Baerbock: „Wir kämpfen einen Krieg gegen Russland und nicht gegeneinander“
Veröffentlicht: 25. Januar 2023 Abgelegt unter: KRIEGE - Militärputsch - frozen conflicts - false flag operations, Russia-Ukraine Crises, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages | Tags: Joachim von Ribbentrop (1893–1946), Maria Sacharowa Sprecherin des russischen Außenministeriums Hinterlasse einen KommentarBaerbock: „Wir kämpfen einen Krieg gegen Russland und nicht gegeneinander“
Wie die Welt berichtet, sieht Außenministerin Annalena Baerbock Deutschland und seine Partner im Krieg gegen Russland und hat zu Zusammenhalt aufgerufen.
Ob man diese Ansage im Kreml als Kriegserklärung versteht und welche Konsequenzen ein solche Ansage hat vermag ich nicht zu beurteilen!
Nur so viel: Baerbock ist die erste im Auswärtigen Amt, die seit Ribbentrop (siehe dessen Biographie) Panzer gegen Russland schickt! Ihr Vortrag, gewiß von einem gewieften Redenschreiber-Team erstellt, könnten bei einem Schelm (der ich nicht bin) Assoziationen an eine Pennälerin auslösen, die im Geschichtsunterricht gefehlt hat.
Nicht auszuschließen, dass unser „Ribbentröpfchen“ tatsächlich weiß, wie ihr vermeintliches Vorbild endete.
Nachtrag vom 27.01.2023:
Zwischenzeitlich wird die, gelinde ausgedrückt, Freud’sche Fehlleistung von Baerbock durch die Wahrheitsmedien mit dem Vorwurf: „Baerbock wird nach strittiger Aussage für russische Propaganda missbraucht“ ins Gegenteil verkehrt.
„Stein des Anstosses“:
Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, forderte am Freitag eine Erklärung des deutschen Botschafters in Moskau zu „widersprüchlichen“ Aussagen aus Berlin. Deutschland erkläre einerseits, in der Ukraine keine Konfliktpartei zu sein (der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages sieht dies u.a. im Zusammenhang mit Ausbildungsmaßnahmen ukrainischer Soldaten anders: PDF-Datei).
Andererseits sage Baerbock, dass sich die Länder Europas im Krieg gegen Russland befänden. „Verstehen sie selbst, wovon sie da reden?“ schrieb Sacharowa im Nachrichtenkanal Telegram.
Ihr Oeconomicus
korrespondierend:
Daniele Ganser: „Deutschland rutscht weiter in den Krieg hinein“
Thomas Fasbender, Weltwoche:
„Nach fast 77 Jahren töten deutsche Panzer wieder russische Soldaten. In Moskau brodelt’s“
Nachtrag:
Wie sich die rhetorische Hausmannskost von Baerbock (ohne ghostwriter) anhört, darf im nachfolgenden Ausschnitt eines NDR Interview vom 23. November 2020 erlebt werden. Wer dabei schaumschlägerische Elemente findet, darf diese behalten:
und dann noch dies:
Markus Frohnmaier entlarvt Doppelmoral der Außenministerin!
Die wesentlichen Russland-Sanktionen, Stand 23.03.2022:
Veröffentlicht: 23. März 2022 Abgelegt unter: KRIEGE - Militärputsch - frozen conflicts - false flag operations, Russia-Ukraine Crises, sanctions: implications & interactions (Folgen & Wechselwirkungen), Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Hinterlasse einen KommentarDie wesentlichen Russland-Sanktionen, Stand 23.03.2022:
I. Russischen Banken die vom globalen Zahlungssystem SWIFT ausgeschlossen wurden:
Otkritie, Novikombank, Promsvyazbank, Bank Rossiya, Sovcombank, VEB und VTB.
Um die Abwicklung wichtiger Energiegeschäfte nicht zu gefährden sind die größten russischen Geldhäuser Sberbank und Gazprombank von diesen Sanktionen sind nicht betroffen.
II. Energie
U.S. Importverbot für russisches Öl (bisheriger täglicher Import von russischem Roh-Öl ca. 209.000 Barrel, was etwa 3% der US-Importen entspricht, 61% der Roh-Öl-Importe kommen aus Kanada), bekanntermaßen wurde Nordstream 2 auf Veranlassung der Ampler erstmal auf Eis gelegt und die EU legte noch eine Schippe drauf und verbot Verkauf, Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien für die Ölveredelung.
