Die faulen Kredite der europäischen Banken

Die faulen Kredite der europäischen Banken

Banken in Griechenland, Zypern, Bulgarien, Polen und Portugal haben einen besonders hohen Anteil an faulen Krediten in ihren Beständen.

Das zeigt die Statista-Grafik auf Basis von Daten der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Auch in Italien, Spanien und Irland ist der Anteil vergleichsweise hoch.

In Deutschland liegt er derzeit bei 1,1 Prozent. Entwarnung ist aber keineswegs angebracht.

So rechnen laut NPL-Barometer der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e. V. (BKS) viele Bankexperten mit einem Anstieg der faulen Kredite in den kommenden zwei Jahren.

Die Bestände würden sich nämlich erst mit zeitlicher Verzögerung in den Bilanzen der Banken niederschlagen. Bislang sind die Bestände allerdings nicht so stark gestiegen, wie noch zum Anfang der Corona-Pandemie vielfach befürchtet. Höchststände wurden zuletzt nach der weltweiten Finanzkrise erreicht. Danach ist der Anteil wieder deutlich gesunken.

Notleidende bzw. leistungsgestörte Kredite (Non-Performing-Loans) sind Kredite, bei denen der Schuldner mit der Erfüllung seiner Pflichten bereits in Verzug geraten ist.

Diese Kredite müssen als zweifelhafte Forderungen von den Banken zu Lasten ihres Ertrages wertberichtigt werden.

In den meisten Standardvertragsbedingungen ist festgelegt, dass Kredite nach 90-tägiger Zahlungsunfähigkeit notleidend werden.

Der Anteil notleidender Kredite ist ein wichtiger Indikator für die Krisenfestigkeit der Banken – und damit der gesamten Euro-Zone.

Infografik: Die faulen Kredite der europäischen Banken | Statista

Quelle

Statista, Beitrag von


Wird die Erosion der Türkischen Lira einen ökonomischen Niedergang der Türkei herbeiführen ?

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Wird die Erosion der Türkischen Lira einen ökonomischen Niedergang der Türkei herbeiführen ?
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Seit Jahresbeginn verzeichnet türkische Lira einen Verlust von knapp 9 % und markiert fast täglich neue Allzeit-Tiefs sowohl zum US-Dollar als auch zum EURO.
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Bereits im Vorjahr lag verzeichnete die Währung gegenüber dem Greenback einen Verlust von rund 17 %.
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Die Gründe dafür liegen auf der Hand:
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Der im Juli 2016 gescheiterte Putsch und die massiven Reaktionen der Behörden haben das Vertrauen ausländischer Investoren nachhaltig beschädigt.
Fehlende Interventionen der türkischen Notenbank, die Erdogans strikter Ablehnung von Zinsanhebungen geschuldet sind.
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Ökonomisch folgerichtig steigt die Inflation im Land die zuletzt mit 8,6 % und damit 3,5 % über dem Ziel der Notenbank lag. Je weiter die Lira fällt, um so mehr wird die Inflation befeuert, was angesichts der hohen Importquote des Landes, die bei weitem die türkischen Exporte übertrifft das Handelsbilanzdefizit, -derzeit etwa 5 % des BIP- weiter ansteigen lässt und nach Einschätzungen der Unicredit im Verlauf des Jahres die Inflationsrate auf 12 % oder gar mehr anwachsen lassen könnte.
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Hinzu kommt die immense Verschuldung türkischer Unternehmen, die nach Analysen der Ratingagenturen derzeit bei 213 Mrd. US$ liegen dürfte und die Assets in US$ und weiteren Fremdwährungen bei weitem übersteigt.
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Unterm Strich bedeutet dies, dass die Schwächung der Lira die Schuldentragfähigkeit der Unternehmen weiterhin verschlechtert. Folglich muss -wie auch Moody’s erwartet- von einem signifikanten Anstieg der unternehmensinsolvenzen ausgegangen werden.
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Aufgrund geringverzinster US$-Kredite sind viele türkische Privathaushalte diesen Verlockungen gefolgt und sitzen nun in der carry-trade-Falle fest.
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Nachdem Erdoğan am 02.12.2016 seine Anhänger mit einem impliziten Aufwertungsversprechen dazu aufgefordert hatte, ihre Fremdwährungen in Lira oder Gold einzutauschen, folgten viele quasi in blindem Gehorsam diesem Aufruf, um nun nach wenige Wochen einen Verlust von rund 7 % einzufahren !
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Da Erdoğan entgegen seines substanzloses Versprechens den Lira-Verfall nicht aufhalten kann, sind Auswirkungen auf seine Autorität nicht auszuschließen.
Bei der Bevölkerung könnte sich der Eindruck entwickeln, dass -wie ihr großer Führer orakelte- nicht irgendwelche ausländischen Mächte oder der phöse Gülen die Verursacher der zu besichtigenden Malaise sind. Der ökonomische Aderlass des Landes erscheint vielmehr der mangelnden ökonomischen Kompetenz des Präsidenten und der ihn umgebenden Ja-Sager geschuldet zu sein.
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Sofern also der Crash der türkischen Währung nicht aufzuhalten ist -und danach sieht es nun wahrhaftig aus- ist der wirtschaftliche Niedergang der Türkei mit allen verheerenden Folgen (Inflation, Unternehmenszusammenbrüche, Arbeitslosigkeit, massive soziale Ungleichgewichte, etc.) nicht zu stoppen, was schlimmstenfalls zu erheblichen gesellschaftlichen Verwerfung im Land führen könnte.
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Ihr Oeconomicus
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EuGH-Entscheidung zu missbräuchlicher Mindestzinssatzklausel bei spanischen Hypothekendarlehen

