Italien stoppt AstraZeneca-Charge

Italien stoppt AstraZeneca-Charge
.
Die italienische Arzneibehörde AIFA hat am Donnerstag beschlossen, eine Charge* des Impfstoffes AstraZeneca auf gesamtstaatlicher Ebene aus dem Markt zu nehmen. Der Beschluss wurde gefasst, nachdem einige „gravierende Fälle“ nach Verabreichung des Impfstoffes gemeldet wurden, hieß es. Experten wurden beauftragt, die Impfstoff-Charge zu prüfen.
.
Zwei Militär-Angehörige auf Sizilien starben in den vergangenen Tagen, nachdem sie die erste AstraZeneca-Impfdosis erhalten hatten, hieß es. Die Opposition rief Gesundheitsminister Roberto Speranza auf, die „mögliche Gefährlichkeit des AstraZeneca-Vakzins“ zu prüfen. Ermittlungen wurden außerdem um den Tod eines Mitarbeiters einer Schule im Raum von Neapel aufgenommen, der am Montag immunisiert worden und kurz daraufhin gestorben war. Vergangene Woche war eine 62-jährige Lehrerin in Neapel nach der Impfung ums Leben gekommen.
[…]
Quelle
.
Anmerkung:
.
Der hurtige Stopp der Verimpfung des AstraZeneca-Vakzins hat neben der verbalen Besorgnis noch ganz andere, fundamentale Gründe, die sich auch der neue Il premier vergegenwärtigen sollte !
Der Präsident des italienischen Verfassungsgerichts Giancarlo Coraggio, hat diese bereits Anfang Januar ins Pflichtenheft der Regierung geschrieben:
„Sollte ein Impfstoff Nebenwirkungen haben und Schäden verursachen, muss der italienische Staat der betroffenen Person Schmerzensgeld zahlen. Die Entschädigungspflicht seitens des Staates betreffe nicht allein Pflichtimpfungen, sondern auch Impfungen, die der Staat nur empfehle, wie im Fall der Anti-CoV-Impfstoffe.“
.
follow-up, 13.03.2021:
.
AstraZeneca-Charge wird konfisziert
.
Nachdem zwei Militärangehörige und ein Polizist in Sizilien nach der Impfung mit dem AstaraZeneca-Impfstoff starben, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Fahrlässigkeit. Die betreffende Impfstoff-Charge wird nun von der Polizei konfisziert.
[…]
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun, ob es einen Zusammenhang zwischen den Impfungen und den Todesfällen gibt. Es besteht der Verdacht der Fahrlässigkeit.
[…]
Ermittelt wird auch aufgrund des Todes eines Mitarbeiters einer Schule in der Nähe Neapels, dem am Montag das Vakzin verabreicht wurde. In der vergangenen Woche war eine 62 Jahre alte Lehrerin nach der Impfung verstorben.
[…]
Bei den Gesundheitsbehörden stehen unterdessen die Telefone nicht mehr still: Zahlreiche Militärangehörige und Lehrpersonal zeigten sich besorgt. Die Behörden befürchten, dass viele Impfungen nun abgesagt werden.
[…]
Den neuen Premierminister Mario Draghi, der erst vor wenigen Tagen eine Beschleunigung der Massenimpfungen angekündigt hatte, dürften die Todesfälle in Sizilien nun unter Druck setzen. Am Donnerstagnachmittag sprach er telefonisch mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen über die jüngsten Entwicklungen.
Der italienische Gesundheitsminister Robert Speranza versuchte, Bedenken der Bevölkerung auszuräumen, und erklärte, dass die Regierung „sehr auf die Sicherheit der Impfstoffe achtet“.
.
Quelle
.
.
korrespondierend:
.
Immunologe Gänsbacher rät zur Aussetzung der Impfung mit AstraZeneca
.
Der Immunologe Bernd Gänsbacher rät dazu, auch in Südtirol die Impfungen mit AstraZeneca auszusetzen. Die Vorgangsweise in Ländern wie Israel, Südkorea oder Dänemark zeige, dass es bei bestimmten Impflieferungen möglicherweise Verunreinigungen gegeben haben könnte, sagte er im Gespräch mit Markus Kaserer. Laut Gänsbacher gilt es vordergründig zu klären, woran die geimpften Personen verstorben sind.
Quelle incl. Video-Clip

