Sparer & Steuerzahler übernehmen Sie!

Non-performing Loans griechischer Zombiebanken

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Innerhalb der EU ist mir keine einheitliche Definition von NPL (non-performing Loans) bekannt. Nach deutschem Verständnis gelten solche Loans nach 90 Tagen ohne Zins- und Tilgungsleistungen als toxisch!

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Gleichwohl gibt es ganz witzige Tools in der Trickkiste, mit deren Hilfe solche Umstände verschleiert werden können (Stichwort: Restrukturierung – Nachhilfe dazu kann u.a. bei Spanischen Banken abgerufen werden! weiteres Stichwort: Bewertung von Forderungen und sonstigen Sicherheiten, etwa nach IAS).

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Wie zerohedge und Ekathimerini berichten, soll die Summer hellenischer non-performing Loans bereits doppelt so hoch sein, wie Kapital aller griechischer Banken. Somit dürften die Rekapitalisierungs-Maßnahmen griechischen Zombiebanken längst verpufft sein.

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Schlappe € 65 Mrd., das ist doch mal ne hübsche Hausnummer, welche Asmussen, Draghi und Schäuble vermutlich nicht unbekannt sein dürfte. Wenn diese Zahl schon eingeräumt wird – is there more to expect?

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Sparer und Steuerzahler übernehmen Sie!!

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Wie bereits aus Zockerkreisen zu hören ist, lassen sich (danach) übrigens ganz prima neue Spieltische in den bekannten Derivate-Kasinos eröffnen!

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Ihr Oeconomicus

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Flocking to Europe – Ernst & Young 2013 – non-performing loan report
PDF – [32 pages]

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follow-up, 03. Dezember 2013

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Pressemitteilung, PWC Greece

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Europe’s non-performing loans now total more than €1.2 trillion (US trillion, also € 1,2 Billionen)

  • UK banks top the 2013 non-core loan portfolio transaction table with €13bn deals reported in the year to date
  • Commercial real estate (€15bn) and unsecured retail loans (£10bn) are the most actively traded NPL assets
  • Fresh interest from US and Middle East investors.

European non-performing loans (NPLs) held by banks have increased to €1.2 trillion (up by nearly €100 billion in 12 months) driven mainly by reported increases in Italy, Greece, Spain and Ireland, says PwC in its latest market update. PwC tracks the volume of European NPLs and also the market for non performing and distressed lending portfolios that’s grown up around it.

Stelios Constantinou, Banking industry leader at PwC Cyprus commented:

“We don’t see a meaningful reduction in non-performing loans across Europe any time soon. Aggregate levels of NPLs could continue to rise over the coming years, adding further to the already buoyant portfolio market.”


Wenn aus dem Sparkonto eine Zwangsspende wird !

Staatliche Beihilfen: Kommission erlässt Krisenvorschriften für Banken

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Bildrechte: Wiki – gemeinfrei
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Ab dem 1. August 2013 wird für Sparer – im Neusprech nachrangige Gläubiger genannt – eine neue Zeitrechnung beginnen!
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Ab diesem Termin werden die neuen Krisenvorschriften der EU-Kommission für Banken gelten. Was dies für uns alle bedeutet, entnehmen Sie am besten selbst der nachfolgenden Presse-Erklärung:
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Reference: IP/13/672 Event Date: 10/07/2013 Export pdf PDF word DOC
Other available languages : EN FR