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EuGH-Entscheidung
zu
missbräuchlicher Mindestzinssatzklausel bei spanischen Hypothekendarlehen
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Spanische Banken müssen sich überraschend auf neue Milliardenlasten einstellen. Anlass ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Entschädigung von Kunden, die Immobilienkredite aufgenommen hatten.
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Der EuGH entschied am Mittwoch, dass die Geldhäuser für die Nachteile geradestehen müssen, die den Schuldnern aus ungültigen Vertragsklauseln entstanden.
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Ihr Oeconomicus
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EuGH-Pressemitteilung Nr. 147/16 vom 21. Dezember 2016:
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„In Spanien haben zahlreiche Privatleute Klagen gegen Kreditinstitute erhoben, um feststellen zu lassen, dass die Mindestzinssatzklauseln, die in die mit Verbrauchern geschlossenen Hypothekendarlehensverträge aufgenommen worden waren, missbräuchlich und die Verbraucher daher nicht daran gebunden waren. Die fraglichen Klauseln sehen vor, dass der Verbraucher, selbst wenn der Zinssatz unter einen im Vertrag festgelegten Mindestzinssatz fällt, weiterhin Mindestzinsen in dieser Höhe zahlen muss, ohne in den Genuss eines darunter liegenden Zinssatzes kommen zu können.
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Mit Urteil vom 9. Mai 2013 stufte das Tribunal Supremo (Oberster Gerichtshof, Spanien) Mindestzinssatzklauseln als missbräuchlich ein, da die Verbraucher nicht in geeigneter Weise über die wirtschaftlichen und rechtlichen Lasten informiert worden seien, die ihnen diese Klauseln aufgebürdet hätten. Allerdings entschied das Tribunal Supremo, die zeitlichen Wirkungen der Nichtigerklärung dieser Klauseln zu beschränken, so dass diese nur für die Zukunft Wirkungen entfaltet, nämlich ab der Verkündung des Urteils.
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Einige Verbraucher, die von der Anwendung dieser Klauseln betroffen sind, verlangen die Beträge zurück, die sie ihrer Ansicht nach seit dem Abschluss ihrer Kreditverträge zu Unrecht an die Kreditinstitute gezahlt haben. Der Juzgado de lo Mercantil n° 1 de Granada (Handelsgericht Nr. 1 Granada, Spanien) und die Audiencia Provincial de Alicante (Provinzgericht Alicante, Spanien), die mit diesen Anträgen befasst sind, möchten vom Gerichtshof wissen, ob die Beschränkung der Restitutionswirkungen der Nichtigerklärung auf den Zeitpunkt der Verkündung des Urteils des Tribunal Supremo mit der Richtlinie über missbräuchliche Klauseln (vgl. Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95, S. 29) vereinbar ist, da Verbraucher nach dieser Richtlinie nicht an solche Klauseln gebunden sind.
