Die Vorgeschichte des Euro als Dominostein der europäischen Einigung


Zitat zur Einstimmung

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„Europa ist wie eine Wohngemeinschaft. Jeder greift in die Haushaltskasse, und keiner bringt den Müll runter.“

 

[Matthias Beltz (1945 – 2002), deutscher Kabarettist]

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Die Vorgeschichte des Euro
als Dominostein der europäischen Einigung

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Geschichte ist nicht nur, was wir in der Schule oder während der Studien- und Ausbildungszeit lernen, sondern insbesondere das, was tagtäglich geschieht.
Jeden Tag wird Geschichte auf’s Neue gemacht, morgen ist schon gestern Geschichte und das Heute ist das Gestern von morgen. Will man das morgen, also die Zukunft gestalten, ist es unerläßlich das Heute, also die Gegenwart zu verstehen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn man das Gestern, also die Vergangenheit kennt und versteht.
Deshalb sei hier versucht, den Themenkomplex Euro/Euro-Krise/Euro-Rettungsschirm, der uns fast täglich begegnet mit einem kurzen historischen Abriss zu beleuchten:

Zusammenfassung des Prozesses der europäischen Einigung

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chronologisch dargestellter Überblick der wichtigsten Meilensteine:

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1946:
Winston Churchill regt in einer Rede an der Universität Zürich die Gründung der Vereinigten Staaten von Europa an, allerdings ohne Großbritannien.

youtube – [00:56]

Rede von Winston Churchill (Zürich, 19. September 1946) – Ton-Dokument, englisch [05:33 Min]

Redetext, deutsche Übersetzung

Sir Winston Churchill’s speech in the University of Zurich, 1946 – Part 1

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Sir Winston Churchill’s speech in the University of Zurich, 1946 – Part 2

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1947:
Der Internationale Währungsfond [IWF], dessen Gründung 1944 in Bretton Woods [USA] beschlossen wurde, nimmt seine Arbeit auf. Ein fester Wechselkurs zwischen dem US-Dollar und den übrigen Währungen wird festgelegt; er orientiert sich am Gold-Standard.
Ab 1947 erhielt der Fond den Status einer Sonderorganisation der UNO, wobei der Fonds gegenüber der UNO keiner Rechenschaftspflicht unterliegt. Mittlerweile sind 184 Staaten Mitglied beim IWF.

Nach seinen Statuten hat er folgende Aufgaben:

  • Finanzielle Kooperation zwischen den Staaten durch eine ständige Institution ermöglichen.
  • Internationalen Handel zu unterstützen und zu verstärken und dadurch Wachstum und Beschäftigung in den Mitgliedsstaaten zu fördern
  • Stabile Währungsbeziehungen sichern, Währungswettbewerb verhindern
  • Internationales Zahlungssystem ermöglichen, damit Zahlungsschwierigkeiten kein Hindernis für Handel und Wachstum sind
  • Finanzielle Hilfe bei der Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten
  • Unausgewogenheiten in den Zahlungsbilanzen der Mitglieder verhindern und abmildern

Finanzierung
Finanziert wird der IWF durch die Einzahlungen der Mitglieder. Als Grundlage für die Berechung der Quote werden das Bruttoinlandsprodukt, der Außenhandel und die Währungsreserven jedes Mitgliedlandes herangezogen. Die Quote ist wichtig, weil sie die Basis bildet für:

  • Einzahlungsverpflichtungen
  • Zugriffsmöglichkeiten eines Landes zu den IWF-Krediten
  • das Stimmrecht im Gouverneursrat als höchstes Entscheidungsgremium des IWF

Diese Quoten werden alle 5 Jahre überprüft und ggf. geändert. Mit einer Quote von 45,16 Prozent der Stimmen verfügen die sog. G-8 Staaten im Fonds über eine erhebliche Macht (USA: 17,11%, Japan: 6,14%, Deutschland 6%, Frankreich und Großbritannien: je 4,95%, Italien: 3,26%, Kanada: 2,99%, Russland: 2,75%)

1948:
Eine Währungsreform in den von des Westalliierten besetzten Zonen Deutschlands ruft die D-Mark ins Leben.

1948:
Der Haager Europakongress (7. bis zum 10. Mai 1948) legte die Basis für eine Union zwischen den Europäern. Die privat initiierte Konferenz brachte verschiedene Gruppen der europäischen Einheitsbewegung zusammen.
Unter der Schirmherrschaft von Winston Churchill diskutierten über 700 europäische Aktivisten, vor allem aus der u.a. von Altiero Spinelli gegründeten Union Europäischer Föderalisten und dem United Europe Movement, über die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rahmenbedingungen eines geeinten Europas.
Die verschiedenen Verbände beschlossen, sich zur Europäischen Bewegung zu vereinigen, die Ende 1948 gegründet wurde. Das in Den Haag erarbeitete Abschlussmanifest gab außerdem die Initialzündung zur Gründung des Europarats 1949.
In seiner gefeierten Ansprache verglich Churchill die Sowjetunion mit einer Bedrohung, gegen die es sich zu wehren gelte.

