Nächster Akt der €/EU-Kernschmelze oder Weiterwursteln nach der ‚Methode Monnet‘

zur Einstimmung:
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„Europas Länder sollten in einen Superstaat überführt werden,
ohne dass die Bevölkerung versteht, was geschieht.

Dies muss schrittweise geschehen, jeweils unter einem wirtschaftlichen Vorwand.
Letztendlich führt es aber zu einer unauflösbaren Föderation.“
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[Jean Monnet (1888-1979), Cognac-Händler, der nie ein gewähltes Mandat innehatte
und als Gründer des „Aktionskomitees für die Vereinigten Staaten von Europa“ gilt
Quelle: FOCUS Magazin, Ausgabe Nr.34, 2010]
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Nächster Akt der €/EU-Kernschmelze oder Weiterwursteln nach der ‚Methode Monnet‘ ?
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Während er letzten 7 Jahrzehnte durften wir relativ unbeschwert die vielschichtigen Freuden unseres Lebens genießen. Diesen Zustand zu erhalten, bedarf angesichts schon fast unübersichtlicher weltweiter Verwerfungen erheblicher Anstrengungen nahezu aller Gesellschaftsschichten.
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Die Erkenntnis, dass dies auch für die Kaste der Euroholiker gilt, mag man in dieses Tagen schon fast mit Händen greifen. Wir erleben einen zunehmend aufgeregten Hühnerhaufen deren Vorturner sich primär dem eigenen Machterhalt und dessen -Zuwachs verpflichtet fühlen und seit Jahren erfolglos versuchen, jene Probleme der EU zu lösen, die es ohne dieses demokratieferne Konstrukt gar nicht gäbe.
Mehr noch:
man lustwandelt von Krisengipfel zu Krisengipfel, erstellt in übernächtigtem Zustand nichtssagende Abschluss-Kommuniqués, deren vermeintliche Praxistauglichkeit kaum einem Realitäts-Check standhält, wofür dann gerne ein geeigneter Boogeyman gesucht wird.
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Bekanntermaßen wird heute Abend ein weiteres Krisen-Summit zelebriert, bei welchem zwar Befindlichkeiten und Perspektiven der hellenischen Volkswirtschaft auf der Tagesordnung stehen, implizit jedoch auch über die Zukunftsfähigkeit der Eurozone und damit über die Werthaltigkeit unserer individuellen Lebensleistungen und die Zukunft unserer Kinder und Enkel verhandelt wird.
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Derzeit erscheint es höchst ungewiß, ob man
  1. auf Biegen und Brechen Griechenland in der Eurozone halten will, ja geradezu muß
  2. für ein hellenisches Ausscheiden aus der Eurozone votiert
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Im chinesischen Sprachgebrauch hat das Wort ‚Krise‘ zwei Bedeutungen: Gefahr und Gelegenheit!
Nach diesen Kriterien sollen die denkbaren Entscheidungsoptionen des EU-Summits untersucht werden.
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Option 1 – Verbleib in der Euro-Zone
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Nach Lage der Dinge scheint dies das von Merkel, Juncker, Schulz usw. favorisierte Szenario zu sein zu dessen Umsetzung von der griechischen Regierung jedoch signifikante Reformen, wie Rentenanspassungen, Mehrwertsteuererhöhungen, deutliche Fortschritte bei der Privatisierung hellenischen Tafelsilbers. uvm. gefordert werden.
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Solche Voraussetzungen können Tsipras und Varoufakis nicht wirklich versprechen, ohne zu Hause in Teufels Küche zu geraten.
Dies dürfte auch den EU-Verhandlungsführern hinreichend bekannt sein.
Sollte man einen Konsens herbeiführen wollen, wäre diese harte Linie aufzuweichen, was erheblichen Widerspruch der Eurostaaten mit Sozialstandards, die unterhalb hellenischer Bedingungen angesiedelt sind, auslösen.
Frankreich, Irland Italien, Spanien und Portugal deren Volkswirtschaften entgegen aller vorgebeteten Politmärchen keineswegs auf Rosen gebettet sind, würden sich ebenfalls gegen softere Konditionalitäten stellen.
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Um bereits pro-aktiv die Gemüter zu beruhigen, hat man vielleicht deshalb ausgerechnet heute einen von Jean-Claude Juncker, Donald Tusk, Jeroen Dijsselbloem, Mario Draghi, und Martin Schulz unterzeichneten Reform-Vorschlag lanciert, mit dessen Hilfe die Entscheidungsstrukturen im Euroraum erheblich zentralisiert werden sollen, was der Institutionalisierung einer Schulden- und Haftungsunion gleichkommt.