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In seinem heutigen Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass das Unionsrecht einer nationalen Rechtsprechung entgegensteht, nach der die Restitutionswirkungen der Nichtigkeit einer missbräuchlichen Klausel auf die Beträge beschränkt sind, die rechtsgrundlos gezahlt wurden, nachdem die Entscheidung mit der Feststellung der Missbräuchlichkeit der Klausel verkündet worden war.
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Der Gerichtshof weist zunächst darauf hin, dass nach der Richtlinie missbräuchliche Klauseln unter den durch das Recht der Mitgliedstaaten festgelegten Voraussetzungen Verbraucher nicht binden dürfen und die Mitgliedstaaten angemessene und wirksame Mittel vorzusehen haben, damit der Verwendung missbräuchlicher Klauseln ein Ende gesetzt wird. Der Gerichtshof erläutert, dass das nationale Gericht eine missbräuchliche Vertragsklausel schlicht ungewendet zu lassen hat, damit sie als von Anfang an nicht existent gilt und den Verbraucher nicht bindet.
Die Feststellung der Missbräuchlichkeit muss dazu führen, dass die Lage wiederhergestellt wird, in der sich der Verbraucher ohne diese Klausel befunden hätte. Folglich muss die Feststellung der Missbräuchlichkeit der Mindestzinssatzklauseln die Rückgewähr der Vorteile ermöglichen, die der Gewerbetreibende zulasten des Verbrauchers rechtsgrundlos erhalten hat.
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Nach Ansicht des Gerichtshofs konnte das Tribunal Supremo zu Recht entscheiden, dass im Interesse der Rechtssicherheit durch sein Urteil nicht die Sacherhalte berührt werden dürfen, über die durch frühere Gerichtsentscheidungen endgültig entschieden worden ist. Das Unionsrecht kann einem nationalen Gericht nämlich nicht vorschreiben, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften abzusehen.
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Angesichts des grundlegenden Erfordernisses, dass das Unionsrecht in allen Fällen einheitlich anzuwenden ist, ist es jedoch allein Sache des Gerichtshofs, darüber zu entscheiden, ob die Geltung der von ihm vorgenommenen Auslegung einer Unionsvorschrift in zeitlicher Hinsicht eingeschränkt werden soll. In diesem Zusammenhang führt der Gerichtshof aus, dass die von der nationalen Rechtsordnung aufgestellten Voraussetzungen den durch die Richtlinie garantierten Verbraucherschutz nicht beeinträchtigen dürfen.
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Die zeitliche Beschränkung der Wirkungen der Nichtigkeit der Mindestzinssatzklauseln nimmt aber spanischen Verbrauchern, die vor der Verkündung des Urteils des Tribunal Supremo einen Hypothekendarlehensvertrag geschlossen haben, das Recht auf Rückerstattung der Beträge, die sie rechtsgrundlos an das Kreditinstitut gezahlt haben.
Aus dieser zeitlichen Beschränkung 
ergibt sich somit ein unvollständiger und unzureichender Verbraucherschutz, der kein angemessenes und wirksames Mittel sein kann, um der Verwendung missbräuchlicher Klauseln ein Ende zu setzen, wie es die Richtlinie verlangt.
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Xetra-Gold: Doch nur ein Fetzen Papier ?

