Die nächste Raubzug-Welle soll nach der parlamentarischen Sommerpause vorbereitet werden


unsere geschätzte Bundesregierung hat die Sommerpause genutzt, um zwei hübsche neue Gesetzesentwürfe auszuarbeiten, die nach der parlamentarischen Sommerpause den, gelegentlich als abnickende Irrlichter wahrgenommenen, Akteuren im Bundeskasperl-Theater zur Aussprache und ersten Lesung vorgelegt werden sollen.

Die Rede ist 

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  1. vom Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente
    nach Artikel 19 des Vertrags vom 2. Februar 2012
    zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus 1
  2. vom Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes 2
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Zu 1) sei der geneigten Leserschaft den nachfolgenden Auszug, der in manchen Ohren wie purer Hohn klingen mag, zur Kenntnis gebracht
(Hervorhebungen und Querverweise by Oeconomicus):

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„Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) hat seit seinem Inkrafttreten am 27. September 2012 maßgeblich zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise im Euro-Währungsgebiet beigetragen.
Er wurde eingerichtet, um die nach Ausbruch der Krise geschaffenen Instrumente zur Stabilisierung des Euro-Währungsgebiets wie den Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) als dauerhaften Mechanismus abzulösen. Sein Ziel, die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets als Ganzes zu wahren, hat er – nicht zuletzt durch das mittlerweile erfolgreich abgeschlossene Hilfsprogramm für Spanien (spanisches Bankenprogramm) sowie das noch laufende Hilfsprogramm für Zypern – wirksam verfolgt.

Im Zuge der Bewältigung der Staatsschuldenkrise hat sich jedoch gezeigt, dass die Krise der öffentlichen Haushalte einzelner ESM-Mitgliedstaaten eng mit der Krise ihres jeweiligen Finanzsektors verbunden ist.
So kann es möglich werden, dass im Einzelfall ein ESM-Mitgliedstaat nicht dazu in der Lage ist, erforderliche Finanzhilfen für seine Finanzinstitute in voller Höhe bereitzustellen, ohne dass dies sehr nachteilige Auswirkungen auf die Tragfähigkeit seiner öffentlichen Haushalte hat bzw. seinen dauerhaften Zugang zum Kapitalmarkt gefährden und somit eine Finanzierung des gesamten staatlichen Finanzbedarfs über den ESM erforderlich machen würde.

Um den sich daraus ergebenden Gefährdungen der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets als Ganzes und seiner Mitgliedstaaten auch in derartigen Fällen entgegenwirken zu können, haben die Staats- und Regierungschefs der Mitglieder des Euro-Währungsgebiets in ihrer Gipfelerklärung vom 29. Juni 2012 beschlossen, dass der ESM, sobald unter Einbeziehung der Europäischen Zentralbank (EZB) ein wirksamer einheitlicher Aufsichtsmechanismus für Banken des Euro-Währungsgebiets eingerichtet worden ist, nach einem ordentlichen Beschluss die Möglichkeit hätte, Banken auch direkt zu rekapitalisieren.

Durch diese Gewährung von Finanzhilfen des ESM direkt an Finanzinstitute soll ein Beitrag dazu geleistet werden, Krisen im Bankensektor eines Mitgliedstaats stärker von einer Krise der öffentlichen Haushalte zu entkoppeln. Indem am Ende einer Haftungskaskade Hilfen des ESM für Finanzinstitute – anders als bei Finanzhilfen zur indirekten Rekapitalisierung von Finanzinstituten – nicht in Form eines Darlehens an den betreffenden Mitgliedstaat, sondern unmittelbar an ein Finanzinstitut vergeben werden, können im Einzelfall besonders negative Auswirkungen auf den Schuldenstand eines Mitgliedstaats vermieden werden.
Daher gilt aber weiterhin ein Vorrang der indirekten vor der direkten Bankenrekapitalisierung.

Gleichzeitig wurden durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 63) die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass unter Einbeziehung der EZB ein wirksamer einheitlicher Aufsichtsmechanismus die Aufsicht über bedeutende Finanzinstitute übernimmt.

Darüber hinaus wird durch die Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 190) 7  ein Verfahren für eine geordnete Abwicklung von Banken unter Heranziehung der Anteilseigner und Gläubiger geschaffen.“

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So liebe Freunde, an der Stelle überlasse ich Sie zunächst entweder

– der Entwicklung eines Augustinischen Zorns, oder
– Ihrer sanftmütigen Zuversicht, dass -insbesondere im Hinblick auf die fulminante Kompetenz unserer Parlamentarier in Berlin und Brüssel/Straßbourg- jetzt für die Menschen (und nicht für die Zocker) alles gut wird.

Ich ziehe es vor, pro-aktiv Analyse, Bewertung und Faktensammlung zu betreiben, ggfls. zur vorbereitenden Unterstützung einer erneuten Verfassungsbeschwerde.