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Bei Licht betrachtet, bedeutet dies nichts anderes, als die Blaupause der Methode Monnet weiter umzusetzen. Schließlich darf man, um Winston Churchill zu zitieren, eine gute Krise nicht ungenutzt verstreichen lassen.
Selbstverständlich ist es dabei unerheblich, ob mit solchen Maßnahmen nationale Parlamente entmachtet oder sukzessive weitere Souveränitätsrechte an den dreifaltigen Brüsseler Moloch abgetreten werden, Vorgänge die als stiller Putsch wahrgenommen werden könnten. Kurzum findet damit die Institutionalisierung der Haftungsunion, aufgehübscht mit dem Wörtchen Solidarität, statt.
In diesem Fall bliebe lediglich ein Fünckchen Hoffnung in die Handlungsoptionen des BVerfG übrig.
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Bleibt man hingegen in der Sache hart, ließe sich das ‚rotten ruling‘ der EU ganz elegant via EZB-Schraubzwingen ermöglichen, d.h. die EZB-Gouverneure könnten die finanzielle Blutzufuhr mittels ELA-Krediten (bereits ein Präjudiz der Haftungsunion) stoppen, um so ein Umdenken der griechischen Seite zu erzwingen, eine Entscheidung also mit hohem Erpressungspotential.
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Im Ergebnis dürfte der Verbleib im Euro trotz zahlreicher wohlfeiler Versprechungen großen Teilen der griechischen Bevölkerung keinerlei positiven Perspektiven bescheren und Merkel hätte vermutlich allergrößte Mühe im Deutschen Bundestag entsprechende Mehrheiten für weitere Hilfmaßnahmen zu finden .. Ausgang derzeit ungewiß!
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Option 2 – GREXIT
Immer häufiger wird der Grexit als Königsweg für die Hellenische Republik diskutiert … zur recht, wie ich finde.
Hans-Werner SinnJürgen Stark oder Max Otte beschreiben einhellig und völlig korrekt die Vorteile für Griechenland.
Meiner bescheidenen Einschätzung nach, werden jedoch Wechselwirkungen für Deutschland und die EU gerne verniedlicht.
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Selbst die Ratingagentur Standard & Poor’s hält die Risiken eines möglichen Austritts Griechenlands aus dem Euroraum für beherrschbar. So ließ S&P-Chefanalyst für die Bewertung der Kreditwürdigkeit von Staaten, Moritz Kraemer wissen:
„Ein Grexit ist in den vergangenen Monaten wahrscheinlicher geworden, der für den Rest der Eurozone qualitativ wie quantitativ zu schultern ist und keine Dominoentwicklung erwarten läßt“
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Stellvertretend für die Einschätzungen der Top-Ökonomen nachfolgend einige Remarks zum RTL-Interview mit Prof. Otte, verbunden mit generellen Überlegungen:
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Otte’s Hinweis auf den „nur“ 2-prozentigen Anteil der EU-Wirtschaftsleistung halte ich für eine viel zu kurz gesprungene Verniedlichung der Grexit-Nebenwirkungen.
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Auch seiner Schlussfolgerung, der Euro würde nach Wiedererlangung der griechischen Währungssouveränität wieder stärker, vermag ich nicht zu folgen.
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Übrigens, der Hinweis der RTL-Moderatorin, auch die Griechen selbst wollten im Euro bleiben (das Ergebnis einer Umfrage aus Nov. 2014) ist nach neuesten Befragungen nicht mehr uneingeschränkt aufrecht zu erhalten.
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Otte zur Frage:
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‚Was würde sich für uns in Deutschland ändern, außer dass wir beim GR-Urlaub wieder Geld tauschen müssten?‘
„Tatsächlich würde sich in Deutschland nichts ändern, wir würden das gar nicht merken. Die Griechen würden es natürlich spüren, weil in Importe teurer würden. Aber in Deutschland merken wir nichts! Wir merken nur, dass sich die politische Lage entspannt, dass die Hysterie aufhört, dass man endlich wieder zu einer normalen und vernünftigen Politik kommt“
Dann etwas später doch Otte’s implizite Einsicht: „… wenn GR pleite geht, dann haben wir ein Problem“
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Also was jetzt: merken wir nichts oder lauert da vielleicht doch ein Problem ?