III.Verkehr
Die EU sperrt den Luftraum für alle russischen Maschinen und erlässt ein Ausfuhrverbot für Güter, Technologien und Dienstleistungen für die Luft- und Raumfahrtindustrie.
IV. Technologie
Mikroprozessoren zum Beispiel dürfen nicht mehr aus der EU nach Russland exportiert werden. Das gilt auch für Produkte wie Drohnen, die militärisch eingesetzt werden könnten, gefolgt von einem US-Verbot von High-Tech Exporten.
V. Medien
Die EU untersagt die Verbreitung der russischen Staatsmedien Russia Today und Sputnik auf allen Ebenen, einschließlich Kabel, Satellit, Webseiten oder Apps.
VI. Geld und Vermögenswerte
Die EU friert die Vermögenswerte von 862 Personen (Stand: 23. März) ein und beschränkt deren Reisefreiheit. Darunter befinden sich russische Oligarchen und Mitglieder der russischen Regierung. Die größten Kreditkartenanbieter der Welt – Visa, Mastercard und American Express – setzen ihre Arbeit in Russland aus.
VII. Konsum
Ein weiteres EU-Sanktionspaket umfaßt eine Ausfuhrsperre für Luxusgüter nach Russland. Dabei geht es etwa um Kunstwerke, Uhren und Autos im Wert von mehr als 50.000 Euro. Aus Solidarität ziehen sich neben vielen anderen Unternehmen McDonald’s, Starbucks und Coca-Cola aus Russland zurück.
VIII. Kultur & Sport
Russland wird von zahlreichen internationalen Wettbewerben ausgeschlossen, unter anderem im Fußball, Handball, Eishockey oder Rudern. Auch die Winter-Paralympics in Peking gingen letztlich ohne russische Beteiligung über die Bühne.
Tja und ganz furchtbar schlimm: Russland darf außerdem nicht am Eurovision Song Contest 2022 in Turin teilnehmen. Das Royal Opera House in London hat Gastauftritte des weltberühmten Moskauer Bolschoi-Theaters gestoppt. Zu weiteren total wichtigen Maßnahmen zählt auch die Verfügung des Prager Nationaltheaters, das die geplante Premiere einer Inszenierung der Oper „Pantöffelchen“ des russischen Komponisten Peter Tschaikowsky ausfallen lässt.
Ich hatte neulich gehört, dass bei boosterfreundlichen Zeitgenossen Hirn-Schrumpfungen festgestellt worden seien, hab mich damit nicht beschäftigt, weil ich das einfach nicht glauben kann.
Zwischenzeitlich kann ich mir aber schon vorstellen, dass besagtes Phänomen jenseits von Impf-Folgen doch existieren könnte, meint
Ihr Oeconomicus
korrespondierend:
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
Kurzinformation:
Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland – Überblick
Baden-Württemberg zieht für März geplante Corona-Lockerungen vor
Veröffentlicht: 18. Februar 2022 Abgelegt unter: Aufhebung der Corona-Beschränkungen, MPK - Ministerpräsidenten-Konferenz, Staatliche Maßnahmen, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Hinterlasse einen KommentarBaden-Württemberg zieht für März geplante Corona-Lockerungen vor
Laut jüngstem MPK-Übereinkommen ist dieser Schritt eigentlich erst für den 4. März vorgesehen. Doch das Land Baden-Württemberg geht schon Mitte kommender Woche eine Warnstufe zurück – und öffnet damit etwas schneller als im Bund-Länder-Beschluss vorgesehen.
Die Verordnung werde in der kommenden Woche im Kabinett erneut angepasst, sagte eine Regierungssprecherin in Stuttgart der dpa. Es werde damit ab Mittwoch oder Donnerstag (23./24.Februar.) weitere Lockerungen geben, welche insbesondere private Kontakt-beschränkungen, Veranstaltungen, Messen, Gastronomie, Clubs und Diskotheken betreffen.
