Russland, Ukraine und der Westen – Begriffsbestimmungen


zur Einstimmung:
.
 
.
„Bevor ihr euch streitet klärt die Begriffe.
Wenn die Worte nicht stimmen, dann ist das Gesagte nicht das Gemeinte.
Wenn das, was gesagt wird, nicht stimmt, dann stimmen die Werke nicht.
Gedeihen die Werke nicht, so verderben Sitten und Künste.
Darum achte man darauf, dass die Worte stimmen.
Das ist das Wichtigste von allem.“
.
[Konfuzius:
Auszug aus Buch XIII – Lunyu-Gespräche – 3. Staatsregierung – Richtigstellung der Begriffe]
.
.
Russland, Ukraine und der Westen
.
Seit Monaten wird uns gebetsmühlenartig seitens des Mainstream oder Friedenspolitikern diesseits und jenseits transatlantischer Brücken der eigentliche Grund für Sanktionen gegen Russland und diverser NATO-Aktivitäten vorgebetet:
.
Die (sogenannte) völkerrechtswidrige Annexion der Krim!
.
Da vermutlich nur Bruchteil der an diesem Thema Interessierten ein solches Dogma hinterfragen oder sich gar zu einer rechtlichen Bewertung in der Lage sehen, könnte eine Begriffsbestimmung und deren Analyse durch Frau Prof. Dr. Gabriele Krone-Schmalz (aus Dezember 2014) für eine etwas ausgewogenere Sichtweise der Dinge beitragen.
.
Vortrag von Prof. Dr. Gabriele Krone-Schmalz
.

.
.
Mitschrieb (Auszug):
.
„Wir sprechen hier alle von Völkerrechtsverletzungen und Annexion und ich werde Ihnen jetzt zeigen, dass die Geschichte so einfach nicht ist. Ich will Sie wirklich nicht verwirren, aber die folgende Aufzählung soll Ihnen zeigen, wie vielschichtig dieses Thema ist, das sich wahrlich nicht für reißerische Schlagzeilen eignet.“
.
„Hat Russland völkerrechtliche Ansprüche der Ukraine verletzt ? – JA !
Hat Russland die Krim annektiert ? – NEIN !
Waren Referendum um Abspaltung der Krim völkerrechtswidrig ? – NEIN !
War es also rechtens ? – NEIN !
Das verstieß gegen die ukrainische Verfassung, aber das ist keine Frage des Völkerrechts !
Hätte Russland den Beitritt der Krim ablehnen müssen ? – NEIN ! … denn was hat Russland mit der ukrainischen Verfassung zu tun ?
Hat Russland also völkerrechtsgemäß gehandelt ? – NEIN ! … denn die militärische Präsenz auf der Krim außerhalb der Pachtverträge – also dieser Gebiete die zulässig waren – das war völkerrechtswidrig, da hatten die Russen und das russische Militär nichts zu suchen.
Folgt also daraus, dass die Abspaltung der Krim null und nichtig war und deshalb der Beitritt zu Russland im Grunde eben doch eine Annexion ? – NEIN !“
.
„Ich werde jetzt versuchen das aufzulösen und es ist deshalb so wichtig, weil der Begriff Annexion eine schwerwiegende Bedeutung hat. Eine Annexion bietet der Internationalen Völkergemeinschaft das Recht militärisch einzugreifen. Ansonsten ist das Völkerrecht auf Gewalt-Verbot ausgerichtet, aber bei einer Annexion kann das grundsätzlich geltende Gewalt-Verbot ausgehebelt werden.“
.
„Gerade in aufgeheizten, heiklen Situationen ist Präzision das Gebot der Stunde.
Deshalb möchte ich noch ein paar Bemerkungen zu einem anderen Vorgang machen, der für viel Aufregung gesorgt hat.“
.
„Sie erinnern sich noch an die westlichen Militärbeobachter, die in der Ost-Ukraine in Geiselhaft geraten sind. Zu Beginn war in den Nachrichten von OSZE-Beobachtern die Rede. Dann von OSZE-Militärbeobachtern. Und als das OSZE zunehmend angezweifelt wurde, tauchte plötzlich der Begriff „Wiener Dokument“ auf, welches die legitime Basis für einen solchen Einsatz bieten sollte.
Das ist der Grund dafür, dass sich belegbare Fakten nicht breit durchsetzen.
Unpräzise, schlampige Sprache, schlechte Recherche, Interessen!“
.
„Die damals etwa 140 OSZE-Beobachter, die in allen Teilen der Ukraine unterwegs waren, haben ihre Arbeit unbehelligt erledigen können. In deren Mission war ein unabhängiges Monitoring diplomatischer Art von allen Seiten akzeptiert.
Das Mandat lautete: Dialog fördern – Spannungen abbauen.“
.
„Noch in der Nacht der Geiselnahme äußerte sich der Vertreter des OSZE-Krisenpräventions-Zentrums zum Vorwurf, keine ausreichende Risikoeinschätzung vorgenommen zu haben, folgendermaßen:“
„Wir haben keine Risikoeinschätzung gemacht, weil das nicht unsere Leute sind!“
.
So weit der Auszug des Mitschriebes.
.
Besten Dank für die geschätzte Aufmerksamkeit, verbunden mit der Hoffnung, dass wir Alle im Sinne von Konfuzius noch sehr viel mehr auf die Klärung der Begriffe achten mögen.
.
Ihr Oeconomicus
.

