Nach Prokon-Pleite: Verbot riskanter Finanzprodukte?
Veröffentlicht: 23. Januar 2014 Abgelegt unter: FINANZ-MÄRKTE | Tags: BaFin, Genußrechte, grauer Kapitalmarkt, Partizipationskapital 2 KommentareDie Bundesregierung will Kleinanleger zukünftig besser schützen und den Verkauf hochriskanter Finanzprodukte notfalls beschränken oder sogar verbieten. Die beteiligten Ministerien sind sich darüber einig, die Finanzaufsichtsbehörde BaFin mit einer entsprechenden Ermächtigung auszustatten.
Die seit Längerem laufenden Vorarbeiten werden jetzt wegen des Falls Prokon intensiviert.
Der Fall Prokon zeigt, dass der Anlegerschutz im Grauen Kapitalmarkt unzureichend ist.
Ein einheitlicher Kundenschutz ist nur dann wirksam, wenn vergleichbare Geschäfte gleichen Regeln und auch einer vergleichbaren Aufsicht unterworfen werden. Die Beaufsichtigung des Grauen Kapitalmarkts durch die Gewerbeaufsichtsämter kann diesem Anspruch nicht genügen. Den Rest des Beitrags lesen »
Deutsche Bank lässt keine Spiele aus –
Veröffentlicht: 16. Juli 2013 Abgelegt unter: BaFin, Deutsche Bank | Tags: Al Khaliji, “cheapest-to- deliver”, “no balance-sheet usage”- Strategie, BaFin, Banca Monte dei Paschi di Siena, Banco do Brasil, Banco Popolare SC, Bundesbank, Derivatehandel, Dexia, Federal Deposit Insurance Corp (FDIC), Hellenic Postbank, IAS, IAS32, IFRS- Bilanzstandards, KPMG, National Bank of Greece, Projekt “Santorini”, Repo-Geschäfte, Standard & Poor's, Subprime-Hypothekenanleihen, Taunus Corp Hinterlasse einen Kommentarund die Verluste gehen auf’s Haus … IHR HAUS!
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Bildrechte: GNU – Urheber Ralf Roletschek
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So könnten sich die Bankster das vorstellen, sobald die Kugel auf der O landet, werden die Verluste zunächst in der Bilanz versteckt.
Lassen sich diese Tricksereien nicht länger verbergen, erfolgt die Umbuchung auf das Konto „too big, to fail“ (oder too big, to jail ).
Inhaber dieses ‚Kontos‘ sind die deutschen Steuerzahler und ggfls. auch noch die eigenen Kunden!
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Das ist juristisch nicht möglich, könnte man meinen.
Die Erfahrung mit den Euro-Glycerin-Jongleuren hat leider gezeigt: ES GILT DAS GEBROCHENE WORT und schlimmer: WAS SCHEREN UNS GESETZE!
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Wer also in Hoffnung investiert, sollte eine alte Binsenweisheit in Erinnerung rufen: „Die Hoffnung stirbt zuletzt – aber sie stirbt!“
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In welche seltsame Spiele das Haus verstrickt ist, geht aus einem Bloomberg-Dossier hervor, welches von Format in deutscher Übersetzung angeboten wird.
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Skurrile Engagements, eben Leistungen aus Leidenschaft (bzw. Leiden schafft), der Bank könnten bei manchen Kunden und besorgten Bürge(r)n erhebliche Sorgenfalten verursachen.
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Juristisch ist der Bank vermutlich kaum beizukommen.
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“Sie haben eine schlaue Möglichkeit gefunden, um sich die Rechtslage zunutze zu machen und haben die Regeln buchstabengetreu befolgt”
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sagt Barry Epstein, Principal für Forensic Accounting und Litigation Consulting bei Cendrowski Corporate Advisors in Chicago, der die in Rede stehenden Dokumente untersucht hat.
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Aus den von Bloomberg eingesehenen Dokumenten geht nicht hervor, ob die Aufsichtsbehörden in Deutschland oder anderswo etwas von den Transaktionen wussten. Sven Gebauer, ein Sprecher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) aus Bonn, erklärte, dass aus Gründen der Vertraulichkeit kein Kommentar zu bestimmten Unternehmen oder Transaktionen abgegeben werden könne.
