Erste Entwürfe zum morgigen Corona-Gipfel

zur Einstimmung:
„Dum differtur, vita transcurrit“
(Während man es aufschiebt, geht das Leben vorüber)
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Erste Entwürfe zum morgigen Corona-Gipfel

Dem Vernehmen nach soll die Agenda nachfolgende Punkte vorsehen:
1. grundsätzliche Verlängerung (was immer dies bedeuten mag) des Lockdown bis zum 28. März 2021
2. private Zusammentreffen sollen ab 8. März auf 5 Personen aus einem weiteren Haushalt erweitert werden. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
3. Sonderregelung hinsichtlich privater Familientreffen für die Osterfeiertage mit der Empfehlung zuvor eine einwöchige Isolation durchzuführen.
4. Öffnung von Buchhandel, Blumengeschäfte, Gartenmärkte bei einem Kunden pro 20 m² Verkaufsfläche, körpernahe Dienstleistungsbetriebe (was immer dies bedeuten mag), Fahrschulen. All dies natürlich nur unter Umsetzung und Einhaltung der gängigen Hygienekonzepte und selbstredend nur dann, wenn der Inzidenz-Wert des Landkreises unter 35 oder auch etwas darüber liegt (was immer dies bedeuten mag).
5. Unbestätigten Gerüchten zufolge wird eine weitere Lockerung -auf die das ganze Land so sehnlichst wartet, ebenfalls in Aussicht gestellt: die Öffnung der Flugschulen (!)
Diskussionsbedarf besteht offenbar noch hinsichtlich der Öffnung des Einzelhandels, von Museen und Zoos sowie die Zulassung von sportlichen Aktivitäten bis max. 10 Personen … ein Lichtblick für alle Fußballer, denen sich zumindest die Tipp-Kick-Variante (zweimal 2 Aktive und 6 Zuschauer) eröffnen würde !!
Tja und jetzt ein Trommelwirbel für die im Schaufenster der Begierde aufgehängte Wurst:
Außengastronomie, Theater und Kinobesuche sollen wohl ebenfalls auf der Agenda stehen, allerdings nur dann erlaubt werden, sofern zuvor für mindestens 14 Tage der Inzidenzwert des betreffenden Landkreises unter dem Wert von 35 liegt !
Angesichts der weiterhin geltenden Grundrechtsbeschränkungen mag man sich an den römischen Senator und Historiker Tacitus erinnern, der die zeitgenössischen Zustände als Verfallserscheinungen kritisierte, sich aber ausdrücklich der Maxime „sine ira et studio“ („ohne Zorn und Eifer“) verschrieben hatte, gleichwohl aber vielleicht augenzwinkernd einräumte: „Praevalent inlicita“ (sinngemäß: „was verboten ist, hat seinen besonderen Reiz“)
Was bis zur Verkündung (natürlich ohne vorherige Zustimmung der Legislative) bleibt, ist abwarten und Tee trinken und vielleicht an das Loreley-Gedicht von Heinrich Heine denken.
Wer dabei insbesondere im Hinblick auf den aktuellen Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 19/26545)
„zur Fortgeltung der die epidemische Lage
von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“
der untergehende Schiffer incl. Kahn sein wird, bleibt der Phantasie des geneigten Lesers überlassen.
Ihr Oeconomicus

Oklahoma verabschiedet Gesetzesentwurf, der die Ablehnung aller Biden Executive Orders erlaubt

Oklahoma verabschiedet Gesetzesentwurf,
der die Ablehnung aller Biden Executive Orders erlaubt
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Das von Republikanern kontrollierte Repräsentantenhaus von Oklahoma hat ein Gesetz verabschiedet, das es dem Staat ermöglichen soll, die Anwendung von Bidens Exekutiv Orders (EOs) im Bundesstaat auszuhebeln.
Der Gesetzentwurf HB1236 würde es dem Gesetzgeber des Staates Oklahoma ermöglichen, jede Exekutiv-Order zu überprüfen und zu bestimmen, ob sie gemäß der US-Verfassung zulässig ist.
[…]
Source: Conservative Brief