Wenn aus dem Sparkonto eine Zwangsspende wird !
Veröffentlicht: 14. Juli 2013 Abgelegt unter: bail-in, Banken-Union, EUROPÄISCHE UNION (EU), Titel VII - Gemeinsame Regeln betreffend Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvorschriften (Art. 101 - 118) | Tags: Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV, bail-in, Joaquín Almunia, nachrangige Gläubiger, Rekapitalisierung 3 KommentareStaatliche Beihilfen: Kommission erlässt Krisenvorschriften für Banken
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Bildrechte: Wiki – gemeinfrei
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Ab dem 1. August 2013 wird für Sparer – im Neusprech nachrangige Gläubiger genannt – eine neue Zeitrechnung beginnen!
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Ab diesem Termin werden die neuen Krisenvorschriften der EU-Kommission für Banken gelten. Was dies für uns alle bedeutet, entnehmen Sie am besten selbst der nachfolgenden Presse-Erklärung:
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Europäische Kommission – Pressemitteilung – Brüssel, 10. Juli 2013
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Staatliche Beihilfen: Kommission erlässt Krisenvorschriften für Banken
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Die Europäische Kommission hat ihre befristeten Vorschriften für die Würdigung krisenbedingter staatlicher Beihilfen für Finanzinstitute überarbeitet. Die wesentlichen Änderungen zielen darauf ab, den Umstrukturierungsprozess zu verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Banken zu schaffen. So wird nach den geänderten Vorschriften verlangt, dass Banken einen soliden Plan für ihre Umstrukturierung oder geordnete Abwicklung vorlegen, bevor sie Rekapitalisierungen oder Maßnahmen zum Schutz ihrer wertgeminderten Vermögenswerte in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus werden bei Banken mit ausgewiesenen Kapitallücken zunächst die Bankeigentümer und die nachrangigen Gläubiger zur Kasse gebeten werden, bevor die Banken eine staatliche Unterstützung beantragen können.
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„Die heute verabschiedeten Änderungen der Krisenvorschriften stützen sich auf die Praxis, die sich in den letzten Jahren bei der Rettung und Umstrukturierung von Banken bewährt hat. Insbesondere müssen jetzt zuerst Anteilseigner und nachrangige Gläubiger einen Beitrag leisten, bevor weitere Steuergelder in die Rettung der betreffenden Bank fließen. Auf diese Weise wird für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen ähnlichen Banken, die in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind, gesorgt und der Fragmentierung des Finanzmarkts Einhalt geboten. Des Weiteren können Banken nur dann eine Rekapitalisierung in Anspruch nehmen, wenn sie einen soliden Umstrukturierungsplan vorlegen. Von den neuen Vorschriften versprechen wir uns raschere und effizientere Umstrukturierungen“,
so der für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissar und Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia..
Die Mitteilung der Kommission enthält die aktualisierten krisenbedingten Vorschriften für staatliche Beihilfen, die ab dem 1. August 2013 gelten werden. Die neue Mitteilung tritt an die Stelle der Bankenmitteilung aus dem Jahr 2008 und ergänzt darüber hinaus die anderen Krisenvorschriften. Zusammengenommen bilden diese Krisenmitteilungen das Regelwerk, in dem die Voraussetzungen erläutert sind, die erfüllt sein müssen, damit die Mitgliedstaaten den betroffenen Banken Garantien, Rekapitalisierungen oder Entlastungsmaßnahmen für wertgeminderte Vermögenswerte gewähren können; außerdem ist dort ausgeführt, welche Anforderungen an den Umstrukturierungsplan gestellt werden.
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Die wichtigsten Änderungen gegenüber den bisher geltenden Krisenmitteilungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
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Ein wirksamerer Umstrukturierungsprozess: Eine Bank muss, bevor sie Rekapitalisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen kann, einen Umstrukturierungsplan (einschließlich eines Kapitalbeschaffungsplans) ausarbeiten, in dem überzeugend darzulegen ist, wie die Bank langfristig wieder rentabel wirtschaften wird. Wenn es nicht möglich ist, die Rentabilität der Bank wiederherzustellen, ist ein Konzept für deren geordnete Abwicklung vorzulegen.