10 Kommentare on “Russland, Ukraine und der Westen – Begriffsbestimmungen”

  1. […] 5.5.: Russland, Ukraine und der Westen – Begriffsbestimmungen Seit Monaten wird uns gebetsmühlenartig seitens des Mainstream oder Friedenspolitikern diesseits und jenseits transatlantischer Brücken der eigentliche Grund für Sanktionen gegen Russland und diverser NATO-Aktivitäten vorgebetet hier weiter […]

    Like

  2. habacht27 sagt:

    Fazit: Jetzt bin ich nur noch gespannt, ob meine Kommentare veröffentlicht werden.

    Like

  3. habacht27 sagt:

    Wow Herr Schachtschneider, Sie müssen die Menschen wirklich für BLÖD halten!!

    Like

  4. habacht27 sagt:

    Nachtrag: Mir wird immer übler: Herr Professor ist ja rechter als die AFD. Nicht nur, dass er einen Freihandel will, der der sozialen Marktwirtschaft entgegensteht.

    Einschub: Herr Professor: NSA spioniert nicht umsonst in Europa: so unbedeutend scheint die Gemeinschaft nicht auf der Welt sein.

    Herr Professor: Weg mit dem Volksdings. Die politische Einheit der EU ist noch nicht vollzogen, das steht ausser Frage-weg mit Ihrem Populismus.

    Der Euro ist eine Währungseinheit, aber keine politische Einheit-die Angleichung der wirtschaftlichen Einheit ist in Begriff. – Bitte Herr Professor-Bitte die Papiere lesen-ich kann Sie langsam nicht mehr ernst nehmen. Herr Professor-Ihre Propaganda ist wirklich sehr sehr eindimensional.

    Joooh, die Seele der Deutschen nach Ihrem Verständnis von Grundgesetz-mir fehlen die Worte bei ihren folgenden Ausführungen: Kennen Sie den Begriff Nationalstaat? Kennen Sie den Geltungsbereich des Grundgesetzes?

    Wie § 119 Arbeitsvertrag?: Bundesbank hat die Aufgabe für Geldwertstabilität zu sorgen? Was hat ein Arbeitsvertrag mit der Bundesbank, i.e.S. mit der Geldwertstabilität zu tun? Haben Sie was getrunken?

    Nee bin durch…Herr Professor…an der Uni würden Sie bei so einer normativen und materiellen Unordnug und Unsachlichkeit durchfallen….

    An welcher Uni lehren Sie gerade?

