Die nächste Raubzug-Welle soll nach der parlamentarischen Sommerpause vorbereitet werden
Veröffentlicht: 21. August 2014 Abgelegt unter: ESM | Tags: Banken-Kapitalisierung, Trilateral Commission 15 Kommentareunsere geschätzte Bundesregierung hat die Sommerpause genutzt, um zwei hübsche neue Gesetzesentwürfe auszuarbeiten, die nach der parlamentarischen Sommerpause den, gelegentlich als abnickende Irrlichter wahrgenommenen, Akteuren im Bundeskasperl-Theater zur Aussprache und ersten Lesung vorgelegt werden sollen.
Die Rede ist
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- vom Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente
nach Artikel 19 des Vertrags vom 2. Februar 2012
zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus 1 - vom Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes 2
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Zu 1) sei der geneigten Leserschaft den nachfolgenden Auszug, der in manchen Ohren wie purer Hohn klingen mag, zur Kenntnis gebracht
(Hervorhebungen und Querverweise by Oeconomicus):
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„Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) hat seit seinem Inkrafttreten am 27. September 2012 maßgeblich zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise im Euro-Währungsgebiet beigetragen.
Er wurde eingerichtet, um die nach Ausbruch der Krise geschaffenen Instrumente zur Stabilisierung des Euro-Währungsgebiets wie den Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) als dauerhaften Mechanismus abzulösen. Sein Ziel, die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets als Ganzes zu wahren, hat er – nicht zuletzt durch das mittlerweile erfolgreich abgeschlossene Hilfsprogramm für Spanien (spanisches Bankenprogramm) 3 sowie das noch laufende Hilfsprogramm für Zypern – wirksam verfolgt.Im Zuge der Bewältigung der Staatsschuldenkrise hat sich jedoch gezeigt, dass die Krise der öffentlichen Haushalte einzelner ESM-Mitgliedstaaten eng mit der Krise ihres jeweiligen Finanzsektors verbunden ist.
So kann es möglich werden, dass im Einzelfall ein ESM-Mitgliedstaat nicht dazu in der Lage ist, erforderliche Finanzhilfen für seine Finanzinstitute in voller Höhe bereitzustellen, ohne dass dies sehr nachteilige Auswirkungen auf die Tragfähigkeit seiner öffentlichen Haushalte hat bzw. seinen dauerhaften Zugang zum Kapitalmarkt gefährden und somit eine Finanzierung des gesamten staatlichen Finanzbedarfs über den ESM erforderlich machen würde.Um den sich daraus ergebenden Gefährdungen der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets als Ganzes und seiner Mitgliedstaaten auch in derartigen Fällen entgegenwirken zu können, haben die Staats- und Regierungschefs der Mitglieder des Euro-Währungsgebiets in ihrer Gipfelerklärung vom 29. Juni 2012 4 beschlossen, dass der ESM, sobald unter Einbeziehung der Europäischen Zentralbank (EZB) ein wirksamer einheitlicher Aufsichtsmechanismus für Banken des Euro-Währungsgebiets eingerichtet worden ist, nach einem ordentlichen Beschluss die Möglichkeit hätte, Banken auch direkt zu rekapitalisieren.
Durch diese Gewährung von Finanzhilfen des ESM direkt an Finanzinstitute soll ein Beitrag dazu geleistet werden, Krisen im Bankensektor eines Mitgliedstaats stärker von einer Krise der öffentlichen Haushalte zu entkoppeln. Indem am Ende einer Haftungskaskade Hilfen des ESM für Finanzinstitute – anders als bei Finanzhilfen zur indirekten Rekapitalisierung von Finanzinstituten – nicht in Form eines Darlehens an den betreffenden Mitgliedstaat, sondern unmittelbar an ein Finanzinstitut vergeben werden, können im Einzelfall besonders negative Auswirkungen auf den Schuldenstand eines Mitgliedstaats vermieden werden.
