Ergänzungen und Erweiterungen zur Verfassungsbeschwerde vom 06.07.2012 – Beschwerdeführer: Dr. iur. Wolfgang Philipp – Seite 7/7


Ergänzungen und Erweiterungen zur Verfassungsbeschwerde vom 06.07.2012
Beschwerdeführer: Dr. iur. Wolfgang Philipp
Seite 7/7

jeder ESM-Mitgliedsstaat unverzüglich alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um diesen Artikel in seinem eigenen Recht in Kraft zu setzen. Das würde bedeuten, dass beispielsweise der deutsche Bundesfinanzminister auch wegen schwerster Pflichtver­letzungen, die mit seiner Mitgliedschaft im Gouverneursrat zusammenhängen und deutsche Interessen verletzen können, nicht zur Verantwortung gezogen werden könnte. So etwas kann nach deutschem Recht gar nicht ‑ entgegen Art. 35 Abs. 4 ‑ durchgesetzt werden, da es gegen das Rechtsstaatsprinzip verstieße, zivil‑ und strafrechtliche Normen nicht mehr allgemein gelten zu lassen sondern bestimmte Personen davon auszunehmen. Auch an dieser Stelle ist die Auflösung des Rechts­staats in vollem Gange.

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtsanwalt

© by Herrn RA Dr. iur. Wolfgang Philipp – Veröffentlichung und Weiterverwendung dieses Dokuments erfolgt im Auftrag von Herrn Dr. Wolfgang Philipp.
Zitate aus diesem Dokument – auch auszugsweise – nur unter Angabe dieser URL oder mit Genehmigung von Herrn Dr. Philipp



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