Anmerkung
Im Hinblick auf die oft außer Acht gelassene Verhältnismäßigkleit von Grundrechts-Einschränkungen, welche bislang regelmäßig und fast immer vor einer Abstimmung in den Parlamenten vorgenommen wurden und somit rechtlich keineswegs bindend waren und sind , gibt es keinerlei Anlass im Sinne von Friedrich Schillers ‚Ode to Joy‘ „feuertrunken“ also „von Begeisterung und Freude betört“ zu applaudieren.
Rechtlich betrachtet ist die MPK nichts anderes als ein Gremium der Selbstkoordination der 16 deutschen Bundesländer, die länderspezifische Themen zwischen den MPs beraten, gemeinsame Positionen untereinander abstimmen und diese gegenüber der Bundesebene -oft auch mit Abweichungen- vertreten.
Um es noch deutlicher zu formulieren: die MPK selbst ist kein Verfassungsorgan und deren Sitzungen sind rein informeller und koordinativer Natur!
Die vorgesehenen Lockerungen mögen vereinzelt als „großzügige“ Rückgabe von Freiheitsrechten verstanden werden. Dabei ist allerdings nicht auszuschließen, dass so mancher MP nicht erneut von Verwaltungsgerichten vorgeführt werden möchte.
Got the picture ?
Ihr Oeconomicus
korrespondierend:
Sachstand zur Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Quelle: Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages (PDF-9 Seiten)
Interpretationen zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Veröffentlicht: 21. April 2021 Abgelegt unter: Ausgangsbeschränkungen, COVID-19-Pandemie, Deutscher Bundestag, Infektionsschutzgesetz - IfSG, lockdowns, Maskenpflicht, Staatliche Maßnahmen, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages | Tags: Dr.iur Wolfgang Schäuble Ein KommentarInterpretationen zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
zur Einstimmung:

crossed fingers, source: Wikipedia
Umgangssprachlich sollen gekreuzte Finger davor bewahren, dass man in die Hölle gelangt.
Ob und in welchem Umfang diese Imagination auch Bestandteil der manchmal hypostatisch anmutenden Gedankenfiguren des Bundestagspräsidenten, Dr. Wolfgang Schäuble sein mag, sei dahingestellt.
Im Zusammenhang mit der höchst umstrittenen Verhältnismäßigkeit von Ausgangssperren, die uns aktuell bei der geplanten Erweiterungen des Infektionsschutzgesetzes (s. Artikel 28b Absatz 1: obligatorische Maßnahmen der Notbremse) beschäftigt, brachte Herr Dr. Schäuble in seine unendlichen Weisheit zum Ausdruck, dass nächtliche Ausgangssperren in Regionen mit hohen Corona-Zahlen als verhältnismäßig seien.
Der Blick ins Ausland zeige, dass alle Länder, die hohe Infektionszahlen wieder in den Griff bekommen hätten, phasenweise zu solchen Beschränkungen gegriffen hätten, so Schäuble. Ob er dabei seine Finger kreuzte, ist nicht bekannt.
Als gelernter Jurist sollte dem Herrn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit („Kollidierende Interessen, Freiheiten oder Rechtsprinzipien werden nur dann in ein angemessenes Verhältnis zueinander gesetzt, wenn und soweit das zu wahrende Interesse, Freiheitsrecht oder Rechtsprinzip schwerer wiegt als das ihm aufgeopferte.“) hinlänglich bekannt sein.
Da Politiker gelegentlich Dinge ausblenden oder falls opportun gar vergessen, empfiehlt sich in diesem Kontext ein Blick in das Standardwerk der Rechsphilosophie „Das Wesen des Rechts, 6. Aufl., Kap. 8 d.“ von Prof. em. Reinhold Zippelius.
Daneben sollte sich Herr Dr. Schäuble auch und insbesondere mit der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 15. April 2021,
Titel: „Verfassungsrechtliche Bewertung der neuen Infektionsschutzgesetzgebung“
eingehend beschäftigen.
Daneben erscheint Schäubles beweisführendes Argument, welches auch gerne von vergrünten und anderen einschlägigen Panik-Ideologen übernommen wird „dass alle Länder, die hohe Infektionszahlen wieder in den Griff bekommen hätten, phasenweise zu solchen Beschränkungen gegriffen hätten“ selbst bei gekreuzten Fingern -gelinde ausgedrückt- unzutreffend.