Daher gilt aber weiterhin ein Vorrang der indirekten vor der direkten Bankenrekapitalisierung.Gleichzeitig wurden durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 5 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 63) 6 die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass unter Einbeziehung der EZB ein wirksamer einheitlicher Aufsichtsmechanismus die Aufsicht über bedeutende Finanzinstitute übernimmt.
Darüber hinaus wird durch die Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 7 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 190) 7 ein Verfahren für eine geordnete Abwicklung von Banken unter Heranziehung der Anteilseigner und Gläubiger geschaffen.“
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So liebe Freunde, an der Stelle überlasse ich Sie zunächst entweder
– der Entwicklung eines Augustinischen Zorns, oder
– Ihrer sanftmütigen Zuversicht, dass -insbesondere im Hinblick auf die fulminante Kompetenz unserer Parlamentarier in Berlin und Brüssel/Straßbourg- jetzt für die Menschen (und nicht für die Zocker) alles gut wird.
Ich ziehe es vor, pro-aktiv Analyse, Bewertung und Faktensammlung zu betreiben, ggfls. zur vorbereitenden Unterstützung einer erneuten Verfassungsbeschwerde.
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Besten Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Ihr Oeconomicus
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1 Gesetzentwurf Aenderung ESM Gesetz Bankenkapitalisierung
2 Gesetzentwurf Änderung ESM-Finanzierungsgesetz
3 Ende des EFSF-Bankenrettungsprogramms
4 Gipfelerklärung vom 29. Juni 2012
5 Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank
6 ABl L 287 vom 29.10.2013 S. 63
7 ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 190
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korrespondierende Beiträge:
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Remarks at Jackson Hole by Christine Lagarde (27.08.2011)
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Empfehlungen der Trilateralen Commission:
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Trilateral Commission – Credible European Governance:
III. What should be undertaken in the coming period ?
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Quote (see @page 14):
„Secondly, financial stability must be ensured. Any economic union in the making must rely on a stable financial footing. The current setting-up of a Banking Union is an important first step in this direction. With the European economy so dependent on bank credit, the priority remains to solve the banking sector’s problems…“
„Also to be noted is the capacity, in exceptional cases, for the European Stability Mechanism (ESM) to recapitalise banks…“
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Trilateral Commission – May 2014 – PDF [26 pages]
Mitschrift Pressekonferenz: Pressestatements von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Europäischen Rat
Veröffentlicht: 29. Juni 2012 Abgelegt unter: Dokumenten-Sammlung, ESM, Euro-Zone (EU-Mitgliedsländer OHNE eigene Währungssouveränität) | Tags: „preferred creditor status“, Banken-Kapitalisierung, Bundestag, Dr. Angela Merkel, EFSF, ESM, Europäische Investitionsbank, EZB, Finanzstabilität, Gouverneursrat, Konditionalität, MoU, Primärmarkt, Projektanleihen, Public Private Partnership, Sekundärmarkt, Währungsunion, Zitat Hinterlasse einen KommentarMitschrift Pressekonferenz:
Pressestatements von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Europäischen Rat
markantes Statement von Dr. Angela Merkel:
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„Wenn diese Überwachungsinstitution dann einmal existiert,
kann es eine wiederum einstimmige Entscheidung im Gouverneursrat des ESM geben,
dass mit Hilfe dieser Institution eine direkte Kapitalisierung von Banken möglich ist,
nachdem das Land, in dem die jeweilige Bank ist, einen Antrag gestellt hat.
Wir brauchen also zweimal einstimmige Entscheidungen,
was in Deutschland auch bedeutet,
dass der Deutsche Bundestag damit befasst wird und auch mit seiner Mehrheit entscheiden muss“.
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weitere, nicht weniger wichtige (unkorrigierte) Aussagen von Frau Dr. Merkel aus dem Mitschnitt (Hervorhebungen by Oeconomicus)
„Wir haben darüber ist gestern schon gesprochen worden, deshalb kann ich das kurz machen einen Pakt für Wachstum und Beschäftigung beschlossen, in etwa in der Höhe von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union. Das ist, glaube ich, eine wichtige Anstrengung. Es wird in dem Papier sehr, sehr deutlich, dass es vor allen Dingen um die Schaffung von Arbeitsplätzen geht, ganz besonders auch von Arbeitsplätzen für jüngere Menschen. Sie wissen, dass dies bei durchschnittlich über 20 Prozent Jugendarbeitslosigkeit von sehr großer Bedeutung ist.