Was Otte nicht weiß, ausblendet oder gar verschweigt, sind die Wechselwirkungen eines hellenischen Euroaustritts.
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  1. Mit der Wiedereinführung der eigenen Währung ist es dem Land möglich im Pariser/Londoner Club eine internationale Gläubiger-Konferenz durchführen zu lassen und den Kreditgebern zu verdeutlichen, dass nunmehr die Staatspleite eingetreten und an eine Rückzahlung der Staatsschulden nicht zu denken sei.
    Ggf. könnte man in Aussicht stellen, 10% oder mehr der angehäuften Schulden per rata temporis zurückzuzahlen, sobald das Land eine wirtschaftliche Erholung zu verzeichnen hat.
  2. Mit dem Austritt aus der Eurozone hätte man ein Exempel statuiert, welches Nachahmer finden könnte und vermutlich auch wird.
  3. Müsste nach dem offiziellen Eingeständnis der Staatspleite Deutschland mind. € 80 Mrd auf den Tisch blättern um verbürgte Garantien ggü den Gläubigern zu erfüllen.
  4. Wäre der EFSF praktisch pleite und müsste seine Garanten (die Staaten der Eurozone) um faktische Übernahme der übernommenen Bürgschaften verpflichten.
  5. Um nicht selbst insolvent zu werden, könnte der ESM-Gouverneursrat (die Finanzminister der Eurozone) gezwungen sein, gem. Satzung von den Garantiestaaten binnen 7 Werktagen den Einschuss verbürgter Kapitalzusagen verlangen.
    Die Auswirkungen für Italien, Frankreich, Spanien etc. mag man sich vorstellen.
  6. Die EZB käme möglicherweise nicht umhin, für die von ihr gehaltenen griechischen Staatsanleihen in Mrd.-Höhe entsprechende Wertberichtigungen vorzunehmen, was ggf. Kapitalerhöhungen nach sich ziehen würde. Inwieweit dies Nachschußpflichten bei deren Eigentümern auslösen könnte bleibt abzuwarten, da in der EZB-Bilanz Rückstellungen von € 56,374 Mrd. (Stand 06.02.2015) Mrd. aus IWF-Zuweisungen von Sonderziehungsrechten und “Ausgleichsposten aus Neubewertung” mit € 330,898 Mrd. – Aufwertungseffekte von Gold- und Währungsbeständen sowie aus sonstigen Wertpapieren (Stand 06.02.2015) ausgewiesen sind.
  7. Der Euro-Austritt könnte an den Märkten erhebliche Zweifel entstehen lassen, welches Euroland als nächstes dem Beispiel GR folgt – zur Auswahl stünden Irland, Italien, Spanien und Portugal (schlimmstenfalls auch Frankreich). Als Folge solcher Zweifel wäre mit Zinsanhebungen für deren Kreditengagements zu rechnen, was sowohl den Finanzstatus dieser Länder sowie deren Schuldentragfähigkeit erheblich verschlechtern würde.
  8. Selbstverständlich würden die dringend erforderlichen Importe der Hellenischen Republik (Energie, Medizinprodukte, Maschinen und Ersatzteile usw.) erheblich teurer, wobei der russische Präsident Herrn Tsipras anläßlich seines Moskau-Besuches im April 2015 bereits angeboten hat, Sonderkonditionen für den Bezug von Gas einzuräumen.
  9. Solchen signifikanten Mehrbelastungen der griechischen Volkswirtschaft stehen jedoch auch erhebliche positive Entwicklungen gegenüber:
    1. Steigerung der Exporterlöse, wobei nicht nur von Einnahmen aus Oliven oder Schafskäse auszugehen ist, sondern insbesondere von erheblichen Einnahmeverbesserungen aus der Touristik.
      Besagtes Szenario würde wiederum erhebliche Nachteile für Italien, Spanien und Portugal auslösen, die ihrerseits vor dem Dilemma stünden, mit drastischen Exportrückgängen von Oliven/Schafskäse, aber insbesondere deutlichen Touristikeinbußen dealen zu müssen.
      Folge:
      Raus aus dem Euro und zurück zur Lira, Peseta und dem Escudo!
      Als Profiteure eines solchen Szenarios dürfte ganz besonders die verhältnismäßig gut entwickelte italienische Industrie auszumachen sein, was deutschen Konkurrenten eher abträglich wäre.
      Im Gegenzug könnte, was die Lage in Spanien anbelangt, der VW-Konzern seine dortigen Produktionskapazitäten erhöhen und dadurch die eigene Ertragslage spürbar verbessern. Dies gilt natürlich auch für andere deutschen Unternehmen, die ebenfalls in Spanien produzieren.
    2. Chinesische und russische Großinvestoren -und nicht nur diese- würden vermutlich mit Freude Milliarden-Investition speziell in der hellenischen Touristik anschieben [Wer dies bezweifelt sollte sich die Gesellschafterstrukturen von Thomas Cook und TUI etwas genauer ansehen und wird dabei zu überraschenden Erkenntnisse gelangen].