Wie nachfolgende Grafiken aufzeigen, führte die Beendigung von Lockdowns und/oder die Aufhebung der Maskenpflicht in einigen US-Bundesstaaten weder zur Zunahme von Ansteckungen, Hospitalisierung oder Todesfällen:
Dazu finden sich hier weitere detaillierte Ausführungen.
Cum-Ex Skandal belastet drei deutsche Finanzminister
Veröffentlicht: 15. Juli 2016 Abgelegt unter: 4. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode - Cum/Ex - Vorsitz: Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD), BaFin, Bankenverband, banking & fraud, BMF, Cum-Ex-Geschäfte (Dividendenstripping), Referat IV C 1 - Einkommensteuer (Einkünfte aus Kapitalvermögen; Vermietung und Verpachtung; Kapitalertragsteuer); Investmentsteuergesetz; REIT-Gesetz, Untersuchungsausschüsse | Tags: Arnold Ramackers, Investmentsteuerrecht Hinterlasse einen Kommentar.
Cum-Ex Skandal belastet drei deutsche Finanzminister
Milliarden für Millionäre – Wie der Staat unser Geld an Reiche verschenkt
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Hat der Staat jahrelang unsere Steuergelder an Millionäre ausgezahlt?
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Am 14. Oktober 2014 lässt die Kölner Staatsanwaltschaft dutzende Büros und Wohnungen im In- und Ausland durchsuchen. Damit holt sie zum bislang größten Schlag gegen mehr als 30 Banker, Fondsbetreiber, Anwälte und Finanzberater wegen dubioser Aktiendeals zu Lasten des Fiskus aus.
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Doch waren diese Geschäfte überhaupt illegal?
Dem Staat waren sie jedenfalls über zehn Jahre lang bekannt. Drei Finanzminister schafften es in dieser Zeit nicht, eine Gesetzeslücke zu schließen, die diese sogenannten Cum-Ex–Deals erst möglich machten.
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Anhand bisher unveröffentlichter Dokumente sowie mit den Stimmen beteiligter Zeitzeugen und Insider beschreibt Autor Jan Schmitt in seiner Dokumentation das beispiellose Versagen der deutschen Politik.
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Der Film schildert einen Wirtschaftskrimi, dessen Protagonisten – Täter wie Opfer – sich wie das „Who is Who“ der deutschen Gesellschaft lesen.
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Fazit
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Der Versuch von Jan Schmitt, diesen komplexen Sachverhalt einigermaßen verständlich aufzuarbeiten ist ohne Zweifel überaus lobenswert.
Gleichwohl wird man sich wohl eingestehen müssen, dass aus dem Kreis der Blockparteien wohl kaum jemand den Mut aufbringen wird, verantwortliche Polit-Trolls zur Rechenschaft zu ziehen, zumal es beklagenswerterweise keine gesetzliche Grundlage dafür gibt, vorsätzliche Veruntreuung von Steuergeldern wirksam zu sanktionieren.
Es ist also davon auszugehen, dass der in Rede stehende Skandal wie schon allzu oft kleingeredet wird und verpufft, womit längst erodiertes Politik-Vertrauen weiteren Schaden nimmt.
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Für die Zukunft wäre es sicher denkbar und zugleich unrealistisch, dass sich -wie im vorliegenden Fall- unabhängige Politiker, die sich nicht dem Joch der so genanten Fraktionsdisziplin unterwerfen, jenseits aller Parteigrenzen zusammenfinden, um solche Exzesse zu analysieren und öffentlichkeitswirksam auch in die Wahlkreise zu tragen.
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In den Reihen politischer Akteure fände sich durchaus der notwendigen Sachverstand, aber weder Mut noch Rückgrat sich gegen „das System“ zu stellen.
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Und die AfD ?
Seitens der dort agierenden Polit-Amateure sind derzeit kaum Impulse zu erwarten, auch wenn die Beisitzerin im Bundesvorstand, Alice Weidel, die fachlichen Voraussetzungen mitbringen dürfte, um sich in die Materie einzuarbeiten.
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Zusammen mit Sahra Wagenknecht und Sven Giegold könnte sich unter Einbeziehung sachverständiger Berater wie bspw. Dr. Peter Gauweiler, Prof. Ekkehard Wenger (Lehrstuhl für BWL, Bank- und Kreditwirtschaft an der Uni Würzburg) und dem ehemaligen Verfassungsrichter, Prof. Udo Di Fabio ein erstes Team konstituieren, um zumindest erste Leitlinien für notwendige Haftungsfragen politischer Akteure zu entwickeln.
