Retracted – der Kampf in Medizin-Journalen gegen die Naturwissenschaft
Veröffentlicht: 20. Juli 2021 Abgelegt unter: COVID-19-Pandemie, Maskenpflicht, Medienkritik, Streisand-Effekt | Tags: Dr. sc. med. Bodo Kulinksi (Molekular-Mediziner), JAMA Pediatric, Prof. Harald Walach Hinterlasse einen KommentarRetracted – der Kampf in Medizin-Journalen gegen die Naturwissenschaft
Nun wurde auch die zweite Studie von Professor Harald Walach zurückgezogen. Bei beiden sind die „Argumente“ der Medizin-Journale an Fadenscheinigkeit und Wissenschaftsfeindlichkeit kaum zu übertreffen. Diesmal ging es gegen die Messung der Veränderung des CO2 Gehaltes der Atemluft hinter chirurgischen und FFP2 Masken.
Warum ging es bei der Studie? In der in JAMA Pediatric veröffentlichen Studie wird über die Messung der Erhöhung des Kohlendioxidgehaltes der Luft durch selbst kurzes Tragen von Masken berichtet. Gemessen wurde bei Kindern im Alter von 6 bis 17 Jahren, mit einem mittleren Alter von 10,7 Jahren.
Als Mittelwerte ergaben sich zwischen 13.120 und 13.910 ppm Kohlendioxid in der Einatemluft unter chirurgischen und FFP2-Masken, was um den Faktor 6 über dem Wert liegt, der vom deutschen Umweltbundesamt bereits als inakzeptabel angesehen wird. Dieser Wert wurde nach 3 Minuten Messzeit erreicht. Mehr dazu hier im Bericht über die Studie.
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https://tkp.at/2021/07/18/retracted-der-kampf-in-medizin-journalen-gegen-die-naturwissenschaft/
Interpretationen zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Veröffentlicht: 21. April 2021 Abgelegt unter: Ausgangsbeschränkungen, COVID-19-Pandemie, Deutscher Bundestag, Infektionsschutzgesetz - IfSG, lockdowns, Maskenpflicht, Staatliche Maßnahmen, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages | Tags: Dr.iur Wolfgang Schäuble Ein KommentarInterpretationen zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
zur Einstimmung:

crossed fingers, source: Wikipedia
Umgangssprachlich sollen gekreuzte Finger davor bewahren, dass man in die Hölle gelangt.
Ob und in welchem Umfang diese Imagination auch Bestandteil der manchmal hypostatisch anmutenden Gedankenfiguren des Bundestagspräsidenten, Dr. Wolfgang Schäuble sein mag, sei dahingestellt.
Im Zusammenhang mit der höchst umstrittenen Verhältnismäßigkeit von Ausgangssperren, die uns aktuell bei der geplanten Erweiterungen des Infektionsschutzgesetzes (s. Artikel 28b Absatz 1: obligatorische Maßnahmen der Notbremse) beschäftigt, brachte Herr Dr. Schäuble in seine unendlichen Weisheit zum Ausdruck, dass nächtliche Ausgangssperren in Regionen mit hohen Corona-Zahlen als verhältnismäßig seien.
Der Blick ins Ausland zeige, dass alle Länder, die hohe Infektionszahlen wieder in den Griff bekommen hätten, phasenweise zu solchen Beschränkungen gegriffen hätten, so Schäuble. Ob er dabei seine Finger kreuzte, ist nicht bekannt.
Als gelernter Jurist sollte dem Herrn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit („Kollidierende Interessen, Freiheiten oder Rechtsprinzipien werden nur dann in ein angemessenes Verhältnis zueinander gesetzt, wenn und soweit das zu wahrende Interesse, Freiheitsrecht oder Rechtsprinzip schwerer wiegt als das ihm aufgeopferte.“) hinlänglich bekannt sein.
Da Politiker gelegentlich Dinge ausblenden oder falls opportun gar vergessen, empfiehlt sich in diesem Kontext ein Blick in das Standardwerk der Rechsphilosophie „Das Wesen des Rechts, 6. Aufl., Kap. 8 d.“ von Prof. em. Reinhold Zippelius.
Daneben sollte sich Herr Dr. Schäuble auch und insbesondere mit der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 15. April 2021,
Titel: „Verfassungsrechtliche Bewertung der neuen Infektionsschutzgesetzgebung“
eingehend beschäftigen.
Daneben erscheint Schäubles beweisführendes Argument, welches auch gerne von vergrünten und anderen einschlägigen Panik-Ideologen übernommen wird „dass alle Länder, die hohe Infektionszahlen wieder in den Griff bekommen hätten, phasenweise zu solchen Beschränkungen gegriffen hätten“ selbst bei gekreuzten Fingern -gelinde ausgedrückt- unzutreffend.
Wie nachfolgende Grafiken aufzeigen, führte die Beendigung von Lockdowns und/oder die Aufhebung der Maskenpflicht in einigen US-Bundesstaaten weder zur Zunahme von Ansteckungen, Hospitalisierung oder Todesfällen:
Dazu finden sich hier weitere detaillierte Ausführungen.