protected in accordance with the relevant EU legislation.
- The programme money (up to 10bn Euros) will not be used to recapitalise Laiki and Bank of Cyprus.
- The Eurogroup is convinced that this solution is the best way forward for ensuring the overall viability and stability of the Cyprus financial system and its capability to finance the Cyprus economy.
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Eurozone Portal
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Eurogroup Press Conference – Live Webcast
It’s 2:30am, do you know where your deposits are? Tune in to see the Eurogroup explain how this is in the best interest of the Cypriot people, how the ‚deal‘ illustrates the solidarity of the European people, and how the worst of the crisis is now behind us.
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- SCHAEUBLE SAYS CYPRIOT DEAL NEEDED BAIL-IN AT BOTH BIG BANKS
- SCHAEUBLE SAYS MUCH WORK REMAINS TO BE DONE :BOCY CY, CPB CY
- SCHAEUBLE SAYS TIME LOST ON CYPRUS, SITUATION DIDN’T IMPROVE
- EU COMMISSION SAYS NO CYPRUS PARLIAMENT VOTE NEEDED: SCHAEUBLE
- SCHAEUBLE SAYS TROIKA TO CONTACT RUSSIAN GOVT ON DEAL :BOCY CY