† Tod nach Corona-Impfung: Keine Obduktion im Landkreis Cloppenburg

† Tod nach Corona-Impfung:
Keine Obduktion im Landkreis Cloppenburg
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Wie bei butenunbinnen nachzulesen sind in einem Seniorenheim in Emstek im Landkreis Cloppenburg trotz vollständiger Impfung mittlerweile insgesamt sechs Menschen mit Corona gestorben.
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Der zuständige Landkreis Cloppenburg hält weitere Untersuchungen jedoch für unnötig.
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Das Gesundheitsamt des Kreises habe die sechs Totenscheine geprüft, laut Kreissprecher Frank Beumker (CDU) seien sie nicht auffällig gewesen. (Wie und nach welchen Kriterien die Prüfung der Todesbescheinigungen stattfand bleibt dabei im Ungewissen!)
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Beumker zufolge bestand bei den Senioren ein „vollständiger Impfschutz“.
Dass sie trotzdem starben, erklärt sich der Kreis damit, dass die Betroffenen alt und schwer vorerkrankt gewesen seien. Deshalb habe auch ein relativ milder Covid-19-Verlauf zum Tod führen können.
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An der Stelle mag man mutmaßen, dass Beumker mit den Weisheiten von Mark Twain vertraut sein könnte, der etwas augenzwinkernd zur Ansicht kam:
„Ehrlich währt am längsten, sagt das Sprichwort; aber mit dem Schein der Ehrlichkeit kommt man oft sechsmal so weit.“
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Ob sich dies bestätigt, wird die anstehende Kommunalwahl, für die sich Beumker zur Eroberung des Cappelner Rathauses bereits in Stellung gebracht hat, herausstellen.
Bleibt abzuwarten ob die Wähler dem Impfschutz-Erklärer mit „Ave Beumker“ zujubeln werden.
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Der Bremer Virologe Andreas Dotzauer hatte geraten, die Todesfälle angesichts der ungewöhnlichen Häufung genauer zu untersuchen. Auch das Land hatte eine Obduktion nicht ausgeschlossen. Nach Ansicht des Kreises aber ist eine Obduktion nicht gerechtfertigt.
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Berliner Polizei entschärft mit mutigem Einsatz demokratiegefährdente Terrorgefahr

zur Einstimmung:
„Der Mensch ist eine mit der Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Lebensgestaltung begabte Persönlichkeit. (…)
kein Mensch (darf) zum bloßen Objekt auch der demokratischen Staatsgewalt degradiert … werden. (…)
Die staatliche Ordnung dient der Freiheit.“
(Prof. Dr. Udo Di Fabio: Einführung i. d. Grundgesetz, Beck-Texte 2007, S. XII f.)
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Berliner Polizisten entschärfen mit mutigem Einsatz demokratiegefährdente Terrorgefahr

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Damit dieser Einsatz der mutigen Demokratie-Helden entsprechend anerkannt wird, sollte man dieses Filmdokument eigentlich dem privaten Umfeld (Nachbarn, Vereinsmitglieder usw.) dieser zu Publikumslieblingen avancierten Matadore zugänglich machen.
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Dessen ungeachtet ist festzuhalten, dass aktive und passive Polizeigewalt gegen unbescholtene Menschen, die öffentlich eine Meinung vertreten die nicht mit staatlich verlauteten Narrativen korrespondiert, keineswegs Einzelfall-Ereignisse darstellen.
Man sollte sich daher nicht wundern, dass solche Gegebenheiten in Deutschland zunehmend mit Polizeigewalt in Belarus, China und/oder elsewhere gleichgesetzt werden. Interessanterweise werden Politiker nicht müde, solche Tatbestände massiv zu verurteilen und blenden dabei aus, vor der eigenen Tür zu kehren !!
Schande über Euch, meint
Ihr Oeconomicus