Island und Norwegen setzen die Verwendung des AstraZeneca-Vakzins aus

Island und Norwegen setzen die Verwendung des AstraZeneca-Vakzins aus
.
Island und Norwegen haben die Verwendung aller AstraZeneca-Impfstoffe eingestellt.
Das isländische Directorate of Health und das Norwegian Institute of Public Health begründeten diese Maßnahme mit dem Todesfall in Dänemark, wo ein mit dem Wirkstoff geimpfter Patient an den Folgen eines Blutgerinnsels verstarb.
.
Dem Vernehmen nach gab es zwar in Island bislang keinerlei Hinweise auf Thromben, die sowohl im venösen als auch im arteriellen Teil des Blutkreislaufs entstehen können und zu Gefäßverstopfungen und somit zum Ausfall der Blutversorgung von Organen führen.
.
In diesem Zusammenhang war seitens des Public-Health Instituts in Norwegen zu hören, dass bislang Thrombus-Fälle nach Verabreichung einer Covid-19-Ipfung gemeldet wurden. Dabei handele es sich hauptsächlich um ältere Menschen, bei denen häufig auch eine andere Grunderkrankung vorgelegen habe.
.
Weder von Norwegen noch aus Island gibt es derzeit Angaben, wie lange die Suspendierung des Impfstoffes andauern soll.
.
Selbstredend nutzte der geschätzte Panikexperte Karl Lauterbach die Gelegenheit, seine ungebetene Meinung zu den Vorgängen abzugegeben.
Er wies darauf hin, dass Thrombosen eine häufige Folge von Covid-19 seien und kritisierte die auf einem in Dänemark registrierten Todesfall beruhende Vorsichtsmaßnahmen mit dem Argument, der daraus entstehende Vertrauensschaden sei immens.
.
Quellen/Sources
Berliner Morgenpost – CNNFAZ – Reuters

OVG setzt Vorschrift zur Beschränkung des Einzelhandels außer Vollzug

OVG setzt Vorschrift zur Beschränkung des Einzelhandels außer Vollzug
.
Das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis hat mit Beschluss vom 9.3.2021 den § 7 Abs. 3 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) in der Fassung vom 6.3.2021 vorläufig außer Vollzug gesetzt (Az. 2 B 58/21).
.
Bei den durch § 7 Abs. 3 Satz 2 VO-CP privilegier­ten Geschäftslokalen, zu denen nunmehr auch Buchhandlungen und Blumengeschäfte gehören, sieht der Verordnungsgeber dagegen nach dem § 4 Abs. 1 Satz 1 VO-CP eine Flächenuntergrenze von lediglich 15 qm Verkaufsfläche pro Person als infektionsschutzrechtlich unbedenklich an.
.
Eine mit Blick auf den Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG erforderliche Rechtfertigung dafür, bestimmte Geschäfte wie z.B. den Computerladen der Antragstellerin gegenüber den in § 7 Abs. 3 Satz 2 VO-CP genannten zahlreichen privile­gierten Einzelhandelsgeschäf­ten, die nicht immer zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung unbe­dingt erforderlich seien, mit Blick auf das Infektionsgeschehen deutlich strenger zu behandeln, sei – so das Oberverwaltungsgericht – nicht zu erkennen.
.
Die Einhaltung der in den einschlägigen Hygienekonzepten vorgegebenen Maßnahmen und Vorkehrungen der Kontaktvermeidung zur Verhinderung einer weite­ren Ausbreitung der Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus liege dabei im ureigenen Interesse der Geschäftsbetreibenden.
.
Die gegenwärtige Regelung verletze auch das Grund­recht der Berufsaus­übungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) Es bestünden erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Betriebseinschränkungen.
.
Wie bei zahlreichen anderen kleineren Einzelhandelsge­schäften mit speziellem Warensortiment drohe aufgrund der bisherigen Schließung und bei Fortdauer der wirt­schaftlich mit deutlichen Einbußen verbundenen Öffnungsbeschränkung nach Maßgabe des § 7 Abs. 3 Satz 7 VO-CP ein erheblicher, mit zunehmender Dau­er existenzbedrohender Schaden.
.
Dabei könne da­hinstehen, ob die Wiedereröffnung dieser Geschäfte mit strengen Hygienevorgaben angesichts der bisherigen Konzentra­tion auf die „großen Märkte“ und Vollsortimenter sogar zu einer Entspannung des Einkaufsgeschehens beziehungsweise zur Reduzierung der damit verbundenen Kundenansammlungen führe.
.
Neben einer Minimierung von neuen Krank­heits- und Todesfällen sei zentrales Ziel der Control COVID-Strategie eine Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems.
.
Die Berichte des Gesundheitsministeriums zur „Auslastung der Kapazitäten der saarländischen Kliniken auf Grund von Erkrankungen v.a. durch das Coronavirus bzw. Covid-19“ zeigten, dass die Situation weder bei den aktuell vor­gehaltenen Betten zur Intensivbehandlung noch bei den Betten mit Beat­mungsmöglichkeit derzeit ein Erreichen der Belastungsgrenze nahelege.
.
Eine vom RKI vorgenommene Bestimmung einzelner Risiken nach den Kriterien des individuellen Infektionsrisikos und des Anteils am Gesamtinfektionsgeschehen weise für das „Setting“ Einzelhandel jeweils lediglich die Einstufungen „niedrig“ aus.[1]
.
Aus dem Lagebericht des RKI (Stand 8.3.2021) ergebe sich, dass die hohen bundesweiten Fallzahlen durch zumeist diffuse Ge­schehen mit zahlrei­chen Häufungen insbesondere in Haushalten, im be­ruflichen Umfeld und in Alten- und Pflegeheimen verursacht werden.
.
[1] vgl. die Tabelle in der Anlage zum Strategiepapier des Robert-Koch-Instituts (RKI)
Pressemitteilung 11/21 OVG des Saarlandes