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Bislang hat die Kommission Rekapitalisierungsmaßnahmen zunächst befristet als Rettungsmaßnahmen genehmigt und dann auf der Grundlage des anschließend vorzulegenden Umstrukturierungsplans endgültig darüber befunden, ob die Maßnahmen mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Dieses Modell hat sich zu Beginn der Krise bewährt, da es zur raschen Stabilisierung der Finanzmärkte beitragen und ein Übergreifen der Krise auf andere Bereiche verhindern konnte. Dieser Ansatz hat jedoch zum Teil auch dazu geführt, dass sich die Umstrukturierung der begünstigen Banken erheblich verzögerte, weil es nach der Gewährung der Rettungsmaßnahmen an wirklichen Anreizen fehlte, die nötigen Umstrukturierungsmaßnahmen durchzuführen, mit denen die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel auf ein Minimum begrenzt und das Auftreten ähnlicher Probleme vermieden werden sollte. Einige solcher Fälle bestehen seit 2009. Die spanische Regelung, auf deren Grundlage alle acht Umstrukturierungspläne in weniger als vier Monaten genehmigt wurden, verdeutlicht hingegen, dass ein solcher Prozess durchaus gestrafft werden kann.
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Die neuen Vorschriften sehen vor, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden nach geeigneten Möglichkeiten suchen können, wie etwaige Kapitallücken mit Mitteln der Bank, der privaten Investoren oder der Anteilseigner der Bank geschlossen werden können. Sollte eine staatliche Rekapitalisierung dringend erforderlich sein, um eine Gefährdung der Finanzstabilität abzuwenden, kann diese nach wie vor auch vor Abschluss des vollständigen Umstrukturierungsplans vorübergehend genehmigt werden. In diesem Falle muss die zuständige Aufsichtsbehörde jedoch bestätigen, dass ein sofortiges Eingreifen erforderlich ist.
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Strengere Anforderungen an die Lastenverteilung: Banken mit einer ausgewiesenen Kapitallücke müssen dafür sorgen, dass Anteilseigner wie auch Inhaber nachrangiger Schuldtitel einen angemessenen Beitrag zur Deckung des Kapitalbedarfs leisten, bevor sie staatliche Rekapitalisierungen oder Maßnahmen zum Schutz ihrer wertgeminderten Vermögenswerte in Anspruch nehmen können. Auf diese Weise werden gleiche Wettbewerbsbedingungen für ähnliche Banken mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten geschaffen und der Fragmentierung des Finanzmarkts vorgebeugt. Ausnahmen sind möglich, wenn die Finanzstabilität auf dem Spiel steht oder wenn eine Bank bereits einen großen Teil des Kapitalbedarfs selbst aufgebracht hat und der Restbetrag, der mit staatlichen Mitteln gedeckt werden soll, im Vergleich zu der Bilanzsumme der betreffenden Bank gering ist.
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Die Kommission hat außerdem ausgeführt, dass sie bei der Prüfung der staatlichen Beihilfen weiterhin dem übergeordneten Ziel der Finanzstabilität Rechnung trägt, dass makroökonomische Erwägungen bei der Bewertung nach wie vor eine Rolle spielen und welche Bedeutung die Änderungen für Beihilferegelungen haben. Des Weiteren hat die Kommission ihre Beschlusspraxis, u. a. in Bezug auf Abwicklungsbeihilfen, kodifiziert.
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Die Vorschriften in der neuen Bankenmitteilung verlangen, dass insolvente Banken eine strikte Vergütungspolitik für Führungskräfte verfolgen und die Gesamtvergütung eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet, solange sich die Bank in der Umstrukturierung befindet oder staatliche Unterstützung erhält. So hat das Management einen konkreten Anreiz, den Umstrukturierungsplan umzusetzen und die Unterstützung zurückzuzahlen.