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Selbstverständlich handelt es sich hierbei nur um -mehr oder weniger- utopische Gedankenfetzen, die bestenfalls Sphärenklänge einer vielleicht fernen Zukunft auslösen können.
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Als mögliches Etappenziel wäre jedoch denkbar und wünschenswert, zumindest ein politisches und gesellschaftliches Bewusstsein dafür zu erlangen, dass Fehlschlüsse überall dort lauern, wo (auch historische) Zusammenhänge nicht erkannt oder negiert werden, gravierende Gefahren für unser aller Zukunft jedoch häufig in Dogmen, Positionen und Überzeugungen zu finden sind, die wir zu kennen glauben und daher nicht wirklich hinterfragen !
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Ihr Oeconomicus
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follow-up, 29.09.2016
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Teurer Lobbyismus: Milliardengeschenke für Superreiche
Monitor | 29.09.2016 | 08:08 Min.
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korrespondierend:
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„Cum/Ex“-Thema nicht vordringlich
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4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex)/Ausschuss – 23.09.2016
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„Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich nach den Worten eines ehemaligen Referatsleiters bei der Aufklärung der Cum/Ex-Geschäfte auch auf den Bankenverband verlassen. Erschwert worden sei dies auch durch eine permanente Personalknappheit, sagte der ehemalige Steuerreferatsleiter im BMF, Michael Gierlich, vor dem 4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex). Zusammen mit Gierlich waren zwei weitere ehemalige Ministeriumsbeamte sowie eine Referatsleiterin aus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur 20. Sitzung des Ausschusses geladen.
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Gierlich, 69, war von 2001 bis zu seiner Pensionierung Referatsleiter in der Steuerabteilung des Ministeriums. Mit dem Thema der steuerbetrügerischen Cum/Ex-Aktiengeschäfte um den Dividendenstichtag herum sei er erstmals 2002 mit dem Schreiben des Bankenverbandes konfrontiert worden, in dem die Banken das Problem schilderten und einen Vorschlag für dessen Lösung unterbreiteten. Gierlich sagte auf eine Frage des Ausschussvorsitzenden Hans-Ulrich Krüger (SPD), das Schreiben habe damals kaum jemand verstanden, deshalb habe man sich das vom Verband ausführlich, auch mit Hilfe einer Präsentation, erklären lassen. Diese sei dann später auch den Ländern zugeleitet worden, ohne auf die Urheberschaft des Bankenverbandes zu verweisen. Aus Sicht der CDU-Abgeordneten Sabine Sütterlin-Waack ist das Ministerium damit unnötigerweise der Rechtsauffassung der Banken gefolgt.
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Weiter erklärte Gierlich, das Thema Cum/Ex sei damals als „nicht ganz so eilig“ betrachtet worden, da noch andere wichtige Aufgaben zu erledigen gewesen seien. Man sei davon ausgegangen, dass die Sache bei nächster Gelegenheit repariert werden würde. Dies sei dann das nächste Bereinigungsgesetz, also das Jahressteuergesetz 2007, gewesen. 2009 habe sein Referat dann konkrete Hinweise auf Steuergestaltungen mit Hilfe von Cum/Ex-Geschäften erhalten und sofort den Minister informiert. Daraufhin sei eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen worden und eine völlige Systemumstellung in Angriff genommen worden.
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Der Ausschuss befragte Gierlich auch ausführlich zu seinem Mitarbeiter Arnold Ramackers, der zwischen 2004 und 2008 sowie 2010 nach seiner Pensionierung noch einmal für drei Monate im Referat IV C1 tätig war. Ramackers, Richter am Finanzgericht a. D., hatte auf der vorherigen Ausschusssitzung für Erstaunen gesorgt, weil er sich von 2008 bis 2009 für ein Jahr beurlauben ließ und in dieser Zeit selbständig bis zu seiner Pensionierung für den Bankenverband und gleichzeitig auch für das Ministerium arbeitete. Bezahlt wurde er aber nach eigenen Angaben von der Kreditwirtschaft. Nach 2010 beriet er weiterhin Bankenverband und Ministerium, aber ohne Honorar, sondern als „fachlich interessierter Staatsbürger“, wie Ramackers es ausgedrückt hatte.
