Russland, Ukraine und der Westen – Begriffsbestimmungen
Veröffentlicht: 5. Mai 2015 Abgelegt unter: Crimea - Krim, Gabriele Krone-Schmalz | Tags: Annexion, Begriffsbestimmung, Konfuzius, OSZE, Referendum, Völkerrecht, Wiener Dokument 10 Kommentarezur Einstimmung:
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„Bevor ihr euch streitet klärt die Begriffe.
Wenn die Worte nicht stimmen, dann ist das Gesagte nicht das Gemeinte.
Wenn das, was gesagt wird, nicht stimmt, dann stimmen die Werke nicht.
Gedeihen die Werke nicht, so verderben Sitten und Künste.
Darum achte man darauf, dass die Worte stimmen.
Das ist das Wichtigste von allem.“
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[Konfuzius:
Auszug aus Buch XIII – Lunyu-Gespräche – 3. Staatsregierung – Richtigstellung der Begriffe]
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Russland, Ukraine und der Westen
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Seit Monaten wird uns gebetsmühlenartig seitens des Mainstream oder Friedenspolitikern diesseits und jenseits transatlantischer Brücken der eigentliche Grund für Sanktionen gegen Russland und diverser NATO-Aktivitäten vorgebetet:
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Die (sogenannte) völkerrechtswidrige Annexion der Krim!
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Da vermutlich nur Bruchteil der an diesem Thema Interessierten ein solches Dogma hinterfragen oder sich gar zu einer rechtlichen Bewertung in der Lage sehen, könnte eine Begriffsbestimmung und deren Analyse durch Frau Prof. Dr. Gabriele Krone-Schmalz (aus Dezember 2014) für eine etwas ausgewogenere Sichtweise der Dinge beitragen.
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Vortrag von Prof. Dr. Gabriele Krone-Schmalz
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