zur Einstimmung:
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„Es ist nicht alles Gold, was glänzt“
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Diese Lebensweisheit lässt sich aber auch so ausdrücken:
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„Es ist nicht alles Gold, wo Gold draufsteht“
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Xetra-Gold: Doch nur ein Fetzen Papier ?
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Gold so einfach und unkompliziert kaufen wie eine Aktie und trotzdem nicht auf die Sicherheit verzichten, sich das Gold im Zweifel auch physisch ausliefern zu lassen:
Das soll eigentlich mit Xetra-Gold, einer Goldanleihe der Deutsche Börse Commodities GmbH, möglich sein.
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Doch ist die physische Auslieferung tatsächlich so einfach möglich, wie der Eindruck erweckt wird? Ein erstes Hindernis:
Die physische Auslieferung ist mit erheblichen Kosten verbunden. Die Lieferung von 1 KG Gold (zu geringeren Mengen macht die Deutsche Börse keine Angaben) soll innerhalb Deutschlands zu Gebühren ab 315 Euro möglich sein.
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Doch funktioniert die physische Auslieferung tatsächlich?
Nach Angaben der Deutsche Börse Commodities GmbH haben Anleger sich seit der Einführung von Xetra-Gold im Jahr 2007 in insgesamt 900 Fällen Gold physisch ausliefern lassen. Dabei seien insgesamt 4,5 Tonnen Gold an die Anleger übergeben worden.
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Doch wer aktuell an sein Gold kommen will, könnte auf Schwierigkeiten stoßen:
Ein Leser von GodmodeTrader wollte sich kürzlich seine Bestände an Xetra-Gold physisch ausliefern lassen. Er wandte sich dazu, wie von der Deutsche Börse Commodities GmbH in einem Dokument beschrieben, an seine Hausbank, die Deutsche Bank.
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Doch dann die große Überraschung:
Der Kundenberater der Deutschen Bank teilte dem Anleger mit, das man „die Dienstleistung“, also die Ausübung von Xetra-Gold und die physische Auslieferung, „aus geschäftspolitischen Gründen“ nicht mehr anbiete und deshalb ein von der Clearstream Banking AG bereitgestelltes Auftragsformular zur Ausübung von Xetra-Gold auch nicht entgegennehme.
[…]
Godmode Trader
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Anmerkung:
Börsengehandelte Goldprodukte wie Xetra-Gold-Anleihen oder Gold-ETFs gehören zu den so genannten Finanz-Innovationen kreativer Banker, die an der New Yorker Terminbörse (COMEX) gehandelt werden.
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Wer in solche Produkte unter dem Gesichtspunkt einer späteren Umwandlung von Papier- zu physischem Gold investiert, sollte sehr genau prüfen, ob die Akteure solcher Investmentvehikel tatsächlich in physischem Gold und nicht etwa nur in Papiergold investieren, da es sonst bei einer gewünschten Umwandlung der Goldansprüche zu unangenehmen Überraschungen kommen könnte.
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Die Comex-Goldbestände, welche u.a. in den Lagerhäusern von Scotia Mocatta, HSBC oder Brink’s gehalten werden, variieren erheblich.
Insidern zufolge soll das Verhältnis von Gold, das nur auf dem Papier gehandelt wird, zu Gold das physisch vorhanden ist, bei 540 : 1 liegen, mit anderen Worten, die Deckung von Goldwertpapieren liegt bei etwa 0,2 Prozent.
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Sollte also ein Nachfragedruck nach Auslieferung von physischem Gold entstehen, dürfte klar sein, wer hier „den Kürzeren“ zieht.
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierende Beiträge
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follow-up, 01.09.2016
Xetra-Gold: Deutsche Börse bezieht Stellung
Nach unserem gestrigen Artikel zu Xetra-Gold hat die Deutsche Börse Commodities GmbH eine Stellungnahme veröffentlicht.
Fazit:
Eine physische Auslieferung ist nur möglich, wenn die jeweilige Bankfiliale auch mitspielt.
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Die Deutsche Börse Commodities GmbH hat inzwischen eine recht schwammig formulierte Stellungnahme zur physischen Auslieferbarkeit von Xetra-Gold veröffentlicht.
Die entscheidenden Sätze lauten:
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„Die Deutsche Börse Commodities GmbH betont, dass Inhaber von Xetra-Gold-Anteilen jederzeit das Recht auf Auslieferung des verbrieften Goldes geltend machen können. Die Auslieferung erfolgt durch eine vom Investor bezeichnete Geschäftsstelle einer Bank. Voraussetzung ist, dass die Geschäftsstelle diesen Service anbietet, denn die Auslieferung kann nur über die depotführende Bank des Anlegers erfolgen.“
[…}
Godmode-Trader
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Cum-Ex Skandal belastet drei deutsche Finanzminister

