Leserfrage zur Rekapitalisierung deutscher Banken nach WK II
Veröffentlicht: 6. Januar 2014 Abgelegt unter: DEUTSCHE BUNDESBANK, Leserfragen und Erläuterungen | Tags: Ausgleichsforderungen, Bankenrekapitalisierung, DDR-Banken, Deutsche Demokratische Republik, Währungsreform Hinterlasse einen KommentarDie Frage lautete:
Auf welche Weise wurden deutsche Banken nach WK II rekapitalisiert?
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Mit dem Instrument der Ausgleichsforderung wurden erstmals 1948 die durch die Währungsreform bedingten Bilanzverluste des Finanzsektor (Kreditinstitute, Versicherungen, Bausparkassen, Post) abgedeckt.
Zu diesem Zweck erhielten die Banken niedrig verzinsliche Schuldtitel der öffentlichen Hand im Gesamtvolumen von rund 22 Mrd. DM, deren Bilanzierung zum Nennwert gesetzlich festgeschrieben wurde. Obwohl die Unterverzinsung eine Belastung für Rentabilität und Liquidität des Finanzsektors war, wurde dadurch die Finanzierung des Nachkriegsbooms kaum beeinträchtigt. Soweit die Ausgleichsforderungen auf den Bund lauteten, wurden sie ab den 1970er Jahren sukzessive zurückgekauft und waren 1995 vollständig getilgt
Die Ausgleichsforderungen gegenüber der Deutschen Bundesbank stehen dagegen teilweise heute noch in den Bilanzen und werden erst 2034 vollständig getilgt sein.
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Quellen:
Bundesbank – Monatsbericht – November 1995
Monatsberichte der Bank Deutscher Länder – Juli 1949
Monatsberichte der Bank Deutscher Länder – Juni 1951
Auch nach der deutsch-deutschen Währungsunion machte man wieder von diesem Instrument Gebrauch. Diesmal wurden die Ausgleichsforderungen im Gesamtvolumen von 89 Mrd. DM mit einer marktgängigen Verzinsung zum Dreimonatszins Fibor und mit einer Tilgung von 2,5% pro Jahr ab 1995 versehen.
Auf diese Weise konnten auch die Bilanzverluste der früheren DDR-Banken praktisch reibungslos beseitigt werden.
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Quelle:
Die Währungsunion mit der Deutschen Demokratischen Republik
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Möglicherweise werden wir schon bald gewisse Unken nach dem Instrument der Ausgleichsforderungen rufen hören.
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Ihr Oeconomicus
Zur Soziologie des Parteiwesens in der modernen Demokratie
Veröffentlicht: 6. Januar 2014 Abgelegt unter: Buch-Tipps & Literatur-Empfehlungen, DEMOKRATIE | Tags: Bourgeoisie, Gewerkschaften, Kirchen, Oligarchie, Parteien, Plutokratie, Prof. Robert Michels 3 KommentareUntersuchungen über die oligarchischen Tendenzen des Gruppenlebens
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„Die Demokratie führt zur Oligarchie, ja besteht in einer Oligarchie.“
(Robert Michels, Professor in Turin – Frühling 1910)
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Ehernes Gesetz der Oligarchie
Als Ehernes Gesetz der Oligarchie „bezeichnet man die zwischen 1907 und 1911 vom deutsch-italienischen Soziologen Robert(o) Michels vorgelegten Thesen zur Demokratieentwicklung.
1911 veröffentlichte Michels sein Hauptwerk „Zur Soziologie des Parteiwesens in der modernen Demokratie. Untersuchungen über die oligarchischen Tendenzen des Gruppenlebens„. In dieser Fallstudie der deutschen Arbeiterbewegung des fin de siècle, insbesondere der SPD, untersuchte er die Entwicklung von Entscheidungs-Strukturen.
Dabei betrachtete er sowohl formale Bürokratie- als auch informelle Machtstrukturen. Seine zentralen Thesen besagen, dass Führungsgruppen in Organisationen zunehmend an eigenen Interessen, persönlichem Nutzen – insbesondere sichergestellt durch den Erhalt der Organisation – interessiert sind.
Die einstigen Ziele der Gruppe, an deren Spitze sie stehen, treten so in den Hintergrund. Führungsgruppen versuchen demnach, die soziale Basis, die „Massen“, zu lenken, selbst dann, wenn die herrschende Ideologie dieser Gruppierungen das Gegenteil anstrebt.
Michels Theoriefragment hat eine nunmehr schon ein Jahrhundert währende Forschung inspiriert. Nach ihrer letzten Renaissance Ende der 1990er Jahre im Zuge des Neoinstitutionalismus stehen Michels Thesen heute wieder im Zentrum der sozialwissenschaftlichen Forschung und werden in so unterschiedlichen Forschungsfeldern wie der Radikalisierung von Kirchen, der Institutionalisierung der Neuen Sozialen Bewegungen oder der Organisation Wikipedias diskutiert. Den Rest des Beitrags lesen »