    3. Als 2012 der Ex-Wirtschaftsminister Rösler mit rund 200 Inhabern deutscher mittelständischer Unternehmen einen Ausflug nach Athen unternahm, kam er entgegen aller Hoffnungen mit leeren Händen (was deren Investitionsbereitschaft anbelangte) zurück.
      Zwischenzeitlich ist jedoch bekannt, dass ein hoher Prozentsatz dieser Mittelständler mehr als 90 Prozent einstiger Exporte nach GR und weiteren Balkanstaaten eingebüßt haben.
    4. Im Lichte dieser Erkenntnisse ist nicht auszuschließen, dass so manches Unternehmen mit Wiedereinführung der Drachme die Gelegenheit nutzen könnte, in GR Produktionskapazitäten einzurichten und unter Vermeidung von Preiskannibalismus-Effekten den griechischen Markt, diverse Märkte auf dem Balkan und ggfl. Osteuropa und Nordafrika, bedienen könnte.
      Derzeit sind mir persönlich zwei namhafte deutsche Mittelständler bekannt, die in diese Richtung denken.
      Sollte sich eine solche Investitionsbereitschaft (auch aus anderen Ländern) breiter durchsetzen, wäre dies sicher sinnstiftend, sowohl für der hellenische Volkswirtschaft als auch für die Bevölkerung.
  10. Unter Berücksichtigung solcher oder ähnlicher Effekte im Einklang mit arrondierenden Maßnahmen würde Griechenland die Protagonisten der Eurozone schlichtweg Lügen strafen und beweisen, dass es auch ohne die Fesseln zweifelhafter europäischer Glaubenbekenntnisse möglich ist, wirtschaftlich wieder auf die Beine zu kommen.
  11. Last but not least spielen unter diesen Umständen auch geo.strategische Aspekte eine entscheidende Rolle. Der NATO-Partner Griechenland -bereits ohnehin mit China und Russland gut vernetzt- hätte weitere „Pfunde“ in der Hand, mit welchen man ggfl. wuchern könnte.
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Vielleicht ist es mit diesen wenigen und keinesfalls umfassenden Ausführungen gelungen, potentielle Wechselwirkungen eines denkbaren Euroaustritts der Hellenischen Republik aufzuzeigen.
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Ein mögliches Fazit:
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Der Euro hat sich vom ‚Hort der Stabilität und des Wohlstandes‘ zur Abrißbirne vom Recht auf Selbstbestimmung, kultureller Vielfalt, Völkerverständigung und Demokratie entwickelt.
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Sollten sich die Euroholiker hinsichtlich der Institutionalisierung der Haftungs- und Schuldenunion durchsetzen, könnte Mireille Mathieu’s Evergreen in Democracy Adieu! umgetextet werden, wogegen sich die Europäischen Völker mit allen zur Verfügung stehenden, friedlichen Mitteln wehren müssen.
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Aus Sicht der griechischen Bevölkerung -und nur dieser ist Tsipras und sein Team verpflichtet- erscheint der Grexit ultimativer Königsweg zu sein.
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Als Jean-Claude Juncker 2010 mit dem „Thomas von Kempen“-Preis ausgezeichnet wurde, beendete er seine Festrede mit dem Hinweis, Thomas von Kempen habe sich in seinem vierbändigen Werk „De imitatione Christi“ mit dem Ertragen von Leid beschäftigt. Juncker räumte ein, dass man Leid zwar nicht vermeiden, aber abkürzen kann.
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In diesem Sinne sollte sich Juncker auch dafür einsetzen, das Leid der kleinen Leute in Griechenland zu beenden!
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Merkel’s Diktum „Scheitert der Euro, dann scheitert Europa“ ist nicht zwingend aufrecht zu erhalten, nicht Europa wäre gescheitert, sondern die von Beginn an fehlerhafte Konstruktion der Währungsunion. Die Dame sollte endlich erkennen, dass ihr von der Bevölkerung die Begrifflichkeiten Alternativlosigkeit und Unumkehrbarkeit bisheriger Europäischer Entwicklungen nicht mehr abgenommen werden.
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Während die Transatlantiker vornehmlich aus geostrategischen Gründen die Hellenische Republik innerhalb der Euro-Zone halten wollen, hat man vermutlich in Moskau und Peking mit einer XXL-Portion Popcorn in der ersten Reihe dieses großen Kinos Platz genommen um mit Spannung den weiteren Verlauf der Euro-Kernschmelze zu beobachten.
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Ihr Oeconomicus
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CROSSPOST: GEOLITICO