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Ute Bremers, eine Sprecherin der Bundesbank in Frankfurt, wollte zu den Deals nicht Stellung nahmen, ebenso wie John Nester von der US-Finanzaufsicht SEC in Washington. Ein Sprecher des International Accounting Standards Board in London, das Bilanzierungsregeln festsetzt, erklärte, dass kein Kommentar dazu abgegeben werde, wie Bilanzierungsrichtlinien umgesetzt würden.
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Was aus den Berichten und Dokumenten nicht hervorgeht, sind u.a. die außerbilanziellen Risiken der Deutschen Bank, etwa bei den US-Engagements der Taunus Corp. oder etwaige Verluste, welche aus dem Derivatehandel in einem Umfang von € 58 Billionen (zum besseren Verständnis: wir reden über 58.000 Milliarden, oder 58 Millionen mal 1 Million!) zutage treten könnten.
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Offenbar hat Standard & Poor’s „den Braten“ bereits gerochen und konsequenterweise den Daumen gesenkt!
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Wer ein noch umfassenderes Bild zu den DB-Merkwürdigkeiten erhalten möchte, wird im Archiv fündig.
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Carpe diem
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Ihr Oeconomicus
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aus dem Archiv:
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Wenn aus dem Sparkonto ein Spendenkonto wird
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EU “fair value”-Richtlinie
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Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG)
EZB verliert den Überblick:
Veröffentlicht: 17. Mai 2013 Abgelegt unter: BaFin, EZB | Tags: BaFin, Bankenaufsicht, EBA, EU-Parlament, Stresstest Hinterlasse einen KommentarStress-Tests für Banken verschoben
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Die EZB hat die für dieses Jahr geplanten Stresstests für die Banken abgesagt und auf 2014 verschoben. Damit will die EZB die Möglichkeit erhalten, den Banken vor dem Stresstest noch einmal unauffällig unter die Arme greifen zu können. Danach soll die Banken-Union stehen – und damit der Zugriff auf die deutschen Spareinlagen eine sanftere Rettung ermöglichen.
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DWN
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EU-Bankenaufsicht verschiebt Stresstests
Nur nichts überstürzen: Um Fehler zu vermeiden und mögliche Überraschungen zu umgehen, wird der geplante Stresstest für die Großbanken der Eurozone verschoben. Besonders die Bafin befürchtete sonst heillose Verwirrung.
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Handelsblatt
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Unverbindlicher Zuspruch – EU-Parlament verschiebt Abstimmung zur EZB-Bankenaufsicht
Das Europäischen Parlament ist zwar für eine EZB-Bankenaufsicht, hat den ausgehandelten Kompromiss aber noch nicht abgesegnet. Abstimmen wollen die EU-Abgeordneten erst, wenn die Rechenschaftspflicht der EZB gegenüber dem Parlament vertraglich gesichert ist. Ein Überblick zu den Reaktionen.
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euractiv
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Europäische Bankenaufsicht – FAQ
Noch ist nichts endgültig entschieden, aber die Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und EU-Kommission zur einheitlichen Europäischen Bankenaufsicht nähern sich ihrem Ende. Mit diesem als Element der Bankenunion geplanten Mechanismus sollen vor allem die großen europäischen Banken und Institute, die öffentliche Unterstützung erhalten, von der Europäischen Zentralbank (EZB) kontrolliert werden.
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Für die gemeinsame Aufsicht sprechen mehrere Gründe: Kompetenzgerangel zwischen Aufsichtsbehörden einzelner Ländern wird verringert, wenn eine Bank in mehreren EU-Ländern tätig ist. Zudem räumt die europäische Aufsicht mit einem grundlegenden Problem auf: Zahlreiche der Vorgaben für die Bankenaufsicht und -regulierung sind in Form von EU-Richtlinien formuliert. Diese müssen in nationalstaatliches Recht übersetzt werden, was einen gewissen Raum für inhaltliche Anpassungen lässt.
