Der Währungsfonds fürchtet eine neue Kreditklemme als Folge der Euro-Krise. Die Reform-Agenda der Euro-Länder sei „bedenklich unvollständig“, zudem drohe Kapitalflucht.
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Die Euro-Länder müssten sich zu einer klaren Roadmap für eine Bankenunion und Fiskal-Integration verpflichten, um das Vertrauen wiederherzustellen und die Kapitalflucht umzukehren, sagte der Leiter der IWF-Geldmarktabteilung, José Vinals.
Neben anderen Gründen wird Kapitalflucht idR durch Angst vor Inflation, Enteignung durch den Staat und/oder drohende signifikante Eigentumsbesteuerung ausgelöst.
Nehmen die Kapitalabflüsse überhand, gelten in manchen Expertenkreisen scharfe Zollkontrollen, eingeschränktes Reiserecht und quasi als Verzweiflungsakt massive Kapitalverkehrskontrollen als ultimative Reaktion, um Kapitalexporte zu einzuschränken oder gar zu unterbinden.
Anschauungsunterricht gab es u.a. 2001 in Argentinien .. übrigens, vom IWF ausdrücklich begrüßt (!)
In der EU sind Kapitalverkehrskontrollen ‚eigentlich‘ grundsätzlich verboten.
Das ist in Artikel 63 des Gesetzes zum Gemeinsamen Binnenmarkt so geregelt. Allerdings wissen nicht nur Juristen, dass es keine Norm ohne Ausnahme gibt [Stichwort:„Not kennt kein Gebot“].
Die steht in diesem Fall in Artikel 66:
Demnach kann in außergewöhnlichen Situationen, „bei ernsten Schwierigkeiten in der Wirtschafts- und Geldpolitik“, eine Ausnahme gemacht werden.
Das Verfahren ist kompliziert, denn neben den Finanzministern müssen auch die Europäische Zentralbank (EZB) und zudem die EU-Kommission zustimmen. Vorgesehen ist, dass die Kontrollen für maximal sechs Monate eingeführt werden können.