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(letzte Aktualisierung: 23.06.2015, 09:19h)

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Nachträge:
zu weiteren GREXIT-Bewertungen
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Prof. Dr. Thomas Straubhaar, ausgewiesener Fachmann für Internatinale Wirtschaftsbeziehungen
(bis Sept. 2014 Chef des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts – HWWI):
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Der Grexit ist für Tsipras eine historische Versuchung
Verhandeln, taktieren, einigen? Nein, Athen ist kein diplomatischer Normalfall.
Die Regierung Tsipras könnte den Grexit tatsächlich wollen. Denn er ebnet den Weg zu einem Europa, von dem sie träumt.
[…]
Kolumne – die Welt
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Warum der Grexit kein Tabu sein darf

Ehemaliger Premier: Verlässt Griechenland den Euro, ist Italien der nächste Kandidat

Ehemaliger Premier: Verlässt Griechenland den Euro, ist Italien der nächste Kandidat

Bildrechte: Creative Commons-Lizenz, Urheber: Open Democracy

Sollte Griechenland den Euro verlassen, könnte die gemeinsame Währung wahrscheinlich überleben, sagte der frühere, italienische Premierminister Giuliano Amato. Bei Griechenland sei er sich jedoch nicht sicher. Im jeden Fall hätte dies aber auch Konsequenzen für Italien.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten  |  Veröffentlicht: 22.08.12, 11:15  | 24 Kommentare

Anmerkung

Amato gehört natürlich auch zu der Gruppe, die unablässig für die „Vereinigten Staaten von Europa“ werben … natürlich ohne die Menschen in den Europäischen Nationalstaaten zu befragen.

Ihr Oeconomicus


Die Vorgeschichte des Euro als Dominostein der europäischen Einigung

Zitat zur Einstimmung

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„Europa ist wie eine Wohngemeinschaft. Jeder greift in die Haushaltskasse, und keiner bringt den Müll runter.“

 

[Matthias Beltz (1945 – 2002), deutscher Kabarettist]

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Die Vorgeschichte des Euro
als Dominostein der europäischen Einigung

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Geschichte ist nicht nur, was wir in der Schule oder während der Studien- und Ausbildungszeit lernen, sondern insbesondere das, was tagtäglich geschieht.
Jeden Tag wird Geschichte auf’s Neue gemacht, morgen ist schon gestern Geschichte und das Heute ist das Gestern von morgen. Will man das morgen, also die Zukunft gestalten, ist es unerläßlich das Heute, also die Gegenwart zu verstehen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn man das Gestern, also die Vergangenheit kennt und versteht.
Deshalb sei hier versucht, den Themenkomplex Euro/Euro-Krise/Euro-Rettungsschirm, der uns fast täglich begegnet mit einem kurzen historischen Abriss zu beleuchten:

Zusammenfassung des Prozesses der europäischen Einigung

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chronologisch dargestellter Überblick der wichtigsten Meilensteine:

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1946:
Winston Churchill regt in einer Rede an der Universität Zürich die Gründung der Vereinigten Staaten von Europa an, allerdings ohne Großbritannien.

youtube – [00:56]

Rede von Winston Churchill (Zürich, 19. September 1946) – Ton-Dokument, englisch [05:33 Min]

Redetext, deutsche Übersetzung

Sir Winston Churchill’s speech in the University of Zurich, 1946 – Part 1

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Sir Winston Churchill’s speech in the University of Zurich, 1946 – Part 2

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1947:
Der Internationale Währungsfond [IWF], dessen Gründung 1944 in Bretton Woods [USA] beschlossen wurde, nimmt seine Arbeit auf. Ein fester Wechselkurs zwischen dem US-Dollar und den übrigen Währungen wird festgelegt; er orientiert sich am Gold-Standard.
Ab 1947 erhielt der Fond den Status einer Sonderorganisation der UNO, wobei der Fonds gegenüber der UNO keiner Rechenschaftspflicht unterliegt. Mittlerweile sind 184 Staaten Mitglied beim IWF.

