Vorhang auf zum nächsten Akt des Graecas horribiles: Varoufakis‘ polarisierende Enthüllungen
Veröffentlicht: 28. Juli 2015 Abgelegt unter: bail-in, BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, GREXIT, Yanis Varoufakis | Tags: Austeritätspolitik, Forum der Finanz- und Währungsinstitutionen, Giannis Stournaras, Leonidis Chrysantopoulos, Ministry of Finance Working Group, Panagiotis Lafazanis, Prof. James K. Galbraith, Zwangsräumungen Ein KommentarVorhang auf zum nächsten Akt des Graecas horribiles:
Varoufakis‘ polarisierende Enthüllungen
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Während eines offenbar als vertraulich anmutenden Gesprächs berichtet Yanis Varoufakis über einen angeblichen Plan B der griechischen Regierung. Von Alexis Tsipras autorisiert habe er ein paralleles Bankensystem geplant um das Land auf einen möglichen Euroaustritt vorzubereiten.
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Wie die griechische Zeitung Kathimerini (English Edition) schreibt, verursachen diese Bekenntnisse ‚hohe Wellen‘ in Athen.
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Ausgerechnet die griechische Opposition will nun Varoufakis vor Gericht bringen.
Dem Vernehmen nach verlangt Nea Dimokratia Antworten auf die Frage:
„Ist es wahr, dass es eine geheime Arbeitsgruppe gegeben hat, die eine Parallelwährung vorbereitet hat, indem sie die Steuerregistrierungsnummer der Steuerzahler geknackt hat?“
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Unterdessen hat Varoufakis in der Online-Ausgabe des Guardian zu den Gerüchten Stellung bezogen und bestätigte, sich bei einer vom Offiziellen Forum der Finanz- und Währungsinstitutionen (OMFIF) organisierten Konferenz, entsprechend geäussert zu haben. Seine Einlassungen seien jedoch ‚völlig aus dem Zusammenhang gerissen worden‘ mit dem Ziel, ihn als Gauner darzustellen, während er lediglich nach einer Lösung für die Finanzkrise gesucht habe.
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Zwischenzeitlich ist ein Mitschnitt seiner überaus spannenden Enthüllungen -auch zur Haltung von Wolfgang Schäuble und den französischen Sorgen zum von Brüssel organisierten ‚griechischen Exempel‘- in einem live-stream Mitschnitt im Netz aufgetaucht (Transcript/Kurzzusammenfassung).
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Weitere Infos und Bewertungen zu diesem außerordentlichen Vorgang finden sich bislang bei FAZ und Zeit-Online, gewürzt mit zum Teil heftigen Leser-Reaktionen.
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Guenther Lachmann publizierte am 28. Dezember 2014 seine Erkenntnisse aus einem Interview mit dem griechischen Ex-Botschafter und Syriza-Vertrauten Leonidis Chrysantopoulos.
Seinem Beitrag ist zu entnehmen, dass es den Drachme-Plan B von Anfang an gab.
Im Lichte dieser Erkenntnisse relativiert sich die mehrfach verwendete Berichterstattung über „geheime Enthüllungen„.
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierende Beiträge
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GEOLITICO:
Die Verleumdung der Griechen
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Statement von Prof. James K. Galbraith on the Ministry of Finance Working Group
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Handelsblatt:
„Plan B“: Putsch für die Drachme
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The Telegraph:
Varoufakis reveals cloak and dagger ‚Plan B‘ for Greece, awaits treason charges
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SpOn:
Grexit-Plan: Wie Varoufakis fast zum Hacker wurde
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Die Welt:
Varoufakis gibt seinen Grexit-Geheimplan preis
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Global Research:
Tsipras and Varoufakis Approve of Home Evictions and Expropriation of Depositors
Sinngemäße Übersetzung und Bewertung by Ernst Wolff
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[letzte Aktualisierung 28.07.2015, 22:25h]
Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
Veröffentlicht: 3. März 2015 Abgelegt unter: bail-in, Bank Recovery and Resolution Directive - Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, Banken-Union, Wolfgang Philipp | Tags: berücksichtigungsfähige Forderungen, BRRD-Umsetzungsgesetz, Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) 28 KommentareSystemänderung: Amputiertes Aktienrecht für Banken
Fachaufsatz von RA Dr.iur. Wolfgang Philipp
(veröffentlicht in Heft 3/2015 – Seite 77-82 – Die Aktiengesellschaft)
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Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – SAG (PDF-224 Seiten)
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Seit 1. Januar 2015 unterwirft ein neues Gesetz Bankkunden gefährlichen Risiken !
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Außerhalb des Aktienrechts kann eine neue Bankenrettungsanstalt durch Verwaltungsakt anordnen, Guthaben der Kunden zur Vermeidung einer Insolvenz der Bank auf Null zu stellen oder in Aktien umzuwandeln.
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Die Folgen dürften dramatisch sein !
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I. Einleitung
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„Die Abwicklungsanordnung (der Abwicklungsbehörde) ersetzt für die hier angeordneten Maßnahmen alle nach Gesellschaftsrecht erforderlichen Beschlüsse und Zustimmungen.“
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Dieser für Zivilrechtler alarmierende Satz steht in einem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten umfangreichen Artikelgesetz (Entwurf mit Begründung 224 Seiten), das durch zwangsweise Umsetzung mehrer Richtlinien und Verordnungen der EU der Rettung „systemrelevanter Banken“ in Deutschland dienen soll (BGBl. I v. 18.12.2014, 2091).
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Hauptbestandteil ist ein „Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – SAG)“, das zum 1.1.2015 in Kraft getreten ist.
Der darin enthaltene eingangs genannte Satz ist wahrlich ein Grund auch für Aktienrechtler, hier nachzusehen und sich mit diesem Gesetz zu befassen.
