Cum-Ex Skandal belastet drei deutsche Finanzminister
Veröffentlicht: 15. Juli 2016 Abgelegt unter: 4. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode - Cum/Ex - Vorsitz: Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD), BaFin, Bankenverband, banking & fraud, BMF, Cum-Ex-Geschäfte (Dividendenstripping), Referat IV C 1 - Einkommensteuer (Einkünfte aus Kapitalvermögen; Vermietung und Verpachtung; Kapitalertragsteuer); Investmentsteuergesetz; REIT-Gesetz, Untersuchungsausschüsse | Tags: Arnold Ramackers, Investmentsteuerrecht Hinterlasse einen Kommentar.
Cum-Ex Skandal belastet drei deutsche Finanzminister
Milliarden für Millionäre – Wie der Staat unser Geld an Reiche verschenkt
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Hat der Staat jahrelang unsere Steuergelder an Millionäre ausgezahlt?
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Am 14. Oktober 2014 lässt die Kölner Staatsanwaltschaft dutzende Büros und Wohnungen im In- und Ausland durchsuchen. Damit holt sie zum bislang größten Schlag gegen mehr als 30 Banker, Fondsbetreiber, Anwälte und Finanzberater wegen dubioser Aktiendeals zu Lasten des Fiskus aus.
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Doch waren diese Geschäfte überhaupt illegal?
Dem Staat waren sie jedenfalls über zehn Jahre lang bekannt. Drei Finanzminister schafften es in dieser Zeit nicht, eine Gesetzeslücke zu schließen, die diese sogenannten Cum-Ex–Deals erst möglich machten.
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Anhand bisher unveröffentlichter Dokumente sowie mit den Stimmen beteiligter Zeitzeugen und Insider beschreibt Autor Jan Schmitt in seiner Dokumentation das beispiellose Versagen der deutschen Politik.
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Der Film schildert einen Wirtschaftskrimi, dessen Protagonisten – Täter wie Opfer – sich wie das „Who is Who“ der deutschen Gesellschaft lesen.
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Fazit
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Der Versuch von Jan Schmitt, diesen komplexen Sachverhalt einigermaßen verständlich aufzuarbeiten ist ohne Zweifel überaus lobenswert.
Gleichwohl wird man sich wohl eingestehen müssen, dass aus dem Kreis der Blockparteien wohl kaum jemand den Mut aufbringen wird, verantwortliche Polit-Trolls zur Rechenschaft zu ziehen, zumal es beklagenswerterweise keine gesetzliche Grundlage dafür gibt, vorsätzliche Veruntreuung von Steuergeldern wirksam zu sanktionieren.
Es ist also davon auszugehen, dass der in Rede stehende Skandal wie schon allzu oft kleingeredet wird und verpufft, womit längst erodiertes Politik-Vertrauen weiteren Schaden nimmt.
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Für die Zukunft wäre es sicher denkbar und zugleich unrealistisch, dass sich -wie im vorliegenden Fall- unabhängige Politiker, die sich nicht dem Joch der so genanten Fraktionsdisziplin unterwerfen, jenseits aller Parteigrenzen zusammenfinden, um solche Exzesse zu analysieren und öffentlichkeitswirksam auch in die Wahlkreise zu tragen.
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In den Reihen politischer Akteure fände sich durchaus der notwendigen Sachverstand, aber weder Mut noch Rückgrat sich gegen „das System“ zu stellen.
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Und die AfD ?
Seitens der dort agierenden Polit-Amateure sind derzeit kaum Impulse zu erwarten, auch wenn die Beisitzerin im Bundesvorstand, Alice Weidel, die fachlichen Voraussetzungen mitbringen dürfte, um sich in die Materie einzuarbeiten.
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Zusammen mit Sahra Wagenknecht und Sven Giegold könnte sich unter Einbeziehung sachverständiger Berater wie bspw. Dr. Peter Gauweiler, Prof. Ekkehard Wenger (Lehrstuhl für BWL, Bank- und Kreditwirtschaft an der Uni Würzburg) und dem ehemaligen Verfassungsrichter, Prof. Udo Di Fabio ein erstes Team konstituieren, um zumindest erste Leitlinien für notwendige Haftungsfragen politischer Akteure zu entwickeln.