Nach seinen Statuten hat er folgende Aufgaben:

  • Finanzielle Kooperation zwischen den Staaten durch eine ständige Institution ermöglichen.
  • Internationalen Handel zu unterstützen und zu verstärken und dadurch Wachstum und Beschäftigung in den Mitgliedsstaaten zu fördern
  • Stabile Währungsbeziehungen sichern, Währungswettbewerb verhindern
  • Internationales Zahlungssystem ermöglichen, damit Zahlungsschwierigkeiten kein Hindernis für Handel und Wachstum sind
  • Finanzielle Hilfe bei der Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten
  • Unausgewogenheiten in den Zahlungsbilanzen der Mitglieder verhindern und abmildern

Finanzierung
Finanziert wird der IWF durch die Einzahlungen der Mitglieder. Als Grundlage für die Berechung der Quote werden das Bruttoinlandsprodukt, der Außenhandel und die Währungsreserven jedes Mitgliedlandes herangezogen. Die Quote ist wichtig, weil sie die Basis bildet für:

  • Einzahlungsverpflichtungen
  • Zugriffsmöglichkeiten eines Landes zu den IWF-Krediten
  • das Stimmrecht im Gouverneursrat als höchstes Entscheidungsgremium des IWF

Diese Quoten werden alle 5 Jahre überprüft und ggf. geändert. Mit einer Quote von 45,16 Prozent der Stimmen verfügen die sog. G-8 Staaten im Fonds über eine erhebliche Macht (USA: 17,11%, Japan: 6,14%, Deutschland 6%, Frankreich und Großbritannien: je 4,95%, Italien: 3,26%, Kanada: 2,99%, Russland: 2,75%)

1948:
Eine Währungsreform in den von des Westalliierten besetzten Zonen Deutschlands ruft die D-Mark ins Leben.

1948:
Der Haager Europakongress (7. bis zum 10. Mai 1948) legte die Basis für eine Union zwischen den Europäern. Die privat initiierte Konferenz brachte verschiedene Gruppen der europäischen Einheitsbewegung zusammen.
Unter der Schirmherrschaft von Winston Churchill diskutierten über 700 europäische Aktivisten, vor allem aus der u.a. von Altiero Spinelli gegründeten Union Europäischer Föderalisten und dem United Europe Movement, über die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rahmenbedingungen eines geeinten Europas.
Die verschiedenen Verbände beschlossen, sich zur Europäischen Bewegung zu vereinigen, die Ende 1948 gegründet wurde. Das in Den Haag erarbeitete Abschlussmanifest gab außerdem die Initialzündung zur Gründung des Europarats 1949.
In seiner gefeierten Ansprache verglich Churchill die Sowjetunion mit einer Bedrohung, gegen die es sich zu wehren gelte.

1950:
Am 9. Mai 1950 schlug der französische Außenminister Robert Schuman in einer Rede die Schaffung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) vor, deren Mitglieder ihre Kohle- und Stahlproduktion zusammenlegen sollten.

Die EGKS (Gründungsmitglieder: Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Belgien und Luxemburg) war die erste einer Reihe supranationaler europäischer Institutionen, die schließlich zur heutigen Europäischen Union wurden.

1951:
Am 18. April 1951 wurde in Paris der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) unterzeichnet. Er trat am 23. Juli 1952 in Kraft und seine Laufzeit war auf fünfzig Jahre begrenzt. Der Vertrag ist am 23. Juli 2002 ausgelaufen.