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Dann stellt sich gravierendes heraus:
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Das Gesetz verändert das geltende deutsche Recht, insbesondere das Aktien- und Insolvenzrecht, soweit es für Banken gilt.
Dieses sehr komplizierte Opus im Ganzen zu beschreiben wäre äußerst aufwendig. Die Grundsätze lassen sich jedoch herausarbeiten und darstellen.
Es handelt sich – zu Ende gedacht und nicht gleich zu erkennen – um einen der schwersten Eingriffe in das deutsche Wirtschaftsleben und Wirtschaftsrecht seit Kriegsende mit unabsehbaren Folgen.
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Das ist zu begründen:
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II. Eine veränderte Welt
[…]
III. „Systemrelevanz“ und die Folgen
[…]
IV. Das geltende Recht
[…]
V. Eine Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
[…]
VI. Eingriff in das Aktienrecht
[…]
VII. „Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten“
[…]
VIII. Vergleich mit dem KredReorgG
[…]
IX. Entmachtung der Bankvorstände
[…]
X. Fragwürdige Zulassung zum Börsenhandel
[…]
XI. Überlegungen für Bankkunden
[…]
XII. Ausblick
Wie immer in solchen Fällen ist nicht sicher vorauszusagen, wie das Publikum mit zunächst rein juristisch darzustellenden Risiken umgeht. Sollten private und unternehmerische Kunden, die regelmäßig größere Beträge auf Bankkonten ansammeln müssen, die Konsequenzen ziehen, kommt es zu einem neuen „Crash“, der schlimmer sein kann als alle bisher dagewesenen:
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Die großen systemrelevanten Banken verlieren dann auf breiter Front ihre großen Kunden und können dadurch bis in die Grundlagen ihrer Existenz getroffen werden. Dann würde das neue SAG unter Umständen mehr Insolvenzen selbst herbeiführen als es je verhindern könnte. Ein vorsichtiger Gesetzgeber hätte sich darüber Gedanken machen müssen, dass Gläubiger mit „berücksichtigungsfähigen Forderungen“ auch ihrerseits Gegenmaßnahmen ergreifen könnten. Sich in der Wirtschaft vom Privatrecht zu verabschieden ist der Weg in eine neue Welt, die nichts Gutes verheißt.
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Auszugsweiser Abdruck mit freundlicher Genehmigung von Dr.iur. Wolfgang Philipp
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follow-up, 23.06.2015:
Zwischenzeitlich hat Dr. Philipp zu dem Thema ein Sachbuch in für Nicht-Juristen verständlicher Terminologie verfasst, welches gerade erst im Handel verfügbar wird.
Titel: „Rette sich wer kann vor dieser Bankenrettung“ – ISBN 978-3-87336-393-6 – erschienen im Gerhard Hess Verlag
Bezugsquelle
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korrespondierende Beiträge
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22.12.2014
ausführliche Anmerkungen zum Beitrag
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16.10.2014
Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen
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21.08.2014
Die nächste Raubzug-Welle soll nach der parlamentarischen Sommerpause vorbereitet werden
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09.07.2014
Bankenverband begrüßt nächsten Schritt auf dem Weg zur Bankenunion
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Bankenverband begrüßt nächsten Schritt auf dem Weg zur Bankenunion
Veröffentlicht: 9. Juli 2014 Abgelegt unter: ausgewählte Publikationen, bail-in, Banken-Union | Tags: BRRD-Umsetzungsgesetz, Michael Kemmer Hinterlasse einen KommentarBankenverband begrüßt nächsten Schritt auf dem Weg zur Bankenunion
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„Die nationale Umsetzung der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten (BRRD) ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Bankenunion. Hiermit wird vor allem sichergestellt, dass künftig in erster Linie Anteilseigner und Gläubiger eines Instituts für dessen Verluste aufkommen müssen. Einer Sozialisierung von Risiken aus Bankgeschäften wird entgegengewirkt“, so Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, anlässlich der Verabschiedung des Regierungsentwurfs für ein BRRD-Umsetzungsgesetz. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen sollte jedoch, so Kemmer weiter, mit Nachdruck darauf hingewirkt werden, dass die diesbezüglichen Bestimmungen (Bail in) EU-weit gleichzeitig in Kraft treten.
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Richtig sei insbesondere auch, so Kemmer, dass mit dem neuen Instrument der Sanierungsplanung die Eigenverantwortung der Institute bei der Bewältigung einer Krise betont werde. Bei den an diese Pläne gestellten Anforderungen sollte jedoch insbesondere mit Blick auf kleinere und mittlere Privatbanken dem Proportionalitätsgrundsatz Rechnung getragen werden. Privatbanken müssten – anders als Institute in Verbünden – die gesetzlichen Regelungen weitgehend individuell umsetzen.
Kemmer:
„Mittelständische Banken müssen sich auch unter der neuen Regulierung eigenständig auf dem Markt behaupten können.“
Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Bankenverbandes, 09.07.2014
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Anmerkung
Sehr verständlich, dass der Bankenverband die bevorstehende Gesetzesinitiative begrüßt. Schließlich bedeutet dies einen ultimativen Freibrief zum Zocken … und wenn’s nun mal schief geht .. so what, dann holt man aus dem Instrumentenkasten das tool mit der hübschen Bezeichnung ‚bail in‘.
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Ihr Oeconomicus
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Das Täuschungsmanöver des Finanzministers
Veröffentlicht: 8. November 2013 Abgelegt unter: bail-in, Banken-Union, Vermögensabgaben + Zwangsanleihen | Tags: Bankenabwicklungs-Richtlinie, Dr. Angela Merkel, Dr. Wolfgang Schäuble, Gläubigerhaftung 15 KommentareSteuermilliarden für Bankenrettung
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Auszug aus der Cartoon-Reihe: Brümmel in Brüssel
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Nie mehr Steuerzahlergeld für Banken, so lautete das Credo der Bundes-Schnurgel aus Kanzleramt und BMF.