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Selbstverständlich handelt es sich hierbei nur um -mehr oder weniger- utopische Gedankenfetzen, die bestenfalls Sphärenklänge einer vielleicht fernen Zukunft auslösen können.
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Als mögliches Etappenziel wäre jedoch denkbar und wünschenswert, zumindest ein politisches und gesellschaftliches Bewusstsein dafür zu erlangen, dass Fehlschlüsse überall dort lauern, wo (auch historische) Zusammenhänge nicht erkannt oder negiert werden, gravierende Gefahren für unser aller Zukunft jedoch häufig in Dogmen, Positionen und Überzeugungen zu finden sind, die wir zu kennen glauben und daher nicht wirklich hinterfragen !
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Ihr Oeconomicus
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follow-up, 29.09.2016
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Teurer Lobbyismus: Milliardengeschenke für Superreiche
Monitor | 29.09.2016 | 08:08 Min.
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korrespondierend:
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„Cum/Ex“-Thema nicht vordringlich
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4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex)/Ausschuss – 23.09.2016
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„Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich nach den Worten eines ehemaligen Referatsleiters bei der Aufklärung der Cum/Ex-Geschäfte auch auf den Bankenverband verlassen. Erschwert worden sei dies auch durch eine permanente Personalknappheit, sagte der ehemalige Steuerreferatsleiter im BMF, Michael Gierlich, vor dem 4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex). Zusammen mit Gierlich waren zwei weitere ehemalige Ministeriumsbeamte sowie eine Referatsleiterin aus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur 20. Sitzung des Ausschusses geladen.
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Gierlich, 69, war von 2001 bis zu seiner Pensionierung Referatsleiter in der Steuerabteilung des Ministeriums. Mit dem Thema der steuerbetrügerischen Cum/Ex-Aktiengeschäfte um den Dividendenstichtag herum sei er erstmals 2002 mit dem Schreiben des Bankenverbandes konfrontiert worden, in dem die Banken das Problem schilderten und einen Vorschlag für dessen Lösung unterbreiteten. Gierlich sagte auf eine Frage des Ausschussvorsitzenden Hans-Ulrich Krüger (SPD), das Schreiben habe damals kaum jemand verstanden, deshalb habe man sich das vom Verband ausführlich, auch mit Hilfe einer Präsentation, erklären lassen. Diese sei dann später auch den Ländern zugeleitet worden, ohne auf die Urheberschaft des Bankenverbandes zu verweisen. Aus Sicht der CDU-Abgeordneten Sabine Sütterlin-Waack ist das Ministerium damit unnötigerweise der Rechtsauffassung der Banken gefolgt.
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Weiter erklärte Gierlich, das Thema Cum/Ex sei damals als „nicht ganz so eilig“ betrachtet worden, da noch andere wichtige Aufgaben zu erledigen gewesen seien. Man sei davon ausgegangen, dass die Sache bei nächster Gelegenheit repariert werden würde. Dies sei dann das nächste Bereinigungsgesetz, also das Jahressteuergesetz 2007, gewesen. 2009 habe sein Referat dann konkrete Hinweise auf Steuergestaltungen mit Hilfe von Cum/Ex-Geschäften erhalten und sofort den Minister informiert. Daraufhin sei eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen worden und eine völlige Systemumstellung in Angriff genommen worden.
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Der Ausschuss befragte Gierlich auch ausführlich zu seinem Mitarbeiter Arnold Ramackers, der zwischen 2004 und 2008 sowie 2010 nach seiner Pensionierung noch einmal für drei Monate im Referat IV C1 tätig war. Ramackers, Richter am Finanzgericht a. D., hatte auf der vorherigen Ausschusssitzung für Erstaunen gesorgt, weil er sich von 2008 bis 2009 für ein Jahr beurlauben ließ und in dieser Zeit selbständig bis zu seiner Pensionierung für den Bankenverband und gleichzeitig auch für das Ministerium arbeitete. Bezahlt wurde er aber nach eigenen Angaben von der Kreditwirtschaft. Nach 2010 beriet er weiterhin Bankenverband und Ministerium, aber ohne Honorar, sondern als „fachlich interessierter Staatsbürger“, wie Ramackers es ausgedrückt hatte.