1957:
Frankreich, Italien, West-Deutschland, Belgien, die Niederlande und Luxembourg unterzeichnen die Römischen Verträge , durch die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft [EWG] begründet wird.
Erinnerungen zum 50. Jahrestag

1962:
Ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln, Preiskontrolle, Subventionen, Produktivität …
1962 muss die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Landwirtschaft zu Hilfe kommen, die von zwei Kriegen geschwächt ist. In 50 Jahren ist der Anteil des Agrarsektors am Gesamthaushalt der EWG von 70% auf 40% gefallen. Trotz dieses Rückgangs steht die GAP sehr in der Kritik:
Überproduktion, hohe Sozialkosten, aufgegebene Betriebe, zu hohe Umverteilungen…

1967:
Die EWG wird zur Europäischen Gemeinschaft [EG] fortentwickelt.

1968:
Durch die Zollunion werden Zölle zwischen den EG-Staaten abgeschafft und Importbeschränkungen aufgehoben. Zwischen EG- und Nicht-EG-Staaten gilt eine einheitliche Zoll-Rate.

1969:
Der nach dem Luxemburger Pierre Werner benannte Werner-Plan sieht die Einführung einer Gemeinschaftswährung innerhalb von 10 Jahren vor.

1971:
Die USA geben den Gold-Standard und das System der festen Wechselkurse auf, was auch den Werner-Plan zu Fall bringt.

1972:
Die EG-Staaten rufen den Europäischen Währungsverbund ins Leben. Am 26. September 1972 lehnt Norwegen in einer Volksabstimmung den EG-Beitritt ab.

1973:
Durch den Beitritt von Großbritannien, Irland und Dänemark wächst die Zahl der EG-Mitglieder auf neun an.

1979:
Im März wird die künstliche Europäische Währungseinheit ECU [European Currency Unit] geschaffen.
Im Juni finden die ersten direkten Wahlen für das Europa-Parlament statt.

1981:
Griechenland wird EG-Mitglied.

1986:
Spanien und Portugal werden aufgenommen.

1990:
Im Juni wurde das Schengen-Abkommen zwischen Deutschland, Frankreich und den Benelux-Staaten unterzeichnet. Es sieht vor, bis 1995 die Grenzkontrollen zwischen diesen Ländern abzuschaffen, zudem soll es in der Asyl- und Sicherheitspolitik eine bessere Koordination geben. In den folgenden zwei Jahren werden auch Italien, Spanien, Portugal und Griechenland Schengen-Mitglieder.

1990:
Bei der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) handelt es sich um einen Prozess der Harmonisierung der Wirtschafts- und Währungspolitik der EU-Mitgliedstaaten, die die Einführung des Euro als gemeinsame Währung ermöglichen soll. Sie war Gegenstand einer Regierungskonferenz im Dezember 1991 in Maastricht.

Die WWU entwickelte sich in drei Stufen:

  • Stufe I (1. Juli 1990 bis 31. Dezember 1993): Liberalisierung des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten, engere wirtschaftspolitische Abstimmung der Regierungen, verstärkte Zusammenarbeit der Zentralbanken;
  • Stufe II (1. Januar 1994 bis 31. Dezember 1998): Konvergenz der innerstaatlichen Wirtschafts- und Währungspolitiken (Ziele: Preisstabilität und Vermeidung übermäßiger öffentlicher Defizite), Errichtung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) und danach der Europäischen Zentralbank (EZB) im Jahr 1998;
  • Stufe III (seit 1. Januar 1999): unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse, Einführung der einheitlichen Währung an den Devisenmärkten und im elektronischen Zahlungsverkehr. Einführung des Euro-Bargelds.

Bisher haben 18 der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union die einheitliche Währung eingeführt.

Drei Mitgliedstaaten haben die gemeinsame Währung nicht eingeführt, nämlich das Vereinigte Königreich und Dänemark, für die eine Ausnahmeregelung gilt, sowie Schweden, das den Euro nach einem negativ verlaufenen Volksentscheid im September 2003 ebenfalls nicht eingeführt hat. Die Staaten, die der Union am 1. Mai 2004 bzw. am 1. Januar 2007 beigetreten sind, sollten den Euro einführen, sobald sie alle Konvergenzkriterien hierfür erfüllen. Eine Ausnahmeregelung wurde ihnen in den Beitrittsverhandlungen nicht gewährt.

1991:
Das Abkommen über die Sozialpolitik wurde im Dezember 1991 von 11 Mitgliedstaaten – das Vereinigte Königreich wollte sich nicht daran beteiligen – unterzeichnet. Es legt zum einen die sozialpolitischen Ziele im Einklang mit der Sozialcharta von 1989 fest: Förderung der Beschäftigung, Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, Bekämpfung der Ausgrenzung, Förderung der Humanressourcen usw. Zum anderen schreibt es die Verfahren für die Annahme sozialpolitischer Maßnahmen fest und bekräftigt die Schlüsselrolle der Sozialpartner in diesem Bereich.