Stimmungsbericht aus Tirol: „Der Tiroler Adler fliegt wohin er will!“

zur Einstimmung:
„Siege und Staatsumwälzungen gehen aus dem unendlichen Planen der Vorsehung hervor.
Wir dürfen uns nicht länger dawider sträuben.“
Andreas Hofer
(Als Anführer der Tiroler Aufstandsbewegung von 1809 gilt er als Freiheitskämpfer
gegen die bayerische und französische Besetzung seiner Heimat.)
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Stimmungsbericht aus Tirol:
„Der Tiroler Adler fliegt wohin er will!“
Nachdem mit vielen Tirolern und Tirolerinnen gesprochen wurde, eine kurze Zusammenfassung: Im Allgemeinen ist die Stimmung in Tirol sehr angeheizt. Die Leute sind zornig und werden zunehmend wütender wenn es um die für Tirol festgesetzten Maßnahmen durch die Regierung geht.
Die die noch der Regierung zustimmen und mit den Maßnahmen einverstanden sind, werden von manchen schon als Lemminge bezeichnet wohingegen die Menschen die die Maßnahmen in Frage stellen als Coronaleugner, Neonazis oder Rechtsextreme dargestellt werden. Viele gehen auf die Straße und kämpfen friedlich aber bestimmt da der Unmut gegen die Regierung immer weiter wächst.
[…]
Ein Gastbeitrag aus Tirol von Andreas Santer
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korrespondierend
14.02.2021
Bundesland Tirol: Sieben-Tages-Inzidenz sinkt
Ungeachtet der Ausbreitung der südafrikanischen Coronavirus-Variante in Tirol weist das Bundesland Tirol im Österreich-Vergleich die niedrigste Sieben-Tages-Inzidenz auf. Diese lag am Sonntag bei 73,4, am Samstag noch bei 77. Im Österreich-Schnitt betrug die Sieben-Tages-Inzidenz 105,1.
[…]
Quelle

Britische Regierung veröffentlicht Bericht über Nebenwirkungen der Corona-Impfstoffe

Britische Regierung veröffentlicht Bericht über Nebenwirkungen der Corona-Impfstoffe

Ein Bericht der britischen Arzneimittelbehörde offenbart weitere Nebenwirkungen der Corona-Impfungen. Insgesamt berichteten über 30.000 Geimpfte bis Ende Januar von über 100.000 unerwünschten Impfreaktionen. Besonders auffällig sind dabei 13 Menschen, die nach der Impfung erblindeten, acht Fehlgeburten und insgesamt 236 Fälle mit tödlichem Ausgang.
[…]
Quelle 1: Epochtimes Quelle 2: GOV.UK
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korrespondierend
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Serious (And Ignored) Vaccine Risk
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03.02.2021
Vaccination Side Effects

Landkreise mit einem Inzidenzwert von 35 und weniger

Landkreise mit einem Inzidenzwert von 35 und weniger
Datenstand: 03.03.2021 – 03:10 h