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Gierlich schilderte, wie er Ramackers 2004 zufällig kennengelernt habe und ihn, da er dringend gute Mitarbeiter gesucht habe, angeworben habe. Ramackers sei auf dem Gebiet des Investmentsteuerrechts eine „absolute Spitzenkraft“ gewesen. Dieses Feld sei sozusagen Ramackers Hobby gewesen, weshalb er auch später bei Bedarf eingeschaltet worden sei. Dies habe dem ehemaligen Richter Spaß gemacht und sei von diesem nicht als Arbeit aufgefasst worden. Ramackers habe ihm, Gierlich, mitgeteilt, dass er auch für Verbände Investmentsteuer-Gutachten schreibe und dafür bezahlt werde. Das sei zwar legal gewesen, sagte Gierlich, aber er habe das sehr kritisch gesehen. Überrascht zeigte sich Gierlich von der Tatsache, dass Ramackers 2011 ein Ministeriumsschreiben an den Bankenverband weiterleitete. Das habe er nicht gewusst und auch nicht für möglich gehalten. Einen Hinweis in einer Whistleblower-Mail, wonach im Gierlich-Referat ein Mitarbeiter sitze, der gute Kontakte zu den Initiatoren der Cum/Ex-Geschäfte habe, könne er sich nicht erklären, sagte Gierlich auf eine Frage der Abgeordneten Sütterlin-Waack. Er hege keinen Verdacht gegen Ramackers.
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Wenig beitragen zur Aufkärung konnte der ehemalige Präsident der dem BMF unterstehenden Bundesfinanzakademie, Karl Wilhelm Christmann, der von 2004 bis 2006 die Unterabteilung IV C im Ministerium geleitet hatte. Er könne sich nicht erinnern, dass Cum/Ex damals ein brennendes Thema gewesen wäre und habe an Sitzungen, auf denen dieses eine Rolle spielte, nicht teilgenommen. Der Schwerpunkt seiner Arbeit habe in anderen Bereichen gelegen. Er gab jedoch zu Protokoll, dass die Personaldecke damals sehr knapp gewesen und die Steuerunterabteilung manchmal „sehr unterbesetzt“ gewesen sei. Ramackers kenne er, wisse aber nur, dass dieser „ein subtiler Kenner des Investmentsteuerrechts“ sei.
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Florian Scheurle, von März 2005 bis November 2009 Leiter der Steuerabteilung im BMF und seit 2010 Präsident des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) sowie des Bundesausgleichsamtes (BAA), sagte aus, dass er vermutlich über die Vorbereitung des Jahressteuergesetzes 2007 mit dem Thema Cum/Ex in Kontakt gekommen sei. An Einzelheiten und auch an Hinweise auf ein Cum/Ex-Geschäftsmodell im Jahr 2009 könne er sich jedoch nicht erinnern. Er habe sich in dieser Zeit auch um viele andere steuerrechtliche Dinge kümmern müssen.
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Den Vorwurf des Grünen-Abgeordneten Gerhard Schick, dass in Scheurles Verantwortung „ein heftiger Milliardenschaden“ entstanden sei, wies dieser zurück. Ihm sei nicht bekannt, so Scheurle, dass durch Fehler in der Steuerabteilung ein Schaden in dieser Höhe entstanden wäre. Im Falle der Lücke im Jahressteuergesetz 2007 habe sich das zuständige Referat zusammen mit den Ländern darum gekümmert, diese zu schließen. Auf eine Frage Schicks zu Regeln für den Informationsaustausch mit Banken und deren Verbänden sagte Scheurle, solche gebe es nicht, sondern man müsse sich auf die Kollegen verlassen, Interna nicht preiszugeben. Der Austausch mit den Verbänden an sich gehöre aber zum alltäglichen Geschäft der Steuerabteilung im BMF.
