Sitzung des Deutschen Bundestags mit Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU)
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Auszug(Hervorhebungen durch den Autor):
„Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Angesichts der aktuellen Ereignisse lassen Sie mich bitte zu Beginn einige Worte zur Lage in der Ukraine sagen. Durch den Druck der Demonstrationen werden jetzt ganz offensichtlich ernsthafte Gespräche zwischen dem Präsidenten und der Opposition über notwendige politische Reformen möglich.
Der Bundesaußenminister, das Kanzleramt und die deutsche Botschaft in Kiew unterstützen die Bemühungen um eine friedliche Lösung des Konflikts und die berechtigten Anliegen der Opposition mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln.
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Wir stehen dazu auch in engem Kontakt mit der Hohen Beauftragten Lady Ashton und werden unsere Bemühungen in den nächsten Stunden und Tagen fortsetzen. Viele Menschen in der Ukraine haben seit dem EU-Gipfel zur Östlichen Partnerschaft Ende November in Vilnius in mutigen Demonstrationen gezeigt, dass sie nicht gewillt sind, sich von Europa abzukehren.
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Im Gegenteil:
Sie setzen sich für die gleichen Werte ein, die auch uns in der Europäischen Union leiten, und deshalb müssen sie Gehör finden.
Unverändert gilt, dass die Tür für die Unterzeichnung des EU-Assoziierungsabkommens durch die Ukraine weiter offen steht. Und unverändert gilt, dass die Gefahr eines Entweder-oder im Hinblick auf das Verhältnis der Länder der Östlichen Partnerschaft zu Europa oder zu Russland überwunden werden muss und – davon bin ich überzeugt – in geduldigen Verhandlungen auch überwunden werden kann.
Genau dies haben auch der EU-Ratspräsident Van Rompuy und EU-Kommissionspräsident Barroso gestern beim EU-Russland-Gipfel gegenüber dem russischen Präsidenten Putin noch einmal zum Ausdruck gebracht. Auch die Bundesregierung wird dies gegenüber Russland unvermindert zum Ausdruck bringen, zum Wohle aller in der Region.
[…]“ bundesregierung.de
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Es gilt das gesprochene Wort, daher hier die Rede der Kanzlerin als Video-Beitrag:
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Gysi zu Merkel: „Regierungserklärung hat mit Realität nichts zu tun!“
Gregor Gysi (LINKE) antwortet am 29. Januar 2014 als Oppositionsführer auf die Regierungserklärung von Angela Merkel (CDU).
[Quelle: Deutscher Bundestag]
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Anmerkungen zur Rede der Bundeskanzlerin
„Durch den Druck der Demonstrationen werden jetzt ganz offensichtlich ernsthafte Gespräche zwischen dem Präsidenten und der Opposition über notwendige politische Reformen möglich.“
Wodurch wurde der sogenannte Druck der Demonstrationen ausgelöst? Etwa durch massive finanzielle Mittel seitens interessierter Gruppen der USA und NGOs ggfls. im Auftrag der EU oder deutscher Auftraggeber und Financiers, mit dem Ziel einen Staatsstreich zu ermöglichen und in der Folge im Konzert mit dem IMF das Land auszuplündern und über die NATO militärischen Druck gegenüber Russland aufzubauen?
„Viele Menschen in der Ukraine haben seit dem EU-Gipfel zur Östlichen Partnerschaft Ende November in Vilnius in mutigen Demonstrationen gezeigt, dass sie nicht gewillt sind, sich von Europa abzukehren.“
Um wie viele Menschen handelt es sich dabei? In welchen Teilen der Ukraine sind diese Menschen zu Hause? Welche konkreten Erwartungen zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen haben diese Menschen? Wie wäre es denn mit einer Volksabstimmung pro oder con EU-Assoziation und Beitrittsverhandlungen?
„Auch die Bundesregierung wird dies gegenüber Russland unvermindert zum Ausdruck bringen, zum Wohle aller in der Region.“
Die Begrifflichkeit „zum Wohle aller“ wirkt recht eindimensional. Ist damit das Wohl aller Ukrainer gemeint, das Wohl ukrainischer Oligarchen, ein erfolgreiches Setup pro-westlicher Puppets in Regierungsverantwortung, usw.? Und wie denkt man sich das Wohl der Menschen in den Nachbarstaaten der Ukraine? Ist es nicht so, dass es, sobald man sich für Partikular-Interessen einsetzt, auch Verlierer geben muss? Wo wären diese potentiellen Verlierer zu verorten?
Die Europäische Kommission hat am 29.01.2014 neue Vorschriften vorgeschlagen, um die größten Banken und Banken mit besonders komplexer Struktur am riskanten Eigenhandel zu hindern.
Zudem würden die Aufsichtsbehörden dazu befugt, von diesen Banken die Abtrennung potenziell riskanter Handelsgeschäfte vom Einlagengeschäft zu verlangen, wenn die betreffenden Tätigkeiten die Stabilität des Finanzsystems gefährden.