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34,9 LK Rems-Murr-Kreis – Bad.-Württ. – Reg.Bez. Stuttgart – Fläche 858,13 km² – Einwohner: 427.248
34,8 LK Südwestpfalz – Rheinland-Pfalz – Verw.Sitz Pirmasens – Fläche 953,65 km² – Einwohner: 98.831
34,8 LK Schwarzwald-Baar-Kreis – Bad.-Württ. – Reg.-Bez. Freiburg – Fläche 1025,27 km² – Einwohner: 212.506
34,6
SK Frankfurt (Oder) – Brandenburg – Fläche 147,85 km² – Einwohner: 57.751
34,6 LK Eichstätt – Bayern – Reg.-Bezirk Oberbayern – Fläche: 1214,06 km² – Einwohner: 132.881
34,4 LK Friesland – Niedersachsen – Verw.-Sitz Jever – Fläche 607,91 km² – Einwohner: 98.704
34,0 LK Weilheim-Schongau – Bayern – Reg.-Bezirk Oberbayern – Fläche 966,37 km² – Einwohner: 135.478
33,8 LK Kassel – Hessen – Fläche 1292,92 km² – Einwohner: 236.764
33,6 LK Dachau – Bayern – Reg.-Bezirk Oberbayern – Fläche 579,18 km² – Einwohner: 154.899
33,4 LK Heidekreis – Niedersachsen – Reg.-Bezirk Bad Fallingbostel – Fläche 1873,72 km² – Einwohner: 140.673
33,2 LK Haßberge – Bayern – Reg.-Bezirk Unterfranken – Fläche 956,38 – Einwohner: 84,384
33,0 LK Freudenstadt – Bad.-Württemberg – Reg.-Bezirk Karlsruhe – Fläche 870,67 km² – Einwohner: 118.243
32,6 LK Südliche Weinstraße – Rheinland-Pfalz – Fläche 639,83 km² – Einwohner: 110.521
32,2 LK Ostalbkreis – Bad.-Württemberg – Reg.-Bezirk Stuttgart – Fläche 1511,54 km² – Einwohner: 314.025
31,8 LK Stade – Niedersachsen – Fläche 1266,02 km² – Einwohner: 204.512
31,8 LK Emmendingen – Bad.-Württemberg – Reg.-Bezirk Freiburg – Fläche 679,9 km² – Einwohner: 166.408
31,6 LK Wittmund – Niedersachsen – Verw.-Sitz Wittmund – Fläche 656,64 km² – Einwohner: 56.926
31,4 LK Verden – Niedersachsen – Fläche 787,97 km² – Einwohner: 137.133
31,4 SK Münster – NRW – Fläche 303,28 km² – Einwohner: 315.293
31,1 LK Dillingen a.d. Donau – Bayern – Reg.-Bezirk Schwaben – Fläche 792,22 km² – Einwohner: 96.562
30,7 SK Mainz – Rheinland-Pfalz – Fläche: 97,74 km² – Einwohner: 218.578
30,5 LK Rotenburg (Wümme) – Niedersachsen – Fläche 2070,45 km² – Einwohner: 163.782
30,5 LK Bad-Tölz-Wolfratshausen – Bayern – Reg.-Bez. Oberbayern – Fläche 1110,69 km² – Einwohner: 127.917
30,0 LK Starnberg – Bayern – Reg.-Bezirk Oberbayern – Fläche 487,71 km² – Einwohner: 136.667
29,9 LK Ostholstein – Schleswig-Holstein – Verw.-Sitz Eutin – Fläche 1392,55 km² – Einwohner: 200.539
29,0 LK Odenwaldkreis – Hessen – Reg.-Bezirk Darmstadt – Fläche 623,98 km² – Einwohner: 96.703
28,9 LK Pfaffenhofen a.d.Ilm – Bayern – Reg.-Bezirk Oberbayern – Fläche 761,14 km² – Einwohner: 128.227
28,1 SK Bielefeld – NRW – Reg.-Bezirk Detmold – Fläche 258,82 km² – Einwohner: 334.195
27,7 LK Neuburg-Schrobenhausen – Bayern – Reg.-Bezirk Oberbayern – Fläche 739,81 km² – Einwohner: 97.303
27,7 SK Freiburg i. Breisgau – Bad.-Württemberg – Fläche 153,04 km² – Einwohner: 231.195