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Cum-Ex Skandal belastet drei deutsche Finanzminister
Milliarden für Millionäre – Wie der Staat unser Geld an Reiche verschenkt
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Hat der Staat jahrelang unsere Steuergelder an Millionäre ausgezahlt?
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Am 14. Oktober 2014 lässt die Kölner Staatsanwaltschaft dutzende Büros und Wohnungen im In- und Ausland durchsuchen. Damit holt sie zum bislang größten Schlag gegen mehr als 30 Banker, Fondsbetreiber, Anwälte und Finanzberater wegen dubioser Aktiendeals zu Lasten des Fiskus aus.
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Doch waren diese Geschäfte überhaupt illegal?
Dem Staat waren sie jedenfalls über zehn Jahre lang bekannt. Drei Finanzminister schafften es in dieser Zeit nicht, eine Gesetzeslücke zu schließen, die diese sogenannten Cum-ExDeals erst möglich machten.
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Anhand bisher unveröffentlichter Dokumente sowie mit den Stimmen beteiligter Zeitzeugen und Insider beschreibt Autor Jan Schmitt in seiner Dokumentation das beispiellose Versagen der deutschen Politik.
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Der Film schildert einen Wirtschaftskrimi, dessen Protagonisten – Täter wie Opfer – sich wie das „Who is Who“ der deutschen Gesellschaft lesen.
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Fazit
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Der Versuch von Jan Schmitt, diesen komplexen Sachverhalt einigermaßen verständlich aufzuarbeiten ist ohne Zweifel überaus lobenswert.
Gleichwohl wird man sich wohl eingestehen müssen, dass aus dem Kreis der Blockparteien wohl kaum jemand den Mut aufbringen wird, verantwortliche Polit-Trolls zur Rechenschaft zu ziehen, zumal es beklagenswerterweise keine gesetzliche Grundlage dafür gibt, vorsätzliche Veruntreuung von Steuergeldern wirksam zu sanktionieren.
Es ist also davon auszugehen, dass der in Rede stehende Skandal wie schon allzu oft kleingeredet wird und verpufft, womit längst erodiertes Politik-Vertrauen weiteren Schaden nimmt.
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Für die Zukunft wäre es sicher denkbar und zugleich unrealistisch, dass sich -wie im vorliegenden Fall- unabhängige Politiker, die sich nicht dem Joch der so genanten Fraktionsdisziplin unterwerfen, jenseits aller Parteigrenzen zusammenfinden, um solche Exzesse zu analysieren und öffentlichkeitswirksam auch in die Wahlkreise zu tragen.
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In den Reihen politischer Akteure fände sich durchaus der notwendigen Sachverstand, aber weder Mut noch Rückgrat sich gegen „das System“ zu stellen.
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Und die AfD ?
Seitens der dort agierenden Polit-Amateure sind derzeit kaum Impulse zu erwarten, auch wenn die Beisitzerin im Bundesvorstand, Alice Weidel, die fachlichen Voraussetzungen mitbringen dürfte, um sich in die Materie einzuarbeiten.
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Zusammen mit Sahra Wagenknecht und Sven Giegold könnte sich unter Einbeziehung sachverständiger Berater wie bspw. Dr. Peter Gauweiler, Prof. Ekkehard Wenger (Lehrstuhl für BWL, Bank- und Kreditwirtschaft an der Uni Würzburg) und dem ehemaligen Verfassungsrichter, Prof. Udo Di Fabio ein erstes Team konstituieren, um zumindest erste Leitlinien für notwendige Haftungsfragen politischer Akteure zu entwickeln.
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Selbstverständlich handelt es sich hierbei nur um -mehr oder weniger- utopische Gedankenfetzen, die bestenfalls Sphärenklänge einer vielleicht fernen Zukunft auslösen können.
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Als mögliches Etappenziel wäre jedoch denkbar und wünschenswert, zumindest ein politisches und gesellschaftliches Bewusstsein dafür zu erlangen, dass Fehlschlüsse überall dort lauern, wo (auch historische) Zusammenhänge nicht erkannt oder negiert werden, gravierende Gefahren für unser aller Zukunft jedoch häufig in Dogmen, Positionen und Überzeugungen zu finden sind, die wir zu kennen glauben und daher nicht wirklich hinterfragen !