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Europäische Kommission – Pressemitteilung – Brüssel, 10. Juli 2013
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Staatliche Beihilfen: Kommission erlässt Krisenvorschriften für Banken
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Die Europäische Kommission hat ihre befristeten Vorschriften für die Würdigung krisenbedingter staatlicher Beihilfen für Finanzinstitute überarbeitet. Die wesentlichen Änderungen zielen darauf ab, den Umstrukturierungsprozess zu verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Banken zu schaffen. So wird nach den geänderten Vorschriften verlangt, dass Banken einen soliden Plan für ihre Umstrukturierung oder geordnete Abwicklung vorlegen, bevor sie Rekapitalisierungen oder Maßnahmen zum Schutz ihrer wertgeminderten Vermögenswerte in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus werden bei Banken mit ausgewiesenen Kapitallücken zunächst die Bankeigentümer und die nachrangigen Gläubiger zur Kasse gebeten werden, bevor die Banken eine staatliche Unterstützung beantragen können.
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„Die heute verabschiedeten Änderungen der Krisenvorschriften stützen sich auf die Praxis, die sich in den letzten Jahren bei der Rettung und Umstrukturierung von Banken bewährt hat. Insbesondere müssen jetzt zuerst Anteilseigner und nachrangige Gläubiger einen Beitrag leisten, bevor weitere Steuergelder in die Rettung der betreffenden Bank fließen. Auf diese Weise wird für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen ähnlichen Banken, die in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind, gesorgt und der Fragmentierung des Finanzmarkts Einhalt geboten. Des Weiteren können Banken nur dann eine Rekapitalisierung in Anspruch nehmen, wenn sie einen soliden Umstrukturierungsplan vorlegen. Von den neuen Vorschriften versprechen wir uns raschere und effizientere Umstrukturierungen“,
so der für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissar und Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia.
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Die Mitteilung der Kommission enthält die aktualisierten krisenbedingten Vorschriften für staatliche Beihilfen, die ab dem 1. August 2013 gelten werden. Die neue Mitteilung tritt an die Stelle der Bankenmitteilung aus dem Jahr 2008 und ergänzt darüber hinaus die anderen Krisenvorschriften. Zusammengenommen bilden diese Krisenmitteilungen das Regelwerk, in dem die Voraussetzungen erläutert sind, die erfüllt sein müssen, damit die Mitgliedstaaten den betroffenen Banken Garantien, Rekapitalisierungen oder Entlastungsmaßnahmen für wertgeminderte Vermögenswerte gewähren können; außerdem ist dort ausgeführt, welche Anforderungen an den Umstrukturierungsplan gestellt werden.
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Die wichtigsten Änderungen gegenüber den bisher geltenden Krisenmitteilungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
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Ein wirksamerer Umstrukturierungsprozess: Eine Bank muss, bevor sie Rekapitalisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen kann, einen Umstrukturierungsplan (einschließlich eines Kapitalbeschaffungsplans) ausarbeiten, in dem überzeugend darzulegen ist, wie die Bank langfristig wieder rentabel wirtschaften wird. Wenn es nicht möglich ist, die Rentabilität der Bank wiederherzustellen, ist ein Konzept für deren geordnete Abwicklung vorzulegen.
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Bislang hat die Kommission Rekapitalisierungsmaßnahmen zunächst befristet als Rettungsmaßnahmen genehmigt und dann auf der Grundlage des anschließend vorzulegenden Umstrukturierungsplans endgültig darüber befunden, ob die Maßnahmen mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Dieses Modell hat sich zu Beginn der Krise bewährt, da es zur raschen Stabilisierung der Finanzmärkte beitragen und ein Übergreifen der Krise auf andere Bereiche verhindern konnte. Dieser Ansatz hat jedoch zum Teil auch dazu geführt, dass sich die Umstrukturierung der begünstigen Banken erheblich verzögerte, weil es nach der Gewährung der Rettungsmaßnahmen an wirklichen Anreizen fehlte, die nötigen Umstrukturierungsmaßnahmen durchzuführen, mit denen die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel auf ein Minimum begrenzt und das Auftreten ähnlicher Probleme vermieden werden sollte. Einige solcher Fälle bestehen seit 2009. Die spanische Regelung, auf deren Grundlage alle acht Umstrukturierungspläne in weniger als vier Monaten genehmigt wurden, verdeutlicht hingegen, dass ein solcher Prozess durchaus gestrafft werden kann.