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Gierlich schilderte, wie er Ramackers 2004 zufällig kennengelernt habe und ihn, da er dringend gute Mitarbeiter gesucht habe, angeworben habe. Ramackers sei auf dem Gebiet des Investmentsteuerrechts eine „absolute Spitzenkraft“ gewesen. Dieses Feld sei sozusagen Ramackers Hobby gewesen, weshalb er auch später bei Bedarf eingeschaltet worden sei. Dies habe dem ehemaligen Richter Spaß gemacht und sei von diesem nicht als Arbeit aufgefasst worden. Ramackers habe ihm, Gierlich, mitgeteilt, dass er auch für Verbände Investmentsteuer-Gutachten schreibe und dafür bezahlt werde. Das sei zwar legal gewesen, sagte Gierlich, aber er habe das sehr kritisch gesehen. Überrascht zeigte sich Gierlich von der Tatsache, dass Ramackers 2011 ein Ministeriumsschreiben an den Bankenverband weiterleitete. Das habe er nicht gewusst und auch nicht für möglich gehalten. Einen Hinweis in einer Whistleblower-Mail, wonach im Gierlich-Referat ein Mitarbeiter sitze, der gute Kontakte zu den Initiatoren der Cum/Ex-Geschäfte habe, könne er sich nicht erklären, sagte Gierlich auf eine Frage der Abgeordneten Sütterlin-Waack. Er hege keinen Verdacht gegen Ramackers.
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Wenig beitragen zur Aufkärung konnte der ehemalige Präsident der dem BMF unterstehenden Bundesfinanzakademie, Karl Wilhelm Christmann, der von 2004 bis 2006 die Unterabteilung IV C im Ministerium geleitet hatte. Er könne sich nicht erinnern, dass Cum/Ex damals ein brennendes Thema gewesen wäre und habe an Sitzungen, auf denen dieses eine Rolle spielte, nicht teilgenommen. Der Schwerpunkt seiner Arbeit habe in anderen Bereichen gelegen. Er gab jedoch zu Protokoll, dass die Personaldecke damals sehr knapp gewesen und die Steuerunterabteilung manchmal „sehr unterbesetzt“ gewesen sei. Ramackers kenne er, wisse aber nur, dass dieser „ein subtiler Kenner des Investmentsteuerrechts“ sei.
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Florian Scheurle, von März 2005 bis November 2009 Leiter der Steuerabteilung im BMF und seit 2010 Präsident des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) sowie des Bundesausgleichsamtes (BAA), sagte aus, dass er vermutlich über die Vorbereitung des Jahressteuergesetzes 2007 mit dem Thema Cum/Ex in Kontakt gekommen sei. An Einzelheiten und auch an Hinweise auf ein Cum/Ex-Geschäftsmodell im Jahr 2009 könne er sich jedoch nicht erinnern. Er habe sich in dieser Zeit auch um viele andere steuerrechtliche Dinge kümmern müssen.
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Den Vorwurf des Grünen-Abgeordneten Gerhard Schick, dass in Scheurles Verantwortung „ein heftiger Milliardenschaden“ entstanden sei, wies dieser zurück. Ihm sei nicht bekannt, so Scheurle, dass durch Fehler in der Steuerabteilung ein Schaden in dieser Höhe entstanden wäre. Im Falle der Lücke im Jahressteuergesetz 2007 habe sich das zuständige Referat zusammen mit den Ländern darum gekümmert, diese zu schließen. Auf eine Frage Schicks zu Regeln für den Informationsaustausch mit Banken und deren Verbänden sagte Scheurle, solche gebe es nicht, sondern man müsse sich auf die Kollegen verlassen, Interna nicht preiszugeben. Der Austausch mit den Verbänden an sich gehöre aber zum alltäglichen Geschäft der Steuerabteilung im BMF.
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BaFin-Referatsleiterin Ruth Burkert erläuterte anschließend die Arbeitsweise der Behörde. Zu Forderungen nach mehr Kompetenz in Steuerfragen bei der BaFin sagte die Großbankenaufseherin, die Behörde sei auch weiterhin nicht für Steuern zuständig und habe auch nicht das Know-how dafür. Es gebe aber inzwischen einen verbesserten Austausch zwischen BaFin und den Steuerbehörden.
