Angeschlagener Autohersteller

Bochumer Opel-Werk schließt 2014
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Das Ende von Opel in Bochum ist besiegelt: Der Sanierungsplan war im März gescheitert, nun schließt das Werk mit mehr als 3000 Beschäftigten bereits 2014. Wohin dann die Produktion des Zafira wandert, ist unklar.
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SZ

Beamtengehälter:

Slowenien muss 50 Mio. nachzahlen
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Das finanziell angeschlagene Slowenien muss den Beschäftigten im öffentlichen Dienst bis zu 50 Millionen Euro an ausstehenden Gehältern auszahlen.
Das oberste Gericht Sloweniens für arbeitsrechtliche und soziale Fragen ordnete am Dienstag in Ljubljana die Auszahlung des 13. Monatsgehalts aller Staatsbediensteten binnen 30 Tagen an. Die Regierung hatte ihnen im Zuge umfassender Sparmaßnahmen das Urlaubsgeld in Höhe von rund 670 Euro pro Person gestrichen. Damit habe sie gegen Vereinbarungen verstoßen, urteilte das Gericht.
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(DiePresse)
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Anmerkung:
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Korrekterweise sollte gesagt werden, dass nicht das zahlungsunfähige Slowenien diese Nachzahlungen trifft, sondern aus der alsbald zu verhandelnden EU-Finanzspritze geleistet werden wird … aber das ist ja nur Kleingeld!
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Ihr Oconomicus


Erläuterungen zu dem Begriff „Schuldentragfähigkeit“

Erläuterungen zu dem Begriff
„Schuldentragfähigkeit“
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Da mit wohlfeilen Hinweisen zur Relation zwischen BIP und Staatsverschuldung immer wieder versucht wird, ökonomisch weniger erfahrenen Menschen das „Alles-wird-Gut-Mantra“ um die Ohren zu hauen, sind an der Stelle einige grundsätzliche Bemerkungen zu den „Kennzahlen staatlicher Verschuldung“ notwendig:
Schuldentragfähigkeits-Konzepte werden bereits seit den 1980er Jahren u.a. seitens der Weltbank und des IMF diskutiert.
Dabei geht es um konservative Benchmarks, um die Schuldentragfähigkeit einer Volkswirtschaft zu ermitteln:
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  1. Schuldenobergrenze = 40% des BIP
  2. Schuldenobergrenze = 150% der Exporteinnahmen
  3. Schuldendienst = 15% der Exporteinnahmen
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Solche Eckdaten wurden in Fachkreisen heftigst kritisiert, einerseits weil man die Meinung vertrat, dieses Korsett sei viel zu eng und würde die Wachstumschancen prosperierender Volkswirtschaften unnötig einengen, während mahnende Stimmen argumentierten, Exporteinnahmen hätten einen zu großen Einfluss auf das Erreichen und Beibehalten der Schuldentragfähigkeit.
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Der US-Ökonom Jeffrey D. Sachs (Columbia University) setzte sich beispielsweise dafür ein, dass Schuldendienstkapazitäten nach den alternativen Nutzungsmöglichkeiten für die finanziellen Ressourcen, die in den Schuldendienst fließen, beurteilt werden sollte. Eine Einschätzung der Budgetkosten, die für soziale Ausgaben benötigt werden, müsse vorab erstellt werden, wobei zu berücksichtigen sei, dass Schuldenrückzahlung die Kapazität von Regierungen gefährden könne, diese Bedürfnisse zu befriedigen.
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Um zu den Einschätzungen des IMF und der Weltbank zurückzukehren, erscheint mir ein gemeinsames Statement beider Organisationen aus 2002 recht bemerkenswert:
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„Externe Schuldentragfähigkeit ist ein umfassendes Konzept und kein einzelner Schuldenindikator oder eine spezifische Höhe eines Indikators können vollständig über Schuldentragfähigkeit informieren“.
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Weitere Erläuterungen gerne auf Anfrage.
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Ihr Oeconomicus