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Die neuen Vorschriften sehen vor, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden nach geeigneten Möglichkeiten suchen können, wie etwaige Kapitallücken mit Mitteln der Bank, der privaten Investoren oder der Anteilseigner der Bank geschlossen werden können. Sollte eine staatliche Rekapitalisierung dringend erforderlich sein, um eine Gefährdung der Finanzstabilität abzuwenden, kann diese nach wie vor auch vor Abschluss des vollständigen Umstrukturierungsplans vorübergehend genehmigt werden. In diesem Falle muss die zuständige Aufsichtsbehörde jedoch bestätigen, dass ein sofortiges Eingreifen erforderlich ist.
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Strengere Anforderungen an die Lastenverteilung: Banken mit einer ausgewiesenen Kapitallücke müssen dafür sorgen, dass Anteilseigner wie auch Inhaber nachrangiger Schuldtitel einen angemessenen Beitrag zur Deckung des Kapitalbedarfs leisten, bevor sie staatliche Rekapitalisierungen oder Maßnahmen zum Schutz ihrer wertgeminderten Vermögenswerte in Anspruch nehmen können. Auf diese Weise werden gleiche Wettbewerbsbedingungen für ähnliche Banken mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten geschaffen und der Fragmentierung des Finanzmarkts vorgebeugt. Ausnahmen sind möglich, wenn die Finanzstabilität auf dem Spiel steht oder wenn eine Bank bereits einen großen Teil des Kapitalbedarfs selbst aufgebracht hat und der Restbetrag, der mit staatlichen Mitteln gedeckt werden soll, im Vergleich zu der Bilanzsumme der betreffenden Bank gering ist.
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Die Kommission hat außerdem ausgeführt, dass sie bei der Prüfung der staatlichen Beihilfen weiterhin dem übergeordneten Ziel der Finanzstabilität Rechnung trägt, dass makroökonomische Erwägungen bei der Bewertung nach wie vor eine Rolle spielen und welche Bedeutung die Änderungen für Beihilferegelungen haben. Des Weiteren hat die Kommission ihre Beschlusspraxis, u. a. in Bezug auf Abwicklungsbeihilfen, kodifiziert.
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Die Vorschriften in der neuen Bankenmitteilung verlangen, dass insolvente Banken eine strikte Vergütungspolitik für Führungskräfte verfolgen und die Gesamtvergütung eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet, solange sich die Bank in der Umstrukturierung befindet oder staatliche Unterstützung erhält. So hat das Management einen konkreten Anreiz, den Umstrukturierungsplan umzusetzen und die Unterstützung zurückzuzahlen.
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Die überarbeiteten Vorschriften werden so lange gelten, wie es die Marktbedingungen erfordern. Die Vorschriften werden, wann immer erforderlich, weiter überarbeitet. So wäre es denkbar, dass sie aufgrund der Weiterentwicklung des EU-Regulierungsrahmens für den Bankensektor angepasst werden müssen.
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Hintergrund
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Nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers erließ die Kommission 2008 und 2009 krisenbedingt einen umfassenden Rahmen für koordinierte Maßnahmen zur Stützung des Finanzsektors, um einerseits für Finanzstabilität zu sorgen und anderseits aber auch im Binnenmarkt Verzerrungen im Wettbewerb zwischen den Banken der verschiedenen Mitgliedstaat so gering wie möglich zu halten.
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In diesem Rahmen sind die gemeinsamen, auf EU-Ebene geltenden Bedingungen für den Zugang zu staatlicher Unterstützung festgelegt sowie die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine solche Unterstützung nach den EU-Beihilfevorschriften für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden kann. Dieser Rahmen umfasst die Bankenmitteilung, die Rekapitalisierungsmitteilung, die Impaired-Assets-Mitteilung und die Umstrukturierungsmitteilung. Die in diesen Krisenmitteilungen dargelegten Vorschriften wurden auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eingeführt, nach dem staatliche Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats mit dem Binnenmarkt vereinbar sind.
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Diese Vorschriften wurden regelmäßig und wann immer erforderlich aktualisiert, um der Entwicklung der Krise Rechnung zu tragen. Die zunehmend unterschiedlich verlaufende wirtschaftliche Erholung., die unterschiedlichen Anforderungen an die Lastenverteilung in der EU sowie die Notwendigkeit des Abbaus und der Konsolidierung der öffentlichen und privaten Schulden und die bestehenden Schwachstellen im Finanzsektor haben unterdessen zu Spannungen auf den Finanzmärkten und einer Fragmentierung mit zunehmenden Verzerrungen im Binnenmarkt geführt. Mit der heutigen Annahme der Krisenvorschriften sollen diese Probleme behoben werden.
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Die Vorschriften wurden bereits dreimal überarbeitet. Die gesamten Vorschriften zur Bewältigung der Bankenkrise befinden sich auf der folgenden Website:
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/temporary.html
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Archiv-Beitrag vom 19.März 2013: „Oh wie gut, dass niemand ahnt ..“