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Was jedoch in der Öffentlichkeit bisher nicht wahrgenommen wurde:
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In Brüssel ist Wolfgang Schäuble gemeinsam mit seinen europäischen Amtskollegen längst von diesem klaren Versprechen abgerückt.
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MONITOR liegt der bislang unveröffentlichte Entwurf zur sogenannten Bankenabwicklungs-Richtlinie vor. Danach sollen grundsätzlich zwar die Gläubiger, Aktionäre und Großkunden einspringen, wenn eine Bank ins Straucheln gerät. Doch eine geplante Ausnahmeregelung hebelt diesen Grundsatz der Gläubigerhaftung weitgehend aus. Ein Täuschungsmanöver, das den Steuerzahler Milliarden kosten kann.
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Für die LeserInnen dieses Blogs keine wirkliche Überraschung, da hier bereits mehrfach dieser Themenkomplex skizziert:
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18. Juli 2012 – Zwangsanleihen als Lösung für die Krise?
https://oconomicus.wordpress.com/2012/07/18/zwangsanleihen-als-losung-fur-die-krise/
19. März 2013 – Oh wie gut, dass niemand ahnt … … was auch Euch in Bälde schwant
https://oconomicus.wordpress.com/2013/03/19/oh-wie-gut-dass-niemand-ahnt-was-auch-euch-in-balde-schwant/
4. April 2013 – Bail-in zu Lasten von Schweizer Konten – Ist eine Zyprisierung von Guthaben auf Schweizer Konten denkbar?
https://oconomicus.wordpress.com/2013/04/04/bail-in-zu-lasten-von-schweizer-konten/
13. April 2013 – Die Enteignungs-Uhr tickt lauter: Sparer mit hohen Guthaben sollen für marode Banken haften
https://oconomicus.wordpress.com/2013/04/13/die-enteignungs-uhr-tickt-lauter/
3. Mai 2013 – Dossier zur “Zyprisierung” von Sparern und Anlegern: Bail-in, Sprechblase oder bittere Realität?
https://oconomicus.wordpress.com/2013/05/03/bail-in-sprechblase-oder-bittere-realitat-dossier-zur-zyprisierung-von-sparern-und-anlegern/
3. Mai 2013 – Südeuropa schafft es alleine nicht! – EU-Gesetz: Deutsche Sparer sollen für europäische Banken haften
https://oconomicus.wordpress.com/2013/05/03/sudeuropa-allein-schafft-es-nicht/
14. Juli 2013 – Wenn aus dem Sparkonto eine Zwangsspende wird ! – Staatliche Beihilfen: Kommission erlässt Krisenvorschriften für Banken
https://oconomicus.wordpress.com/2013/07/14/wenn-aus-dem-sparkonto-ein-spendenkonto-wird/
29. August 2013 -Bilanzfälschung legalisiert – wie Banken tricksen: “fair value”-Bewertungen in Bank-Bilanzen
https://oconomicus.wordpress.com/2013/08/29/bilanzfalschung-legalisiert-wie-banken-tricksen/
04. November 2013 – Zahlen, Daten, Fakten der Kreditwirtschaft
https://oconomicus.wordpress.com/2013/11/04/zahlen-daten-fakten-der-kreditwirtschaft/
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Besten Dank für die geschätzte Aufmerksamkeit!
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Ihr Oeconomicus
Wenn aus dem Sparkonto eine Zwangsspende wird !
Veröffentlicht: 14. Juli 2013 Abgelegt unter: bail-in, Banken-Union, EUROPÄISCHE UNION (EU), Titel VII - Gemeinsame Regeln betreffend Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvorschriften (Art. 101 - 118) | Tags: Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV, bail-in, Joaquín Almunia, nachrangige Gläubiger, Rekapitalisierung 3 KommentareStaatliche Beihilfen: Kommission erlässt Krisenvorschriften für Banken
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Bildrechte: Wiki – gemeinfrei
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Ab dem 1. August 2013 wird für Sparer – im Neusprech nachrangige Gläubiger genannt – eine neue Zeitrechnung beginnen!
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Ab diesem Termin werden die neuen Krisenvorschriften der EU-Kommission für Banken gelten. Was dies für uns alle bedeutet, entnehmen Sie am besten selbst der nachfolgenden Presse-Erklärung:
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Europäische Kommission – Pressemitteilung – Brüssel, 10. Juli 2013
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Staatliche Beihilfen: Kommission erlässt Krisenvorschriften für Banken
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Die Europäische Kommission hat ihre befristeten Vorschriften für die Würdigung krisenbedingter staatlicher Beihilfen für Finanzinstitute überarbeitet. Die wesentlichen Änderungen zielen darauf ab, den Umstrukturierungsprozess zu verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Banken zu schaffen. So wird nach den geänderten Vorschriften verlangt, dass Banken einen soliden Plan für ihre Umstrukturierung oder geordnete Abwicklung vorlegen, bevor sie Rekapitalisierungen oder Maßnahmen zum Schutz ihrer wertgeminderten Vermögenswerte in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus werden bei Banken mit ausgewiesenen Kapitallücken zunächst die Bankeigentümer und die nachrangigen Gläubiger zur Kasse gebeten werden, bevor die Banken eine staatliche Unterstützung beantragen können.
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„Die heute verabschiedeten Änderungen der Krisenvorschriften stützen sich auf die Praxis, die sich in den letzten Jahren bei der Rettung und Umstrukturierung von Banken bewährt hat. Insbesondere müssen jetzt zuerst Anteilseigner und nachrangige Gläubiger einen Beitrag leisten, bevor weitere Steuergelder in die Rettung der betreffenden Bank fließen. Auf diese Weise wird für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen ähnlichen Banken, die in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind, gesorgt und der Fragmentierung des Finanzmarkts Einhalt geboten. Des Weiteren können Banken nur dann eine Rekapitalisierung in Anspruch nehmen, wenn sie einen soliden Umstrukturierungsplan vorlegen. Von den neuen Vorschriften versprechen wir uns raschere und effizientere Umstrukturierungen“,
so der für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissar und Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia..
