housing bubble – … aus gehabtem Schaden nichts gelernt ?

Der derzeit vermutlich größte US-Immobilien-Finanzierer Wells Fargo, sowie kleinere Finanz-Artisten, wie Premiere Mortgage Lending lassen die Roulette-Kugeln wieder rollen.

Einem online-Bericht des Schweizer Magazins cash zufolge erhalten wieder Menschen ohne besondere Perspektiven Hypotheken-Kredite für Häuser in den USA:
Wiederholt sich das Spiel, das zur US-Immobilienkrise geführt hat?

… aus gehabtem Schaden nichts gelernt?
Diese Frage richtet sich nicht nur an exzessive Finanz-Haie, sondern insbesondere an solche Menschen die sich (erneut) solche Finanzakrobatik aufschwatzen lassen!

Merke:
bei dem verfassungsmäßigen Recht, sein Glück machen zu dürfen (pursuit of happiness) handelt es sich für den überwiegenden Teil der Menschen um eine Fiktion, für eine abgehobene Minderheit hingegen um ‚business as usual‘.

Ihr Oeconomicus


Regierungserklärung vom 29. Juni 2000 des Bundesministers der Finanzen, Hans Eichel

Ein weiterer Meilenstein der EU-Verzückten im Hinblick auf die Architektur der Euro-Zone war die oft kritisierte Regierungserklärung des damaligen Bundesministers der Finanzen, Hans Eichel vom 29. Juni 2000.

Zu den Kernpunkten dieser Regierungserklärung zählt u.a. die offensichtliche Freude von Herrn Eichel über den Beitritt Griechenlands zur Europäischen Währungsunion.

Im Stenographischen Bericht der 111. Sitzung des Deutschen Bundestages ist Eichel’s Rede im Wortlaut dokumentiert, ebenso wie die anschließenden Einlassungen weiterer Bundestagsabgeordneter. Den Rest des Beitrags lesen »


Bedürftige Franzosen unerwünscht

Nicht nur die Schweiz hat mit ihrem Volksentscheid vom 9. Februar gegen eine weitere Zuwanderung aus der Europäischen Union das in der EU geltende Prinzip der Freizügigkeit verletzt.

Auch in Mitgliedsländern selbst werden die seit 2004 geltenden Bestimmungen zunehmend umgangen – zumindest steigt die Zahl der Versuche, „lästige“ EU-Bürger wieder loszuwerden. Und das betrifft längst nicht mehr nur Rumänen, Bulgaren oder von dort stammende Roma-Familien, die regelmäßig – und zum Teil zu Unrecht – als erste genannt werden.

In Belgien etwa sind es immer öfter auch Franzosen, die ausgewiesen werden.
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arte.tv

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Freizügigkeit – EU Bürger

Die Freizügigkeit von Arbeitnehmern ist ein in Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerter Grundsatz, dessen Umsetzung durch abgeleitetes EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gewährleistet wird. EU-Bürgern steht es demnach zu,

  • in einem anderen EU-Land Arbeit zu suchen,
  • dort zu arbeiten, ohne dass eine Arbeitserlaubnis erforderlich wäre,
  • zu diesem Zweck dort zu wohnen,
  • selbst nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses dort zu bleiben,
  • hinsichtlich Zugang zu Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und aller anderen Sozialleistungen und Steuervorteile genauso behandelt zu werden wie die Staatsangehörigen des Aufnahmelandes.

Bei EU-Bürgern können bestimmte Ansprüche des Kranken- und Sozialversicherungsschutzes auf die Systeme des Landes übertragen werden, in dem sie Arbeit suchen (siehe Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit).

Gewährleistet ist die Freizügigkeit von Arbeitnehmern generell auch in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, d. h. in Island, Liechtenstein und Norwegen.

In bestimmten Berufen können die in einem EU-Land erworbenen beruflichen Qualifikationen auch in den anderen Ländern anerkannt werden (siehe gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen).

Durch die Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der EU werden die Rechte von Personen geschützt, die in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz zu- und abwandern.

Wer kann diese Freiheiten in Anspruch nehmen?
  • Arbeitssuchende, also EU-Bürger, die zwecks Stellensuche in ein anderes EU-Land ziehen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
  • EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land arbeiten.
  • EU-Bürger, die in ihr Herkunftsland zurückkehren, nachdem sie im Ausland gearbeitet haben.
  • Familienangehörige der oben genannten Personen.

Für Personen, die sich selbstständig machen möchten, für Studierende, Rentner und andere Nichterwerbstätige können leicht abweichende Regelungen gelten. Nähere Informationen zu diesen Personengruppen finden sich auf Ihr Europa.