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Schulden – Indikatoren
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1. Einleitung
Für die Wirtschaftlichkeitsstudie der Staatsschuld werden drei Arten von Indikatoren verwendet.
Die erste Gruppe enthält Indikatoren, die das Risiko messen, das die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen für die Staatsschuld darstellen.
Eine zweite Gruppe bewertet die Fähigkeit der Regierung, kommende Eventualitäten, in Anbetracht möglicher, erwarteter Umstände anzugehen. Schließlich gibt es die Finanzindikatoren, die das Leistungsniveau der Passiva auf dem Markt zeigen.
Jede Art von Indikatoren besitzt ein typisches Merkmal und deswegen ist es unmöglich sie getrennt zu betrachten.
Erstens, bringt die Vulnerabilitätsanalyse die Notwendigkeit mit sich Indikatoren zu schaffen, die all diese Situationen messen und verhindern, die die Schuldentilgung unter den aktuellen Umständen behindern.
Normalerweise sind diese Indikatoren statischer Natur; sie stellen die vorherrschende Situation dar, erlauben aber keine Skizzierung einer mittelfristigen Perspektive.
Ebenso ist eine ständige und dynamische Überwachung der Nachhaltigkeit und Solvenz der Schulden unerlässlich, als auch die Simulierung der dynamischen Wirtschaftlichkeit der Schulden unter verschiedenen Szenarios.
Um dieses Ziel zu erreichen, verwenden wir Nachhaltigkeitsmessungen, dessen Zweck es ist zu analysieren, ob die Regierung in der Lage ist seine Steuerpolitik aufrecht zu erhalten, oder ob Änderungen vorzunehmen sind, damit jegliche Vulnerabilitätsindikatoren kontrolliert werden können.
Die Rolle der ORKB bei der Reduktion der steuerlichen Vulnerabilität der Regierung kann die sein, die Best Practices in den Politiken zur Verwaltung der Staatsschuld zu fördern. Hierzu gehört die Erzeugung der entsprechenden Information und die Verwendung von Indikatoren wie die in dieser Analyse aufgezeigten.
Das Ziel dieses Dokuments ist die meist anerkannten Vulnerabilitäts-, Nachhaltigkeits- und Finanzindikatoren zu analysieren und beschreiben,
als auch den Umfang der Implementierung und deren Vorteile in der Verwaltung der Staatsschuld anzugeben.
Beispiele der meisten analysierten Indikatoren und ihrer Kalkulation und die für Mexiko zur Verfügung stehende Information, werden im Anhang aufgeführt.
2. Vulnerabilitätsindikatoren
3. Nachhaltigkeitsindikatoren
4. Finanzielle Schuldenindikatoren
5. Abschließende Betrachtung
6. Anhang: Indikatoren für Staatschulden, der Fall Mexiko

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ISSAI – PDF [36 Seiten]

„Zypern-Rettung ist rechtswidrig“

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Der Freiburger Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek veröffentlicht Stellungnahme
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Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht der Universität Freiburg, hat den Bundestag aufgefordert, die „Rettung“ Zyperns mit Steuermilliarden abzulehnen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben.
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In einer Stellungnahme zur Zypern-Rettung schreibt Murswiek, Finanzhilfe an einen von Insolvenz bedrohten Euro-Staat – sogenannte „Stabilitätshilfe“ – dürfe nach dem Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) nur geleistet werden, wenn dies „zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar“ ist.
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Hilfe sei nicht erlaubt, wenn einzelne Mitgliedstaaten in Finanznöten seien, sondern nur dann, wenn die Finanzstabilität der ganzen Eurozone auf dem Spiel steht. Der Bundestag dürfte der Zypern-Hilfe also nur dann zustimmen, wenn die „systemische“ Auswirkung einer Insolvenz Zyperns nachweisbar ist. Die finanzielle Verflechtung, aus der sich ergibt, dass es zur Erschütterung der Finanzstabilität im Euro-Währungsgebiet und in anderen Mitgliedstaaten kommen wird, falls Zypern zahlungsunfähig wird, müsste durch konkretes Zahlenmaterial belegt sein. Dies sei jedoch nicht der Fall.
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Öffentlichkeitsarbeit und Beziehungsmanagement, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
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Vor Abstimmung im Bundestag
Gegner der Zypern-Hilfe scheitern in Karlsruhe

Gegner des Zypern-Hilfspakets sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrem Antrag gescheitert, die Abstimmung im Bundestag über die Milliarden-Hilfe zu verhindern. Das Gericht in Karlsruhe teilte in einer Pressemitteilung mit, es habe einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
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Die Begründung dafür wollen die Richter später bekannt geben. Wer die Antragsteller sind, wollte das Gericht aus Gründen des Datenschutzes nicht mitteilen.
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tagesschau

Ihr Oeconomicus

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ergänzende Informationen:
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Bundestag stimmt über Finanzhilfe für Zypern ab
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Erläuterungen zu dem Begriff „Schuldentragfähigkeit“

IWF-Prognose zu Belgien

IWF: Vorsichtige Prognose zu Belgiens Wirtschaft
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Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet für die belgische Wirtschaft im laufenden Jahr ein Wachstum um 0,2 %. Diese Erwartung fällt etwas geringer aus, als noch vor einem halben Jahr, als der IWF von einer Wachstumsprognose um 0,3 % ausging. Der Trend in Belgien liegt allerdings etwas höher, als der EU-Durchschnitt.
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deredactie.be