Die Mitteilung der Kommission enthält die aktualisierten krisenbedingten Vorschriften für staatliche Beihilfen, die ab dem 1. August 2013 gelten werden. Die neue Mitteilung tritt an die Stelle der Bankenmitteilung aus dem Jahr 2008 und ergänzt darüber hinaus die anderen Krisenvorschriften. Zusammengenommen bilden diese Krisenmitteilungen das Regelwerk, in dem die Voraussetzungen erläutert sind, die erfüllt sein müssen, damit die Mitgliedstaaten den betroffenen Banken Garantien, Rekapitalisierungen oder Entlastungsmaßnahmen für wertgeminderte Vermögenswerte gewähren können; außerdem ist dort ausgeführt, welche Anforderungen an den Umstrukturierungsplan gestellt werden.
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Die wichtigsten Änderungen gegenüber den bisher geltenden Krisenmitteilungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
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Ein wirksamerer Umstrukturierungsprozess: Eine Bank muss, bevor sie Rekapitalisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen kann, einen Umstrukturierungsplan (einschließlich eines Kapitalbeschaffungsplans) ausarbeiten, in dem überzeugend darzulegen ist, wie die Bank langfristig wieder rentabel wirtschaften wird. Wenn es nicht möglich ist, die Rentabilität der Bank wiederherzustellen, ist ein Konzept für deren geordnete Abwicklung vorzulegen.
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Bislang hat die Kommission Rekapitalisierungsmaßnahmen zunächst befristet als Rettungsmaßnahmen genehmigt und dann auf der Grundlage des anschließend vorzulegenden Umstrukturierungsplans endgültig darüber befunden, ob die Maßnahmen mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Dieses Modell hat sich zu Beginn der Krise bewährt, da es zur raschen Stabilisierung der Finanzmärkte beitragen und ein Übergreifen der Krise auf andere Bereiche verhindern konnte. Dieser Ansatz hat jedoch zum Teil auch dazu geführt, dass sich die Umstrukturierung der begünstigen Banken erheblich verzögerte, weil es nach der Gewährung der Rettungsmaßnahmen an wirklichen Anreizen fehlte, die nötigen Umstrukturierungsmaßnahmen durchzuführen, mit denen die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel auf ein Minimum begrenzt und das Auftreten ähnlicher Probleme vermieden werden sollte. Einige solcher Fälle bestehen seit 2009. Die spanische Regelung, auf deren Grundlage alle acht Umstrukturierungspläne in weniger als vier Monaten genehmigt wurden, verdeutlicht hingegen, dass ein solcher Prozess durchaus gestrafft werden kann.
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Die neuen Vorschriften sehen vor, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden nach geeigneten Möglichkeiten suchen können, wie etwaige Kapitallücken mit Mitteln der Bank, der privaten Investoren oder der Anteilseigner der Bank geschlossen werden können. Sollte eine staatliche Rekapitalisierung dringend erforderlich sein, um eine Gefährdung der Finanzstabilität abzuwenden, kann diese nach wie vor auch vor Abschluss des vollständigen Umstrukturierungsplans vorübergehend genehmigt werden. In diesem Falle muss die zuständige Aufsichtsbehörde jedoch bestätigen, dass ein sofortiges Eingreifen erforderlich ist.
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Strengere Anforderungen an die Lastenverteilung: Banken mit einer ausgewiesenen Kapitallücke müssen dafür sorgen, dass Anteilseigner wie auch Inhaber nachrangiger Schuldtitel einen angemessenen Beitrag zur Deckung des Kapitalbedarfs leisten, bevor sie staatliche Rekapitalisierungen oder Maßnahmen zum Schutz ihrer wertgeminderten Vermögenswerte in Anspruch nehmen können. Auf diese Weise werden gleiche Wettbewerbsbedingungen für ähnliche Banken mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten geschaffen und der Fragmentierung des Finanzmarkts vorgebeugt. Ausnahmen sind möglich, wenn die Finanzstabilität auf dem Spiel steht oder wenn eine Bank bereits einen großen Teil des Kapitalbedarfs selbst aufgebracht hat und der Restbetrag, der mit staatlichen Mitteln gedeckt werden soll, im Vergleich zu der Bilanzsumme der betreffenden Bank gering ist.
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Die Kommission hat außerdem ausgeführt, dass sie bei der Prüfung der staatlichen Beihilfen weiterhin dem übergeordneten Ziel der Finanzstabilität Rechnung trägt, dass makroökonomische Erwägungen bei der Bewertung nach wie vor eine Rolle spielen und welche Bedeutung die Änderungen für Beihilferegelungen haben. Des Weiteren hat die Kommission ihre Beschlusspraxis, u. a. in Bezug auf Abwicklungsbeihilfen, kodifiziert.
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Die Vorschriften in der neuen Bankenmitteilung verlangen, dass insolvente Banken eine strikte Vergütungspolitik für Führungskräfte verfolgen und die Gesamtvergütung eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet, solange sich die Bank in der Umstrukturierung befindet oder staatliche Unterstützung erhält. So hat das Management einen konkreten Anreiz, den Umstrukturierungsplan umzusetzen und die Unterstützung zurückzuzahlen.
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Die überarbeiteten Vorschriften werden so lange gelten, wie es die Marktbedingungen erfordern. Die Vorschriften werden, wann immer erforderlich, weiter überarbeitet. So wäre es denkbar, dass sie aufgrund der Weiterentwicklung des EU-Regulierungsrahmens für den Bankensektor angepasst werden müssen.