Ergänzend zu diesem Vorschlag hat die Kommission flankierende Maßnahmen zur Förderung der Transparenz bestimmter Transaktionen im Schattenbankwesen verabschiedet. Diese ergänzen die bereits eingeleiteten übergreifenden Reformen zur Stärkung des Finanzsektors in der EU.
Die Kommission hat bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge unterschiedlichen Faktoren Rechnung getragen, darunter dem äußerst hilfreichen Bericht der hochrangigen Expertengruppe unter dem Vorsitz des Präsidenten der finnischen Zentralbank, Erkki Liikanen sowie bereits bestehenden nationalen Vorschriften einiger Mitgliedstaaten, internationalen Ansätzen zu diesem Thema (Rat für Finanzstabilität) und Entwicklungen in anderen Staaten.
Binnenmarktkommissar Michel Barnier erklärte:
„Die heutigen Vorschläge sind der letzte Baustein des neu gestalteten Regulierungsrahmens für das europäische Bankenwesen. Die Vorschriften betreffen die wenigen Großbanken, für die immer noch „too-big-to-fail“ gelten könnte, d. h. die zu groß sind, um sie in die Insolvenz zu entlassen, deren Rettung zu teuer ist oder die aufgrund ihrer komplexen Struktur nicht ordnungsgemäß abgewickelt werden können. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden für größere Finanzstabilität sorgen und sicherstellen, dass nicht letzten Endes die Steuerzahler für die Fehler von Banken einstehen müssen. Die heutigen Vorschläge schaffen einen gemeinsamen Rahmen auf EU-Ebene, einen Rahmen, den wir brauchen, um zu verhindern, dass unterschiedliche nationale Lösungen zu Brüchen in der Bankenunion führen oder das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigen. Die Vorschläge sind sorgfältig austariert, um das für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum so wichtige, gleichzeitig aber so delikate Gleichgewicht zwischen Finanzstabilität und der Schaffung eines günstigen Umfelds für die Kreditvergabe an die Realwirtschaft zu wahren.“
Die Vorschläge sollen den EU-Bankensektor widerstandsfähiger machen und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Banken weiterhin Wirtschaft und Wachstum finanzieren. Der Vorschlag zur Strukturreform der EU-Banken gilt nur für die größten Banken sowie für Banken mit besonders komplexer Struktur und signifikantem Handelsgeschäft. Er umfasst folgende Elemente:
Das Verbot des Eigenhandels in Finanzinstrumenten und Waren, d. h. des Handels für eigene Rechnung zum ausschließlichen Zweck der Gewinnerzielung der Bank. Diese Tätigkeiten bergen zahlreiche Risiken, ohne den Bankkunden oder der Wirtschaft konkrete Vorteile zu bieten.
Die Befugnis und in bestimmten Fällen auch die Verpflichtung der Aufsichtsbehörden, die Übertragung anderer hochsensibler Tätigkeiten (wie Market-Making, Handel mit komplexen Derivaten und Verbriefungen) auf separate Handelsunternehmen innerhalb der Gruppe zu verlangen. Dadurch soll die Gefahr gebannt werden, dass Banken das Verbot bestimmter Handelsgeschäfte durch versteckte Eigenhandelsgeschäfte umgehen, die ein zu hohes Gewicht erhalten oder zu stark gehebelt werden und so die gesamte Bank und das Finanzsystem insgesamt gefährden können. Die Banken müssen Tätigkeiten nicht abtrennen, wenn sie ihrer Aufsichtsbehörde gegenüber glaubhaft nachweisen können, dass die entstehenden Risiken auf anderem Wege gemindert werden.
Bestimmungen über die rechtlichen, wirtschaftlichen und operativen Verbindungen sowie die Verbindungen im Bereich der Unternehmensführung zwischen dem abgetrennten Handelsunternehmen und dem Rest der Bankengruppe.
Um Banken daran zu hindern, diese Regeln durch teilweise Auslagerung von Tätigkeiten in den Sektor der weniger streng regulierten Schattenbanken zu umgehen, muss die strukturelle Abtrennung durch Bestimmungen zur Erhöhung der Transparenz des Schattenbankwesens flankiert werden. Deshalb ist in dem begleitenden Vorschlag zur Stärkung der Transparenz eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, die Regulierungsbehörden und Anlegern ein besseres Verständnis von Wertpapierfinanzierungsgeschäften ermöglichen sollen. Diese Transaktionen waren während der Finanzkrise eine Quelle von Ansteckungsgefahren, Hebelgeschäften und prozyklischen Wirkungen. Diese Vorgänge müssen besser überwacht werden, um die ihrer Nutzung inhärenten systemischen Risiken einzudämmen.
Anmerkung Prinzipiell erscheinen diese Regeln ein Ansatz in die richtige Richtung sein. Denkt man an die ungeheure Machtfülle der too-big-to-jail-Spieler sowie deren Lobby-Armeen wird man sich an ein Faust I-Zitat erinnern:
„Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.“ Faust I , Vers 765 / Faust I , Vers 765 / Faust ; Zitat im Textumfeld