Welche Beschränkungen gibt es?
  • Die hier beschriebenen Rechte gelten für Bürger, die ihr Recht auf Freizügigkeit zwecks Erwerbstätigkeit ausüben möchten.
  • Es gibt sowohl Beschränkungen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Gesundheit als auch Beschränkungen im Bereich der Beschäftigung im öffentlichen Dienst.
  • Für Bürger aus Kroatien können zeitweilige Beschränkungen gelten.

Quelle: EU-Kommission


Ozeane und Meere Europas: Besorgniserregender Zustand

Ein heute (Donnerstag) veröffentlichter Bericht der Europäischen Kommission zeichnet ein besorgniserregendes Bild der europäischen Meere. Auch wenn die Nachhaltigkeit des Fischfangs langsam zunimmt, sind beispielsweise noch immer 88 Prozent der Fischbestände im Mittelmeer und im Schwarzen Meer bedroht. Die Analyse unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf, um bis 2020 das gemeinsame EU-Ziel eines guten Zustands der Meeresumwelt zu erreichen. Dafür ist insbesondere eine bessere Zusammenarbeit unter den EU-Staaten notwendig.

EU-Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte:

„Die Botschaft ist klar: Die Ozeane und Meere Europas befinden sich in keinem guten Zustand. Wir sind aber auf diese Meere angewiesen und müssen daher ein Gleichgewicht erreichen. Das heißt, wir müssen Wege finden, das wirtschaftliche Potenzial der Meere zu nutzen, ohne eine schon jetzt fragile Umwelt noch mehr zu belasten. So können wir Wachstum und Arbeitsplätze schaffen, die langfristig sicher sind.“

Zusammen mit den ebenfalls heute veröffentlichten „Marine messages“ („Meeresnachrichten“) der Europäischen Umweltagentur bietet der Bericht zum ersten Mal einen umfassenden Überblick über den Zustand der Meeresgewässer in der EU. Dafür haben die EU-Staaten nationale Berichte übermittelt. Der heutige Bericht wird sechs Jahre nach der Verabschiedung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie veröffentlicht. Ziel dieser Richtlinie ist ein guter Zustand der Meeresgewässer der EU bis 2020 und der Schutz der Ressourcen, auf denen die wirtschaftlichen und sozialen Tätigkeiten im maritimen Bereich beruhen.

Diese Ergebnisse und das weitere Vorgehen werden bei der HOPE-Konferenz („Healthy Oceans – Productive Ecosytems“) am 3. und 4. März in Brüssel erörtert, auf der Behörden, NRO, Hochschulen und sonstige Interessenträger zusammenkommen werden, die für die Meeresumwelt in Europa bzw. in damit zusammenhängenden Bereichen tätig sind.

Mehr Informationen in der vollständigen Pressemitteilung.

Den Bericht finden Sie hier.

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Archiv-Beitrag

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Bis zum letzten Fang – Das Geschäft mit dem Fisch
Video-Dokumentation


ukrainische Betrachtungen – viele Fragen – wenige Antworten

Zugegeben, mir erschließt sich an manchen Stellen die Definition so mancher Vorzeige-Demokratten hinsichtlich demokratischer Prozesse nicht vollständig.

Daher bitte ich um Nachsicht, dass es mir schwer fällt, Antworten auf einige einfache Fragen im Zusammenhang mit den Entwicklungen in der Ukraine zu finden.

Orchestriert von unseren Qualitätsmedien hören wir aus Brüssel und Berlin, dass sich die EU-Metastasen zumindest im Westteil der Ukraine ausgebreitet haben und eine der Ursachen für die blutigen Entwicklungen auf dem Majdan in Kiev sind, weil der am 28. Oktober 2012 (unter Aufsicht von 10,000 internationalen Wahlbeobachtern) demokratisch gewählte Präsident, Wiktor Janukowytsch es vorgezogen hat, nicht mit Brüssel zu paktieren.

Demonstrationen gegen eine solche Politik sind legitim, auch wenn man sich ein solches Engagement -und dessen vermutliche Konsequenzen- deutscher Bürger gegen eine Politik der Ausplünderung oder für einen EU-Austritt nicht vorstellen möchte.

Wenn es in dem 45-Millionen-Volk eine angeblich breite Zustimmung für den Anschluss an die EU geben sollte, ließen sich doch (mit Hilfe von EU- oder US-hörigen NGOs) bis zu den nächsten Parlaments-Wahlen entsprechende Mehrheiten organisieren. Warum wird dieser Weg nicht verfolgt?

