Russland, Ukraine und der Westen – Begriffsbestimmungen

zur Einstimmung:
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„Bevor ihr euch streitet klärt die Begriffe.
Wenn die Worte nicht stimmen, dann ist das Gesagte nicht das Gemeinte.
Wenn das, was gesagt wird, nicht stimmt, dann stimmen die Werke nicht.
Gedeihen die Werke nicht, so verderben Sitten und Künste.
Darum achte man darauf, dass die Worte stimmen.
Das ist das Wichtigste von allem.“
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[Konfuzius:
Auszug aus Buch XIII – Lunyu-Gespräche – 3. Staatsregierung – Richtigstellung der Begriffe]
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Russland, Ukraine und der Westen
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Seit Monaten wird uns gebetsmühlenartig seitens des Mainstream oder Friedenspolitikern diesseits und jenseits transatlantischer Brücken der eigentliche Grund für Sanktionen gegen Russland und diverser NATO-Aktivitäten vorgebetet:
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Die (sogenannte) völkerrechtswidrige Annexion der Krim!
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Da vermutlich nur Bruchteil der an diesem Thema Interessierten ein solches Dogma hinterfragen oder sich gar zu einer rechtlichen Bewertung in der Lage sehen, könnte eine Begriffsbestimmung und deren Analyse durch Frau Prof. Dr. Gabriele Krone-Schmalz (aus Dezember 2014) für eine etwas ausgewogenere Sichtweise der Dinge beitragen.
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Vortrag von Prof. Dr. Gabriele Krone-Schmalz
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Mitschrieb (Auszug):
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„Wir sprechen hier alle von Völkerrechtsverletzungen und Annexion und ich werde Ihnen jetzt zeigen, dass die Geschichte so einfach nicht ist. Ich will Sie wirklich nicht verwirren, aber die folgende Aufzählung soll Ihnen zeigen, wie vielschichtig dieses Thema ist, das sich wahrlich nicht für reißerische Schlagzeilen eignet.“
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„Hat Russland völkerrechtliche Ansprüche der Ukraine verletzt ? – JA !
Hat Russland die Krim annektiert ? – NEIN !
Waren Referendum um Abspaltung der Krim völkerrechtswidrig ? – NEIN !
War es also rechtens ? – NEIN !
Das verstieß gegen die ukrainische Verfassung, aber das ist keine Frage des Völkerrechts !
Hätte Russland den Beitritt der Krim ablehnen müssen ? – NEIN ! … denn was hat Russland mit der ukrainischen Verfassung zu tun ?
Hat Russland also völkerrechtsgemäß gehandelt ? – NEIN ! … denn die militärische Präsenz auf der Krim außerhalb der Pachtverträge – also dieser Gebiete die zulässig waren – das war völkerrechtswidrig, da hatten die Russen und das russische Militär nichts zu suchen.
Folgt also daraus, dass die Abspaltung der Krim null und nichtig war und deshalb der Beitritt zu Russland im Grunde eben doch eine Annexion ? – NEIN !“
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„Ich werde jetzt versuchen das aufzulösen und es ist deshalb so wichtig, weil der Begriff Annexion eine schwerwiegende Bedeutung hat. Eine Annexion bietet der Internationalen Völkergemeinschaft das Recht militärisch einzugreifen. Ansonsten ist das Völkerrecht auf Gewalt-Verbot ausgerichtet, aber bei einer Annexion kann das grundsätzlich geltende Gewalt-Verbot ausgehebelt werden.“
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„Gerade in aufgeheizten, heiklen Situationen ist Präzision das Gebot der Stunde.
Deshalb möchte ich noch ein paar Bemerkungen zu einem anderen Vorgang machen, der für viel Aufregung gesorgt hat.“
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„Sie erinnern sich noch an die westlichen Militärbeobachter, die in der Ost-Ukraine in Geiselhaft geraten sind. Zu Beginn war in den Nachrichten von OSZE-Beobachtern die Rede. Dann von OSZE-Militärbeobachtern. Und als das OSZE zunehmend angezweifelt wurde, tauchte plötzlich der Begriff „Wiener Dokument“ auf, welches die legitime Basis für einen solchen Einsatz bieten sollte.
Das ist der Grund dafür, dass sich belegbare Fakten nicht breit durchsetzen.
Unpräzise, schlampige Sprache, schlechte Recherche, Interessen!“
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„Die damals etwa 140 OSZE-Beobachter, die in allen Teilen der Ukraine unterwegs waren, haben ihre Arbeit unbehelligt erledigen können. In deren Mission war ein unabhängiges Monitoring diplomatischer Art von allen Seiten akzeptiert.
Das Mandat lautete: Dialog fördern – Spannungen abbauen.“
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„Noch in der Nacht der Geiselnahme äußerte sich der Vertreter des OSZE-Krisenpräventions-Zentrums zum Vorwurf, keine ausreichende Risikoeinschätzung vorgenommen zu haben, folgendermaßen:“
„Wir haben keine Risikoeinschätzung gemacht, weil das nicht unsere Leute sind!“
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So weit der Auszug des Mitschriebes.
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Besten Dank für die geschätzte Aufmerksamkeit, verbunden mit der Hoffnung, dass wir Alle im Sinne von Konfuzius noch sehr viel mehr auf die Klärung der Begriffe achten mögen.
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Ihr Oeconomicus
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Wiederkehr der Hasardeure