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Ihr Oeconomicus
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follow-up, 29.09.2016
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Teurer Lobbyismus: Milliardengeschenke für Superreiche
Monitor | 29.09.2016 | 08:08 Min.
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korrespondierend:
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„Cum/Ex“-Thema nicht vordringlich
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4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex)/Ausschuss – 23.09.2016
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„Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich nach den Worten eines ehemaligen Referatsleiters bei der Aufklärung der Cum/Ex-Geschäfte auch auf den Bankenverband verlassen. Erschwert worden sei dies auch durch eine permanente Personalknappheit, sagte der ehemalige Steuerreferatsleiter im BMF, Michael Gierlich, vor dem 4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex). Zusammen mit Gierlich waren zwei weitere ehemalige Ministeriumsbeamte sowie eine Referatsleiterin aus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur 20. Sitzung des Ausschusses geladen.
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Gierlich, 69, war von 2001 bis zu seiner Pensionierung Referatsleiter in der Steuerabteilung des Ministeriums. Mit dem Thema der steuerbetrügerischen Cum/Ex-Aktiengeschäfte um den Dividendenstichtag herum sei er erstmals 2002 mit dem Schreiben des Bankenverbandes konfrontiert worden, in dem die Banken das Problem schilderten und einen Vorschlag für dessen Lösung unterbreiteten. Gierlich sagte auf eine Frage des Ausschussvorsitzenden Hans-Ulrich Krüger (SPD), das Schreiben habe damals kaum jemand verstanden, deshalb habe man sich das vom Verband ausführlich, auch mit Hilfe einer Präsentation, erklären lassen. Diese sei dann später auch den Ländern zugeleitet worden, ohne auf die Urheberschaft des Bankenverbandes zu verweisen. Aus Sicht der CDU-Abgeordneten Sabine Sütterlin-Waack ist das Ministerium damit unnötigerweise der Rechtsauffassung der Banken gefolgt.
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Weiter erklärte Gierlich, das Thema Cum/Ex sei damals als „nicht ganz so eilig“ betrachtet worden, da noch andere wichtige Aufgaben zu erledigen gewesen seien. Man sei davon ausgegangen, dass die Sache bei nächster Gelegenheit repariert werden würde. Dies sei dann das nächste Bereinigungsgesetz, also das Jahressteuergesetz 2007, gewesen. 2009 habe sein Referat dann konkrete Hinweise auf Steuergestaltungen mit Hilfe von Cum/Ex-Geschäften erhalten und sofort den Minister informiert. Daraufhin sei eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen worden und eine völlige Systemumstellung in Angriff genommen worden.
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Der Ausschuss befragte Gierlich auch ausführlich zu seinem Mitarbeiter Arnold Ramackers, der zwischen 2004 und 2008 sowie 2010 nach seiner Pensionierung noch einmal für drei Monate im Referat IV C1 tätig war. Ramackers, Richter am Finanzgericht a. D., hatte auf der vorherigen Ausschusssitzung für Erstaunen gesorgt, weil er sich von 2008 bis 2009 für ein Jahr beurlauben ließ und in dieser Zeit selbständig bis zu seiner Pensionierung für den Bankenverband und gleichzeitig auch für das Ministerium arbeitete. Bezahlt wurde er aber nach eigenen Angaben von der Kreditwirtschaft. Nach 2010 beriet er weiterhin Bankenverband und Ministerium, aber ohne Honorar, sondern als „fachlich interessierter Staatsbürger“, wie Ramackers es ausgedrückt hatte.
