Asylrecht in Frankreich

Asylrecht in Frankreich
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Asyl ist der Schutz, den ein Staat einem Ausländer gewährt, der in seinem Heimatland durch die staatlichen Behörden oder durch nicht staatliche Akteure verfolgt wird oder von Verfolgung bedroht ist. Die Rechtsstellung der Asylsuchenden ist im Genfer Abkommen vom 28. Juli 1951 zum Asylrecht geregelt.
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In Frankreich erhält das Asylrecht seinen verfassungsrechtlichen Rang durch die Präambel der Verfassung von 1946 (Artikel 4), die 1958 in die Verfassung der V. Republik aufgenommen wurde (Artikel 53-1):
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„Die Republik kann mit den europäischen Staaten, die durch dieselben Verpflichtungen in Fragen des Asylrechts sowie des Schutzes der Menschenrechte und Grundfreiheiten gebunden sind, Abkommen schließen, die ihre jeweiligen Zuständigkeiten bei der Prüfung der bei ihnen gestellten Asylanträge festlegen.”
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Aber selbst wenn der Antrag aufgrund dieser Abkommen nicht in ihre Zuständigkeit fällt, haben die Behörden der Republik immer das Recht, jedem Ausländer, der wegen seines Einsatzes für die Freiheit verfolgt wird oder aus einem anderen Grund in Frankreich Schutz sucht, Asyl zu gewähren.
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Das Asyl wird durch das Gesetzbuch über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern und das Asylrecht (CESEDA) geregelt.
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Stellung eines Asylantrags
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Ausländer können Asyl an der Grenze und – falls sie sich bereits im Land aufhalten – in Frankreich beantragen. Personen, die vor der Einreise ein anderes Land der EU passiert haben, müssen gemäß der europäischen Regeln (Dublin-Verordnung) ihren Antrag in dem Land stellen, in dem sie die EU betreten haben.
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Zudem besteht für einen Asylbewerber die Möglichkeit, in der französischen Botschaft oder in einem französischen Konsulat seines Heimatlandes den Antrag zwecks Erteilung eines Einreisevisums nach Frankreich zu stellen.
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In Frankreich muss ein Asylbewerber seinen Antrag bei der zuständigen Präfektur und für Paris beim Polizeipräfekten stellen. Nach Ausstellung eines vorläufigen Aufenthaltstitels wird der Asylantrag dann von der Asylbehörde OFPRA (Office français de protection des réfugiés et apatrides) geprüft.
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Nach Anhörung des Asylbewerbers muss der Antrag innerhalb von 9 Monaten bearbeitet werden. Während dieser Zeit hat der Bewerber keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Erfolgt die Entscheidung nicht innerhalb der genannten Frist, erhält der Asylbewerber automatisch das Recht zu arbeiten.
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Dem Asylbewerber wird ein Aufnahmezentrum zugewiesen. Er ist dazu verpflichtet, sich an dem ihm zugewiesenen Beherbergungsort aufzuhalten (Residenzpflicht). Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Entzug der Unterstützungsleistungen. Für die Erstaufnahme existieren zwei Unterbringungsformen, die staatlichen Aufnahmezentren CADA und die Aufnahmezentren der freien Träger (Pada).
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Der Asylbewerber erhält eine befristete Übergangsbeihilfe, die durch das Asylbewerberleistungsgesetz von 2005 geregelt ist, und er hat Anspruch auf eine staatliche medizinische Versorgung.
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Die verschiedenen Arten des Schutzes
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Der Flüchtlingsstatus
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Artikel L 711-11 des Gesetzbuchs über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern und das Asylrecht bestimmt, dass der Flüchtlingsstatus in drei Fällen zuerkannt wird:
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-  einer jeden Person, die zu Recht befürchtet, in ihrem Land wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt zu werden und die den Schutz ihres Landes nicht mehr in Anspruch nehmen kann, was als „Asylrecht nach der Genfer Flüchtlingskonvention“ bezeichnet wird;
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-  einer jeden Person, die in ihrem Land wegen ihres Einsatzes für die Freiheit verfolgt wird, was als „verfassungsrechtliches Asylrecht“ bezeichnet wird;
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-  einer jeden Person, die nach dem Statut des Hohen Kommissariats für Flüchtlinge (HCR) unter dessen Mandat fällt;
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Der subsidiäre Schutz
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Der subsidiäre Schutz wird gewährt, wenn ein Ausländer, der die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus nicht erfüllt, nachweist, dass er in seinem Land einer ernsthaften Bedrohung durch Todesstrafe, Folter oder unmenschliche Bestrafung oder Behandlung ausgesetzt ist, und wenn für eine Zivilperson eine ernsthafte, direkte, individuelle Bedrohung des Lebens infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts besteht.
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Der Schutz Staatenloser
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Staatenlose könne bem OFPRA ein Aufenthaltsrecht beantragen. Dieses wird für ein Jahr gewährt und kann verlängert werden. Nach drei Jahren kann der Betroffene einen Antrag auf die Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung (carte de résident) stellen, die zehn Jahre gültig ist.
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Die Verfahren bei der Asylbehörde OFPRA
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Seit 2004 werden alle Asylanträge beim Französischen Amt für den Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen (OFPRA) bearbeitet. Die 1952 gegründete Institution ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, die seit 2010 der Aufsicht des Innenministeriums unterstellt ist. Sie ist in Fontenay-sous-Bois bei Paris angesiedelt und hat die Aufgabe, den Flüchtlingsstatus oder den subsidiären Schutz zuzuerkennen. Das OFPRA ist ferner mit dem Schutz der rechtlichen und administrativen Belange der Flüchtlinge betraut, das heißt unter anderem, die Personenstandsdokumente auszustellen, die die geschützten Personen nicht mehr von den Behörden ihres Heimatlandes bekommen können.
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Ist ein Asylantrag bewilligt, erhält der Asylberechtigte einen Flüchtlingsstatus und ein 10-jähriges Aufenthaltsrecht. Ihm kann auch ein Reisedokument ausgestellt werden.
Wird ein Antrag abgelehnt kann der Betroffene gegen die Entscheidung Rechtsmittel beim Nationalen Asylgericht (Cour nationale du droit d’asile) einlegen. Im Falle einer Ablehnung durch den CNDA besteht die Möglichkeit der Anrufung des Obersten Verwaltungsgerichts (Conseil d’Etat). Außerdem besteht für den Asylbewerber auch die Möglichkeit, einen Folgeantrag zu stellen, falls weitere Asylgründe vorgebracht werden können.
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Abgelehnte Asylbewerber sind ausreisepflichtig.
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Quelle:
Französische Botschaft in Deutschland [Letzte Änderung 25/09/2015]
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Zwickau: ehemaliger Baumarkt bereit für erste Flüchtlinge