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Hintergrund
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Nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers erließ die Kommission 2008 und 2009 krisenbedingt einen umfassenden Rahmen für koordinierte Maßnahmen zur Stützung des Finanzsektors, um einerseits für Finanzstabilität zu sorgen und anderseits aber auch im Binnenmarkt Verzerrungen im Wettbewerb zwischen den Banken der verschiedenen Mitgliedstaat so gering wie möglich zu halten.
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In diesem Rahmen sind die gemeinsamen, auf EU-Ebene geltenden Bedingungen für den Zugang zu staatlicher Unterstützung festgelegt sowie die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine solche Unterstützung nach den EU-Beihilfevorschriften für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden kann. Dieser Rahmen umfasst die Bankenmitteilung, die Rekapitalisierungsmitteilung, die Impaired-Assets-Mitteilung und die Umstrukturierungsmitteilung. Die in diesen Krisenmitteilungen dargelegten Vorschriften wurden auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eingeführt, nach dem staatliche Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats mit dem Binnenmarkt vereinbar sind.
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Diese Vorschriften wurden regelmäßig und wann immer erforderlich aktualisiert, um der Entwicklung der Krise Rechnung zu tragen. Die zunehmend unterschiedlich verlaufende wirtschaftliche Erholung., die unterschiedlichen Anforderungen an die Lastenverteilung in der EU sowie die Notwendigkeit des Abbaus und der Konsolidierung der öffentlichen und privaten Schulden und die bestehenden Schwachstellen im Finanzsektor haben unterdessen zu Spannungen auf den Finanzmärkten und einer Fragmentierung mit zunehmenden Verzerrungen im Binnenmarkt geführt. Mit der heutigen Annahme der Krisenvorschriften sollen diese Probleme behoben werden.
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Die Vorschriften wurden bereits dreimal überarbeitet. Die gesamten Vorschriften zur Bewältigung der Bankenkrise befinden sich auf der folgenden Website:
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/temporary.html
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Archiv-Beitrag vom 19.März 2013: „Oh wie gut, dass niemand ahnt ..“
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relevante Archiv-Beiträge zum Thema „bail-in“
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relevante Archiv-Beiträge zum Thema „Einlagen-Sicherung„
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Zwangsabgabe: Ab 1. August steigt das Risiko für Bank-Kunden erheblich
Viele Banken in Europa spekulieren auf Teufel komm raus mit dem Geld der Sparer und weigern sich, die Risiken offenzulegen. Alle hoffen unverändert auf die Rettung durch den Steuerzahler. Doch die EU hat nun still und leise ein Gesetz beschlossen, demnach ab 1. August die Bank-Kunden als erste enteignet werden müssen, wenn eine Bank in die Krise gerät.
[…]
DWN
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Europe’s Zombie Banks
What is wrong with Europe’s banks? The short answer is that the sector is too large, has too little capital, and contains too many players that lack a viable long-term business model. It is the combination of the last two factors – an overabundance of banks with no sustainable way to turn a profit – that constitutes the most serious and most difficult problem.
[…]
Daniel Gros – Center for European Policy Studies
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Dossier zur „Zyprisierung“ von Sparern und Anlegern
Veröffentlicht: 3. Mai 2013 Abgelegt unter: bail-in, Boston Consulting Group (BCG), Kanzlei Hengeler-Mueller, Kapitalverkehrskontrollen | Tags: Arbeitslosigkeit, Austeritätspolitik, bail-in, Bail-out, Boston Consulting Group, Dr. Dirk H. Bliesener, EZB, Fed, Financial Stability Board (FSB), haircut, Inflation, IWF - IMF, Kapitalverkehrskontrollen, Konjunktur, Mesopotamien, Prof. Thorsten Polleit 2 KommentareBail-in, Sprechblase oder bittere Realität?
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Sowohl an den virtuellen Stammtischen als auch in der realen Welt wird seit dem spektakulären Zypern-Bail-in leidenschaftlich, doch leider manchmal etwas faktenfrei diskutiert.
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Angelehnt an eine philosophische Erkenntnis „Information schadet nur dem, der sie nicht hat“ soll versucht werden, das hochemotionale Thema zu versachlichen, gleichzeitig aber auch den Blick für potentielle Bedrohungen von Sparern und Anlegern zu schärfen.
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Um einem bekannten amerikanischen Sprichwort „Hope for the best, but be well prepared for the worst!“ zu folgen, habe ich zahlreiche Fakten, Einschätzungen, Analysen und Bewertungen zusammengetragen, welche der Aufmerksamkeit der geschätzten Leserschaft nicht verborgen bleiben soll.
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An der Stelle noch ein kleiner Tipp an die Mitglieder des „Club’s betreuter Denker“:
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Damit Sie nicht eines Tages von der unerfreulichen Botschaft „25% auf Alles!“ überrascht werden, bleiben Sie kritisch, glauben Sie nichts, recherchieren Sie die relevanten Informationen im eigenen und dem Interesse Ihrer Kinder und Enkel selbst nach!
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Vorab noch einige organisatorische Hinweise:
Dieses Dossier ist als Dauereinrichtung angedacht und wird nach Bedarf ergänzt und erweitert.
Aus den vielschichtigen Ereignissen sowohl innerhalb der Euro-Zone als auch globaler Entwicklungen werden zunächst zwei Themenkreise abgebildet:
A. Kapitalverkehrskontrollen
B. Entreicherungs-Strategien
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Noch ein weitere Empfehlung:
Damit Sie von der Fülle und Vielfalt der hier nachgezeichneten Informationen zeitlich nicht überfordert werden, bookmarken Sie sich doch den Link zum Dossier, um bei unfreundlichen Wetterverhältnissen -vielleicht bei einem guten Glas Wein und entspannender Hintergrundmusik- die Dinge auf sich wirken zu lassen.