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Die überarbeiteten Vorschriften werden so lange gelten, wie es die Marktbedingungen erfordern. Die Vorschriften werden, wann immer erforderlich, weiter überarbeitet. So wäre es denkbar, dass sie aufgrund der Weiterentwicklung des EU-Regulierungsrahmens für den Bankensektor angepasst werden müssen.
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Hintergrund
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Nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers erließ die Kommission 2008 und 2009 krisenbedingt einen umfassenden Rahmen für koordinierte Maßnahmen zur Stützung des Finanzsektors, um einerseits für Finanzstabilität zu sorgen und anderseits aber auch im Binnenmarkt Verzerrungen im Wettbewerb zwischen den Banken der verschiedenen Mitgliedstaat so gering wie möglich zu halten.
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In diesem Rahmen sind die gemeinsamen, auf EU-Ebene geltenden Bedingungen für den Zugang zu staatlicher Unterstützung festgelegt sowie die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine solche Unterstützung nach den EU-Beihilfevorschriften für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden kann. Dieser Rahmen umfasst die Bankenmitteilung, die Rekapitalisierungsmitteilung, die Impaired-Assets-Mitteilung und die Umstrukturierungsmitteilung. Die in diesen Krisenmitteilungen dargelegten Vorschriften wurden auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eingeführt, nach dem staatliche Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats mit dem Binnenmarkt vereinbar sind.
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Diese Vorschriften wurden regelmäßig und wann immer erforderlich aktualisiert, um der Entwicklung der Krise Rechnung zu tragen. Die zunehmend unterschiedlich verlaufende wirtschaftliche Erholung., die unterschiedlichen Anforderungen an die Lastenverteilung in der EU sowie die Notwendigkeit des Abbaus und der Konsolidierung der öffentlichen und privaten Schulden und die bestehenden Schwachstellen im Finanzsektor haben unterdessen zu Spannungen auf den Finanzmärkten und einer Fragmentierung mit zunehmenden Verzerrungen im Binnenmarkt geführt. Mit der heutigen Annahme der Krisenvorschriften sollen diese Probleme behoben werden.
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Die Vorschriften wurden bereits dreimal überarbeitet. Die gesamten Vorschriften zur Bewältigung der Bankenkrise befinden sich auf der folgenden Website:
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/temporary.html
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Archiv-Beitrag vom 19.März 2013: „Oh wie gut, dass niemand ahnt ..“
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relevante Archiv-Beiträge zum Thema „bail-in“
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relevante Archiv-Beiträge zum Thema „Einlagen-Sicherung„
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Zwangsabgabe: Ab 1. August steigt das Risiko für Bank-Kunden erheblich
Viele Banken in Europa spekulieren auf Teufel komm raus mit dem Geld der Sparer und weigern sich, die Risiken offenzulegen. Alle hoffen unverändert auf die Rettung durch den Steuerzahler. Doch die EU hat nun still und leise ein Gesetz beschlossen, demnach ab 1. August die Bank-Kunden als erste enteignet werden müssen, wenn eine Bank in die Krise gerät.
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DWN
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Europe’s Zombie Banks
What is wrong with Europe’s banks? The short answer is that the sector is too large, has too little capital, and contains too many players that lack a viable long-term business model. It is the combination of the last two factors – an overabundance of banks with no sustainable way to turn a profit – that constitutes the most serious and most difficult problem.
