BVerfG kippt 3%-Hürde
Veröffentlicht: 26. Februar 2014 Abgelegt unter: ÖDP, BVerfG, Die Piraten, Europawahlen 2014, Freie Wähler | Tags: Heribert Prantl, Prof. Michael Brenner, Ulrike Müller. Martin Schulz Ein KommentarEU-Wahlrecht: Expertengespräch vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 26.02.2014
Vor dem Urteilsspruch ist ZDF-Rechtsexperte Joachim Pohl im Gespräch mit Prof. Michael Brenner (Friedrich-Schiller-Universität, Jena) und Ulrike Müller (Freie Wähler) zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die 3-Prozent-Hürde bei der Europawahl.
EU-Wahlrecht: Karlsruhe kippt 3-Prozent-Hürde am 26.02.2014
Urteilsspruch des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, zum Wegfall der 3-Prozent-Hürde bei Europawahlen. Anschließend ist ZDF-Rechtsexperte Joachim Pohl im Gespräch mit Ulrike Müller (Freie Wähler), Julia Reda (Piraten) und Prof. Michael Brenner (Friedrich-Schiller-Universität, Jena)
Bundesverfassungsgericht – Pressestelle – Pressemitteilung Nr. 14/2014 vom 26. Februar 2014
Urteil vom 26. Februar 2014
2 BvE 2/13
2 BvE 5/13
2 BvE 6/13
2 BvE 7/13
2 BvE 8/13
2 BvE 9/13
2 BvE 10/13
2 BvE 12/13
2 BvR 2220/13
2 BvR 2221/13
2 BvR 2238/13
Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht ist unter den gegenwärtigen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen verfassungswidrig
„Die Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht ist verfassungswidrig.
Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil entschieden. Unter den gegebenen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen ist der mit der Sperrklausel verbundene schwerwiegende Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit nicht zu rechtfertigen. Eine abweichende verfassungsrechtliche Beurteilung kann sich ergeben, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern. Künftige Entwicklungen kann der Gesetzgeber dann maßgeblich berücksichtigen, wenn sie aufgrund hinreichend belastbarer tatsächlicher Anhaltspunkte schon gegenwärtig verlässlich zu prognostizieren sind. Die Entscheidung ist mit 5:3 Stimmen ergangen; der Richter Müller hat ein Sondervotum abgegeben.
„
Anmerkung:
Besonderer Dank gebührt Herrn Prof. Hans-Herbert von Arnim, der seit Jahren unermüdlich für ein besseres Wahlrecht kämpft und auch diesmal die besseren Argumente besaß als die Vielzahl unserer Volksvertreter.
Ergebnis kleiner Parteien bei der Europawahl 2009:
gültige Stimmen: 26,333.444
davon gingen 2,840.893 Stimmen an Parteien, die NICHT ins Parlament einzogen, weil sie an der damaligen 5%-Hürde scheiterten
Im Einzelnen gingen nachfolgende Stimmenanteile an:
FREIE WÄHLER: 442.579 (1,7%)
Republikaner: 347.887 (1,3%)
Tierschutzpartei: 289.694 (1,1%)
Familienpartei: 252.121 (1,0%)
Piraten: 229.464 (0,9%)
Rentnerpartei: 212.501 (0,8%)
ödp: 134.893 (0,5%)
Sonstige: 931.754
(AUF, Aufbruch, BP, Bündnis für Demokratie durch Volksabstimmung, BüSo, CM, DKP, DVU, EDE, FBI. Die Frauen, Für Volksentscheide, Die Grauen, Newropeans, PBC, 50plus, PSG, RRP, Die Violetten)
Ihr Oeconomicus
Pressestimmen und Leserkommentare
Der (erwartungsgemäße) Kommentar von Heribert Prantl:
„Das Europaparlament – ein Rummelplatz?“
Süddeutsche
politische Reaktionen
Europawahl: Reaktionen auf Wegfall der 3-Prozent-Hürde am 26.02.2014
Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Wegfall der 3-Prozent-Hürde von Thomas de Maizière (CDU, Bundesinnenminister), Heiko Maas (SPD, Bundesjustizminister), Thomas Oppermann (SPD, Bundestags-Fraktionsvorsitzender) und Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen, Bundesvorsitzender)
Angst vor Parteien, „die Europa zerstören wollen“
Der Präsident des Europa-Parlaments, Martin Schulz, sieht den Wegfall der Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl skeptisch.
„Je mehr Zersplitterung das Parlament erfährt, desto schwieriger wird die Gesetzgebung“,
so Schulz im ZDF. Auch befürchtet er, dass europafeindliche Parteien stärker vertreten sein werden.
Einschätzungen von Frank Bräutigam – ARD-Mittagsmagazin
Urteilsverkündung in Sachen „Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht“
Veröffentlicht: 6. Februar 2014 Abgelegt unter: ÖDP, BVerfG, Freie Wähler | Tags: Europawahlrecht Hinterlasse einen KommentarDer Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 18. Dezember 2013 (siehe Pressemitteilungen Nr. 68/2013 vom 22. November 2013 und 72/2013 vom 29. November 2013) am Mittwoch, 26. Februar 2014, 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Amtssitz „Waldstadt“, Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe sein Urteil verkünden.
Pressemitteilung Nr. 8/2014 vom 6. Februar 2014
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Die Vorgeschichte
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EU-Wahl: Karlsruhe signalisiert Vorbehalte gegen Drei-Prozent-Klausel
Das Bundesverfassungsgericht hat Vorbehalte gegen die 3-Prozent-Klausel zur Europawahl. Diese stelle einen Eingriff in die Chancengleichheit der politischen Parteien, so Gerichtspräsident Voßkuhle. Bis zur Wahl am 25. Mai könnte die Sperrklausel kippen. Es wäre eine unangenehme Erschwernis für die herrschenden Parteien.
DWN
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ÖDP und Freie Wähler klagen gegen 3-%-Klausel bei der Europawahl
Die Freien Wähler (FW) und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) haben soeben Klage gegen die 3%-Klausel bei Europawahlen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und um eine rasche Entscheidung gebeten.
Die Vorsitzenden beider Parteien, Hubert Aiwanger (FW) und Sebastian Frankenberger (ÖDP), sowie Prof. Hans Herbert von Arnim stellen die Klage und die formalen und inhaltlichen Mängel des 3%-Gesetzes vor.
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Quelle
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Bundesverfassungsgericht – 25.07.2012 Entscheidung zum neuen Wahlrecht
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