Vielleicht als Grundlage pro-aktiver Überlegungen wünsche ich Ihnen dabei erkenntnisreichen Input.
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Ihr Oeconomicus
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A. Kapitalverkehrskontrollen
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20. Oktober 2012:
IWF sieht weltweites Finanzsystem gefährdet
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15. November 2012:
IWF für Kapitalkontrollen?
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02. April 2013:
Definition und Erläuterungen zu Kapitalverkehrskontrollen
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B. „Entreicherungs-Strategien“
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24. Februar 2011:
The Liquidation of Government Debt – Carmen M. Reinhart and M. Belen Sbrancia – NBER Working Paper No. 16893
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Der Aufsatz beschäftigt sich mit historischen Staatsentschuldungen durch „Finanzielle Repression“. Es werden bewährte Entschuldungs-Methoden von Staaten aufgezeigt, die ihre aufgetürmten Schuldenlasten nicht mehr tragen konnten (oder wollten).
Insbesondere wird Abbau der durch den WK II angehäuften Schulden kriegführenden Staaten zwischen 1945 und 1980 aufgezeigt und mit dem Hinweis auf den Verschuldungsgrad zum BIP (wesentlich höher als nach WK II) der Nachweis geführt, dass die „entwickelte“ Welt vor einer ähnlich gearteten Phase finanzieller Repression steht.
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Als probate Entschuldungs-Maßnahmen werden
- erzwungener Ankauf von Staatsanleihen (bspw. durch Pensionsfonds)
- Herbeiführung negativer Realzinsen, mit (un)kontrollierten Inflationsfolgen
- Kapitalverkehrskontrollen
- Manipulation von Zinssätzen auf Niedrigst-Niveau
- offener Default
- Wertpapier-Transaktionssteuern mit Ausnahme von Investments in Staatsanleihen
genannt.
Der aufmerksame Beobachter erkennt, dass einige dieser Bausteine in Teilen bereits bittere Realität wurden!
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Auszug aus Working Paper:
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In diesem Zusammenhang sei auf die Sicht der Dinge des Bestseller-Autor’s John Mauldin hingewiesen:
THE END GAME – The End of the Debt Super Cycle
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September 2011:
The Boston Consulting Group
Collateral Damage – „BACK TO MESOPOTAMIA“ –
The Looming Thread of Debt Restructuring
PDF – [151 Seiten]
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Die Studie beschäftigt sich nicht nur mit den Schulden Europäischer Staaten, sondern untersucht gleichfalls die Schulden privater Haushalte und Unternehmen (allerdings ohne die Akteure der Finanzbranche zu berücksichtigen).
Die Erkenntnis:
Deutschland’s Verschuldung ist um € 500 Mrd. zu hoch, für die gesamte Eurozone werden schlappe € 6,000 Mrd. (also 6 Billionen) an zu hohem Verschuldungsgrad ermittelt.
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Der Studie zufolge müssen also € 6 Billionen gefunden werden, um die Finanzen in der Eurozone wieder auf ein erträgliches Niveau zu konsolidieren.
Die BCG-Lösung:
Besteuerung privater Sparvermögen mit einer „one time wealth-tax“ (also einer einmaligen Vermögensabgabe!).
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Nach BCG-Erkenntnissen beträgt die Summe aller privaten Vermögen innerhalb der Euro-Zone rund € 18 Billionen Euro. Mit einer Vermögensabgabe von einem Drittel könnte man die ermittelte Schuldenlücke von € 6 Billionen schließen.
Während sich für deutsche private Finanzvermögen ein Anteil von etwa 11% ergäbe, lägen die Quoten in anderen Euro-Staaten natürlich ungleich höher. Griechische Sparguthaben, so die Studie, müssten beispielsweise mit rund 50 % wegbesteuert werden!
(Anm.: sofern sie zwischenzeitlich nicht das Land verlassen haben.)
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„Mesopotamia“ – warum diese Metapher?
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Im 3. Jahrtausend (Sumerer) herrschten die Priesterfürsten, welche die politische und religiöse Macht in ihren Händen hielten. Sie organisierten auch die Kanalisierung des Landes und den Ackerbau. Der Haushalt des Staates war gleichbedeutend mit dem des Herrschers, man nennt diese Wirtschaftssystem Oikos-Wirtschaft. Die Organisation benötigte dafür einen großen Verwaltungsapparat. Die Sklaven, die für die Priesterfürsten arbeiteten, erhielten dafür Naturalien. Privateigentum wurde erst in der Zeit Babylons etabliert. Die Aufgaben des Staates wurden im Laufe der Zeit teilweise “privatisiert”, d.h. ein Pächter übernahm die Arbeiten und musste dafür eine Leistung (z.B. Silber) erbringen.
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Die Bauern im 2. bis 1. Jahrtausend v. Chr. dagegen tauschten ihre Produkte gegen benötigte Lebensmittel und Textilien. Die Tempel und ihre Priester hatten in Assyrien weit weniger Einfluss auf die Wirtschaft. Der assyrische Staat duldete das Privateigentum und finanzierte sich durch Tribute und Steuern. Die Ländereien waren im Besitz von Adelsfamilien, die die kleinen Bauern immer mehr zu Abhängigen machten. Einen großen Vorteil hatte der Landbesitz – er war steuerfrei. Neben Landbesitz besaßen diese Adelsfamilien meist noch große Handelsunternehmungen.
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Auch in Babylon gab es einflussreiche Handelsherren, die mit ihren Familien regelrechte Dynastien bildeten. Nicht nur durch Handel vermehrten sie ihr Vermögen, sondern auch durch Geldgeschäfte. Erstaunlicherweise schien es zu dieser Zeit keine Märkte (Basare) gegeben zu haben, wie man es von einem orientalischen Land eigentlich erwarten würde. Doch die aufgefundenen Dokumente berichten nicht über diese Handelsform.