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Besten Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

Ihr Oeconomicus

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Gesetzentwurf Aenderung ESM Gesetz Bankenkapitalisierung
Gesetzentwurf Änderung ESM-Finanzierungsgesetz
3 Ende des EFSF-Bankenrettungsprogramms
Gipfelerklärung vom 29. Juni 2012
Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank
ABl L 287 vom 29.10.2013 S. 63
ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 190

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korrespondierende Beiträge:

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Remarks at Jackson Hole by Christine Lagarde (27.08.2011)

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Empfehlungen der Trilateralen Commission:

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Trilateral Commission – Credible European Governance:
III. What should be undertaken in the coming period ?
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Quote (see @page 14):
„Secondly, financial stability must be ensured. Any economic union in the making must rely on a stable financial footing. The current setting-up of a Banking Union is an important first step in this direction. With the European economy so dependent on bank credit, the priority remains to solve the banking sector’s problems…“

„Also to be noted is the capacity, in exceptional cases, for the European Stability Mechanism (ESM) to recapitalise banks…“

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Trilateral Commission – May 2014 – PDF [26 pages]

15 Kommentare on “Die nächste Raubzug-Welle soll nach der parlamentarischen Sommerpause vorbereitet werden”

  1. almabu sagt:

    Guter Moment, gerade jetzt wo die Ukraine-Krise alle Aufmerksamkeit auf sich zieht, denken die sich wohl?

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  2. […] Die nächste Raubzug-Welle soll nach der parlamentarischen Sommerpause vorbereitet werden […]

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  3. […] Auf Platz 4 äußert sich “Oeconomicus“ zur Ergänzung des ESM-Bankenrettungsvertrags vom Februar 2012, das Ganze unter der Überschrift “Die nächste Raubzug-Welle soll nach der parlamentarischen Sommerpause vorbereitet werden“. Bei Verabschiedung der Gesetzesergänzung stünde einer Dauerrettung der Banken nichts mehr im Wege – siehe hier. […]

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  4. webmax sagt:

    „Unsäglicher KZ-Vergleich?“ Ich halte diese Metapher doch für zulässig, da sie einerseits auf die Tatsache hinweist, dass die BRD immer noch nur Vier-Mächte-Besatzerstatus hat und zum anderen die USA für ihre eigene Bevölkerung nachweislich 800 übers ganze Land verteilte Konzentrationslager vorhalten. Außerdem tolerieren und unterstützen sie Israels grausamen Palästinenser-Genozid, wie er selbst im 3.Reich nicht vorkam.

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    • Oeconomicus sagt:

      Werter @webmax,

      … wir kommen hier vom Hölzchen zum Stöckchen … leider off-topic.

      Sollte Sie etwas zum eigentlichen Thema beitragen wollen, dann sehr gerne.

      Weitere offtopic-Kommentare werden ab jetzt nicht mehr freigeschaltet.

      Bei dieser Gelegenheit gleich noch etwas grundsätzliches:

      Soforn es zum jeweiligen Beitrag passt, können wir hier auch gerne einen sophistisch geprägten Diskurs führen, und uns beispielsweise darüber austauschen „wieviele Engel auf einen Stecknadelkopf passen„, aber im Interesse der geschätzten Leserschaft, bitte ich um eine gesittete Diskussions-Kultur.
      Dies bedeutet auch, dass man gerne Behauptungen in den Ring werfen mag, diese aber sauber zu begründen hat.

      Besten Dank für Ihr Verständnis!

      Ihr Oeconomicus

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  5. Stephan Fundakowski sagt:

    „Verfassungsklage“ :D. Immer noch nicht verstanden dass D keine Verfassung hat und dass das BVerG nichts anderes wie der Volksgerichtshof der DDR ist??? Deutschland ist schlichtweg ein riesiges KZ, nur etwas besser kaschiert!

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    • Oeconomicus sagt:

      Sehr geehrter Kommentator,

      selbst wenn Sie mit Ihrer substanzlosen Behauptung nicht völlig daneben liegen sollten, ist es billig damit haussieren zu gehen.

      Sollten die dargelegten Einschätzungen wirklich Ihre Überzeugung sein, dann sammeln Sie doch zunächst gerichtsfeste Daten und Beweise und nehmen Sie eigenes Geld in die Hand um diese erfolgreich zu publizieren.

      Good luck!

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  6. Oblomow sagt:

    „…die fulminante Kompetenz unserer Parlamentarier in Berlin und Brüssel/Straßbourg..“

    Der Witz war gut. Nur „unsere“ hätte ich weggelassen. Meine sind das weder hier noch dort.

    Aber leider ist jede in das BVerfG gesetzte Vertrauen ebenso ein fader Witz.
    Die Anmerkungen aus der Feder von Prof. G. Beck zu jenem Gericht muß ich hier sicherlich nicht wiederholen. Auch Prof Schachtschneiders Kommentare sind bekannt.

    Danke für Ihre Arbeit Oeconomicus.

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  7. regentraum sagt:

    Hat dies auf kantodeaschrift rebloggt.

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  8. stromerhannes sagt:

    …..nach Artikel 19 des Vertrags vom 2. Februar 2012
    zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus…

    Dazu fällt mir spontan die Änderung der AGB´s und deren Artikel 19 (Haftung der Kreditinstitute) für alle Banken und Sparkassen ein.

    Lautet doch der letzte Halbsatz: „..oder von Hoher Hand des Aus- und Inlandes…“

    Langsam ist es an der Zeit, sowohl in Brüssel und auch in Berlin über den Begriff „Tyrannenmord“ ernsthaft nachzudenken.

    Mit diesem Gesetzestext ist der Zugriff auf unsere Konten geplant!

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