Bundestag stimmt über Finanzhilfe für Zypern ab

Bundestag stimmt über Finanzhilfe für Zypern ab
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Der Bundestag muss am Donnerstag, 18. April 2013, in namentlicher Abstimmung über die Zustimmung zu Finanzhilfen für Zypern entscheiden. Dazu hat das Bundesfinanzministerium einen Antrag (17/13060) vorgelegt, der im Anschluss an eine um 9 Uhr beginnende 20-minütige Regierungserklärung von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) eineinhalb Stunden lang beraten wird.
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Der Antrag bezieht sich darauf, dass Zypern eine Stabilitätshilfe nach dem Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gewährt und eine Vereinbarung dazu getroffen wird, dass die Haftung Zyperns nach dem Rahmenvertrag über die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) verändert wird und sich dadurch die Haftung Deutschlands im EFSF von 29,07 auf 29,13 Prozent erhöht.
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Außerdem soll die maximale durchschnittliche Laufzeit der EFSF-Darlehen an Irland und Portugal um sieben Jahre verlängert werden.
Da strittig ist, ob überhaupt abgestimmt oder der Antrag stattdessen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wird, muss der Bundestag zunächst diese Frage entscheiden.
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Vier namentliche Abstimmungen
Stimmt der Bundestag dem Antrag des Finanzministers zu, so könnte der Vertreter der Bundesregierung im Gouverneursrat des ESM dem Antrag Zyperns auf Finanzhilfe sowie dem Abschluss einer Erklärung über Programmkonditionen und einer Vereinbarung über die Finanzhilfefazilität zwischen Zypern und dem ESM zustimmen. Die Entscheidung im Gouverneursrat soll am Mittwoch, 24. April, getroffen werden.
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Insgesamt sind sieben Abstimmungen vorgesehen, davon vier namentliche. Namentlich abgestimmt wird über die Finanzhilfe von bis zu neun Milliarden Euro aus dem ESM, über die Vereinbarung nach dem ESM-Vertrag dazu, sowie jeweils büer die Laufzeitverlängerung der EFSF-Darlehen für Irland und Portugal. Einfach abgestimmt wird über die Änderung bei der Haftungsregelung im EFSF sowie über Entschließungsanträge der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen.
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Tragfähigkeit der Staatsschulden
Zypern hatte am 25. Juni 2012 bei der EFSF Finanzhihlfe beantragt. Daraufhin habe die sogenannte Troika – die Europgruppe der Europäischen Kommission, die Europäische Zentralbank und der Internationale Währungsfonds – die Bedeutung Zyperns für die Finanzstabilität des Euroraums und Zyperns sowie die finanzielle und wirtschaftliche Lage im Land und vor allem den Finanzbedarf für ein mögliches Anpassungsprogramm untersucht. Die Troika habe im November 2012 noch nicht bestätigen können, dass bei einem Hilfsprogramm die Tragfähigkeit der Staatsschulden Zyperns gegeben wäre, heißt es im Antrag.
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Mit der Frage, wie die Schuldentragfähigkeit bei einem Hilfsprogramm gewährleistet werden könnte, hatte sich die Eurogruppe am 15. und 16. März befasst. Um im Jahr 2020 einen Schuldenstand von fast hundert Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erreichen und den Finanzbedarf auf bis zu zehn Milliarden Euro zu begrenzen, habe sich die Eurogruppe im Einvernehmen mit Zypern politisch auf mögliche Maßnahmen verständigt. Das zyprische Parlament hatte die Eckpunkte der Eurogruppe jedoch abgelehnt, sodass diese am 24. und 25. März erneut über ein Hilfsprogramm beriet.
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Einlagen über 100.000 Euro
Die Eurogruppe sei zum Schluss gekommen, dass ein Hilfsprogramm nur in Frage kommt, wenn die griechischen Filialen der größten zyprischen Banken vom griechischen Bankensektor übernommen werden und wenn die Laiki Bank abgewickelt und die Bank of Cyprus ohne Hilfsmittel restrukturiert wird. Dadurch soll der notwendige Rekapitalisierungsbedarf für den Bankensektor gesenkt werden.
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Im Einzelnen ist vorgesehen, dass Eigentümer und nachrangige Anleihegläubiger Verluste in vollem Umfang ihrer Anteile tragen. Einlagen der Laiki-Bank über 100.000 Euro, die nicht dem Schutz der Einlagensicherung unterliegen, tragen zur Deckung des Finanzbedarfs der Abwicklung bei. Einlagen unter 100.000 Euro liegen, die von der Einlagensicherung geschützt sind, sollen in die Bank of Cyprus transferiert werden.
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Übertragung von Aktiva auf die Bank of Cyprus