Dänemark stoppt Impfungen mit AstraZeneca

Dänemark stoppt Impfungen mit AstraZeneca
.
In Dänemark sollen vorerst keine weiteren Impfungen mit dem Wirkstoff des Herstellers AstraZeneca durchgeführt werden.
.
Bei einigen Personen seien mögliche Nebenwirkungen in Form von Blutgerinnseln aufgetreten, teilte der dänische Gesundheitsminister Magnus Heunicke am Donnerstag mit. Ob eine Verbindung mit der Impfung bestehe, könne noch nicht gesagt werden.
.
Bei der Aussetzung handele es sich um eine Vorsichtsmaßnahme, fügte Heunicke hinzu. Er kündigte eine gründliche Untersuchung der gemeldeten Vorfälle an.
.
Quellen/Sources:
Business InsiderBBCDeutsche Wellentv

«The Lancet» bestätigt, dass PCR-Tests ungeeignet sind

Medizinische Fachzeitschrift «The Lancet» bestätigt, dass PCR-Tests ungeeignet sind
.
Seit Monaten weist Corona-Transition darauf hin, dass ein PCR-Test keine Covid-19-Diagnose erbringen kann – schon gar nicht, wenn der Test Ct-Werte von 30 oder mehr aufweist. Entsprechend ungeeignet sind die Tests. Zu diesem Fazit gelangte kürzlich auch die renommierte medizinische Fachzeitschrift The Lancet. Mainstream-Medien berichteten nicht über den Artikel der Zeitschrift.
.
„Unserer Ansicht nach ist der aktuelle PCR-Test … nicht der geeignete Goldstandard für die Bewertung eines SARS-CoV-2-Tests für die öffentliche Gesundheit“,
schreibt The Lancet. Das Magazin weist darauf hin, dass mit dem PCR-Test auch viele Menschen falsch-positiv getestet werden.
.
„Die meisten mit SARS-CoV-2 infizierten Personen sind 4-8 Tage lang ansteckend. Proben enthalten in der Regel erst ab dem 9. Tag nach Auftreten der Symptome kulturpositive (potenziell ansteckende) Viren, wobei die meisten Übertragungen vor dem 5. Tag stattfinden. Dieser Zeitpunkt passt zu den beobachteten Mustern der Virusübertragung… Das kurze Zeitfenster der Übertragbarkeit steht im Gegensatz zu den medianen 22-33 Tagen der PCR-Positivität (länger bei schweren Infektionen und etwas kürzer bei asymptomatischen Personen). Dies deutet darauf hin, dass 50-75 Prozent der Zeit, in der eine Person als PCR-positiv gilt, sie wahrscheinlich postinfektiös ist.“
.
Auch auf die Folgen, die diese falschen Diagnosen für die Menschen haben, macht die Fachzeitschrift aufmerksam.
„Es ist ein Verlust für die Gesundheit, das soziale und wirtschaftliche Wohlergehen von Gemeinschaften, wenn postinfektiöse Personen positiv getestet und für 10 Tage isoliert werden.“
.
Hier lesen Sie den ganzen Artikel von The Lancet.
.
Anmerkung für Nichtmediziner, betreute Denker und den Entscheidern des sog. Corona-Kabinetts
.
THE LANCET gilt als eines der weltweit führenden medizinischen Fachmagazine und sollte auch den Medizinern in Bundestag und Kanzleramt, sowie den sog. Vorzeigevirologen bekannt sein.
.
Ihr Oeconomicus

