HARTZ IV Sanktionen verfassungswidrig !

HARTZ IV Sanktionen verfassungswidrig !
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Ein Licht am Ende des Tunnels: Das Sozialgericht Gotha (15. Kammer) hat in einem aktuellen Urteil der Klage eines Hartz IV-Beziehers stattgegeben und die Sanktionen im Hartz IV System für verfassungswidrig beurteilt. „Die Klage wird an das Bundesverfassungsgericht geleitet“, sagte ein Prozessbeobachter. „Damit wird dem Bundesverfassungsgericht erstmals diese Frage von einem Sozialgericht vorgelegt“, sagte ein Sprecher des Gerichts. (Az: S 15 AS 5157/14).
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Die Menschenwürde wird verletzt
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass bei einer Sanktion aufgrund der Nichteinhaltung eines Jobcenter-Termins oder bei abgelehnten Jobangeboten die Menschenwürde verletzt wird, wenn es im Nachfolgenden zu Leistungskürzungen kommt. Das Existenzminimum ist in der Verfassung verankert. Der Staat müsse demnach dafür Sorge leisten, dass das Existenzminimum zu jeder Zeit- also auch bei verpatzten Terminen oder abgelehnten Jobs- garantiert sei. Das gehöre zur Menschenwürde, die unantastbar sei, so das Gericht. Zudem sehen die Richter einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit.
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Quelle
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follow-up, 03.06.2015
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WIDERSPRUCH GEGEN SANKTIONEN EINLEGEN
Nach dem Urteil, dass die Sanktionen gegen das Grundgesetz verstoßen, Widerspruch einlegen!
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Quelle
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Foreign Agents Registration Act

Foreign Agents Registration Act
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Der Foreign Agents Registration Act (FARA) ist ein 1938 verabschiedetes Gesetz der Vereinigten Staaten. Es schreibt vor, dass Personen, die in den USA politisch für ausländische Rechtspersonen tätig sind, diese Tätigkeit dokumentieren und offenlegen müssen.
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Das Gesetz richtete sich ursprünglich gegen Propagandisten des Dritten Reiches in den USA. Es geht zurück auf das „McCormack-Dickstein Committee“, das erste Komitee für unamerikanische Umtriebe. Nach dessen Vorsitzenden John W. McCormack hieß es anfangs McCormack Act.
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Mit der Durchführung ist die Foreign Agent Registration Unit in der Criminal Division des United States Department of Justice beauftragt.
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Der FARA ist nach wie vor in Kraft. Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz sind strafbewehrt mit maximal 5 Jahren Haft und/oder maximal 10.000 Dollar Geldstrafe.
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Inhaltsverzeichnis
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  • 1 Zielpersonen und Bestimmungen
    Das Gesetz betrifft Personen (technisch: Agenten), die im Auftrag ausländischer Regierungen oder allgemeiner foreign principals (darunter fallen auch ausländische politische Parteien und Organisationen oder ausländische Personen, die keine US-Staatsbürger sind) politisch in den USA tätig sind (ausgenommen sind diplomatische Vertretungen oder andere ausländische Vertretungen, die vom US Außenministerium anerkannt sind).
    Sie sind verpflichtet, sich beim Justizministerium zu registrieren, bevor sie Einfluss auf die öffentliche Meinung nehmen (und innerhalb von zehn Tagen, nachdem sie Agenten geworden sind). Ihre Abmachungen mit der ausländischen Rechtsperson, Bezahlungen und Ausgaben in ihrem Auftrag sind anzugeben, und diese Informationen sind öffentlich zugänglich. Sie müssen alle 6 Monate aktualisiert werden.
    Die von ihnen verbreiteten Informationsmaterialien (technisch Propaganda genannt) müssen mit einem Hinweis versehen sein, dass sie im Auftrag der ausländischen Rechtsperson erfolgen. Kopien müssen dem Justizminister (Attorney General) übergeben werden.
    Falls der Agent vor einem Kongressausschuss aussagt, muss er diesem die jüngste Kopie seines FARA-Berichts vorlegen.
    Der Agent muss Aufzeichnungen seiner Aktivitäten führen und auf Verlangen dem Justizministerium zugänglich machen.
    Ausgenommen sind Tätigkeiten, die ausschließlich wissenschaftlichen, religiösen, künstlerischen oder rein kommerziellen Interessen dienen, sowie humanitäre Hilfsorganisationen. Ebenfalls ausgenommen sind Anwälte, die im Auftrag ausländischer Principals handeln, solange sie nicht politisch Einfluss nehmen.
    Die FARA ist nicht die einzige Rechtsvorschrift in den USA, die eine Registrierung von Agenten ausländischer Interessen vorsieht. Für Lobbyisten mit kommerziellen Interessen gibt es allgemein den LDA (Lobbying Disclosure Act) und für Agenten, die im Auftrag ausländischer Regierungen tätig sind, also auch für kommerzielle Interessen, soweit es sich nicht um juristische Vertretung handelt, gibt es zusätzlich eine Registrierungspflicht, deren Zuwiderhandlung nach dem US Strafgesetzbuch (Titel 18 United States Code, § 951) strafbewehrt ist.
  • 2 Probleme
  • 3 Historisches
  • 4 Weblinks
    US-Justizministerium – Foreign Agents Registration Unit
  • 5 Einzelnachweise
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Quelle: Wikipedia