Zwickau:
ehemaliger Baumarkt bereit für erste Flüchtlinge
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Der ehemalige Max Bahr-Baumarkt am Zwickauer Westsachsenstadion ist bereit für die Aufnahme der ersten Flüchtlinge.
Mit ihrer Ankunft wird am Dienstag gerechnet.
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Die Johanniter-Unfallhilfe als Betreiber der Notunterkunft hat vor dem Eintreffen der ersten Bewohner die Einrichtung vorgestellt.
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1000 Euro als Sofortprämie bei Vermietung an Flüchtlinge

1000 Euro als Sofortprämie bei Vermietung an Flüchtlinge
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Thüringens Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften als größte Vermieter im Land begrüßen eine Sofortprämie von 1000 Euro pro Kopf für neu geschaffene Plätze in der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen.
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Dies Summe will das Land neben der garantierten Miete in Zukunft als einmalige Zahlung in Aussicht stellen, um die Unterbringung in leer stehenden Wohnungen vor allem im Plattenbau attraktiver zu machen.
„Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wie er sich in der Praxis entwickelt, bleibt abzuwarten“
zeigt sich Constanze Victor als Direktorin des Verbandes der Thüringer Wohnungswirtschaft (VTW) angesichts wachsender Flüchtlingszahlen allerdings skeptisch.
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Thüringer Allgemeine
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Asylunterkünfte: Berlin droht Bezirken mit Zwangsmaßnahmen

