Hamburger Verwaltungsgericht kippt Maskenpflicht auf Spielplätzen
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Nach den geltenden Regeln müssen alle Spielplatzbesucher ab 12 Jahren Maske tragen, selbst wenn sich ein Elternteil mit seinem Kind allein auf dem Spielplatz befindet.
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Wie bei Verwaltungsgerichtsbeschlüssen üblich, gilt der Richterspruch nur für den Kläger. Andere Eltern können sich aber darauf berufen, die Durchsetzung der Maskenpflicht auf leeren Spielplätzen wird dadurch deutlich erschwert.
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Die Entscheidung des VG ist auf dem Hamburger Justizserver noch sichtbar, Nachtrag erfolgt einschl. Aktenzeichen, asap.