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relevante Archiv-Beiträge zum Thema „bail-in“

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relevante Archiv-Beiträge zum Thema „Einlagen-Sicherung

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Zwangsabgabe: Ab 1. August steigt das Risiko für Bank-Kunden erheblich
Viele Banken in Europa spekulieren auf Teufel komm raus mit dem Geld der Sparer und weigern sich, die Risiken offenzulegen. Alle hoffen unverändert auf die Rettung durch den Steuerzahler. Doch die EU hat nun still und leise ein Gesetz beschlossen, demnach ab 1. August die Bank-Kunden als erste enteignet werden müssen, wenn eine Bank in die Krise gerät.
[…]
DWN
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Europe’s Zombie Banks
What is wrong with Europe’s banks? The short answer is that the sector is too large, has too little capital, and contains too many players that lack a viable long-term business model. It is the combination of the last two factors – an overabundance of banks with no sustainable way to turn a profit – that constitutes the most serious and most difficult problem.
[…]
Daniel Gros – Center for European Policy Studies
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Es ist noch Suppe da !

3,3 Milliarden – und wieder wird eine Bank „gerettet“

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Und weiter fließen die Milliarden für Finanzkonzerne. Ende letzter Woche hat die EU-Kommission eine „Unterstützung“ der Niederlande für den wegen „Systemrelevanz“ verstaatlichten Finanzkonzern SNS REAAL und dessen Tochtergesellschaften abgenickt.
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Das Geldhaus erhält eine Rekapitalisierung von 300 Millionen Euro und einen Überbrückungskredit von 1,1 Milliarden Euro. Abgerundet wird das Paket mit 1,9 Milliarden Euro an Rekapitalisierung für die SNS Bank, eine Tochtergesellschaft der SNS REAAL.
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Brüssels allwissende Kommission sei “ zu dem Ergebnis gelangt“, die Rekapitalisierung sei „für die Wahrung der Finanzstabilität in den Niederlanden erforderlich“.
[…]
BZ

Bankenrettungsfonds Soffin soll verlängert werden

Bankenrettungsfonds Soffin soll verlängert werden
Banken sollen länger Geld aus dem Rettungsfonds Soffin bekommen können. Der Ende des Jahres auslaufende Rettungsschirm soll bis Ende 2014 verlängert werden, hieß es aus Regierungskreisen. Eine entsprechende Vorlage will das Bundeskabinett am Mittwoch verabschieden.
Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) wurde nach der Pleite von der Investmentbank Lehman Brothers im Oktober 2008 in einem Eilverfahren von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Der Soffin war ursprünglich mit 480 Milliarden Euro ausgestattet worden: 400 Milliarden Euro für Garantien und 80 Milliarden Euro für die Rekapitalisierung von Banken oder den Ankauf maroder Wertpapiere. Er diente dazu, Banken inmitten der Finanzkrise vor einer drohenden Pleite zu bewahren und den Finanzmarkt zu stabilisieren.
weiter bei THE WALL STREET JOURNAL

Rekapitalisierung in Griechenland

Rekapitalisierung in Griechenland
Emporiki Bank wird für einen Euro verkauft
Die Leitung der französischen Crédit-Agricole-Gruppe hat sich entschieden, die griechische Tochter Emporiki an die Alpha Bank zu verkaufen. Dadurch wird der Käufer im Konzentrationsprozess des griechischen Bankensystems entschieden verstärkt. Aus der Fusion entsteht ein Institut mit einer Bilanzsumme von 78 Mrd. €.
Bereits im August hatten die griechischen Banken Alpha, Eurobank und National Bank der Crédit Agricole Angebote zur Übernahme der Emporiki Bank unterbreitet. Die Franzosen gaben gestern bekannt, dass sie dem Alpha-Angebot den Vorzug geben und deshalb ausschliesslich mit diesem Institut in Verhandlungen treten würden. Die Übernahmemodalitäten sollen bis Ende Jahr abgeschlossen werden.

NZZ


Gläubigern spanischer Banken drohen Verluste

Gläubigern spanischer Banken drohen Verluste

Die Absichtserklärung zum Bailout spanischer Banken legt den Schluss nahe, dass den Besitzern von vorrangigen Anleihen der Kreditinstitute Verluste drohen. Darauf wies Fitch Ratings in einer Studie hin.

Handelsblatt – 13.08.2012, 08:14 Uhr – Kommentare

Auszug:

13.08.2012, 09:17 Uhr – tobi59

Komisch, wiso machen die immer alles erst im September, ich würde dem BVfG empfehlen das Urteil zum ESM auf Januar 2013 zu vertagen, dann wissen wir wie der Stresstest der Spanischn Banken oder der Bericht der Troika zu Griechenland ausgefallen ist.


Warum Weltfinanzkrise?

Warum Weltfinanzkrise?

System-Unkenntnis als schwerstes systemisches Risiko
von Prof. Dr. Gunnar Heinsohn

flickr, Urheber: arselectronica – CC BY-NC-ND 2.0

Krise – Unternehmen im Verschuldungszwang
Monströses Zerstörungswerk der Zentralbanken durch Nullzinsen

Inhalt
Vorwort
Warum Weltfinanzkrise?
Überraschung und Wut der Experten über das Untergehen von Unternehmen trotz nullnahen Zentralbankzinses
Was ist Geld und was sind Unternehmen?
Warum müssen auch gute Firmen bei der Erzeugung von Standardkrisen mitwirken?
Warum helfen Nullzinsen der Zentralbank nach einer Standardkrise den angeschlagenen Firmen nicht?
Wie erzeugen Geschäftsbanken mit dem nie an die Firmen gelangten Nullzinsgeld die Hyperkrise?
Was sind jetzt die geringeren Übel?
Stichwortverzeichnis
Leser-Service

PDF – [20 Seiten]

Unbedingt empfehlenswert ..

.. meint Ihr Oeconomicus