Urteilsverkündung in Sachen „Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht“


Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage 
der mündlichen Verhandlung vom 18. Dezember 2013 (siehe 
Pressemitteilungen Nr. 68/2013 vom 22. November 2013 und 72/2013 vom 29. 
November 2013) am 

        Mittwoch, 26. Februar 2014, 10.00 Uhr,
        im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
        Amtssitz „Waldstadt“,
        Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe

        sein Urteil verkünden.

Pressemitteilung Nr. 8/2014 vom 6. Februar 2014

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Die Vorgeschichte

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EU-Wahl: Karlsruhe signalisiert Vorbehalte gegen Drei-Prozent-Klausel
Das Bundesverfassungsgericht hat Vorbehalte gegen die 3-Prozent-Klausel zur Europawahl. Diese stelle einen Eingriff in die Chancengleichheit der politischen Parteien, so Gerichtspräsident Voßkuhle. Bis zur Wahl am 25. Mai könnte die Sperrklausel kippen. Es wäre eine unangenehme Erschwernis für die herrschenden Parteien.
DWN

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ÖDP und Freie Wähler klagen gegen 3-%-Klausel bei der Europawahl
Die Freien Wähler (FW) und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) haben soeben Klage gegen die 3%-Klausel bei Europawahlen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und um eine rasche Entscheidung gebeten.
Die Vorsitzenden beider Parteien, Hubert Aiwanger (FW) und Sebastian Frankenberger (ÖDP), sowie Prof. Hans Herbert von Arnim stellen die Klage und die formalen und inhaltlichen Mängel des 3%-Gesetzes vor.
[…]
Quelle

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Bundesverfassungsgericht – 25.07.2012 Entscheidung zum neuen Wahlrecht

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