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Mesopotamien handelte mit den angrenzenden Ländern. Die Fernhandelsbeziehungen reichten dabei sogar von der Ostsee bis zum Indusdelta. Die Waren wurden per Schiff oder mit Karawanen ins Land gebracht. Die Karawanen transportierten ihre Handelsware zunächst mit Eseln, ab dem 1. Jahrtausend v. Chr. trugen Kamele die Ware. Im geringen Umfang wurden auch Pferde und Wagen eingesetzt. Straßen gab es erst seit dem Neuassyrischen Reich.
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By the way:
von Zeit zu Zeit erklärten die jeweiligen mesopotamischen Machthaber Forderungen und Verbindlichkeiten für ungültig!
Got the picture?
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30. November 2011:
Levin Holle wird neuer Abteilungsleiter im BMF
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03. Mai 2012:
„Legal Problems of Bail-ins“
ILF-Conference „The Crisis Management Directive: Europe’s Solution for Too Big To Fail?“
Autor: Dr. Dirk H. Bliesener, LL.M. – Partner HENGELER MUELLER
PDF – [16 Seiten]
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Januar 2013:
The Boston Consulting Group
Collateral Damage – „Ending the Era of Ponzi Finance“ –
Ten Steps Developed Economies Must Take
PDF – [281 Seiten]
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Content (oder zwingende Handlungsempfehlungen ?):
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- Deal with the Debt overhang – immediately
- Reduce unfunded liabilities
- Increase the efficiency of government
- Prepare for labor scarcity
- Develop smart immigration policy
- Invest in education
- Reinvest in the asset base
- Increase the raw material effeciency
- Cooperate on a global basis
- Launch the next Kondratiev wave
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Schaut man sich die aktuellen Entwicklungen der Politik etwas genauer an, könnte der Eindruck entstehen, dass genau diese Empfehlungen umgesetzt werden.
Finden Sie das auch .. oder sehe ich Gespenster?
In einem zeitnah zu erarbeitenden Aufsatz will ich versuchen meine diesbezügliche Einschätzung zu belegen.
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22. März 2013:
„Wie Merkel und Schäuble das Volk belügen“
Eurorettung auf Kosten der Sparer?
Die Zyprioten erfahren gerade am eigenen Leib, wie sich die EU an ihre eigenen Auflagen richtet. Nur als letztes Intrument dürfen die Spareinlagen der Bürger angetastet werden. Doch genau dort wollten die Brüsseler zu allererst reinlangen.
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04. April 2013:
Bail-in zu Lasten von Schweizer Konten – Ist eine Zyprisierung von Guthaben auf Schweizer Konten denkbar?
Nach dem unglaublichen Raubzug zu Lasten zypriotischer Bankguthaben, soll dieser Frage nachgegangen werden.
Schon fast überraschend schnell findet sich darauf eine Antwort:
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Im Falle der signifikanten Schieflage einer Schweizer Bank können Guthaben -ähnlich der zypriotischen Blaupause- konfisziert werden!
Grundlage:
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat medial offenbar unbeachtet die Bankgesetze so geändert (s. Anhang), dass ein sogenannter Bail-In ermöglicht wird!
Damit ist im bislang „Sicheren Hafen“ Schweiz die Sicherheit des Geldes auf den Konten dann nicht mehr gewährleistet, wenn eine Zahlungsunfähigkeit des Institutes droht. In einem solchen Fall könnte die FINMA völlig legal Guthaben zur Rettung der Bank abgreifen!
[…]
.. weiter
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11. April 2013:
FINANCIAL STABILITY BOARD:
Thematic Review on Resolution Regimes – Peer Review Report
PDF – [84 Seiten]
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Table of Contents
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Foreword
Financial Stability Board (FSB) member jurisdictions have committed, under the FSB Charter and in the FSB Framework for Strengthening Adherence to International Standards,1 to undergo periodic peer reviews. To fulfil this responsibility, the FSB has established a regular programme of country and thematic peer reviews of its member jurisdictions.
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Thematic reviews focus on the implementation and effectiveness across the FSB membership of international financial standards developed by standard-setting bodies and policies agreed within the FSB in a particular area important for global financial stability. Thematic reviews may also analyse other areas important for global financial stability where international standards or policies do not yet exist. The objectives of the reviews are to encourage consistent cross-country and cross-sector implementation; to evaluate (where possible) the extent to which standards and policies have had their intended results; and to identify gaps and weaknesses in reviewed areas and to make recommendations for potential follow-up (including via the development of new standards) by FSB members.
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This report describes the findings of the first peer review on resolution regimes, including the key elements of the discussion in the FSB Resolution Steering Group and the FSB Standing Committee on Standards Implementation.