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Gierlich schilderte, wie er Ramackers 2004 zufällig kennengelernt habe und ihn, da er dringend gute Mitarbeiter gesucht habe, angeworben habe. Ramackers sei auf dem Gebiet des Investmentsteuerrechts eine „absolute Spitzenkraft“ gewesen. Dieses Feld sei sozusagen Ramackers Hobby gewesen, weshalb er auch später bei Bedarf eingeschaltet worden sei. Dies habe dem ehemaligen Richter Spaß gemacht und sei von diesem nicht als Arbeit aufgefasst worden. Ramackers habe ihm, Gierlich, mitgeteilt, dass er auch für Verbände Investmentsteuer-Gutachten schreibe und dafür bezahlt werde. Das sei zwar legal gewesen, sagte Gierlich, aber er habe das sehr kritisch gesehen. Überrascht zeigte sich Gierlich von der Tatsache, dass Ramackers 2011 ein Ministeriumsschreiben an den Bankenverband weiterleitete. Das habe er nicht gewusst und auch nicht für möglich gehalten. Einen Hinweis in einer Whistleblower-Mail, wonach im Gierlich-Referat ein Mitarbeiter sitze, der gute Kontakte zu den Initiatoren der Cum/Ex-Geschäfte habe, könne er sich nicht erklären, sagte Gierlich auf eine Frage der Abgeordneten Sütterlin-Waack. Er hege keinen Verdacht gegen Ramackers.
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Wenig beitragen zur Aufkärung konnte der ehemalige Präsident der dem BMF unterstehenden Bundesfinanzakademie, Karl Wilhelm Christmann, der von 2004 bis 2006 die Unterabteilung IV C im Ministerium geleitet hatte. Er könne sich nicht erinnern, dass Cum/Ex damals ein brennendes Thema gewesen wäre und habe an Sitzungen, auf denen dieses eine Rolle spielte, nicht teilgenommen. Der Schwerpunkt seiner Arbeit habe in anderen Bereichen gelegen. Er gab jedoch zu Protokoll, dass die Personaldecke damals sehr knapp gewesen und die Steuerunterabteilung manchmal „sehr unterbesetzt“ gewesen sei. Ramackers kenne er, wisse aber nur, dass dieser „ein subtiler Kenner des Investmentsteuerrechts“ sei.
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Florian Scheurle, von März 2005 bis November 2009 Leiter der Steuerabteilung im BMF und seit 2010 Präsident des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) sowie des Bundesausgleichsamtes (BAA), sagte aus, dass er vermutlich über die Vorbereitung des Jahressteuergesetzes 2007 mit dem Thema Cum/Ex in Kontakt gekommen sei. An Einzelheiten und auch an Hinweise auf ein Cum/Ex-Geschäftsmodell im Jahr 2009 könne er sich jedoch nicht erinnern. Er habe sich in dieser Zeit auch um viele andere steuerrechtliche Dinge kümmern müssen.
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Den Vorwurf des Grünen-Abgeordneten Gerhard Schick, dass in Scheurles Verantwortung „ein heftiger Milliardenschaden“ entstanden sei, wies dieser zurück. Ihm sei nicht bekannt, so Scheurle, dass durch Fehler in der Steuerabteilung ein Schaden in dieser Höhe entstanden wäre. Im Falle der Lücke im Jahressteuergesetz 2007 habe sich das zuständige Referat zusammen mit den Ländern darum gekümmert, diese zu schließen. Auf eine Frage Schicks zu Regeln für den Informationsaustausch mit Banken und deren Verbänden sagte Scheurle, solche gebe es nicht, sondern man müsse sich auf die Kollegen verlassen, Interna nicht preiszugeben. Der Austausch mit den Verbänden an sich gehöre aber zum alltäglichen Geschäft der Steuerabteilung im BMF.
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BaFin-Referatsleiterin Ruth Burkert erläuterte anschließend die Arbeitsweise der Behörde. Zu Forderungen nach mehr Kompetenz in Steuerfragen bei der BaFin sagte die Großbankenaufseherin, die Behörde sei auch weiterhin nicht für Steuern zuständig und habe auch nicht das Know-how dafür. Es gebe aber inzwischen einen verbesserten Austausch zwischen BaFin und den Steuerbehörden.
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Burkert berichtete, wie ein Kollege auf einer Referatsleitersitzung im September 2012 von einer internen Untersuchung in einer Bank wegen des Verdachts auf Cum/Ex-Geschäfte berichtete. Die Referatsleiter sahen daraufhin Handlungsbedarf, auch bei anderen Banken diesbezüglich informell nachzufragen, um sie für das Thema zu sensibilisieren. Das BMF sei über die internen Ermittlungen in der Bank informiert worden. Die informelle Abfrage sei quasi die Vorstufe der offiziellen Bankenumfrage aus dem Frühjahr 2016 gewesen. Zu deren Ergebnissen und Detailfragen stand Burkert den Ausschussmitgliedern im Anschluss in geheimer Sitzung Rede und Antwort.“
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Quelle:
Deutscher Bundestag
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Weitere Veröffentlichungen des Deutschen Bundestages