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Andererseits birgt die europäische Aufsicht durchaus Risiken. Selbst wenn es gelingt, die Aufsichtsfunktion streng von der Funktion als Zentralbank zu trennen, bedeutet dies einen Machtzuwachs für eine durchaus umstrittene Behörde, die schon jetzt ein gewaltiges wirtschaftspolitisches Gewicht hat. Zudem besteht die Gefahr, dass Banken mit unterschiedlicher Risikostruktur und abweichenden Geschäftsmodellen von der zentralen Aufsicht genauso behandelt werden wie die Big Player. Dazu deutet sich in den Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament inzwischen ein Kompromiss an, nach dem das neu geschaffene Aufsichtsgremium in der EZB formell für die Aufsicht aller Banken zuständig ist, die konkrete Arbeit aber je nach Größe und Komplexität der entsprechenden Banken aufgeteilt wird. So würde die EZB mit Sicherheit zuständig für die Deutsche Bank, kaum aber für die Sparkasse oder Volksbank. Die müssten sich nach wie vor mit der deutschen Bankenaufsicht Bafin auseinandersetzen.
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Um den Informationsaustausch zwischen EZB und nationalen Behörden zu gewährleisten, richten die Aufseher ein neues Gremium unter dem Dach der EZB ein aus EZB-Vertretern und Mitarbeitern der nationalen Aufsichtsbehörden.
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Die demokratische Kontrolle der neuen Institution ist ein weiterer Knackpunkt in den Verhandlungen: So macht sich das EU-Parlament stark für ein demokratisches Abstimmungsverfahren ohne Blockademinderheiten für das Gremium der Aufsichtsbehörden und dafür, dass die Vorsitzenden dieses Gremiums vom Plenum bestätigt werden müssen. Außerdem beharren die Parlamentarier auf dem Recht, die Arbeit des Gremiums in nichtöffentlichen Sitzungen unter die Lupe nehmen zu dürfen. Beides kommt beim Rat nicht besonders gut an.
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Richtig umgesetzt bringt eine gemeinsame Aufsicht durchaus Vorteile, sie kann aber nur einer von mehreren Schritten sein, mit denen die Lehren aus der Finanzkrise gezogen werden. Neben dem ebenfalls zur Zeit verhandelten Abwicklungsmechanismus, der ein Konkursverfahren für Banken einführt, und einer europäischen Einlagensicherung ist die Einführung eines Trennbankensystems und die Verkleinerung der größten Banken erforderlich. Ein Trennbankensystem, wie es in den USA als Lehre aus der Weltwirtschaftskrise in den 30er Jahren geschaffen und 1999 abgeschafft wurde, verbietet einer Bank mit normalen Kundeneinlagen das Handeln auf eigene Rechnung an den Finanzmärkten. Gut umgesetzt und mit ausreichendem Abstand zwischen den dann getrennten Geschäfts- und Investmentbanken verringert sich das Risiko einer Ansteckung von Investmentbanken auf Geschäftsbanken ganz erheblich. Und selbst wenn eine Investmentbank dem Ruin entgegen geht, bleibt das Zahlungssystem davon relativ unberührt.
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leidenschaftliche Ungereimtheiten
Veröffentlicht: 24. März 2013 Abgelegt unter: BaFin, Deutsche Bank, UNTERNEHMEN IM KRISENMODUS | Tags: BaFin, Iran-Geschäfte, Libor, Rückstellungen, Strafzahlungen Hinterlasse einen KommentarRückstellungen der Deutschen Bank AG
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Die Deutsche Bank legt viele Milliarden für eventuelle Strafen zurück, der Gewinn sank auf unter 300 Millionen Euro für 2012.
Nach den Verstrickungen um den Libor-Skandal droht dem Geldhaus insbesondere durch leidenschaftliche Leistungen im Zusammenhang mit Iran-Geschäften neuer Ärger.
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Anshu Jain und Jürgen Fitschen könnten alsbald mit einer symbolischen „Gelben Karte“ seitens der BaFin rechnen.
