Die Folgen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes


Betriebliche Altersvorsorge – Minusgeschäft für viele Rentner

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Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz wurde 2003 von der rot-grünen Regierung zusammen mit der Union beschlossen1 und ist seit 01. Januar 2004 in Kraft; Hintergrund: die Krankenkassen brauchten dringend Geld. Seitdem gilt für alle in der gesetzlichen Krankenversicherung, egal ob Pflicht oder freiwillig:

Kommt bei Rentenbeginn die betriebliche Altersvorsorge zur Auszahlung, sind Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig … und zwar der volle Satz, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Von der Rendite auf das Ersparte bleibt so nichts übrig.

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Skandal: Bei Betriebsrenten und Direktversicherungen fallen Sozialabgaben an
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weitere Infos
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Betriebsrente
Rund 17 Millionen deutsche Arbeitnehmer nutzen die Betriebsrente als Baustein für die Altersvorsorge. Doch lohnt sie sich wirklich? Außerdem belasten Krankenkassenbeiträge die Konten der Rentner oft mehr als die Steuern.
[…]
SWR

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Betriebsrente: Krankenkassen fressen Rendite
Für die Beträge, die für die Betriebsrente eingezahlt wurden, zieht die Krankenkasse beim Rentner Beiträge ein. Das können erhebliche Summen sein, die dann an der Rente fehlen.
[…]
SWR

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Arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung in der BAV
im wirtschaftlichen Vergleich zu einer Rente aus einer privaten Rentenversicherung 2013

Prof. Dr. Ulrich-Arthur Birk, Universität Bamberg

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MUSTERSTREITVERFAHREN:
Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten und andere Versorgungsbezüge
Zum 1. Januar 2004 müssen alle in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Bezieher von Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen – unabhängig davon, ob sie pflichtversichert oder freiwillig versichert sind – auf ihre Versorgungsbezüge den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung entrichten.
Auf den folgenden Seiten haben wir Informationen zum Thema „Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten und sonstige Versorgungsbezüge“ zusammengestellt. Wenn es etwas Neues zum Thema gibt, finden Sie es immer auf dieser Übersichtsseite!
[…]
VdK

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Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG)
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G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190 (Nr. 55); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445; Geltung ab 01.01.2004, abweichend siehe Artikel 37
3 Änderungen durch das GMG | Entwurf / Begründung des GMG | 12 Vorschriften zitieren das GMG

Eingangsformel
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung der Reichsversicherungsordnung
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 10 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 11 Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 12 Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 14 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 15 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 16 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 17 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Artikel 18 Änderung der Verordnung über die Amtsdauer, Amtsführung und Entschädigung der Mitglieder der Bundesausschüsse und Landesausschüsse der Ärzte (Zahnärzte) und Krankenkassen
Artikel 19 Änderung der Schiedsamtsverordnung
Artikel 20 Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen
Artikel 21 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 22 Änderung des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens
Artikel 23 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 24 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 25 Aufhebung der Verordnung über die Zuzahlung bei der Abgabe von Arznei- und Verbandmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung
Artikel 26 Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Abschlägen der pharmazeutischen Großhändler
Artikel 27 Änderung der Sonderurlaubsverordnung
Artikel 28 Änderung des Bundessozialhilfegesetzes
Artikel 29 Änderung der Regelsatzverordnung
Artikel 30 Änderung der Strafprozessordnung>
Artikel 31 Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes
Artikel 32 Änderung des Mutterschutzgesetzes
Artikel 33 Änderung des Gesetzes über ein Informationssystem zur Bewertung medizinischer Technologien
Artikel 34 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 35 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen
Artikel 36 Neufassung des Gesetzes über das Apothekenwesen und der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 37 Inkrafttreten

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Deutscher Bundestag – Drucksache 15/1525 – 08.09.2003
Entwurf eines Gesetzes
zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG)
PDF – [176 Seiten]

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1 siehe Plenarprotokoll vom 26.09.2003 (TOP 17 a und 17 b – Seite 7 uff.)
PDF – [88 Seiten]


One Comment on “Die Folgen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes”

  1. […] Schlimme daran, das Gesetz von 2004 gilt rückwirkend für Verträge, die lange vor 2004 abgeschlossen waren. Rüter – und nicht nur er – sehen darin einen Rechtsbruch. „Selbst das […]

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