26,7 LK Steinburg – Schleswig-Hostein- Reg.-Bezirk Itzehoe – Fläche 1056,13 km² – Einwohner: 131.013
26,6 LK Donnersbergkreis – Rheinland-Pfalz – Verw.-Sitz KIBO – Fläche 645,52 km² – Einwohner: 75.325
26,4 LK Plön – Schleswig-Holstein – Fläche 1083,17 km² – Einwohner: 128.686
26,3 SK Rostock – Mecklenburg-Vorpommern – Fläche 181,26 km² – Einwohner: 209.191
25,6 LK Bad-Dürkheim – Rheinland-Pfalz – Fläche 594,76 km² – Einwohner: 132.671
25,3 LK Aurich – Niedersachsen – Verw.-Sitz Aurich – Fläche 1287,31 km² – Einwohner: 189.694
25,2 LK Helmstedt – Niedersachsen – Fläche 674,02 km² – Einwohner: 91.297
25,1 SK Trier – Rheinland-Pfalz – Fläche 117,13 km² – Einwohner: 111.528
24,9 SK Neumünster – Schleswig-Holstein – Fläche 71,63 km² – Einwohner: 80.196
24,6 SK Kempten – Bayern – Reg.-Bezirk Schwaben – Fläche 63,28 km² – Einwohner: 69.151
24,5 LK Aichach-Friedberg – Bayern – Reg.-Bezirk Schwaben – Fläche 780,33 km² – Einwohner: 134.655
24,3 SK Schweinfurt – Bayern – Reg.-Bezirk Unterfranken – Fläche 35,7 km² – Einwohner: 53.426
24,3 SK Neustadt an der Weinstraße – Rheinland-Pfalz – Fläche 117,1 km² – Einwohner: 53.264
24,0 SK Ingolstadt – Bayern – Reg.-Bezirk Oberbayern – Fläche 133,37 km² – Einwohner: 137.392
24,0 LK Vorpommern-Rügen – MV – Verw.-Sitz Stralsund – Fläche 3207,37 km² – Einw.: 224.702
23,2 LK Weißenburg-Gunzenhausen – Bayern-Reg.-Bez. Mittelfranken – Fläche 970,91 km² – Einw.: 97.734
22,8 LK Schaumburg – Niedersachsen – Fläche 675,57 km² – Einwohner: 157.820
22,8 LK Lüneburg – Niedersachsen – Fläche 1323,68 km² – Einwohner: 184.139
22,7 LK Coesfeld – NRW – Reg.-Bezirk Münster – Fläche 1112,04 km² – Einwohner: 220.586
19,2 SK Landau in der Pfalz – Rheinland-Pfalz – Fläche 82,96 km² – Einwohner: 46881
17,9 LK Kaiserslautern – Rheinland-Pfalz – Fläche 139,74 km² – Einwohner: 100.030
15,7 LK Kusel – Rheinland-Pfalz – Fläche 573,28 km² – Einwohner: 70.219
15,0 SK Kaiserslautern – Rheinland-Pfalz – 112,36 km² – Einwohner: 49.913
13,5 SK Kaufbeuren – Bayern – Reg.-Bezirk Schwaben – Fläche 40,03 km² – Einwohner: 44.398
13,5 LK Donau-Ries – Bayern – Reg.-Bezirk Schwaben – Fläche 1274,68 km² – Einwohner: 133.783
13,3 LK Bernkastel-Wittlich – Rheinland-Pfalz – Fläche 1167,56 km² – Einwohner: 112.483
12,4 LK Lüchow-Dannenberg – Niedersachsen – Verw.-Sitz Lüchow – Fläche 1220,75 km² – Einwohner: 48.412
11,3 LK Dithmarschen – Schleswig-Holstein – Verwaltungssitz Heide – Fläche 1428,13 km² – Einwohner: 133.193
Quelle: RKI – CoVid-19-Dashboard
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Macht summa summarum 58 Landkreise mit Inzidenz-Werten unter 35 — GRATULATION !!!
(vgl. Datenstand vom 12.02. 0:00h: 40 Landkreise unter 35)
(vgl. Datenstand vom 14.02. 0:00h: 73 Landkreise unter 35)