Die drei großen Blöcke oder zwei große Blöcke und ein kleinerer Block in diesem Wachstumspaket sind zum ersten die bessere Verwendung der Strukturfondsmittel, zum zweiten die Aufstockung des Kapitals der Europäischen Investitionsbank und zum dritten die Pilotphase und hoffentlich dann anschließend auch weitere Phasen von sogenannten Projektanleihen, die man mit Private Public Partnership verbinden kann.
Wir haben dann gestern Abend eine Runde gehabt, in der wir in der Eurogruppe zusammengetreten sind. Das war deshalb notwendig, weil auf der einen Seite der Bericht der vier Präsidenten diskutiert wurde. Für diesen Bericht haben wir in den Schlussfolgerungen deutlich gemacht, dass es durchaus unterschiedliche Meinungen dazu gab, aber dass die vier Blöcke, um die es dort geht, weiter bearbeitet werden, und zwar in einem Verfahren, das die Mitgliedstaaten mit einbezieht, und dass dann im Oktober ein Zwischenbericht und zum Ende des Jahres ein weiterer Bericht gegeben werden. Die Inhalte ich sagte es schon sind zum Teil kontrovers diskutiert worden; das ist aber angesichts der unterschiedlichen Interessen auch nicht verwunderlich.
Wir haben uns dann mit kurzfristigen Maßnahmen zur unmittelbaren Stärkung der Finanzstabilität der Wirtschafts- und Währungsunion auseinandergesetzt. Hier gibt es im Wesentlichen drei Punkte, die von Bedeutung sind.
Der erste Punkt ist einer, der mittelfristiger Natur ist. Dieser Punkt hat mit dem, was jetzt zum Beispiel im Bundestag abgestimmt wird, nämlich dem ESM, nichts zu tun, aber er ist dann von Relevanz, wenn die entsprechenden Arbeiten vorangegangen sind. Da geht es um die Frage: Wie soll in Zukunft eine bessere Aufsicht über Banken in Europa aussehen? Dazu haben wir einen Auftrag auf der Grundlage von Art. 127 Abs. 6 des Vertrages gegeben. Das heißt, dass die Kommission einen Vorschlag unterbreiten wird, dass die EZB in dieser Aufsicht eine besondere Rolle bekommt. Die EZB hat diese Überwachungsrolle heute nicht in 15 der 17 Euro-Staaten haben die jeweiligen Notenbanken die Überwachungsrolle ; das heißt, sie muss dazu erst einmal aufgebaut werden. Das bedeutet dann auch, dass die EZB Vorschläge machen kann, welche Restrukturierungen und vieles andere notwendig sind. Wenn das einmal aufgebaut ist, dann wird der Rat einstimmig darüber entscheiden, ob diese Überwachungsinstitution unseren Vorstellungen entspricht. Wenn diese Überwachungsinstitution dann einmal existiert, kann es eine wiederum einstimmige Entscheidung im Gouverneursrat des ESM geben, dass mit Hilfe dieser Institution eine direkte Kapitalisierung von Banken möglich ist, nachdem das Land, in dem die jeweilige Bank ist, einen Antrag gestellt hat. Wir brauchen also zweimal einstimmige Entscheidungen, was in Deutschland auch bedeutet, dass der Deutsche Bundestag damit befasst wird und auch mit seiner Mehrheit entscheiden muss.