Asylunterkünfte: Berlin droht Bezirken mit Zwangsmaßnahmen
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Auf der Suche nach weiteren Unterkünften für Asylbewerber hat der Berliner Senat den Druck auf die Bezirke massiv erhöht. Der Staatssekretär für Flüchtlingsfragen, Dieter Glietsch, drohte nach Informationen des RBB in einem Schreiben mit nicht näher ausgeführten Zwangsmaßnahmen, sollten die Bezirke bis Freitag keine zusätzlichen Turnhallen zur Verfügung stellen.
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Bereits in der vergangenen Woche hatte Glietsch pro Bezirk vier Turnhallen verlangt. Bisher hätten aber lediglich zwei Bezirke jeweils eine Halle zur Verfügung gestellt.
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Quelle
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Chaldäischer Erzbischof zu den Attentaten von Paris:

Chaldäischer Erzbischof zu den Attentaten von Paris:
„Wenn der Westen nicht handelt, wird sein Schicksal schlimmer als unseres sein“
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Msgr. Amel Shamon Nona, Jahrgang 1967, wurde im Irak geboren. 1991 wurde er zum Priester der mit Rom unierten chaldäisch-katholischen Kirche geweiht. Fünf Jahre war er Erzbischof von Mossul im Norden des Irak, dann kam der Islamische Staat (IS).
Der Erzbischof wurde zusammen mit den Christen vertrieben und teilte das Flüchtlingsschicksal seiner Herde in Kurdistan.
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Im vergangenen Januar wurde er von Papst Franziskus zum chaldäischen Erzbischof von Australien ernannt und betreut seither die dortige Diasporagemeinde. Die Diaspora der irakischen und syrischen Christen ist zahlenmäßig bereits größer als in den Heimatgebieten. Sie wurden „heimatlos“ gemacht.
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Erzbischof Nona kennt nicht nur das Leben der Christen in einer islamischen Umgebung. Er kennt inzwischen auch das Leben der Christen im sogenannten Westen. Die Wochenzeitung Tempi führte nach den blutigen Attentaten von Paris ein Gespräch mit dem Grenzgänger wider Willen zwischen Ost und West.
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zum Interview – Katholisches Magazin für Kirche und Kultur
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Tessin setzt Burka-Verbot um

Tessin setzt Burka-Verbot um
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Das Regionalparlament des Schweizer Kantons Tessin hat das öffentliche Tragen von Burkas und Niqab untersagt. Damit setzt die Politik das Ergebnis einer Volksabstimmung um, in der sich 2013 65,4 Prozent der Tessiner für ein verschärftes Vermummungsverbot ausgesprochen hatten.
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Betroffen von den neuen Regelungen sind auch Sportfans oder Demonstranten, die ihr Gesicht verhüllen. Gesetzesverstöße werden künftig mit Geldstrafen von 100 bis 10.000 Franken bestraft.
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Der französisch-algerische Immobilienunternehmer Rachid Nekkaz kündigte am Dienstag in einem Interview mit dem Tessiner Radiosender RSI an, dass er alle Strafen aus eigener Tasche zahlen werde. In Frankreich hat Nekkaz bereits mit demselben Vorgehen für Aufsehen gesorgt: Bis Oktober 2015 soll er dort 973 Bussen gezahlt haben.
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NZZ
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Thalheimer Erzgebirgsbad wird Flüchtlingsunterkunft

Thalheimer Erzgebirgsbad wird Flüchtlingsunterkunft
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Als das Erzgebirgsbad in Thalheim Mitte der 1990er-Jahre in Betrieb ging, galt es als eines der modernsten der Region. Doch mit den Jahren kamen immer weniger Besucher, das Bad geriet in finanzielle Schwierigkeiten. Letzten Herbst wurde es dann geschlossen. Doch jetzt gibt es einen Neuanfang für das Bad, wenn auch in anderer Form.
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Monika Tauber – MDR Sachsen
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follow-up, 29.12.2015
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Verletzte bei Streits in Asylheimen
Bei Ausschreitungen in sächsischen Asylunterkünften sind am Montag mehrere Bewohner verletzt worden.
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In Thalheim standen rund 100 Bewohner eines Asylquartiers etwa 30 Einwohnern der Stadt gegenüber. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei hatte es zuvor Streit unter den Flüchtlingen gegeben. Dabei seien zwei Männer leicht verletzt worden. Ein Dritter im Alter von 24 Jahren habe sich nicht behandeln lassen und anschließend in der Unterkunft Unruhe gestiftet, hieß es.
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Sächsische Zeitung
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follow-up, 09.12.2015
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Schweinsköpfe und Hakenkreuze vor Heimen im Erzgebirge
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follow-up, 01.12.2015
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