(vgl. Datenstand vom 18.02. 0:00h: 82 Landkreise unter 35)
(vgl. Datenstand vom 22.02. 0:00h: 70 Landkreise unter 35)
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An der Stelle, liebe Selbständige und Gewerbetreibende in den jeweiligen Landkreisen erhebt sich jedoch die Frage, warum Sie offenbar noch keine konzertierte rechtliche Aktion gestartet haben und bei den zuständigen Verwaltungsgerichten Eilanträge gegen die Aussetzung Ihrer Grundrechte bei gleichzeitig drohenden Insolvenz-Risiken gestellt haben.
Sieht man von speziellen Gestalten, die sich an der Selbstkasteiung erfreuen einmal ab, wird passives Verhalten (vulgo geduldete Geiselhaft) nicht zu ersehnten Lockerungen führen !!
Bedarf es wirklich erst einer Neuauflage von Gandhi’s Satyagraha bevor unverhältnismäßige Lockdown-Maßnahmen ausgesetzt werden und den Solidaritätspredigern deutlich wird, dass gesellschaftlicher Gemeinschaftsgeist dort endet, wo die Last entweder nur schwachen Schultern aufgebürdet wird oder Verhältnismäßigkeit je nach Gusto neu interpretiert wird ?
Wer sich mit dem am 18.11.2020 von Bundestag und Bundesrat verabschiedete und im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingehender beschäftigt, wird in dem neu hinzugefügten Artikel 28a die rechtliche Verankerung der 7-Tage-Inzidenzwerte von 35 und 50 feststellen.
Dort heißt es:
„Entscheidungen über Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nach Absatz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1, nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und den §§ 29 bis 32 sind insbesondere an dem Schutz von Leben und Gesundheit und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems auszurichten.
Die Schutzmaßnahmen sollen unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehens regional bezogen auf die Ebene der Landkreise, Bezirke oder kreisfreien Städte an den Schwellenwerten nach Maßgabe der Sätze 4 bis 12 ausgerichtet werden, soweit Infektionsgeschehen innerhalb eines Landes nicht regional übergreifend oder gleichgelagert sind. Die Länder Berlin und die Freie und Hansestadt Hamburg gelten als kreisfreie Städte im Sinne des Satzes 2.
Maßstab für die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen ist insbesondere die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen.
Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen.
Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind breit angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine schnelle Abschwächung des Infektionsgeschehens erwarten lassen.
Unterhalb eines Schwellenwertes von 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen kommen insbesondere Schutzmaßnahmen in Betracht, die die Kontrolle des Infektionsgeschehens unterstützen.
Vor dem Überschreiten eines Schwellenwertes sind die in Bezug auf den jeweiligen Schwellenwert genannten Schutzmaßnahmen insbesondere bereits dann angezeigt, wenn die Infektionsdynamik eine Überschreitung des jeweiligen Schwellenwertes in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht.
Bei einer bundesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind bundesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben.
Bei einer landesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind landesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben.
Nach Unterschreitung eines in den Sätzen 5 und 6 genannten Schwellenwertes können die in Bezug auf den jeweiligen Schwellenwert genannten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten werden, soweit und solange dies zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist.
Die in den Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten auftretenden Inzidenzen werden zur Bestimmung des nach diesem Absatz jeweils maßgeblichen Schwellenwertes durch das Robert Koch-Institut im Rahmen der laufenden Fallzahlenberichterstattung auf dem RKI-Dashboard unter der Adresse http://corona.rki.de im Internet veröffentlicht.“
Leider findet sich weder in § 28a noch an anderer Stelle des neugefassten IfSG eine dezidierte Festlegung zum Ende der Corona-Beschränkungen. Dieser entweder vorsätzliche oder versehentliche Mangel (diesbezüglich gebührender Dank an die Volksvertreter) ist mit gewisser Wahrscheinlichkeit so auszulegen, dass sinkende Infektionszahlen dem Gesetz nach nicht zwingend das Ende der bisherigen Maßnahmen herbeiführen, was letztlich so interpretiert werden kann (oder muss), dass diese fortgesetzt werden könnten, sofern dies aus infektiologischen Gründen als erforderlich angesehen wird. Genauer definiert sind solche Gründe aber nicht !!
Allerdings mag man aus gerade wieder erlebter Polit-Rhetorik darauf schließen, dass mittels der schon vorhandenen oder auch künftigen Virus-Mutationen die im Gesetz dargelegten schwammigen Ziele ggf. auf dem Verordnungswege konkretisiert werden könnten.
Das immer wieder gern genommene Argument des Schutzes von Leben und Gesundheit ist so breit gefasst, dass sich darunter quasi nach Gutsherrenart praktisch alles subsumieren lässt -schlimmstenfalls also auch noch sehr viel weiter gehende Einschränkungen- was dem politischen Panikorchester so einfallen mag.
Wer die jüngsten Statements der Kanzlerin aufmerksam verfolgt hat mag daraus schließen, dass auch eine Inzidenz von 35 kein verbriefter Garantieanspruch für breite Lockerungen darstellen wird.
Insoweit mag der rhetorische Fingerzeig des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Zitat: „der Gesetzgeber hat der Exekutive genauere Handlungsanweisungen zu geben“ mutmaßlich nur homöopathische Wirkungen entfalten.
Im Lichte dieser Gedanken mag die Notwendigkeit mit entsprechenden Eilanträgen bei den Verwaltungsgerichten vorstellig zu werden, hinreichend stimmig und sinnstiftend sein.
Angesichts der obigen Liste sind von den deutschlandweit 294 Landkreisen 221 noch nicht unterhalb des Inzidenz-Schwellenwertes von 35 angekommen.
Sollte sich die Lage weiter entspannen wird die Schutzpatronin volkswirtschaftlicher Selbstverstümmelung zeitnah gerichtsfeste Argumente -und nicht etwa die Interpretation schwammiger Begriffe- aus dem Hut ziehen müssen,  um die lockdown-Nummer zu prolongieren !
In einem solchen Fall kann es bei der Bundestagswahl und/oder stellvertretend bei den anstehenden Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz (14.März 2021) zugunsten der FDP (s. Wolfgang Kubickis unermüdliche, sachorientierte Kritik am Geschehen) ordentlich „Haue“ geben, was die Dame aber nicht mehr kümmern muss.
Wer weiß, wie lange sie in der Privatier-Rolle verharren wird, fragt sich
Ihr Oeconomicus 