1950:
Am 9. Mai 1950 schlug der französische Außenminister Robert Schuman in einer Rede die Schaffung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) vor, deren Mitglieder ihre Kohle- und Stahlproduktion zusammenlegen sollten.

Die EGKS (Gründungsmitglieder: Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Belgien und Luxemburg) war die erste einer Reihe supranationaler europäischer Institutionen, die schließlich zur heutigen Europäischen Union wurden.

1951:
Am 18. April 1951 wurde in Paris der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) unterzeichnet. Er trat am 23. Juli 1952 in Kraft und seine Laufzeit war auf fünfzig Jahre begrenzt. Der Vertrag ist am 23. Juli 2002 ausgelaufen.

1957:
Frankreich, Italien, West-Deutschland, Belgien, die Niederlande und Luxembourg unterzeichnen die Römischen Verträge , durch die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft [EWG] begründet wird.
Erinnerungen zum 50. Jahrestag

1962:
Ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln, Preiskontrolle, Subventionen, Produktivität …
1962 muss die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Landwirtschaft zu Hilfe kommen, die von zwei Kriegen geschwächt ist. In 50 Jahren ist der Anteil des Agrarsektors am Gesamthaushalt der EWG von 70% auf 40% gefallen. Trotz dieses Rückgangs steht die GAP sehr in der Kritik:
Überproduktion, hohe Sozialkosten, aufgegebene Betriebe, zu hohe Umverteilungen…

1967:
Die EWG wird zur Europäischen Gemeinschaft [EG] fortentwickelt.

1968:
Durch die Zollunion werden Zölle zwischen den EG-Staaten abgeschafft und Importbeschränkungen aufgehoben. Zwischen EG- und Nicht-EG-Staaten gilt eine einheitliche Zoll-Rate.

1969:
Der nach dem Luxemburger Pierre Werner benannte Werner-Plan sieht die Einführung einer Gemeinschaftswährung innerhalb von 10 Jahren vor.

1971:
Die USA geben den Gold-Standard und das System der festen Wechselkurse auf, was auch den Werner-Plan zu Fall bringt.

1972:
Die EG-Staaten rufen den Europäischen Währungsverbund ins Leben. Am 26. September 1972 lehnt Norwegen in einer Volksabstimmung den EG-Beitritt ab.

1973:
Durch den Beitritt von Großbritannien, Irland und Dänemark wächst die Zahl der EG-Mitglieder auf neun an.

1979:
Im März wird die künstliche Europäische Währungseinheit ECU [European Currency Unit] geschaffen.
Im Juni finden die ersten direkten Wahlen für das Europa-Parlament statt.

1981:
Griechenland wird EG-Mitglied.

1986:
Spanien und Portugal werden aufgenommen.

1990:
Im Juni wurde das Schengen-Abkommen zwischen Deutschland, Frankreich und den Benelux-Staaten unterzeichnet. Es sieht vor, bis 1995 die Grenzkontrollen zwischen diesen Ländern abzuschaffen, zudem soll es in der Asyl- und Sicherheitspolitik eine bessere Koordination geben. In den folgenden zwei Jahren werden auch Italien, Spanien, Portugal und Griechenland Schengen-Mitglieder.

1990:
Bei der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) handelt es sich um einen Prozess der Harmonisierung der Wirtschafts- und Währungspolitik der EU-Mitgliedstaaten, die die Einführung des Euro als gemeinsame Währung ermöglichen soll. Sie war Gegenstand einer Regierungskonferenz im Dezember 1991 in Maastricht.

Die WWU entwickelte sich in drei Stufen:

  • Stufe I (1. Juli 1990 bis 31. Dezember 1993): Liberalisierung des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten, engere wirtschaftspolitische Abstimmung der Regierungen, verstärkte Zusammenarbeit der Zentralbanken;
  • Stufe II (1. Januar 1994 bis 31. Dezember 1998): Konvergenz der innerstaatlichen Wirtschafts- und Währungspolitiken (Ziele: Preisstabilität und Vermeidung übermäßiger öffentlicher Defizite), Errichtung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) und danach der Europäischen Zentralbank (EZB) im Jahr 1998;
  • Stufe III (seit 1. Januar 1999): unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse, Einführung der einheitlichen Währung an den Devisenmärkten und im elektronischen Zahlungsverkehr. Einführung des Euro-Bargelds.

Bisher haben 18 der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union die einheitliche Währung eingeführt.

Drei Mitgliedstaaten haben die gemeinsame Währung nicht eingeführt, nämlich das Vereinigte Königreich und Dänemark, für die eine Ausnahmeregelung gilt, sowie Schweden, das den Euro nach einem negativ verlaufenen Volksentscheid im September 2003 ebenfalls nicht eingeführt hat. Die Staaten, die der Union am 1. Mai 2004 bzw. am 1. Januar 2007 beigetreten sind, sollten den Euro einführen, sobald sie alle Konvergenzkriterien hierfür erfüllen. Eine Ausnahmeregelung wurde ihnen in den Beitrittsverhandlungen nicht gewährt.