Vorgesehen sei generell, das werthaltige zyprische Aktiva der Laiki Bank an die Bank of Cyprus transferiert werden. Die übertragenen Aktiva sollen einen höheren Wert haben als die übertragenene Verbindlichkeiten, sodass hierdurch auch die Laiki-Bank zur Kapitalstärkung der Bank of Cyprus beiträgt.
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Von den bisherigen Einlagen der Bank of Cyprus, die nicht der Einlagensicherung unterliegen, werden 37,5 Prozent in Bankanteile umgewandelt. Weitere 22,5 Prozent sind bei Bedarf ebenfalls zur Umwandlung in Anteile vorgesehen. Ziel sei es, eine „harte Kernkapitalquote“ der Bank of Cyprus von neun Prozent zu erreichen.
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Hilfsprogramm auf zehn Milliarden Euro begrenzt
Der Finanzbedarf eines Anpassungsprogramms für Zypern kann laut Troika auf bis zu zehn Milliarden Euro begrenzt werden, von denen bis zu neun Milliarden auf den ESM entfielen und bis zu eine Milliarde Euro auf den Internationalen Währungsfonds. Die Hilfe soll als Darlehen gewährt werden. Im Programm angelegt ist den Angaben zufolge, dass zur Abwicklung der Laiki-Bank und zur Restrukturierung der Bank of Cyprus keine Mittel bereitgestellt werden. Von den Programmmitteln sollen bis zu rund 7,5 Milliarden Euro zur Abdeckung des Bedarfs des Staatshaushalts und rund 2,5 Milliaren Euro zur Abdecklung des Bedarfs zur Rekapitalisierung und Umstrukturierung der übrigen Banken verwendet werden.
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Die Berechnungen der Troika zeigen, dass der Schuldenstand bei Umsetzung des Programms und den zugrunde gelegten Annahmen zunächst auf rund 126 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2015 ansteigen würde. Danach könnte er bis 2020 auf rund 105 Prozent sinken. Die Troika hat diese Schuldenstandsentwicklung als tragfähig bewertet, aber auch auf die Gefahr von Abwärtsrisiken bei der Wirtschaftsentwicklung verwiesen.
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Schieflage der beiden größten Banken
Das Bundesfinanzministerium sieht eine wesentliche Ursache für den Hilfsantrag Zyperns in der Schieflage der beiden größten zyprischen Banken Laiki und Bank of Cyprus. Ohne eine Verringerung des überdurchschnittlich großen zyprischen Bankensektors würden dauerhaft hohe Risiken für die Solvenz des zyprischen Staates bestehen. Von Zypern bereits umgesetzte Restrukturierungen hätten den zyprischen inländischen Bankensektor bereits auf rund 350 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verkleinert.
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Das Hilfsprogramm sehe vor, den inländischen Bankensektor bis 2018 weiter zu verkleinern, und zwar durch die weitgehende Reduzierung des verbliebenen internationalen Geschäfts der zyprischen Banken und die Rückführung des einheimischen Geschäfts auf den zur Finanzierung der zyprischen Realwirtschaft notwendigen Umfang.
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Zyprische Strukturreformen
Um den Staatshaushalt zu konsolidieren werde Zypern die Zinsertragsteuer anheben, den Körperschaftsteuersatz von zehn auf 12,5 Prozent erhöhen, Staatsbetriebe privatisieren, Goldreserven verkaufen und mit inländischen Gläubigern über das Überrollen von Darlehen im Umfang von rund einer Milliarde Euro verhandeln. Außerdem sollen Maßnahmen gegen Geldwäsche ergriffen werden.
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Weitere Strukturreforen betreffen einen Abschlag für die Frühverrentung, die schrittweise Erhöhung des Mindestalters für abschlagsfreie Renten und Pensionen auf das reguläre Renteneintrittsalter, die automatische Erhöhung des Renten- und Pensionseintrittsalters bei höherer Lebenserwartung ab 2018, die Begrenzung der monatlichen Pensionen auf maximal fünfzig Prozent des höchsten Einkommens, keine automatischen Lohnerhöhungen in der Rezession, ansonsten automatische Lohnerhöhungen nur um 50 Prozent der Inflation (bisher: hundert Prozent), Änderungen beim Mindestlohn nur in Abstimmung mit der Troika und einen Infrastrukturplan zur künftigen Erdgasgewinnung.
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Quelle: Bundestag, 16.04.2013
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Anmerkung
Ich bin mir sicher, dass auch diese Maßnahme durchgewinkt wird!
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Ihr Oeconomicus

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ergänzende Informationen:
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nochmals zu Nachlesen: Die Details des Rettungspaketes
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„Zypern-Rettung ist rechtswidrig“
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Erläuterungen zu dem Begriff „Schuldentragfähigkeit“