Prof. Drosten muss Heidelberger Gericht PCR-Test erklären

Prof. Drosten muss Heidelberger Gericht PCR-Test erklären
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Die Luft für Professor Drosten wird immer dünner. Nachdem eine Frau nach der Einreise in die BRD wegen Missachtung der Einreisebestimmungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ein Bußgeld erhielt, legte diese mit einer bekannten Anwältin Einspruch ein. Die Anwältin forderte daraufhin von Prof. Drosten eine Stellungnahme zum PCR-Test und das Gericht stimmte zu – Professor Drosten muss seinen PCR-Test erklären.
[…]
Quelle
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follow-up, 09.03.2021
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Wie der Nordkurier berichtet, lässt Drosten das Gericht schmoren !
Nicht bekannt ist, ob das Gericht per polizeilicher Anordnung den sauberen Herrn vorführen lässt.

follow-up, 14.05.2021

Kontroverse um PCR-Test: Drosten legt Gutachten vor – Anwältin fordert weitere Antworten


„Wie soll das Volk das Unrecht wieder gut machen, das ihm angetan wird?“

„Wie soll das Volk das Unrecht wieder gut machen, das ihm angetan wird?“

(Aus hoffentlich nachvollziehbaren Erwägungen
habe ich dieses süffisante Zitat
des Philosophen und Schriftstellers Dr. Manfred Hinrich (1926 – 2015) ausgewählt.)

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Mir ist nicht bekannt, ob in den Lehrplänen der Erweiterten Oberschule im Honny-Reich grundsätzlicher Diskurs über Schopenhauers Hauptwerk Die Welt als Wille und Vorstellung vorgesehen war.

Falls dies so war, wären Schülerinnen und Schüler mit Schopenhauers politischen Ansichten einigermaßen vertraut.

Im Zusammenhang mit der Revolution 1848 äußerte sich Schopenhauer unter anderem zur Rolle des Staates:

„In der Natur herrsche Gewalt, auch zwischen den Menschen, was die „Masse“ in Vorteil bringe; aber da das Volk ein „ewig unmündiger Souverain“ sei, „unwissend, dumm und unrechtlich“, so müsse dessen „physische Gewalt der Intelligenz, der geistigen Überlegenheit“ unterworfen werden.
Zweck des Staates sei es, dass „möglichst wenig Unrecht im Gemeinwesen“ herrsche,
zugunsten des Gemeinwohls dürfe der Staat auch Unrechtes tun.“

Unter der Prämisse, dass die Schutzheilige der volkswirtschaftlichen Selbstverstümmelung je davon gehört hat, wäre so manche obstinate Haltung zwar nachvollziehbar, gleichwohl aber unverzeihlich und man müsste tatsächlich Winston Churchill’s Definition von Takt „die Fähigkeit, jemandem zu sagen, er solle so zur Hölle fahren, dass er sich auf die Reise freut“ bemühen, um auch nur annähernd zu beschreiben, was viele Menschen in diesem Land bewegen mag.

Im Lichte bevorstehender Landtagswahlen und insbesondere der für September vorgesehenen Bundestagswahl, wird man jedoch feststellen, ob sich einer der Kernsätze

„Für erlittenes Unrecht haben die Menschen ein besseres Gedächtnis als für empfangene Wohltaten.“

des berühmten griechischen Redners Lysias während seiner Verteidigungsrede für den Philosophen Polystratos
– (vgl. Überlegungen zu Polystratus Irrationaler Verachtung, eine Polemik, die „gegen diejenigen gerichtet ist, die den Glauben der Bevölkerung als irrational verachten“) –

in den Wahlurnen bestätigen wird.

Sie haben sicher schon längst erkannt, dass diese Vorrede im Bezug auf die gestern von Kanzlerin und MP’s (einer Gruppierung, die nicht Teil der „trinitas“ des tragenden Organisations- und Funktionsprinzip der Verfassung eines Rechtsstaates ist) beschlossenen Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März 2021 gewidmet ist.

Zu dem rechtsstaatlichen Verständnis dieser Beteiligten, die wohl in einem Anflug von Hypostase ihre Kaffeekränzchen als Teil konstituierender Staatsgewalt betrachten und dies schlimmstenfalls noch immer tun, hat sich selbst der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete und seit Juni 2020 amtierende Präsident des Bundesverfassungsgerichts geäussert:

„Die wesentliche Entscheidungen müssen vom Parlament getroffen werden. Zwar seien Krisen in ihrem frühen Stadium die Stunde der Exekutive, ab einem bestimmten Zeitpunkt habe aber der Gesetzgeber der Exekutive genauere Handlungsanweisungen zu geben. Je wichtiger die betroffenen Rechtsgüter seien, desto stärker sei der Gesetzgeber zur Entscheidung berufen.“

Ob dieser wohlwollende Fingerzeig Früchte gezeigt hat oder noch zeigen wird, kann derzeit nur vermutet werden, auch wenn die Kanzlerin während ihrer Darlegungen in der gestrigen Pressekonferenz (s. auch Mitschrift der PK)

einräumte:

„Ich habe bestimmte eigene Vorstellungen über das Öffnen von Kindertagesstätten und auch Schulen gehabt, die eher auf eine Öffnung zum 1. März hinausliefen; denn ich glaube, dass wir dieses Datum für die Erreichung einer Inzidenz von unter 50 sehr voraussehbar anpeilen können.
Ich weiß aber auch, dass wir in einem föderalen Staat leben – der Föderalismus ist unter dem Strich die bessere Ordnung als ein Zentralismus; davon bin ich zutiefst überzeugt, selbst wenn es manchmal etwas mühsam ist -, und die Schulen und Kitas sind ganz eindeutige und tief verankerte Länderzuständigkeiten.
Da ist es einfach nicht möglich, dass ich mich als Bundeskanzlerin so durchsetze, als hätte ich ein Vetorecht, wie das zum Beispiel in der Europäischen Union bei Beschlüssen, die Einstimmigkeit erfordern, möglich ist.
Deshalb haben wir gesagt:
Die Kultushoheit zählt hier, und die Länder werden das – das wird durch die Ländervertreter sicherlich auch noch dargestellt – in eigener Verantwortung entscheiden.“

Bleibt abzuwarten, wie sich die Landesparlamente, denen gnädigerweise im Nachgang die eigentliche legislative Rolle zugedacht wird, die getroffenen Entscheidungen bewerten.

Interessanter wird jedoch sein, ob nun seitens der weiterhin „geknechteten Unternehmen“ eine weitere Klagewelle losgetreten wird und wie sich die Verwaltungsgerichte dazu positionieren.

Im Zusammenhang mit dem Artikel 28a des Infektionsschutzgesetzes werden die zu erwartenden gerichlichen Entscheidungen schon alleine deshalb, weil Satz 3 des Artikels wenig Raum für richterliche Interpretationen zulässt.

Dort heißt es:

„Entscheidungen über Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nach Absatz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1, nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und den §§ 29 bis 32 sind insbesondere an dem Schutz von Leben und Gesundheit und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems auszurichten.

Die Schutzmaßnahmen sollen unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehens regional bezogen auf die Ebene der Landkreise, Bezirke oder kreisfreien Städte an den Schwellenwerten nach Maßgabe der Sätze 4 bis 12 ausgerichtet werden, soweit Infektionsgeschehen innerhalb eines Landes nicht regional übergreifend oder gleichgelagert sind. Die Länder Berlin und die Freie und Hansestadt Hamburg gelten als kreisfreie Städte im Sinne des Satzes 2.

Maßstab für die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen ist insbesondere die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen.

Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen.

Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind breit angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine schnelle Abschwächung des Infektionsgeschehens erwarten lassen.

Unterhalb eines Schwellenwertes von 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen kommen insbesondere Schutzmaßnahmen in Betracht, die die Kontrolle des Infektionsgeschehens unterstützen.

Vor dem Überschreiten eines Schwellenwertes sind die in Bezug auf den jeweiligen Schwellenwert genannten Schutzmaßnahmen insbesondere bereits dann angezeigt, wenn die Infektionsdynamik eine Überschreitung des jeweiligen Schwellenwertes in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht.

Bei einer bundesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind bundesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben.

Bei einer landesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind landesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben.

Nach Unterschreitung eines in den Sätzen 5 und 6 genannten Schwellenwertes können die in Bezug auf den jeweiligen Schwellenwert genannten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten werden, soweit und solange dies zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist.

Die in den Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten auftretenden Inzidenzen werden zur Bestimmung des nach diesem Absatz jeweils maßgeblichen Schwellenwertes durch das Robert Koch-Institut im Rahmen der laufenden Fallzahlenberichterstattung auf dem RKI-Dashboard unter der Adresse http://corona.rki.de im Internet veröffentlicht.“

In Satz 6 ist zu lesen:

„Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1, nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und nach den §§ 29 bis 31 können auch kumulativ angeordnet werden, soweit und solange es für eine wirksame Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist.

Bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) sind soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen, soweit dies mit dem Ziel einer wirksamen Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vereinbar ist.

Einzelne soziale, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Bereiche, die für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind, können von den Schutzmaßnahmen ausgenommen werden, soweit ihre Einbeziehung zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nicht zwingend erforderlich ist.“

In diesem Zusammenhang erscheinen die vor der Pressekonferenz dargelegten Erläuterungen von Wolfgang Kubicki, stv. FDP-Vorsitzender, recht spannend:

 

Wesentliche Prämissen des FDP-Politikers wurden auch in den ntv-Sendung „Frühstart“ vom 10. Februar in Printform zusammengefasst.