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Oil- & Gazbusiness: bursting bubble ahead ?

Oil- & Gazbusiness: bursting bubble ahead ?
zunehmend Kreditausfälle bei Wells Fargo und JP Morgan
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Wegen des Ölpreisverfalls brechen den Ölfirmen die Einnahmen weg. Die Folge ist eine gewaltige Pleitewelle – vor allem in der jungen Fracking-Industrie. In den Bilanzen der US-Banken hinterlässt das Spuren. Böse Erinnerungen an die Häuserkrise werden wach.
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HandelsblattReuters
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Anmerkung:
Die drohenden Kreditausfälle und die damit verbundenen Side-Effects sowohl für Spekulanten als auch Investment-Fonds sind eine Sache.
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Das dauerhaft niedrige Ölpreis-Niveau sorgt aber auch für erhebliche Verwerfungen bei den Öl- und Gasförderländern.
Während in diesem Zusammenhang der Mainstream nicht müde wird, den ökonomischen Kollaps Russlands herbeizureden, erscheint es geboten, sich u.a. mit dem finanziellen Kollisionskurs von Saudi-Arabien zu beschäftigen.
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Spekulationen zufolge wird das Nettoauslandsvermögen des Landes derzeit mit max. 300 Mrd. USD eingeschätzt.
Zur Deckung exzessiver Geldverschwendung des saudischen Herrschaftsclans, vor allem aber der Versorgung von etwa 70 % der beim Staat angestellten Bevölkerung wird mutmaßlich ein jährlicher Aufwand von ca. 100 Mrd. USD benötigt, was bei dem aktuellen Ölpreis-Niveau innerhalb der nächsten 3-5 Jahre zu einem default führen könnte.
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Bekanntermaßen konnte sich die OPEC anläßlich ihres April-Treffens in Doha nicht auf eine preisstabilisierende Reduzierung derzeitiger Fördermengen verständigen, denkbarerweise schon alleine deshalb, weil insbesondere der Iran solche Mindermengen kompensieren würde.
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Es ist davon auszugehen, dass die weitere Entwicklung des Ölpreises und der korrespondierenden Gaspreise den Status des hegemonialen chessboards ebenso beeinflussen wird, wie die Götterdämmerung des Petrodollars und die daraus abzuleitenden globalen und ökonomischen Wechselwirkungen.
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierende Beiträge
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04.05.2016
Gewaltige Pleitewelle erschüttert US-Ölbranche
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01.05.2016
OIL PATCH BANKRUPTCY MONITOR
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18.04.2016
Das Scheitern des Öl-Kartells bedroht die Welt
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CROSSPOST: GEOLITICO

Bernie Sanders: „Wall Street is based on fraud“

Bernie Sanders:
„Wall Street is based on fraud“
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U.S. Sen. Bernie Sanders said a $5 billion legal settlement with Goldman Sachs over the sale of junk securities before the 2008 financial crisis is the latest evidence that the business model on Wall Street is fraud.
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“Goldman Sachs is one of the major financial institutions in our country.
What they have just acknowledged to the whole world is that their system…is based on fraud,”
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Sanders told an armory packed with supports at one of three rallies as he crisscrossed New York.
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The deal announced by the Justice Department in Washington, D.C., spared individuals from prosecution.
Sanders called that an example of “the corruption of our criminal justice system.”
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The settlement involved the sale of mortgage-backed securities before the housing bubble burst and led to the Great Recession.
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Source:
Press Release by Bernie Sanders
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