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Definitions of key terms used in the report
Glossary
Abbreviations for Financial Authorities in FSB Jurisdictions
Executive Summary
Recommendations
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I. Introduction
1. Background
2. Objectives and scope of the review
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II. Actions undertaken in response to the financial crisis
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III. Key features of resolution regimes
1. Scope of resolution regimes (KA 1)
2. Resolution authority (KA 2)
3. Resolution powers (KA 3)
4. Set-off, collateralisation, segregation of client assets (KA 4)
5. Safeguards (KA 5)
6. Funding of institutions in resolution (KA 6)
7. Legal framework for cross-border cooperation (KA 7)
8. Resolvability assessments (KA 10)
9. Recovery and resolution planning (KA 11)
10. Access to information and information sharing (KA 12)
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IV. Planned reforms to resolution regimes
V. Conclusions and recommendations
1. Conclusions
2. Recommendations
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Annex A: Recent Major Legislative Reforms in FSB Jurisdictions
Annex B: Selected Features of Resolution Regimes in FSB Jurisdictions
Annex C: Planned Reforms to Resolution Regimes in FSB Jurisdictions
Annex D: Detailed Features of Resolution Regimes in FSB Jurisdictions
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13. April 2013:
Die Enteignungs-Uhr tickt lauter
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15. April 2013:
FINANCIAL STABILITY BOARD:
Bericht an die G-20 Finanzminister und Notenbank-Gouvereure
PDF – [8 Seiten]
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Eine EU-weite Bail-in Umsetzungs-Strategie wird u.a. ab Seite 5 skizziert:
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- Completing the resolution toolbox for banks
- Extending resolution powers and tools to non-bank financial institutions
- Framework and powers to resolve financial groups and conglomerates
- Cross-border cooperation
- Information sharing
- Treatment of financial contracts in resolution
- Funding of resolution
- Recovery and resolution planning and actions to improve resolvability
- Operational capacity
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18. April 2013:
Prof. Lucke: Zugriff auf Bank-Guthaben „im Prinzip richtig“
So scheibchenweise offenbart sich der symphatische Seelenfänger. Weitere Offenbarungen lassen sich aus seinem Hamburger Appell entnehmen.
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20. April 2013:
„Hinterlassenschaften der Party der letzten 30 Jahre aufräumen“
Daniel Stelter (Boston Consulting Group) fordert Schuldenschnitt und Vermögenssteuer in Europa.
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Deutschlandradio — Interview als PODCAST – [6:49 Min]
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26. April 2013:
Erläuterungen zum „Bail-in“ aus Sicht der Genossenschaftlichen FinanzGruppe
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28. April 2013:
Die EU-Kommission verkündete am 12. April 2013 noch einmal, was sie bereits am 6. Juni 2012 unter der Überschrift „Neue Krisenmanagement-Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Bankenrettungen“ (IP/12/570) veröffentlicht hatte: Schieflagen von Euro-Banken sollen gelöst werden, indem die Eigenkapitalgeber und Gläubiger der Banken die Verluste zu tragen haben.
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Die Politik, Eigenkapitalgeber, Gläubiger und Einleger in zur Deckung von Bankverlusten heranzuziehen, wird als „Bail-in“ bezeichnet.
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Die Haftungsrangfolge soll dabei wie folgt sein: Entstehen bei Banken Verluste, so müssen diese zunächst von den Eigentümern der Banken getragen werden.
Reicht also das Eigenkapital nicht aus, die Verluste zu decken (kommt es also zu einer Überschuldung), so müssen nachrangige Verbindlichkeiten der Banken („Subordinated Debt“) herabgesetzt werden. Reicht das immer noch nicht aus, um die Verluste zu decken, kommen erstrangige Verbindlichkeiten („Senior Debt“) an die Reihe. Und reicht das immer noch nicht, sollen auch die Halter von Bankeinlagen, die mehr als 100.000 Euro betragen, zur Ader gelassen werden.
[…]
Prof. Thorsten Polleit, Blog: Bankhaus Rott & Frank Meyer
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02. Mai 2013:
Wachsende Angst vor der Bail-In-Schere – Der nächste Haircut geht daneben!
Erkenntisreiche Einschätzungen des renommierten Wirtschaftjournalisten Markus Gaertner
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03. Mai 2013:
Südeuropa schafft es alleine nicht! – EU-Gesetz: Deutsche Sparer sollen für europäische Banken haften
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.. to be continued!
Südeuropa schafft es alleine nicht!
Veröffentlicht: 3. Mai 2013 Abgelegt unter: bail-in, Banken, Euro- und Finanzkrise, EUROPÄISCHE UNION (EU), Merkel-Zitate und mehr | Tags: bail-in, Banken-Union, Dr. Angela Merkel, Drei-Säulen-System, DSGV-Präsident Georg Fahrenschon, Einlagen-Sicherung, EU-Gesetzesvorlage 2 KommentareEU-Gesetz:
Deutsche Sparer sollen für europäische Banken haften
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Die EU-Gesetzesvorlage, die das künftige Vorgehen bei Banken-Pleiten regelt, nimmt Gestalt an. Demnach werden alle Gläubiger, auch die Sparer, an der Rettung beteiligt. Die EU sieht darin die einzige Chance, um Banken-Pleiten so zu regeln, dass es zu keiner Ansteckung und somit keinen System-Crash kommt.
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Die Inhaber von Bank-Konten sollten zwar formal die letzten sein, die im Fall eines Banken-Konkurses Verluste erleiden. Ob und wann aber die Möglichkeiten der anderen Gläubiger – Aktionäre und Anleihenbesitzer – ausgeschöpft sind, wird von Fall zu Fall entschieden. So will es ein Gesetzes-Vorschlag, der derzeit von den EU-Staaten diskutiert wird.
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Verluste für Anleger werden demnach in der EU zum Normalfall, berichtet Reuters.
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Eine Enteignung der Sparer ist auch ausdrücklich möglich. In dem Entwurf heißt es:
„Dies würde heißen, dass sie nicht von einem Bail-in ausgeschlossen sind, sondern dass andere Gläubiger zuerst Verluste hinnehmen müssen.“
Die EU fürchtet, dass ein derartiges Vorgehen Panik unter den Sparern auslösen könnte.
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DWN
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Rede von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf dem Sparkassentag 2013
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel spricht sich auf dem Sparkassentag in Dresden für die Wichtigkeit des Drei-Säulen-Systems im deutschen Finanzwesen aus.
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Interview mit DSGV-Präsident Georg Fahrenschon:
Rhetorische Baldrian-Tropfen gegen Verlust-Ängste deutscher Sparer … Fahrenschon scheint seinen politischen Einfluß deutlich zu überschätzen!
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