    Like

  5. habacht27 sagt:

    Nachtrag: Man muss an die Basis gehen, dass ist nicht EZB oder ESM, sondern die nachlässige Besteuerung der Kapitaleinkünfte. Arbeitseinkünfte-wo liegt das der Grenzsteuersatz? Kapitaleinkünfte-dankeschön… Nur hier liegen die Ursachen. Kapitalkosten sind so billig wie nie zuvor, Kapitaleinkünftesteuern sind dagegen deutlicher niedriger (wenn sie angegeben werden!!!) und inzwischen schon ein Verbrechen am EU-nichtselbständigen usw. Bürger. Wir sehen doch die Geldschwemme, verursacht durch die EZB, die den Aktienmarkt aufheizt. Dahinter steht NULL, NULL an zusätzlicher Produktivität (Europa mit Schröder II – TTIP im gewünschten Nachfragewahnsinn)-weil Südeuropa inzwischen ausgelutscht ist (wohlgemerkt seit 2002-also 13 Jahre).

    Natürlich hat das nur funktioniert durch die Wettbewerbsfähigkeitspropaganda in Deutschland seit Mitte der 90iger Jahre (zu diesem Zeitpunkt war Ostdeutschland ausgelutscht).

    Einschub: Wenn der Herr Professor sich mit der Investitionsquote beschäftigt, damals und heute-kommt er auch ein Stück weiter.

    ALSO: Was machen wir: Natürlich nicht weiter die Kapitaleinkünfte protegieren-weil das nur zur Auslutschung führt-weder eine gerechte und soziale Marktwirtschaft im Inland noch im Ausland nach sich zieht. Nein-Kapitaleinkünfte stärker besteuern, Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer, Vermögenssteuer, Umverteilung….also sozusagen ein adaptiertes keynesianisches Programm, aber nicht auf der Basis von Staatsausgaben, sondern auf Basis von verfügbaren Arbeitseinkommen.

    Im übrigen: Freihandel wird es niemals geben (Stichwort nichttarifäre Hadelshemmnisse), es sei denn, wir wollen die Demokratie abschaffen.

    Like

  6. habacht27 sagt:

    Nachtrag: Die Schachtschneider-Beiträge nerven. Das ist ein unsägliches Schwarz-Weiss-Denken, eine oberflächliche Analyse der EZB, ESM, Kapitalmarkt, Finanzmarkt, Europa, Außenhandel, Handelshemmnisse, Freihandel-ein absoluter Nonsens. Und noch dazu eine Verunglimpfung und Missbrauch z.B. von Nobelpreisträger Paul Krugman.

    Das ist ein Politisches (kein wirtschaftlich vernünftiges Statement) eines Professors, der Europa zerstören will, statt es zu verbessern.

    WEG DAMIT!!!!

    Like

  7. habacht27 sagt:

    Ich finde die Frage, ob Russland den Beitritt der Krim hätte ablehnen müssen, besonders witzig; ist es doch gerade das Argument, mit dem sich die Nato in den Osten, Südosten, Vorderasien ausgebreitet hat-versucht auszubreiten- und zwar entgegen der Absprachen 4+2 unter Gorbatschow und den anderen Staaten.

    Wie das völkerrechtlich zu bewerten ist, weiss ich nicht-ist eine Absprache, ein 4+2-Vertrag Völkerrecht?

    Aber unzweifelhaft ist, dass für einen Beitritt immer 2 Partner gehören, die die beitreten wollen und die die annehmen wollen. Insofern finde ich den Krim-Beitritt i.O.. Wenn sich die Nato also in der Ausweitung auf Völkerrecht bezieht, dabei multilaterale Absprachen mißachtet, wenn die UNo in Sachen ethnische Sezessionskriege Jugoslawien kein Problem hatte-wer kann es Russland übelnehmen, wenn sie gerade hier mit diesem geschichtlichen Hintergrund und der nachgewiesenen ethnischen Benachteiligung, möglicherweise Bedrohung (die es im übrigen auch in Estland usw. gibt), den Beitritt annehmen.

    Like

  8. Nachtrag zum Vorkommentar
    „Putin hat die Krim nicht annektiert.“ Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider

    1. AWK 2015 – Prof. Schachtschneider – Regieren uns EZB und ESM? Das Eurounrecht

    Like

  9. Prof. Dr. Schachtschneider hat auf den 1. Alternativen Wissenkrongreß auch Klartext gesprochen, auch zu Krim und Donezk – Probleme und den Verhaltenweisen von Rußland dazu.

    Dies kann sich jeder ergooglen.

    und ….

    Schachtschneider zur Krim: „Das ist nicht völkerrechtswidrig!“

    Like


Hinterlasse einen Kommentar