Wiederkehr der Hasardeure

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Lernt der Mensch aus der eigenen Geschichte? Oder bleibt diese für ihn weitgehend abstrakt und er lernt sie, wenn überhaupt, nur auswendig?

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Die Geschichte Europas kann man in zwei Worten zusammenfassen: Hauen und Stechen!
Daran hat sich seit Jahrhunderten wenig geändert. Mord und Totschlag wurden nur immer wieder neu benannt.
Demokratieexport ist der aktuelle Name. Das Produkt bleibt identisch. Imperialismus. Es geht wie bei James Bond immer nur um Weltherrschaft, nur dass es seit Ende des Zweiten Weltkrieges Atomwaffen auf diesem Planeten gibt.

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Das hat alles verändert. Nur nicht das Denken der menschlichen Spezies.

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Willy Wimmer und Wolfgang Effenberger sind die Autoren des Buches „Wiederkehr der Hasardeure“.

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Ein Profi für europäische und amerikanische Geschichte trifft auf einen deutschen Realpolitiker mit mehr als 35 Jahren Erfahrung. Auf über 550 Seiten hat der Leser die Chance zu erkennen, dass Geschichte eine Straße ist, auf der er sich an dem Punkt wiederfindet, den wir Gegenwart nennen.

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Diese Straße ergibt sich nicht. Sie folgt einer Streckenführung, die in Hinterzimmern erdacht und beschlossen wurde. Ab und an kommt der Reisende an eine Kreuzung. In welcher Richtung es dann weitergeht, hängt von den Ampeln ab. Sollten diese ausgefallen sein, regeln Polizisten den Verkehr und die hören nicht auf jene, die die Strasse benutzen, sondern auf die, die aktuell die Polizisten bezahlen.

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Das Gespräch mit Willy Wimmer verbindet die Großkreuzungen Zweiter Weltkrieg, Ende des Kalten Krieges und Ukraine. Die Fahrzeuge kommen dabei aus den unterschiedlichen Produktionen. Aber sie fahren in der Regel mit Benzin, das von den USA gefördert und verkauft wird.

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Zapfpistolen sind das Pendant zum Colt.

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Das Gespräch wurde Mitte Januar 2015 aufgezeichnet.

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Als sehr gute Ergänzung dieser Sachverhalte, nachfolgend noch mal eine höchst spannende Diskussionsrunde:
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Vorsicht Kriegsgefahr II
Peter Gauweiler – Oskar Lafontaine – Willy Wimmer – Gregor Gysi
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Die Rosa-Luxemburg-Stiftung lud am 28. August 2014 gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag zu einer szenischen Lesung und anschließenden Diskussion ein.

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Im Fokus standen die damaligen Reichstagsdebatten zum Beginn des Ersten Weltkriegs.
Welche Rolle spielte das damalige Parlament bei der Vorbereitung des Krieges und welche Reden wurden gehalten?
Und die Bedeutung der einhundert Jahre alten Argumente, Voten und parteipolitischen Positionen für heute?

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Um diese Frage geht es in der anschließenden Diskussion, die hier dokumentiert ist.
Es diskutierten: Peter Gauweiler, Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Willy Wimmer.
Moderation: Jakob Augstein / Luc Jochimsen.

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Sollten sich beim interessierten Leser bei den bisherigen Erkenntnissen bereits Nebenwirkungen eingestellt haben, so könnte sich diese während des nachfolgenden Beitrages noch verstärken.

