Russland, Ukraine und der Westen – Begriffsbestimmungen

zur Einstimmung:
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„Bevor ihr euch streitet klärt die Begriffe.
Wenn die Worte nicht stimmen, dann ist das Gesagte nicht das Gemeinte.
Wenn das, was gesagt wird, nicht stimmt, dann stimmen die Werke nicht.
Gedeihen die Werke nicht, so verderben Sitten und Künste.
Darum achte man darauf, dass die Worte stimmen.
Das ist das Wichtigste von allem.“
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[Konfuzius:
Auszug aus Buch XIII – Lunyu-Gespräche – 3. Staatsregierung – Richtigstellung der Begriffe]
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Russland, Ukraine und der Westen
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Seit Monaten wird uns gebetsmühlenartig seitens des Mainstream oder Friedenspolitikern diesseits und jenseits transatlantischer Brücken der eigentliche Grund für Sanktionen gegen Russland und diverser NATO-Aktivitäten vorgebetet:
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Die (sogenannte) völkerrechtswidrige Annexion der Krim!
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Da vermutlich nur Bruchteil der an diesem Thema Interessierten ein solches Dogma hinterfragen oder sich gar zu einer rechtlichen Bewertung in der Lage sehen, könnte eine Begriffsbestimmung und deren Analyse durch Frau Prof. Dr. Gabriele Krone-Schmalz (aus Dezember 2014) für eine etwas ausgewogenere Sichtweise der Dinge beitragen.
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Vortrag von Prof. Dr. Gabriele Krone-Schmalz
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Mitschrieb (Auszug):
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„Wir sprechen hier alle von Völkerrechtsverletzungen und Annexion und ich werde Ihnen jetzt zeigen, dass die Geschichte so einfach nicht ist. Ich will Sie wirklich nicht verwirren, aber die folgende Aufzählung soll Ihnen zeigen, wie vielschichtig dieses Thema ist, das sich wahrlich nicht für reißerische Schlagzeilen eignet.“
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„Hat Russland völkerrechtliche Ansprüche der Ukraine verletzt ? – JA !
Hat Russland die Krim annektiert ? – NEIN !
Waren Referendum um Abspaltung der Krim völkerrechtswidrig ? – NEIN !
War es also rechtens ? – NEIN !
Das verstieß gegen die ukrainische Verfassung, aber das ist keine Frage des Völkerrechts !
Hätte Russland den Beitritt der Krim ablehnen müssen ? – NEIN ! … denn was hat Russland mit der ukrainischen Verfassung zu tun ?
Hat Russland also völkerrechtsgemäß gehandelt ? – NEIN ! … denn die militärische Präsenz auf der Krim außerhalb der Pachtverträge – also dieser Gebiete die zulässig waren – das war völkerrechtswidrig, da hatten die Russen und das russische Militär nichts zu suchen.
Folgt also daraus, dass die Abspaltung der Krim null und nichtig war und deshalb der Beitritt zu Russland im Grunde eben doch eine Annexion ? – NEIN !“
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„Ich werde jetzt versuchen das aufzulösen und es ist deshalb so wichtig, weil der Begriff Annexion eine schwerwiegende Bedeutung hat. Eine Annexion bietet der Internationalen Völkergemeinschaft das Recht militärisch einzugreifen. Ansonsten ist das Völkerrecht auf Gewalt-Verbot ausgerichtet, aber bei einer Annexion kann das grundsätzlich geltende Gewalt-Verbot ausgehebelt werden.“
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„Gerade in aufgeheizten, heiklen Situationen ist Präzision das Gebot der Stunde.
Deshalb möchte ich noch ein paar Bemerkungen zu einem anderen Vorgang machen, der für viel Aufregung gesorgt hat.“
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„Sie erinnern sich noch an die westlichen Militärbeobachter, die in der Ost-Ukraine in Geiselhaft geraten sind. Zu Beginn war in den Nachrichten von OSZE-Beobachtern die Rede. Dann von OSZE-Militärbeobachtern. Und als das OSZE zunehmend angezweifelt wurde, tauchte plötzlich der Begriff „Wiener Dokument“ auf, welches die legitime Basis für einen solchen Einsatz bieten sollte.
Das ist der Grund dafür, dass sich belegbare Fakten nicht breit durchsetzen.
Unpräzise, schlampige Sprache, schlechte Recherche, Interessen!“
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„Die damals etwa 140 OSZE-Beobachter, die in allen Teilen der Ukraine unterwegs waren, haben ihre Arbeit unbehelligt erledigen können. In deren Mission war ein unabhängiges Monitoring diplomatischer Art von allen Seiten akzeptiert.
Das Mandat lautete: Dialog fördern – Spannungen abbauen.“
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„Noch in der Nacht der Geiselnahme äußerte sich der Vertreter des OSZE-Krisenpräventions-Zentrums zum Vorwurf, keine ausreichende Risikoeinschätzung vorgenommen zu haben, folgendermaßen:“
„Wir haben keine Risikoeinschätzung gemacht, weil das nicht unsere Leute sind!“
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So weit der Auszug des Mitschriebes.
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Besten Dank für die geschätzte Aufmerksamkeit, verbunden mit der Hoffnung, dass wir Alle im Sinne von Konfuzius noch sehr viel mehr auf die Klärung der Begriffe achten mögen.
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Ihr Oeconomicus
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