N24
Aufstand der Sparkassen
Veröffentlicht: 28. August 2012 Abgelegt unter: BaFin, DEUTSCHLAND - GERMANY, Sparkassen | Tags: BaFin, Bundesbank, Dr. Angela Merkel, Euro-Zone, EZB, Gemeinsamer Rettungsfonds, Genossenschaften, Genossenschaftsbanker Uwe Fröhlich, Georg Fahrenschon, Spareinlagen, Sparkassen, Verband öffentlicher Banken, zentrale Bankenaufsicht Hinterlasse einen KommentarAufstand der Sparkassen
Wer soll in Zukunft die Banken überwachen? In Brüssel wird über eine zentrale Bankenaufsicht bei der EZB nachgedacht. Sparkassen und Genossenschaften bekämpfen die Idee vehement. Es geht um Macht und Geld – und die Gegner argumentieren, die Spareinlagen der Kunde seien gefährdet.
„Mit großer Sorge und Irritation haben wir zur Kenntnis genommen, dass derzeit in Brüssel diskutiert wird, alle Kreditinstitute der Euro-Zone dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus zu unterstellen“,
schreiben die drei Bankenvertreter in dem Brief, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Man bitte die Kanzlerin, sich dafür einzusetzen, dass nur die größten, systemrelevanten Institute der zentralen Aufsicht unterstellt werden.
Süddeutsche
Basel-III-Vorschriften beschlossen
Veröffentlicht: 22. August 2012 Abgelegt unter: BaFin, Basel III, DEUTSCHLAND - GERMANY | Tags: BaFin, Basel III, Energiewende, Kapitalvorschriften, Kernkapitalquote, Steuerzahler Hinterlasse einen KommentarBasel-III-Vorschriften beschlossen
Wenn Banken versagen, soll der Steuerzahler nicht mehr dafür zahlen. Die Bundesregierung prescht vor und setzt die Richtlinie Basel III lange vor der EU um. Für die Banken bedeutet das: Sie müssen bessere Rücklagen bilden und haben weniger Geld zum Zocken übrig.
Süddeutsche – 22.08.2012, 11:09
Anmerkung
Beim ersten Satz dieser Meldung „soll der Steuerzahler nicht mehr dafür zahlen“ könnte mancher Leser die Frage aufwerfen, ob sich der verantwortliche Redakteur morgens mit dem Vorschlaghammer die Haare kämmt …
Ihr Oeconomicus
Anhörung der Stärkung der deutschen Finanzaufsicht
Veröffentlicht: 1. August 2012 Abgelegt unter: BaFin, Deutscher Bundestag | Tags: BaFin, Bundesbank, Bundesfinanzministerium, Finanzausschuss, Finanzstabilität, Gesetzentwurf Hinterlasse einen KommentarAnhörung der Stärkung der deutschen Finanzaufsicht
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht (17/10040) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Vorsitz von Dr. Birgit Reinemund (FDP) am Montag, 10. September 2012. Die Sitzung beginnt um 12 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Gründung eines Ausschusses für Finanzstabilität vor. Dem Gremium sollen Vertreter der Deutschen Bundesbank, des Bundesfinanzministeriums und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angehören.
„Gefahren identifizieren“
Die Bundesbank soll künftig auch zur Wahrung der Finanzstabilität beitragen, indem sie laufend maßgebliche Sachverhalte analysiert, um Gefahren für die Finanzstabilität zu identifizieren und Vorschläge zur Warnung vor diesen Gefahren oder Empfehlungen für Gegenmaßnahmen zu erarbeiten.
Auf dieser Basis soll dann der Ausschuss für Finanzstabialität Empfehlungen an zuständige nationale Stellen zur Beseitigung von Gefahren für die Finanzstabilität aussprechen.
BaFin-Mitarbeiter sollen mehr verdienen
Verbessern will die Regierung zudem die Bezahlung der BaFin-Mitarbeiter. Vorgesehen ist eine Stellenzulage, die je nach Besoldungsgruppe zwischen 57,98 und 339,13 Euro monatlich beträgt. Die auf 3,957 Millionen Euro veranschlagten Kosten sollen von den Banken über Umlagen und Gebühren finanziert werden.
Der Bundesrat hat unter anderem verlangt, nicht nur die Tätigkeit der Berater von Banken und Sparkassen von der BaFin überwachen zu lassen, sondern auch die Tätigkeit der freien Finanzanlagenvermittler.
(vom)
Zeit: Montag, 10. September 2012, 12 bis 14 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie der Nummer ihres Personaldokuments anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.
Quelle: Deutscher Bundestag
herzlichst
Ihr Oeconomicus