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Burkert berichtete, wie ein Kollege auf einer Referatsleitersitzung im September 2012 von einer internen Untersuchung in einer Bank wegen des Verdachts auf Cum/Ex-Geschäfte berichtete. Die Referatsleiter sahen daraufhin Handlungsbedarf, auch bei anderen Banken diesbezüglich informell nachzufragen, um sie für das Thema zu sensibilisieren. Das BMF sei über die internen Ermittlungen in der Bank informiert worden. Die informelle Abfrage sei quasi die Vorstufe der offiziellen Bankenumfrage aus dem Frühjahr 2016 gewesen. Zu deren Ergebnissen und Detailfragen stand Burkert den Ausschussmitgliedern im Anschluss in geheimer Sitzung Rede und Antwort.“
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Quelle:
Deutscher Bundestag
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Weitere Veröffentlichungen des Deutschen Bundestages
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Bundestag beschließt Änderung des Telemediengesetzes
Veröffentlicht: 3. Juni 2016 Abgelegt unter: Deutscher Bundestag, Gesundheit/Medizin, Telemediengesetz, WLAN-Ausbau | Tags: Gesundheitsrisiko WLAN Hinterlasse einen Kommentar.
Bundestag beschließt Änderung des Telemediengesetzes
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Der Bundestag hat am Donnerstag die nach wie vor umstrittene Änderung des Telemediengesetzes (TMG) verabschiedet und will damit mehr Rechtssicherheit für Anbieter öffentlicher WLANs schaffen. Der erst in dieser Woche in der Koalition abgestimmte Kompromiss wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen. Grüne und Linke stimmten gegen die Gesetzesänderung, weil sie weiterhin Abmahnrisiken für die Betreiber von WLAN-Hotspots befürchten. Das Gesetz könnte schon im September in Kraft treten.
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Der Opposition reicht das nicht
Die Opposition kritisierte den Entwurf wegen diesem aus Streit geborenem Kompromiss auch als unzureichend. Die Störerhaftung sei mit der Novelle nicht beseitigt worden, meint Konstantin von Notz, der netzpolitische Sprecher der Grünen.Stattdessen werde eine Entscheidung den Gerichten überlassen. Ein entscheidender Knoten sei damit nicht gelöst, kritisierte auch Petra Sitte von den Linken. Auch nach Ansicht von Experten wie Strafrichter Ulf Buermeyer und Heise-Justiziar Joerg Heidrich ist das neue TMG nur ein halber Fortschritt und hätte deutlicher formuliert werden müssen.
[…]
Warten auf den EuGH
Eine wichtige europäische Institution wird dazu demnächst noch etwas zu sagen haben. Der Europäische Gerichtshof urteilt im Laufe des Jahres in einem konkreten Fall, in dem der private Betreiber eines WLAN-Hotspots von einem Unternehmen der Musikindustrie abgemahnt worden war. Der EU-Generalanwalt in dem Verfahren hat bereits empfohlen, den WLAN-Betreiber stärker zu schützen, das Gericht muss dem aber nicht folgen. Sollte das Gericht das aber tun, könnte eine klare Ansage aus Luxemburg auch den Kompromiss der Koalition vom Kopf auf die Füße stellen.
[…]
Volker Briegleb – Telepolis
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Telemediengesetz
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Deutscher Bundestag fördert öffentlichen WLAN Ausbau – auf Kosten der Gesundheit
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Nach Armenien-Resolution zieht Osman Botschafter in Berlin ab
Veröffentlicht: 2. Juni 2016 Abgelegt unter: Armenien-Resolution, deutsch-türkische Beziehungen Hinterlasse einen KommentarNach Armenien-Resolution zieht Osman Botschafter in Berlin ab
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Der Mord an den Armeniern im Ersten Weltkrieg war ein Völkermord. Das haben die Bundestagsabgeordneten verabschiedet, so dass Deutschland das Verbrechen nun auch öffentlich so benennen wird. Aus Protest dagegen zieht die Türkei ihren Botschafter ab. Weiterer Ärger droht.
[…]
BR
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