Weitere Stellungnahmen nach der PK hat Peter Mühlbauer bei telepolis zusammengefasst.

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korrespondierende Meinungen

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„Der Umgang mit Grundrechten ist nicht mehr akzeptabel“
Die Politik begründet Lockdown-Maßnahmen nur noch mit allgemeiner Gefahrenabwehr, Referenzwerte sind längst beliebig geworden.
Es kann – so bitter dies scheinen mag – nicht darum gehen, jeden virusbedingten Todesfall zu verhindern; das kann Politik nicht leisten, es kommt sogar einer Hybris gleich.
So kommentiert IW-Direktor Michael Hüther die aktuelle Corona-Politik und fordert eine schnellstmögliche Öffnung – unter Berücksichtigung von bewährten Hygienekonzepten.
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Institut der deutschen Wirtschaft

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Anmerkung:
Gerade erst hat Prof. Thomas Mertens, Virologe und Vorsitzender der Ständigen Impfkommission (STIKO) erklärt, dass das Durchschnittsalter der Menschen, die zeitlich nach Impfung verstorben sind, 85 Jahre beträgt.
Mertens führte weiter aus:
„Wenn Sie in einer Gruppe von Menschen impfen, die sowieso ein statistisch hohes Risiko haben, in nächster Zeit zu sterben, dann kann es natürlich auch sein, dass jemand im engeren zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung stirbt.“
Sein Fazit:
„Das muss dann aber nichts mit der Impfung zu tun haben, trotzdem werde dies im Einzelfall überprüft.“
Seinem Rückschluss mag man zustimmen, allerdings erhebt sich in diesem Zusammenhang die Frage, warum man diese Menschen mit einer Impfung beglückt und damit Hoffnungen auslöst, die nicht haltbar sind.

Hieraus ergeben sich Fragen:
1) Wäre es nicht angebracht, Menschen mit Vorerkrankungen die Impfung und damit das infinite Todesrisiko zu ersparen ?
2) Falls ich die seit Herbst letzten Jahres erschienen Fachinformationen seitens WHO, CDC, RKI, PEI usw. und zahlreiche Gespräche mit Neurologen und einigen Virologen richtig verstanden habe, töten Viren selbst nicht, allerdings kann die Reise ins Licht insbesondere bei Menschen mit Vorerkrankungen durch eine verzögerte Immunreaktion und deren Überschiessen ausgelöst werden.

Sollte diese These fachlich fundiert widerlegt werden können, wäre dies sicher sehr hilfreich !

3) Wäre es denn nicht vorausschauender, vorzugsweise bei den sogenannten vulnerablen Gruppen unmittelbar vor der Impfung einen umfassenden Gesundheits-Check durchzuführen, der weit über aktuelle ärztliche Einzeldiagnosen und deren Status hinsichtlich der Behandlung von Vorerkrankungen hinausgeht ?

Ein solches Vorgehen erscheint sinnvoll, da die möglicherweise zunehmende Progression einer (Vor)Erkrankung in der Regel mit einer Verschlechterung der Symptome, erhöhtem Krankheitsgefühl und abnehmender Leistungsbereitschaft einhergehen kann. Zwar können die Zeiträume, in welchen sich solche Veränderungen vollziehen durchaus unterschiedlich sein. Dabei ist jedoch auch an rasch-progrediente Erkrankungen mit schnellem Krankheitsverlauf zu denken, der innerhalb kurzer Zeit zu Verschlechterungen des Gesundheitszustandes führen kann.

Im Lichte solcher Überlegungen auch vor dem Hintergrund, dass sich mit zunehmenden Alter die Stoffwechselprozesse im Körper verlangsamen, was sich unter anderem auch auf die Schleimhäute auswirkt, die eigentlich die Aufgabe haben, Erreger abzuwehren. Daneben werden mit den Jahren die (Immun-) Zellen schwächer, kurzum: das gesamte Immunsystem wird mit fortschreitendem Alter weniger aktiv.

An der Stelle soll nun mit der Impfung unter Vorspiegelung einer Infektion der potentiell geschwächte Körper dazu ertüchtigt werden, Antikörper und so genannte Gedächtniszellen zu bilden.

Ob eine solche „Ertüchtigung“ im denkbar schlimmsten Fall nicht einem one-way-Ticket für die Reise ins Licht gleichkommt, fragt sich

Ihr Oeconomicus