Bei seiner Unterzeichnung war das Abkommen dem Protokoll über die Sozialpolitik beigefügt, mit dem das Vereinigte Königreich die anderen Mitgliedstaaten ermächtigte, auf dem Gebiet der Sozialpolitik voranzuschreiten, ohne selbst teilzunehmen.

Nach dem Regierungswechsel im Mai 1997 erklärte sich das Vereinigte Königreich bereit, seinen Sonderweg aufzugeben. Daraufhin wurde das Abkommen über die Sozialpolitik mit dem Amsterdamer Vertrag in das einschlägige Kapitel des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft eingegliedert. Diese Einbindung führte zur förmlichen Aufhebung des Protokolls über die Sozialpolitik.

1991:
Mit dem Ziel bis zum Ende dieses Jahrhunderts eine Europäische Wirtschafts- und Währungsunion zu schaffen, hat der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs im Dezember 1991 in Maastricht den „Vertrag über die Europäische Union“ vereinbart.
Der damaligen Bundesfinanzministers, Dr. Theodor Waigel fasste diese Vereinbarung in seiner ‚Münchhausen-Rede‘ am 5. Dezember 1991 vor dem Deutschen Bundestag zusammen.

1992:
Am 7. Februar unterzeichnen die 12 EG-Länder den Vertrag von Maastricht, der am 1. November 1993 in Kraft tritt.

Die EG heißt nun Europäische Union [EU]. Der Vertrag sieht die Einführung einer gemeinsamen Währung bis zum 1. Januar 1999 [als Buchgeld – 1. Januar 2002 auch als Bargeld] vor. Voraussetzung für die Teilnahme sind Konvergenzkriterien, d. h. das Defizit muss unter drei, die Schulden müssen unter 60 Prozent des BIP liegen. Zudem werden eine gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik sowie eine engere Zusammenarbeit im Bereich der Justiz und des Innern vereinbart.

1993:
– EU-Beitrittskriterien
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung in Kopenhagen Beitrittskriterien festgelegt, die 1995 vom Europäischen Rat in Madrid bestätigt wurden.

Um EU-Mitglied werden zu können, muss ein Staat drei Bedingungen erfüllen:

  • Politisches Kriterium: institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten
  • Wirtschaftliches Kriterium: funktionsfähige Marktwirtschaft und Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten
  • Acquis-Kriterium: Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen zu machen (Übernahme des „Acquis communautaire„, d. h. des gemeinschaftlichen Besitzstands)

Damit der Europäische Rat die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen beschließen kann, muss das politische Kriterium erfüllt sein.
Jedes beitrittswillige Land muss die Beitrittskriterien erfüllen. Heranführungsstrategie und Beitrittsverhandlungen geben hierfür den Rahmen und die erforderlichen Instrumente vor.

1995:
Finnland, Schweden und Österreich treten er nun 15 Mitgliedstaaten umfassenden EU bei. Am 26.März tritt das Schengen-Abkommen in Kraft. Dadurch wird ein EU-Binnenmarkt geschaffen. Grenzkontrollen gibt es zwischen den meisten Ländern nun nicht mehr. Im Dezember wird auf dem EU-Gipfel in Madrid beschlossen, die künftig Gemeinschaftswährung EURO zu nennen.

1998:
Am 3. Mai legen elf Euro-Staaten den 1. Januar 1999 als Startdatum der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion [EWWU] und des Euro fest. Am 2. Juni nimmt die Europäische Zentralbank in Frankfurt die Arbeit auf.
Präsident wird der Holländer Wim Duisenberg.

dazu:
Sprachführer „Eurojargon“

Bedienstete der EU-Institutionen und Journalisten, die in den Medien über die Tätigkeiten der EU berichten, verwenden häufig „Eurojargon“, d. h. Ausdrücke, die nur im Kreise der „Eingeweihten“ verstanden werden. Dieser Eurojargon kann für die Öffentlichkeit sehr verwirrend sein.
Deshalb hat man seitens der EU diesen Sprachführer erstellt, um auch Sie in die „Geheimnisse des Eurojargon“ einzuweihen.
zum Eurojargon