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BaFin-Referatsleiterin Ruth Burkert erläuterte anschließend die Arbeitsweise der Behörde. Zu Forderungen nach mehr Kompetenz in Steuerfragen bei der BaFin sagte die Großbankenaufseherin, die Behörde sei auch weiterhin nicht für Steuern zuständig und habe auch nicht das Know-how dafür. Es gebe aber inzwischen einen verbesserten Austausch zwischen BaFin und den Steuerbehörden.
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Burkert berichtete, wie ein Kollege auf einer Referatsleitersitzung im September 2012 von einer internen Untersuchung in einer Bank wegen des Verdachts auf Cum/Ex-Geschäfte berichtete. Die Referatsleiter sahen daraufhin Handlungsbedarf, auch bei anderen Banken diesbezüglich informell nachzufragen, um sie für das Thema zu sensibilisieren. Das BMF sei über die internen Ermittlungen in der Bank informiert worden. Die informelle Abfrage sei quasi die Vorstufe der offiziellen Bankenumfrage aus dem Frühjahr 2016 gewesen. Zu deren Ergebnissen und Detailfragen stand Burkert den Ausschussmitgliedern im Anschluss in geheimer Sitzung Rede und Antwort.“
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Quelle:
Deutscher Bundestag
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Weitere Veröffentlichungen des Deutschen Bundestages
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Neuer Ärger für erweiternden Vorstand der Deutschen Bank
Veröffentlicht: 4. August 2014 Abgelegt unter: BaFin, Deutsche Bank, LIBOR/EURIBOR Skandal | Tags: Ernst & Young, Libor-Affäre Ein KommentarWie der Spiegel berichtet, verschärft die Finanzaufsicht Bafin im Zusammenhang mit der Libor-Affäre offenbar ihre Untersuchungen bei der Deutschen Bank.
Um zu klären, ob und in welchem Umfang die Manager von der Zins-Manipulation wussten, sollen nun der erweiterte Vorstand sowie weitere Führungskräfte unter die Lupe genommen werden.
Das Magazin beruft sich auf eine aktuelle Auftragsbeschreibung der Bafin für die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young, die im Auftrag der Behörde die Rolle der Deutschen Bank in der Libor-Affäre untersucht.
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korrespondierende Archiv-Beiträge
Deutsche Bank lässt keine Spiele aus –
Veröffentlicht: 16. Juli 2013 Abgelegt unter: BaFin, Deutsche Bank | Tags: Al Khaliji, “cheapest-to- deliver”, “no balance-sheet usage”- Strategie, BaFin, Banca Monte dei Paschi di Siena, Banco do Brasil, Banco Popolare SC, Bundesbank, Derivatehandel, Dexia, Federal Deposit Insurance Corp (FDIC), Hellenic Postbank, IAS, IAS32, IFRS- Bilanzstandards, KPMG, National Bank of Greece, Projekt “Santorini”, Repo-Geschäfte, Standard & Poor's, Subprime-Hypothekenanleihen, Taunus Corp Hinterlasse einen Kommentarund die Verluste gehen auf’s Haus … IHR HAUS!
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Bildrechte: GNU – Urheber Ralf Roletschek
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So könnten sich die Bankster das vorstellen, sobald die Kugel auf der O landet, werden die Verluste zunächst in der Bilanz versteckt.
Lassen sich diese Tricksereien nicht länger verbergen, erfolgt die Umbuchung auf das Konto „too big, to fail“ (oder too big, to jail ).
Inhaber dieses ‚Kontos‘ sind die deutschen Steuerzahler und ggfls. auch noch die eigenen Kunden!
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Das ist juristisch nicht möglich, könnte man meinen.
Die Erfahrung mit den Euro-Glycerin-Jongleuren hat leider gezeigt: ES GILT DAS GEBROCHENE WORT und schlimmer: WAS SCHEREN UNS GESETZE!
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Wer also in Hoffnung investiert, sollte eine alte Binsenweisheit in Erinnerung rufen: „Die Hoffnung stirbt zuletzt – aber sie stirbt!“
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In welche seltsame Spiele das Haus verstrickt ist, geht aus einem Bloomberg-Dossier hervor, welches von Format in deutscher Übersetzung angeboten wird.
