Historische Beispiele zu Zwangsanleihen in Deutschland


Historische Beispiele zu Zwangsanleihen in Deutschland

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Wehrbeitrag
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Als Wehrbeitrag führte das Reich 1913 eine einmalige Abgabe auf höhere Vermögen und Einkommen ein. Die Abgabenbelastung wurde über einen dreijährigen Zeitraum verteilt erhoben. Das gesamte Aufkommen machte etwa 1,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts von 1913 aus und wurde zur Finanzierung der hohen Rüstungsausgaben verwendet.
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Reichsnotopfer
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Im Jahr 1919 wurde das Reichsnotopfer im Rahmen der Erzberger’schen Finanzreformen als allgemeine außerordentliche Vermögensabgabe eingeführt. Das Nettovermögen der Steuerpflichtigen wurde breit erfasst und nach Abzug eines Freibetrages von 5000 Mark (für Verheiratete 10.000 Mark) progressiv besteuert. Die Steuersätze begannen bei zehn Prozent und stiegen stufenweise bis auf 65 Prozent für abgabepflichtige Vermögen über sieben Millionen Mark.
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Die Vermögensabgabe scheiterte in den Folgejahren weitgehend. Die Finanzverwaltung war kaum in der Lage, die Vermögen umfassend zu ermitteln, die hohen Abgabesätze lösten politische Empörung sowie starken Steuerwiderstand und Steuerflucht aus.
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Allgemeine Vermögensteuer
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Ab 1923 wurde das Reichsnotopfer durch die allgemeine Vermögensteuer ersetzt, die dann in Deutschland bis 1996 erhoben wurde. Parallel zur Einführung der Vermögensteuer erhob das Reich 1922/23 eine Zwangsanleihe. Zeichnungspflichtig waren alle am 1. Januar 1923 vermögensteuerpflichtigen Personen mit einem Vermögen über 100.000 Mark.
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Im Zuge der Hyperinflation im Jahre 1923 wurde die Zwangsanleihe zu einer Vermögensabgabe, soweit sie angesichts der sich stark beschleunigenden Inflation nennenswerte Belastungswirkungen auslöste.
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Vermögensabgabe
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Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde ab 1949 eine Vermögensabgabe auf den Vermögensbestand von 1948 erhoben, die 1952 im Rahmen des Lastenausgleichs abschließend geregelt wurde. Die Bemessungsgrundlage orientierte sich grundsätzlich an der Vermögensteuer, juristische Personen waren gesondert steuerpflichtig. Abgabepflichtig waren vor allem Grund- und Betriebsvermögen entsprechend den steuerlichen Einheitswerten.
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Zwangsanleihe bei der gewerblichen Wirtschaft
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Das Investitionshilfegesetz von 1952 sah eine Zwangsanleihe bei der gewerblichen Wirtschaft zugunsten von Investitionen in einzelnen Grundstoffindustrien vor. Hintergrund waren Finanzierungsprobleme der Grundstoffindustrien, die noch Bewirtschaftungsvorschriften und Preisregulierungen unterlagen. Bei den aufbringungspflichtigen Unternehmen wurde auf Grundlage der Gewinne und Umsätze 1950/51 ein Betrag von einer Milliarde DM (1,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts von 1952) erhoben.
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Als Gegenleistung erhielten die leistenden Unternehmen Aktien oder Schuldverschreibungen der begünstigten Unternehmen. Das Bundesverfassungsgericht akzeptierte diese Zwangsanleihe später als vereinbar mit den Kompetenzen des Bundes zur Wirtschaftsregulierung und sah darin auch keinen Verstoß gegen die Grundrechte.
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Investitionshilfeabgabe
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Im Herbst 1982 führte die neugebildete schwarz-gelbe Bundesregierung eine Investitionshilfeabgabe zur Förderung des Wohnungsbaus ein, die später unverzinslich zurückgezahlt werden sollte. Die Abgabe betrug fünf Prozent der festzusetzenden Einkommen- und Körperschaftsteuerschuld der Jahre 1983, 1984 und 1985, wobei sie auf die Einkommensteuer nur erhoben wurde, soweit die Steuerschuld 15.000 DM (30.000 DM bei Verheiratenden) überstieg.
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Bei Gewinneinkünften ermäßigte sich der Abgabesatz um 20 Prozent der inländischen Investitionen des Abgabepflichtigen. Die Abgabe sollte in den Jahren 1990 bis 1993 zurückgezahlt werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Abgabe 1984 für verfassungswidrig.
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Ihr Oeconomicus