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Daniel Gros – Center for European Policy Studies
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EU erlaubt neue Milliardenhilfe für Krisenbank (+ update)
Veröffentlicht: 5. Dezember 2012 Abgelegt unter: ÖSTERREICH, bad banks | Tags: Bayern LB, BOSNIEN, Finanzhilfen, Herzegowina, Hypo Group Alpe Adria, Joaquín Almunia, Kroatien, Michael Kemmer, Montenegro, Republik Österreich, SERBIEN, SLOWENIEN, Werner Schmidt Hinterlasse einen KommentarEU erlaubt neue Milliardenhilfe für Krisenbank
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Aus „Gründen der Finanzmarktstabilität“ bekommt die österreichische Krisenbank Hypo Group Alpe Adria Hilfen in Höhe von € 1,5 Mrd.
Dafür muss ein Plan für Verkauf und Abwicklung in zwei Monaten vorliegen.
„Die Kapitalmaßnahmen erlauben es der HGAA, die aufsichtsrechtlichen Kapitalvorschriften zu erfüllen. Österreich muss nun möglichst rasch einen umfassenden Plan vorlegen, der darlegt, wie die operativen Teile der Bank veräußert und die nicht profitablen Teile abgewickelt werden sollen“
so der für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia.
Gemäß Bescheid der Finanzmarktaufsicht muss die HGAA per 31. Dezember 2012 bestimmte Kapitalquoten erfüllen. Dies führt zu einem zusätzlichen Kapitalbedarf von € 1.5 Mrd.. Um diesen Kapitalbedarf zu decken, wird Österreich eine Kapitalerhöhung von € 500 Mio durch Zeichnung neuer Aktien vornehmen und eine Garantie auf eine Nachranganleihe zu einem Nominale von € 1 Mrd. gewähren.
Die HGAA ist derzeitig tätig in Österreich, Italien, Slowenien, Kroatien, Bosnien & Herzegowina, Serbien und Montenegro; in einigen dieser Länder mit einem erheblichen Marktanteil.
Die Bank hat in der Vergangenheit bereits mehrere Beihilfemaßnahmen erhalten, so im Dezember 2008 auf Basis des österreichischen Banken-Hilfspakets eine Kapitalspritze in der Höhe von € 900 Mio. als Partizipationskapital, sowie Garantien über € 1.35 Mrd. für Wertpapieremissionen im Rahmen eines „Debt Issuance Programme“ erhalten.
Bereits Ende 2009 hat die Republik Österreich in einer Rettungsoperation sämtliche Anteile an der Bank für einen symbolischen Preis von 1 EUR erworben. Gleichzeitig erhielt die HGAA Staatskapital in Höhe von € 550 Mio. und eine Assetgarantie über € 100 Mio.. Österreich gewährte der Bank Ende 2010 zudem eine Assetgarantie über € 200 Mio.
Quelle: Handelsblatt und eigene Recherchen
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follow-up: 11.12.2012
Verstaatlichung von Hypo Alpe Adria: Österreich plant Milliarden-Klage gegen BayernLB
Die Regierung in Wien fühlt sich getäuscht: Die BayernLB soll ihr den wahren Zustand der 2009 in Österreich verstaatlichten Bank Hypo Alpe Adria verschwiegen haben. Der Fall könnte den Freistaat Bayern Milliarden kosten.
SZ
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follow-up: 12.12.2012
Landesbank-Affäre: BayernLB verklagt Ex-Konzerntochter Hypo Alpe Adria
Mit ihrer ehemaligen Tochter aus Österreich machte die BayernLB einen Milliardenverlust – für den die Steuerzahler aufkommen müssen. Nun will die Hypo Alpe Adria keine Raten für Kredite mehr nach München überweisen. Die bayerische Landesbank reagiert prompt mit einer Klage.
SZ
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follow-up: 06.12.2013
Ex-BayernLB-Vorstände im Januar vor Gericht
Die frühere Vorstandsriege der BayernLB muss sich wegen des desaströsen Kaufs der österreichischen Bank Hypo Alpe Adria vom 27. Januar an strafrechtlich vor Gericht verantworten. Das Landgericht München rechnet mit einem aufwendigen Verfahren gegen die sieben Angeklagten, unter ihnen die Ex-Chefs Werner Schmidt und Michael Kemmer, der heute Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) ist.