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Skurrile Engagements, eben Leistungen aus Leidenschaft (bzw. Leiden schafft), der Bank könnten bei manchen Kunden und besorgten Bürge(r)n erhebliche Sorgenfalten verursachen.
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Juristisch ist der Bank vermutlich kaum beizukommen.
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“Sie haben eine schlaue Möglichkeit gefunden, um sich die Rechtslage zunutze zu machen und haben die Regeln buchstabengetreu befolgt”
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sagt Barry Epstein, Principal für Forensic Accounting und Litigation Consulting bei Cendrowski Corporate Advisors in Chicago, der die in Rede stehenden Dokumente untersucht hat.
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Aus den von Bloomberg eingesehenen Dokumenten geht nicht hervor, ob die Aufsichtsbehörden in Deutschland oder anderswo etwas von den Transaktionen wussten. Sven Gebauer, ein Sprecher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) aus Bonn, erklärte, dass aus Gründen der Vertraulichkeit kein Kommentar zu bestimmten Unternehmen oder Transaktionen abgegeben werden könne.
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Ute Bremers, eine Sprecherin der Bundesbank in Frankfurt, wollte zu den Deals nicht Stellung nahmen, ebenso wie John Nester von der US-Finanzaufsicht SEC in Washington. Ein Sprecher des International Accounting Standards Board in London, das Bilanzierungsregeln festsetzt, erklärte, dass kein Kommentar dazu abgegeben werde, wie Bilanzierungsrichtlinien umgesetzt würden.
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Was aus den Berichten und Dokumenten nicht hervorgeht, sind u.a. die außerbilanziellen Risiken der Deutschen Bank, etwa bei den US-Engagements der Taunus Corp. oder etwaige Verluste, welche aus dem Derivatehandel in einem Umfang von € 58 Billionen (zum besseren Verständnis: wir reden über 58.000 Milliarden, oder 58 Millionen mal 1 Million!) zutage treten könnten.
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Offenbar hat Standard & Poor’s „den Braten“ bereits gerochen und konsequenterweise den Daumen gesenkt!
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Wer ein noch umfassenderes Bild zu den DB-Merkwürdigkeiten erhalten möchte, wird im Archiv fündig.
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Carpe diem
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Ihr Oeconomicus
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aus dem Archiv:
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Wenn aus dem Sparkonto ein Spendenkonto wird
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EU “fair value”-Richtlinie
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Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG)
EZB verliert den Überblick:
Veröffentlicht: 17. Mai 2013 Abgelegt unter: BaFin, EZB | Tags: BaFin, Bankenaufsicht, EBA, EU-Parlament, Stresstest Hinterlasse einen KommentarStress-Tests für Banken verschoben
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Die EZB hat die für dieses Jahr geplanten Stresstests für die Banken abgesagt und auf 2014 verschoben. Damit will die EZB die Möglichkeit erhalten, den Banken vor dem Stresstest noch einmal unauffällig unter die Arme greifen zu können. Danach soll die Banken-Union stehen – und damit der Zugriff auf die deutschen Spareinlagen eine sanftere Rettung ermöglichen.
[…]
DWN
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EU-Bankenaufsicht verschiebt Stresstests
Nur nichts überstürzen: Um Fehler zu vermeiden und mögliche Überraschungen zu umgehen, wird der geplante Stresstest für die Großbanken der Eurozone verschoben. Besonders die Bafin befürchtete sonst heillose Verwirrung.
[…]
Handelsblatt
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Unverbindlicher Zuspruch – EU-Parlament verschiebt Abstimmung zur EZB-Bankenaufsicht
Das Europäischen Parlament ist zwar für eine EZB-Bankenaufsicht, hat den ausgehandelten Kompromiss aber noch nicht abgesegnet. Abstimmen wollen die EU-Abgeordneten erst, wenn die Rechenschaftspflicht der EZB gegenüber dem Parlament vertraglich gesichert ist. Ein Überblick zu den Reaktionen.