Neun Tote in Luzerner Altersheim

Nach der Impfung mit dem Biontech/Pfizer-Impfstoff:
Neun Tote in Luzerner Altersheim
.
Für die Bewohner des Alterswohnheims Bodenmatt in Entlebuch hätte das neue Jahr kaum schlechter beginnen können. Zwischen dem 11. Januar und dem 8. Februar 2021 starben insgesamt neun Bewohner des Altersheims.
.
„Mehrere Bewohner hatten sich anfangs Januar mit Covid-19 infiziert. Einige starben am Virus“,
sagt Heimarzt Adam Krol auf telefonische Anfrage von Corona-Transition. Am 3. Januar 2021 machte das Heim dicht. Besuche waren fortan für drei Wochen nicht mehr möglich. Die letzten Lebenstage mussten die Bewohner alleine verbringen.
.
Die Todesfälle werfen Fragen auf: In den Monaten vor Weihnachten blieben die Heimbewohner vom Coronavirus verschont. Besuche waren erlaubt. Dies änderte sich nach Impfbeginn Ende Dezember.
.
Mehrheit wurde geimpft
Plötzlich ging alles sehr schnell. Am 11. Januar verstarben die ersten zwei Bewohner. Weitere folgten am 12., 14., 19., 22., 27. Januar sowie auch am 3. und 8. Februar. Die Verstorbenen waren zwischen 70 und Mitte 90 Jahre alt.
.
Mehrere Angehörige der Verstorbenen bestätigten gegenüber Corona-Transition, dass zumindest ein Teil der Verstorbenen in den Tagen zuvor geimpft wurde. Über die Todesfälle zeigten sie sich schockiert. Dies auch, weil es den Verstorbenen bis vor kurzem noch den Umständen entsprechend gut gegangen sei.
[…]
Quelle

Österreich: Epidemiegesetz 1950 und COVID-19-Maßnahmengesetz (98/ME)

Republik Österreich:
Epidemiegesetz 1950 und COVID-19-Maßnahmengesetz (98/ME)
.
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden“
Kurzinformation
.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
.
Epidemiegesetz 1950 (EpiG)
.
„Um – auch im Hinblick auf mögliche künftige Epidemien durch Krankheitserreger mit noch unbekannten Eigenschaften – für Rechtsklarheit zu sorgen, soll bei Veranstaltungen nunmehr auf Zusammenkünfte zwischen Personen aus verschiedenen Haushalten (ab einer Größe von zumindest vier Personen aus zumindest zwei verschiedenen Haushalten) abgestellt werden.“
.
„Mit der Möglichkeit nach dem Grad persönlicher Beziehungen zwischen den Veranstaltungsteilnehmerinnen/Veranstaltungsteilnehmern zu unterscheiden, soll dabei auch klargestellt werden, dass private Treffen unter Personen, die einander kennen, anders behandelt werden können als Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmerinnen/Teilnehmer einander fremd sind, da dies ein wesentlicher Faktor im Hinblick auf die Kontaktpersonennachverfolgung und damit die Eingrenzung von Infektionsquellen darstellt.“
.
„Eine andere Regelung soll der Klarstellung dienen, dass als gelindere Mittel zu einer Quarantäne eines Gebietes auch Voraussetzungen und Auflagen für das Verlassen des Epidemiegebietes vorgesehen werden können.
Die Auflage einer „selbstüberwachten“ Heimquarantäne, Zwecke für das Betreten bzw. das Verlassen des Epidemiegebietes sowie bereits bisher möglichen „Beschränkungen für den Verkehr von außen“ sollen präzisiert werden. Klargestellt werden soll auch, dass je nach Adressatenkreis sowohl Verordnungen als auch Bescheide erlassen werden dürfen und dass das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht österreichischer Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, nach Österreich einzureisen und die persönliche Freizügigkeit der EU-Bürger durch Verordnungen zur Untersagung der Einreise unberührt bleiben.“
.
„Weiters sollen Strafdrohungen abgestuft und unter anderem ein Straftatbestand für Personen geschaffen werden, die Veranstaltungen gewerbsmäßig organisieren.“
.
„-19-Maßnahmengesetz (COVID-19-MG)“
.
„Als gelinderes Mittel soll die Möglichkeit zur Normierung eines negativen Testergebnisses als Auflage für das Betreten von Betriebsstätten unabhängig von der Dauer des Kontakts zu Personen erweitert werden.“
.
„Um Rechtsklarheit hinsichtlich der Ermächtigungsgrundlage Betreten von Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe zu schaffen, soll eine ausdrückliche rechtliche Grundlage geschaffen werden.“
.
„Was die Ausgangsregelung betrifft, soll klargestellt werden, dass die Bestimmung nicht nur zur Bekämpfung eines bereits eingetretenen Zusammenbruchs der Gesundheitsversorgung ermächtigt, sondern einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung verhindern soll.
Zudem sollen Klarstellungen dahingehend erfolgen, dass andere Maßnahmen nach dem COVID-19-MG nicht erst ausgeschöpft sein müssen, um die Maßnahme einer Ausgangsbeschränkung zu ergreifen.
.
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 03.03.2021
.
Erläuterungen zum Ministerialentwurf
.
Den Verantwortlichen für diesen Text sei dringend empfohlen, sich mit Stil und grammatikalisch zugänglicherem Satzbau zu beschäftigen, meint
.
Ihr Oeconomicus