1991:
Das Abkommen über die Sozialpolitik wurde im Dezember 1991 von 11 Mitgliedstaaten – das Vereinigte Königreich wollte sich nicht daran beteiligen – unterzeichnet. Es legt zum einen die sozialpolitischen Ziele im Einklang mit der Sozialcharta von 1989 fest: Förderung der Beschäftigung, Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, Bekämpfung der Ausgrenzung, Förderung der Humanressourcen usw. Zum anderen schreibt es die Verfahren für die Annahme sozialpolitischer Maßnahmen fest und bekräftigt die Schlüsselrolle der Sozialpartner in diesem Bereich.

Bei seiner Unterzeichnung war das Abkommen dem Protokoll über die Sozialpolitik beigefügt, mit dem das Vereinigte Königreich die anderen Mitgliedstaaten ermächtigte, auf dem Gebiet der Sozialpolitik voranzuschreiten, ohne selbst teilzunehmen.

Nach dem Regierungswechsel im Mai 1997 erklärte sich das Vereinigte Königreich bereit, seinen Sonderweg aufzugeben. Daraufhin wurde das Abkommen über die Sozialpolitik mit dem Amsterdamer Vertrag in das einschlägige Kapitel des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft eingegliedert. Diese Einbindung führte zur förmlichen Aufhebung des Protokolls über die Sozialpolitik.

1991:
Mit dem Ziel bis zum Ende dieses Jahrhunderts eine Europäische Wirtschafts- und Währungsunion zu schaffen, hat der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs im Dezember 1991 in Maastricht den „Vertrag über die Europäische Union“ vereinbart.
Der damaligen Bundesfinanzministers, Dr. Theodor Waigel fasste diese Vereinbarung in seiner ‚Münchhausen-Rede‘ am 5. Dezember 1991 vor dem Deutschen Bundestag zusammen.

1992:
Am 7. Februar unterzeichnen die 12 EG-Länder den Vertrag von Maastricht, der am 1. November 1993 in Kraft tritt.

Die EG heißt nun Europäische Union [EU]. Der Vertrag sieht die Einführung einer gemeinsamen Währung bis zum 1. Januar 1999 [als Buchgeld – 1. Januar 2002 auch als Bargeld] vor. Voraussetzung für die Teilnahme sind Konvergenzkriterien, d. h. das Defizit muss unter drei, die Schulden müssen unter 60 Prozent des BIP liegen. Zudem werden eine gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik sowie eine engere Zusammenarbeit im Bereich der Justiz und des Innern vereinbart.

1993:
– EU-Beitrittskriterien
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung in Kopenhagen Beitrittskriterien festgelegt, die 1995 vom Europäischen Rat in Madrid bestätigt wurden.

Um EU-Mitglied werden zu können, muss ein Staat drei Bedingungen erfüllen:

  • Politisches Kriterium: institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten
  • Wirtschaftliches Kriterium: funktionsfähige Marktwirtschaft und Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten
  • Acquis-Kriterium: Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen zu machen (Übernahme des „Acquis communautaire„, d. h. des gemeinschaftlichen Besitzstands)

Damit der Europäische Rat die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen beschließen kann, muss das politische Kriterium erfüllt sein.
Jedes beitrittswillige Land muss die Beitrittskriterien erfüllen. Heranführungsstrategie und Beitrittsverhandlungen geben hierfür den Rahmen und die erforderlichen Instrumente vor.

1995:
Finnland, Schweden und Österreich treten er nun 15 Mitgliedstaaten umfassenden EU bei. Am 26.März tritt das Schengen-Abkommen in Kraft. Dadurch wird ein EU-Binnenmarkt geschaffen. Grenzkontrollen gibt es zwischen den meisten Ländern nun nicht mehr. Im Dezember wird auf dem EU-Gipfel in Madrid beschlossen, die künftig Gemeinschaftswährung EURO zu nennen.

1998:
Am 3. Mai legen elf Euro-Staaten den 1. Januar 1999 als Startdatum der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion [EWWU] und des Euro fest. Am 2. Juni nimmt die Europäische Zentralbank in Frankfurt die Arbeit auf.
Präsident wird der Holländer Wim Duisenberg.

dazu:
Sprachführer „Eurojargon“

Bedienstete der EU-Institutionen und Journalisten, die in den Medien über die Tätigkeiten der EU berichten, verwenden häufig „Eurojargon“, d. h. Ausdrücke, die nur im Kreise der „Eingeweihten“ verstanden werden. Dieser Eurojargon kann für die Öffentlichkeit sehr verwirrend sein.
Deshalb hat man seitens der EU diesen Sprachführer erstellt, um auch Sie in die „Geheimnisse des Eurojargon“ einzuweihen.
zum Eurojargon


One Comment on “Die Vorgeschichte des Euro als Dominostein der europäischen Einigung”

  1. […] 07. März 2011 – Oeconomicus: Die Vorgeschichte des Euro […]

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