[…]
euractiv
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Europäische Bankenaufsicht – FAQ
Noch ist nichts endgültig entschieden, aber die Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und EU-Kommission zur einheitlichen Europäischen Bankenaufsicht nähern sich ihrem Ende. Mit diesem als Element der Bankenunion geplanten Mechanismus sollen vor allem die großen europäischen Banken und Institute, die öffentliche Unterstützung erhalten, von der Europäischen Zentralbank (EZB) kontrolliert werden.
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Für die gemeinsame Aufsicht sprechen mehrere Gründe: Kompetenzgerangel zwischen Aufsichtsbehörden einzelner Ländern wird verringert, wenn eine Bank in mehreren EU-Ländern tätig ist. Zudem räumt die europäische Aufsicht mit einem grundlegenden Problem auf: Zahlreiche der Vorgaben für die Bankenaufsicht und -regulierung sind in Form von EU-Richtlinien formuliert. Diese müssen in nationalstaatliches Recht übersetzt werden, was einen gewissen Raum für inhaltliche Anpassungen lässt.
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Andererseits birgt die europäische Aufsicht durchaus Risiken. Selbst wenn es gelingt, die Aufsichtsfunktion streng von der Funktion als Zentralbank zu trennen, bedeutet dies einen Machtzuwachs für eine durchaus umstrittene Behörde, die schon jetzt ein gewaltiges wirtschaftspolitisches Gewicht hat. Zudem besteht die Gefahr, dass Banken mit unterschiedlicher Risikostruktur und abweichenden Geschäftsmodellen von der zentralen Aufsicht genauso behandelt werden wie die Big Player. Dazu deutet sich in den Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament inzwischen ein Kompromiss an, nach dem das neu geschaffene Aufsichtsgremium in der EZB formell für die Aufsicht aller Banken zuständig ist, die konkrete Arbeit aber je nach Größe und Komplexität der entsprechenden Banken aufgeteilt wird. So würde die EZB mit Sicherheit zuständig für die Deutsche Bank, kaum aber für die Sparkasse oder Volksbank. Die müssten sich nach wie vor mit der deutschen Bankenaufsicht Bafin auseinandersetzen.
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Um den Informationsaustausch zwischen EZB und nationalen Behörden zu gewährleisten, richten die Aufseher ein neues Gremium unter dem Dach der EZB ein aus EZB-Vertretern und Mitarbeitern der nationalen Aufsichtsbehörden.
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Die demokratische Kontrolle der neuen Institution ist ein weiterer Knackpunkt in den Verhandlungen: So macht sich das EU-Parlament stark für ein demokratisches Abstimmungsverfahren ohne Blockademinderheiten für das Gremium der Aufsichtsbehörden und dafür, dass die Vorsitzenden dieses Gremiums vom Plenum bestätigt werden müssen. Außerdem beharren die Parlamentarier auf dem Recht, die Arbeit des Gremiums in nichtöffentlichen Sitzungen unter die Lupe nehmen zu dürfen. Beides kommt beim Rat nicht besonders gut an.
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Richtig umgesetzt bringt eine gemeinsame Aufsicht durchaus Vorteile, sie kann aber nur einer von mehreren Schritten sein, mit denen die Lehren aus der Finanzkrise gezogen werden. Neben dem ebenfalls zur Zeit verhandelten Abwicklungsmechanismus, der ein Konkursverfahren für Banken einführt, und einer europäischen Einlagensicherung ist die Einführung eines Trennbankensystems und die Verkleinerung der größten Banken erforderlich. Ein Trennbankensystem, wie es in den USA als Lehre aus der Weltwirtschaftskrise in den 30er Jahren geschaffen und 1999 abgeschafft wurde, verbietet einer Bank mit normalen Kundeneinlagen das Handeln auf eigene Rechnung an den Finanzmärkten. Gut umgesetzt und mit ausreichendem Abstand zwischen den dann getrennten Geschäfts- und Investmentbanken verringert sich das Risiko einer Ansteckung von Investmentbanken auf Geschäftsbanken ganz erheblich. Und selbst wenn eine Investmentbank dem Ruin entgegen geht, bleibt das Zahlungssystem davon relativ unberührt.
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