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Es geht dabei um ein Portrait des einstigen amerikanischen Außenministers Henry Kissinger, der obgleich er seit über 30 Jahren kein Regierungsamt mehr bekleidet noch immer zu den einflussreichsten Gestalten im US-Machtpoker zählt.

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Den 1973 mit dem Friedensnobelpreis geehrte Polit-Star verfolgen schwere Vorwürfe, mit welchen jüngere und historisch weniger belesene Zeitgenossen nur noch wenig anzufangen wissen.

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Der Dokumentarfilm aus 2008 von Stephan Lamby geht unter anderem den Fragen nach:

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Welche Schuld trägt Henry Kissinger an der Eskalation des Vietnamkriegs?
Welche Rolle spielte er Anfang der 70er Jahre beim blutigen Putsch gegen den chilenischen Präsidenten Salvador Allende?
Wie reagierte er auf die indonesische Invasion in Osttimor?

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Erstmals gelang es Herrn Kissinger zu einem langen Gespräch über sein Leben vor der Kamera zu bewegen, woraus ein ungewöhnliches Zeitdokument über Macht und Moral entstand.
Die Fortschreibung dargestellter historischer Erkenntnisse erleben wir heute fast täglich. Dabei ist zu beklagen, das der Begriff von politischer Moral -sofern es ein solches Phänomen jemals gab- schleichend aber zunehmend erodiert.

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Henry Kissinger – Geheimnisse einer Supermacht
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Einschätzungen der taz zu Stephan Lambys Filmdokument

Russland vs. NATO: Droht ein neuer Kalter Krieg?

Seit der Annexion der Krim scheint im Ukraine-Konflikt klar, wer gut und wer böse ist.
Aggressiver Putin, friedliebender Westen. Doch der jetzige Konflikt hat eine Vorgeschichte:
Auch die NATO hat Russland immer wieder vor den Kopf gestoßen: durch die Modernisierung des Waffenarsenals, durch die Aufnahme osteuropäischer Staaten und geringe Kooperation bei Rüstungsverhandlungen wurde die jetzige Eiszeit bereits vor Jahren eingeleitet.
Und Hardliner fordern jetzt noch mehr: Stationierung von Kampftruppen, Aufrüstung und Erweiterung.
Führende Sicherheitsberater warnen vor einer neuen Ost-West Konfrontation:
Noch nie seit dem Ende des Kalten Krieges war die Situation so gefährlich wie jetzt.

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Anmerkung
Was mich seit dem Krim-Referendum immer wieder aufs Neue stört, ist die Begrifflichkeit „Annexion“ verbunden mit dem Hinweis auf einen Verstoß gegen das Völkerrecht.
Wer sich die wesentlichen Veröffentlichungen und Kommentare zu diesem Themenkomplex genau angesehen hat, hat hinsichtlich der völkerrechtlichen Bedeutung ‚des Geschenks‘ der Krim an die Ukraine im Jahr 1954 anlässlich des 300-jährigen Jubiläums der Russisch-Ukrainischen Einheit durch Chruschtschow nicht wirklich näheres in Erfahrung bringen können – falls doch, so ist mir dies entgangen.
Es wäre also sinnvoll, sich mir der Legitimität dieses Geschenks sehr genau zu befassen und dabei zu prüfen, ob und in welcher Weise dies im Einklang mit dem Völkerrecht steht.
Vielleicht hat jemand aus dem Leserkreis hierzu eine belastbare Bewertung ?

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Ihr Oeconomicus


Heimliches Kriegstraining – US-Drohnen in Bayern

File:Hunter RQ-5.jpg
Northrop Grumman RQ-5 Hunter
public domain – Author: MarsRover – Permission: PD-USGOV

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Jahrelang verheimlichten die US-Streitkräfte den Anwohnern rund um den Truppenübungsplatz Grafenwöhr in der Oberpfalz, dass dort unbemannte Aufklärungsdrohnen vom Typ „Hunter“ stationiert sind und Soldaten zu Piloten dieser Flugroboter für weltweite Militäreinsätze ausgebildet werden.
Die in Deutschland getesteten Hunter-Drohnen werden in Kriegsgebieten auch als bewaffnete Kampfdrohnen eingesetzt. Jetzt sollen sie in Bayern auch außerhalb des Übungsplatzes fliegen – über bewohntem Gebiet.
Die Oberpfälzer befürchten Ausspähung durch die Hunter-Aufklärungsoptik und sind besorgt, dass die Amerikaner dort künftig mit noch größeren Drohnen vom Typ „Sky Warrior“ trainieren.