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Anschauungsmaterial zum Themenkomplex:
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Grüne wollen Vermögensabgabe nur „INSZENIEREN“
Simone Peter von den Saargrünen gibt es wohl ungewollt zu: Die Grünen wollen die Vermögensabgabe nur inszenieren. Da kann man nur sagen: Verplappert!
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Vermögensteuer verfassungsrechtlich möglich
Die Diskussion zu Vermögensteuer und Vermögensabgabe wirft verschiedene Fragen auf. Erstens: Entsprechen sie dem Grundgesetz? Das müssen wir uns als Gesetzgeber immer fragen. Die klare Antwort lautet: Ja. Das brachte Professor Böckenförde bereits 1995 in seinem Minderheitenvotum zum Ausdruck. Inzwischen gibt es viele entsprechende Gutachten.
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Schäuble zum Lastenausgleichsgesetz – European Banking Congress 2012
Jens Blecker nahm auf dem European Banking Congress die Möglichkeit wahr zwei Fragen an Dr. Schäuble zu stellen. Eine davon behandelt den möglichen Lastenausgleich, die andere das Vertrauen der Bürger in die Politik. Obwohl Herr Schäuble rhetorischen Wing Tsun betrieb, kann man doch einiges aus seinen Antworten ableiten. Die Frage eine weiteren Teilnehmerin brachte auch interessante Aussagen zu Tage. Leider wurden die Mikrofone nach den Fragen direkt wieder eingesammelt und auch die Bitte von Jens Blecker das Mikrofon für eine Präzisierung noch einmal zu bekommen, wurde abgelehnt.
Eines muss man Herrn Schäuble lassen, rhetorische Saltos beherrscht der Mann wirklich.
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Zwangshypothek Lastenausgleich
SPD bringt flächendeckende Enteignung ins Gespräch

Eine ganz harmlose Bundestagsdebatte? Oder doch nicht?
Kirsten Lühmann bringt im Bundestag in der 87. Sitzung vom 27.1.2011 das Thema Enteignung ins Spiel beim Tagesordnungspunkt Kommunale Finanzen.
Enteignung? Ist das nicht eher etwas für kommunistische Staaten?
Sie fängt in ihrem Redebeitrag ganz harmlos an mit Schlaglöchern und kommt dann bei ca. 3:30 zum Pudels Kern. Und redet über die Enteignung der Hausbesitzer mittels Zwangshypotheken. Nun, so direkt sagt sie es nicht. Sie redet über das Lastenausgleichsgesetz (als positive Erfahrungen), mit dem genau das 1948 gemacht wurde.
Künftig wird es wohl so kommen: die Menschen, die noch etwas haben, werden für die Schulden, die die Zockerbanken gemacht haben, für die unnötigen Staatsausgaben, die horrenden Pensionen von Spitzenbeamten, die nichts dafür sparen mußten, für alle Schulden der EU, für die Jahrzehnte der Schuldenmacherei aufkommen müssen.
Am einfachsten setzt man da bei den Kapital-Lebensversicherungen, den Sparkonten und den Immobilien an.
Oder was meinen Sie, warum der Zensus 2011 so akribisch auch die Immobilien erfaßt?
Und am Ende ist das womöglich alles genauso geplant und keiner (jedenfalls fast keiner) hat es gemerkt.
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