Zweitens ging es um die Frage der Rekapitalisierung der spanischen Banken; das ist nun ein ganz aktuelles Problem. Hierzu haben wir klargestellt und deutlich gemacht: Der Antrag wird über die EFSF gestellt, und dann, wenn der ESM zur Verfügung steht, in den ESM überführt, ohne dass der Status der Vorrangigkeit bei der Überführung (erhalten) wird. Das bedeutet, dass in diesem einen Falle nämlich dem Falle der spanischen Bankenrekapitalisierung – bei der Übertragung aus der EFSF in den ESM keine Vorrangigkeit begründet wird. Es ändert sich aber nichts am ESM generell, in dem der „preferred creditor status“ ja festgeschrieben ist. Ich sage das deshalb, weil das uns und vielen anderen Ländern sehr wichtig war.
Drittens haben wir darüber gesprochen, welche Instrumente wir in der EFSF und dem ESM haben, die gegebenenfalls genutzt werden können, um die Finanzstabilität im Euroraum zu garantieren. Hier geht es um Instrumente wie zum Beispiel Primärmarktankäufe und Sekundärmarktankäufe, die ja neben Bankenrekapitalisierung und Vollprogramm schon heute Bestandteile der Instrumente, also von EFSF und ESM, sind. Hier ist festgelegt worden, dass, falls von bestimmten Instrumenten im Sinne der Finanzmarktstabilität das sind also Sekundärmarktinterventionen oder Primärmarktinterventionen Gebrauch gemacht wird, die Konditionalität inhaltlich dadurch ausgefüllt wird, dass man die Länderempfehlungen der Kommission nimmt und sagt: Diese müssen verpflichtend von den Ländern, die einen Antrag stellen, umgesetzt werden, und zwar in einem auszuhandelnden zeitlichen Ablauf.
Das Ganze wird, wie es im EFSF und ESM immer ist, in einem Memorandum of Understanding aufgeschrieben. Und damit es auch gar keine Unklarheiten gibt, haben wir heute noch einmal in die allgemeinen Schlussfolgerungen aufgenommen, dass die existierenden Instrumente EFSF und ESM immer entsprechend der existierenden Guidelines, also Richtlinien, angewandt werden, die die jeweiligen Prozeduren Wie stelle ich ein MoU auf, wie mache ich einen Sekundärmarktkauf, wie mache ich einen Primärmarktkauf? im Detail darstellen. Das wird deshalb gemacht, damit hier wirklich keinerlei Unschärfe auftritt; denn die Diskussion ging ja ein bisschen in eine Richtung, die es so aussehen ließ, als gäbe es keine Konditionalität mehr und als würde man von den normalen Abläufen im EFSF und ESM abweichen. Das ist nicht so. Der einzige Unterschied ist, dass der Inhalt des MoU aus den Länderempfehlungen der Kommission besteht. Diese Länderempfehlungen gibt es erst seit diesem Jahr, das heißt, früher konnten wir die gar nicht als Grundlage nehmen. Die Länder, die solche Instrumente benutzen, müssen das dann verpflichtend und in einem bestimmten Zeitrahmen erfüllen.“
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Liebe Freunde,
ich hoffe Sie haben verstanden, worum es hier geht … in letzter Konsequenz um die kalte Enteignung unser aller Lebensleistung (!)
Um dies nochmals schonungslos zu verdeutlichen, sei an das Grußwort von Prof. Wilhelm Hankel anläßlich eine Demo in Karlsruhe vom 12. Juni 2012 erinnert:
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Dazu eine Bemerkung zum Eingangs-Zitat:
Nach regierungsamtlicher Vertragsauslegung bedarf es nicht einmal einer Änderung des ESM-Vertrages sondern lediglich einer Gouverneursrat-Entscheidung nach Artikel 19 über die Ausweitung des Instrumentariums der Finanzhilfen, um die Staaten aus der Haftung zu entlassen. EIN SKANDAL!
Es steht jedem, insbesondere den „betreuten Denkern“ frei, diese Meinung anzuzweifeln. Wer hingegen dieses Thema vertiefen möchte, findet auf diesem Blog entsprechende Antworten und/oder hat die Möglichkeit über die Kommentarfunktion drängende Fragen zu formulieren, auf die ich nach bestem Wissen und Kenntnisstand gerne eingehe.
herzlichst
Ihr Oeconomicus