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Frontal21 über das unerwünschte Drohnen-Kriegstraining der US-Armee in Bayern.

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Der Einsatz von Drohnen wirft ethische und völkerrechtliche Fragen auf. Dazu muss sich die Bundesregierung verhalten – bevor sie selbst Drohnen anschafft und einsetzt.

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Alexander Schwarz (Jurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Völker- und Europarecht der Universität Leipzig sowie Mitautor des kürzlich erschienenen Buches Drohnen und das Recht, Mohr Siebeck, Tübingen 2014) erhebt in seinem Beitrag in DIE ZEIT die Frage: „Wie halten wir es mit den Drohnen ?“

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Auszug aus den Kommentaren

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Manche Türen sollten besser geschlossen bleiben

Der Artikel behandelt die Sache gründlich und pointiert. Ich freue mich, dass ZEIT Online diesen Artikel hier publiziert hat.

Ich möchte noch etwas weitergehen:

Die Grundlage für die Drohneneinsätze ist ein wackeliges Gerüst, und das ist noch freundlich ausgedrückt. Man kann keinen Krieg gegen den „Terrorismus“ führen, denn Terrorismus ist kein Akteur, sondern eine Handlungsweise. Der sog. „Krieg gegen den Terror“ ist auf vielfache Weise perfide, denn er definiert nicht, was Terror genau ist, gegen wen Krieg geführt wird, wird willkürlich ausgelegt und außerdem entzieht sich der Kriegsführende (in diesem Fall die USA) dem Kriegsrecht insgesamt, in dem das völkerrechtlich nicht existente Konstrukt des „enemy combatant“ geschaffen wurde. Dieses unterwirft die Ziele unilateral dem Kriegsrecht und macht sie so quasi-vogelfrei, während man sich selbst demselben Status entzieht.

Bei den Drohnenmorden, die nach eigener Lesart eigentlich als „Terroristische Angriffe“ definiert werden müssten, wird das Völkerrecht gebrochen. Denn der Kriegsführende muss keinem klar definierten Gegner mehr den Krieg erklären und kann sich so über Landesgrenzen hinwegsetzen und bombardieren, wo er will. Drohnennutzung zur Hinrichtung beliebiger Ziele ist nicht nur ethisch fragwürdig, denn es ignoriert alle rechtsstaatlichen Prinzipien, es ist auch praktisch gefährlich, denn es schafft einen Präzedenzfall für andere Staaten. Was hätte man nun z.B. der chinesischen Regierung noch entgegensetzen, wenn nach eigenem Gutdünken der Krieg gegen Terroristen ausgerufen wird und Menschen einfach hingerichtet werden, weil die Exekutive willkürlich auslegt, wer Terrorist ist und wer nicht? Und was würden wir machen, wenn irgendeine Regierung anfängt in Deutschland Menschen mit Drohnen umzubringen? Würden wir die bisherige Sichtweise einhalten, könnten wir keinen Ton dagegen sagen.

Wir sollten uns also zwei Dinge genau überlegen:

1. In was lassen wir uns da verwickeln? Müssen wir wirklich den USA durch Datenweitergabe helfen? Müssen wir so tun, als sei das alles in Ordnung?

2. Wollen wir wirklich einen Präzedenzfall schaffen, der eine Praxis etabliert, die jedem Staat mit den technologischen Fähigkeiten Tür und Tor für willkürliche Hinrichtungen öffnet? Wollen wir also wirklich in 20 Jahren hier stehen und uns eingestehen müssen, dass wir diese Praxis etabliert und damit Diktatoren uneingeschränkte Möglichkeiten zum Mord eröffnet haben?

Ich meine: nein.

Drohnenmorde und der willkürliche „Krieg gegen den Terror“ sind gefährlich, für uns und für viele Menschen weltweit.

Manche Türen sollte man besser geschlossen lassen. Man weiß nie, was für Monster dahinter lauern.

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Archiv-Beitrag:
Täuschland, die Schaltzentrale im weltweiten Drohnenkrieg


EU-Kommission qualitativ in einem desolaten Zustand

Anläßlich einer Matinee der Wochenzeitung „Die Zeit“ in Hamburg kommentierte Altkanzler Gerhard Schröder das Verhalten der EU-Kommission im Ukraine Konflikt.

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Seiner Meinung nach sei die EU-Kommission qualitativ in einem desolaten Zustand und habe nicht im entferntesten kapiert, dass man mit einem kulturell gespaltenen Land nicht so umgehen könne.
Die Kommission habe schon am Anfang den Fehler gemacht, ein Assoziierungsabkommen unter dem Motto „entweder-oder“ abschließen zu wollen.