Als probates, wenn auch grenzwertiges Mittel, um die Regierung unter Druck zu setzen, wäre ein landesweiter Generalstreik vorstellbar, welcher das Land in den ökonomischen Ruin hätte treiben können.
Warum hat man diese Option nicht gewählt? – Ist die angebliche Zustimmung im Volk für eine EU-Annäherung etwa doch nicht so groß, wie man uns vorgaukeln möchte?

Janukowytsch ist sicher kein Chorknabe, allerdings fällt mir auch in der sog. westlichen Welt kein Politiker ein, auf den dieses Prädikat uneingeschränkt zuträfe!
Wäre er tatsächlich der phöse Diktator, wie man uns einzutrichtern versucht, so hätte er den offensichtlichen Mißbrauch der Versammlungsfreiheit binnen kürzester Zeit beenden und den Majdan räumen lassen können. (In diesem Zusammenhang mag man sich an den Einsatz der „schwarzen Brigaden“ bei dem friedlichen S21-Protest  erinnern.)

Die Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Ukraine im Sinne von geostrategischen Phantasien (Brzeziński lässt grüßen) seitens EU, State Department und durch Täuschland müssen aus Sicht der legitimen ukrainischen Führung schon fast unerträglich sein.
Apropo Brzeziński:
In seinem Buch „Die einzige Weltmacht“ ist zu lesen: Den Rest des Beitrags lesen »


Josef Ackermann und Peter Löscher wieder in Lohn und Brot

Die ehemaligen Chefs von Deutsche Bank und Siemens müssen nicht länger darben.  Zwinkerndes Smiley, als Emoticon ;)

Der russische Oligarch und Kulturmäzen Viktor Wekselberg hat den Ex-Siemens-Chef Peter Löscher als CEO der Schweizer Renova Management AG verpflichtet und Josef Ackermann in den Verwaltungsrat des Unternehmens berufen.

Die Holding verwaltet von Zürich aus das Vermögen des Renova-Konglomerats, zu der unter anderem die Schweizer Industriekonzerne Oerlikon und Sulzer gehören. Besonders um diese Beteiligungen außerhalb Russlands soll sich die Renova Management kümmern. Die Gruppe investiert außerdem in Windkraft, Öl und Telekommunikation.
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Jannis Brühl – SZ


Franco 2.0: Rajoy’s geplante Staatsrechtsreform – Verschärfung des Demonstrationsrechts mit dem hübschen Titel „Bürgersicherheit“

Spaniens Regierung unter Ministerpräsident Mariano Rajoy ist es offenbar leid, dass seit ihrem Amtsantritt im Dezember 2011 Demonstranten immer lauter Front gegen die eingeführten Sparmaßnahmen machen.
Daher soll das Demonstrationsrecht unter dem Titel „Bürgersicherheit“ derart verschärft werden, dass die inzwischen häufigen Protestmärsche gegen soziale Einschnitte praktisch unmöglich werden.
Wer ungenehmigte Demonstrationen organisiert oder an ihnen teilnimmt, riskiert womöglich bald Geldstrafen von 30.000 bis zu 600.000 Euro.
Wer Fotos von prügelnden Polizisten ins Netz stellt, soll ebenfalls die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Das erinnert ältere Spanier an die verhasste Franco-Diktatur, deren Auswüchse man längst in den Archiven wähnte.

„Das verstößt gegen die Verfassung und gegen die Informationsfreiheit“

sagte Verfassungsrechtler Javier Pérez Royo der Tageszeitung El País. Höchstens Einsätze gegen Terroristen und das organisierte Verbrechen erlaubten solche Beschränkungen, da die Veröffentlichung der Bilder das Leben der Sicherheitskräfte gefährden könnte.

„Tatsächlich aber will man erreichen, dass es keine Zeugen gegen unverhältnismäßige Polizeieinsätze mehr gibt.“

Selbst die Polizeigewerkschaft steht den Plänen skeptisch gegenüber.

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Während die Ukrainer von den Brüsseler Heuchlern für ihre rechtswidrigen und blutigen Aktionen gefeiert werden, will man den Spaniern hinterrücks dieses Recht verwehren!

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Was die spanische Bevölkerung gleichermaßen auf die Palme bringt, sind weitere erzkonservative Vorhaben der Partido Popular (PP), wie die Verschärfung des Abtreibungsrechts.
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DIE ZEIT

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Archiv-Beiträge:

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Franco lässt grüßen
Krawalle in Madrid wegen Verschärfung des Versammlungsrechtes