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Handelsblatt
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follow-up: 13.12.2013
Österreich bangt um eigene Reputation
Österreich will die kriselnde Hypo Alpe-Adria-Bank International AG mit aller Macht vor einem Zahlungsausfall bewahren. Bisher hat die Republik dafür bereits vier Milliarden Euro in das marode Institut gepumpt. Hintergrund ist die Sorge der Regierung und der Notenbank in Wien, dass ein Zahlungsausfall bei Anleihen im Volumen von € 14 Mrd., die das Institut ausstehen hat und die vom österreichischen Bundesland Kärnten garantiert sind, die Bonität der Republik, seiner Bundesländer und auch der österreichischen Banken nachhaltig verschlechtern würde.
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Handelsblatt
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Video-Dokumente
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Hypo Alpe Adria & Bayr. Landesbank: Politik und Korruption Teil 1
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Hypo Alpe Adria & Bayr. Landesbank: Politik und Korruption Teil 2
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Hypo Alpe Adria & Bayr. Landesbank: Politik und Korruption Teil 3
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Die schmutzigen Geschäfte der Hypo Alpe Adria
Geldwäsche und Drogendealer: Die schmutzigen Geschäfte der Hypo Alpe Adria
Es ist der Bankenkrimi der letzten Jahre: Millionensummen an schwarzen Geldern wurden gewaschen. Die Hypo Group Alpe Adria machte Geschäfte mit dubiosen Personen. report-Recherchen führen nach Serbien und Montenegro. Die Bayern LB war gewarnt – und hat die HGAA gekauft.
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Steuererhöhung für die Bankenrettung! – Wo soll es sonnst herkommen?
Eine Milliarde Staatshilfe für Hypo Alpe Adria – Die notverstaatlichte Kärntner Hypo Alpe Adria benötigt wieder einmal Geld vom Bund. Erst vor zwei Monaten gab es die letzte Finanzspritze. Diesmal muss es sehr schnell gehen, noch in diesem Monat braucht die Bank frisches Geld.
ORF Zeit im Bild vom 09.11.2013 19.30 Uhr
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Spanischer Ort droht „Stadt ohne Ersparnisse“ zu werden
Veröffentlicht: 21. August 2012 Abgelegt unter: SPANIEN | Tags: Bankenkrise, Bankia, BBVA, Joaquín Almunia, Luis de Guindos, Mariano Rajoy, Novagalicia Banco, Santander, SPANIEN Hinterlasse einen KommentarSpanischer Ort droht „Stadt ohne Ersparnisse“ zu werden
Tausende von Spaniern haben Angst um ihre Ersparnisse und ihre Altersvorsorge. Sie hatten auf die Empfehlungen von Bankberatern gehört und Vorzugsaktien von Geldhäusern gekauft. Viele solcher Papiere verloren infolge der Bankenkrise die Hälfte ihres Werts und lassen sich nicht mehr abstoßen. In ganz Spanien sind nach Schätzungen von Verbraucherverbänden etwa 700.000 Anleger von dem Skandal um die Vorzugsaktien betroffen.
In Nordwestspanien muss eine ganze Kleinstadt befürchten, zu einer „Stadt ohne Ersparnisse“ zu werden, wie die Zeitung „El País“ schreibt. In dem galicischen Ort hatte ein großer Teil der 19.000 Einwohner Sparguthaben für Vorzugsaktien verwendet.
21.08.2012 | 17:18 | (DiePresse.com)
Anmerkung
1. Riesen-Schweinerei
2. Dummheit der Menschen, die sich über den Tisch ziehen lassen
3. solche Fehlleistungen von „Anlageberatern“ sind keineswegs nur in Spanien festzustellen, sondern leider tägliche Praxis auch in anderen Ländern
4. irgendwann werden sich solch betrogene Menschen organisieren … ob dann alles schön friedlich zugeht, bleibt abzuwarten
… meint Ihr Oeconomicus