„Natürlich ist das, was auf der Krim geschieht, ein Verstoß gegen das Völkerrecht“,

so der Altkanzler. Dennoch wolle er Putin, der seiner Ansicht nach „Einkreisungsängste“ hat, nicht verurteilen.
Er selbst habe als Kanzler beim Jugoslawienkonflikt ebenfalls gegen das Völkerrecht verstoßen.

Da haben wir unsere Flugzeuge (…) nach Serbien geschickt und die haben zusammen mit der Nato einen souveränen Staat gebombt – ohne dass es einen Sicherheitsratsbeschluss gegeben hätte.“

Insofern sei er vorsichtig mit dem erhobenen Zeigefinger.

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Hört, hört!!

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Da werden doch sogleich böse Erinnerungen wach:
„Es begann mit einer Lüge – der Kosovo Krieg“

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Ihr Oeconomicus

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DIE ZEIT:
„Putin verstehen mit Gerhard Schröder“

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SpOn:
Schröder macht EU für Krim-Krise mitverantwortlich

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Stern:
Warum Schröder Putin schont


Zwang zum EU-Beitritt: EU-Recht wird zu Völkerrecht erklärt

Schweizer Landesrecht wird zunehmend vom internationalen Recht verdrängt:
Im Oktober 2012 gab das Schweizer Bundesgericht einem 25-jährigen Mazedonier Recht, den der Kanton Thurgau gemäß hierzulande geltendem Gesetz ausschaffen wollte.

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Mit diesem Urteil stellte das Bundesgericht Völkerrecht über die Verfassung und hielt damit ein neues Prinzip fest:
Im Konfliktfall geht das Völkerrecht der Verfassung vor. Bis dahin galt dies ausschließlich für zwingendes Völkerrecht:
Verbot von unmenschlicher Behandlung, Folter, Genozid, Sklaverei, Piraterie und zwischenstaatlicher Gewalt.

In diesem Zusammenhang wird das geheime Gutachten von Prof. Thürer interessant. Es enthält eine Handlungsanweisung für einen EU-Beitritt der Schweiz ohne Volksabstimmung zuhanden der Landesregierung:
Die EU sei nicht ein Zusammenschluss souveräner Staaten, sondern vielmehr eine „Wertegemeinschaft“, darum sei ihre Rechtsauslegung auch für die mit mancherlei Verträgen mit der ihr verbundenen Schweiz verbindlich.
Die Rechtssprechung und Rechtsauslegung das Europäischen Gerichtshofes haben somit „völkerrechtlichen Charakter“.
Es gehe nicht um freie Entscheidung, sondern um die vorbehaltlose Übernahme unwiderruflich geltenden Völkerrechts, womit auch keine demokratische Entscheidung mit Volksabstimmung zum Mitmachen in der EU zulässig sei.
Mit dieser keinen Widerspruch duldenden Argumentation wird dem Schweizer Stimmbürger die Möglichkeit einer Abstimmung über einen EU-Beitritt verwehrt. Über diese neue Definition, die EU-Recht zu Völkerrecht erklärt, soll die Schweiz zum EU-Beitritt gezwungen werden.

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Archiv-Beitrag: „EU-Beitritt – ohne Volksabstimmung!“


unzensiertes ARD Interview mit Wladimir Putin

unzensiertes ARD Interview mit Wladimir Putin

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Hier die Übersetzung der Vesti24-Version:
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Langfassung des Interviews mit Wladimir Putin

„Natürlich haben wir im Rahmen des Völkerrechts gehandelt“

Stand: 02.09.2008 11:18 Uhr
tagesschau
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Anmerkung
Wer sich ernsthaft für Putins Positionen und die dargelegten Fakten interessiert, sollte Putins Äusserungen sehr genau verfolgen. Gerade hinsichtlich der oft falsch oder verzerrt dargestellten Sachverhalte zu Russlands Beteiligung am Georgien-Krieg, wurde der Geschichtsfälschungs-Versuch von Thomas Roth offengelegt.
Weitere bemerkenswerte Statements des Russischen Präsidenten bezogen sich auf völkerrechtliche Aspekte, Russlands Haltung zum Kosovo, Sanktions-Drohungen seitens der EU und auf den (schein)heiligen Umgang mit demokratischen Prinzipen im ‚Land of the free‘.
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Ihr Oeconomicus

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weiterführende Links