Neues Bundesmeldegesetz: Ab 1. November 2015 benötigen Mieter eine Vermieterbescheinigung
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Am 1.November 2015 kehrt die Vermieterbescheinigung zurück. Vermieter müssen Mietern dann wieder schriftlich den Ein- und Auszug bestätigen. Die Bescheinigung müssen die Mieter dann beim Einwohnermeldeamt vorlegen. Bei Verstoß drohen Mietern und Vermietern empfindliche Geldstrafen.
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Die Vermieterbescheinigung war vor über 10 Jahren zunächst abgeschafft worden. Jeder Bürger konnte sich unter einer neuen Adresse anmelden, ohne nachweisen zu müssen, ob er dort auch tatsächlich lebt. Weil das aber dazu geführt hatte, dass sich vermeintliche Mieter beim Einwohnermeldeamt unter einer Adresse anmeldeten, nur um zum Beispiel den gewünschten Kita-Platz zu bekommen, hat der Gesetzgeber beschlossen, die Vermieterbescheinigung mit Inkraftreten des neuen Bundesmeldegesetzes am 1.November 2015 wieder einzuführen. Durch die Änderung soll Scheinanmeldungen wirksamer begegnet werden.
[…] Osnabrücker Zeitung